Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung 5
1.1 Ausgangssituation 5
1.2 Gesundheitspolitische Relevanz 9
1.3 Rechtliche und berufspolitische Relevanz 11
1.4 Argumentation, Forschungsziel und Forschungsfrage 13
2 Methodisches Vorgehen 15
2.1 Suchstrategie 15
2.2 Evidenzbewertung und Darstellung der Ergebnisse 17
3 Theoretische Grundlagen 19
3.1 Begriffsbestimmungen 19
3.1.1 Kontraktur und Kontrakturentstehung 19
3.1.2 Kontrakturprophylaxe 24
3.1.3 Mobilitätseinschränkung 24
3.2 Beschreibung der Zielgruppe Bewohner von Pflegeheimen 26
3.3 Risikoeinschätzung 27
3.4 Interventionen 30
3.5 Pflegeprozess, Pflegeplanung und Dokumentation 31
4 Ergebnisse der Literaturstudie 33
4.1 Definition, Diagnostik und klinische Bedeutung 37
4.2 Prävalenz von Kontrakturen 40
4.3 Risikoerhebung 42
4.4 Interventionen 46
4.4.1 Durchbewegen der Gelenke 46
4.4.2 Dehnen der Gelenke 47
4.4.3 Positionierung in physiologischer Mittelstellung 50
4.4.4 Sonstige Interventionen 50
5 Ergebnisdiskussion 52
6 Strategien (Handlungsempfehlungen) 56
7 Zusammenfassung und Ausblick 57
Summary and outlook
Quellen- und Literaturverzeichnis
Anhang
Danksagung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Evidenzhierarchie nach AWMF 18
Tabelle 2: Einteilung und Ausprägung von Kontrakturen 22
Tabelle 3: Messung der Gelenkbeweglichkeit 23
LG-Einstufungstabelle ® zur Kontrakturprophylaxe Tabelle 5: 29
Abkürzungsverzeichnis
dip DNQP DPR DZA GKV-WSG GEK GKV
KDA
LPR MDK MDS MDS +
NANDA
OBS PDL PflegeVG PROM ROM ROPFA TERT TROM SGB SPMSQ ZB Med Zentralbibliothek der Medizin Köln
1 Problemstellung
1.1 Ausgangssituation
Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu einem deutlichen Anstieg von alten Menschen in der Bevölkerung. Der medizinische Fortschritt, insbesondere auch die verbesserte Notfallversorgung, führt zu einer Hochaltrigkeit, die oft mit multipler Pathologie und entsprechendem Pflegebedarf und einer Umsiedelung in ein Pflegeheim einhergeht (Beske 2011). Kontrakturen sind ein häufig auftretendes Problem bei anhaltender Immobilität verschiedener Genese, insbesondere wenn diese mit Multipathologie einher geht (Amann 2009). Deshalb haben Bewohner 1 von Pflegeheimen in besonderem Maße ein erhöhtes Kontrakturrisiko. Pflegeheime im Kontext dieser Arbeit sind stationäre Einrichtungen, die sich auf die Pflege von Menschen spezialisiert haben, für die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines fehlenden Versorgungsnetzes ein Verbleiben in der Häuslichkeit nicht möglich ist. Dabei sind 93% der Bewohner von Pflegeheimen alte Menschen (über 65 Jahre) (vgl. 3.1.3) und nur 7% der Bewohner unter 65 Jahre alt (Statistisches Bundesamt 2011). Pflegeheime bieten im Rahmen des Versorgungsvertrages (Sozialgesetzbuch XI) (SGB XI 2011) primär Regelleistungen der Grundversorgung, Wohnen, Hauswirtschaft und Pflege, an (Kämmer 2008). Deshalb stehen pflegerische Strategien der Kontrakturprophylaxe im Fokus dieser Untersuchung.
Nach einer Untersuchung von Wagner et al. (2008) bei 273 Bewohnern von verschiedenen Pflegeheimen, weisen mehr als zwei Drittel dieser Bewohner mindestens eine Kontraktur auf, wobei am häufigsten Schulter und Knie betroffen sind. Dennoch gehen die Autoren der Studie davon aus, dass Kontrakturen vermeidbar sind, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Amann (2007) zählt nach einer Untersuchung der EDV gestützten Pflegedokumentationen von Bewohnern das Kontrakturrisiko zu den fünf häufigsten Pflegeproblemen in Pflegeheimen.
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Ent-
sprechende Begriffe gelten stets für beide Geschlechter.
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Das Thema Kontrakturen und deren Prophylaxe ist ein fester Bestandteil in den Ausbildungen der Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege) und wird in allen Strukturmodellen der Pflege unter den Aspekten „Für Sicherheit sorgen“ oder „Sich bewegen“ behandelt (Kämmer 2008; Roper et al. 2009; Sowinski et al. 1997). Darüber hinaus gelten prophylaktische Maßnahmen, das heißt Risikoerhebung, Maßnahmenplanung und Durchführung, sowie deren Evaluation, als fester Bestandteil des pflegerischen Auftrages und als Qualitätsindikator (Kuratorium Deutsche Altershilfe 1998). Der medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) fragt in den Qualitäts-Prüfungsrichtlinien für die stationäre Pflege im Rahmen von Mobilität, ob ein Kontrakturrisiko vorliegt, ob dieses erfasst und ob erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden (MDS 2009 a). Dabei werden zwei Items, Risikoerfassung und Maßnahmendurchführung, als Transparenzkriterien gewertet und fließen in die Qualitätsbeurteilung der Pflegeheime ein. Das Auftreten von Kontrakturen bei Bewohnern kann außerdem zu einer anlassbezogen Prüfung des MDK führen (ebenda, S. 13). Anlassbezogene Prüfungen sollen dann durchgeführt werden, wenn eine Fahrlässigkeit des Trägers vermutet wird oder nicht ausgeschlossen werden kann.
Die vorliegende Pflegeliteratur, insbesondere die Standard-Lehrbücher der Kranken- und Altenpflege, behandeln das Thema der Kontrakturprophylaxe alle in ähnlicher Weise. Während die einzelnen Kontrakturformen noch relativ ausführlich beschrieben werden, fällt auf, dass die Ausführungen zur Prophylaxe oft vage formuliert und uneindeutig dargestellt werden (Altenpflege Heute 2010; Bremer-Roth 2011; Hein 2007; Heuwinkel-Otter et al. 2009; Kellnhauser et al. 2004; Köther 2007; Menche 2011, Seel und Hurling 2005). So wird beispielsweise angegeben, das regelmäßige „Durchbewegen“ der Gelenke als prophylaktische Maßnahme auszuführen, ohne jedoch die Regelmäßigkeit konkret zu definieren oder die Durchführung exakt darzustellen bzw. zu benennen. Es bleibt offen, ob alle oder nur bestimmte Gelenke mobilisiert werden sollen. Ähnlich stellt sich die Angabe „Dehnlagerung“ oder „Lagerung in physiologischer Mittelstellung“ dar, die sich nur auf die Extremitäten zu beziehen scheint. (Heu-
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winkel-Otter et al. 2009; Köther 2007; Menche 2011, Seel 1998). (Siehe hierzu
Anhang 1)
Auch ein Vergleich verschiedener Auflagen einzelner Werke zeigt bei Neuauflagen kaum Veränderungen in der Beschreibung zur Kontrakturprophylaxe (Bremer-Roth et al. 2005; 2011; Kellnhauser et al. 2000; 2004; Menche et al. 2001; Menche 2007; 2011, Seel 1998; Seel und Hurling 2005). Gesichtet wurde die jeweils aktuelle und zugängliche vorherige Auflage.
Die in deutschsprachigen Verlagen vorliegenden drei Fachbücher, die ausschließlich pflegerische Prophylaxen thematisieren (Berning 2007; Kamphausen 2000, 2011; Röpke 2010), sind in ihren Ausführungen zur Kontrakturprophylaxe sehr allgemein gehalten und nennen Maßnahmen, ohne diese zu konkretisieren. Kamphausen macht bis zur fünften Auflage keine Quellenangabe (Kamphausen 2000 - 2011).
Ausführlich widmen sich zwei Veröffentlichungen dem Themenkomplex der Kontrakturen und ihrer Prophylaxe. Beide sind aus dem Bereich der professionsübergreifenden Rehabilitation und können als Grundlagenwerke für die Pflege in der geriatrischen Rehabilitation angesehen werden. Runge und Rehfeld (2001) schildern aus Sicht der Rehabilitation im geriatrischen Team professionsübergreifende Vorgehensweisen. Dabei greifen die Autoren auf ihre direkten Beobachtungen und Erfahrungen als Kliniker (Geriater und Pflegedienstleiterin) zurück. Besonders hervorzuheben ist die Diagnostik von Kontrakturen und die kritische Würdigung der Gradeinteilung (vgl. 3.1). Auch werden die Aufgaben der einzelnen beruflichen Akteure beschrieben. Die Autoren weisen außerdem darauf hin, dass die in fast allen Publikationen empfohlene Maßnahme des „passiven Durchbewegen“ der Gelenke auch Gefahren in sich birgt. Deshalb soll nach Runge und Rehfeld (ebenda, S. 466) diese Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn der Klient über ausreichend Schutzreflexe verfügt, die gegen mögliche Traumatisierung funktionieren. Andernfalls kann es zu Mikroverletzungen kommen, die über Schmerzen und schmerzbedingte Fehlstellung wieder das Kontrakturrisiko erhöhen können.
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Hammer (2004) beschreibt in ihrem Beitrag schrittweise unterschiedliche Aspekte zum Themenbereich Kontrakturen (Formenkreis, Risikoerkennung, Maßnahmenmix) und widmet einen Schwerpunkt konkreten Übungen, die passiv am Bewohner durchgeführt werden. Diese begründet sie aus der Pathophysiologie der Kontraktur. Ein Hinweis zu Risiken oder Kontraindikationen fehlt. Des Weiteren zeigt die Autorin Gelenkstellungen zur Lagerung (Positionierungen) an-hand von Gradeinteilungen auf, was über die sonstigen Aussagen der physiologischen Mittelstellung hinaus geht.
In den Lehrbüchern der Geriatrie, die eine Bezugswissenschaft der gerontologischen Pflege darstellt, wird das Thema Kontrakturen lediglich als Risikobegriff im Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen (Rheuma, Apoplexie) und bei starken Schmerzen mit Schonhaltung erwähnt. Eine eigene Würdigung, insbesondere auch eine Darstellung zu möglichen prophylaktischen Maßnahmen, fehlt in allen nachfolgenden Quellen der geriatrischen Lehr- und Fachbüchern ganz. Dabei wird in allen Publikationen das Geriatrische Assessment erwähnt oder auch vorgestellt. Im Rahmen dieses Assessments wird im Kontext der Mobilitätseinschränkung auf das Kontrakturrisiko und bereits vorhandene Kontrakturen eingegangen (vgl. Gnass et al. 2010), was aber nicht zu einer Darstellung der Kontrakturproblematik in den Werken geführt hat (Füsgen 2000; Füsgen und Böhmer 2008; Hafner und Meier 2009; Kolb und Leischker 2009; Wettstein et al. 2001;). Auch stimmen einige Autoren in ihren Erwähnungen darin überein, dass die Rehabilitation in ihrem Verlauf und Ergebnis durch vorhandene Kontrakturen negativ beeinflusst wird, weshalb eine Kontrakturprophylaxe zwingend erforderlich ist (Füsgen und Böhmer 2008; Kolb und Leischker 2009; Wettstein 2001). Zeyfang et al. (2008) nennen das Kontrakturproblem überhaupt nicht.
Eine Besonderheit findet sich in der Publikation von Bienstein und Fröhlich (2006). Die Autoren haben gemeinsam das Konzept der Basalen Stimulation entwickelt, das sich inzwischen in der Kranken- und Altenpflege etabliert hat. Hierbei geht es um basal stimulierende, also somatische Anregung, deren Ziel
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darin besteht, die Wahrnehmung zu fördern und Blockaden aufzulösen. Innerhalb dieses Konzepts widmen Bienstein und Fröhlich sich in einer besonderen Form der Kontrakturprophylaxe und haben eine Ganzkörperwäsche (Diametrale Wäsche) entwickelt, die helfen soll, Kontrakturen, deren Ursache in einem erhöhten Muskeltonus liegt, zu verhindern. Darüber hinaus wird ein häufiger Positionswechsel, insbesondere auch das feste Stehen mit Druck auf den Fußsohlen, genannt. Dabei stützen die Autoren sich nach eigenen Angaben auf Forschungen der amerikanischen Weltraumbehörde, jedoch ohne diese Quellen zu benennen (ebenda). In keiner anderen bisher gesichteten Veröffentlichung haben sich Bezüge zu diesen Aspekten von Bienstein und Fröhlich ergeben. Dennoch verdient die Arbeit hier Erwähnung, weil ein Teil der mobilitätseingeschränkten Bewohner von Pflegeheimen durchaus zur Zielgruppe der Autoren gehören, und deshalb im Rahmen dieser Untersuchung auf ähnliche Beschreibungen geachtet werden soll.
1.2 Gesundheitspolitische Relevanz
Die Ausführungen zeigen, dass Kontrakturen ein häufig auftretendes Problem bei Bewohnern von Pflegeheimen sind. Laut der erwähnten Untersuchung von Wagner et al. (2008) zeigt sich bei 61,2 % der Untersuchungsteilnehmer eine Kontraktur, bei 45,4 % zwei oder mehr Kontrakturen. Kontrakturen gehen für die betroffenen Bewohner in der Regel mit Schmerzen, weiteren Mobilitätseinschränkungen und dem Verlust von Unabhängigkeit einher. Diese Bewohner sind häufiger als andere Bewohner auf Assistenz durch Pflegepersonen beim Positionswechsel im Bett und bei Transfers im Bett und aus dem Bett angewiesen. Je nach betroffenem Gelenk sind nahezu alle Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) beeinträchtigt. Insbesondere in den Bereichen Körperpflege, An- und Auskleiden, Zubereitung und Aufnahme von Nahrung sowie der Ausscheidung (ebenda; Schnurr und Ada 2006). Das führt zu einem deutlichen Anstieg des Pflegebedarfs, Personal- und Zeitaufwand und der Pflegekosten.
Wie bereits beschrieben, mindern vorhandene Kontrakturen das Rehabilitationspotential und verschlechtern die Prognose der Rehabilitation. Durch die Ge-
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sundheitsreform und damit verbunden das in Kraft treten des Wettbewerbsstärkungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vom April 2007, das geriatrische Rehabilitation auch bei dauerhaft eingeschränkter Autonomie gewährt, besteht für die Bewohner von Pflegeheimen die Möglichkeit der mobilen Rehabilitation nach dem Grundsatz Reha trotz Pflege (vgl. Füsgen 2008). Wenngleich das Angebot noch nicht als Regelleistung angenommen wird, lässt sich hieraus die verstärkte Notwendigkeit der Kontrakturprophylaxe ableiten.
Die demografische Entwicklung wird voraussichtlich einen enormen Anstieg an pflegebedürftigen alten Menschen mit sich bringen. So ist der Anteil an pflegebedürftigen Bewohnern in Pflegeheimen in den Jahren von 1999 bis 2009 um 27,5 % gestiegen (Statistisches Bundesamt 2011). Laut Barmer GEK Pflegebericht (2010) wird im Jahr 2050 nahezu jeder zweite alte Mensch pflegeabhängig sein und professioneller Hilfe bedürfen. Der Bedarf an Pflegeheimplätzen steigt kontinuierlich und wird im selben Zeitraum um 800.000 Plätze ansteigen (Beske 2011). Gleichzeitig nimmt der Anteil an ausgebildeten Pflegepersonen aufgrund der Demografie und der kürzeren Verweildauer im Beruf ab, was einen effizienteren Einsatz der Ressourcen und präventive Gesundheitsmaßnahmen nötig macht (ebenda, S. 34).
Die Qualitätsprüfberichte des MDK zeigen für die Pflegeheime regelmäßig Mängel insbesondere in den Kriterien auf, die sich mit konkreten Pflegeproblemen beschäftigen und sprechen dabei von einem nicht zufriedenstellendem Niveau (vgl. MDS 2010). Insbesondere fällt auf, dass Pflegeheime, die eine Qualitätszertifizierung nachweisen, in der Versorgungsqualität (hier Kontrakturprophylaxe) keine besseren Ergebnisse aufzeigen als nicht zertifizierte Einrichtungen (ebenda). Das deutet zumindest an, dass die von der Politik und den Kostenträgern gewünschte Qualitätszertifizierung (vgl. 1.3) nicht zwingend Impulse für die Versorgungsqualität enthält.
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1.3 Rechtliche und berufspolitische Relevanz
Die rechtliche Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe leitet sich von der Quali-tätsverantwortung ab, die die Träger der Pflegeeinrichtung haben, und die sich aus dem Sozialgesetzbuch XI herleitet. Insbesondere die §§ 112 und 113 SGB XI (2011) legen diese Verantwortung fest und verpflichten die Einrichtungsträger zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (Richter und Wipp 2010). Die Verpflichtung beinhaltet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, ein Qualitätsmanagement zu unterhalten, Expertenstandards umzusetzen und an Qualitätsprüfungen mitzuwirken (ebenda, S. 8). Dabei liegt die Verantwortung der pflegerischen Qualitätssicherung nach SGB XI bei der Pflegedienstleitung (PDL) als verantwortlicher Pflegefachkraft mit entsprechender Fachaufsicht. Die Qualitätsprüfungen werden derzeit durch den MDK durchgeführt, können jedoch nach den geltenden Vereinbarungen auch durch andere Prüfinstanzen erfolgen. Einzelne Prüfinhalte beziehen sich auf Kontrakturen (vgl. 1.1.) als Qualitätsmerkmal.
Dem Bewohner gegenüber besteht eine Sorgfaltspflicht (Kinzinger-Büchel und Thiemann 2010; Schneidereit 2010). Diese Sorgfaltspflicht bedeutet insbesondere, Schaden vom Bewohner abzuwenden und ein Pflegeangebot zu machen, das nach neuesten Sachkenntnissen bereit gestellt wird. Das pflegerische Angebot soll individuell, d.h. personen- und situationsgerecht gestaltet werden. Die Rahmenberufsordnung für professionell Pflegende des Deutschen Pflegerats (DPR)(Deutscher Pflegerat 2004) verpflichtet berufliche Pflegende, sich auf dem aktuellen Stand des Wissens zu halten und dieses Wissen so einzusetzen, dass der Bewohner eine seinem Bedarf und seinen Bedürfnissen gerechte Pflege erhält. Dazu wird eine Pflegeplanung erstellt und deren Durchführung in der Verlaufsdokumentation festgehalten (vgl. ebenda, S. 6). Aus der Evaluation der Transparenzvereinbarung des MDS (2010) ergibt sich eine rechtliche und berufspolitische Relevanz des Themas. Evaluiert werden in der Veröffentlichung 928 Fälle (Pflegeheime), was bei ca. 11.000 zugelassenen Pflegeheimen 9% der Gesamtzahl ausmacht. In 505 Fällen kam es zu einer mangelhaften Bewertung des Kriteriums T 28, das sich auf Kontrakturprophylaxe bezieht. Auffallend ist, dass von diesen Einrichtungen immer noch 178 ein
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gutes bis sehr gutes Gesamtergebnis erzielen konnten. Das bedeutet, dass die alleinige Endnote durchaus vorhandene Qualitätsdefizite verschleiern kann, und hier Transparenz geboten ist, um den Bedarf an Veränderung deutlich zu machen (ebenda). Da im Rahmen der Prüfung die Frage nach der Risikoerfassung und sich daraus ergebenden Prophylaxemaßnahmen gestellt wird (vgl. 1.1.), stellt das Ergebnis Evaluation der Transparenzvereinbarung des MDS (2010) einen Appell an die beruflichen Pflegenden dar, die bisherige Vorgehensweisen in Frage zu stellen und sich mit dem Problem der Kontrakturprophylaxe neuerlich auseinanderzusetzen.
Berufspolitisch deutlich wird das Dilemma der Berufsgruppen der Pflegenden in den von Krohwinkel so genannten vier defizitären Kategorien der Pflege (Krohwinkel 2007). Die Autorin beschreibt in ihrer Untersuchung das Phänomen wie folgt (vgl. ebenda S. 82):
Unsichtbarkeit
Pflegebedürfnisse und Pflegeprobleme sowie die Fähigkeiten der Bewohner werden nicht oder nur oberflächlich erkannt. Die Auswirkungen von Pflegemaßnahmen werden nicht erkannt.
Fragmentierung
Zusammenhänge von Problemen, Bedürfnissen oder Fähigkeiten werden nicht oder nur oberflächlich erkannt. Pflegeangebote bzw. Erfordernisse werden in Einzelteile zerlegt und nicht zusammenhängend gesehen und durchgeführt.
Diskontinuität
Pflegeabläufe werden oft unterbrochen, sodass ein höheres Fehlerrisiko besteht oder pflegerische Aufgaben unvollständig durchgeführt werden. Bewohner erhalten bei Wechsel der Pflegeperson ein unterschiedliches Pflegeangebot.
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Abhängigkeit
Pflege ist an den Defiziten des Bewohners orientiert. Rehabilitationsmöglichkeiten werden häufig nur unzureichend wahr- genommen. Unsichtbarkeit, Fragmentierung und Diskontinuität verstärken Abhängigkeit fördernde Pflege.
Verständlich werden die Ausführungen von Krohwinkel in den folgenden Beispielen: In der Kontrakturprophylaxe wird in fast allen Publikationen als geradezu eine Kernmaßnahme die Mobilisation von Bewohnern vorgegeben. Meistens zeigt sich Mobilisation jedoch lediglich in einem Ortswechsel vom Bett in den Stuhl oder, wie Abt-Zegelin und Reuther (2011) formulieren, von einer Ortfixierung in die andere Ortfixierung (vgl. Zegelin 2005). Dabei weisen schon Corr und Corr (1992) darauf hin, dass ein Kontrakturrisiko bei stundenlangem Sitzen im Sessel oder Stuhl, insbesondere im Rollstuhl, wahrscheinlich höher ist, als beim Verweilen im Bett. Schürenberg (2011) merkt an, das bei passiver Mobilisation oder häufigem Wechsel der Vorgehensweise Möglichkeiten der Körperwahrnehmung und der Bewegungsschulung nicht berücksichtigt werden, was sich begünstigend auf die Kontrakturentstehung auswirkt und dem Gedanken von Mobilisation (als in Bewegung bringen) entgegen wirkt.
1.4 Argumentation, Forschungsziel und Forschungsfrage
Erstmalig werden im Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 2004 die Aufgaben der beruflichen Pflege in eigenverantwortliche Aufgaben, Mitwirkungsaufgaben und interdisziplinäre Aufgaben unterschieden (vgl. Bachstein 2007; Igl 2008). Analog hierzu gilt für die Altenpflege das Altenpflegegesetz von 2000 (AltPflG 2009). Dabei wird der berufsspezifische gesellschaftliche Beitrag in der Ge-sundheitsfürsorge und Krankheitsverhütung für alle Pflegeberufe beschrieben. Hieraus ergibt sich der Auftrag zur Durchführung notwendiger Prophylaxen (vgl. Landespflegerat Berlin-Brandenburg 2009).
Die Selbstverpflichtung der beruflich Pflegenden in ihren Standesrichtlinien (Be-rufsordnung) macht darüber hinaus deutlich, das ein Pflegeangebot nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher und weiterer bezugswis-
13
senschaftlicher Erkenntnisse gestaltet werden muss (§3 Abs.1) (ebenda, S. 2; DPR 2004).
Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass eine hohe Unsicherheit durch die zum Teil doch unkonkreten oder sogar widersprüchlichen Beschreibungen zur Kontrakturprophylaxe in der vorliegenden Pflegeliteratur besteht. Hinzu kommt, dass die beruflich Pflegenden den gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Qualitätsprüfungen genügen müssen, jedoch Defizite erkennbar sind. Fachwissen zu aktualisieren ermöglicht auch die Diskussion mit den anderen Akteuren rund um die Pflege und Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen. Ausgehend von der Annahme, dass beruflich Pflegende den Bewohnern ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot machen wollen, zeigt sich, dass ein Bedarf an gesichertem Wissen zur Kontrakturprophylaxe besteht.
Daraus ergibt sich für die vorliegende Arbeit die Forschungsfrage, ob die in der Literatur beschriebenen und bisher vorliegenden Strategien der Kontrakturprophylaxe diesem hohen Anspruch genügen. Aus Sicht des Verfassers sind eine kritische Bewertung der bisherigen Vorgehensweise und gegebenenfalls eine Neuorientierung am jetzigen Wissensstand der Kontrakturprophylaxe für beruflich Pflegende angezeigt. Hieraus leitet sich für diese Arbeit der Auftrag ab, wissenschaftliche Literatur mit möglichst hoher Forschungs- und Praxisevidenz zu sichten, mit dem in der Pflegeliteratur vorliegendem Wissen zu vergleichen und eine Empfehlung zukünftiger Vorgehensweisen abzugeben. Die Fragestellung wird mittels Literaturrecherche erarbeitet.
Das führt zu der Forschungsfrage:
Welche Strategien sind geeignet, eine evidenzbasierte Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen durchzuführen?
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Arbeit zitieren:
Siegfried Huhn, 2011, Strategien der Kontrakturprophylaxe bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern von Pflegeheimen, München, GRIN Verlag GmbH
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