Einleitung:
Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit mit der Nutzung verschiedener Medien. Dazu gehören vor allem das Fernsehen und der Computer, das Radio wurde inzwischen auf Rang drei verdrängt. Bücher und Zeitschriften folgen dann in der Beliebtheitsskala (vgl. A. Brehm, 2004:39 Medienpädagogik und Medienpraxis für soziale Berufe). Vielfach wird deshalb der Ausdruck „Multi-Media-Generation“ verwendet. Diese Arbeit beschäftigt sich vor allen Dingen mit dem audiovisuellen Medium „Fernsehen“, denn der TV-Konsum nimmt bei vielen Kindern und Jugendlichen nach wie vor einen großen Raum ein.
Welche Folgen hat der Fernseh-Konsum und wie wirkt er sich auf den Körper, den Geist und die Seele der Jugendlichen aus? Welche Wirkungen ergeben sich für das Sozialverhalten? Untersuchungsergebnisse zu diesen Fragen sollen hier zusammengetragen werden, um eine fundierte Urteilsbildung zu ermöglichen.
Im ersten Kapitel werden die Rechtsgrundlagen und das Fernsehangebot in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. Zahlen zur Nutzung des Fernsehens durch Jugendliche runden das Kapitel ab.
Kapitel zwei widmet sich den Ergebnissen der Medienforschung. Dabei wird zuerst eine Untersuchung über Muster des Mediengebrauchs von Jugendlichen im sozialen Kontext vorgestellt, in der unter anderem verschiedene Familientypen analysiert werden. Am Ende dieses Kapitels werden die Auswirkungen bildungs- und schichtspezifische Unterschiede beschrieben.
Im letzten Teil der Arbeit erfolgt- auf dieser Grundlage- eine Bewertung des TV-Konsums aus pädagogischer Sicht. Dazu werden Chancen und Gefahren gegenübergestellt.
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1. Das Medium Fernsehen
1.1. Rechtsgrundlagen
Die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sind in einem längeren historischen Prozess erkämpft worden. Im Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts wurden sie nur teilweise geduldet, im autoritären und totalitären Staat des 20. Jahrhunderts dann wieder beseitigt. Erst in den demokratisch regierten Staaten der Gegenwart wurden diese Grundrechte verfassungsrechtlich gesichert. Die freie Meinungsäußerung gilt als unabdingbarer Bestandteil der Demokratie. Das Ausmaß an Medienfreiheit wird auch als Indikator für den Entwicklungsstand einer demokratischen Gesellschaft angesehen. (Informationen zur politischen Bildung Nr.260, 1998, zit. n. H.Chill/H.Meyn: S.6)
In Deutschland sind diese Freiheiten seit 1949 im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
In Absatz 2 dieses Artikels wird deutlich, dass die in diesem Artikel garantierte Meinungs-und Informationsfreiheit in den gesetzlich verankerten Jugendschutzbestimmungen ihre Grenzen findet. Anscheinend hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik also einen hohen Stellenwert.
Allerdings besteht häufig ein Zielkonflikt zwischen der Freiheit der Medien und dem Schutz der Jugend. Das tägliche TV-Angebot ist auch während der Hauptsendezeit durch zahlreiche Gewaltdarstellungen und eine Flut von Werbebotschaften sowie sexuelle Freizügigkeit geprägt. Dies erscheint unter dem Aspekt des Jugendschutzes sehr fragwürdig.
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1.2. Fernsehangebot in der Bundesrepublik Deutschland
Noch nie zuvor herrschte in den deutschen Haushalten eine solche Programmvielfalt an Fernsehsendern, wie wir es heute erleben. Doch das ist für die meisten Jugendlichen nichts Besonderes mehr. Zappen, das Schlagwort der 90er. Anschauen, auf was man gerade Lust hat und zwar rund um die Uhr. Gefällt einem das eine Programm nicht, schaltet man einfach um auf einen anderen Sender. Die deutschen TV-Sender strahlen in einem Jahr Tausende von Spielfilmen aus. Ein TV-Konsument hätte gar keine Möglichkeit alle Filme zu schauen. Und für jeden ist etwas dabei: Musik, Kultur und Bildung, Kinderprogramme, Nachrichten und vieles mehr.
Seit den 80er Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkanstalten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Sender ausschließlich öffentlich-rechtlich organisiert. Die Grundlage dafür ist in der dualen Rundfunkordnung zu finden, in der das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk festgelegt ist. Der Begriff „rechtlich“ bedeutet dabei, dass der Bestand der Sender und deren Aufbau per Gesetz oder in Staatsverträgen geregelt und somit rechtlich abgesichert ist. Das diese Anstalten Einrichtungen der Gesellschaft sind, also nicht dem Staat oder einem privaten Sender gehören, wird durch den Begriff „öffentlich“ dargestellt. Jede Rundfunkanstalt hat ein Aufsichtsgremium mit Vertretern aller bedeutsamen politischen, religiösen und gesellschaftlichen Gruppen, den so genannten Rundfunkrat. Dieses Aufsichtsgremium hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Meinungen im Gesamtprogramm zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus sind für den Inhalt des Programms so genannte Programmgrundsätze festgeschrieben worden, die die Grundversorgung an Information gewährleisten sollen. (vgl. H.Chill/H.Meyn, 1998, S.30) Auf dieser Basis spricht man von der Selbstverwaltung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehören in Deutschland die in der ARD zusammengeschlossenen einzelnen Anstalten WDR, BR etc. und das ZDF. Deren Kosten werden überwiegend durch die Fernsehgebühren, die jeder entrichten muss, der Fernsehprogramme empfangen möchte, gedeckt. Eine weitere Geldquelle liegt in der Werbung. Diese ist jedoch nicht so ertragreich wie bei den privaten Sendern, da die öffentlich-
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rechtlichen Sender nur zu bestimmten Zeiten werben dürfen (insgesamt 20 Minuten an jedem Werktag und nicht nach 20 Uhr). (vgl. H.Chill/H.Meyn, 1998, S.28) Seit der Einführung des Kabelfernsehens gibt es neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch private Sender, wie zum Beispiel RTL, PRO 7, SAT 1., VOX und viele mehr. An der Spitze der privaten Sender stehen die Geschäftführer. Diese sind meist Leiter des Senders und überwiegend für das Programm zuständig und verantwortlich. Da private Sendeanstalten eigenständige Firmen sind, und keine Gelder aus den Fernsehgebühren erhalten, müssen sie ihre Programme selbstständig finanzieren. (vgl. H.Chill/H.Meyn, 1998, S.33) Aufgrund dieser Tatsachen, werden die entstandenen Kosten vollständig aus den Werbeeinnahmen gedeckt. Sie dürfen deshalb auch anders als die öffentlich-rechtlichen Sender nach 20 Uhr Werbung ausstrahlen und insgesamt pro Tag 20% ihrer Sendezeit für Werbung nutzen. (vgl. H.Chill/H.Meyn, 1998, S. 33) Es gilt hier der Grundsatz: Je mehr Zuschauer desto wirksamer die Werbung und desto mehr Werbeeinnahmen. Aus diesem Grund entscheiden die Einschaltquoten manchmal sehr schnell über das Angebot. Anhand der Programmangebote im Fernsehen wird deutlich, welche Aufgaben die einzelnen Sender erfüllen möchten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die im Programmauftrag festgelegte Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Kultur, Kunst, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu sichern. Grundsatz ist hierbei zuerst die Erfüllung des Programmauftrages, dann die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf Gewinn durch Einschaltquoten. Die privaten Sender konzentrieren sich überwiegend auf Filme und Unterhaltungsshows, um den Massengeschmack zu bedienen und höhere Einschaltquoten zu erzielen. (vgl. H.Chill/H.Meyn, 1998, S. 41)
1.3. Zahlen zur Nutzung des Fernsehens durch Jugendliche
Das Fernsehen kann als Leitmedium der jugendlichen Mediennutzung angesehen werden (vgl. Fromme, S. 29). Es zählt zum Standardinventar in Haushalten (vgl. JIM-Studie, 2002, S. 15) und zwei Drittel der Jugendlichen haben sogar ihren eigenen TV-Apparat. (vgl. JIM-Studie, 2002, S.17) Mit 94 Prozent ist es das Medium, dass die meisten Jugendlichen erreicht
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(vgl. JIM- Studie, 2002, S.18) und ca. 90 Prozent schauen mehrmals in der Woche oder sogar täglich fern.
„Das Fernsehen hat trotz zunehmender Computernutzung der Jugendlichen offensichtlich nicht an Attraktivität verloren“. (JIM-Studie, 2002, S. 20) Im Gegensatz zum Internet wird das Fernsehen von Jugendlichen allerdings nicht als adäquate Quelle auf der Suche nach Informationen angesehen (vgl. JIM-Studie, 2002, S. 64), vielmehr bedient es nur die Themengebiete Musik, Sport und Film in wirklich relevantem Maße. (vlg. JIM-Studie, 2002 S. 11 u. 13) Privatsender sind bei den jugendlichen Zuschauern mit Abstand am beliebtesten, gefolgt von den (ebenfalls privaten aber doch spezielleren) Musiksendern. (vgl. JIM-Studie, 2002 S.20) Die beliebtesten Programmangebote sind Seifenopern, Cartoons und Comedy-Sendungen; allerdings sind diese stark geschlechtsabhängig. (vgl. JIM-Studie, 2002, S. 22f)
2. Ergebnisse der Medienwirkungsforschung
Forschungsergebnisse zeigen, dass die Wirkung von Medien sehr stark von der Lebenswelt des jeweiligen Rezipienten abhängt und der Rezipient wiederum die Inhalte der Medien beeinflusst. Die alte Vorstellung, dass der Rezipient nur durch das Medium beeinflusst wird, gilt als überholt. Im Folgenden sollen verschiedene Ergebnisse der Medienwirkungsforschung im Bezug auf Jugendliche vorgestellt werden.
2.1. Muster des Mediengebrauchs von Jugendlichen im sozialen Kontext „Was für eine Bedeutung Medien für den Rezipienten haben, wird erst deutlich, wenn der Lebensweltbezug, die Bedürfnisse des Rezipienten und natürlich auch das Medienangebot bei der Nutzung von Medien berücksichtigt werden.“ (P. Boskamp/H. Theisen, 2002; zit. n. H. Michaelis, S.64) Diese Ansicht vertritt der Medienforscher Horst Michaelis, der sich intensiv mit dem Mediengebrauch durch Jugendliche beschäftigt hat.
Michaelis verweist auf Bronfenbrenner, der die Lebenswelt von Jugendlichen in verschiedene Systeme einteilt, um einzelne Phänomene klarer analysieren zu können. Er selbst nimmt deshalb vor allem das Mikrosystem in den Blick, welches die engste Umgebung des Rezipienten
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Arbeit zitieren:
Christina Berger, 2006, Das Medium Fernsehen - Die Auswirkungen des Konsums auf Jugendliche, München, GRIN Verlag GmbH
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