Schon im Jahre 1948 hatte Vάclav Chaloupecký eine ähnliche Frage formuliert, die später von der Forschung rasch aufgegriffen und kontrovers diskutiert wurde: er fragte sich nämlich, ob „ der Kaiser oder der Böhmenkönig die Prager Universität gegründet habe“. 4 Der Fragesteller bevorzugte zwar eindeutig die zweite Variante 5 , jedoch blieb diese Antwort in der späteren Geschichtsforschung nicht unwiderstritten.
Nebenbei sei erwähnt, dass die Frage, ob „ der Böhmenkönig oder der Kaiser die Prager Universität gegründet habe“ neben der historischen auch eine nationalpolitische Komponente in sich trug, was heftige Auseinandersetzungen zwischen den tschechischen und den deutschen Historikern zur Folge hatte, die sich mitunter vehement um das Vorrecht auf das Erbe der ältesten Universität in Mitteleuropa stritten. 6 Die politische Relevanz dieser Fragestellung übte sicherlich Einfluss auf die Wahrnehmung und die Ergebnisse der Forscher, die der Gefahr einer Einengung der Perspektive durch den nationalen Standort in der Diskussion nicht ganz entgehen konnten.
Die vorliegende Arbeit hat sich also zum Ziel gesetzt, den Verlauf der nachfolgenden Debatte nachzuzeichnen, und die Argumente, die für die erste oder die zweite Annahme sprechen, gegeneinander abzuwägen, um anschließend zu einem möglichst objektiven Urteil über die Zielsetzung der beiden Stiftungsurkunden zu gelangen.
Im Fokus der Betrachtung steht eindeutig das Eisenacher Diplom. Denn im Gegensatz zu dem Stiftsbrief vom 7 April 1348, der kaum kontroverse Fragen aufwirft, scheiden sich an der Interpretation des Eisenscher Diploms die Geister 7 . Aus chronologischen Gründen erfolgt zunächst eine ausführliche Analyse des Stiftsbriefs, die dazu dienen soll, auf der sprachlichen und der inhaltlichen Ebene Hinweise auf die Intention des Universitätsgründers zu gewinnen. Danach richte ich den Blick auf das Eisenacher Diplom. Auch hier sollen die sprachlichen Besonderheiten und der politische Kontext zum Zeitpunkt der Verfassung der Urkunde im Einzelnen beleuchtet werden. Gerade an dieser Stelle wird sich zeigen, dass das Eisenacher Diplom nicht eindeutig interpretierbar ist, dass unterschiedliche Positionen und Standpunkte
4 zitiert nach: František Šmahel: Die Prager Universität im Mittelalter/The Charles University in the Middle
Ages: Gesammelte Aufsätze/Selected Studies. (Education and Society in the Middle Ages and Renaissance, 28.)
Leiden- Boston: Brill, 2007., S.6.
5 Vgl. ebda.
6 S. z. B. J. Hemmerle, Die Universität Prag im Mittelalter bis 1409 Hemmerle, Joseph: Die Universität Prag im
Mittelalter bis 1409. In: Eberhard Günter Schulz: Leistung und Schicksal. Abhandlungen und Berichte über die
Deutschen im Osten, Köln 1967, S. 139
7 Vgl. ebda., S.7.
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existieren, die das Diplom als eine Ergänzung oder auch als eine Bekräftigung des ursprünglichen Stiftakts deuten. Im Lichte der aktuellsten Forschung scheinen einige Annahmen jedoch plausibler als die anderen zu sein.
Der letzte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den nationalpolitischen Implikationen der Universitätsgründung.
Abschließend sei noch auf den Forschungsstand hingewiesen. Nicht ohne Grund beziehe ich mich überwiegend auf die Ergebnisse der ausführlichen Analyse, die Roderich Schmidt in seinem Aufsatz „ Begründung und Bestätigung der Prager Universität durch Karl IV“ der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, denn die darin festgehaltenen Erkenntnisse entsprechen dem aktuellsten Wissensstand und wurden von der neueren Forschung kaum überholt ( höchstens in einigen Punkten ergänzt) 8 . Zu den Werken der älteren Forschung, die auch in mancherlei Beziehung wertvoll zum Verständnis der Problematik sind, gehören „Vom Sinn der Prager Hohen Schule“ von Anton Blaschka und der Aufsatz von Hans Hirsch „ Die Geschichte der Prager Universität“. Die Schlussfolgerungen, zu denen die betreffenden Autoren gelangen, sind jedoch nicht selten problematisch, und es gilt daher sie mit Vorsicht zu genießen, denn sie basieren zum Teil auf den falschen Voraussetzungen. 9 Erwähnt werden sollte noch das Werk von Frank Rexroth „ Deutsche Universitätsstiftungen von Prag bis Köln“, das die Gründungsgeschichte der Prager Universität aus einer anderen, bereichernden Perspektive betrachtet. Denn er richtet den Blick nicht auf den Wortlaut der Urkunden, sondern darauf, was in den Dokumenten nicht gesagt wird. Die Frage nach dem Grund für das Fehlen bestimmter Elemente der zugrunde liegenden Vorlagen, bildet den Ausgangspunkt seiner Analyse.
1. Die Intention des Stiftsbriefs vom 07 April 1348
1.1. Sprachliche Indizien
Mit dem Stiftungsbrief vom 7 April 1348 verkündet der König seinen Wunsch in Prag ein studium generale einzurichten, mit Doktoren, Magistern und Scholaren in jeder Fakultät. Die Studierenden und die Lehrenden sollen Schutz und Geleit erhalten, und mit allen Privilegien, Immunitäten und Freiheiten ausgestatten werden wie an den Universitäten in Paris und Bologna 10 .
8 Vgl. František Šmahel, Die Prager Universität im Mittelalter, S. 8.
9 Siehe F. Rexroth, Deutsche Universitätsstiftungen von Prag bis Köln. Die Intentionen des Stifters und die Wege und Chancen ihrer Verwirklichung im spätmittelalterlichen deutschen Territorialstaat, Köln 1992,
S. 59.
10 Siehe R. Schmidt: Päpstliche und kaiserliche Universitätsprivilegien im späten Mittelalter. In: Mohnhaupt
( hrsg.), Das Privileg im europäischen Vergleich, Bd. 2, Frankfurt am Main 1999, S. 145
3
Inwiefern lassen sich dem Wortlaut des Stiftsbriefs Hinweise darauf entnehmen, ob Karl IV die Universität im Namen seiner Autorität als böhmischer König oder als zukünftiger Kaiser stiftete, ob er von der Sorge um sein böhmisches Heimatland geleitet wurde oder reichsdeutsche Interessen verfolgte?
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst ein Hinweis auf die Beschaffenheit der Gründungsschrift erforderlich. Denn es handelt sich nicht um ein von Karl IV eigenhändig verfasstes Dokument, sondern um ein Schriftstück, das von seinem Sekretär Nicolaus Sortes auf der Grundlage der älteren Briefsammlung des Petrus de Vinea erstellt wurde. Der Feder von Petrus de Vinea, des Kanzlers des Friedrich II von Staufen, entstammte u.a. die Stiftungsurkunde für die Universität in Neapel im Jahre 1224. Eine weitere Urkunde, die als Vorlage für den Stiftungsbrief diente, war das Universitätsprivileg Konrads IV für Solerno 11 . Man beachte also, dass es sich hierbei um eine Zusammensetzung von älteren Fragmenten handelt, deren bewusste Auswahl im Sinne des Verfassers bzw. eine bewusste Abweichung von den Originalen Rückschlüsse auf die Intentionen des Stifters erlauben. Die Sprachanalyse und der Urkundenvergleich sind also die ersten Schritte in Richtung des genauen Nachvollzugs der von Karl intendierten Handlungsabsichten. Roderich Schmidts Analyse der sprachlichen Eigentümlichkeiten der königlichen Urkunde im Vergleich zur Mustervorlage verweist auf die zentrale Rolle, die Königreich Böhmen im Denken und Handeln Karls IV spielte. Abweichend von dem Originaltext bekundet die richtungsweisende Arenga des Stiftsbriefs die Sorge des Königs um das böhmische Herrschaftsgebiet, dessen Förderung und Wohlergehen ihm sehr am Herzen liege. Er schreibt: „ Unter allen Dingen, die Unser Herz ersehnt und die Unserem königlichem unausgesetzt vorschweben, bekümmert Unsere Seele vornehmlich Eine Sorge, wenn wir nämlich Unser Augenmerk darauf richten, wie Unser Königreich Böhmen, das Wir von allen übrigen erblich oder glücklich erworbenen Würden und Besitzungen vorzugsweise ins Herz geschlossen haben, dessen Förderung Wir mit aller Umsicht betreiben und auf dessen Ehre und Wohlfahrt Wir mit allen Mitteln bedacht sind,…“u.s.w. 12
Ein weiterer Verweis auf die besondere Stellung, die Böhmen in der Universitätspolitik Karls einnahm, ist implizit in der Wortwahl der Dispositio enthalten. Darin unterstreicht Karl durch seine geschickt gewählten Formulierungen, dass die Universität für das Königreich Böhmen und seine wissbegierigen Einwohner gegründet worden sei, damit die böhmischen Landeinsassen ihren Wissensdurst zu Hause stillen konnten. Ein Textausschnitt aus der Dispositio lautet: „So wollen Wir… die Geltung des genannten Königreichs erhöhen und
11 Vgl. : R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 697
12 zitiert nach: R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 697.
4
haben (deshalb)beschlossen, in nostra Pragensi metropolitica … civitate, ein studium generale einzusetzen, einzurichten und neu zu schaffen.“ 13 Die Eindeutigkeit der Urkundeninterpretation zugunsten der landesherrlichen Gründungsabsicht geht jedoch verloren, wenn man die Intitulatio und die Corroboratio der Urkunde betrachtet. Denn deren Implikationen lassen zumindest vermuten, dass Karl IV die Gründungsschrift nicht ausschließlich im Namen der landesherrlichen Königsgewalt ausstellte, sondern aus seiner Machtvollkommenheit als römischer und böhmischer König. 14 Diese Zweideutigkeit der Intitulatio führte bei einigen Forschern zu sichtlichen Irritationen in Bezug auf die von dem König intendierte Gründungsabsicht. Da aus der Formulierung „ Dei gratia Romanorum rex semper Augustus et Boemie rex“ nicht deutlich hervorgeht, in welcher Funktion der König die Universität stiftete, schreibt z.B. Anton Blaschka „ Man mag es bedauern, dass Karl in seinem Stiftsbrief nicht genau angegeben hat, ob er aus römischköniglicher Gewalt oder bloß als König von Böhmen handelt,…“ 15 Dieser (im Kontext des Stiftsbriefs ohnehin seltener) Einwand mag berechtigt erscheinen, doch er lässt sich durch den Vergleich des gesamten Stiftsbriefs mit der Vorlage unschwer widerlegen. Denn zahlreiche (sprachlichen) Analogien zu den von Friedrich II erteilten Universitätsprivilegien verweisen auf die Ähnlichkeit der Herrschaftsfunktionen, in deren Namen die beiden Universitäten in Neapel und in Prag gegründet worden sind. Z.B. ist die Stelle der Arenga, in der der König seine Sorge äußert, „ wie Unser Königreich“ gebildete Männer gewinnen könne, wörtlich der Gründungsurkunde von Friedrich II entnommen. 16 Und es steht ja außer Frage, dass Friedrich II die Universität in Neapel als König von Sizilien und nicht als Kaiser gründete. 17 Ferner entstammt der Begriff, regnicole, den Blaschka als „Untertanen“ übersetzt 18 , ebenfalls der von Friedrich II verfassten Gründungsschrift, und bezieht sich zweifellos auf sein königliches Herrschaftsgebiet, und nicht auf sein Kaiserreich. 19
Nicht minder interessant ist die von Karl. IV. divergent gebrauchte Wendung: in nostra Pragensi metropolitica…. civitate, die unmissverständlich auf die Rolle der böhmischen Hauptstadt als Erzbistum Bezug nimmt 20 . Damit weicht er bewusst von der von Friedrich II.
13 zitiert nach. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 698.
14 Siehe R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 698.
15 A. Blaschka, Vom Sinn der Prager Hohen Schule, S. 67.
16 Vgl. R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 698.
17 Vgl. ebda.
18 A. Blaschka, Vom Sinn der Prager Hohen Schule, S. 68
19 Vgl R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 698.
20 Vgl R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 698.
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gewählten Formulierung ab, und verweist auf die im Jahre 1344 unter seiner Beteiligung erfolgten Erhebung Prags zum Erzbistum und Metropolitansitz. 21 Indes lassen sich die vielen sprachlichen Übereinstimmungen mit der Vorlage bzw. Abweichungen von derselben nicht einfach mit dem Verweis auf die mangelhafte Formulierungskunst des Verfassers weginterpretieren. Denn zweifellos hätte die überragende Sprachgewandtheit des Sekretärs Karls IV es ihm ermöglicht, die notwendigen Akzente zu setzen, was die Funktion des Stifters und seine politischen Absichten anbetrifft. Er hätte, wenn es seiner Intention entsprochen hätte, die Doppelrolle des Königs als böhmischer und deutsch- römischer König deutlich und unmissverständlich betonen können. Jedoch unterließ er es bewusst, und betonte stattdessen die böhmischen Zusammenhänge. 22 Auch die nahe liegende Vermutung, dass Karl IV sich an der Verfertigung der Urkunde nicht beteiligte, und sich folglich der darin enthaltenen Implikationen nicht bewusst war, scheint nicht zuzutreffen und wurde in der Forschung widerlegt. Anton Blaschka ist beispielsweise von der Urheberrolle des Königs überzeugt: „Bei Karl IV und bei diesem bedeutsamen Diplom mag wohl die Mitwirkung des Herrschers als Auftraggebers in viel größeren Maße anzutreffen sein, als gemeinhin üblich. Jedenfalls hat das Dokument in der veröffentlichten Gestalt, die volle Billigung und Sinngebung durch seinen Aussteller erfahren. Wir dürfen also weiterhin von Karl als dem Urheber des Stiftsbriefs sprechen, ohne uns hierbei von der Diplomatik entlasten zu lassen.“ 23 Auch Seibt und R. Schmidt gehen von der bewussten Beteiligung des Königs an der Herstellung der Urkunde und seinem Wissen um den Ursprung der darin enthaltenen Formulierungen aus. 24
Bis hierhin wurde der Stiftsbrief vornehmlich auf der sprachlichen Ebene analysiert, wobei als Ergebnis dieser Analyse die böhmischen Bezüge der königlichen Urkunde klar zu Tage getreten sind.
1.2. Politischer Hintergrund.
Doch es lohnt sich auch einen Blick auf den politischen Kontext und den Entstehungszusammenhang des Dokuments zu werfen. Es gibt nämlich ein paar Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Stiftsbrief vom 7. April 1348 nur einen Teil der Karlschen Böhmenpolitik bildete, die sich auch auf andere staatsrechtliche Bereiche ausstreckte.
21 Vgl. Heidrun Dolezel, Die Organisation der Erzdiözese in Prag, in Bohemica sacra, S. 35. f.
22 Vgl Vgl R. Schmidt, Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 699.
23 A. Blaschka, S. 57- 58.
24 Vgl. Seibt, Ferdinand: Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346-1378. München 1978, S. 118, R. Schmidt,
Begründung und Bestätigung der Universität Prag durch Karl IV, S. 699.
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Lena Uman, 2011, Die Gründungsurkunden der Prager Universität - Der Sinn der doppelten Bekräftigung des Gründungsaktes, München, GRIN Verlag GmbH
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