Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Rentner und Rentnerbeschäftigung 1
3. Gründe für die Beschäftigung von Rentnern 5
3.1 Motivationen der Beschäftigten 5
3.2 Sichtweisen der Arbeitgeber. 6
3.3 Gesamtgesellschaftliche Betrachtungen 7
4. Mögliche Beschäftigungsarten 8
4.1 Befristete Arbeitsverhältnisse 8
4.2 Arbeitnehmerüberlassungen 10
4.3 Freie Mitarbeiter 11
5. Versicherungs- und Beitragspflicht 12
6. Beschränkungen der Hinzuverdienstmöglichkeiten 14
7. Zusammenfassung 15
Literatur - und Quellenverzeichnis V
II
Abkürzungsverzeichnis
ArbN Arbeitnehmer AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz BAG Bundesarbeitsgericht Begr. Begründer BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BR Betriebsrat bspw. beispielsweise BVerfG Bundesverfassungsgericht d.h. das heißt EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof ff. fort folgende gem. gemäß grds grundsätzlich h.M. herrschende Meinung Hrsg. Herausgeber i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit LAG Landesarbeitsgericht lt. laut Mio Millionen o. S. ohne Seite o.V. ohne Verfasser s. siehe sog. sogenannte uvm. und viele mehr vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Rentnerbeschäftigung im Überblick
Abbildung 2: Altersrente nach der gesetzlichen Rentenversicherung
Abbildung 3: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Abbildung 4: Anwendbarkeit des § 14 TzBfG
Abbildung 5: Hinzuverdienste bei verschiedenen Rentenarten
IV
1. Einleitung
Der demographische Wandel beeinflusst die Arbeitswelt genauso wie das alltägliche Leben. Bei der letzten Bundestagswahl war mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten bereits älter als 60 Jahre. 1 Bezogen auf das Arbeitsleben ist also zu erwarten, dass die sog. Baby-Boomer Generation in den nächsten Jahren die Regelaltersgrenze erreichen und damit den Renteneintritt vollziehen wird. Ein großes Reservoir an qualifizierten Fachkräften wird somit dem deutschen Arbeitsmarkt entzogen werden.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie diese demographische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zumindest gebremst werden kann, in diesem Fall durch die Beschäftigung von Rentnern. Ferner soll geklärt werden, welche Motivationen hinter einer Anstellung von älteren Menschen stehen. Dazu werden drei mögliche Wege aufgezeigt, die illustrieren sollen, wie Unternehmen ihre älteren Fachkräfte auch über die Regelaltersgrenze hinweg binden könnten - und warum sie dieses tun sollten.
Im Anschluss an die Einleitung werden die Begriffe des Rentners und der Rentnerbeschäftigung eingehend beschrieben. Der darauf folgende Teilabschnitt beleuchtet die verschiedenen Motivationen aus Sicht der älteren Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Gesellschaft als Ganzes, die dazu führen können, dass Rentner beschäftigt werden. Der vierte Abschnitt beschreibt dann drei ausgewählte Beschäftigungsarten, die speziell für Rentner relevant sein können. Der darauf folgende Teil zeigt auf, welche Grenzen die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen einem Rentner bei etwaigen Hinzuverdienstmöglichkeiten auferlegen. Betrachtet wird der Aspekt der Beitrags- und Versicherungspflicht sowie mögliche Hinzuverdienstbegrenzungen. Dabei ist zu beachten, dass vor dem Hintergrund dieser Arbeit nur Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beleuchtet werden. Diese Hausarbeit endet dann mit einer Zusammenfassung.
2. Rentner und Rentnerbeschäftigung
Um die Ausgangsfrage dieser Hausarbeit beantworten zu können, muss zuerst einmal klar abgegrenzt werden, aus welchen rechtlichen Grundlagen sich der Rentnerstatus ableitet. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass das „Arbeitsverhältnis mit Rentnern […] in arbeitsrechtlicher Hinsicht gegenüber dem normalen Arbeitsverhältnis grds keine Besonderheiten [aufweist].“ 2
Wenn einem Arbeitnehmer das Recht auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht und er diese bezieht, dann liegt eine sog. Rentnerbeschäftigung vor. 3 Allgemein findet der Begriff des Arbeitnehmers im deutschen Arbeitsrecht vielfach Anwendung. Allerdings mangelt es an einer gesetzlichen Definition, somit unterbleibt eine nähere Bestim- 1 Vgl. Heckel/Levineet al., Der Krieg der Generationen?, o.S., Internetquelle.
2 Griese in: Küttner (Begr.), Personalbuch 2010, § 359 Rn. 1.
3 Vgl. Schlegel in: Küttner (Begr.), Personalbuch 2010, § 359 Rn. 7.
1
mung. 4 Deshalb hat die Rechtsprechung den Begriff näher definiert. „Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungs-gebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.“ 5 Der Arbeitnehmerbegriff zeichnet sich also verkürzend dargestellt durch die Abgrenzungsmerkmale der Weisungsgebundenheit und der vertraglichen Verpflichtung zur Dienstleistung aus. Der Rentnerstatus kann sich aus folgenden Gründen ergeben: Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. hierzu auch Abbildung 1). 6 Bei Altersrentnern und Beziehern von Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit stellt sich regelmäßig die Frage, „ob und in welchem Umfang für sie in einer Beschäftigung als ArbN Versicherungs- und Beitragspflicht besteht und wie sich die Beschäftigung auf den Rentenanspruch auswirkt[…]“ 7 . Hieraus mögen sich Gründe für den Rentner selbst herleiten lassen ein Beschäftigungsverhältnis überhaupt anzunehmen. Würde der Zuverdienst aus einem Arbeitsverhältnis in jedem Fall z.B. auf die Altersrente angerechnet, kann eine hohe Motivation zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erwartet werden.
Als Altersrenten werden solche Rentenarten bezeichnet, die das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze voraussetzen. 8 Diese untergliedern sich lt. § 33 Abs. 2 Nr. 1-6 SGB VI 9 in mehrere Unterarten (vgl. auch Abbildung 2). Viele Arbeitsverträge sehen ein automatisches Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis spätestens mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze 10 und dem Eintritt in die Regelaltersrente vor. Seit Jahresbeginn 2008 gelten die sich aus §§ 35, 235 SGB VI ergebenden neuen Regelaltersgrenzen. Dabei stellt die allgemeine Re-
4 Röller in: Küttner(Begr.), Personalbuch 2010, § 26 Rn. 1.
5 BAG v. 12.12.2001, 5 AZR 253/00.
6 Schlegel in: Küttner (Begr.), Personalbuch 2010, § 359 Rn. 7.
7 Schlegel in: Küttner (Begr.), Personalbuch 2010, § 359 Rn. 8.
8 Ruppelt in: Küttner (Begr.), Personalbuch 2010, § 10 Rn. 41.
9 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezem-
ber 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl.
I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert
worden ist.
10 In der Literatur diskutiert, aber abgelehnt, wird hier eine Altersdiskriminierung: Vgl. u.a. Rolfs, Begründung und
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit älteren Arbeitnehmern, NZA-Beil. 2008, 8 (11).
2
gelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres ab. 11 Die Geburtsjahrgänge vor 1964 dagegen erreichen diese Grenze abhängig vom individuellen Geburtsjahr schon früher. 12
Die Regelaltersrente nach § 35 SGB VI setzt eine Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) und eine Wartezeit von fünf Jahren 13 voraus. Eine Altersrente für langjährig Beschäftigte kommt dagegen nur in Frage, wenn das 62. Lebensjahr vollendet ist und eine Wartezeit von 35 Jahren 14 eingehalten wurde. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gem. § 237 SGB VI verlangt im Vergleich mit den anderen Rentenarten die meisten kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen. Hierzu gehören die Vollendung des
60. Lebensjahres, Arbeitslosigkeit bzw. Verrichtung von Altersteilzeitarbeit, eine achtjährige Pflichtbeitragszeit wegen Beschäftigung in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn und eine Wartezeit von 15 Jahren. Zusätzlich muss ein Antragsteller für eine Altersrente nach
§ 237 SGB VI dem Geburtsjahrgang 1951 oder älter angehören.
Ein Nischendasein im Rahmen der gesetzlichen Altersrente fristen weitere Rentenarten: Für Schwerbehinderte setzt § 37 SGB VI eine Vollendung des 63. Lebensjahres, eine Wartezeit von wiederum 35 Jahren und das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach
§ 2 Abs. 2 SGB IX 15 voraus. Auch der Kreis der Bezieher von Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach § 40 SGB VI wird mit jedem geschlossenen Schacht klei-
11 Vgl.§ 35 SGB VI.
12 Vgl. § 235 Abs. 2 SGB VI.
13 Vgl. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI.
14 Vgl. §§ 50, 51 Abs. 3 SGB VI.
15 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes
vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S.
2495) geändert worden ist.
3
Arbeit zitieren:
Marc Schröder, 2011, Rentnerbeschäftigung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der deutschen Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: Rentnerbeschäftigung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der deutschen Gesellschaft ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: neuer Titel erschienen: Rentnerbeschäftigung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der deutschen Gesellschaft
Marc Schröder hat einen neuen Text hochgeladen
Jahrbuch des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswär...
Stabilität und Entwicklung in ...
Josef Braml, Thomas Risse, Eberhard Sandschneider
125 Jahre Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Werte Wissen Wandel
Rolf Kreienberg, Hans Ludwig
Jahrbuch 2009 der Deutschen Gesellschaft für Geschichte der Sportwisse...
Jürgen Court, Arno Müller, Christian Wacker
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
Die Reden ihrer Vorsitzenden 1...
Hans-Peter Schuster, Maximilian G. Broglie
Migration und sozialstrukturel...
Anne Walter, Margarete Menz, Sabina DeCarlo
0 Kommentare