I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Begründung des Themas Zielsetzung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Versicherung von Terrorismusrisiken 3
2.1 Erklärung und Abgrenzung wichtiger Begriffe 3
2.1.1 Terror 3
2.1.2 Terrorismus 4
2.1.3 Terrorismusrisiko 6
2.2 Situation vor und nach dem 11.September 2001 8
2.3 Prüfung der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken und deren Grenzen 11
3. Nachfrage nach Terrorismusversicherungen 15
3.1 Versicherungsnachfrage einzelner Branchen 15
3.2 Regionaler Einfluss auf die Nachfrage. 17
4. Angebot von Terrorismusversicherungen. 18
4.1 Terrorismusdeckung als Teil der Feuer-Police 18
4.2 Staatliche Terrorismusdeckungskonzepte 20
4.2.1 Extremus 20
4.2.2 GAREAT 22
4.2.3 TRIA 23
4.4 Länderspezifische Deckungskonzepte 25
4.4.1 CCS 25
4.4.2 Pool Re 26
4.5 Theoretische Deckungskonzepte 28
II
4.5.1 Steuerfinanzierte Terrorismusfonds 28
4.5.2 Kapitalmarktmodellierung 28
4.5.2.1 Terrorismus-Bond 29
4.5.2.2 Golden Goal Bond 30
4.5.2.3 Terrorismusbörse. 31
5. Möglichkeiten einer Terrorismusversicherungspflicht 33
5.1 Formen 33
5.2 Vor- und Nachteile einer Versicherungspflicht 34
6. Fazit und Ausblick 36
6.1 Ergebnisse und kritische Systembetrachtung 36
6.2 Herausforderungen und Ausblick 38
Literaturverzeichnis VII
Anhangverzeichnis XII
Anhang I XII
Anhang II XII
Anhang III XIV
Anhang IV XIV
Anhang V XV
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl terroristischer Anschläge 1982-2003
Abbildung 2: Anzahl terroristischer Anschläge nach Regionen 1996-2001
Abbildung 3: Anzahl terroristischer Opfer 1996-2001
Abbildung 4: Anteile der WTC-Schäden am Gesamtschaden nach Sparten
Abbildung 5: Abschlussquote nach Branche in den USA 2007-2009
Abbildung 6: Mittelwert der Versicherungsprämien in den USA nach Branchen 2009
Abbildung 7: Kapazität-Preis-Gleichgewicht auf dem Rückversicherungsmarkt
Abbildung 8: Deckungsstruktur von TRIA.
Abbildung 9: Vertragsgestaltung Pool Re
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Versicherungsschäden terroristischer Anschläge 1970-2001 .......................... 10 Tabelle 2: Ränge nach Versicherungsdichte in Deutschland ............................................ 17 Tabelle 3: Kennzahlen Extremus Versicherungs-AG 2003-2010 ...................................... 21 Tabelle 4: Prämiensätze CCS ........................................................................................... 25 Tabelle 5: Übersicht der Terrorismusversicherungslösungen ........................................... 37 Tabelle 6: Ratensteigerungsklassen nach Versicherungssparten 2. Quartal 2002 ........... XII Tabelle 7: Nettorückversicherungsprämien der Top 40 Rückversicherer 2001-2002 ...... XIII Tabelle 8: Vergleich der Kriterienkataloge nach Karten, Berliner und Aktuaren ............. XIV Tabelle 9: Aktionäre der EXTREMUS Versicherungs-AG ................................................ XV Tabelle 10: Anleihenstruktur Golden Goal Bond .............................................................. XV
Abkürzungsverzeichnis ABC -Atomar, Biologisch, Chemisch
AFB -Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung
ATB -Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung
Cat-Bond -Catastrophe-linked Bond
CCR -Caisse Centrale de Réassurance
CCS -Consorcio de Compensación de Seguros
EC -Extended Coverage
ETA -Euskadi Ta Askatasuna
EU -Europäische Union
FIFA -Fédération Internationale de Football Association
GAREAT -Gestion de l'Assurance et de la Réassurance
des risques Attentats et actes de Terrorisme
GB -Großbritannien
IEM -Iowa Electronic Market
IRA -Irish Republican Army
IUA -International Underwriting Association
JHE -Jahreshöchstentschädigung
PML -Possible-Maximum-Loss
Pool Re -Pool Reinsurance Company Limited
LIBOR -London Interbank Offered Rate
ManMade -technische Katastrophen
Mio. - Millionen
Mrd. -Milliarden
NatCat -Naturkatastrophen
TRIA -Terror Risk Insurance Act
Tsd. -Tausend
USA -Vereinigte Staaten von Amerika
USD -US-Dollar
SBM -Selbstbehalt des gesamten Versicherungsmarktes
SBV i -Selbstbehalt der Versicherer
Sfr. -Schweizer Franken
s.g. -so genannt
z.B. -zum Beispiel
WTC - World Trade Center
1. Einleitung
1.1 Begründung des Themas & Zielsetzung
“In unseren düstersten Visionen hatten wir uns ausgemalt, dass jemand versuchen könnte, ein Atomkraftwerk anzugreifen. Aber mit einem solchen Ereignis hatte niemand gerechnet. […] Terrorismus lebt von Willkür und von Überraschungseffekten. Mit mathematischen Modellen auf der Basis von Schadenerfahrungen ist da wenig auszurichten." 1 Dieses Zitat aus der Pressekonferenz, kurz nach den Anschlägen des 11. September 2001, des Münchener Rück Vorstandes Stefan Heyd, zeigt die Herausforderungen und die Prägnanz, die sich durch den Terrorismus und den damit verbundenen Folgen ergeben. Die Anschläge vom 11. September 2001 auf das World Trade Center (WTC) und Pentagon zeigten, dass im versicherungstechnischen Umgang mit Terrorismusrisiken noch Handlungsbedarf besteht. Zwar war der Terrorismus schon vor dem 11. September 2001 präsent, doch erst mit der erhöhten Risikowahrnehmung wurden Terrorismusversicherungen nachgefragt. Die Sensibilisierung für die Gefahr und deren Wahrnehmung wurde weiterhin durch den Bombenanschlag 2002 in Bali, die Attentate auf den Nahverkehr in Madrid 2004 und in London 2005, sowie durch den aktuellen Bombenanschlag in Oslo im Juli 2011 gestärkt. Diese terroristischen Akte sind nur ein Auszug aus einer ganzen Reihe von Anschlägen und zeigen, dass Terrorismus nicht nur eine temporäre Erscheinung ist, sondern immer weiter in den Fokus der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft rückt. Auch durch den Tod des Al-Qaida-Anführers Osama bin Laden im Jahr 2011, steht die Welt vor der Frage, ob dies ein Rückschlag für den islamistischen Terrorismus oder eine Forcierung der Gewalttaten zur Folge haben wird. Somit muss sich auch die Versicherungswirtschaft mit dieser Bedrohung auseinandersetzen und neue Konzepte entwickeln, um die enorm hohen Schäden eines terroristischen Aktes zu bewältigen. Eine weitere in vorstehendem Zitat angeführte Schwierigkeit für die Versicherungswelt ist die Vorhersagbarkeit, Berechnung der Schadenshöhe und Korrelation der Schäden, da bei Anschlägen verschiedene Versicherungssparten und -verträge zugleich tangiert werden.
Im Folgenden soll geklärt werden, inwieweit Terrorismusrisiken versicherbar sind, welche Lösungen einzelne Staaten aufzeigen können und welche theoretischen Ansätze sich als Alternativen eignen. Hierzu zählt nicht, dass diese Arbeit Ursachenfindung bezüglich terroristischer Motivation oder deren Prävention durchführen wird. Untersuchungsgegen-stand sind Terrorismusrisiken und deren Versicherung durch verschiedene Systeme.
1 Munich Re Pressekonferenz (2001)
Diese Systeme werden aus versicherungstechnischer Sicht beurteilt und kritisch reflektiert.
1.2 Gang der Untersuchung
Die Arbeit gliedert sich neben den einleitenden Worten in Kapitel 1 und dem Fazit in Kapitel 6, in vier Hauptkapitel. Die theoretische Hinführung zum Thema der Versicherung von Terrorismusrisiken wird in Kapitel 2 abgehandelt. Hierzu werden vorerst die Begriffe Terror, Terrorismus und Terrorismusrisiko erklärt und anschließend, aufgrund der verschiedenen Definitionen, abgegrenzt. Darauf basierend wird die Situation der Versicherungswirtschaft vor und nach dem 11. September 2001 beleuchtet. Abschließend wird die Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken in diesem Kapitel dargestellt. Hierzu wird der Kriterienkatalog der Versicherbarkeit von Walter Karten aus dem Jahre 1972 herangezogen, um somit auch die Grenzen der Versicherbarkeit aufzuzeigen. In Kapitel 3 und 4 werden die Nachfrage und das Angebot der Terrorismusversicherung gegenübergestellt. Auf der Nachfrageseite werden Eigenschaften des Versicherungsnehmers erörtert. Das Angebot der Terrorismusversicherungen zeigt verschiedenste Lösungsmöglichkeiten auf. Hierbei wird zwischen staatlichen, länderspezifischen Deckungskonzepten und der Deckung von Terrorismusrisiken durch die Feuer-Police unterschieden. Am Ende des Kapitels werden theoretische Lösungsansätze angeführt und auf ihre Durchführbarkeit und Sinnhaftigkeit geprüft.
Im letzten Hauptteil, dem Kapitel 5, werden die Vor- und Nachteile einer Terrorismusversicherungspflicht diskutiert. Beispielsweise könnte eine Pflicht die Marktdurchdringung einer solchen Versicherung verstärken, was allerdings zu rechtlichen Schwierigkeiten führen könnte. Zusätzlich werden die Auswirkungen einer monopolistischen und wettbewerblichen Lösung aufgezeigt.
Den Abschluss dieser Arbeit bildet das Kapitel 6. Hier werden alle Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und die vorgestellten Systeme kritisch betrachtet. In Verknüpfung mit den gefolgerten Ergebnissen werden die künftigen Chancen und Risiken der Terrorismusversicherung herausgearbeitet.
2. Versicherung von Terrorismusrisiken
2.1 Erklärung und Abgrenzung wichtiger Begriffe
Zum besseren Verständnis dieser Arbeit müssen die Begriffe Terror, Terrorismus und Terrorismusrisiko erklärt und voneinander abgegrenzt werden. Keineswegs sind diese Begriffe, die nicht erst in den letzten Jahrzehnten entstanden sind, identisch. Das Wort Terrorismus tauchte zum ersten Mal 1789 während der Französischen Revolution auf. 2 Die Dynamik dieses Begriffs zeigt sich in der Entwicklung von einer revolutionären Randerscheinung zu einer globalen Herausforderung. 3
Der Begriff des Terrorismus lässt vielfältige Betrachtungsweisen und somit auch unterschiedliche Definitionen zu. Dies wirkt sich vor allem auf das Verständnis eines terroristischen Aktes aus, welcher von den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Art interpretiert wird. Obwohl der Terrorismus ein internationales Problem darstellt, gibt es keine einheitliche Definition. Beispielsweise liegt in den USA und in Frankreich eine per Gesetz festgelegte Definition vor. Wohingegen in Deutschland oder Österreich eine Beschreibung des Begriffes nur in den Versicherungsbedingungen zu finden ist. 4 Um Gemeinsamkeiten und Unterschiede der vorliegenden Definitionen herauszuarbeiten, werden exemplarisch ausgewählte Begriffserklärungen betrachtet.
2.1.1 Terror
Zu Beginn soll der Begriff Terror betrachtet werden, welcher aus dem Lateinischen stammt. „Terror (lat.) bedeutet Schreck, Schreckensnachricht, schreckerregender Gegen-stand; terriculum ist ein Schreckmittel; die Verben „terere“ und „terrificere“ stehen für „erschrecken, scheuchen“.“ 5 Doch um den Begriff Terror gegenüber dem des Terrorismus abgrenzen zu können, bedarf es einer weiteren Definition aus politischer Sicht: 6 „Gewalttätige Form des Machtkampfes, ausgeübt zum einen vor allem von diktatorischen Regierungen zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft, zum anderen von oppositionellen extremistischen Kleingruppen oder Einzelpersonen zum Sturz der bestehenden Staats-und Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz zum Terrorismus extremistischer Kleingruppen und Einzelpersonen ist beim Staatsterror die Exekutive eine Staates selbst Urheberin des Terrors[…].“ 7 Wie bei dieser Definition klar herausgestellt wird, wird dem Terror eine
2 Vgl. Müller (2009), S. 16
3 Vgl. Benzin (2005), S. 11
4 Vgl. Bossier (2007), S. 7
5 Hertel (1986), S. 5
6 Vgl. Benzin (2005), S. 14
7 Brockhaus (1993), S. 21
„systemstützende Funktion“ 8 zugeschrieben, welche der Gewaltausübung des Staates dienen kann.
2.1.2 Terrorismus
Bei der vorherigen Definition des Begriffes Terror wurde bereits ein Unterschied zum Terrorismus genannt. Wenn Terror im Gegenteil zu Terrorismus eine systemstützende Funktion besitzt, muss Terrorismus eine „systemstürzende Funktion“ 9 haben. Also wäre es fälschlich zu behaupten -wie es im alltäglichen Sprachgebrauch geschieht-, dass beide Begriffe synonym verwendet werden können. Bevor die Unterschiede ausführlich behandelt werden, erscheint eine Betrachtung des Begriffs Terrorismus aus der versicherungstechnischen Sicht erforderlich. Da der 11. September 2001 einen Wendepunkt in der Entwicklung des Terrorismus darstellt, wird zuerst eine Definition vor diesem Datum und anschließend zwei weitere nach diesem Datum angeführt. Großbritannien liefert ein gutes Beispiel für eine Definition von Terrorismus vor den Anschlägen auf das WTC und Pentagon im Jahre 2001. Aufgrund der Anschläge der Irish Republican Army (IRA) Anfang der 90er, wie z.B. die Bombenexplosionen 1992 im Finanzviertel Londons oder 1993 in der Nähe der Londoner Innenstadt, wurden 1993 die Pool Re Legislation und der Reinsurance Act ins Leben gerufen. 10 Auf den großbritannischen Terrorismusversicherer Pool Re wird im Abschnitt 4.4.2 näher eingegangen. An dieser Stelle soll nur die folgende Definition von Terrorismus angeführt werden: „In this section ‘acts of terrorism‘ means acts of persons acting on behalf of, or in connection with, any organization which carries out activities directed towards the overthrowing or influencing, by force or violence, of Her Majesty’s government in the United Kingdom or any other government de jure or de facto.” 11 In dieser Definition werden der Organisationsgrad und eine Angriffszielrichtung, als Charakteristiken des Terrorismus dargestellt. Allerdings gilt diese Definition als überholt, da sie zu eng gefasst ist. Dies liegt vor allem daran, dass sich das Gesetz überwiegend an den Handlungen der IRA ausrichtet. Aus heutiger Sicht fehlt eine Erweiterung, die nicht ausschließlich auf Gewalt abzielt, sondern jegliche terroristische Handlung inkludiert. Betrachtet man nun eine Terrorismusdefinition nach dem 11. September 2001, zeigt die deutsche EXTREMUS Versicherungsaktiengesellschaft (Extremus AG), auf welche im Abschnitt 4.2.1 näher eingegangen wird, den Wandel des Begriffes Terrorismus. Diese im Jahre 2002 gegründete Terrorismusversicherung definiert in ihren Allgemeinen Terror-
8 Benzin (2005), S. 15
9 Benzin (2005), S.17
10 Vgl. Huber (2002), S. 664
11 Reinsurance Act 1993, Chapter 18
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Constantin Groß, 2011, Versicherung von Terrorismusrisiken, München, GRIN Verlag GmbH
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