Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis V
Abk ürzungs- und Symbolverzeichnis VI
Anlagenverzeichnis XIII
1 Einleitung 1
1.1 Die Beweggründe der Arbeit 1
1.2 Der Gang der Arbeit 2
2 Die grundlegenden Begriffe und Sachverhalte. 3
2.1 Das mittelständische Unternehmen 3
2.1.1 Die Definition des Unternehmens 3
2.1.2 Die Beschreibung und Größenordnung des Mittelstandes 3
2.2 Die GmbH und ihre Besteuerung 4
2.2.1 Die Charakteristik der GmbH 4
2.2.2 Die Besteuerung der GmbH 5
2.2.2.1 Die Ebene der GmbH. 5
2.2.2.2 Die Ebene der Gesellschafter. 7
2.3 Die Unternehmenskrise als Vorstufe der Sanierung 8
2.3.1 Der Begriff der Unternehmenskrise 8
2.3.2 Die Krisenursachen und der Krisenverlauf 9
2.3.3 Die Insolvenz als mögliche Strategie der Krisenbewältigung 10
2.3.3.1 Der Insolvenzbegriff 10
2.3.3.2 Der Insolvenzverlauf und das Insolvenzverfahren 11
2.4 Die Unternehmenssanierung im Überblick 12
2.4.1 Die begriffliche Abgrenzung der Unternehmenssanierung 12
2.4.2 Die Sanierungsprüfung 13
2.4.2.1 Die Ermittlung der Sanierungsbedürftigkeit 13
2.4.2.2 Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit. 14
2.4.2.3 Die Beurteilung der Sanierungswürdigkeit 15
2.4.2.4 Die Sanierungschance als mögliches Ergebnis der
Sanierungspr üfung. 15
2.4.3 Die Abgrenzung einzelner Sanierungsarten vor und während der
Insolvenz 16
2.4.3.1 Ein Überblick 16
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung II
2.4.3.2 Die außergerichtliche Sanierung. 18
2.4.3.3 Die gerichtliche Sanierung 18
2.4.3.4 Die Vor- und Nachteile der (außer-)gerichtlichen Sanierung. 20
2.4.3.5 Die übertragende Sanierung 21
3 Die grundsätzlichen ertragsteuerlichen Auswirkungen der Unternehmenssanierung 23
3.1 Der Sanierungsgewinn 23
3.2 Die Verlustnutzung und die Mindestbesteuerung nach § 10d EStG 26
3.3 Der Verlustabzug nach § 8c KStG 28
3.4 Die Veräußerungsgewinne oder -verluste nach § 17 EStG 31
4 Die außergerichtliche Sanierung der GmbH 33
4.1 Der Forderungsverzicht der Gesellschafter 33
4.1.1 Ohne Besserungsschein 33
4.1.1.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 33
4.1.1.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 34
4.1.1.2.1 Die zu prüfenden Prinzipien. 34
4.1.1.2.2 Die Ebene der GmbH 36
4.1.1.2.3 Die Ebene der Gesellschafter 38
4.1.2 Mit Besserungsschein 42
4.1.2.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 42
4.1.2.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 43
4.1.2.2.1 Die zu prüfenden Prinzipien. 43
4.1.2.2.2 Die Ebene der GmbH 44
4.1.2.2.3 Die Ebene der Gesellschafter 46
4.2 Der Forderungsverzicht der Gläubiger 47
4.2.1 Mit Besserungsschein 47
4.2.1.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 47
4.2.1.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 48
4.2.1.2.1 Die zu prüfenden Prinzipien. 48
4.2.1.2.2 Die Ebene der GmbH 49
4.2.1.2.3 Die Ebene des Gläubigers 50
4.3 Der Rangrücktritt 51
4.3.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 51
4.3.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 54
4.3.2.1 Die zu prüfenden Prinzipien 54
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung III
4.3.2.2 Die Ebene der GmbH. 56
4.3.2.3 Die Ebene der Gesellschafter und Gläubiger. 56
4.4 Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der außergerichtlichen Sanierung 57
5 Die gerichtliche Sanierung der GmbH 58
5.1 Die Sanierung mittels des Insolvenzplans 58
5.1.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 58
5.1.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 59
5.2 Die Liquidation nach Scheitern der Sanierung 60
5.2.1 Die Auflösungstatbestände und Rechtsfolgen der Liquidation 60
5.2.2 Die Liquidationsbesteuerung der GmbH 61
5.2.3 Die ertragsteuerlichen Konsequenzen für den Anteilseigner 63
5.3 Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gerichtlichen Sanierung 66
6 Die übertragende Sanierung 67
6.1 Der Anteilsverkauf eines Gesellschafters 67
6.1.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 67
6.1.2 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 67
6.1.2.1 Die zu prüfenden Prinzipien 67
6.1.2.2 Die Ebene der GmbH. 68
6.1.2.3 Die Ebene der Gesellschafter. 69
6.2 Der Unternehmensverkauf der Gesellschaft 71
6.2.1 Die Merkmale und Rechtsfolgen 71
6.2.2 Die ertrag- und verkehrsteuerlichen Auswirkungen für die GmbH und
den Erwerber 73
6.2.2.1 Die ertragsteuerlichen Auswirkungen 73
6.2.2.2 Die verkehrsteuerlichen Auswirkungen 76
6.3 Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der übertragenden Sanierung 78
7 Fazit 80
Anhang i
Literaturverzeichnis xxv
Buch - und Loseblattwerke xxv
Zeitschriftenaufs ätze. xli
Gesetze und Richtlinien lxviii
Beschl üsse und Urteile lxxi
Internet-Quellen lxxv
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung IV
BMF-Schreiben ............................................................................................................. lxxvi
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Der Krisenverlauf und die Krisenstadien
Abb. 2: Die Sanierungsprüfung
Abb 3: Überblick über die Unternehmenssanierung vor und während der Insolvenz
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung VI
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
a.A. ............................. anderer Ansicht/Auffassung
Abs. ............................. Absatz abzgl. .......................... abzüglich a.F. .............................. alte Fassung AK .............................. Anschaffungskosten AnfG ........................... Anfechtungsgesetz AO .............................. Abgabenordnung Art. .............................. Artikel Aufl. ............................ Auflage
BB ............................... Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBK ............................ Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung: Die Zeitschrift für das gesamte Rechnungswesen (Zeitschrift)
BC ............................... Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (Zeitschrift)
Beih. ............................ Beihefter Beil. ............................ Beilage BewG .......................... Bewertungsgesetz BFH ............................ Bundesfinanzhof BGB ............................ Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. .......................... Bundesgesetzblatt BGH ............................ Bundesgerichtshof BGH-K ....................... Bundesgerichtshof Karlsruhe (Bibliothek)
BLI .............................. Betriebswirtschaftliches Institut für Steuerlehre und Entrepreneurship,
BMF ............................ Bundesministerium der Finanzen
BR ............................... Bundesrat BR-DS ........................ Bundesrat-Drucksache
bspw. ........................... beispielsweise
BStBl. ......................... Bundessteuerblatt
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung VII
BStBlt ......................... Berliner Stadtbibliothek
Buchst. ........................ Buchstabe/-n BürgEntlG-KV ........... Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung BV ............................... Betriebsvermögen BWL ........................... Betriebswirtschaftslehre bzgl. ............................ bezüglich bzw. ............................ beziehungsweise
ca. ................................ circa
Controlling .................. Controlling - Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung (Zeitschrift)
DAV ........................... Deutscher Anwaltverein
DB ............................... Der Betrieb (Zeitschrift) DEJ ............................. Deutsch-Europäisches Juridicum d.h. .............................. das heißt
DHBW-VS ................. Duale Hochschule Baden-Württemberg - Bibliothek Villingen-Schwenningen
Diss. ............................ Dissertation Doppelbuchst. ............. Doppelbuchstabe Dr. ............................... Doktor DS ............................... Drucksache DStR ........................... Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) DStRE ......................... Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst (Zeitschrift) DStZ ........................... Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift)
E .................................. Entwurf
EaGB .......................... Einkünfte aus Gewerbebetrieb EaKV .......................... Einkünfte aus Kapitalvermögen EaVuV ........................ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einschl. ........................ einschließlich ErbStG ........................ Erbschaftsteuergesetz ESt .............................. Einkommensteuer EStB ............................ Der Ertrag-Steuer-Berater (Zeitschrift)
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung VIII
EStG ........................... Einkommensteuergesetz
EStR ............................ Einkommensteuerrichtlinien etc. .............................. et cetera EU ............................... Europäische Union EuGH .......................... Europäischer Gerichtshof EUR ............................ Euro EUR/Jahr .................... Euro pro Jahr
EuZW ......................... Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) evtl. ............................. eventuell/-e
f. .................................. folgende (Seite)
ff. ................................ fortfolgende (Seiten) FG ............................... Finanzgericht FMStG ........................ Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStGÄndG .............. Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Fn. ............................... Fußnote FR ............................... Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
GB ............................... Gewerbebetrieb
gem. ............................ gemäß GewSt ......................... Gewerbesteuer GewStG ...................... Gewerbesteuergesetz GG .............................. Grundgesetz ggf. .............................. gegebenenfalls ggü. ............................. gegenüber GmbH ......................... Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG ...................... Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbHR ....................... GmbH-Rundschau (Zeitschrift) GmbH-StB .................. GmbH-Steuerberater (Zeitschrift) GmbH-StP .................. GmbH-Steuerpraxis (Zeitschrift) GrESt .......................... Grunderwerbsteuer GrEStG ....................... Grunderwerbsteuergesetz grds. ............................ grundsätzlich
GStB ........................... Die Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift)
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung IX
GuV ............................ Gewinn- und Verlustrechnung
GWR ........................... Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
Habil. ........................... Habilitation
HfWU-BG .................. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - BibliothekGeislingen
HfWU-BN .................. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen - BibliothekNürtingen
HGB ............................ Handelsgesetzbuch hrsg. ............................ herausgegeben Hs. ............................... Halbsatz http .............................. Hypertext Transfer Protocol
i.A.a. ........................... in Anlehnung an
i.d.F. ............................ in der Fassung i.d.R. ........................... in der Regel IDW ............................ Institut der Wirtschaftsprüfer IfM Bonn .................... Institut für Mittelstandsforschung Bonn i.H. .............................. in Höhe i.H.d. ........................... in Höhe des/der i.H.v. ........................... in Höhe von insb. ............................ insbesondere InsO ............................ Insolvenzordnung
InternetZwVollstrG .... Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze i.R. .............................. im Rahmen i.R.d. ............................ im Rahmen des/der i.R.v. ........................... im Rahmen von i.S. ............................... im Sinne i.S.d. ............................ im Sinne des/der i.S.v. ............................ im Sinne von i.V.m. .......................... in Verbindung mit
JStG ............................ Jahressteuergesetz
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung X
KMU ........................... kleine und mittelgroße Unternehmen
KÖSDI ........................ Kölner Steuerdialog (Zeitschrift) KSt .............................. Körperschaftsteuer KStG ........................... Körperschaftsteuergesetz
LfSt ............................. Landesamt für Steuern
M-BFH ....................... München Bundesfinanzhof Bibliothek
mind. ........................... mindestens Mio. ............................ Million
MoMiG ....................... Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
NJW ............................ Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
Nr. ............................... Nummer NV .............................. Nicht Veröffentlicht NWB ........................... Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift) NZG ............................ Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift) NZI ............................. Neue Zeitschrift für Insolvenz und Sanierung (Zeitschrift)
OFD ............................ Oberfinanzdirektion
OVG ........................... Oberverwaltungsgericht
p.a. .............................. per annum (pro Jahr)
pdf ............................... portable document format PV ............................... Privatvermögen
R ................................. Richtlinie
ReFi ............................ Lehrstuhl für BWL - Rechnungswesen & Finanzwirtschaft (Bibliothek)
RGBl. .......................... Reichsgesetzblatt Rn. .............................. Randnummer/-n
RNotZ ......................... Rheinische Notar Zeitschrift (Zeitschrift) RStBl. ......................... Reichssteuerblatt
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung XI
Rz. ............................... Randzeichen
S. ................................. Seite
sog. .............................. so genannte SolZ ............................ Solidaritätszuschlag StB .............................. Der Steuerberater (Zeitschrift) Stbg ............................. Die Steuerberatung (Zeitschrift) Stbp ............................. Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift) SteuK .......................... Steuerrecht kurzgefasst (Zeitschrift) StuB ............................ Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) s.u. ............................... siehe unten
SULB .......................... Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
TEV ............................ Teileinkünfteverfahren
Tz. ............................... Textziffer
u.a. .............................. und andere
u.a. .............................. unter anderem
UBFUB ....................... Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin UBT ............................ Universitätsbibliothek Trier UBK ............................ Universitätsbibliothek Konstanz UG .............................. Unternehmergesellschaft UmwStG ..................... Umwandlungssteuergesetz Univ.-Prof. .................. Universitäts-Professor UntStRefG .................. Unternehmensteuerreformgesetz ursprl. .......................... ursprünglich USBKA ........................ Universitäts- und Stadt-Bibliothek Köln A Ust ............................... Umsatzsteuer UStG ........................... Umsatzsteuergesetz
v. ................................. von
VAZ ............................ Veranlagungszeitraum/-räume vgl. .............................. vergleiche
VorstAG ..................... Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung XII
VuV ............................ Vermietung und Verpachtung
WBG ........................... Wachstumsbeschleunigungsgesetz
WG ............................. Wirtschaftsgut/-güter
WiSt ............................ Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift) WIWI-SB .................... Wirtschaftswissenschaftliche Seminarbibliothek WLBS ......................... Württembergische Landesbibliothek Stuttgart www ........................... World Wide Web
z.B. .............................. zum Beispiel
ZIP .............................. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) ZSteu ........................... Zeitschrift für Steuern und Recht (Zeitschrift) zzgl. ............................ zuzüglich
+ .................................. Additionszeichen
€ .................................. Euro = .................................. Gleichheitszeichen x .................................. Multiplikationszeichen § .................................. Paragraf §§ ................................ Paragrafen % ................................. Prozent ./. ................................. Subtraktionszeichen & ................................. und
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung XIII
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ........................... i Anlage 2: Der Verfahrensgang und Inhalt des Insolvenzplans ............................................... ii Anlage 3: Die Gläubigerbefriedigung in der Insolvenz ......................................................... iii Anlage 4: Das Prüfschema und die Steuerfolgen des Sanierungsgewinns ............................ iv Anlage 5: Das Prüfschema und die Steuerfolgen des § 10d EStG .......................................... v Anlage 6: Das Prüfschema und die Steuerfolgen des § 8c KStG ........................................... vi Anlage 7: Das Prüfschema und die Steuerfolgen des § 17 EStG .......................................... vii Anlage 8: Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters ..................................................... viii Anlage 9: Übersicht über die gewährten Gesellschafterdarlehen .......................................... xi Anlage 10: Die Steuerfolgen des Anteilsverkaufs, der verdeckten Einlage und der Gesellschaftsauflösung für den Gesellschafter ..................................................... xii Anlage 11: Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters mit Besserungsschein ................. xiii Anlage 12: Der Forderungsverzicht eines Gläubigers gegen Besserungsschein .................... xv Anlage 13: Der qualifizierte Rangrücktritt eines Gesellschafters ......................................... xvii Anlage 14: Die ertragsteuerlichen Auswirkungen einer Rangrücktrittserklärung ............... xviii Anlage 15: Die Berechnung des Abwicklungsergebnisses .................................................... xix Anlage 16: Die Besteuerung des Anteilseigners im Falle der Liquidation ............................. xx Anlage 17: Die Auswirkungen einer Anteilsveräußerung des Gesellschafters auf die
GmbH und ihre Verlustvorträge .......................................................................... xxi Anlage 18: Das Prüfschema des § 1 Abs. 1a UStG .............................................................. xxiii Anlage 19: Die Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Übertragung eines
Grundstücks ....................................................................................................... xxiv
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 1
1 Einleitung
1.1 Die Beweggründe der Arbeit
„Der Unternehmer ist nichts anderes als ein Bergsteiger. Auch dieser hat den Wunsch, ein
bestimmtes Ziel [den Gipfel, der Verfasser] zu erreichen.“ 1 Konjunkturell bedingte, aber auch inhärente Krisensituationen gilt es zu überwinden, damit der Gipfel und demgemäß das Unternehmensziel in greifbare Nähe rückt. Strauchelt das Unternehmen und befindet sich in einer Unternehmenskrise, muss diese schnellstmöglich erkannt und überwunden werden, um nicht vom Weg abzukommen. Denn allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht, unterliegt ein Unternehmen ständig dem Risiko einen bereits erreichten Grad wieder einzubüßen, da der
Mensch dazu neigt, „[…] auf Bewährtes zurückzugreifen“ 2 . Ein Unternehmer läuft somit Gefahr, das Gespür für Marktveränderungen zu verlieren und an seinen früheren Erfolgskonzepten festzuhalten. Des Weiteren sind jedoch auch exogene Schocks wie die Finanzmarktkrise Ende des Jahres 2008 zu berücksichtigen, welche im Besonderen die
Bankenbranche und im Allgemeinen die Entrepreneure zu spüren bekommen haben. 3 Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen des Jahres 2010 ist zwar im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf rund 32.100 zurückgegangen, kann aber aufgrund ihrer Höhe noch der
Finanzmarktkrise zugerechnet werden. 4 Die Unternehmensinsolvenz wird allgemein als Ergebnis eines unzureichenden Krisenmanagements angesehen, weswegen die Anzahl der
Unternehmenskrisen deutlich über der Zahl von Unternehmensinsolvenzen liegen müsste. 5 Ist die Krisensituation eines Unternehmens erkannt, sind einzelne Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, damit das Unternehmen gerettet werden kann. Bei den einzeln zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen, sind betriebswirtschaftliche und vor allem steuerliche Konsequenzen für das Unternehmen, ihre Gesellschafter und Gläubiger zu beachten. Diese sollen nachfolgend aufgezeigt und erläutert werden, damit das Unternehmen seinen Weg zu dem gewünschten Unternehmensziel fortsetzen kann. Das Augenmerk der nachfolgenden Betrachtung liegt auf den mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, da der GmbH als mittelständisches Unternehmen in Deutschland eine prägnante Rolle zugehörig
ist. 6
1 ALBACH HORST (1998), S. 988.
2 WIESTER, ROLAND (2007), S. 1.
3 Vgl. ALETH, FRANZ/BÖHLE, JENS (2010), S. 1186; HIERSTETTER, FELIX (2010), S. 882.
4 Vgl. eine Statistik der Insolvenzzahlen für das Jahr 2010 in Anlage 1 dieser Arbeit.
5 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 1.
6 Der GmbH in Form eines mittelständischen Unternehmens wurde im Jahr 2007 ein Anteil von 68,6 % zugesprochen, wobei der Anteil im Jahr 2006 von mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei 99,6 % liegt. Vgl. IFM BONN (2007), S. 10; SCHLÖMER, NADINE/KAY, ROSEMARIE/BACKES-GELLNER, USCHI/RUDOLPH, WOLFGANG/WASSERMANN, WOLFRAM (2007), S. 20.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 2
1.2 Der Gang der Arbeit
Die vorliegende Arbeit legt nach einer Einleitung in Abschnitt 1 grundlegende Begriffe und Sachverhalte dar. Abschnitt 2 beginnt mit einer Beschreibung von mittelständischen Unternehmen, liefert eine Definition der GmbH und zeigt ihre Besteuerungsgrundsätze auf. Alsdann wird verdeutlicht, wann eine Krisensituation der GmbH gegeben ist und ob auch die Insolvenz eine mögliche Strategie der Krisenbewältigung darstellen kann. In einem nächsten Schritt wird die Unternehmenssanierung in ihrer Vielfalt und der Unterscheidung zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungsmaßnahmen sowie deren Vor- und Nachteile und auch in einer differenzierteren Art, der übertragenden Sanierung, vorgestellt. Der Abschnitt 3 bildet eine Zusammenführung grds. ertragsteuerlicher Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen und zeigt deren Wesensart und Folgen auf. Die außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen in Form von Forderungsverzichten und Rangrücktritten werden in Abschnitt 4 dargestellt und erläutert. Die ertragsteuer- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen werden anhand dieser beiden bilanziellen Maßnahmen veranschaulicht, wobei sich der Abschnitt 5 auf die Sanierung in der Insolvenz und der möglichen Liquidation der GmbH bezieht. Auch in der Insolvenz und der Liquidation gilt es auf steuer- und betriebswirtschaftliche Konsequenzen hinzuweisen. Abschnitt 6 widmet sich einer weiteren Sanierungsmaßnahme, welche grds. nicht unter die letzten beiden Abschnitte subsumierbar ist, nämlich der übertragenden Sanierung in Form des Anteils- und Unternehmensverkaufs. Auch in diesem Abschnitt werden die steuer- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und erläutert. Daraufhin schließen die nachfolgenden Ausführungen in Abschnitt 7 mit einem Fazit.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 3
2 Die grundlegenden Begriffe und Sachverhalte
2.1 Das mittelständische Unternehmen
2.1.1 Die Definition des Unternehmens
Nach der wirtschaftswissenschaftlichen Definition ist ein Unternehmen meist eine selbständige Produktionseinheit, welche „ihren Sinn vom Markt erhält, auf dem sie ihre
Produktionsmittel beschafft und die produzierten Leistungen und Güter absetzt“ 7 . Allgemein ist der Begriff des Unternehmens der Unterbegriff des Betriebs, welcher als eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit umschrieben wird, in der Sachgüter produziert und
Dienstleistungen bereitgestellt werden. 8 Das Unternehmen ist somit ein Betrieb im marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem. 9 Zu den einzelnen Faktoren des Betriebs wie den Produktionsfaktoren, dem Wirtschaftlichkeitsprinzip und dem finanziellen Gleichgewicht,
werden das erwerbswirtschaftliche Prinzip, das Autonomieprinzip 10 und das Privateigentum an den Produktionsmitteln als Begriffsmerkmale hinzugezählt, um das Unternehmen treffend
definieren zu können. 11
2.1.2 Die Beschreibung und Größenordnung des Mittelstandes
Eine Beschreibung der mittelständischen Unternehmen 12 bedingt die Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Kriterien, da es in Deutschland keine einheitliche Definition des
Mittelstandes gibt. 13 Schon im Jahre 1962 erklärte GANTZEL die Unternehmensleitung als zentrales qualitatives Merkmal mittelständischer Unternehmen. 14 Der Unternehmer hat somit eine herausragende Stellung im Unternehmen. 15 Weitere qualitative Merkmale liefert LANZ, indem er erläutert, dass: 16 x die Unternehmensstruktur, also auch die Betriebsprozesse, von den individuellen zwischenmenschlichen Beziehungen beherrscht werden, x die Unternehmerfunktion eng mit der Kapitalgeberfunktion verknüpft ist,
7 SCHMUDE, JÜRGEN (1968), S. 11.
8 Vgl. WÖHE, GÜNTER/KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 1.
9 Vgl. WÖHE, GÜNTER/DÖRING, ULRICH (2008), S. 37.
10 Das Autonomieprinzip besagt, dass jedes Unternehmen frei darüber entscheiden kann in welchen Mengen, zu welchem Preis und an wen verkauft werden soll. Vgl. hierzu WÖHE, GÜNTER/DÖRING, ULRICH (2008), S. 380.
11 Vgl. KERN, EBERHARD (1987), S. 8.
12 Nachfolgend werden in dieser Arbeit die Begriffe „mittelständisches Unternehmen“, „Mittelstand“ sowie „KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen)“ synonym verwendet, auch wenn abstrakte Unterschiede bei der Definition zwischen den „KMU“ und dem „Mittelstand“ vorhanden sind. Vgl. hierzu ROLFES, TOBIAS (2008), S. 82 ff.
13 Vgl. WASCHBUSCH, GERD/KAMINSKI, VOLKER/STAUB, NADINE (2009), S. 106.
14 Vgl. GANTZEL, KLAUS-JÜRGEN (1962), S. 279.
15 Vgl. KERN, EBERHARD (1987), S. 10.
16 Vgl. LANZ, THOMAS (1978), S. 31 f.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 4
x die Geschäftsführung auf einen oder wenige Unternehmer begrenzt ist - wobei auch ein Nichtunternehmer Geschäftsführer sein kann -, x das Unternehmen, aufgrund ihrer Flexibilität, auf eine kontinuierliche Entwicklung ausgerichtet ist, x und das Unternehmen so groß ist, dass der oder die Unternehmer die wesentlichen Unternehmensvorgänge überschauen können.
Daraufhin lassen sich schließlich folgende qualitative Merkmale mittelständischer
Unternehmen erfassen: 17 x Die Einheit der Unternehmensleitung und der Kapitalaufbringung; x die direkte Einwirkung des Unternehmers und die persönlichkeitsorientierte Unternehmensstruktur; x die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Unabhängigkeit und Flexibilität, als auch das Streben nach Kontinuität.
Des Weiteren liefert u.a. die Europäische Kommission die quantitativen Merkmale, um mittelständische Unternehmen zu umschreiben. Sie geben Aufschluss über die Unternehmensgröße mit Merkmalen wie der Zahl der Beschäftigten, der Umsatzhöhe in
EUR/Jahr und der Jahresbilanzsumme. 18
Jedoch hat LANZ Nachteile in der Beschreibung des Mittelstandes anhand quantitativer Merkmale festgestellt, da sie die unterschiedliche Kapital- und Arbeitsintensität sowie den
Umsatz oder Gewinn verschiedener Branchen und Wirtschaftszweige außer Acht lassen. 19
2.2 Die GmbH und ihre Besteuerung
2.2.1 Die Charakteristik der GmbH
Nach WÖHE ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Rechtsform, welche meist von kleineren und mittleren Betrieben gewählt wird, um die Haftung der
Eigenkapitalgeber auf die Kapitaleinlage beschränken zu können. 20 Als juristische Person, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen, haftet
die GmbH ggü. ihren Gläubigern lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. 21 Die GmbH
17 Vgl. KUßMAUL, HEINZ/KLEIN, NICOLE (2002), S. 2.
18 Sowohl die Europäische Kommission, als auch das IfM Bonn liefern eine Mittelstandsdefinition anhand quantitativer Merkmale. Die seit dem 06.05.2003 gültigen Größenkriterien der Europäischen Kommission sind bei einem Mitarbeiterstamm von 50-249 und einem Umsatz bis 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € wahrzunehmen. Vgl. hierzu ausführlich EUROPÄISCHE KOMMISSION (2006), S. 14. Vgl. zudem die Mittelstandsdefinition des IfM Bonn unter IFM BONN (2004), S. 84.
19 Vgl. LANZ, THOMAS (1978), S. 27.
20 Vgl. WÖHE, GÜNTER/DÖRING, ULRICH (2008), S. 240.
21 Vgl. KUßMAUL, HEINZ (1983), S. 241; SCHNEIDER, JOSEF/BECHT, BERNHARD/PATT, JOACHIM/PREIßER, MICHAEL/SCHÜTTE, NINA (2008), S. 344.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 5
selbst entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister 22 und wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages 23 begründet. 24
Geleitet und vertreten wird die GmbH nach §§ 6 und 35 GmbHG von mind. einem Geschäftsführer, der Willenserklärungen Dritter mit Wirkung für die GmbH entgegennehmen
und abgeben kann sowie die GmbH gerichtlich vertritt. 25 Der GmbH-Geschäftsführer ist der GmbH ggü. gem. § 43 Abs. 2 GmbHG verpflichtet, in den Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vorzugehen. Gewählt wird der Geschäftsführer - wenn nichts anderes in den Satzungsregelungen festgelegt ist - mit
einfacher Mehrheit von den Gesellschaftern. 26
Die Eigenkapitalfinanzierungsmaßnahmen der GmbH unterscheiden sich nicht merklich von anderen Gesellschaften, da zum einen die Möglichkeit der Selbstfinanzierung und zum anderen die Eigenkapitalzuführung von Außen in Frage kommt. Aufgrund der beschränkten Haftung ist die Kreditgewährung von Banken eingeschränkt oder an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft wie die persönliche Mithaftung der Gesellschafter. 27 Aus diesem Grund sind Fremdkapitalgeber oft die eigenen Gesellschafter, indem sie der GmbH ein
Darlehen gewähren. 28
2.2.2 Die Besteuerung der GmbH 2.2.2.1 Die Ebene der GmbH
Da die GmbH als Körperschaft ein eigenständiges Rechtssubjekt darstellt, stehen sich die
GmbH und ihre Anteilseigner mit getrennten Vermögenssphären wie fremde Dritte ggü. 29
22 Die Anmeldung in das Handelsregister darf gem. § 7 Abs. 2 GmbHG erst erfolgen, sobald auf jeden Geschäftsanteil 1/4 des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muss der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zzgl. der Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals i.H.v. 25.000 € nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichen. Vgl. LIPS, JÖRG/RANDEL, THIERRY/WERWIGK, CLAUDIUS (2008), S. 2221. Erst dann und mit Einreichen der für die Anmeldung benötigten Dokumente sowie mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger wird die Anmeldung gültig. Vgl. hierzu KLUNZINGER, EUGEN (2009), S. 341.
23 Der Gesellschaftsvertrag, welcher nach § 2 Abs. 1 GmbHG notariell zu beglaubigen ist, sollte gem. § 3 Abs. 1 GmbHG mind. die Firma, den Sitz und den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals, die Benennung des Geschäftsführers sowie die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile enthalten. Vgl. hierzu weiterführend BAYER, WALTER (2009), § 3, Rn. 26 ff.; HUECK, ALFRED/FASTRICH, LORENZ (2009), § 4, Rn. 2-5 und 14; ROTH, GÜNTHER H. (2009), § 2, Rn. 22 und 24 f.
24 Vgl. STEHLE, HEINZ/LEUZ, NORBERT (2007), S. 23. Siehe zudem ausführlich zur Gründung der GmbH und einer möglichen gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschafter im Gründungsstadium sowie zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) gem. § 5a GmbHG das BGH-Urteil vom 27.01.1997, S. 405 ff.; GOETTE, WULF (2008), Rn. 12 f.; KUßMAUL, HEINZ/RUINER, CHRISTOPH (2009a), S. 597 ff.; WINDBICHLER, CHRISTINE (2009), S. 203; WÖHE, GÜNTER/KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 343; ZIRNGIBL, NIKOLAS (2008a), § 2, Rn. 2 ff.
25 Vgl. BUNNEMANN, JAN (2008), § 3, Rn. 1 f.
26 Vgl. BUNNEMANN, JAN (2008), § 3, Rn. 12 f.
27 Vgl. KERN, EBERHARD (1987), S. 54.
28 Vgl. GÜNDEL, MATTHIAS/KATZORKE, BJÖRN (2008), S. 65 f.
29 Vgl. HEY, JOHANNA (2010), § 11, Rn. 1.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 6
Dies liegt an dem für diese Rechtsform gültigen Trennungsprinzip, wonach die Besteuerung
der GmbH unabhängig von der des Anteilseigners erfolgt. 30 In diesem Sinne kommt es grds. zu einer Doppelbesteuerung, da sowohl die Gesellschaftsebene als auch die
Gesellschafterebene einer Besteuerung unterworfen wird. 31 Zunächst werden die erwirtschafteten Gewinne einer GmbH als EaGB (§ 8 Abs. 2 KStG) mit KSt, SolZ sowie mit
GewSt belastet. 32
Hat die GmbH ihren Sitz (§ 11 AO) oder ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland (§ 1 Abs. 3 KStG), ist sie gem. § 1 Abs. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die
Steuerpflicht erstreckt sich auf das gesamte Welteinkommen (§ 1 Abs. 2 KStG), 33 und der einheitliche bzw. proportionale KSt-Satz beträgt für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne
15 %. 34 Der SolZ i.H.v. 0,825 % (5,5 % v. 15 %) bei der GmbH zählt zu den sog. Annexsteuern und wird zur Förderung der neuen Bundesländer sowie zur Deckung des
allgemeinen Finanzbedarfs erhoben. 35
Bei der GewSt handelt es sich nicht wie bei der KSt um eine Personensteuer, sondern um eine
Objektsteuer, in der die objektive Ertragskraft 36 des Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG) erfasst werden soll. 37 Da die GmbH einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 8 Abs. 2 KStG) darstellt, unterliegt sie gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der GewSt. 38 Die Bemessungsgrundlage der GewSt ist der Steuermessbetrag (§ 14 GewStG), welcher sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl i.H.v. 3,5 % (§ 11 GewStG) ergibt. Daraufhin errechnet sich die GewSt-Schuld der Gesellschaft durch Multiplikation des
Steuermessbetrags mit dem Hebesatz. 39 Als Gegenmaßnahme der Herabsetzung des KSt-Satzes von 25 % auf 15 % ist seit dem UntStRefG im Jahre 2008 die GewSt nicht mehr als
Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 5b EStG). 40
30 Vgl. BIRK, DIETER (2009), § 6, Rn. 1203.
31 Vgl. STEHLE, HEINZ/LEUZ, NORBERT (2007), S. 38.
32 Vgl. ZABEL, MICHAEL (2007), S. 114.
33 Vgl. ECKL, PETRA (2006), S. 62.
34 Vgl. KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 452.
35 Vgl. LANG, JOACHIM (2010a), § 8, Rn. 36.
36 Der Gewerbeertrag und somit die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer (§ 6 GewStG) wird ausgehend vom körperschaftsteuerlichen Gewinn (§ 7 Satz 1 GewStG) durch Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) ermittelt, wobei ein evtl. vorhandener Verlustvortrag abzuziehen ist. Vgl. BIRK, DIETER (2009), § 6, Rn. 1353.
37 Vgl. MONTAG, HEINRICH (2010), § 12, Rn. 1.
38 Vgl. FROTSCHER, GERRIT (2008), § 16, Rn. 624.
39 Den Hebesatz ermittelt die zuständige Gemeinde i.d.R. für ein Kalenderjahr (§ 16 Abs. 2 GewStG). Dieser muss mind. 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 1. Hs. GewStG) und ist in der Praxis im Jahre 2009 bis zu 490 % zu bestätigen. Vgl. KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 367.
40 Vgl. BALLOF, FERDINAND/KRUDEWIG, WILHELM (2007), S. 17 ff.; KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 367; KUßMAUL, HEINZ/HILMER, KARINA (2008), S. 50.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 7
2.2.2.2 Die Ebene der Gesellschafter
Für die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne bei den
Gesellschaftern kommt es darauf an, ob diese ihre Beteiligungen im PV oder BV halten. 41 Halten die Gesellschafter als natürliche Personen ihre Beteiligungen im PV, sind die laufenden Ausschüttungen als EaKV i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu konstatieren und
unterliegen ab dem VAZ 2009 grds. der Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung. 42 Diese sog. Abgeltungsteuer i.S.d. §§ 32d, 43 Abs. 5 EStG beträgt 25 % zzgl. dem SolZ i.H.v. 5,5 %, ggf. der Kirchensteuer und ist von der GmbH im Zuge der Ausschüttung einzubehalten
sowie an das Finanzamt abzuführen. 43 Auf Antrag hat der Steuerpflichtige gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Möglichkeit zur Regelbesteuerung und somit zur Anwendung des TEV gem. § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 1 und 2 EStG und einem Werbungskostenabzug
i.H.v. 60 % zu optieren. 44
Auch gibt es die Möglichkeit der Günstiger-Prüfung gem. § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG, in der geprüft wird, ob der persönliche ESt-Satz unterhalb des gesonderten Steuertarifs von 25 %
liegt. 45
Bei der Veräußerung von Anteilen an der GmbH stellen die Gewinne wirtschaftlich eine Totalausschüttung dar und werden den laufenden Gewinnausschüttungen i.S.d. § 20 EStG
gleichgestellt. 46 Anfallende Veräußerungsverluste dürfen weder gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden,
sondern mindern gem. § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG die EaKV im folgenden VAZ. 47
41 Das BV erfährt generell eine Dreiteilung in notwendiges, gewillkürtes und geduldetes BV. Allgemein werden unter dem Begriff des BV WG verstanden, welche dem Betrieb dienen oder ihrer Art nach diesem zu dienen bestimmt sind, und dadurch ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Gesellschafters eingesetzt werden. Vgl. hierzu ausführlich BFH-Urteil vom 22.12.1955, S. 65, Rn. 6; HEINICKE, WOLFGANG (2010a), § 4, Rn. 100 ff.; KATTERBE, BURKHARD (2001), S. 2671; WIED, EDGAR (2010), § 4, Rn. 340 ff.
42 Vgl. HEINHOLD, MICHAEL/HÜSING, SILKE/KÜHNEL, MIRKO/STREIF, DOMINIK (2010), S. 32.
43 Vgl. RUPP, CHRISTOPH (2008), S. 258 ff. Vgl. auch allgemein zur Abgeltungsteuer und zur Kirchensteuer als Annexsteuer im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer KUßMAUL, HEINZ/MEYERING, STEPHAN (2008), S. 2298 ff.; MELCHIOR, JÜRGEN (2007), S. 1229 ff. Vgl. zudem kritisch zur Einführung einer Abgeltungsteuer SEER, ROMAN (2009), S. 1046 f.
44 Allerdings gibt es zwei Voraussetzungen, dass das Optionsrecht für einen Zeitraum von 5 Jahren zum Tragen kommen kann: Der Steuerpflichtige muss zu mind. 25 % an der GmbH beteiligt oder zu 1 % beteiligt und für die GmbH beruflich tätig sein. Vgl. BIRK, DIETER (2009), § 6, Rn. 1284; RECH, CHRISTIAN (2008), S. 88 f.
45 Ist dies der Fall, kann jedoch lediglich ein Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung, angesetzt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten scheidet aus. Vgl. ausführlich SPENGEL, CHRISTOPH/ERNST, CHRISTOF (2008), S. 835.
46 Bei einer Beteiligung von über 1 % fallen Veräußerungsgewinne und -verluste unter § 17 EStG und das TEV ist anwendbar. Vgl. BURWITZ, GERO (2008), S. 903.
47 Vgl. BIRK, DIETER (2009), § 5, Rn. 769.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 8
Hält der Gesellschafter die Beteiligung im BV gibt es zum einen die Unterscheidung im Falle der Beteiligung einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person und zum anderen der Beteiligung einer weiteren Kapitalgesellschaft.
Im ersten Fall kommt es generell zur Anwendung des TEV, wobei 60 % der Besteuerung unterliegen und gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG lediglich 60 % der, mit den Dividenden im
wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. 48 Bei dem Halten der Anteile im BV einer anderen Kapitalgesellschaft sind die ausgeschütteten
Dividenden grds. durch § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. 49 Diese Dividenden unterliegen jedoch zusätzlich der GewSt gem. § 8 Nr. 5 GewStG, es sei denn, es liegt eine Schachtelbeteiligung
vor. 50
2.3 Die Unternehmenskrise als Vorstufe der Sanierung
2.3.1 Der Begriff der Unternehmenskrise
Der Begriff der Unternehmenskrise 51 wird durch die BWL näher bestimmt 52 und kann als eine ungewollte, ungeplante, ertragsmäßige und/oder liquiditätsmäßige Situation eines Unternehmens umschrieben werden, die eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für das Überleben eines Unternehmens darstellt. 53 Wichtige Merkmale der Unternehmenskrise sind somit die Gefährdung der Unternehmensziele 54 , der Prozesscharakter 55 sowie die Offenheit des Krisenausgangs. 56 Die Unternehmenskrise gilt als schleichender Prozess, in dem es umso wichtiger ist, den Eintritt frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zur
48 Vgl. HEINHOLD, MICHAEL/HÜSING, SILKE/KÜHNEL, MIRKO/STREIF, DOMINIK (2010), S. 33.
49 § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG sieht allerdings vor, dass 5 % der Bezüge nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen und es kommt zu einer Dividendenfreistellung i.H.v. 95 %. Vgl. KUßMAUL, HEINZ (2010), S. 452 f. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG wurde mit dem Beschluss des BVerfG vom 12.10.2010 bestätigt. Vgl. BVerfG-Beschluss vom 12.10.2010.
50 Eine Schachtelbeteiligung liegt gem. § 9 Nr. 2a Satz 7 GewStG bei einer Beteiligung i.H.v. mind. 15 % vor. Vgl. ausführlich zur Gewerbesteuer und zu Schachtelbeteiligungen BARZEN, ARNO (2007), S. 253 ff.
51 Die begriffsbestimmenden Kennzeichen einer Krise liegen vor allem im Höhepunkt in einem gestörten wirtschaftlichen Gleichgewicht und einer beschränkten Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, wodurch die GmbH den gegebenen Abläufen meist hilflos gegenübersteht. Vgl. BURGER, ANTON (1988), S. 5.
52 Vgl. BEA, FRANZ XAVER/KÖTZLE, ALFRED (1983), S. 565; BRAUER, MICHAEL (2000), S. 6 ff.
53 Vgl. MÜLLER-MERBACH, HEINER (1977), S. 420. Vgl. zu ähnlichen Definitionen KRYSTEK, ULRICH (1981), S. 6; LAYER, BERTRAM (1990), S. 10; MÜLLER, RAINER (1982), S. 1; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 16 f.
54 Unternehmensziele werden allgemein als Maßstäbe verstanden, an denen das unternehmerische Handeln messbar ist wie die langfristige Gewinnmaximierung, hohe Wirtschaftlichkeit, gute Rentabilität und das Unternehmenswachstum sowie -sicherung. Vgl. WÖHE, GÜNTER/DÖRING, ULRICH (2008), S. 74 f. Vgl. außerdem BIEG, HARTMUT/KUßMAUL, HEINZ (2009), S. 358.
55 Der Prozesscharakter zeichnet sich aus durch das Zusammentreffen von Ereignissen, die neue Bedingungen als Ergebnis haben und zudem zeitlich befristet sind. Vgl. hierzu ZIRENER, JÖRG (2005), S. 17.
56 Vgl. BEA, FRANZ XAVER/HAAS, JÜRGEN (1994), S. 486.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 9
Abwendung der Krisensituation einzuleiten. 57 Um gezielt einer Unternehmenskrise gegenzusteuern, sollten die Ursachen und das Stadium der Krise bekannt sein. 58
2.3.2 Die Krisenursachen und der Krisenverlauf
Generell sind Krisenursachen 59 verschiedenen Bereichen zuzuordnen, da es darauf ankommt, ob die Krise inner-, zwischen- oder überbetrieblich entsteht. 60 Bei innerbetrieblich verursachten Krisen wird von endogenen Krisenursachen gesprochen und somit vom eigenen
Fehlverhalten des Unternehmens. 61 Beispiele hierfür sind Führungsfehler des Managements wie die Wahl eines ungünstigen Standorts, eine unzweckmäßige Größe des Unternehmens
sowie eine unrationale Betriebsorganisation oder eine zu geringe Eigenkapitalausstattung. 62 Bei zwischen- oder überbetrieblich verursachten Krisen, oder auch den externen Krisenursachen, ist die Krise auf das Unternehmensumfeld zurückzuführen, auf die das
Unternehmen ungenügend oder nicht rechtzeitig reagieren konnte. 63 Als Beispiele sind eine Wirtschaftskrise, der Strukturwandel, höhere Gewalt wie Kriege oder eine Naturkatastrophe
sowie die Zunahme des Konkurrenzdrucks zu nennen. 64
Eine Unternehmenskrise ist jedoch meist nicht nur auf eine Ursache zurückzuführen, vielmehr
besteht oft ein Zusammenwirken von mehreren krisenverursachenden Faktoren. 65 Der Krisenverlauf und die Krisenstadien werden in der nachfolgenden Abbildung 1 verdeutlicht:
57 Vgl. CRONE, ANDREAS (2010a), S. 2.
58 Vgl. FINSTERER, HANS (1999), S. 5.
59 Krisenursachen sind Tatbestände in Form von Handlungen oder Unterlassungen der Rechtssubjekte, die ein Unternehmen in die Krise führen. Vgl. RÄSS, HUGO E. (1983), S. 36 ff.
60 Vgl. ZIRENER, JÖRG (2005), S. 23 ff.
61 Vgl. BAUR, WALTER (1978), S. 33 ff.
62 Vgl. KESSELBACH, STEPHAN (2001), S. 13 f. Die zu geringe Eigenkapitalausstattung ist als Krisenursache kritisch zu betrachten, da ein Unternehmen auch bei einer guten Eigenkapitalquote in die Krise fallen und eine hohe Eigenkapitalausstattung auch innovationshemmende Wirkung zeigen kann. Vgl. BERGAUER, ANJA (2001), S. 48; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 24.
63 Vgl. SEEFELDER, GÜNTER (2007a), S. 77 f.
64 Vgl. EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 18 f.; KESSELBACH, STEPHAN (2001), S. 14; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 24 f.
65 Vgl. KRYSTEK, URLICH (1987), S. 67.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 10
2.3.3 Die Insolvenz als mögliche Strategie der Krisenbewältigung 2.3.3.1 Der Insolvenzbegriff
Hat das Unternehmen den im Vorfeld beschriebenen Krisenverlauf ignoriert oder sind Gegenmaßnahmen unterblieben, schließt sich als die letzte und auch meist
existenzvernichtende Krisenphase die Insolvenz 67 an. 68 Eine Krisensituation an sich rechtfertigt noch nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens 69 , sondern ein Unternehmen befindet sich erst in der Antragspflicht, wenn die Insolvenzeröffnungsgründe
eingetreten sind. 70
Die Insolvenzeröffnungsgründe gem. § 16 InsO sind das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), von drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und/oder von einer
Überschuldung (§ 19 InsO). 71 Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO liegt demnach vor, wenn der Schuldner seinen ernsthaft eingeforderten Zahlungsverpflichtungen i.H.v. mind.
10 % über einen Zeitraum von 3 Wochen nicht nachkommen kann. 72 Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 Abs. 2 InsO wird dem Schuldner das Recht gewährt, sich
66 Eigene Darstellung. Inhalt i.A.a. FECHNER, DIETRICH (1999), S. 23 ff.; GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 7 ff.; KRAUS, KARL-JOSEF/BUSCHMANN, HOLGER (2009), § 5, Rn. 8-10; KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 34 ff.
67 Der Begriff der Insolvenz wird durch die Insolvenztatbestände (§§ 17, 18, 19 InsO) definiert. Vgl. hierzu SCHMIDT, KARSTEN (1982), Rz. D17.
68 Vgl. GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 12.
69 Gem. § 15a InsO haben neben den Geschäftsführern auch die Gesellschafter eine Antragspflicht zur Insolvenzeröffnung. Die Frist beläuft sich auf 3 Wochen nach Feststellen der Insolvenzeröffnungsgründe. Vgl. KUßMAUL, HEINZ/RUINER, CHRISTOPH (2009b), S. 26 f.; WÄLZHOLZ, ECKHARD (2009), S. 76 f.
70 Vgl. ZÖLLER, MIKE (2006), S. 27. Kommt kein Gesellschafter seiner Insolvenzantragspflicht in der gegeben Frist nach, so haftet jeder Gesellschafter wie ein Geschäftsführer (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 3 InsO) auf Schadenersatz. Vgl. weiterführend WÄLZHOLZ, ECKHARD (2009), S. 76 f.
71 Vgl. HESS, HARALD/WEIS, MICHAELA (1999), Rn. 43 ff.
72 Vgl. HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 17.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 11
unter den Schutz des gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu stellen und im Verfahren geeignete
Gegenmaßnahmen einzuleiten. 73 Diese liegt vor, sobald der Schuldner mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % nicht in der Lage sein wird, die bestehenden
Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht erfüllen zu können. 74 Der Begriff der Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO beinhaltet, dass das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, demnach eine Schuldendeckungsprüfung vorzunehmen
ist. 75 Bewertet wird das Vermögen des Schuldners i.R.d. Unternehmensfortführung, wenn diese wahrscheinlich ist. 76 Jedoch hat der Gesetzgeber im Zuge der Finanzmarktkrise eine nicht unerhebliche Veränderung eingebracht, da er den Überschuldungstatbestand ausschließt,
sobald die Fortführung des Unternehmens anzunehmen ist. 77
2.3.3.2 Der Insolvenzverlauf und das Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren beginnt (§ 13 InsO) erst mit dem Antrag eines Gläubigers (§13 Abs. 1 Satz 2 InsO) oder des Schuldners selbst (§15 InsO), womit zunächst das
Insolvenzeröffnungsverfahren (§§ 11 ff. InsO) eingeleitet wird. 78 Das zuständige Insolvenzgericht prüft daraufhin, ob der Antrag zulässig (§§ 13-15 InsO), begründet (§§ 16 ff. InsO) und ob genügend Masse, um die Verfahrenskosten zu decken, vorhanden
ist. 79 Liegen diese Voraussetzungen vor, wird das eigentliche Insolvenzverfahren durch einen Eröffnungsbeschluss eingeleitet (§§ 27 ff. InsO), indem ein Verwalter ernannt, ein Berichts-
(§ 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO) sowie ein Prüfungstermin 80 für die angemeldeten Forderungen der Gläubiger (§ 174 InsO) bestimmt wird. 81 Mit dem Eröffnungsbeschluss geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das beschlagnahmte Vermögen des Schuldners - die
73 Es besteht keine Pflicht einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen. Vgl. HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 18.
74 Vgl. BUSCH, HOLGER/WINKENS, HERBERT (2007), S. 14; ZÖLLER, MIKE (2006), S. 29.
75 Vgl. KUßMAUL, HEINZ/WEGENER, WOLFGANG (2005), S. 18 f. Vgl. weiterführend MÖHLMANN-MAHLAU, THOMAS (2005), S. 3 ff.
76 Geprüft wird die Überschuldung zunächst anhand der Erstellung eines Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten. Erst wenn sich dieser als negativ erweist ist eine Fortbestehungsprognose als Lebensfähigkeitsprognose zu prüfen. Vgl. SIETZ, OLIVER (2010), Rn. 35 ff.
77 Dieser Überschuldungsbegriff, welcher ähnlich ist zu dem vor Inkrafttreten der InsO, wurde zunächst begrenzt bis zum 31.12.2010 eingeführt, hat sich nun aber bis zum 31.12.2013 verlängert. Vgl. hierzu Art. 5 FMStG, S. 1982; sowie FMStGÄndG vom 24.09.2009, S. 3151. Vgl. weiterführend BLÖSE, JOCHEN (2009), S. 243; EILERS, STEPHAN (2010), S. 49; HECKER, ANDREAS/GLOZBACH, PIERRE (2009), S. 1544 ff.; MÖHLMANN-MAHLAU, THOMAS/SCHMITT, JENS (2009), S. 20 ff.; SCHMIDT, KARSTEN (2008), S. 2467 ff. Siehe zum Überschuldungsbegriff vor Einführung der InsO BGH-Urteil vom 13.07.1992, S. 659.
78 Vgl. explizit zu den Antragsberechtigten SCHMIDT, KARSTEN/UHLENBRUCK, WILHELM (2009), Rn. 5.215 ff.
79 Die Kosten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beginnen je nach Unternehmensgröße bei 5.000- 10.000€, wodurch mind. 3/4 aller Unternehmensinsolvenzen mangels Liquidität nicht eröffnet werden. Vgl. HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 15. Vgl. weiterführend EHLERS, HARALD/DRIELING, ILKA (2000), S. 50 f.
80 Im Prüfungstermin wird festgestellt, wer die Eigenschaft besitzt, Insolvenzgläubiger zu sein. Vgl. HAARMEYER, HANS (2006), Rn. 268.
81 Vgl. KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 174.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 12
Insolvenzmasse - auf den Insolvenzverwalter, welcher durch das Gericht auszuwählen ist,
über (§ 80 InsO). 82 Grundlegend wird eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, § 131 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB), wobei die Gesellschafter die Fortsetzung und somit die Sanierung beschließen können, entweder auf Antrag des Schuldners zum Einstellen des Verfahrens
(§§ 212 f. InsO) oder bei Bestätigung eines Insolvenzplans vom Gericht (§ 248 InsO). 83 Allerdings liegt es zunächst an den Gläubigern, ob das Verfahren als Planverfahren mit dem
Ziel einer Sanierung oder im Wege der Liquidation fortgeführt werden soll (§ 157 InsO). 84
2.4 Die Unternehmenssanierung im Überblick
2.4.1 Die begriffliche Abgrenzung der Unternehmenssanierung
Das Wort Sanierung stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Heilung, somit sind darunter allgemein und (steuer-) rechtlich alle Maßnahmen zu verstehen, die die finanzielle Gesundung
eines in die Krise geratenen Unternehmens zur Folge haben. 85 In der BWL wird Sanierung als Sammelbegriff für alle Maßnahmen finanz-und leistungswirtschaftlicher,
unternehmenspolitischer, führungstechnischer und organisatorischer Art verwendet, die der Wiederherstellung existenzerhaltender und zukünftig Gewinn versprechender Grundlagen des
Unternehmens dienen. 86 Der Sanierungsbegriff wird in der Literatur jedoch differenzierter betrachtet, indem eine enge und weite Begriffsauffassung dargestellt wird. 87 Der Ausdruck der “engen Sanierung“ beinhaltet lediglich operative finanzwirtschaftliche Maßnahmen, um die finanziellen Lebensgrundlagen des Unternehmens wiederherzustellen
und zu sichern. 88 Das Unternehmen befindet sich somit in einem Krisenstadium, in welchem die Existenz ernsthaft gefährdet ist und nur noch wenige liquide Mittel im Unternehmen
vorhanden sind. 89 Beispiele für Sanierungsmaßnahmen im Zuge neuer Kapitaleinlagen sind die Auflösung von Rücklagen, der Forderungsverzicht von Gesellschaftern, der Verkauf von
Vermögensbestandteilen oder die Aufnahme von neuem Fremdkapital. 90 Somit ist innerhalb der finanzwirtschaftlichen Sanierung zwischen der Verlustrealisierung der Eigenkapitalgeber,
82 Vgl. KLUMPP, HANS-HERMANN (2009a), Rn. 5; PAPE, GERHARD (2010a), Rn. 14 ff.
83 Vgl. SCHMIDT, KARSTEN/UHLENBRUCK, WILHELM (2009), Rn. 7.4 und 7.536 ff.
84 Vgl. HAARMEYER, HANS (2006), Rn. 268. Dies ist jedoch meist ein langwieriger Prozess über mehrere Monate und eine Sanierung ist dann nicht mehr möglich. Vgl. hierzu SCHNEIDER, MATTHIAS/WASCHK, MICHAEL (2002), S. 81.
85 Vgl. KESSELBACH, STEPHAN (2001), S. 10. Das Unternehmen soll vor einem Zusammenbruch bewahrt werden, indem die Ertragsfähigkeit wieder hergestellt wird. Vgl. BAUR, WALTER (1978), S. 20.
86 Vgl. FECHNER, DIETRICH (1999), S. 7. Vgl. zu a.A. HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 9.
87 Vgl. u.a. ACHILLES, WOLFGANG (2000), S. 20 f.; BECKER, REIMUND (1986), S. 62 f.; EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 21 f.; KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 140; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 30 f.
88 Vgl. PAUSENBERGER, EHRENFRIED (1970), S. 658.
89 Vgl. GALUSCHGE, CHRISTOF (2008), S. 13; GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 14; SEEFELDER, GÜNTER (2007a), S. 24.
90 Vgl. ausführlich FINSTERER, HANS (1999), S. 10 f.; GEIST, GÜNTER (1980), S. 194 f.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 13
den Zugeständnissen von Gläubigern und der Beschaffung neuer Finanzmittel zu
unterscheiden. 91
Die Bezeichnung der “weiten Sanierung“ umfasst alle außerordentlichen Maßnahmen, die der
Gesundung eines in Not befindlichen Unternehmens behilflich sind. 92 In dieser Auslegung wird ersichtlich, dass neben den finanzwirtschaftlichen Maßnahmen weitere mittel- bis langfristige Vorkehrungen in anderen Unternehmensbereichen ergriffen werden müssen, um
die Existenz des Unternehmens dauerhaft sichern zu können. 93 Im Ergebnis sollten zudem strategische, personelle und leistungswirtschaftliche Maßnahmen 94 ergriffen werden, um die Bekämpfung der Ursachen von Unternehmenskrisen aufnehmen zu können. 95
2.4.2 Die Sanierungsprüfung 2.4.2.1 Die Ermittlung der Sanierungsbedürftigkeit
Erzielt eine GmbH nachhaltige Verluste oder besitzt wenig Eigenkapital, befindet sie sich meist in einer Krise. Um diese GmbH daraufhin erfolgreich sanieren zu können, ist das
Vorliegen der folgenden Voraussetzungen vorerst zu überprüfen. 96 Die gefährdete GmbH sollte sanierungsbedürftig, sanierungsfähig und sanierungswürdig sein, also eine Chance zu
einem erfolgreichen Fortbestehen haben. 97
In einem ersten Schritt, der sog. Sanierungsbedürftigkeitsprüfung geht es zunächst darum, die krisenhafte Unternehmensentwicklung zu konstatieren und die Unternehmenskrise
festzustellen. 98 Diese Phase dient letztlich der Beurteilung der tatsächlichen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Notlage des Unternehmens, in der das Fortbestehen des Unternehmens
gefährdet ist und die Bestandserhaltung zweifelhaft erscheint. 99 Das Unternehmen befindet sich somit in einer Erfolgs- oder Liquiditätskrise, in der die betrieblichen
91 Vgl. HAHN, OSWALD (1997), S. 618.
92 Vgl. SCHMALENBACH, EUGEN (1950), S. 211.
93 Vgl. BRANDSTÄTTER, JÖRN (1993), S. 7. Siehe zudem das BFH-Urteil vom 26.11.1980, S. 181.
94 Beispiele hierfür sind u.a. im Personalbereich ein Einstellungsstop, im Produktionsbereich die Konzentration der Fertigung durch die Aufgabe von Fertigungsstätten, im Materialbereich der Lagerabbau, im Vertriebsbereich die Überprüfung der Preisgestaltung und im Managementbereich die Änderung des bisherigen Führungsstils. Vgl. HARZ, MICHAEL/HUB, HEINZ-GÜNTER/SCHLARB, EBERHARD (2006), S. 14.
95 Vgl. GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 14 f. Das Beschriebene führt zu der oben dargestellten betriebswirtschaftlichen Begriffsdefinition der Sanierung, welche in der Literatur als allgemeine Definition anerkannt wird. Vgl. u.a. BÖCKENFÖRDE, BJÖRN (1991), S. 7; EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 22; FISCHER, PETER (2004), S. 157; KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 140; MEYER, ALAIN (2003), S. 9 f.; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 30 f. Vgl. zu a.A. ACHILLES, WOLFGANG (2000), S. 20.
96 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 28.
97 Vgl. KAYSER, GEORG (1983), S. 2 f.
98 Vgl. BÖCKENFÖRDE, BJÖRN (1991), S. 13; BURGER, ANTON (1988), S. 32 f.
99 Vgl. BRETZKE, UKRIKE (1984), S. 41. Siehe zudem das BFH-Urteil vom 16.05.2002, S. 854.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 14
Informationssysteme wie das Rechnungswesen und insb. die Frühwarnsysteme, hohe
Relevanz besitzen. 100
2.4.2.2 Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
Nach dem Feststellen der Krise wird in einem zweiten Schritt - der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens - geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt oder
liquidiert werden soll. 101
Aufgabe der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist es, zu beurteilen, ob das Unternehmen nach erfolgter Sanierung nachhaltig Gewinne und einen Überschuss der Einnahmen über die
Ausgaben erzielt und somit ohne fremde Hilfe fortbestehen kann. 102 Die Erwartung sollte sein, dass eine nachhaltige Zahlungsfähigkeit wahrscheinlicher ist als eine
Zahlungsunfähigkeit und eine positive Fortbestehungsprognose bestehen bleibt. 103 Um dies beurteilen zu können, ist die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts elementarer Bestandteil der Sanierungsfähigkeitsprüfung, worin zunächst das Unternehmen im Ist-Zustand beschrieben wird, daraufhin passende Sanierungsmaßnahmen herausgearbeitet werden und anschließend die Vision vom wünschenswerten Soll-Zustand des Unternehmens dargestellt wird. 104 Zusammenfassend lässt sich die Prüfung der Sanierungsfähigkeit anhand einzelner Faktoren der später möglichen Kreditgeber benennen. Diese sind u.a. die Darstellung der unternehmerischen Fähigkeit, die Vertrauenswürdigkeit, die rechtlichen Verhältnisse wie die Haftungsbasis, die gesamtwirtschaftlichen Faktoren wie die allgemeine Branchenentwicklung, die zukünftige Vermögenslage sowie die zukünftige Liquiditäts- und Ertragslage des
Unternehmens. 105 Benötigt wird schließlich ein kompetentes Management, um die Frage der Sanierungsfähigkeit abschließend klären zu können, denn die Erfolgschancen einer Sanierung
hängen von der Persönlichkeit des sanierungsbedürftigen Unternehmens ab. 106
100 Vgl. GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 15; MEYER, ALAIN (2003), S. 33. Werden jedoch schädliche Unternehmensstrukturen in der Frühphase ihrer Entstehung verändert, spricht man eher von einer Restrukturierung als von einer Sanierung. Vgl. SEEFELDER, GÜNTER (2007a), S. 24.
101 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 29. Die Sanierungsfähigkeit ist zu bejahen, wenn die zu erwartenden Zukunftserfolge größer sind als die Anlage des aus der Liquidation resultierenden Betrages. Vgl. hierzu ZIRENER, JÖRG (2005), S. 35.
102 Vgl. MANN, GERHARD (1970), S. 246; SCHMALENBACH, EUGEN (1950), S. 221. Diese positive Fortbestehungsprognose kann laut IDW nur bei einem Einnahmeüberschuss auf einen Prognosezeitraum von 24 Monaten gegeben werden. Vgl. hierzu i.A.a. IDW GALUSCHGE, CHRISTOF (2008), S. 21.
103 Vgl. KLEIN, URTE (2006), S. 71. Vgl. ausführlich zur Sanierungsfähigkeit JOZEFOWSKY, HANS A. (1985), S. 29 ff.
104 Vgl. FINSTERER, HANS (1999), S. 13; HARZ, MICHAEL/HUB, HEINZ-GÜNTER/SCHLARB, EBERHARD (2006), S. 9; KRYSTEK, ULRICH/KLEIN, JOHANNES (2010), S. 1837 ff.
105 Sobald sich eine gesamte Branche in Not befindet, wird - im Normalfall - die Sanierungsfähigkeit des notleidenden Unternehmens wieder abgesprochen. Vgl. HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 27.
106 Vgl. BÖCKENFÖRDE, BJÖRN (1991), S. 117.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 15
2.4.2.3 Die Beurteilung der Sanierungswürdigkeit
Ist die Sanierungsfähigkeitsprüfung positiv verlaufen, tritt die Frage nach der Sanierungswürdigkeit in den Vordergrund, in der die Interessen und Risikoneigungen der
Beteiligten untersucht werden. 107 Es stehen subjektive Faktoren wie persönliche Beziehungen an erster Stelle, da von den einzelnen Sanierungsbeteiligten zu entscheiden ist, ob die
Sanierung zu vertreten ist oder ob das Unternehmen besser liquidiert werden sollte. 108 Hierbei werden vor allem die Eigen- und Fremdkapitalgeber angesprochen, da eine Sanierung nicht ohne die Zuführung neuer liquider bzw. ohne Verzicht bereits zugeführter liquider Mittel
möglich ist. 109 Eine solche Prüfung beginnt bei der Geschäftsleitung, ob z.B. überhaupt ein Fortführungswille besteht und endet bei den Kreditgebern, ob ein gewisses
Erfolgserzielungspotential vorhanden ist. 110 Schließlich gilt es Fragen nach dem Unternehmensimage, den noch vorhandenen Wettbewerbsvorteilen aufgrund von möglichen Patenten oder Lizenzen und dem Klima zwischen Schuldnern und Gläubigern, Banken und
Behörden zu beantworten. 111 Folglich müssen, um die Sanierungswürdigkeitsprüfung zu bestehen, Interessendivergenzen überbrückt und Interessenkonvergenzen genutzt werden, denn nur ein konsensfähiges und von allen Beteiligten getragenes Sanierungskonzept ist
letztlich für die Sanierung selbst anerkennbar. 112
2.4.2.4 Die Sanierungschance als mögliches Ergebnis der Sanierungsprüfung
Die vorangegangen drei Schritte sind notwendig, um beurteilen zu können, wie hoch die Risiken bei einer Sanierung sind und ob für das Unternehmen überhaupt eine Chance auf eine
Sanierung besteht. 113 Da eine Sanierung ein sehr hohes wirtschaftliches Risiko mit sich bringt - nämlich das des Scheiterns -, muss genauestens analysiert werden, ob eine solche dennoch
durchzuführen sei. 114 Letztlich muss jedoch für alle Beteiligten die Fortführung des Unternehmens im Vordergrund stehen, denn nur diese sind es, die eine Sanierung in die Wege
107 Vgl. ACHILLES, WOLFGANG (2000), S. 79 und 85.
108 Ersichtlich wird, dass die Prüfung der Sanierungsfähigkeit und die Sanierungswürdigkeitsprüfung ineinander übergreifen. Vgl. HARZ, MICHAEL/HUB, HEINZ-GÜNTER/SCHLARB, EBERHARD (2006), S. 9; ZIRENER, JÖRG (2005), S. 37.
109 Die Sanierungswürdigkeitsprüfung kann wie eine Investitionsentscheidung betrachtet werden. Vgl. BRANDSTÄTTER, JÖRN (1993), S. 12 f.; GRAPE, CHRISTIAN (2006), S. 17.
110 Vgl. MEYER, ALAIN (2003), S. 38 ff.
111 Dies kann jedoch aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage der einzelnen Gruppen sehr schwierig und langwierig werden. Vgl. zusammenfassend PICOT, GERHARD/ALETH, FRANZ (1999), S. 94 ff.
112 Vgl. HESSELMANN, STEPHAN/STEFAN, UTE (1990), S. 51.
113 Vgl. SEEFELDER, GÜNTER (2007a), S. 27. Insoweit bildet also die Ermittlung der Sanierungsbedürftigkeit die Grundlage dieser Beurteilung, welcher daraufhin subjektive und objektive Merkmale über die Chancen und Risiken der Sanierung gegeben werden. Vgl. BRANDSTÄTTER, JÖRN (1993), S. 8 f.; MEYER, ALAIN (2003), S. 46.
114 Das Unternehmen ist i.d.R. auch während der Sanierung schlecht gestellt, da es bei einer Fortführung noch Verluste erwirtschaftet und sich somit die Haftungssubstanz immer weiter mindert. Vgl. KESSELBACH, STEPHAN (2001), S. 25 f.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 16
leiten und auch erfolgreich abschließen können und auch nur diese sind es, für die eine
mögliche Liquidation des Unternehmens keine Alternative darstellt. 115 Ist jedoch für ein sanierungsbedürftiges Unternehmen die Prüfung der Sanierungsfähigkeit oder Sanierungswürdigkeit negativ ausgefallen, erfolgt die freiwillige Liquidation des Unternehmens, sofern nicht die Insolvenztatbestände erfüllt sind und die insolvenzrechtlichen
Vorschriften Anwendung finden. 116 Eine Zusammenfassung der Sanierungsprüfung liefert die Abbildung 2:
Abb. 2: Die Sanierungsprüfung 117
2.4.3 Die Abgrenzung einzelner Sanierungsarten vor und während der Insolvenz
2.4.3.1 Ein Überblick
In der Theorie und Praxis gibt es verschiedene Wege, ein in die Krise geratenes Unternehmen zu sanieren. Sobald das Unternehmen erkannt hat, dass es sich in einer Krisensituation befindet, kann es, noch bevor es in die Insolvenz gerät, also die Tatbestände der §§ 17 ff. InsO noch nicht zutreffen oder sich das Unternehmen in der Dreiwochenfrist des § 15a InsO befindet, nach geeigneten außergerichtlichen bzw. freien oder gerichtlichen bzw. gebundenen
Sanierungsmaßnahmen suchen. 118 Allein in der Literatur werden verschiedenartige Wege aufgezeigt, wie ein Unternehmen i.R.v. leistungswirtschaftlichen 119 , finanzwirtschaftlichen
115 Vgl. FECHNER, DIETRICH (1999), S. 153 ff.; HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 9.
116 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 30. Vgl. zu den Insolvenztatbeständen Kapitel 2.3.3 dieser Arbeit.
117 Modifiziert entnommen aus HESSELMANN, STEPHAN/STEFAN, UTE (1990), S. 44; MEYER, ALAIN (2003), S. 29.
118 Vgl. KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 261.
119 Die finanzwirtschaftlichen Maßnahmen sind um leistungswirtschaftliche Maßnahmen zu ergänzen, wenn die nachhaltige Ertragskraft im Unternehmen wiederhergestellt werden soll. Vgl. KRYSTEK, ULRICH (1987), S. 232. Einige Beispiele sind in Fn. 101 dieser Arbeit dargelegt.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 17
oder strategischen 120 Sanierungsmaßnahmen “gerettet“ werden kann. 121 Allgemein wird zwischen autonomen und heteronomen Sanierungsmaßnahmen unterschieden. 122 Autonome oder interne Sanierungsmaßnahmen werden ohne jeglichen Einfluss von außen im Unternehmen durchgeführt und von der Geschäftsleitung oder Gesellschafterversammlung
beschlossen, 123 während bei den heteronomen oder externen Sanierungsmaßnahmen Außenstehende 124 mit einbezogen werden. 125 Sobald jedoch die Tatbestände der §§ 17 ff. InsO greifen oder die Dreiwochenfrist abgelaufen ist, befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz, und es bleiben lediglich die Möglichkeiten der gerichtlichen (gebundenen)
Sanierung oder der Liquidation. 126 Eine Zusammenfassung der möglichen Sanierungsarten liefert die Abbildung 3:
Abb. 3: Überblick über die Unternehmenssanierung vor und während der Insolvenz 127 In dieser Arbeit sind ausschließlich finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen,
die mitunter meist zu den bilanztechnischen Maßnahmen gehören. 128
120 Strategische Maßnahmen werden ergriffen, um das Unternehmen langfristig vor einer erneuten Krisenanfälligkeit schützen zu können. Vgl. hierzu mit Beispielen FECHNER, DIETRICH (1999), S. 154 ff.
121 Vgl. u.a. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 221 ff.; EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 41 ff.; EHLERS, HARALD/DRIELING, ILKA (2000), S. 45 ff.; PICOT, GERHARD/ALETH, FRANZ (1999), S. 99 ff.; VON JACOBS, NIKOLAUS (2010), S. 79 ff.
122 Vgl. ZIRENER, JÖRG (2005), S. 52.
123 Vgl. BÖCKENFÖRDE, BJÖRN (1991), S. 190.
124 Zumeist handelt es sich um Gläubiger, aber es können auch Kunden, Wettbewerber oder sogar öffentliche Körperschaften an der Unternehmenssanierung beteiligt sein. Vgl. FECHNER, DIETRICH (1999), S. 153 f.
125 Vgl. EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 43 ff.
126 Vgl. WAZA, THOMAS/UHLÄNDER, CHRISTOPH/SCHMITTMANN, JENS M. (2010), Rn. 95 und 167.
127 Modifiziert entnommen aus BUCHHART, ANTON (2001), S. 243; FINSTERER, HANS (1999), S. 19.
128 Siehe zu einer Liquiditätsbeschaffung i.R.d. Innen- oder Außenfinanzierung u.a. HETTICH, CHRISTOF/MICKEL, CORINNA (2010), S. 143 ff. und S. 187 ff.; VON JACOBS, NIKOLAUS (2010), S. 79 ff.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 18
2.4.3.2 Die außergerichtliche Sanierung
Gesetzt den Fall, ein Unternehmen entscheidet sich für eine Sanierung, wird es zuerst
versuchen, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit eigenen Mitteln sicherzustellen. 129 Wie im Kapitel 2.4.3.1 dieser Arbeit veranschaulicht wurde, wird die Form der Sanierung in eine interne und externe Sanierung aufgespalten. Um eine Krise erfolgreich überwinden zu können, bedarf es jedoch interner und externer Sanierungsmaßnahmen, da es herausfordernd ist, eine Krise nur im Unternehmen selbst und ohne jegliche Hilfe oder Durchdringen von
außen zu überwinden. 130 Bei der außergerichtlichen Sanierung und somit der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens stehen verschiedene interne, externe und auch beiderseitig betreffende Sanierungsmaßnahmen zur Wahl. Bei den internen Maßnahmen wird meist von Eigenkapitalmaßnahmen wie bspw. von Kapitalerhöhungen oder dem Kapitalschnitt gesprochen, jedoch auch von der Kreditfinanzierung durch Gesellschafter, der Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital oder von der Veräußerung von Vermögensbestandteilen aus dem Anlage- oder Umlaufvermögen und somit der Hebung von
stillen Reserven. 131 Externe Maßnahmen sind bspw. Rangrücktrittserklärungen oder Forderungsverzichte seitens der Gläubiger. 132 Für die vorliegende Analyse sind steuerliche oder auch bilanzielle Maßnahmen der Unternehmenssanierung und ihre Auswirkungen relevant. Die am häufigsten gewählten Sanierungsmaßnahmen sind laut einer Umfrage im Jahr 2008 der Verzicht der Gesellschafter auf gegebene Gesellschafterdarlehen mit 30,8 %, folgend mit 23,1 % die Hebung von stillen Reserven durch die Veräußerung von Teilen des Anlagevermögens sowie der Forderungsverzicht seitens der Gläubiger und abschließend mit
15,4 % der Verzicht der Anspruchsinhaber auf Pensionsanwartschaftsrechte. 133
2.4.3.3 Die gerichtliche Sanierung
Die gerichtliche Sanierung folgt, sobald einer der Insolvenzgründe i.S.d. §§ 17 ff. InsO einschlägig ist und sich Schuldner oder Gläubiger für eine Sanierung und hierin meist für die
Erstellung eines Insolvenzplans entscheiden. 134 Der Insolvenzplan, welcher gem. § 218 Abs. 1 InsO vom Schuldner selbst oder dem Insolvenzverwalter erstellt wird, ist den Gläubigern und dem Gericht bei Anmeldung des Insolvenzerfahrens oder auch in dessen
129 Vgl. PICOT, GERHARD/ALETH, FRANZ (1999), S. 99.
130 Vgl. SCHMIDT, KARSTEN/UHLENBRUCK, WILHELM (2009), Rn. 2.7.
131 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 277 ff.; EGENOLF, THORSTEN (2006), S. 42.
132 Vgl. SEEFELDER, GÜNTER (2007a), S. 191.
133 Vgl. GALUSCHGE, CHRISTOF (2008), S. 36.
134 Vgl. BRAUER, MICHAEL (2000), S. 221. Die Darstellung des Regelinsolvenzverfahrens sowie dem Insolvenzsteuerrecht würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen, verwiesen wird hierzu überblicksartig auf BUSCH, HOLGER/WINKENS, HERBERT (2007), S. 79 ff.; FROTSCHER, GERRIT (2010), S. 17 ff.; KAHLERT, GÜNTER/RÜHLAND, BERND (2007), Rn. 1340 ff.; SEEFELDER, GÜNTER (2007b), S. 262 ff.; WAZA, THOMAS/UHLÄNDER, CHRISTOPH/SCHMITTMANN, JENS M. (2010), Rn. 1 ff.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 19
Verlauf vorzulegen. 135 Er ist für jede wirtschaftliche Gestaltung frei nutzbar und kann somit u.a. als Sanierungsplan, Übertragungsplan, Liquidationsplan, sonstigen Plänen und
Mischformen ausgestaltet sein. 136 Entscheiden sich die Gläubiger i.R.d. Insolvenz für die Sanierung des Unternehmens, wird meist die Ausgestaltung eines Insolvenzplans i.S.d.
Sanierungsplans gewählt, 137 da das Ziel verfolgt wird, das schuldnerische Unternehmen und somit den Unternehmensträger zu erhalten (Reorganisation). 138 Regelungen zur Struktur und dem Inhalt eines Insolvenzplans treffen die §§ 219 ff. InsO, wobei die Pflicht zu einem
darstellenden (§ 220 InsO) und gestaltenden Teil (§ 221 InsO) 139 sowie weiterer Anlagen (§§ 229, 230 InsO) 140 bei Erfüllung der beiden Tatbestände besteht. 141 Beim Insolvenzplanverfahren wird zunächst ein Plan aufgestellt, daraufhin kommt es zu einer gerichtlichen Vorprüfung, in der die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften überprüft wird,
alsdann kann das Gericht dem Insolvenzplan zustimmen. 142 Abschließend wird die Planerfüllung überwacht und die Wirkungen des bestätigten Plans analysiert. 143
135 Vgl. FRAENKLER, HANS (2006), S. 142; FRITZE, MARC/HEITHECKER, JAN (2010), S. 817 f. Auch möglich ist ein sog. “prepackaged-Plan“, indem der Rahmen des Planverfahrens in der InsO genutzt wird, um den Akkordstörern entgegenzuwirken und die im außergerichtlichen Verfahren versuchte und gescheiterte Sanierung in geordneter Form erneut zu versuchen. Dieser Plan wird vor der Insolvenzantragstellung vom Management der GmbH vorbereitet und mit dem Antrag auf Eigenverwaltung beim Gericht eingereicht. Damit wird das Management in der operativen Verantwortung belassen. Vgl. weiterführend KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 175 f.; PAPE, GERHARD (2010b), Rn. 12; SEEFELDER, GÜNTER (2007b), S. 293.
136 Vgl. ABEL, PAUL (2010), S. 297; WAZA, THOMAS/UHLÄNDER, CHRISTOPH/SCHMITTMANN, JENS M. (2010), Rn. 1052 ff.
137 Der Insolvenzplan kann jedoch auch gegen einzelne Gläubiger durchgesetzt werden, sobald die ablehnenden Gläubiger durch den Insolvenzplan voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden als ohne Plan. Vgl. zu dem sog. Obstruktionsverbot SCHMIDT, KARSTEN/UHLENBRUCK, WILHELM (2009), Rn. 8.57.
138 Wird der Sanierungsplan als “prepackaged-Plan“ vorgelegt gewinnt die GmbH einen Zeitvorteil, da der Plan mit den Gläubigern schon im Vorfeld besprochen werden kann. Vgl. ACHSNICK, JAN (2010), Rn. 305 f. und Rn. 326; WELLENSIEK, JOBST (2002), S. 233.
139 Der darstellende Teil hat unterrichtenden Charakter, indem die Ausgangslage dargestellt und das Sanierungskonzept der GmbH vorgestellt wird. Der gestaltende Teil dient der Festlegung in welcher Weise sich die Rechtsstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan ändern könnte. Vgl. ausführlich KAUTZSCH, CHRISTOF (2001), S. 176 ff.; PAPE, GERHARD (2010b), Rn. 15 ff.
140 Die Anlagen sind nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und beinhalten u.a. eine Vermögensübersicht, eine Plan-GuV sowie eine Planliquidationsrechnung. Vgl. WAZA, THOMAS/UHLÄNDER, CHRISTOPH/SCHMITTMANN, JENS M. (2010), Rn. 1065 ff.
141 Vgl. weiterführend zur Gliederung und dem möglichen Inhalt des Insolvenzplans HESS, HARALD/WEIS, MICHAELA (1999), Rn. 648 ff.; PAPE, GERHARD (2010b), Rn. 14 ff.; SEEFELDER, GÜNTER (2007b), S. 305 f. Siehe auch zum Verfahrensgang und dem Inhalt des Insolvenzplans Anlage 2 dieser Arbeit.
142 Vgl. SEAGON, CHRISTOPHER (2009), § 27, Rn. 100 ff.; SEEFELDER, GÜNTER (2007b), S. 322 f.
143 Vgl. ausführlich ZIRENER, JÖRG (2005), S. 166 ff. Siehe ein Beispiel des Insolvenzplans mit grundlegenden Verfahrensgrundsätzen BRAUN, EBERHARD/UHLENBRUCK WILHELM (1998), S. 1 ff.; EHLERS, HARALD (2010a), S. 446 ff.; HOHBERGER, STEFAN/DAMLACHI, HELLMUT (2010), S. 615 ff.; sowie einen Insolvenzplan am Beispiel einer GmbH EHLERS, HARALD/DRIELING, ILKA (2000), S. 175 ff.
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung 20
2.4.3.4 Die Vor- und Nachteile der (außer-)gerichtlichen Sanierung
Unter einer Sanierung wird der Versuch verstanden, wirtschaftliches Können und rechtliches
Sollen dauerhaft in Kongruenz zu bringen. 144 Das Unternehmen, ihre Gesellschafter und Gläubiger müssen die Frage beantworten, ob hierzu eine außergerichtliche Sanierung angestrebt oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eingeleitet werden
sollte. 145 Die Vorteile der außergerichtlichen Sanierung liegen auf der Hand, da sie weniger in das Unternehmensgeschehen eingreift, die Entscheidungskompetenzen erhalten bleiben und die möglichen mannigfaltigen negativen Auswirkungen einer Veröffentlichung der
Insolvenzbeschlüsse erspart bleiben. 146 Zudem wird es bei Vorliegen eines sorgfältig ausgearbeiteten und überzeugenden Sanierungskonzepts deutlich zügiger durchgeführt als ein Insolvenzverfahren und es gebietet geringere Kosten, da die Verfahrenskosten nicht beglichen
werden müssen. 147
Das außergerichtliche Sanierungsverfahren bringt jedoch auch Nachteile mit sich. Zunächst ist das Problem der Gläubigerzustimmung zu lösen, denn es bedarf für eine außergerichtliche
Sanierung grds. der Zustimmung aller Gläubiger. 148 Die Beteiligten sind in dem Maße zu überzeugen, dass diese i.R.d. außergerichtlichen Sanierung besser gestellt wären als in einem
Insolvenzverfahren. 149 Auch kann der Geschäftsführer die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft verschleiern, eine ordnungsgemäße Überwachung der Gläubiger ist kaum möglich, und auch die Frist zur Insolvenzantragstellung läuft, solange der Insolvenzgrund
nicht beseitigt ist. 150 Gerade bei mittelständischen Unternehmen ist es oft schwierig, eine außergerichtliche Sanierung durchzuführen aufgrund von Informationsbarrieren zu externen
Finanzierungspartnern und dem möglicherweise daraus folgenden Kapitalmangel. 151 Dennoch ist der Geschäftsführer der GmbH ggü. - durch seine allgemeinen Sorgfaltspflichten aus § 43 Abs. 1 GmbHG - verpflichtet, zunächst alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen
Sanierung auszuschöpfen, bevor es zu einer Antragstellung kommt. 152
144 Vgl. FLESSNER, AXEL (1982), S. 242.
145 Vgl. HAARMEYER, HANS (2006), Rn. 259.
146 Es ergibt sich kein Vertrauensverlust der Kunden. Der Geschäftsführer muss zudem keine gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einreichen, sondern kann das Sanierungskonzept frei gestalten. Vgl. SCHNEIDER, MATTHIAS/WASCHK, MICHAEL (2002), S. 43 ff.
147 Die Dauer einer außergerichtlichen Sanierung beläuft sich auf ca. 8 bis 12 Monate. Vgl. KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 265 f.
148 Vgl. BARTL, MARCUS/RICHTER, CLEMENS/SCHÜTZ, FLORIAN/ZINNÖCKER, BERNDT (2009), S. 50 f.
149 Vgl. HAARMEYER, HANS (2006), Rn. 259.
150 Um dieser Dreiwochenfrist ausgesetzt zu sein, bedarf es der Erfüllung einer der 3 Insolvenztatbestände. Vgl. KRYSTEK, ULRICH/MOLDENHAUER, RALF (2007), S. 265 f.
151 Vgl. BUCHHART, ANTON (2001), S. 269.
152 Vgl. WIESTER, ROLAND (2007), S. 130.
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