Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 3
2. Die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in der 3
Europ äischen Union (EU)
2.1 Was ist die Zielsetzung auf europäischer Ebene? 3
2.2 Was ist die offene Methode der Koordinierung und wozu dient sie? 6
2.3 Wie stellt sich die deutsche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik 7
im Vergleich mit der Zielvorgabe der EU dar?
3. Zusammenfassung 11
4. Literaturverzeichnis 12
2
1. Einleitung
Das Thema dieser Ausarbeitung ist die Auseinandersetzung mit verschiedene Aspekten der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik innerhalb der Europäischen Union, nach dem Amsterdamer Vertrag 1997. Dazu werden im Verlauf dieser Ausarbeitung folgende Fragestellungen genauer behandelt: -Was ist die Zielsetzung auf europäischer Ebene? -Was ist die offene Methode der Koordinierung und wozu dient sie? -Wie stellt sich die Arbeitsmarktpolitik der EU im Vergleich mit deutschen Aktionsplänen dar?
-Wie stellt sich die deutsche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik im Vergleich mit den Zielvorgaben der EU dar?
Die Arbeitsmarktpolitik und die Beschäftigungspolitik ist eines der zentralen Themen der EU. Denn neben der wirtschaftlichen Verknüpfung der einzelnen Mitgliedsstaaten ist es natürlich von großer Bedeutung, dass die einzelnen Staaten ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit beibehalten. Dazu gehört als Grundvoraussetzung eine möglichst niedrige Arbeitslosenquote. Eine hohe Beschäftigungsrate ermöglicht auch die sichere Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme wie zum Beispiel die Rente. Durch eine niedrige Arbeitslosenquote wird also Armut und soziale Ausgrenzung vermindert.
2. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in der Europäischen
Union
2.1 Was ist die Zielsetzung auf europäischer Ebene?
Der Lissaboner Prozess ist die Verknüpfung der drei Pfeiler, der europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Die drei Pfeiler sind: 1. Der Vertrag von Amsterdam und der Luxemburg Prozess: Der Amsterdamer Vertrag war ein Wendepunkt in der gemeinsamen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten. Bis zu jenem Zeitpunkt beschränkte sich die gemeinsame Politik auf Einzelmaßnahmen im Bereich der Struktur-, der Sozial-, der Bildungs- und Jugendpolitik. „Auf dem Europäischen von Amsterdam im Juni 1997 wurden in den EG-Vertrag ein Titel zur Beschäftigung (Art.
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125-130) sowie als Gemeinschaftstätigkeit die Förderung der Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken (Art. 3) aufgenommen.“ 1 Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Anpassung, Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer. Den einzelnen Mitgliedsstaaten ist auch weiterhin die alleinige Kompetenz in Fragen der nationalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik gegeben. Es soll auch gewährleistet sein, dass die Arbeitsmärkte auf flexibel auf den wirtschaftlichen Wandel reagieren können. Dazu wurden der EU auf zwei Ebenen begrenzte Handlungsinstrumente zur Ergänzung der vorrangigen einzelstaatlichen Beschäftigungspolitiken `installiert´:
A) Erstens wurde ein Berichts- und Überprüfungsverfahren eingeführt, das heißt der EU-Rat und die EU-Kommission erstellen einen Bericht zur Beschäftigungslage in der EU, woraufhin die Kommission Leitlinien für die Beschäftigungspolitiken erarbeitet. Diese werden dann vom Rat beschlossen. Dann legt jeder Mitgliedsstaat einen Bericht vor, inwieweit er diese Leitlinien befolgt hat. Der Rat ist berechtigt, nach Prüfung der nationalen Berichte, auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten zu richten. B) Der Rat ist berechtigt Anreize zur Zusammenarbeit in der Beschäftigungspolitik zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten zu geben. Eine Harmonisierung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist ausgeschlossen.
Es wurde außerdem der Beschäftigungsausschuss, als beratendes Gremium geschaffen. Er soll die Koordinierung der nationalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitiken durch Stellungnahmen fördern. Der Luxemburg Prozess ist als Präzisierung des Amsterdamer Vertrages zu sehen. Es wurden die Bestimmungen des neuen Beschäftigungstitels in Form von nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen, jährlichen beschäftigungspolitischen Leitlinien und einem gemeinsamen Beschäftigungsbericht überarbeitet. 2 2. Der Cardiff Prozess ist die Strukturreform der Kapital- und Dienstleistungsmärkte und umfasst industrie- und wettbewerbspolitische Aspekte. 3 Seine Aufgabe ist die
1 www. Auswaertiges-Amt. de, Europäische Beschäftigungspolitik, vom 25.8.2005.
2 Vgl. www. Auswaertiges-Amt. de, Europäische Beschäftigungspolitik; Kasten, G., Soskice, D., Europäische
Beschäftigungspolitik. Möglichkeiten und Grenzen ,Marburg 2001, S. 25.
3 Kowalsky, W., Reformimpulse auf europäischer Ebene-Paradigmenwechsel in der Beschäftigungspolitik?, in:
Neue Balance zwischen Markt und Staat? Sozialdemokratische Reformstrategien in Deutschland, Frankreich und
Großbritannien, Schroeder, W.(Hg.), Schwalbach/Ts 2001, S. 148.
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Arbeit zitieren:
Magister Artium Dirk Wiese, 2005, Die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union , München, GRIN Verlag GmbH
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