Die Umsetzung der neuen Schuleingangsphase
am Beispiel Nordrhein-Westfalens
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 2
2. VERÄNDERUNGEN DER ORGANISATION
UND DER STRUKTUR 3
2.1 Einschulung 3
2.2 Anmeldeverfahren 4
2.3 Auflösung der Schulkindergärten 5
3. WEITERENTWICKLUNG DER UNTERRICHTS-KONZEPTE
UND DER METHODIK 6
3.1 Heterogenität im Anfangsunterricht 6
3.2 Entwicklungen des jahrgangsübergreifenden Unterrichts 7
3.3 Aspekte jahrgangsübergreifenden Lernens 7
3.4 Förderdiagnostik und Förderpläne 10
3.5 Tätigkeit des pädagogischen Personals 11
3.6 Veränderte Rolle der Lehrkraft 11
3.7 Ressourcen 12
4. FAZIT 13
5. LITERATURVERZEICHNIS 14
5.1 Quellen 14
5.2 Darstellungen 14
1. EINLEITUNG
Das deutsche Schul- und Bildungssystem ist sehr umstritten und keineswegs einheitlich in den einzelnen Bundesländern geregelt. Die PISA (Programme for International Student Assessment) Studie zeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich nicht mithalten kann. Deshalb bedarf es zum einen bestimmter Veränderungen hinsichtlich der Struktur und der Organisation der Schule und zum anderen einer Weiterentwicklung der Unterrichtskonzepte und der Methodik. Es ist also sowohl eine äußere als auch eine innere Schulreform notwendig (vgl. DREWS 2000, S. 128). Da die Grundschule die Basis des Schulsystems darstellt, wird hier häufig angesetzt. Problematisch empfindet man vor allem den Schulanfang. So gaben schon die Kultusministerkonferenz (KMK), der Grundschulverband (GSV), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und das Forum Bildung ihre Empfehlungen und Standpunkte zu diesem Thema ab. Bereits in den 70er Jahren gab es Reformvorhaben, die den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule optimieren wollten. Die damalige Eingangsstufe sah die Einschulung aller Fünfjährigen vor. Allerdings kam es nicht zu einer flächendeckenden Einführung dieses Modells (vgl. GÖTZ 2005, S. 82-86).
Um den Kindern heute den Einstieg in die Schule zu erleichtern, entwickelte man die neue Schuleingangsphase 1 . Sie setzt sich zum Ziel „alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern“ (MSJK 2004b, S. 3). Dementsprechend werden die ersten beiden Klassen als pädagogische Einheit geführt, in der die Kinder flexibel ein bis drei Jahre verweilen.
Seit dem 1. August 2004 haben die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Möglichkeit die neue Schuleingangsphase einzurichten, sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Mit Beginn des aktuellen Schuljahrs 2005/2006 wurde die neue Schul-eingangsphase verbindlich in
1 Die Begriffe (Schul-)Eingangsphase und (Schul-)Eingangsstufe mit den Adjektiven „neu“ oder „flexibel“ werden synonym verwendet.
Nordrhein-Westfalen eingeführt (MSJK 2004b, S. 12). Im Folgenden wird gezeigt, wie dieses Bundesland die neue Regelung umsetzt.
2. VERÄNDERUNGEN DER ORGANISATION
UND DER STRUKTUR
2.1 Einschulung
Bisher wurden alle schulpflichtigen Kinder eingeschult, denen man die Schulfähigkeit attestiert hatte. So glaubte man eine möglichst entwicklungshomogene Lerngruppe zu bilden (vgl. BURK 2006b, S. 4). Das Phänomen Schulfähigkeit hat jedoch einen Wandel vollzogen. Der einstige Begriff der Schulreife ging davon aus, dass man nicht in die Entwicklung des Kindes eingreifen könnte und sollte. Heute wird Schulfähigkeit als Entwicklungsaufgabe verstanden, an der Eltern, Erzieherinnen, Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam beteiligt sind. Es handelt sich um ein relatives Konstrukt und nicht um eine klar definierte Eigenschaft des Kindes (vgl. KAMMERMEYER 2004, S. 54ff). Mittlerweile soll die Schulfähigkeit also keine Voraussetzung mehr für die Einschulung darstellen, sondern es gilt sie (soweit noch nicht vollständig ausgeprägt) im Anfangsunterricht weiterzuentwickeln. So wird in NRW nun auf die Feststellung der Schulfähigkeit zu Selektions-zwecken verzichtet (vgl. MSJK 2004b; S. 3, PRENGEL 1999, S. 12).
Bundesweit wurden in den letzten Jahren 5% bis 14% der schul-pflichtigen Kinder zurückgestellt und nur 1% bis 3% vorzeitig in die Schule aufgenommen. Da Zurückstellungen vom Schulbesuch jetzt „nur noch bei erheblichen gesundheitlichen Bedenken“ (MSJK 2004b, S. 3) ausgesprochen werden, ist die Schülerschaft im Durchschnitt etwas jünger. Dies ist u.a. auch im Interesse der KMK, die das Einschulungs-alter verglichen mit den internationalen Standards als zu hoch angesehen hatte. Auf die bisher nur wenig genutzte Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung von Kindern mit entsprechenden Voraussetzungen (sog. Kann-Kinder) soll verstärkt hingewiesen werden (vgl. SEKRETARIAT 1997, S. 1f; BURK 2006b, S. 3).
Die Schulfähigkeit des Kindes ist zwar kein Kriterium der Einschulung mehr, doch gilt es weiterhin „alle Kinder in Richtung ihrer Schulfähigkeit auch vor Eintritt in die Schule“ (BARTNITZKY 2002) zu fördern. Der GSV meint, dass die hierzu notwendigen Maßnahmen in NRW fehlen. So wird kritisiert, dass die Förderung im Elementarbereich nicht gesetzlich geregelt ist. Es gibt kein kostenloses Bildungsangebot ab dem 3. Lebensjahr und keine Bildungspflicht für Fünfjährige. Auch wenn über 90% der Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, ist eine einheitliche frühkindliche Förderung ausgeschlossen (vgl. GSV 2006, S. 6; BURK 2006a, S. 8).
2.2 Anmeldeverfahren
Um den o.g. Problemen Rechnung zu tragen, verlegte man die Anmeldung Herbst 2 . zur Einschulung in den So können eventuelle
Entwicklungsrückstände der Kinder schon früher erkannt werden und es kann gegebenenfalls eine intensivere Förderung bis zur Einschulung im darauffolgenden Sommer veranlasst werden (vgl. MSW 2005c). In erster Linie dient das vorgezogene Anmeldeverfahren der Erfassung des individuellen Sprachstandes des Kindes. Da die Beherrschung der deutschen Sprache eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Mitarbeit in der Schule darstellt, müssen alle Kinder auf ihre Sprachkenntnisse hin überprüft werden (vgl. ILLNER 2004, S. 39).
Hierzu verschafft sich die Schulleitung zunächst in Gesprächen mit Eltern und Kind einen Überblick bezüglich der sprachlichen Kompetenzen des Kindes. Dabei soll auf die bisherige Sprachbiografie des Kindes eingegangen werden. Das heißt es wird u.a. geklärt, welche Sprache(n) das Kind in welchem Maße beherrscht, welche Sprache(n) die Familienmitglieder sprechen und ob sich Probleme hinsichtlich der Sprachentwicklung ergeben haben. Bei der kurzen Unterhaltung mit dem Kind wird darauf geachtet, inwiefern das Kind auf die Fragen reagiert und angemessen antwortet. In begründeten Fällen - es wird z.B. in der Familie eine andere Muttersprache als Deutsch gesprochen oder das Kind ist
2 bis spätestens 15. November
Arbeit zitieren:
Beate Schmitz, 2006, Die Umsetzung der neuen Schuleingangsphase am Beispiel Nordrhein-Westfalens, München, GRIN Verlag GmbH
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