„Wasser ist zu wertvoll, um es
privaten Profitinteressen zu
übergeben.
Unsere Lebensgrundlagen
dürfen nicht zu einer
Handelsware werden!“ 1
1 Wutte, Harald: Wasser Allianz Augsburg. Unter Mitarbeit von Holger Thoms. Online verfügbar unter
http://wasser-allianz-augsburg.caw-net.de/.
(Stand 08.04.2011)
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1. Einleitung
Wasser ist für die Meisten etwas Gewöhnliches, was aus der Leitung kommt und was sie jeden Tag verwenden, ohne es bewusst wahrzunehmen. Zeitgleich gibt es aber auch viele Menschen für die Wasser eine Bedeutung hat, die über den alltäglichen Gebrauch hinaus geht. In den letzten Jahren hat sich das Umweltbewusstsein der Bevölkerung verändert. Dies kann man am verringerten Ressourcenverbrauch erkennen. Der Stellenwert des Wassers hat sich gewandelt, daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Menschen zusammenschließen um das Gut Wasser zu schützen und um gegen die Privatisierung von Wasser anzugehen. Ein geeignetes Beispiel, welches Erfolg hat, ist die Wasserallianz Augsburg. Die sich gegen die Privatisierung des Wassers in Augsburg gewehrt haben. Im Folgenden wird die Bedeutung und Funktion von Wasser als Grundversorgungsgut erläutert, die Kommunalpolitik erklärt und die damit verbundenen Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Akteure veranschaulicht. Darüber hinaus wird das Pro und Contra von Privatisierung aufgezeigt, die Wasserallianz Augsburg vorgestellt, und das „Bottom-Up-Modell“ am Beispiel der Wasserallianz vergegenständlicht.
2. Wasser - Grundversorgungsgut
Eine funktionierende Grundversorgung der Gesellschaft ist essenziell notwendig, denn diese ist die Grundlage für die Zusammengehörigkeit der Bevölkerung und für den Fortschritt der Wirtschaft, Kultur und Politik. „Das Prinzip, das im Sinne des Allgemeinwohls die Grundlage für die Befriedigung der Grundversorgung der Menschen bildet, wird als Daseinsvorsorge bezeichnet.“ 2 Der Staat und die Gemeinden haben die Aufgabe die Daseinsvorsorge für Alle uneingeschränkt zugänglich zu machen, um die Gewährleistung des Gemeinwesens sicherzustellen. Die Daseinsvorsorge beinhaltet unter anderem die „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Strom und Gas, Verkehr, Post und Telekommunikation, Gesundheitsversorgung, Sozialwesen, Bildung und Kultur, äußere und innere Sicherheit.“ 3 Somit ist eindeutig geregelt, dass die Daseinsvorsorge, die
2 Wutte, Harald: Wasser Allianz Augsburg. Unter Mitarbeit von Holger Thoms. Online verfügbar unter http://wasser-allianz-augsburg.caw-net.de/. (Stand 08.04.2011)
3 Wutte, Harald: Wasser Allianz Augsburg. Unter Mitarbeit von Holger Thoms. Online verfügbar unter
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Wasserversorgung beinhaltet. Diese Versorgung untersteht in Deutschland dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und somit wird diese Anforderung von kommunalen Betrieben durchgeführt. Die Europäische Union sieht in der Daseinsvorsorge vielmehr einen ökonomischen Ansatz. Folglich kann man von „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ 4 sprechen. Dies ist im Bezug auf die Daseinsvorsorge kritisch zu betrachten, da Daseinsvorsorge wirtschaftliche, gesellschaftliche, soziale oder kulturpolitische Absichten impliziert. Die Formulierung „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ 5 hingegen bezieht sich größtenteils auf den ökonomischen Nutzen, welches einseitiges Interesse verfolgt. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht in Deutschland ist infolgedessen gegensätzlich zum marktorientierten Europäischen Recht. 6
2.1 Wasser - Funktionen
Wasser erfüllt viele Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen. Es wird zur Körperpflege, als Nahrungsmittel und zu deren Zubereitung verwendet, es dient zu Erholungszwecken und ist Energielieferant. Des Weiteren ist es ein wichtiger Bestandteil des Agrarwesens und der Fischerei, sowie der Industrie. Eine der elementarsten Funktionen ist die des Trinkwassers. 7 In Deutschland erfolgt die Trinkwassergewinnung größtenteils aus dem Grundwasser, unter anderem aber auch aus Quellwasser und Flusswasser. Der „Trinkwasserverbrauch pro Einwohner“ 8 hat sich auf ungefähr 130 Liter am Tag eingependelt. Dies ist ein stetiger Rückgang im Hinblick auf den Wasserverbrauch von 1983, der bei 147 Litern am Tag lag. Dies kann auf das gestiegene Umweltbewusstsein der Menschen zurückgeführt werden. 9
http://wasser-allianz-augsburg.caw-net.de/. (Stand 08.04.2011)
4 Brackemann, Holger (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. Analyse und Vorschläge für eine zukunftsfähige Entwicklung. Berlin: Schmidt (Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung). S. 32
5 Brackemann, Holger (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. Analyse und Vorschläge für eine zukunftsfähige Entwicklung. Berlin: Schmidt (Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung). S. 32
6 Brackemann, Holger (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. Analyse und Vorschläge für eine zukunftsfähige Entwicklung. Berlin: Schmidt (Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung). S. 32f
7 Furrer, Jürg (2004): Möglichkeiten und ökonomische Zweckmässigkeit einer Privatisierung und Regulierung der Trinkwasserversorgung. Ausländische Erfahrungen und Lehren für die Schweiz. Dissertation, St. Gallen. S. 6
8 Brackemann, Holger (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. Analyse und Vorschläge für eine zukunftsfähige Entwicklung. Berlin: Schmidt (Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung). S. 18
9 Brackemann, Holger (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. Analyse und Vorschläge für eine zukunftsfähige Entwicklung. Berlin: Schmidt (Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung). S. 16ff
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2.2 Wasser - öffentliches Gut
Ein gemeinschaftliches Eigentum kann man an zwei Kriterien erkennen. Zum Einen das nicht Gelingen des Ausschlussprinzips und zum Anderen daran, dass keine Konkurrenz in der Nutzung des Gutes besteht. „Das Nichtfunktionieren des Ausschlussprinzips bedeutet, dass prinzipiell niemand vom Konsum eines Gutes ausgeschlossen werden kann, auch wenn er dafür nicht bezahlt.“ 10 Wasser ist etwas Grundlegendes für die Existenz und jeder muss, um zu überleben, Zugang zu diesem Gut haben. Folglich kann man von einem öffentlichen Gut sprechen, welches aufgrund der essentiellen Bedeutsamkeit nicht vom Ausschlussprinzip beherrscht werden darf und somit darf dieses auch nicht eingesetzt werden. 11
3. Kommunalpolitik und zivilgesellschaftliche Akteure
Sparbeschlüsse und der damit verbundene Abbau kommunaler Infrastruktur werden oft als einzige Option von Bürgermeistern und ihren Kämmerern präsentiert, dies ist aber nur eine politische Variante die durchgeführt werden kann. Wollen die Bürger dagegen angehen, haben Sie die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu starten, „selbst wenn durch Hierarchisierung der kommunalen Entscheidungsstruktur die Schließung von öffentlichen Einrichtungen durchgesetzt werden soll.“ 12 Der Fokus liegt hierfür bei der Verknüpfung mit anderen Akteuren, bei öffentlichen Demonstrationen und der Beteiligung der Opposition. Durch dieses strukturierte Vorgehen verwirklichen zivilgesellschaftliche Akteure oftmals ihr Anliegen. Dementsprechend versuchen Bürgermeister den Prozess der Entscheidungsfindung zu beschleunigen, um ein mögliches Eingreifen der Bürger zu erschweren. Diese wiederum sind bemüht Alternativen aufzuzeigen. Ist diese Strategie des Bürgerbegehrens gescheitert, haben sie immer noch die Möglichkeit des Bürgerentscheids. „So waren beispielsweise viele Bürgerentscheide gegen Privatisierungsvorhaben in der Vergangenheit erfolgreich,
10 Furrer, Jürg (2004): Möglichkeiten und ökonomische Zweckmässigkeit einer Privatisierung und Regulierung der Trinkwasserversorgung. Ausländische Erfahrungen und Lehren für die Schweiz. Dissertation, St. Gallen. S. 10
11 Furrer, Jürg (2004): Möglichkeiten und ökonomische Zweckmässigkeit einer Privatisierung und Regulierung der Trinkwasserversorgung. Ausländische Erfahrungen und Lehren für die Schweiz. Dissertation, St. Gallen. S. 10f
12 Holtkamp, Lars (2011): Kommunalpolitik. Kommunale Haushaltspolitik bei leeren Kassen. Hg. v. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn. S. 18
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Arbeit zitieren:
Anne Andraschko, 2011, Privatisierung von Wasser, München, GRIN Verlag GmbH
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