I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Symbolverzeichnis VII
Anhangsverzeichnis IX
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit 1
2 Grundlagen und Hintergründe 3
2.1 Finanzkrise 3
2.2 TBTF-Diskussion 4
2.3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors 6
2.3.1 Stresstests 6
2.3.2 Eigenkapitalanforderungen 7
2.3.2.1 Anforderungen durch Basel III 7
2.3.2.1.1 Verbesserung der regulatorischen Eigenkapitalbasis 8
2.3.2.1.2 Aufschlag für SIFIs 11
2.3.2.1.3 Leverage Ratio 11
2.3.2.1.4 Kritik an Basel III 12
2.3.2.2 Eigenkapitalvorschriften für Schweizer Banken 13
2.3.2.2.1 Eigenkapitalanforderungen 13
2.3.2.2.2 Vergleich mit Basel III 15
2.3.2.3 Kosten durch höhere Eigenkapitalanforderungen 16
3 Das Instrument der CoCo-Bonds 17
3.1 Funktionsweise von CoCo-Bonds 17
3.1.1 Abgrenzung 19
3.1.2 Beispiel einer Wandlung 20
II
3.2 Definition des Wandlungsauslösers 22
3.2.1 Institutsspezifische Trigger 23
3.2.1.1 Marktpreise als Trigger 23
3.2.1.1.1 Möglichkeiten der Manipulation. 24
3.2.1.1.2 Kombination zweier marktbasierter Trigger 25
3.2.1.2 Kernkapitalquote und Bilanzkennzahlen als Auslöser 27
3.2.1.3 Regulatorischer Trigger 28
3.2.2 Systembedingter Trigger 29
3.2.3 Binärer Trigger 31
3.2.4 Beurteilung 32
3.3 Ausmaß der Wandlung 33
3.4 Umwandlungsverhältnis 34
3.4.1 Fixes Wandlungsverhältnis 34
3.4.2 Variables Wandlungsverhältnis 35
3.4.3 Potentielle Risiken 37
3.4.4 Beurteilung 40
3.5 Laufzeit 41
3.6 Gesetzliche Grundlage für CoCo-Bonds in Deutschland 41
3.7 Kritik und potentielle Gefahren von CoCo-Bonds 43
4 Bewertungsmodelle für CoCo-Bonds 45
4.1 Vergleich zur Wandelanleihe 45
4.2 Modell zur Bewertung basierend auf Optionen 47
4.2.1 Bewertung eines Zero CoCo-Bond 48
4.2.2 Bewertung eines CoCo-Bonds mit Kupons 50
4.2.3 Beispiel einer Bewertung 52
III
5 Potentielle Marktgröße und Markfähigkeit 55
5.1 Szenario für einen potentiellen CoCo-Bonds Markt in Europa 55
5.2 Marktfähigkeit von CoCo-Bonds 57
5.2.1 Ratingagenturen 57
5.2.2 Investoren 59
5.2.3 Banken als Emittenten 61
5.2.4 Mitarbeiter 63
5.2.5 Beurteilung der Marktfähigkeit 64
5.3 Bisherige bedeutende Emissionen 64
6 Resümee und Ausblick 66
Anhang 68
Literaturverzeichnis 89
IV
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities
AktG Aktiengesetz
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BIP Bruttoinlandsprodukt
BP Basispunkte
CCF Credit Conversion Factor
CDO Collateralized Debt Obligation
CDS Credit Default Swap
CoCos Contingent Convertible Bonds
COERCs Call Option Enhanced Reverse Convertible
CoSu-Bond Convert-to-Surrender Bond
CRD Capital Requirements Directive
DSGV Deutscher Sparkassen- und Girover-band
EBA European Banking Authority
ESBG European Savings Banks Group
EZB Europäische Zentralbank
FED Federal Reserve
FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
V
FSB Financial Stability Board
GDP Gross Domestic Product
ICP Independent Commission on Banking
IDR Issuer Default Rating
IIF Institute of International Finance
IMF International Monetary Fund
MBS Mortgage Backed Securities
Pimco Pacific Investment Management Company
RWA Risikogewichtete Aktiva
S&P Standard & Poor's
SCAP Supervisory Capital Assessment Program
SIFI Systemically Important Financial Institution
SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
TARP Troubled Asset Relief Program
TBTF Too Big to Fail
VÖB Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands
VI
Abbildungsverzeichnis
Abb.
1 Eigenkapitalanforderungen für Schweizer Banken 14
2 Vergleich der Eigenkapitalanforderungen 15
3 Vergleich eines Write-down Bonds mit einem CoCo-Bond 20
4 Bilanz der Bank A in T 0 21
5 Bilanz der Bank A in T 0,25 21
6 Bilanz der Bank A in T 0,5 22
7 Bilanz der Bank B zum Zeitpunkt T 1 37
8 Szenario 2 - Bilanz der Bank B zum Zeitpunkt T 1 38
9 Vergleich eines CoCos mit einer Wandelanleihe 46
10 Berechnungsbeispiele 54
11 Szenario für einen europäischen CoCo-Bond Markt in Mrd. 56
12 Potentielle Investorengruppen 60
VII
Symbolverzeichnis
c i Wert der Kupons
C p Wandlungspreis
C r Umwandlungsverhältnis
exp Exponentialfunktion
Basispreis K
Anzahl der Kupons k
Logarithmus log
N Nennwert des CoCos
Standardnormalverteilung N( )
P Preis des CoCos
P T Auszahlungsprofil des CoCos im Zeitpunkt T
PV Present Value
q Dividendenrendite
r Risikoloser Zins
S Aktienkurs
S * Aktienkurs bei Wandlung/ Barriere der
S F Floor
T Zeitpunkt der Fälligkeit
IX
Anhangsverzeichnis
Abb.
1 Globale Vernetzung des Finanzsektors 2005 69
2 Stresstest Baseline Scenario 70
3 Übergangsregelungen für Basel III 71
4 Mindeststandards für die Kapitalerhaltung 72
5 Anforderungen an Hybridanleihen laut Basel III 73
6 CDS Spreads (Basispunkte) - 5yr Senior Bond 74
7 Aktienkursverlauf 75
8 Berechnung des Ausgangsbeispiels zur Bewertung 76
9 Down-and-in Put - Trinomialbaum 78
10 Down-and-in Call - Trinomialbaum 79
11 Berechnung von Abwandlung 1 80
12 Berechnung von Abwandlung 2 82
13 Szenario für Europa 84
14 Bisherige Emissionen 85
15 Rendite Credit Suisse (Yield to Call) 86
16 Rendite Rabobank (Yield to Call) 87
17 Rendite Lloyd’s (Yield to Call) 88
1
1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
Im Jahr 2007 begann eine der größten Finanzkrisen, der sich die Welt bisher ausgesetzt sah. Ausgehend von Verwerfungen der Finanzindustrie, resultierend aus dem Einbruch des US-Immobilienmarktes, folgte eine massive Abschwächung der gesamten Wirtschaft. Die zunehmende Globalisierung und damit einhergehende Vernetzung bzw. Abhängigkeit zwischen den nationalen Volkswirtschaften bedingten dabei die weltweite Ausbreitung der Krise. 1
Lediglich durch massive staatliche Interventionen ließ sich ein gänzlicher Zusammenbruch der globalen Wirtschaft verhindern. Die Finanzkrise hat verdeutlicht, dass der finanzielle Sektor, welcher den Ausgangspunkt darstellte, eine immense
Bedeutung für die Lage der Gesamtwirtschaft hat. 2 Folglich hat eine Krise im Fi-nanzsektor, wie erlebt, erhebliche Konsequenzen für die Realwirtschaft. 3 Es ist daher naheliegend, dass der Finanzsektor, aufgrund des gezeigten Fehlverhaltens, in Zukunft eine strengere Kontrolle und härtere Auflagen sowie eine verstärkte Haftung erfahren wird. Die durchgeführten Rettungsmaßnahmen für Banken durch Staaten respektive Steuerzahler führten auch zu gesellschaftspolitischen Diskussionen, die etwa unter dem Schlagwort „Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren“ geführt wurden. Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten dürften sich daher erneute staatliche Rettungsmaßnahmen als schwer durchsetzbar erweisen. Ziel ist es folglich, eine bessere Regulierung der Banken zu erreichen.
Entscheidend für eine Stabilisierung des Finanzsektors ist die Kapitalausstattung der Banken und damit verbunden die Fähigkeit zur Verlustabsorbation. In der Krise erwies sich indes die bisherige quantitative und qualitative Kapitalausstattung der Banken als ungenügend. 4 Die Aufsicht ist daher bestrebt durch neue strengere Auflagen (siehe Basel III) der dargestellten Problematik zu begegnen. Auch die bisherigen Instrumente der Kapitalstruktur werden hinterfragt, da diese Schwächen offenbarten.
1 Vgl. Bank of England (Hrsg.), Financial Stability Report, S. 46.
2 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 3.
3 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 5-16
4 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 13.
2
Ein neuer, besonders in der Schweiz verfolgter Ansatz sind sogenannte
Contingent Convertibles Bonds (kurz: CoCo-Bonds). 5 Zunächst stellt die Form der Anleihe Fremdkapital dar. Kommt es jedoch zu einem definierten Krisenereignis, findet eine Wandlung in Eigenkapital statt. Infolgedessen verbessert sich die Kapitalausstattung der Bank. Die Logik des Refinanzierungsvehikels und der damit erreichten Krisenprävention erscheint zunächst bestechend, allerdings gestaltet sich die Konstruktion, ausgehend von der Fragestellung nach einem adäquaten, quan-tifizierbaren Krisenereignis als Auslöser zur Wandlung, äußerst komplex. 6
Die große Hoffnung, die auf dieses Instrument gesetzt wird, gibt Anlass, CoCo-Bonds im Zuge der vorliegenden Arbeit hinsichtlich Funktionsweise, Praktikabilität und Marktfähigkeit einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Ist in den Co-Co-Bonds also ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention zu sehen?
Um diese Fragestellung beantworten zu können, soll in Kapitel 2 zunächst auf die Hintergründe der Finanzkrise und Entwicklungen seitens der Regulierung eingegangen werden. Kapitel 3 beschäftigt sich im Folgenden mit dem Instrument der CoCo-Bonds. Beschrieben werden dabei die Funktionsweise und die Ausgestal-tungsformen. Anhand eines Beispiels soll ferner aufgezeigt werden, welche Auswirkungen die Wandlung eines CoCo-Bonds für das emittierende Institut hat. Anschließend wird in Kapitel 4 ein Modell zur Bepreisung dieser neuen Anleiheform beschrieben. In Kapitel 5 erfolgen eine Abschätzung des potentiellen Marktes an-hand eines Szenarios für Europa sowie eine Untersuchung der Marktfähigkeit. Eine Zusammenfassung der erlangten Erkenntnisse in Kapitel 6 soll eine Antwort auf die aufgeworfene Fragestellung ermöglichen und die zukünftige Entwicklung für dieses Instrument abschätzen. Die Arbeit bezieht sich dabei auf einen potentiellen europäischen Markt und untersucht insbesondere die Situation für die Schweiz und Deutschland.
5 Siehe z.B. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht; und Flannery, Reverse Convertible Debentures.
6 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 5-7.
3
2 Grundlagen und Hintergründe
2.1 Finanzkrise
Um eine Einordung vornehmen zu können, soll zunächst kurz auf die Finanzkrise eingegangen werden.
Ausgelöst durch den Einbruch des US-Immobilienmarktes und den damit verbundenen Anstieg der Ausfallraten für Subprime-Hypotheken begann 2007 eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. 7,8
Vorausgegangen war ein Boom des US-Immobilienmarktes und darin begründet ein starker Anstieg privater Hypothekenkredite mit schlechter Bonität (suprime mortages). Die Forderungen wurden von den Instituten mittels Mortage Backed Securities (MBS) verbrieft und weiterveräußert. Eine Ausweitung der Verbriefun-
gen konnte dabei durch Collateralized Debt Obligations (CDO) realisiert werden. 9 Zunehmende Zahlungsausfälle bei Hypothekenkrediten führten zu Zwangsverkäufen, wodurch wiederum der Preisdruck auf die Immobilenmärkte intensiviert wurde. In der Konsequenz erlitten die auf Hypothekenkrediten basierenden Wertpapiere massive Kursverluste. Insbesondere Institute, die auf eine kurzfristige Finanzierung angewiesen waren, gerieten dabei aufgrund des schwierigen Marktumfeldes in Nöte. Im Juli 2007 kamen auch deutsche Institute, namentlich die IKB, die SachsenLB, die BayernLB und die WestLB, in Liquiditätsengpässe.
Der Druck auf die Wertpapierpreise (insbesondere für ABS), notwendige Abschreibungen und der Vertrauensverlust brachten den Interbankenmarkt, trotz Liquiditätsmaßnahmen durch Fed und EZB, nahezu zum Erliegen. 10
Im September 2007 geriet die britische Hypothekenbank Northern Rock in Refinanzierungsschwierigkeiten. Besorgte Kunden zogen infolgedessen im großen Ausmaß Gelder ab, sodass die Einlagen durch die Regierung und die Bank of England garantiert werden mussten, um eine Beruhigung herbeizuführen. Später
7 Vgl. Hellwig, Systemic Risk.
8 Weitere Ursachen, die zu der Finanzkrise geführt haben, gehen auf einen früheren Zeitpunkt zurück. So führt beispielsweise die US-Untersuchungskommission zur Finanzkrise die im Jahr 2000 unter der Regierung Clinton angestoßene Deregulierung der Finanzmärkte an. Ferner lastet sie auch dem Verhalten der FED und dessen ehemaligen Vorsitzenden Alan Greenspan eine Mitverantwortlichkeit an. Vgl. The Financial Crisis Inquiry Commission (Hrsg.), Report.
9 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 109.
10 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 3.
4
erfolgte in 2008 die Verstaatlichung von Northern Rock. 11 Auch die US-Investmentbank Bear Stearns konnte im März 2008 lediglich durch die Übernahme durch JP Morgan Chase vor einer Zahlungsunfähigkeit gerettet werden. Der Höhepunkt der Finanzkrise wurde im September 2008 erreicht, als die beiden größten Baufinanzierer der USA Fannie Mae und Freddie Mac vom Staat über-
nommen werden mussten. 12 Vor allem durch die wenige Tage später verkündete Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers befand sich das internationale
Banksystem kurz vor einem Zusammenbruch. 13 Insbesondere die Refinanzierung für Banken verteuerte sich aufgrund der Angst vor weiteren Ausfällen immens. 14 Im Zuge der Krise und der damit verbundenen Schieflage vieler systemrelevanter Institute sahen sich Staaten genötigt massive Rettungsmaßnahmen durch vorzu-
nehmen. 15 Viele Banken mussten zudem vom Staat unterstützt werden, darunter beispielsweise die Commerzbank und die UBS. Auch die Zentralbanken senkten
in einer konzertierten Aktion die Leitzinsen. 16
2.2 TBTF-Diskussion
Die Finanzkrise hat also gezeigt, dass eine Schieflage der Finanzwirtschaft massive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft nach sich zieht. Systemrelevante Finanzinstitute (Systemically Important Financial Institution - SIFI) gelten daher als „too-big-to-fail“(TBTF). 17 Ein Finanzinstitut wird als TBTF eingestuft, wenn es als unverzichtbar gilt und sein Zusammenbruch vom Staat verhindert werden muss, da er gravierende Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft mit sich bräch-te. 18 Auch Kriterien wie Größe, Vernetzung und Substituierbarkeit werden dabei herangezogen. 19 In der Schweiz fallen beispielsweise die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse unter Bezeichnung TBTF. 20
11 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 109.
12 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 4.
13 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 8.
14 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 8.
15 Z. B. das Troubled Asses Relief Program (TARB) in den USA.
16 An der konzertieren Aktion beteiligten sich neben der EZB und der Fed auch die Zentralbanken von Großbritannien, Schweden, China, Kanada und der Schweiz.
17 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Reducing Moral Hazard, S. 2-3.
18 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.
19 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.
20 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.
5
Aufgrund der dargestellten Problematik betätigten sich Staaten in der Finanzkrise als „lender of the last resort“ und retteten betroffene Banken durch staatliche Interventionen. 21 Der Umfang der Rettungsmaßnahmen war dabei erheblich. So betrug der Umfang der Rettungspakete in Deutschland 810 Mrd. USD, was 22% des Bruttoinlandproduktes (BIP) entspricht. Mit 42 Mrd. USD (8% des BIP) kam die
Schweiz etwas glimpflicher davon. 22
Es wurde im Zuge der Rettungsaktionen jedoch auch ersichtlich, dass diese zur Überforderung von Staaten führen können. Hieraus ergab sich die mit „too big to
be rescued“ betitelte Diskussion. 23 Entsprechende Untersuchungen verdeutlichen, dass die Kosten einer Bankenkrise mehr als 100% des BIP betroffener Länder
ausmachen können. 24
Ein zentraler Gesichtspunkt der TBTF-Problematik ist der vorherrschende „Moral
Hazard“ der Banken. 25 Weil sie sich der zugestandenen Systemrelevanz und der daraus resultierenden Rettungszusage durch Staat respektive Steuerzahler bewusst sind, gehen sie unter Umständen unangemessen risikoreiche Geschäfte ein. 26 Hierbei werden Risiken (negative externe Kosten) auf die Volkswirtschaft übertragen, ohne dass eine entsprechende Entschädigung für die Übernahme der Risiken stattfindet. 27 Tatsächlich erlitten Gläubiger geretteter Banken trotz erheblicher Schieflage des jeweiligen Institutes in der Finanzkrise keine Verluste. 28
Ein derartiges Verhalten der Kreditinstitute - resultierend aus den impliziten Rettungsversprechen - stellt sich insbesondere unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten als sehr problematisch dar. Die sich ergebenden Belastungen für die Staatshaushalte sind immens. 29
21 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.
22 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 116.
23 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.
24 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Stronger Capital Requirements.
25 Vgl. Financial Stability Board, Reducing Moral Hazard, S. 2.
26 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.
27 Vgl. Expertenkommission, Zwischenbericht, S.6.
28 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision, Proposal, S. 1-8.
29 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.
6
Dazu kommt, dass - wie Acharya und Richardson auführen - die implizite Rettungszusage einen Wettbewerbsvorteil für die systemrelevanten Banken bedeutet, da sie sich zu einem günstigeren Niveau refinanzieren können. 30
Angestoßen durch diese Problemstellungen wurden Expertenkommissionen gebil-det, um Lösungsansätze auszuarbeiten. 31 Auf internationaler Ebene wurde durch die G20 das Financial Stability Boad (FSB) beauftragt. 32 Das FSB ist auch mit der Aufgabe betraut, zu bestimmen, welche Institute unter die Kategorie der SIFIs fallen. 33
Insgesamt gibt es also einige Bestrebungen, um der Gefahr einer neuen Krise im Bankensektor zu begegnen. Im Folgenden sollen daher die Maßnahmen aufgezeigt werden, um die Rolle der CoCo-Bonds in diesem Zusammenhang zu bestimmen.
2.3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors
2.3.1 Stresstests
Um potentielle Risiken für das Finanzsystem zu antizipieren, führt die European Banking Authority (EBA) 34 regelmäßig europaweit sogenannte Stresstests für Banken durch. 35 Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute bei ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklungen zu untersuchen und zu beurteilen. Hier-
für werden hypothetische Szenarien konstruiert. 36
Der Untersuchung unterziehen sich dabei 91 europäische Banken, welche, bezogen auf die Bilanzsumme, 65% des europäischen Marktes darstellen. 37 Für Deutschland wird durch 13 teilnehmende Banken ebenfalls mehr als 60% der konsolidierten Bilanzsumme des hiesigen Bankensektors repräsentiert. 38
30 Vgl. Acharya/Richardson, Obama’s Bank Reform.
31 Z. B. die TBTF-Expertenkommission in der Schweiz.
32 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Report April 2011, S. 1.
33 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Report April 2011, S. 2-3.
34 Nachfolgeorganisation der CEBS (Community of Banking Supervisors), die die bisherigen Stresstests durchgeführt hat.
35 Vgl European Banking Authority (Hrsg.), Stresstest 2011, S. 5.
36 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Results, S. 1.
37 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Overview 2011, S. 2.
38 Vgl. BaFin/Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Stresstest Deutschland, S. 2.
7
Die EBA geht von zwei Grundszenarien aus. Die Annahmen des „Baseline Scena-
rio“ 39 beruhen auf der Herbstprognose der Europäischen Kommission. 40 Das zweite Szenario („Adverse Macro Economic Scenario“) unterstellt eine negative Abweichung der Prognose etwa durch einen kumulativen Schock des Bruttoin-landsprodukts von 4% über zwei Jahre. 41 Für den Test in 2011 müssen die Banken unter Annahme des Stress-Szenarios eine harte Kernkapitalquote von 5% vorweisen. 42
Methodologie sowie Aussagekraft des Stresstest werden oftmals kritisiert. So benötigte etwa das irische Bankensystem 2010 wenige Monate nach Bestehen des Tests weitere Staatshilfen. 43 Es heißt auch, die Regeln seien zum Teil nicht eindeutig. So wurde aufgrund fehlerhafter Daten seitens der Banken die Veröffentlichung des Stresstests 2011 um einen Monat von Juni auf Juli verzögert. 44 Für Diskussionen in Deutschland sorgte indes vor allem die vorgenommene strenge Eigenkapitaldefinition, insofern, als insbesondere in der Kapitalstruktur deutscher Landesbanken vorzufindende stille Einlagen teilweise keine Berücksichtigung fin-
den. 45 Zu hinterfragen ist im Hinblick auf die Schuldenkrise der Euro-Zone, vergegenwärtigt insbesondere durch die Situation in Griechenland, auch, ob die Risiken
von Staatsanleihen ausreichend berücksichtigt sind. 46
2.3.2 Eigenkapitalanforderungen
2.3.2.1 Anforderungen durch Basel III
Im Dezember 2010 wurde das Basel III Rahmenwerk in einer vorläufigen Endfassung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. Basel III stellt eine Weiterentwicklung von Basel II dar, das bereits seit 2007 für alle Kreditinstitute der Europäischen Union Anwendung findet. Ebenso baut Basel III auf den aus Basel II bekannten drei Säulen auf.
39 Siehe dazu Anhang 2.
40 Siehe European Commission (Hrsg.), Herbstgutachten.
41 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Stresstest 2011, S. 11-13.
42 Vgl. BaFin/Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Stresstest Deutschland, S. 2.
43 Vgl. o. V., Bankenstresstest.
44 Vgl. Handelsblatt (Hrsg.), Fehlerhafte Daten.
45 Vgl. Handelsblatt (Hrsg.), Streit um Stresstest.
46 Vgl. Landgraf, Schöner Schein.
8
Ziel der neuen und strengeren Kapital- und Liquiditätsvorschriften ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und somit der inhärenten Krisenanfälligkeit des Bankensektors zu begegnen. 47 Ferner soll die erfahrene prozyklische Wirkung von Basel II reduziert werden. 48
Die Umsetzung erfolgt dabei sukzessive ab 2013. 49 Die Transformation in nationales Recht soll bis Ende 2012 durchgeführt werden. Entscheidend für europäische Banken ist der, im Sommer 2011 zu erwartende, überarbeite Referentenentwurf zur CRD IV. 50 Auf die wesentlichen Aspekte von Basel II soll im Folgenden eingegangen werden. 51
2.3.2.1.1 Verbesserung der regulatorischen Eigenkapitalbasis
In der Krise erwies sich im Bankensektor der Umfang von Kapital hoher Qualität als ungenügend. Es konnte ebenso festgestellt werden, dass die Eigenkapitaldefinitionen zwischen den Ländern divergierten. Zudem verhinderte die mangelnde Offenlegung eine adäquate Einschätzung der Qualität des Eigenkapitals in den jeweiligen Ländern. 52
Das Eigenkapital soll daher - um die Fähigkeiten der Verlustabsorbation zu verbessern - hinsichtlich Qualität und Quantität gestärkt werden. Besondere Bedeu-
tung wird hierbei dem harten Kernkapital beigemessen. 53
Bei der Unterteilung des Kapitals wird generell zwischen Tier 1-Kapital (Kernkapital) und Tier 2-Kapital (Ergänzungskapital) unterschieden. Das bisherige Tier 3-
Kapital (Drittrangmittel) wird abgeschafft. 54
Das Tier 1-Kapital dient dazu, Verluste aus dem laufenden Geschäft aufzufangen und somit ein Fortbestehen sicherzustellen (Going-Concern-Kapital). Es wird nochmals in Common Equity Tier 1 und Additional Tier 1 unterteilt. Common Equity stellt das harte Kernkapital dar, welches sich bei Aktiengesellschaften im We- 47 Vgl.Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 1.
48 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 2.
49 Siehe Anhang Nr. 3.
50 Vgl. Gaumert/Götz/Ortgie, Kritische Würdigung von Basel III.
51 Details sowie nicht behandelte Aspekte siehe Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III.
52 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S.19
53 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S.19
54 Tier 3-Kapital kann bisher von Handelsbuchinstituten für die Unterlegung von Marktrisiken genutzt wer- den.
9
sentlichen aus dem Grundkapital und den Rücklagen zusammensetzt. Um als Common Equity klassifiziert zu werden, müssen die Kapitalbestandteile zudem 14 Anforderungskriterien erfüllen. 55 Im Falle einer Insolvenz stellt Common Equity die nachrangigste Forderung dar. 56
Das zusätzliche Kernkapital (Additional Tier 1) ergänzt das harte Kernkapital und wird ebenfalls durch 14 Kriterien definiert. Es ist dabei nachrangig gegenüber
Fremdkapital und Nachrangkapital. 57 Ferner ist das Additional Tier 1 Kapital zeitlich unbegrenzt und auf Initiative des Emittenten frühestens nach fünf Jahren
kündbar. 58
Im Falle einer Insolvenz soll das Ergänzungskapital (Tier 2) der Haftung dienen. Es soll somit eine Befriedung der Fremdkapitalgeber ermöglichen (Gone-Concern-Kapital). Auch für das Tier 2-Kapital wurden Kriterien zur Anerkennung festge-
legt. 59 So muss etwa die Laufzeit mindestens fünf Jahre betragen. Vorausgesetzt wird auch eine Nachrangigkeit im Verhältnis zu gewöhnlichem Fremdkapital. Jedoch muss nicht zwangsläufig der Tatbestand einer Insolvenz zur Inanspruchnahme der Haftungsfunktion des Tier 2-Kapitals gegeben sein. Vielmehr soll die Inanspruchnahme bereits bei einer ansonsten gegebenen Notwendigkeit von Staatshilfen möglich sein. 60
Auch die Mindestkapitalquoten wurden überarbeitet. Für das Common Equity Kapital liegt die Quote zukünftig bei 4,5%. Die Anforderung für das aggregierte Tier 1 Kapital beträgt nun 6%. Die Mindestquote für das regulatorische Gesamtkapital
(Tier 1 und Tier 2) wird hingegen bei 8% belassen. 61
Der kritisierten Prozyklität von Basel II soll durch den Aufbau eines Kapitalerhaltungspuffers und eines antizyklischem Kapitalpuffers entgegengewirkt werden. Dabei wird neben den Mindestquoten ein Kapitalerhaltungspolster in Höhe von
2,5% festgesetzt, der sich aus hartem Kernkapital zusammensetzen soll. 62 Banken, welche den vorgeschriebenen Kapitalerhaltungspuffer nicht einhalten, müs-
55 Vgl.Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 16-17.
56 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 3.
57 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 3.
58 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 23.
59 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 23.
60 Vgl. Gaumert/Götz/Ortgie, Kritische Würdigung von Basel III.
61 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 13.
62 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 92.
10
sen Beschränkungen in Hinblick auf Ausschüttungen 63 hinnehmen sowie durch eine quotale Einbehaltung des Gewinns eine schrittweise Aufstockung vornehmen. 64 Die Pflichtthesaurierung ist abhängig von der Höhe des harten Kernkapitals. 65 Unter Einberechnung des Kapitalerhaltungspuffers ergibt sich für das harte Kernkapital eine Mindestanforderung von 7%.
Anders stellt sich die Funktion des antizyklischen Kapitalpuffers dar, dessen Bandbreite - je nach Anordnung - bis zu 2,5% der risikogewichteten Akiva beträgt. Dieser kann in Zeiten exzessiven Kreditwachstums angeordnet werden, mit der Intention, ein Polster für potentielle Verluste im Falle einer drohenden Rezession aufzubauen. Hierfür muss ebenfalls hartes Kernkapital bereitgestellt werden. 66 Es wird allerdings geprüft, ob auch sonstiges Kapital, das eine volle Verlustabsorbation gewährleistet, zugelassen wird. 67 Der Puffer kann von nationalen Aufsichtsbehörden angeordnet werden, sobald diese ein Ansteigen systemweiter Risiken feststellen. Die Credit-to-GDP-Ratio soll dabei ein entscheidendes Kriterium darstellen. 68 Inwieweit diese Kennzahl tatsächlich als adäquates Kriterium angewandt werden kann, ist indes umstritten. 69
Je nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden erfolgt auch die Festlegung der Höhe des Puffers. Die Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers wird bereits bis zu 12 Monate im Voraus bekanntgemacht, um den Banken eine rechtzeitige Anpassung zu ermöglich. Indes kann eine Reduzierung des Puffers von der Regulierung ad hoc durchgeführt und kommuniziert werden. Sofern der festgelegte Kapitalpuffer unterschritten wird, erfolgt eine Einschränkung der Ausschüttungen. Der Aufsicht soll es mit diesem Instrument ermöglicht werden, in Phasen exzessiver Kreditvergabe gegenzusteuern. Aus der Erhöhung des Puffers resultiert ein Anstieg der Kreditkosten und somit eine intendierte Abschwächung des Kreditwachstums. 70
63 Hierunter zählen Dividenen, Aktienrückkäufe und Bonuszahlungen.
64 Siehe dazu Anhang 4.
65 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 92.
66 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 72.
67 Hierbei sind also auch Cocos denkbar.
68 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 12.
69 Siehe beispielsweise Edge/Meisenzahl, Credit-to-GDP Studie.
70 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 64-67.
11
2.3.2.1.2 Aufschlag für SIFIs
Für systemrelevante Großbanken soll es zusätzliche Kapitalanforderungen geben. Allerdings wurde bisher weder die Höhe des Aufschlages bekanntgegeben, noch erfolgte eine Festlegung, welche der Institute als systemrelevant einzustufen sind. Erwartet wird, dass weltweit zunächst 25-30 Banken als SIFIs gelten werden. 71 Die Deutsche Bank wird wohl als einziges deutsches Institut in diese Kategorie fallen. Laut Bundesbank werden die zusätzlichen Anforderungen abhängig von der
Bedeutung des Institutes zwischen 2 und 3% betragen. 72 Hierfür sei laut Bundesbank hartes Kernkapital die naheliegende Kapitalform, allerdings wird auch die
Anwendung von CoCo-Bonds in Erwägung gezogen. 73
2.3.2.1.3 Leverage Ratio
Ergänzt werden die Eigenkapitalanforderungen durch die Einführung einer Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio). In der Finanzkrise zeigte sich, dass viele Banken eine sehr hohe bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldung aufwiesen bzw. auch heute noch aufweisen. Der krisenbedingte, notwendige Abbau des Verschuldungsgrades durch den Verkauf von Riskoaktiva verstärkte den Preisdruck auf Vermögenswerte, die erfahrenen Verluste wirkten sich dabei wiederum negativ auf die Eigenkapitalausstattung aus. Das Bankensystem befand sich somit in einem Kreislauf von Verlusten, mangelnder Eigenkapitalausstattung und dem Abbau von Risikoaktiva. 74
Zukünftig soll daher die Zunahme der Verschuldung begrenzt werden, um die beschriebenen Auswirkungen eines erzwungenen Schuldenabbauprozesses zu vermeiden. Dies soll mit Hilfe der neu eingeführten Höchstverschuldungsquote bewerkstelligt werden, welche definitionsgemäß dem Tier 1 -Kapital das Gesamtengagement (nicht-risikogewichtete Aktiva) gegenüberstellt. Die genaue Ausgestaltung der Leverage Ratio wurde indes noch nicht final festgelegt. Eine Überprüfung und endgültige Kalibrierung soll 2017 erfolgen, während die Integration in Säule 1
für 2018 vorgesehen ist. 75
71 Vgl. Dombret, Reform.
72 Vgl. Dombret, Reform.
73 Vgl. Dombret, Reform.
74 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.
75 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.
12
Zunächst wird eine Leverage Ratio von 3% des Kernkapitals vorgegeben. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der nicht-risikogewichteten Akiva. Bilanzpositionen werden dabei generell mit ihrem Bilanzansatz ohne Risikogewichtung angerechnet. Auch die außerbilanziellen Positionen sollen grundsätzlich gemäß einheitlichem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) mit 100% angesetzt werden. 76
2.3.2.1.4 Kritik an Basel III
Deutlichen Gegenwind erhält Basel III in Deutschland vom öffentlichen Banken-sektor. Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des VÖB, erachtet die Einigung als
„regulatorischen Blindflug“ 77 und kritisiert die Behandlung der Stillen Einlagen: „Der deutschen Delegation ist es offensichtlich nicht gelungen, die Besonderheiten des deutschen Bankensystems, insbesondere bei den Stillen Einlagen, erfolgreich zu vertreten“ 78 . Ferner erachtet der VÖB die Übergangsfristen für zu kurz und befürchtet durch die angedachten Vorschriften eine Einschränkung der Kreditvergabe für deutsche Banken. 79
Auch die vom Europäischen Sparkassenverband (ESBG) im Mai 2011 veröffentlichte „Warschauer Deklaration“ kritisiert die mangelnde Berücksichtigung regionaler Strukturen des europäischen Bankensektors. 80 Heinrich Haasis, Präsident des DSGV, fordert beispielsweise, kleine regionale Banken mit alltäglichem Kreditgeschäft von Basel III auszunehmen, da von diesen keine Gefahr für die Stabilität
der Finanzmärkte ausginge. 81 Ferner fordert Haasis, dass Institute, die aufgrund ihrer Struktur bzw. Rechtsform ein geringeres Risikoprofil aufweisen, weniger be-
lastet werden. 82 Gerade für Institute mit wenig riskantem Kreditgeschäft (Pfandbriefbanken, Bausparkassen) könnte insbesondere die Leverage Ratio dazu führen, dass die Kreditvergabe eingeschränkt werden muss, da diese Kennzahl auf
den nicht-risikogewichteten Aktiva basiert. 83
76 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.
77 VÖB, Kritik an Basel III.
78 VÖB, Kritik an Basel III.
79 Vgl. VÖB, Kritik an Basel III.
80 Vgl. ESBG, Warschauer Deklaration.
81 Vgl. DSGV, Basel III-Regelungen.
82 Vgl. Haasis, Nach der Finanzkrise.
83 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 9.
Arbeit zitieren:
Johannes Höllerich, 2011, CoCo-Bonds - ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention?, München, GRIN Verlag GmbH
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