Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
1. Einleitung und Aufbau der Arbeit 1
2. Grundlagen zur Europäischen Union 3
2.1. Erste Schritte der Zusammenarbeit 3
2.2. Die Vision einer gemeinsamen Währung 3
2.3. Verträge der Europäischen Union 4
2.4. Hindernisse der gemeinsamen Währungsunion 4
2.5. Delors Stufenplan zur Verwirklichung der EWWU 6
2.6. Der Konvergenzprozess 8
2.7. Die Kriterien für eine optimale Konvergenz 9
2.8. Die bedeutende Rolle der EZB 12
2.8.1. Verbot der monetären Finanzierung 12
2.8.2. Unabhängigkeit der EZB 13
2.8.3. Vorrang der Preisstabilität 13
3. Theorie optimaler Währungsräume 15
3.1. Reale effektive Wechselkurse 15
3.2. Strukturbedingte Inflationsunterschiede 16
3.2.1. Nachfrageargument 16
3.2.2. Qualitätsargument 17
3.2.3. Balassa-Samuelson-Argument 18
3.3. Anforderungen an die Geldpolitik 19
3.4. Spannungen durch feste Wechselkurse 19
3.5. Auswirkungen von Angebots- und Nachfrageschocks 21
3.6. Kosten und Nutzen der gemeinsamen Währung 23
3.7. Voraussetzungen für einen optimalen Währungsraum 25
3.7.1. Konjunkturentwicklung 25
3.7.2. Lohnflexibilität und Mobilität von Arbeit und Kapital 26
3.7.3. Diversifikation der Angebots- und Produktionsstruktur 28
3.7.4. Wirkung des Verflechtungsgrades 29
I
4. Problematik der Staatsverschuldung 30
4.1. Handlungsspielräume staatlicher Verschuldungspolitik 31
4.2. Länder im Vergleich 33
4.3. Handlungsmöglichkeiten bei überschuldeten Mitgliedstaaten 34
4.3.1. Vorläufiger ESM 34
4.3.2. Dauerhafter ESM 37
4.3.3. Gemeinschaftsanleihen 38
4.3.4. Anleihekäufe der EZB 39
4.3.5. Privatisierung staatlichen Eigentums 40
4.3.6. Umschuldung 41
4.3.7. Austritt aus der Währungsunion 44
5. Gründe für die aktuellen Schwierigkeiten 47
5.1. Von der Finanzkrise zur Schuldenkrise 47
5.2. Verschärfung der Krise durch Spekulation und Übertreibung 48
5.3. Politische und ökonomische Divergenzen 50
6. Verhinderung von Ungleichgewichten im Währungsraum 52
6.1. Gleichgewicht von Produktivitäts- und Lohnunterschieden 52
6.2. Europäischer Währungsfond 55
6.3. Strukturfonds 56
6.4. Straffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts 57
6.5. Finanzausgleich. 58
6.6. Abbau nationaler Souveränität hin zur Politischen Union 60
7. Europa auf dem Weg zum Bundesstaat 62
7.1. Europäischer Föderalismus 62
7.2. Staatenbund 63
7.3. Staatenverbund 63
7.4. Bundesstaat 64
8. Fazit und Ausblick 66
Literaturverzeichnis. 68
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Konvergenz der Inflationsraten in der Eurozone (Jährliche
Veränderung der Verbraucherpreise in )
Abbildung 2 - Reale effektive Wechselkursentwicklung seit 1995
Abbildung 3 - Die Auswirkung asymmetrischer Nachfrageschocks zwischen
L ändern
Abbildung 4 - Durchschnitt rollierender Acht-Jahres-Korrelationen der
Produktionsl ücke in den Ländern des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 5 - Auswirkungen von Arbeitskräftemobilität zwischen zwei Ländern
Abbildung 6 - Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP
Abbildung 7 - Zusammensetzung des EU-Rettungsschirms
Abbildung 8 - Veränderung der nominellen Lohnstückkosten zwischen 2000 und
2012* in
Abbildung 9 - Entwicklung der Inflation zwischen 2000 und 2010 in
III
1. Einleitung und Aufbau der Arbeit
Die Schuldenkrise in Europa und die Ungewissheit über die Zukunft der gemeinsamen Währung sind aktuell bedeutende Themen in politischen Auseinandersetzungen, deren Verlauf großen Einfluss auf den europäischen Wachstums- und Integrationsprozess haben wird. Die wachsende Staatsverschuldung vieler europäischer Länder schürt die Befürchtung der Finanzmärkte, dass die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken und anderen Gläubigern des privaten Sektors nicht mehr zurückgezahlt werden können. Infolge der Zahlungsunfähigkeit eines Staates könnte ein erneuter Finanzmarktzusammenbruch resultieren, der die Existenz der gemeinsamen Währung gefährden würde. Aber auch ohne die Zuspitzung der aktuellen Schuldenkrise stellt sich die Frage, ob die gemeinsame Währung den politischen und ökonomischen Divergenzen standhalten kann. Besonders die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf politischer Ebene und die Bereitschaft für Souveränitätsverluste entscheidet nicht nur über die Zukunft des Euros, sondern auch über ein mögliches Scheitern der Vision nach einem vereinten Europa. Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungstendenzen des Wachstums- und Integrationsprozesses zu analysieren und einen Überblick über Vor- und Nachteile der europäischen Zusammenarbeit für Politik und Ökonomie zu geben. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Konvergenz der europäischen Mitgliedstaaten in Bezug auf die strukturelle Entwicklung beschrieben, als auch deren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit einer gemeinsamen Währung diskutiert. Dadurch soll geklärt werden, ob der Euro eine Chance hat die aktuelle Krise zu überstehen und wie sich die Bedingungen für einen optimalen Währungsräum langfristig gewährleisten lassen.
Zur Heranführung an die Problemstellung werden Ablauf und Umfang der politischen Bemühungen für den Entstehungsprozess der Europäischen Union eingehend veranschaulicht, weil die Leistungen und Fortschritte der über 50-jährigen Entstehung der Europäischen Union in aktuellen Diskussionen im Hinblick auf die Existenz der gemeinsamen Währung und den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten zum Teil vernachlässigt werden. Die politischen und rechtlichen Meilensteine in der Geschich-
1
te Europas spielen eine große Rolle, weil in ihnen zum Teil Ursachen der Krise zu finden sind sowie deutlich wird, was für ein folgenschwerer Rückschlag das Scheitern der Währungsunion für den politischen und ökonomischen Wachstums-und Integrationsprozess bedeuten würde.
Mit der Theorie optimaler Währungsräume werden Ursachen analysiert, die zu Verschiebungen mikro- und makroökonomischer Faktoren zwischen den Ländern in einem Währungsgebiet führen können. In Verbindung damit werden methodische Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten aufgeführt, die Divergenzen in einem Währungsraum verhindern können.
Desweiteren wird untersucht, in wie weit sich Spannungen im Wechselkursgefüge einer Währungsunion auf die Staatsverschuldung einzelner Länder auswirken und welche Möglichkeiten für die Behebung dieser Situation zur Verfügung stehen. Anschließend wird eine kurze Zusammenfassung der Ursachen für die aktuelle Situation erfolgen, wonach sich Maßnahmen für die Bewältigung der europäischen Schulden- und Währungskrise ableiten lassen. Darauf aufbauend werden Tendenzen zur Weiterentwicklung Europas auf rechtlicher, politischer und ökonomischer Ebene beurteilt.
2
2. Grundlagen zur Europäischen Union
2.1. Erste Schritte der Zusammenarbeit
Die Gründung der Montanunion, der Gemeinschaft für Kohle und Stahl, gab dem Projekt der europäischen Integration im Jahre 1952 die ersten entscheidenden Impulse. Obwohl eine gemeinsame Währung zu diesem Zeitpunkt keine Rolle spielte, hielten einige Politiker schon damals die Verwirklichung eines vereinten Europas nur durch eine gemeinsame Währung für möglich. 1 Der Anstoß für die europäische Kooperation erschuf die Vision eines europäischen Wirtschaftsraumes, der die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der US-amerikanischen Wirtschaft sowie der zunehmende Bedeutung der südostasiatischen Wachstumsregion steigern kann. Ein Wirtschaftsraum mit ähnlichem Potential und ähnlicher Größe wie der Weltmacht USA sollte gemeinsam mit den Nationen Europas geschaffen werden.
2.2. Die Vision einer gemeinsamen Währung
Einige Jahre nach der Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs in Den Haag einen Stufenplan für die Erreichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (EWWU) beschlossen. 2 Dieser Stufenplan wurde nach dem damaligen Ministerpräsidenten von Luxemburg Pierre Werner benannt - der Werner-Plan. Für dieses Vorhaben wurde ein sehr ehrgeiziger Zeitraum von zehn Jahren gewählt. Nach langer Vorbereitung begann die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahre 1971. 3
Die Vorteile eines gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraumes sah man unter anderem darin, dass Wechselkursrisiken entfallen, die einerseits den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitaltransfer effizienter machen und Ressourcen freigeben. Andererseits werden Verzerrungen beim Import und Export aufgrund stark schwankender Währungen und Handelsbarrieren vermindert sowie volkswirtschaftli-
1 Vgl.Böhling, Bericht: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 2011
2 Vgl. Lekl, Bericht: Die europäische „Relance“ und die Unterzeichnung der Römischen Verträge, 2011
3 Vgl. Europäisches Parlament, Bericht: Eine Vorstufe der Währungsunion: Werner-Plan, 2011
3
che Parameter wie Inflation und langfristige Zinsen gesenkt. Dadurch wird die Planungssicherheit für Investitionen verbessert und ein optimaleres ökonomisches Gleichgewicht hergestellt.
2.3. Verträge der Europäischen Union
Der Vertrag über die Europäische Union beziehungsweise der Vertrag von Maastricht wurde durch die Ratifizierung aller Mitglieder am 1. November 1993 in Kraft gesetzt. 4 Die Zustimmung über diesen Vertrag war anfangs nicht von allen Beteiligten gegeben, weshalb er erst nach einer Revision des Vertragswerkes, mit der es Dänemark und Großbritannien möglich war der EU beizutreten ohne an der gemeinsamen Währungsunion teilzunehmen, von allen Staaten anerkannt wurde. Der Vertrag von Maastricht bildet einen Mantel, der die drei Säulen der Europäischen Union umschließen soll. Diese sind (1.) der EWG-Vertrag von 1957, worin die Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion, als auch Aufgaben bezüglich der Industriepolitik und der Förderung des wirtschaftlichen Zusammenhalts enthalten sind, (2.) vertraglich festgelegte Ziele einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und (3.) Richtlinien über das Zusammenwirken bei „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ in der Innen- und Rechtspolitik. 5 Durch die Ziele und Bestimmungen des Vertragswerks sollte vor allem die Entwicklung der politischen Zusammenarbeit voran getrieben werden.
Seit dem Reformvertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, ist die Säulenstruktur aufgelöst und die einzelnen Verträge sind nun im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zusammengefasst. 6
2.4. Hindernisse der gemeinsamen Währungsunion
Im Jahre 1973 brach das auf Gold basierte Festkurssystem von Bretton-Woods endgültig zusammen, weil die USA nicht mehr in der Lage waren, den Wert des
4 Vgl. Läufer, EU, EG, Die Vertragstexte von Maastricht mit den deutschen Begleitsätzen, 1995
5 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1992, S. 233
6 Vgl. Europäischen Union, Das Portal der Europäischen Union, Vertrag von Lissabon
4
Dollars vollständig mit Goldvorräten zu decken. 7 Im Rahmen des internationalen Wechselkursverbunds waren die Währungen der Mitgliedstaaten an den US-Dollar gekoppelt. Aufgrund der herrschenden Wirtschaftskrise schieden die meisten Länder aus dem Wechselkursverbund aus, weil ihre Währung so stark abwertete, dass die Fixierung an den US-Dollar nicht eingehalten werden konnte. Dies führte zu erheblichen Konflikten über Grundfragen des Wechselkurssystems zwischen den europäischen Partnern und bedeutete das vorläufige Ende des Werner-Plans. Mit dem Werner-Plan wurden zwar erstmals wirtschaftliche und institutionelle Voraussetzungen für eine währungspolitische Konvergenz herausgearbeitet, doch es fehlte noch die Bereitschaft der Politik, eine gewisse Parallelität zwischen den Volkswirtschaften voranzutreiben.
Wenig später, im Jahre 1978, folgte eine deutsch-französische Initiative, um den Stillstand in der europäischen Integration zu überwinden, wodurch 1979 das Abkommen über das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft trat. Bei diesem Vorhaben sollte eine Zone der Währungsstabilität zwischen den beteiligten Ländern geschaffen werden, ähnlich wie in den USA, mit dem Ziel den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr vor Unsicherheiten durch Wechselkursschwankungen zu bewahren. Kernelement war der sogenannte Wechselkursmechanismus (WKM), bei dem die Wechselkurse innerhalb Europas fixiert waren, aber gewisse Bandbreiten bestanden, in denen die Währungen flexibel schwanken konnten. 8 Von monetaristischer Sichtweise wird die These vertreten, dass mit der Fixierung der Wechselkurse eine weitere Konvergenz zwischen den beteiligten Staaten erzwungen wird. Die voreilige Fixierung von Wechselkursen führte aber zu Spannungen, die sich schließlich in abrupten und heftigen Wechselkursanpassungen entluden und auch mit harten politischen Auseinandersetzungen verbunden waren, weil damit auch Verschiebungen im Import- und Exportverhältnis eintraten. 9 Besonders die Turbulenzen im Jahr 1993, verstärkt durch Spekulationen auf dem Devisenmarkt, haben für eine Erweiterung der Bandbreiten gesorgt und führten unter anderem zu einer schlagartigen Abwertung der italienischen Lira gegenüber der Deutschen Mark
7 Vgl. Europäisches Parlament, Eine Vorstufe der Währungsunion: Werner-Plan, 2011; Geigant, 2002, S. 40
8 Vgl. Die Bundesregierung, Europäisches Währungssystem I, 2011
9 Vgl. Issing, 2007, S. 5
5
um 30 Prozent. Es resultierten enorme Verzerrungen der Wettbewerbspositionen beider Länder im gegenseitigen Handel. 10
Es gab auch in der Vergangenheit Währungsunionen, wo die Souveränität der Volkswirtschaften für die Geldpolitik bestehen blieb. Sie versuchten Haushaltsdefizite mithilfe der Geldschöpfung zu begegnen indem sie Geld druckten, ohne dass dabei ein Wert für dieses Geld vorhanden war. Das erhöhte die Geldmenge in einem Land, was bei fixierten Wechselkursen zu erheblichen Spannungen führen kann. Für die meisten Länder war es nicht möglich dauerhaft eine ähnlich konsequente, auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik wie die der deutschen Bundesbank umzusetzen. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Souveränität der Staaten für die nationale Geldpolitik in einem Währungsverbund auf Dauer keine an europäischen Zielen orientierte Geldpolitik ermöglichen wird. Es stand realistisch gesehen nur die Lösung über flexible Wechselkurse oder über den Weg in die gemeinsame Währung zur Verfügung. Die Erwartungen an ökonomische Vorteile und das Ziel einer engen politischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene stellte die Weichen für eine gemeinsame Währung und die Zentralisation der Geldpolitik. Die Gründung einer supranationalen Zentralbank sollte die Konflikte bei der Erreichung der drei Ziele Wechselkursstabilität, Preisstabilität und freier Kapitalverkehr lösen.
2.5. Delors Stufenplan zur Verwirklichung der EWWU
Der Präsident der Europäischen Kommission Jacques Delors bewegte den Europäischen Rat im Jahre 1988 dazu eine Arbeitsgruppe einzusetzen, in der die nationalen Zentralbankpräsidenten, unter dem Vorsitz von Delors selbst, Pläne zur Gestaltung der Währungsunion ausarbeiten sollten. Im Jahre 1989 wurde der sogenannte „Delors-Plan“ veröffentlicht, in dem drei Stufen für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgesehen waren. 11
Durch die Übertragung der Währungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten an eine Gemeinschaftsinstitution fürchtete Deutschland einen Verlust der hoch geschätzten
10 Vgl. Der Spiegel, Hauch der Geschichte, 1993
11 Vgl. Brunn, 2002, S. 262 f.
6
Orientierung der Bundesbank an die Preisstabilität. 12 Doch in den Verhandlungen über die stabilitätsorientierte Gestaltung der EWWU setzte sich Deutschland durch. Es wurden die Grundlagen für die politische Unabhängigkeit und das Ziel, die Preisstabilität als höchste Priorität anzuerkennen, vertraglich festgeschrieben. 13 Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahre 1993 wurde der Zeitplan und die rechtlichen Bedingungen für die Vollendung der EWWU, beziehungsweise die Umsetzung des Delors-Plans, geschaffen.
Die erste Stufe des Delors-Plans sollte gewährleisten, dass alle Beitrittsländer stabile Währungen und eine solide Haushaltspolitik aufweisen, um einen wirtschaftlichen Annäherungsprozess zu fördern. Außerdem waren Kriterien für eine engere Zusammenarbeit der Zentralbanken und der Abbau von Kapitalverkehrsbeschränkungen Inhalt dieser Stufe. 14
In der zweiten Stufe wurde die Grundlage des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) durch die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) gelegt. Damit sollte die nationale Geldpolitik der Mitgliedsländer koordiniert werden und rechtliche sowie organisatorische Vorbereitungen für den Übergang in die dritte Stufe getroffen werden. Im Jahre 1997 wurde außerdem der Wechselkursmechanismus II (WKM II) eingeführt, der das Europäische Währungssystem (EWS) mit der Europäischen Währungseinheit (ECU, European Currency Unit) als Rechenmittel ablöste. Der WKM II soll seit dem Jahr 1999 eine mindestens zwei-jährige Fixierung der nationalen Währung eines zukünftigen Beitrittskandidaten an den Euro gewährleisten und Schwankungen nur innerhalb schmaler Bandbreiten erlauben. 15 Mit dem Eintritt der dritten Stufe im Jahre 1999 wurden die Wechselkurse der Mitgliedstaaten endgültig fixiert. Der Euro wurde als Gemeinschaftswährung und als Buchgeld gültig, während die Ausgabe von Euro-Münzen und -Scheinen erst im Jahre 2002 stattfand. Die nationalen Zentralbanken mussten von nun an politisch unabhängig sein und die einheitliche Geldpolitik wurde von dem ESZB übernommen.
12 Vgl. Issing, 2007, S. 6
13 Vgl. Brunn, 2002, S. 288 f.
14 Vgl. EU-Informationen, Bericht: Die WWU - Geschichte und Zeittafel, 2011
15 Vgl. EU-Informationen, Bericht: Die WWU - Geschichte und Zeittafel, 2011
7
Mit dem Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollten außerdem Kriterien für eine stabilitätsorientierte Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten eingeführt werden. 16
2.6. Der Konvergenzprozess
An der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sollen nur diejenigen Staaten teilnehmen, die für einen Beitritt hinreichend vorbereitet sind. Das heißt, sie müssen die vertraglich festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen, um wirtschaftlich und strukturell ein bestimmtes Niveau zu erreichen, welches den Vorrausetzungen eines optimalen Währungsraumes entspricht.
Meinungsunterschiede bestehen darüber, ob eine Währungsunion besser funktioniert, wenn die optimalen Voraussetzungen bereits erfüllt sind, oder ob ein Land, das den Konvergenzkriterien noch nicht entspricht, durch eine frühe Aufnahme eine stärkere Motivation aufweist, diesen Prozess zu beschleunigen. Die Vertreter des monetaristischen Konzepts folgen der Auffassung, dass durch eine gemeinsame Währung wirtschaftliche Verhaltensweisen am Konvergenzprozess ausgerichtete werden müssen und begrüßen einen möglichst frühzeitigen Beitritt. 17 Allerdings zeigen die Erfahrungen mit der deutsch-deutschen Währungsunion Risiken bei einer mangelnden Konvergenz und einer zu hohen Geschwindigkeit des Zusammenschlusses. Die Arbeitslosigkeit ist in den neuen Bundesländern immer noch deutlich höher als in den alten Bundesländern. Wenn man die Leistungsfähigkeit der Unternehmen gegenüberstellt, kann bemängelt werden, dass in den Regionen der neuen Bundesländer ein zu hohes Lohnniveau vorherrscht. Von vielen Politikern und Gewerkschaften wird dennoch eine Lohnangleichung von Ost- und Westdeutschland gefordert. Diese Lohnpolitik resultiert aus der Macht der Gewerkschaften und führt auch auf EU-Ebene zu wenig Flexibilität bei Lohnkostenanpassungen. 18 Dabei ist unter anderem diese Flexibilität nach der Theorie optimaler
16 Vgl. EU for Journalists, Bericht: Die WWU und der Euro, 2011
17 Vgl. Waigel & Schnell, 1994, S. 160 f.
18 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 78 f.
8
Währungsräume 19 eine Grundvoraussetzung für die dauerhafte Stabilität einer gemeinsamen Währung.
2.7. Die Kriterien für eine optimale Konvergenz
Der Eintritt in die Währungsunion wurde an die Erfüllung einiger Bedingungen geknüpft. Das waren einerseits nominale Kriterien wie Preisstabilität, Budgetausgewogenheit, Schuldenlast, Wechselkursstabilität und Zinshöhe, andererseits reale Kriterien wie Integration der Märkte, Stand und Entwicklung der Leistungsbilanz und Entwicklung der Lohnstückkosten sowie rechtliche Kriterien bezüglich der Statuten der nationalen Zentralbanken. Die öffentliche Aufmerksamkeit für die nominalen Konvergenzkriterien lenkte von qualitativen Anforderungen der realen Kriterien ab, denen im Maastrichter Vertrag durchaus Gewicht eingeräumt wurde. 20 Die Berücksichtigung realer Konvergenzkriterien hatte seinen Grund, denn letztlich hängt der Erfolg der Integration einer gemeinsamen Währung von realwirtschaftlichen Faktoren ab. 21 Der Maastrichter Vertrag, beziehungsweise ab 2009 der AEU-Vertrag, definiert die Eintrittsbedingungen formal nur in den folgenden vier nominalen Kriterien. 22
1. Die Entwicklung der allgemeinen Preisniveaus, also die Inflationsrate, soll sich nur maximal 1,5 Prozent über denen der drei preisstabilsten Mitglieder in der Währungsunion befinden. Die EZB muss, wie vertraglich festgelegt, mit einer restriktiven Geldpolitik auf hohe Inflationsraten einzelner Länder reagieren, um ein Inflationsziel von circa zwei Prozent im gesamten Währungsraum zu erreichen. Solche Maßnahmen könnten sich auf höhere Zinsen auch für die preisstabilen Staaten auswirken.
2. Da die langfristigen Inflationserwartungen Einfluss auf die langfristigen Zinsen haben, kann es passieren, dass ein Land, welches in der Vergangenheit von einer hohen oder sehr volatilen Entwicklung der Inflationsrate geprägt war, höhere Zinsen zahlen muss als ein anderes Land mit relativ konstanter Inflati-
19 DieTheorie optimaler Währungsräume wird im Kapitel 3 beschrieben
20 Nun im AEU-Vertrag Dritter Teil u.a. im Titel I, Titel IX, Titel XVII
21 Vgl. Geigant, 2002, S. 136 f.
22 Die folgenden vier Kriterien in Anlehnung an Juristischer Informationsdienst, AEU-Vertrag, Art. 140, 2009
9
onsentwicklung, auch wenn aktuell beide Länder die gleiche Inflationsrate aufweisen. Deshalb ist die Annäherung der langfristigen Zinsniveaus von maximal zwei Prozent über denen der drei stabilsten Länder nur mit Rücksicht auf ein beständiges preisstabiles Verhalten erreichbar.
3. Der Schuldenstand, der 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten soll, kann bei Nicht-Einhaltung zu einer hohen finanziellen Belastung in Form von Zinszahlungen für die einzelnen Staaten führen. Das wiederum könnte Staaten in Versuchung führen, die Schuldenlast mithilfe einer höheren Inflation zu mildern. Da die Einhaltung der Preisstabilität in der Europäischen Währungsunion zentralisiert ist, geraten Staaten mit hohen Schuldenständen zunehmend in Schwierigkeiten, weil sie keine Möglichkeit mehr haben diese mithilfe einer hohen Inflationsrate auf nationaler Ebene zu verringern. Die Defizitquote, beziehungsweise die jährliche Neuverschuldung, soll drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten. Sie spiegelt die Solidität der aktuellen Fiskalpolitik eines Landes wider.
4. Der Wechselkurs eines Beitrittskandidaten der Währungsunion muss sich im Rahmen des Wechselkurmechanismus II (WKM II) über mindestens zwei Jahre stabil am Eurokurs fixiert haben und darf nur innerhalb einer Bandbreite von 15 Prozent schwanken.
Gerade für Staaten, die in der Vergangenheit mit hohen Inflationsraten versucht haben ihren Verschuldungsgrad zu beherrschen, waren die Kriterien zur Erreichung der Preisstabilität mit großen Anstrengungen verbunden, da die Investoren ihnen aufgrund der hohen Inflation in der Vergangenheit mit der Forderung nach höheren Zinsen begegneten. Das Vertrauen der Marktteilnehmer, beziehungsweise eine Senkung der Zinsen, kann erst durch konstant niedrige Inflationsraten erreicht werden, was in den Perioden des Konvergenzprozesses große Disziplin in der Geld-und Finanzpolitik erfordert. Um den Verschuldungsgrad konstant halten zu können, dürfen bei einer niedrigeren Inflationsrate weniger Schulden aufgenommen werden als zuvor bei hohen Inflationsraten. Gleichzeitig muss das Land aber immer noch die hohen Zinsaufwendungen aufbringen, die noch auf den hohen Zinssätzen der vergangenen Perioden basieren und je nach Laufzeit der Schuldtitel sich noch in der
10
Zukunft auswirken. Bei gleichbleibender laufender Neuverschuldung wäre der Verschuldungsgrad somit enorm angewachsen. Kritisch ist zu beurteilen, dass einige Länder teilweise Investitionen in die Infrastruktur oder Forschung und Entwicklung ausgesetzt haben, nur um die Konvergenzkriterien zu erfüllen. 23
Abbildung 1 - Konvergenz der Inflationsraten in der Eurozone (Jährliche Veränderung der
24 Verbraucherpreise in %)
Es gibt viele berechtigte Zweifel an der Aussagekraft der Kriterien für den Beitritt in die EWWU, denn sie liefern keinen Maßstab für eine reale Konvergenz zwischen den Mitgliedern einer Währungsunion. Auch die Entwicklung der Lohnkosten im Verhältnis zur Produktivität der Mitgliedstaaten stellt aufgrund der Tarifautonomie kein verlässliches Kriterium dar und kann als Maßstab für eine reale Konvergenz nur beschränkt herangezogen werden. Dazu müssten von der EU erlassene Lohnleitlinien umgesetzt werden können, die aber noch nicht einmal auf nationaler Ebene akzeptiert werden. 25 Im Jahr 2009 ist mit dem Artikel 5 (2) AEU-Vertrag die Möglichkeit zur Erlassung von Lohnleitlinien der EU als Maßnahme für die Unterstützung nationaler Beschäftigungspolitik in Kraft getreten.
23 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 140 f.
24 Quelle: Europäische Kommission, Der Euro bringt uns alle Vorteile, 2007
25 Vgl. Sarrazin, 1998, S. 127
11
2.8. Die bedeutende Rolle der EZB
Da die rechtliche Zuständigkeit der Geldpolitik auf nationaler Ebene verankert ist, bedurfte es im Falle einer supranationalen Institution, wie der Europäischen Zentralbank (EZB), einer Vereinbarung auf gesamter europäischer Ebene. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 26 Dem Rat der EZB gehören das EZB-Direktorium und nur die Nationalbank-Präsidenten der Länder an, welche Mitglied der Europäischen Währungsunion sind. Davon ausgenommen sind also zum Beispiel die Bank of England, die weiterhin eine eigene Währung hat und eine selbstständige Geldpolitik betreiben kann. Länder die keinen Euro haben, aber Mitglied der EU sind, nehmen am Erweiterten Rat des ESZB teil und können darüber bei einigen währungspolitischen Aufgaben der EZB mitwirken. 27
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsames Zahlungsmittel eingeführt haben, gilt eine einheitliche Geldpolitik, welche sich rechtlich gesehen auf drei Pfeiler stützt: Dabei handelt es sich um das Verbot der monetären Finanzierung, die Unabhängigkeit der Notenbank und den Vorrang der Preisstabilität. Die drei Kriterien als Grundlage für die Selbstständigkeit der EZB, ökonomische und stabilitätsorientierte Entscheidungen frei von politischer Einflussnahme treffen zu können, sollen im Folgenden näher erläutert werden. 28
2.8.1. Verbot der monetären Finanzierung
Um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren und damit Konsum und Investitionen zu unterstützen haben Notenbanken die Möglichkeit, staatliche Schuldtitel zu kaufen oder direkt öffentliche Kredite zu vergeben. Der Geldumlauf wird damit aufgebläht und die Inflation im jeweiligen Land beschleunigt. Das reale Wechselkursverhältnis ändert sich und die Währung des Landes mit hoher Inflation wird gegenüber derjenigen eines anderen Landes mit geringer Inflation abgewertet. Jedoch besteht
26 Vgl. Europäische Zentralbank, 2008, Artikel 1
27 Vgl. Europäische Zentralbank, 2008, Artikel 11, 12
28 Vgl. Issing, 2007, S. 47 f.
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Michael Schultz, 2011, Europas Schuldenkrise, München, GRIN Verlag GmbH
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