Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Ländervergleich: Rundfunkregulierung 3
2.1 Polen 4
2.1.1 Kurzer Überblick über das polnische Rundfunksystem 4
2.1.2 Regulierung 4
2.1.3 Öffentlicher Rundfunk 5
2.1.4 Politische Einflussmöglichkeiten 6
2.2 Tschechien 6
2.2.1 Kurzer Überblick über das tschechische Rundfunksystem 6
2.2.2 Regulierung 6
2.2.3 Öffentlicher Rundfunk 7
2.2.4 Politische Einflussmöglichkeiten 8
2.3 Ungarn 8
2.3.1 Kurzer Überblick über das ungarische Rundfunksystem 8
2.3.2 Regulierung 9
2.3.3 Öffentlicher Rundfunk 10
2.3.4 Politische Einflussmöglichkeiten 11
2.4 Deutschland 11
2.4.1 Kurzer Überblick über das deutsche Rundfunksystem 11
2.4.2 Regulierung 11
2.4.3 Öffentlicher Rundfunk 12
2.4.4 Politische Einflussmöglichkeiten 13
2.5 Frankreich 14
2.5.1 Kurzer Überblick über das französische Rundfunksystem 14
2.5.2 Regulierung 14
2.5.3 Öffentlicher Rundfunk 15
2.5.4 Politische Einflussmöglichkeiten 16
2.6 Großbritannien 16
2.6.1 Kurzer Überblick über das britische Rundfunksystem 16
2.6.2 Regulierung 17
2.6.3 Öffentlicher Rundfunk 17
2.6.4 Politische Einflussmöglichkeiten 18
2.7 Italien 18
2.7.1 Kurzer Überblick über das italienische Rundfunksystem 18
2.7.2 Regulierung 19
2.7.3 Öffentlicher Rundfunk 19
Politische Einflussmöglichkeiten 21
3 Schluss 21
4 Literaturverzeichnis 24
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1 Einleitung
Der Rundfunk gehört zu den am stärksten regulierten Feldern im Mediensystem. Dies liegt zum einen an der begrenzten Ressource Frequenzspektrum, das unter staatlicher Kontrolle steht, zum anderen aber an der Macht, die das Fernsehen unmittelbar innehat (Dragonit 2005: 21).
Da in einer Demokratie aber freie Medien und ungehinderte Meinungsbildung von zentraler Bedeutung sind, ist der normative Ausgangspunkt der Rundfunkregulierung, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden möglichst unabhängig agieren können (Thomaß 2007: 48). Rundfunkregulierung, insbesondere durch staatliche Akteure, und freie Medien scheinen sich zunächst diametral gegenüberzustehen. Allerdings ist der Einfluss politischer Institutionen und ihrer Vertreter auf den Rundfunk insofern legitim, da die gewählte Legislative und die Regierung legitimierte Repräsentanten der Gesellschaft sind (Dragonit 2005: 44).
In dieser Arbeit wird die Rundfunkregulierung der sieben Länder Polen, Tschechien, Ungarn, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien verglichen. Alle sieben Länder sind Mitglieder der Europäischen Union, d.h. sie erfüllen die Anforderungen der Mitgliedschaft: Sie sind alle Demokratien mit freien Medien und freier Marktwirtschaft. Beim Vergleich geht es auf politics-Ebene zunächst um die Frage, welche Institutionen und Strukturen der Regulierung im jeweiligen Land gegeben sind und welche Akteure dabei eine Rolle spielen. Dazu werden die Regulierungsinstanzen der Länder beschrieben und schematisch dargestellt. Beim Vergleich der Aufsichtsbehörden werden die folgenden Gesichtspunkte in Betracht gezogen:
Was sind die Hauptaufgaben der Regulierungsbehörde? Wer wird beaufsichtigt?
Was sind die Muster der Regulierung, d.h. welche anderen Akteure spielen bei
der Regulierung eine Rolle?
Wie ist die Rundfunkaufsicht strukturiert, d.h. welche Gremien gibt es und wie
geht die Ernennung der Mitglieder von statten?
Die Darstellung der Regulierungsmechanismen soll schließlich dazu dienen, politische Einflussmöglichkeiten zu identifizieren.
In einer Schlussbetrachtung werden die theoretischen Möglichkeiten politischer Einflussnahme zusammengefasst und mit der Realität verglichen.
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Im Ergebnis zeigt sich, dass politische Institutionen in jedem der betrachteten Systeme der Rundfunkregulierung involviert sind. Ob sie allerdings von ihren Einflussmöglichkeiten tatsächlichen Gebrauch machen, hängt mit der jeweiligen politischen Kultur des Landes zusammen.
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2 Ländervergleich: Rundfunkregulierung
2.1 Polen
2.1.1 Kurzer Überblick über das polnische Rundfunksystem
Das polnische Rundfunksystem ging aus dem ehemaligen SU-System hervor. 1992 wurde in Polen durch den Broadcasting Act ein duales System eingeführt (Jakubowicz 2004: 176). Der öffentliche Sender TVP dominiert den Markt, obwohl auch die beiden großen privaten Sendestationen POLSAT und TVN große Marktanteile erreichen können (Krajewski 2005: 1082).
2.1.2 Regulierung
Den gesetzlichen Rahmen für die polnische Rundfunkregulierung bildet der Broadcasting Act von 1992, der die Rundfunkregulierungsbehörde KRRiT etablierte, die den Status einer staatlichen Institution besitzt. Ein weiterer Akteur im Regulierungsgeschehen ist das Amt für Telekommunikation und Post (URTIP), das für die Verwaltung des Frequenzspektrums verantwortlich ist und eine technische Aufsichtsanstalt darstellt. Es kooperiert bei Lizenzprozeduren mit der KRRiT (Jakubowicz 2004: 175-176).
Die KRRiT ist die zentrale Regulierungsaufsicht in Polen, d.h. sie ist für den öffentlichen und den privaten Rundfunk zuständig. Gemäß Verfassung ist sie Hüter der Redefreiheit, des Rechts auf Information und der öffentlichen Interessen bezüglich Radio und Fernsehen (Krajewski 2005: 1089).
Die Hauptaufgaben der KRRiT sind es, Rundfunkveranstalter zuzulassen, zu überwachen, ob Rundfunkveranstalter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und die Aufsichtsgremien des öffentlichen Rundfunks zu ernennen. Ihre Hauptsanktionsmittel sind Verwarnungen, Bußgelder und Lizenzentzug (Dragonit 2005: 161). Die KRRiT besteht aus neun Mitgliedern, von denen vier vom Sejm, zwei vom Senat und drei vom Staatspräsidenten ernannt werden. Der Vorsitzende der KRRiT wird von den Mitgliedern selbst gewählt. Die Mitglieder haben gestaffelte Amtszeiten, damit keine parlamentarische Mehrheit entscheidenden Einfluss bei der Zusammenstellung des Rates hat (Jakubowicz 2004: 176). Die Mitglieder der KRRiT sind dem Sejm, Senat und dem Präsidenten gegenüber verantwortlich, sowohl individuell als auch kollektiv.
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Die KRRiT übergibt jedes Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeiten an diese drei Institutionen. Wenn alle drei den Bericht ablehnen, wird ein neues Gremium ernannt. Laut Verfassung darf kein Mitglied der KRRiT gleichzeitig Mitglied einer politischen Partei oder Gewerkschaft sein oder sonstigen Betätigungen nachgehen, die mit der Mitgliedschaft in der KRRiT unvereinbar sind. Sie sollen nach ihrer Kenntnis und Erfahrung mit Massenmedien ernannt werden (Krajewski 2005: 1090 - 1091).
2.1.3 Öffentlicher Rundfunk
Der legale Status der öffentlichen Rundfunkanstalt ist der einer Ein-Personen-Aktienfirma des Finanzministeriums, d.h. dem Staat gehören alle Anteile an TVP und er ist durch den Aktieninhaber Finanzministerium in den Generalversammlungen von TVP vertreten (Jakubowicz 2004: 177). Das Finanzministerium darf weder am Profit von TVP teilhaben noch in die Programmgestaltung eingreifen. Der Rundfunkrat von TVP wird zudem größtenteils von der KRRiT ernannt, lediglich eins der Mitglieder wird vom Finanzministerium (Krajewski 2005: 1101). TVP muss der KRRiT Bericht bezüglich der Programmstrategie erstatten und seine Verpflichtungen eines öffentlichen Veranstalters erfüllen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann die KRRiT den Rundfunkrat entlassen.
2.1.4 Politische Einflussmöglichkeiten
Politische Einflussmöglichkeiten entstehen in Polen beim Ernennungs- und Entlassungsverfahren der KRRiT-Mitglieder. Je nach Mehrheiten politischer Parteien in den jeweiligen Institutionen Sejm, Senat und Präsidentschaftsamt können die Mitglieder der KRRiT nach politischer Loyalität gewählt und gegebenenfalls auch wieder entlassen werden. Da die KRRiT auch den Rundfunkrat des öffentlichen Fernsehens ernennt, gehen die politischen Einflussmöglichkeiten trotz keiner direkten Ernennungsmacht seitens staatlicher Akteure auch auf das öffentliche Fernsehen über.
2.2 Tschechien
2.2.1 Kurzer Überblick über das tschechische Rundfunksystem
Nach der SU-Zeit wurde das tschechische Staatsfernsehen in das öffentliche Fernsehen, CTV, umgewandelt. Das seit der Trennung von der Slowakei 1993 zwei nationale terrestrische Kanäle ausstrahlt: CTV-1, ein mainstream-Programm und CTV-2, ein Kulturprogramm. 1994 folgten die ersten privaten Sender, TV Nova und TV Prima, wobei TV Nova eindeutiger Marktführer ist (Culik 2004: 34-35).
2.2.2 Regulierung
Das tschechische Rundfunksystem ist primär durch den Act on Radio and Television on Broadcasting von 2001 reguliert (Culik 2004: 38).
Es gibt zwei Regulierungsbehörden, die im tschechischen Rundfunksystem eine Rolle spielen: Zum einen den Rundfunkrat RRTV, zum anderen das Amt für Telekommunikation (CTU). Während das CTU eine technische Aufsichtsanstalt darstellt, die das Frequenzspektrum verwaltet, ist der RRTV für das Gebiet des öffentlichen und privaten Hör- und Rundfunk zuständig (Rybkova 2005: 492). Die Hauptaufgaben des RRTV sind die Zulassung von Rundfunkveranstaltern, die Überwachung der Veranstalter in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die Überwachung der Unabhängigkeit der Veranstalter, Programmbeobachtung und Beteiligung an der Medienpolitik. Als Sanktionsmittel stehen dem RRTV Warnungen, Bußgelder und Lizenzentzug zur Verfügung (Dragonit 2005: 162). Der RRTV besteht aus 13 Mitgliedern, die von der Abgeordnetenkammer nominiert und vom Premierminister ernannt werden. Mitglieder können maximal für zwei Amtszeiten
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Arbeit zitieren:
Katrin Bogner, 2008, Politische Einflussmöglichkeiten durch Rundfunkregulierung: Polen, Tschechien, Ungarn, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien im Vergleich , München, GRIN Verlag GmbH
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