Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Was war der Wormser Reichstag?
2.1 Zusammensetzung des Reichstags
2.2 Arbeitsweise des Reichstags
2.3 Gründe für die Einberufung des Wormser Reichstags von 1495
3. Vergleichende Analyse der Forschungsliteratur
3.1 Beschlüsse des Wormser Reichstags
3.2 Umgesetzte Beschlüsse des Wormser Reichstags
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Der Wormser Reichstag 1495 stellt in der Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen (HRR) einen Wendepunkt dar. Diese Ausarbeitung soll herausstellen, ob der Reichstag ein Fortschritt oder einen Rückschritt für das HRR darstellte und ob sich seine Bewertung seine seit 1986 verändert hat.
Zunächst wird der Reichstag allgemein in seinen Einzelheiten erklärt, d.h. seine Zusammensetzung, seine Arbeitsweise und seine rechtliche Legitimation. Danach wird die Zielsetzung des Wormser Reichstags im speziellen erläutert. Danach folgt eine Betrachtung der tatsächlichen Resultate des Wormser Reichstags. Zu diesem Zweck werden ausführlich Forschungsliteratur und Quellen auf ihre Einschätzung vom Reichstag untersucht und miteinander verglichen. Bei der Forschungsliteratur finden Arbeiten von 1986 bis 2007 Berücksichtigung. Es handelt sich bei der Literatur um die nach Erscheinen chronologisch aufgelistet Arbeiten von:
- Oestreich, Gerhard: Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zum Ende des alten Reiches.
- Angermeier, Heinz: Die Reichsreform: 1410-1555. Die Staatsproblematik zwischen Mittelalter und Gegenwart.
- Angermeier, Heinz: Das alte Reich in der deutschen Geschichte. Studien über Kontinuität und Zäsuren.
- Duchhardt, Heinz: Deutsche Verfassungsgeschichte 1495- 1806. - Krieger, Karl-Friedrich: König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter. - Schubert, Ernst: Einführung in die deutsche Geschichte im Spätmittelalter. - Schmidt, Georg: Geschichte des alten Reiches, Staat und Nation in der frühen Neuzeit. - Gotthard, Axel: Das Alte Reich. - Neuhaus, Helmut: Das Reich in der frühen Neuzeit. - Prietzle, Malte: das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter. - Hartmann, Peter Claus: Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen in der Neuzeit 1486-1806.
- Stollberg - Rilinger, Barbara: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen. Vom Ende des Mittelalters bis 1806.
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Es werden folgende Quellensammlungen benutzt:
- Buschmann, Arno (Hg.): Kaiser und Reich. Klassische Texte und Dokumente zur Verfassungsgeschichte des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nationen. - Hofmann, Hans-Hubert (Hg.): Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen 1495-1815. 1 Nach der vergleichenden Analyse der vorangenannten Literatur und Quellen wird dann ein Fazit gezogen, welches das Ergebnis dieser Ausarbeitung repräsentieren soll.
2. Was war der Wormser Reichstag?
2.1 Zusammensetzung des Reichtags Der Reichstag war das zentrale politische Forum des HRR. Er war die Vollversammlung der Reichsstände und brachte somit alle regionalen Herrschaftsträger zusammen. Die Mitgliedschaft im Reichstag wurde aufgrund des Standes erreicht und konnte nicht durch eine Wahl erlangt werden. Der Kaiser war in seiner Entscheidungsfreiheit an den Reichstag gebunden, d.h. er musste sich vom Reichstag alle wichtigen Regierungshandlungen bestätigen lassen. 2 Neben den Reichsständen war auch der Kaiser am Reichstag beteiligt. Nirgendwo im frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen waren „Kaiser und Reich“ so konkret greifbar wie im Reichstag. 3 Die Zusammensetzung des Reichstag bestand aus drei Kollegien: 4
1. Das Kurfürstenkolleg bestand 1495 aus sieben Mitgliedern. In dieser Kurie waren die Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier. Diese drei waren auch Erzbischöfe und repräsentierten somit den geistlichen Teil des Kurfürstenkolleg. Der weltliche Teil bestand aus dem König von Böhmen, dem Pfalzgraf bei Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg. 5
Der Erzbischof von Mainz nahm innerhalb des Kollegs eine gesonderte Stellung ein. Als Reichserzkanzler hatte er bei allen Reichstagen leitende Funktionen wahrzunehmen. 6 Er war auch der Reichstagsdirektor und nicht etwa der Kaiser. Durch die Mainzer Kanzlei mussten alle Schriften an den gerade versammelten
1 Die vollständige Quellen- und Literaturangaben befinden sich im Quellen- und Literaturverzeichnis.
2 Gotthard, Axel: Das alte Reich, Darmstadt 2003, S. 19.
3 Neuhaus, Helmut: Das Reich in der frühen Neuzeit, München 2003, S. 39.
4 Stollberg-Rilinger, Barbara: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen. Vom Ende des Mittelalters bis 1806; 3. Auflage, München 2007, S. 28. ; vgl. Neuhaus, S. 41 f.
5 Ebd. S. 23.
6 Neuhaus, S. 25.
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Reichstag und nur was der Mainzer den Kanzlisten der anderen Reichsstände diktieren ließ, erlangte amtlichen Charakter. Dadurch wurde es erst für den Reichstag relevant und der Mainzer Erzbischof hatte trotz des kaiserlichen Propositionsrechts ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Beratungsthematiken des Reichstags. 7 Das Kurfürstenkolleg war aufgrund der Bestimmungen der goldenen Bulle von 1356 eine geschlossene Kooperation mit fester Mitgliedschaft und sie war auch das mächtigste Gremium im Reichstag. Insgesamt war das Kurfürstenkolleg von zentraler verfassungsrechtlicher und politischer Bedeutung, vor allem dann, wenn die Kaiser sich wenig um das Reich kümmerten [...]. 8
2. Das zweite Kolleg war in seiner Zusammensetzung keineswegs so kontinuierlich wie das erste Kolleg. Die Mitglieder waren von unterschiedlichem ständischen Rang und auch die Mitgliederzahl schwankte immer wieder. 9 Wie die Kurfürsten gliederten sich auch die übrigen Reichsfürsten in eine geistliche und eine weltliche Untergruppe. 10 Die schwankende Mitgliedschaft ergab sich durch die mit der Reformation einsetzende Säkularisation, als deren Folge viele Bistümer an weltliche Landesherren vielen, wodurch die Anzahl der geistlichen Fürsten nicht konstant blieb. Bei den weltlichen Fürsten schwankte die Anzahl aufgrund der vorangenannten Säkularisation und der Tatsache, dass der Kaiser durch die Erhebung nichtfürstlichen Adels in den Reichsfürstenstand seine Klientel vergrößern wollte. 11 Das Fürstenkolleg bestand aber nicht nur aus Fürsten sondern auch aus nichtfürstlichem Adel, also Freien. 12 Als solche wurden Prälaten, Grafen und Herren bezeichnet.
Die zweite Kurie 13 war mithin die mitgliedsreichste und inhomogenste. „Virilstimmen“ ( modern gesprochen: „one man, one vote“) führten nur die Reichsfürsten. Jene Mehrheit der Reichsprälaten, die nicht gefürstet war, und die vieln Reichsgrafen waren hingegen lediglich an einigen wenigen „Kuriatstimmen“ (Gruppenstimmen pro Sitzbank, `Sammelstimmen´) beteiligt. 14
7 Gotthard, S. 21.
8 Stollberg-Rilinger, S. 28
9 Ebd. S. 28.
10 Neuhaus, S. 27.
11 Stollberg Rilinger, S. 28.
12 Schmidt, Georg: Geschichte des alten Reiches, Staat und Nation in der frühen Neuzeit; München 1999, S. 34.
13 Kurien und Kollegien werden in der Literatur wechselnd verwendet um die drei RT- Gruppen zu bezeichnen.
14 Gotthard, S. 21.
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3. Die dritte Gruppe und die hierarchisch niedrigste waren die Reichstädte. Da sie in der adeligen Umgebung des Reichstags mit ihrer bürgerlichen Struktur einen Gegensatz bildeten, waren sie auch nicht konsensberechtigt gegenüber dem Kaiser wie die beiden anderen Gruppen. Die Reichstädte waren in ihrer Verwaltung autonom. Sie unterstanden nur dem Kaiser, aber sie hatten auf dem Reichstag allenfalls nur ein Mitbestimmungsrecht über die Modalitäten, wie sie ihre Abgaben zu leisten hatten. 15
Der Reichstag war also streng hierarchisch aufgebaut. 16 Die kleinste Kurie, die Kurfürstenkurie, war also die mächtigste und wegen ihrer geringen Größe auch die handlungsfähigste. Dass Reichsgutachten aus der Re- und Correlation zwischen Kurien mit extrem unterschiedlicher Mitgliedsstärke erwuchsen, lief faktisch auf ein Wägen der Stimmen zu Gunsten jedes einzelnen Kurfürsten hinaus. 17
2.2 Arbeitsweise des Reichtags
Der Reichstag wurde vom Kaiser einberufen. Er begann mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, entweder durch den Kaiser oder durch einen Vertreter. Sie gab die Thematiken vor, die beraten werden sollten. Jeder Tagesordnungspunkt wurde getrennt in den drei Kurien beraten. Die Mitglieder der Kurien wurden von ihrem jeweiligen Direktor nach ihrem Votum befragt. Da es sich um keine moderne Diskussionsrunde handelte, sondern um eine in der Reihenfolge feststehende Umfrage, blieb den späteren Votanten nur noch die Möglichkeit, sich der Meinung eines Vorredners anzuschließen, da bereits meistens alle Gesichtspunkte erörtert waren. Wenn diese Umfrage kein eindeutiges Ergebnis brachte, dann wurde sie wiederholt und das auch durchaus mehrmals bei Bedarf. Wenn in den ersten beiden Kurien sich ein konsensfähiges oder eindeutig mehrheitsfähiges Meinungsbild herausgearbeitet hatte, dann tauschte man auf neutralem Boden, in einem dafür vorgesehenen Saal, die Beratungsergebnisse aus zwecks einer Re- und Correlation. Wurden gravierende Differenzen zwischen der kurfürstlichen „Relation“ und der „Correlation“ des Fürstenrats deutlich, musste man darüber wieder kurienweise beraten, das Ganze konnte sich mehrere Male wiederholen, bis die Position
15 Stollberg-Rilinger, S. 33.
16 Neuhaus, S. 25 ff.; vgl. Stollberg-Rilinger, S. 28 ff.
17 Gotthard, S. 20
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Arbeit zitieren:
Magister Artium Dirk Wiese, 2007, Der Wormser Reichstag 1495: Fortschritt oder Rückschritt?, München, GRIN Verlag GmbH
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