Inhalt:
Vorwort
Einleitung 1
1. Totalitarismus als eine Form politischer Systeme/
Begriffsbestimmung
1.1 Totalitarismus-Modelle/ Historischer Abriss der
Totalitarismus -Lehre. 2
1.2 Definition/ Begriffsbestimmung nach
Friedrich. 5
1.3 Diskussion der Definition. 6
2. Beschreibung des politischen Systems der DDR/ Prüfung der
Anwendbarkeit des Totalitarismus-Modells unter dem
Gesichtspunkt des „Merkmals“ des Durchdringens
2.1 Skizzierung des politischen Systems der DDR 9
2.2 Diskussion/ Anwendbarkeit des Totalitarismus-Begriffes 11
2.2.1 Die Staatspartei SED. 12
2.2.2 Der gesellschaftliche Bereich der Institution der
(evangelischen) Kirche. 15
2.3 Diskussion/ Ergebnis. 16
3. Resümee/ Ausblick. 19
Literaturverzeichnis
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Vorwort:
Die vorliegende Hausarbeit wurde im Rahmen meines Studiums der Politikwissenschaften an der Fernuniversität Hagen erstellt. Die Arbeit wurde vom damaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Dozenten im Teilgebiet Politische Systeme im Vergleich des Institutes für Politikwissenschaft, Herrn Dr. Martin List, betreut und begutachtet. Die Analyse diente zur Erlangung eines Leistungsscheines für das Grundstudium und geht zurück auf eine Präsenzveranstaltung „Vergleichende Analyse von Diktatur und Völkermord“ vom 18. - 20.06.1999 in Hamburg bzw. bezieht sich auf den Studienkurs Nr. 04659 - VergleichendeRegierungslehre. Die Literaturrecherche berücksichtigt den Publikationsstand bis zum Jahr 1998. Die Arbeit wurde im Oktober/ November 1999 gefertigt. Sie genügte in ihrer Qualität den Ansprüchen einer Studienleistung.
Nachfolgend wird die Hausarbeit in ihrer inhaltlichen Ursprungsfassung wiedergegeben und Interessierten zum wissenschaftlichen Gebrauch unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Mainz, August 2011
Michael Böhm-Udelhoven, M.A.
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Verfassers.
Kontakt:
Michael Böhm-Udelhoven Mail to: Michael.Boehm-Udelhoven@t-online.de
Zehn Jahre ist es mittlerweile her, daß mit dem Mauerfall 1989 die jahrzehntelange Lagerkonstellation zwischen dem liberal-demokratischen „Weststaaten“ und den sozialistischen „Oststaaten“ „aufweichte“ und die Jahrzehnte des Kalten Krieges ihr Ende nahmen.
Diese Konfrontation der Ost-West-Machtblöcke wurde historisch nirgends deutlicher und erlebnisnaher als in der Teilung Deutschlands. Der Existenz eines parlamentarischen, freiheitlich, föderalistischen Verfassungsstaates, die Bundesrepublik Deutschland im Westen und einer zentralistischen Diktatur, sich selbst offiziell als sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern 1 bezeichnend, die Deutsche Demokratische Republik im Osten. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands, zurzeit in Zeitschriften und Zeitungen intensiv thematisiert, ging die Epoche des Kalten Krieges ihrem Ende zu.
1 Vgl. VERFASSUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK, Artikel 1
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Die Teilung Deutschlands, bzw. exakter die machtpolitische Konfrontation zwischen den pluralistisch geprägten Westen und den sozialistischen Osten hatten entscheidenden Einfluß auf die politische Entwicklung und Diskussion der Totalitarismus-Lehre, auf deren Befürworter und Gegner.
So wurde die ideologische Eingespanntheit für den Kalten Krieg (insbesondere in der mit den 60er Jahre beginnenden Entspannungspolitik) stets als Kritik und Angriffspunkt von Gegnern der Lehre geäußert 2 . Nicht selten rekrutierten sich die Befürworter und maßgeblichen Vertreter der Totalitarismus-Lehre aus emigrierten Systemopfern des Faschismus und Kommunismus.
Die politische Lehre des Totalitarismus war somit nie emotionslos. Die Ursprünge so mancher Argumentation könnte sicherlich bei Vertretern wie Gegnern in einer persönlichen Betroffenheit und der eigenen Lebensgeschichte vorgefunden werden. Nicht verwunderlich erscheint es daher, daß maßgeblich (teils emigrierte) deutsche Wissenschaftler, wie Arendt, Friedrich u.a. diese Lehre entwickelten und nachhaltend prägten, die Lehre aber mit der beginnenden Entspannungspolitik in den 60er Jahre auch wiederum maßgeblich von deutschen Wissenschaftler, wie Ludz, Jesse, Meyer, Glaeßner u.a. im Rahmen der DDR- und Kommunismus-Forschung modifiziert und relativiert worden ist. Insbesondere den Deutschen scheint es die Totalitarismus-Theorie angetan zu haben, dient sie letztlich doch der Vergangenheitsbewältigung der Epoche des Dritten Reiches unter Hitler - diewohl mit am menschenverachtendste Ausprägung eines totalitären Systems - wie aber auch der 40 Jahre DDR-Geschichte, eine „sanftere“ Ausprägung einer Diktatur, die sicherlich Epochenweise oder strukturell als totalitär eingestuft werden kann - als Stichwort sei nur auf den Apparat der Staatssicherheit verwiesen.
In der Abgrenzung sieht man das Eigene besser. So verbindet die Totalitarismus-Forschung in all ihren Facetten doch in der Analyse und Beurteilung totalitärer Systeme letztlich auch das Plädoyer, sich für den liberalen, demokratischen Verfassungsstaat einzutreten 3 . Auch wenn letzterer Mängel aufweist; aber, wie Churchill es sinngemäß äußerte, die Demokratie eine schlechte Herrschaftsform sei, er aber keine bessere kenne.
Mit dem historischen Überwinden des Zeitalter des Kalten Krieges, kehrte auch eine Entideologisierung der Politik/ bzw. des politischen Denkens ein, was ermöglichen könnte, zukünftig politische Phänomene - wie eben die des Totalitarismus - wahrhaft neutral wissenschaftlich zu betrachten und diskutieren zu können.
2 In der sozialistischen Wissenschaft wurde daher die Lehre stets als Doktrin bezeichnet
3 Vgl. JESSE, 1994
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Einleitung:
„Die Auseinandersetzung vom Begriff und Wirklichkeit des Totalitarismus gehört zu den großen umstrittenen Themen des zwanzigsten Jahrhunderts“ 1
In der Politikwissenschaft unterscheidet man politische Systeme der neuzeitlichen Staatlichkeit zwischen (liberal) demokratischen Systemen mit den charakteristischen Merkmalen der Selbstbindung der Herrschaftsgewalt, der Rechtstaatlichkeit sowie der Legitimation der Macht durch den Willen des Volkes (u.a.). Zum anderen in nichtdemokratischen Systemen/Diktaturen mit den Merkmalen der Willkür der Macht (fehlende Selbstbindung), der Monopolisierung von (unbeschränkter) Macht auf Einzelne, bzw. auf bestimmte Gruppen, der mangelnden Legitimation durch das Volk (u.a.).
Neuzeitliche Formen von Diktaturen werden vorwiegend als autoritäre oder totalitäre Systeme bezeichnet. Insbesondere totalitäre Systeme können hierbei als Phänomen der Neuzeit betrachtet werden, wurden sie erst durch die technischen und gesellschaftlichen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts ermöglicht.
Das anfängliche Zitat aufgreifend, wird sich diese Arbeit mit dem Totalitarismusbegriff am Beispiel des politischen Systems der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auseinandersetzen. Diskutiert soll hierbei werden, ob und inwieweit das politische System der DDR als totalitär bezeichnet werden kann.
Es soll exemplarisch daran,
daß in der DDR ein Wandel im System stattfand, welcher sich auch innerhalb der staatstragenden Partei SED entfaltete und dieser ihren monolithischen Charakter bei dem Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß und in weiterer Folge bei der Herrschaftsausübung im Laufe der Zeit nahm,
sowie daß am Beispiel der Stellung der evangelische Kirche weiterhin gewisse gesellschaftliche Freiräume, bzw. Nischen entstanden, die relativ frei und geschützt vor staatlichen Einfluß waren und sich in diesen „ideologiefreie“ Bereiche bildeten,
aufgezeigt werden, daß die Totalität des DDR-System sich im Laufe der Jahre wie auch strukturell in Teilen auflockerte, bzw. auflöste. Die DDR also nicht mehr, bzw. nur noch mehr oder minder als totalitär bezeichnet werden kann.
Die Arbeit soll daneben anhand des politischen System der DDR aufzeigen, dass mit dem Totalitarismus-Modell (bzw. -begriff) nur schwer alle Aspekte eines spezifischen Staatssystems beschrieben und eingestuft werden können.
1 MARQUARDT, 1991, S. 4
1
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1. Totalitarismus als eine Form politischer Systeme / Begriffsbestimmung
1.1. Totalitarismus-Modelle/Historischer Abriss der
Totalitarismus-Lehre
Der Begriff Totalitarismus wird in der (Vergleichenden) Politikwissenschaft als Bezeichnung für jene politische Systeme verwandt, die durch eine umfassende, unbeschränkte und monopolisierte (eben totale) Herrschaftsstruktur charakterisiert sind, wobei die Herrschaftsausübung alle Bereiche des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens umfaßt.
Totalitäre System werden als moderne staatliche Erscheinungsform gesehen, die sich vom liberal-demokratischen Verfassungsstaat, weiter von autoritären Diktaturen und früheren Formen der Autokratie (wie bspw. der Tyrannei) abheben. Sie werden als neue und einzigartige Systeme beschrieben. Als totalitär gelten jene politischen Systeme, die den Bürger durch eine Ideologie zu formen, durch Kontrolle und Zwang zu erfassen suchen und gleichzeitig mobilisieren wollen. 2
Die Totalitarismus-Lehre war von Anfang an kontroversen Diskussionen ausgesetzt. Es zeigt sich bei ihrer geschichtlichen Entwicklung eine starke zeithistorische Einflußnahme. So bestand bei der Totalitarismus-Forschung eine wesentliche Intention in der Verteidigung der parlamentarischen (westlichen) Demokratie. „Diese politische [..] Zielsetzung gegen den antidemokratischen Kommunismus und Faschismus/Nationalsozialismus hat auch die Totalitarismus-Forschung nie ganz verloren“. 3 Ein nicht unerheblicher Kritikpunkt der Gegner der Lehre war daher stets seine Verwendung als „politischen Kampfbegriff“ neben der des Erklärungswissenschaftlichen. 4
Im Laufe der Jahre wurden eine Vielzahl von Theorieansätze und Modelle vom Totalitarismus entwickelt, von denen im Folgenden exemplarisch nur die grundlegenden angeführt werden können.
Historisch betrachtet wurde der Begriff totalitär durch den Liberalen Giovanni Amendola 1923 erstmals geprägt, der mit diesen Begriff den italienischen Faschismus anzuprangern beabsichtigte. Mussolini beschrieb 1925 das Wesen und Ziel des neuen „stato totalitorio“ als „Alles für den Staat, nichts außerhalb des Staates, nichts gegen den Staat“. 5
2 Vgl. JESSE, 1997, S. 254 als Vorschlag einer allgemeinen Definition, die von den meisten Theoretikern der Totalitarismus-Lehre gedeckt werden dürfte.
3 WIPPERMANN, S. 708
4 Insbesondere mit der in den 60er Jahren einleitenden Entspannungspolitik wurden Befürworter der Lehre häufig als Vertreter des „Kalten Krieges“ bezeichnet.
5 Vgl. WIPPERMANN,, S. 708
2
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Dieser „totale Staat“ wurde von seinen Gegnern als Negation des liberalen, demokratischen Verfassungsstaates gesehen, eben als antidemokratisch, pseudodemokratisch und postdemokratisch zugleich. Antidemokratisch, weil er die demokratischen Elemente, wie den Pluralismus ablehnt; pseudodemokratisch, weil er schon Elemente der Demokratie in pervertierter Form, so die Einbeziehung der Massen, benutzt und letztlich postdemokratisch, da er sich nach außen auf die Legitimationsbasis des demokratischen Staates, der Volkssouveränität, beruft. 6
Als totalitär wurden die in dieser Zeitepoche sich im Entwicklungsprozeß befindlichen neuartigen Systeme des Faschismus in Italien und später in Deutschland sowie des Bolschewismus in Rußland bezeichnet. Anfangs noch getrennt betrachtet, wurden in den 20er und 30er Jahren die Ähnlichkeiten beider Systemformen aufgewiesen und diese in Folge gleichgesetzt. Der Totalitarismusbegriff ist „bei der Analyse faschistischer/nationalistischer und kommunistischer Systeme entwickelt worden [...] und im wesentlichen auf diese Herrschaftsformen beschränkt geblieben.“ 7
Bis in die 50er Jahre hinein wurde quasi die Grundlage - die klassische Totalitarismus-Lehre - entwickelt. Im Vordergrund stand die systematische Erforschung faschistischer und sozialistischer Systeme. Ein erstes grundlegendes Modell von dem Sozialwissenschaftler C.J.H. Hayes prägte das erste wissenschaftliche Symposium über den Stand der Totalitarismus-Forschung im November 1939 8 . Hayes führte Totalitarismus im Wesentlichen auf die Monopolisierung aller Gewalt, der Eigendynamik der Gewalt sowie der Nutzung von Massenbeinflußung (letztere wurde ja erst in diesem Jahrhundert durch neue Technologien überhaupt ermöglicht) zurück. Für die Weiterentwicklung der Lehre in den 40er Jahre seien stellvertretend die Wissenschaftler Franz und Sigmund Neumann aufgeführt, die sich bestrebten, totalitäre Strukturmerkmale, wie die der Ideologie, in ihren Ursprüngen auf autoritäre Regime zurückzuführen.
Unter dem Eindruck der wohl maßgeblich am nachhaltigsten negative Ausprägung dieser Systeme in der systematischen Begehung von staatlichen Gewaltverbrechen, wie dem Holocaust, entwickelte die Philosophin Hannah Arendt einen geschichts-philosophischen Ansatz, der das Wesentliche der totalitären Herrschaft in der Verbindung von Ideologie und Terror (als Hauptcharakteristika) sieht.
Geprägt durch den „Kalten Krieg“/den beginnenden Ost-West-Konflikt entwickelten Carl. J. Friedrich und Zbingniew K. Brzezinski das wohl grundlegendste Modell 9 , welches die klassische Totalitarismus-Lehre entscheidend und nachhaltig prägte. Beide betonten den einzigartigen Charakter des totalen Staates („sui generis“);
6 Vgl. JESSE, 1998, S. 4
7 JENKNER, S. 521
8 Das Symposium stand unter den Eindruck der Unterzeichnung des Nichtangriff-Pakts zwischen Hitler und Stalin vom 23.08.1939.
9 Vorgestellt auf dem zweiten Symposium 1953
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sie setzten den Kommunismus und Faschismus in ihren Grundzügen gleich. In ihrem herrschaftsstrukturellen Ansatz 10 versuchten sie ein Idealtyp zu konstruieren, welchen sie mit einem 6-Punkte-Syndrom zu erfassen versuchten. Diese „Definition“ erlangte eine bahnbrechende und grundlegende Bedeutung in der Totalitarismus-Forschung. 11 Die weitere Totalitarismus-Forschung stand vor allem unter dem Zeichen dieser idealtypischen Theorie. 12
Auf Systemvergleich angelegt, eignete sich die klassischen Totalitarismus-Modelle aber nicht, bzw. nur eingeschränkt, die in den Folgejahrzehnten sich entwickelnden unterschiedlichen Herrschaftsstrukturen der sozialistischen Länder Osteuropas wie auch den mit der Entspannungspolitik in den 60er Jahre eintretenden gesellschaftlichen und sozioökonomischen Wandel in diesen Ländern zu erklären.
Eine kritische Beschäftigung mit diesen Veränderungen unter Verwendung anderer Ansätze, wie etwa die systemimmanente Analyse der DDR durch P.C. Ludz führten zum Schluß, daß die kommunistische Industriegesellschaft eher zu einer autoritären als zu einer totalitären Verfassung tendiere (konsultativer Autoritarismus), das klassische Totalitarismus-Modell also allenfalls für die stalinistische Epoche Anwendung fände 13 .
Es wurden weitere Modifizierungen der Totalitarismus-Lehre entwickelt, stellvertretend seien G. Meyer, E. Jesse und Peter Graf v. Kielmansegg genant. Auch bei weiteren Studien des Nationalismus/Faschismus zeigt sich ein eingeschränkter Erklärungswert des klassischen Totalitarismus-Modells auf. 14
Eine gewisse Renaissance trat für die Totalitarismus-Forschung in den 80er und 90er Jahre mit einer erneuten Verhärtung der Fronten im Ost-West-Konflikt und der Reformunfähigkeit der sozialistischen Systeme, wie den späteren Zusammenbruch des „Ostens“ ein.
Die Totalitarismus-Lehre mit ihren Modellen wurde stets kontrovers diskutiert. War sie anfangs unter den engen Bezug zur stalinistischen und nationalsozialistischen Epoche entwickelt worden und lieferte die klassische Totalitarismus-Forschung auch einen bedeutenden Beitrag zur Beschreibung des Hitler-Faschismus und des Stalinismus, so zeigte diese einen eingeschränkten Erklärungswert für die Beschreibung des späteren Wandels in den sozialistischen Ländern in der Nachkriegszeit. Die Lehre ist stets weiterentwickelt worden, Modelle wurden neu entwickelt oder modifiziert. So dürfte nicht zu verkennen sein, dass die (klassische) Totalitarismus-Lehre wie ihre späteren Modifizierungsmodelle die Kommunismus- und Faschismusforschung wesentlich prägten und auch derzeit einen entsprechenden Stellenwert in der Transitions-Forschung einnimmt.
10 Unter der Mitarbeit von Zbingniew K. Brzezinski entwickelt, welcher daher in der einschlägigen Literatur stets zusammen mit Friedrich genannt wird.
11 Das 6-Punkte-Syndrom wird im folgenden Kapitel 1.2. näher erörtert und diskutiert.
12 Vgl. WIPPERMANN, S. 708 ff.
13 Wird unter Kapitel 2.2.1 detailliert angesprochen.
14 Siehe beispielsweise die Studie von Greiffenhagen zum Nationalsozialistischen Herrschaftssystem, u.a.
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1.2. Definition / Begriffsbestimmung nach Friedrich
Wie bereits schon beim Vorkapitel erwähnt, wurden verschiedenartige Totalitarismus-Ansätze, bzw. -Modelle entwickelt, so zahlreich und verschieden, daß man nicht generell von „dem“ Totalitarismus-Modell sprechen könnte.
Zu den bahnbrechenden und wohl am nachhaltig prägendsten Modell dürfte aber sicherlich die Studien von Friedrich und Brzezinski gezählt werden. 15
Anhand von Untersuchungen des faschistischen wie bolschewistischen Herrschaftssystems auf Grundlage einer Analyse von Tatsachenmaterial wiesen Friedrich und Brzezinski zum einen Gemeinsamkeiten in der Herrschaftsstruktur beider Systeme auf und versuchten zum anderen, diese Systeme von allen anderen Herrschaftsformen zu unterscheiden. Sie zeigten die Neuartigkeit dieser Systeme auf, so daß diese in ihrer Erscheinungsform als „sui generis“ aufgefaßt wurden.
Aus der vergleichenden Untersuchung entwickelten sie ein allgemeines Totalitarismus-Modell, ein Idealtypus, der durch folgende sechs Charakteristika erfasst werden kann 16 . Dieser Definitionsversuch wird in der Literatur gängig als Sechspunkte-Syndrom bezeichnet. Es begründete u.a. die klassische Totalitarismus-Lehre und prägte nachhaltig die Totalitarismus-Forschung.
Nach Friedrich und Brzenzinski zeichnen totalitäre Systeme aus:
1. Eine alle lebenswichtigen Aspekte der menschlichen Existenz umfassende und auf einen idealen Endzustand ausgerichtete Ideologie, an der sich alle in dieser Gesellschaft Lebende zu halten haben.
2. Eine einzige, straff und hierarchisch organisierte, typischerweise von einem „Führer“ geführte und aus einem niedrigen Anteil der Bevölkerung bestehende Massenpartei, die der Staatsbürokratie übergeordnet oder völlig mit dieser verflochten ist.
3. Ein auf physischer und psychischer Grundlage betriebenes, durch eine Partei- oder Geheimpolizei unter Kontrolle der Partei durchgeführtes Terrorsystem, das mehr oder minder willkürlich nicht nur gegen „Feinde“ des Systems sondern auch andere ausgesuchte Bevölkerungsgruppen betrieben wird, unter Ausnutzung moderner psychologischer Erkenntnisse.
4. Ein nahezu technologisch bedingtes, vollständiges Monopol der Kontrolle und Mittel der Massenkommunikation in den Händen von Partei und Staat (Nachrichtenmonopol). 5. Gleichermaßen ein Monopol aller Kampfwaffen (Waffenmonopol). 6. Und schließlich eine zentrale, bürokratische Überwachung und Lenkung der gesamten Wirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft). 17
15 So werden diese Studien auch oft als Klassiker der Totalitarismus-Lehre bezeichnet, vgl. u.a. JESSE, 1998.
16 Diese einzelnen Merkmale, untereinander in wechselseitiger Beziehung stehend, müssen demnach kumulativ vorliegen, um ein System als totalitär zu kennzeichnen und von anderen Herrschaftsformen abzugrenzen. Interessant ist, daß 4 von den Merkmalen technologisch bedingt sind, was das totalitäre System auch von früheren Diktaturen unterscheidet.
17 Vgl. FRIEDRICH/BRZENZINSKI, S. 225 ff, MEYER, 1979, S. 179 ff.
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1.3. Diskussion der Definition
Der Wert der Typenbildung nach dem Sechs-Punkte-Syndrom von Friedrich 18 bestand in der Möglichkeit, Systeme auf deren Totalitätsanspruch zu überprüfen, zu vergleichen und gegenüber anderen Systemen abzugrenzen.
Bei Untersuchungen von sozialistischen Staaten der Nachkriegszeit zeigte sich aber schnell, daß der Ansatz von Friedrich nicht, bzw. nur bedingt auf diese anwendbar ist, war er doch sehr auf die Herrschaftssysteme des Faschismus in Deutschland und Bolschewismus in der Sowjetunion angelehnt.
Friedrich selbst nahm in den Folgejahren noch mehrere Umformulierungen vor und versuchte seinen Ansatz begrifflich zu modifizieren, so daß er von Kategorien von Mehr und Minder sprach und die Systeme unter Stalin und Hitler nicht mehr als typische Modelle für totalitäre Diktaturen, sondern eher als extreme Abweichungen betrachtete. 19 Als Nachteilig für ein allgemein-gültiges Totalitarismus-Modell erwies sich weiter der statische Charakter des Sechs-Punkte-Syndroms, es mangelte ihm an begrifflicher Offenheit, so für Variationen des Autoritarismus- oder Totalitarismus-Grades - ein Standardeinwand aus dem Blickwinkel der vergleichenden Politikwissenschaft. 20 So wiesen sich die einzelnen Merkmale in den verschiedenen Formen und Phasen der totalitären Systeme unterschiedlich stark ausgeprägt aus. Extreme Ausprägungen traten so in den Hochphasen, wie die Stalin-Epoche in der Sowjetunion, auf, während eine totalitäre Durchdringung und Umwandlung der Gesellschaft allerdings bislang nicht erreicht worden ist.
Auf Systemvergleich angelegt, zeigt dieses Syndrom auch keine Eignung für die Beschreibung und Erklärung insbesondere mit der Entspannungspolitik in den 60er Jahre eintretenden sozioökonomischen und gesellschaftlichen Wandel in den sozialistischen Ländern Osteuropas, die im Rahmen von detail- und systemimmanenten Analysen erforscht wurden 21 .
Insbesondere die Untersuchungen der DDR- und Kommunismus-Forschung zeigten auf, dass die sozialistischen Staaten in der Gesamtheit der Strukturmerkmale nicht als totalitär bezeichnet werden können, das klassische Totalitarismus-Modell hierzu keine Antworten gab.
Es zeigte sich aber auch im Hinblick auf eine klare Abgrenzung zwischen totalitären und autoritären Diktaturen, dass ergänzende Ansätze entwickelt werden mußten. Hierzu entwickelten sich verschiedene Modelle.
Als Klassiker kann sicherlich das Modell von J. Linz bezeichnet werden, der beide Systeme nach Grad ihrer Ausprägung von Pluralismus, ideologischer Ausrichtung und politischer Mobilisierung als autoritär oder totalitär einstuft.
18 Im Folgenden wird der Einfachheit halber auf die Nennung des Mitautors Brzezinski verzichtet. Die Entwicklung des Syndroms wie erst recht dessen spätere Modifizierungen erfolgte vordergründig und später alleinig durch Friedrich. Vgl. hierzu JESSE, 1998, S. 9
19 Vgl. MEYER, 1979, S. 178 ff.; JESSE, 1998, S. 10; JESSE, 1996(a), S. 20
20 Vgl. SCHMIDT, S. 960 f.
21 Beispielshaft sei hier auf die Studien von C. Ludz zur Parteielite der SED hingewiesen, der hierbei zum Schluß kommt, daß die DDR sich eher zu einer autoritären als totalitären System tendiere, es eher als konsultativen Autoritarismus bezeichnet werden könne. Auf die Studien wird unter folgenden Kapitel 2.2.1. noch näher eingegangen.
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Ein diesem vergleichbares Modell entwickelte G. Sartori, der Totalitarismus und Autoritarismus als Ausprägungen von Diktaturen ansah, die nach Ausprägung des Grades von empirisch meßbaren Kriterien, wie der der Ideologie, der Intensität der Willkürherrschaft u.a. eingestuft werden können.
Ein weiteres, meines Erachtens sehr gelungenes Modell, daß den Totalitarismus in Abgrenzung zum Autoritarismus zu erklären versucht, entwickelte Martin Draht. 22 „Daß er [der Totalitarismus] gegenüber in der Gesellschaft herrschenden Wertungen ein ganz anderes Wertesystem durchsetzten will, unterscheidet den Totalitarismus vom Autoritarismus“. 23
Draht bezeichnet „das Ziel, ein neues gesellschaftliche Wertesystem durch zusetzten, das bis in „Metaphysik“ hinein fundiert wird, als das Primärphänomen des Totalitarismus, das seine Eigenart bestimmt und ihn bis ins einzelne durchformt“. 24
Draht bezeichnet diese Durchdringungsabsicht/ bzw. Durchformung der Gesellschaft als das Primärphänomen des Totalitarismus, andere Merkmale, wie bspw. das Merkmal des Terrors 25 , treten hinter diesem als Sekundärphänomene zurück.
Dieser Ansatz bietet so für Analysen von Detailstrukturen einen Erklärungswert, ohne sich in der Gesamtheit zu widersprechen; er ermöglicht so auch begrenzte Betrachtungen. 26 Man kann daher Draht´s Modell als einen allgemeinen Totalitarismus-Ansatz erachten. „Mit dem von Draht als „Primärphänomen“ bezeichneten Kriterium der zwangsweisen Durchsetzung eines neuen gesellschaftlichen Wertungssystem hat der Totalitarismusbegriff den entscheidenden inhaltlichen Akzent bekommen, wogegen die „Sekundärphänomen“ in der idealtypischen Bezeichnung nicht ausdrücklich erscheinen müssen „. 27
Es ließen sich nun weitere Kritiker der klassischen Totalitarismus-Lehre aufzählen, die anhand von Untersuchungen von politischen Prozessen und Strukturen der sozialistischen Länder der Nachkriegszeit weitere Totalitarismus-Modelle entwickelten, mit wiederum spezifischen Merkmalen und Kriterien 28 . Die unterschiedlichen Kriterien und Ansatzebenen stellen auch das politikwissenschaftliche Problem dar, weshalb in der vergleichenden Betrachtung unterschiedliche Ansätze der Totalitarismus-, der Autoritarismus- und Diktaturlehre sowie der Demokratielehre nur schwerlich und nur unter gewisser Relation diskutiert werden können. 29
22 Beide führt Draht im übrigen auf Mängel in der Willensbildung in den liberal, demokratischen Demokratien, die durch eine feste zentrale Zentralinstanz von staatlicher Willensbildung ersetzt wird (DRAHT, S. XXIII ff.)
23 DRAHT, S. XXVI
24 DRAHT, S. XXVII, angemerkt sei weiter, daß die einheitliche Durchformung der Gesellschaft im klaren Widerspruch zur pluralistischen Gesellschaft steht
25 Vgl. JESSE, 1996(a), S. 19 f.
26 So kann nach Draht der NS-Staat, der eine Umgestaltung der Gesellschaft bis hin zur Schaffung eines „neuen“ Menschen beabsichtigte und betrieb, wobei keine Trennung zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen öffentlicher und privater Sphäre bestehen sollte 26 , daher als totalitär eingestuft werden, ohne als Ganzes ins Wanken zu geraten, wenn Detailanalysen ergeben, daß bspw. die Wirtschaft im NS-Staat nicht der Zentrallenkung unterlag, was den Friedrich´schen Ansatz in Erklärungsnotstand geraten ließe.
27 MARQUARDT, 1991, S. 11
28 Beispielshaft seien G. Meyer, E. Jesse, und G.J. Glaeßner hier genannt.
29 Vgl. DRAHT, MEYER, 1979, S. 186 ff.
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Ein interessanter Ansatz der Totalitarismus-Lehre sei allerdings in Hinblick auf die Diskussion des Systems der DDR im folgenden Kapitel noch angesprochen. Und zwar der Ansatz von Peter Graf von Kielmansegg, der totalitäre Herrschaft an den Merkmalen der monopolistischen Konzentration der Chancen der Einflußnahme in einem Führungszentrum, der prinzipiellen unbegrenzten Reichweite der Entscheidung des politischen Systems und der prinzipiellen unbeschränkten Intensität der Sanktion (unbeschränkte Freiheit, Sanktionen zu verhängen) festmacht. 30
War Friedrich `s Ansatz auf der Ebene des Systemvergleichs nicht eigentlich bestimmt gewesen, auf allgemeiner theoretischer Ebene ein System als totalitär oder nicht einstufen zu können? Was ist also mit den unterschiedlichen politischen Prozessen in diesen Staaten, wie sind diese zu beurteilen? Dies werde ich im Folgenden für das System der DDR exemplarisch versuchen zu diskutieren. Hierfür scheint sich der Ansatz von Friedrich, wie auch seine Modifizierungen nicht zu eignen.
Ich kann hier nur der Aussage Marquardts folgen, den „ [..] Weg der Totalitarismus- Forschungzu einer Differenzierung der Untersuchungsgegenstände, zu einer historischempirischen Behandlung und zu einer in forschungstechnischer Hinsicht günstigeren Entwicklung von „Theorien mittlerer Reichweite“ für bestimmte Sach- und Problemzusammenhänge bzw. Entwicklungsabschnitte totalitärer Systeme zu führen, ohne die Totalitarismus-Theorie als Markroebene aufzugeben.“ 31
Im Folgenden werde ich daher das System der DDR in seinen Strukturelementen nach dem Modell von Draht (nach der Ausprägung des Durchdringungsaspekts, bzw. der allumfassenden, alle gesellschaftliche Bereiche erfassende Kontrolle durch das Regime) zu betrachten versuchen, allerdings unter dem Allgemeinverständnis der klassischen Totalitarismus-Theorie, insbesondere unter Einbeziehung des Ansatzes von Friedrich.
„Denn die Plausibilität der Totalitarismus-Theorie muss sich an der politischen Wirklichkeit - auchin ihrer historischen Ausprägung - verifizieren und falsifizieren lassen.[....] Bewertungskriterien für eine Theorie sind eine klare Terminologie und die Brauchbarkeit zur Darstellung und Erklärung von historisch konkreter Wirklichkeit. Daran muss sich die Totalitarismus-Theorie messen lassen“, wie es Marquardt zu Recht fordert. 32
30 Vgl. KIELMANSEGG, S. 297 ff., MARQUARDT, 1986, S. 19 ff.
31 MARQUARDT, 1991, S. 20
32 Ebenda;. S. 20, vgl. JESSE, 1997, S. 256
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2. Beschreibung des politischen Systems der DDR / Prüfung der Anwendbarkeit des Totalitarismus-Modells unter dem Gesichtspunkt des Merkmals des Durchdringens
2.1. Skizzierung des politischen Systems der DDR
Im Folgenden soll nun das politische System der DDR kurz in seinen wesentlichen Zügen dargestellt werden. Hauptaugenmerk wird hierbei auf das System der 70er und 80er Jahre gelegt. Auf die Stellung der Partei der SED sowie der Institution der Kirche in dem politischen und gesellschaftlichen System wird in den folgenden Kapiteln noch intensiver eingegangen werden.
Die DDR ist gemäß Artikel 1 ihrer Verfassung vom 07.04.1974 ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ und steht „als Organisation der Werktätigen“ unter der Führung „der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei [der SED]“. 33 Dieser Staat basiert im Kontrast zu westlichen Demokratien auf der politischen Grundlage der sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung (Artikel 2 ff). Nach sozialistischem Verständnis wird die Funktion des Staates nicht als eigenständige von der Gesellschaft abgehobene Gewalt sondern als Instrument der Arbeiterklasse, bzw. der kommunistischen Partei gesehen. 34
Vergleichbar mit Verfassungen westlicher Demokratien wird das Volk als das Souverän aller staatlicher Macht bezeichnet 35 , welche sie „durch demokratisch gewählte Volksvertretungen“ (Artikel 5 I) ausübt.
Von der Wortbezeichnung unterscheidet sich diese formale Stellung des Volkes nicht von westlichen Demokratien, wie dem Wortlaut des Artikels 20 II des Grundgesetzes der BRD, allerdings wird nach dem sozialistischen Staatsverständnis der Demokratiebegriff anders betrachtet 36 . So dient im sozialistischen Staatssystem die „demokratische“ Wahl nicht der Auswahl unter konkurrierenden politischen Vorstellungen und Zielen in einer pluralistischen Gesellschaft sondern der Bestätigung/ bzw. der Integration einer zuvor von der Partei im Interesse des Volkes nach marxistischer Ideologie bestimmten Politik. Das Volk als Souverän ist in diesem System nach liberalem Verständnis gar nicht souverän. So unterliegt es der Grundlage des demokratischen Zentralismus als staatstragendes und zeitüberdauerndes Prinzip (Artikel 47 II), den in der Verfassung unveränderbar festgelegten staatlichen Aufgaben und Ziele (wie die sozialistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, Artikel 2 ff) wie vor allem aber auch letztlich der Führungsrolle der marxistisch- leninistischen Partei (Artikel 1). Nach liberalem Verständnis wird diese Staatsform daher als Volksdemokratie oder Parteidiktatur, als eine „durch pseudodemokratische Formen verschleichertes System der Diktatur der herrschenden kommunistischen Partei“ 37 bezeichnet.
33 VERFASSUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK. Im Folgenden werden nur noch die Artikel- in Klammern genannt
34 Vgl. BLEEK, S. 83, GLAESSNER, 1989, S. 123 ff.
35 So in Artikel 2 („alle Werktätige“ und Art. 5 „alle Bürger“)
36 Verdeutlicht wird das Demokratieverständnis an einer Äußerung von Ulbricht, nach der auch Honecker sich richtete : „Es muß demokratisch aussehen [..], aber wir müssen alles in der Hand behalten.“,(KLOTH, S. 83)
37 Selbst nach sozialistischen Verständnis wird häufig auch nach sowjetischen Vorbild die Staatsform als Diktatur des Proletariats bezeichnet (s. u.a. PROGRAMM UND STATUT DER SED, siehe Kapitel II C.).
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Das System der DDR stellt sich verfassungsrechtlich formell von ihrer äußeren Form als eine parlamentarische Demokratie dar. Anfänglich noch mit föderalistischen Elementen entwickelte sich die DDR seit 1953 mit der Abschaffung der Länder zu einem zentralistischen Einheitsstaat.
Laut Verfassung stellt die Volkskammer (Artikel 48) das höchste staatliche Organ dar, deren Abgeordnete demokratisch gewählt werden. Ihr obliegt die Gesetzgebung sowie die Wahl des Ministerrates mit dessen 1. Vorsitzenden als Regierung, weiter des Staatsrates als kollektives Repräsentationsorgan 38 und weiterer oberer Organe. Hier zeichnet sich aber ein deutlicher Bruch zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit ab. In der Praxis kam der Volkskammer nicht diese bedeutende Rolle zu. Sie setzte sich wohl aus Abgeordneten mehrerer Parteien und Massenorganisationen zusammen. Entgegen westlichen Demokratieverständnis, wonach durch Konfliktaustragung und Konsensbildung unter konkurrierenden Parteien politische Vorstellung sich u.a. mittels Wahlen durchsetzen, standen die Ergebnisse der Wahl und die Zusammensetzung der Kammer wie der weiteren Organe fest, bzw. wurden unter Federführung der SED bestimmt. Die Wahlen dienten nicht der Auswahl sondern der Akklamation und Integration der Bevölkerung zu einer von der SED vorher bestimmten Politik. Die unterschiedlichen Parteien und Massenorganisationen dienten nicht der Konkurrenz (Parteienwettbewerb), bzw. der Artikulation von spezifischen Interessen (Lobby/Interessenverbänden, etc.) sondern der Bündelung, der gesellschaftlichen Integration. In der Nationalen Front (Artikel 3) zu einem gemeinsamen Handeln im Bündnis ausgerichtet, stets unter der Leitlinie der SED, die über die Massenorganisationen, welche sie maßgeblich inhaltlich und personell dominierte, die Mehrheit und das Machmonopol garantiert war.
Die Parteien mußten die Führungsrolle der SED anerkennen 39 , sie waren in einem Blockparteiensystem eingebettet, aber als einzelne Partei politisch nahezu einflusslos. Faktisch gab es hierdurch keine Opposition.
Die Volkskammer „verkam“ so zum pseudodemokratischen Bestätigungsorgan der Politik der SED; so fielen nahezu durchgängig Abstimmungen einstimmig aus, auch sank die Anzahl der Sitzungen der Kammer in den 80er Jahre auf wenige Sitzungen im Jahr, was deren eigentliche Bedeutungslosigkeit im politischen Entscheidungsprozeß darlegen dürfte.
Pseudo legitimiert durch den verfassungsrechtlich verankerten Führungsanspruch 40 wurde das System faktisch durch das Machtmonopol der SED bestimmt.
Mittels personeller, organisatorischer und inhaltlicher Verflechtung zwischen Partei, deren Struktur und Amtsträger mit den staatlichen Organen und Verwaltung, dominiert durch das Prinzip des demokratischen Zentralismus 41 bestimmte und kontrollierte die Partei Staat und Gesellschaft. 42 Die Herrschaftsausübung der SED unterlag weder einer rechtlichen noch politischen Kontrolle.
38 Dessen 1. Vorsitzender vertritt z.B. völkerrechtlich die DDR. Das Organ wurde 1960 anstelle des Präsidenten mit ausgedehnten Befugnissen geschaffen.
39 So bedurften u.a. Abgeordnete in der Regel der Zustimmung durch die SED.
40 Die Verfassungsentwürfe gingen auf die SED zurück
41 Hierauf wird in Kapitel 2. 2.1 noch näher eingegangen werden
42 Vgl. u.a. GLAESSNER, 1989, S. 123 ff.; so waren die Beschlüsse der Partei Grundlage für Gesetzgebung,. Weiter lenkte und kontrollierte sie die Tätigkeit der staatlichen Organe.
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Einer kleinen Gruppe an Personen in den Führungsgremien der Partei gelang so, zentralistisch und diktatorisch den Staat zu regieren. Der Staat und dessen Organisation fungierte als „Instrument“ derer Interessen und politischer Ziele.
Der Verwaltungsapparat, ebenfalls nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus geführt, diente so der Durchsetzung dieser Interessen. Ihm kam aber auch eine Integrationsbedeutung zu, allerdings nicht im Sinne irgendeiner Autonomie und eigenständiger Gestaltungsmöglichkeiten.
Auch das Wirtschaftssystem war als Zentralverwaltungswirtschaft durch die Planwirtschaft und der sozialistischen Eigentumsordnung der umfassenden staatlicher Kontrolle und Bestimmungen unterworfen.
Eine unabhängige Gerichtsbarkeit gab es nicht. Nach der sozialistischen Gesetzlichkeit dienten so die verfassungsrechtlich konstituierten Grundrechte nicht als Abwehrrechte gegen den Staat, sondern als Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte und unterlagen den staatlichen Prinzipien wie der Praxis der Parteilichkeit politischer Gremien. Gesetze 43 und Rechte waren nicht an der höchstmöglichen Freiheit des Individuums sondern stets an das Primat der Gemeinschaft orientiert. Die Gerichtsbarkeit unterlag dem Primat der Politik, dem Willen der Parteiführung der SED.
Das Staatssystem konnte, wie bereits gesagt, nur in seinen Grundzügen angerissen werden. Es zeigt sich eine diktatorische Dominanz der SED (bzw. derer Führungsgremien), die über den staatlichen Bereich hinaus die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche mit ihren Vorstellungen prägte und bestimmte. Gestützt dabei durch die Allmacht und umfassende Führungsrolle sowie parteilicher und staatlicher Verflechtung, der Kontrolle und Bestimmung von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, unterstützt durch die Repression und Überwachung durch Staatssicherheit und Polizei.
2.2. Diskussion/Anwendbarkeit des Totalitarismus-Begriffes
Wie bereits im zurückliegenden Kapitel angeführt, wurde das politische System der DDR durch das Machtmonopol der SED bestimmt. Die Partei hatte die Führungsrolle im Staat und Gesellschaft inne.
Im Folgenden soll nun diskutiert werden, wie sich diese strukturell darstellte und wie umfassend, bzw. „totalitär“ die Herrschaftsstellung der SED die politischen und gesellschaftlichen Abläufe in der DDR bestimmte.
Hierbei soll in Bezug auf die Ausführungen in Kapitel 1.3. auf zwei Strukturelemente des Herrschaftssystems eingegangen werden:
43 Wie der Verfassung kamen Grundrechte und Gesetze nicht eine normative sondern eher eine semantische Geltung zu. Recht und Gesetz wurden durch die Herrschaftspraxis der SED gestaltet (vgl. GLAESSNER, 1989, S. 170 ff.).
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1. Zum einen, in Bezug auf den Willensbildung- und Entscheidungsprozeß der SED. So im Hinblick auf die Frage, wie monolithisch dieser Prozeß parteiintern wie parteiextern sich darstellte. Wie stark also die Politik wie auch die Partei selbst einheitlich durchdrungen war und demnach keine pluralistischen oder gar oppositionellen Tendenzen aufzeigte (Definition Draht).
2. Zum anderen in Bezug darauf, inwieweit umfassend es der Herrschaft der SED gelang, ihre politischen Vorstellungen und ihr Wertesystem (Ideologie) in der Gesellschaft bis ins Einzelne durchzusetzen, die Gesellschaft zu durchformen und zu kontrollieren (Definition Draht), ihre Ideologie alle Bereiche der Gesellschaft erfaßte (im Sinne des 1. Merkmals von Friedrich), was am Beispiel der Stellung und der gesellschaftlichen Gestaltungsmöglichkeit der (evangelischen) Kirche aufgezeigt werden soll.
Ich werde im Anbetracht der Anforderungen an einer Hausarbeit im Grundstudium und der Fülle der bestehenden Literatur keine historische Querschnitts-Betrachtung vornehmen können, sondern vorwiegend die „späte DDR“ der 70er und 80er Jahre betrachten. Die exemplarische Betrachtung der oben aufgezeigten Strukturelemente im DDR-System sowie ihre Diskussion wird gleichermaßen nur in Ansätzen anhand der Analyse von einschlägiger Literatur erfolgen. Das Ergebnis wird daher nur von beschränkter Aussage sein; in seiner Aussagekraft zum Gesamtsystem daher zu relativieren sein.
2.2.1. Die Staatspartei SED
Wie bereits im Kapitel 2.1 angerissen, war der Aufbau und die Organisation von Partei und staatlicher Verwaltung und Herrschaftsapparat wesentlich durch das Prinzip des demokratischen Zentralismus bestimmt 44 . Nach sozialistischen Verständnis sollte hierdurch mittels eines straffen hierarchisch-zentralistischen Aufbaus, wobei das jeweilige Führungspersonal von den unteren Gremien nach oben gewählt wird, die Auswahl der Kandidaten von den oberen Gremien nach unten erfolgt (Kaderpolitik), Beschlüsse höherer Organe nach strikter Disziplin, der sich Minderheiten unterzuordnen hatten, für untere Gremien bindend sind, wobei die unteren den oberen Gremien verantwortlich sind, ein einheitliches diszipliniertes Handeln ermöglichen.
Das Prinzip förderte so die Machkonzentration auf eine kleine Führungsgruppe, dem Politbüro der Partei. Dieses war somit die „eigentliche Kommandozentrale der Macht. [..].Seine Machtvollkommenheit ist uneingeschränkt, da sie nicht aus irgendwelchen Rechtsvorschriften, sondern aus faktischen Verhältnissen resultiert.“ 45 46
44 Hierbei dominieren in der Praxis fast ausschließlich die zentralistischen Merkmale. Demokratische Merkmale, wie Wahlen werden durch Kooption oder Ernennung ersetzt, die demokratischen Prozeduren zu einem substanzlosen Ritual verwandelt, die nachgeordneten Parteiorgane als Durchführungsorgane und die Parteimitglieder als Befehlsempfänger betrachtet. Vgl. MARQUARDT, 1986, S. 30f.
45 MARQUARDT, 1993, S. 115
46 Der Macht- und Entscheidungsprozess konzentrierte sich so monopolistisch auf ein Führungszentrum i, S. der Definition nach Kielmansegg
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Wie bereits im vorausgegangenen Kapitel angeführt sind die gesellschaftlichen Massenorganisationen wie auch die „Blockparteien“ in dieses Herrschaftsgefüge unter der Führung der SED eingebettet 47 . Erste sind inhaltlich und personell eng mit der SED verflochten und können „von ihrer Funktion her als Hilfsorgane dieser dominierenden Partei“ bezeichnet werden. 48
Der Staat wurde als Instrument der Herrschaftsausübung der Parteiinteressen angesehen; so sind die Verflechtung zwischen Partei und Staat, dessen Unterordnung unter der Kompetenz und den Beschlüssen der Partei u.a. in Rechtsvorschriften und den Parteistatuten normiert worden. 49 Der staatliche Apparat war quasi völlig der Partei und ihrer Interessen untergeordnet und wurde zur Durchsetzung deren Interessen und zur Herrschaftssicherung 50 instrumentell zum Gegenstand der Partei.
Praktisch führte dies zu einer engen personellen Verflechtung von Partei und Staat, so daß führende Parteifunktionäre staatliche Führungsämter in Personalunion wahrnahmen. Verflechtung von Partei und Staat kommen hier der Beschreibung im Friedrich´schen 6-Punkte-Syndrom sehr nahe 51 .
Diese Überordnung der Partei über die Staatsbürokratie wurde niemals wissenschaftlich ernsthaft in Frage gestellt. Auf eine gewisse Relativierung dieser engen Verflechtung unter Dominanz der Partei wies Ludz in Rahmen seiner Studien hin, so auf Tendenzen der Verselbständigung des Staatsapparates von der Partei in den 70er und 80er Jahren 52 .
Nach Marquardt gab „das Prinzip des demokratischen Zentralismus und seine organisatorische Umsetzung [..] so der Partei die Möglichkeit „ alle Elemente des politischen Systems zu einem einheitlichen Handeln im Sinne der Partei zu veranlassen und sie in ihrer Tätigkeit anzuleiten und zu kontrollieren. [...] [und] bildet [..] die Voraussetzung für die Instrumentalisierung des Staatsapparates.“ 53
Das wichtigste Instrument, mit dessen Hilfe die Partei ihre Führungsrolle realisierte, war die Kaderpolitik. Gemeint ist hiermit eine verbindliche Leitlinie zur Regelung der Besetzung der Schlüsselpositionen für alle Bereiche der Gesellschaft. Dieses Instrumentarium der Kaderpolitik wird als Nomenklatur bezeichnet. Durch sie sind die Regularien der Besetzung von nahezu allen wesentlichen staatlichen wie gesellschaftlichen Positionen unter Federführung der SED geregelt 54 .
Trotz sich gewandelter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen in den 70er und 80er Jahre hatten sich die kaderpolitischen Instrumentarien kaum geändert. 55
47 Einzig die Institution der Kirche war hiervon ausgenommen. Hierzu wird aber im folgenden Kapitel nach näher eingegangen werden.
48 Vgl. STAMMEN, S. 219-223
49 Vgl. MARQUARDT, 1993, S. 116 f., PROGRAMM UND STATUT DER SED, Statut Ziffern 39,49,63 u.a., vgl. BRUNNER, S. 133
50 Zur Herrschaftssicherung und Machterhaltung bediente sie sich nicht letztlich auch dem „Spitzel- und Terrorsystem“ durch das Ministerium für Staatssicherheit als „Schild und Schert der Partei“.
51 Allerdings sei hier angemerkt, daß nach der Friedrich´schen Definition die Partei zumeist aus einem niedrigen Anteil der Bevölkerung bestehe. Die Mitgliederzahl der SED war am Anteil der Bevölkerung gemessen recht hoch, so betrug sie in den 80er Jahre über 2 Millionen Mitglieder, was etwa jeden fünften Erwachsenen entspreche. U.a. aber bedingt, daß Parteimitgliedschaft die Voraussetzung für berufliche und politische Karriere war. Vgl. GLAESSNER, 1989, S. 152
52 Vgl. LUDZ, S. 257
53 MARQUARDT, 1993, S. 117
54 Vgl. GLAESSNER, 1989, S. 104 ff., STAMMEN, S. 214
55 Vgl. GLAESSNER, 1989, S. 146 ff.
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Die nun gewonnene Einschätzung einer ganzheitlichen Allmacht der SED mit einem einheitlichen, monolithischen Erscheinungsbild im politischen Entscheidungs- und Willensbildung-Prozess, konnte durch Studien der DDR-Forschung, wie maßgeblich der Studien von P.C. Ludz zur Parteielite, jedoch zumindest für das System der DDR mit beginnenden gesellschaftlichen Wandel der 60er und 70er Jahre relativiert werden.
Generell richtete sich der Prozeß der Willensbildung innerhalb der Partei nach dem demokratischen Zentralismus, wobei durch Fraktionsverbot, Parteidisziplin und Bindung an Parteibeschlüsse oberer Gremien die Partei einheitlich und monolithisch auftrat. Minderheiten wurden hierdurch auf Parteilinie gebracht. Mittels eines umfangreichen Kontroll- und Lenkungsstruktur steuerten die obersten Parteigremien, das Politbüros mittels seiner Durchführungsorgane, wie maßgeblich dem Zentralkomitee, so zentralistisch und hierarchisch die Interessen der SED, wie auch über die staatliche Verflechtung die gesamte Gesellschaft.
Mit dem gesellschaftlichen Wandel der 60er Jahre traten hierbei Veränderungen auf, die Ludz zum Ergebnis brachten, daß die obersten Machträger die immer deutlicher artikulierten Gruppeninteressen nicht mehr gänzlich übergehen konnten und in im gewissen Umfang der Beratung durch die Repräsentanten dieser Gruppeninteressen bedürften. 56 So führt Ludz aufgrund der Untersuchung der internen Parteistruktur der SED diese Beratung am Beispiel des Zentralkomitee an, wonach dieses sich seit Anfang der 60er Jahre von einem reinen Deklarations- und Akklamationsorgan zu einem Koordinations-, Transformations- und Konsultationsgremium gewandelt habe. Selbst der „beharrliche Totalitarismus-Befürworter“ Marquardt stimmt diesem bedingt zu, daß Bemühungen, Entscheidungsfindung auf breite Informationsbasis zu stellen, so durch Einberufung von Arbeitsgruppen im späteren DDR-System festzustellen seien. 57
Weiter stellte Ludz fest, daß eine stärkere Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange im DDR-System festzustellen sei, die Partei zwar die Führung beanspruche, aber nicht mehr monolithisch entscheide und regiere. 58
Ludz sieht gewisse Auflockerungen der totalitären Herrschaft aufgrund eines sozialen Wandels wie auch der zunehmenden Industrialisierung in der DDR-Gesellschaft, der sich auch in der Partei vollzöge, sich so eine Ausdifferenzierung der Führungsgruppen in Partei, Gesellschaft und Wirtschaft zeige, was zu Interessendivergenzen 59 im Entscheidungsprozeß führe. Er schlußfolgert hieraus, daß das System der DDR beginnend in den 60er Jahren daher eher zu einer autoritären Diktatur tendiere (konsultativer Autoritarismus). 60
56 Vgl. BRUNNER, S. 133
57 Vgl. MARQUARDT, 1993, S. 116
58 Vgl. LUDZ. S. 151f., 258ff., BLEEK, S. 84
59 So herrschten in den achtziger Jahren unter den Eliten der DDR größere Meinungsverschiedenheiten, als es sie seit dem Ende der fünfziger Jahre gegeben hatte. Besonders nach dem Amtsantritt Gorbatschows im März 1985 spaltete sich die SED immer mehr in Reformer und Konservative. Vgl. FULBROOK, S. 78 ff.
60 Vgl. LUDZ, .S. 150 ff, GLAESSNER, 1982, S. 74 ff.
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2.2.2. Der gesellschaftliche Bereich der Institution der (evangelischen) Kirche
Maßgeblich das Prinzip des demokratischen Zentralismus und der Verflechtung von Partei und Staat führte zur Monopolisierung des politischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozess in den Händen der Parteiführung. Hierbei werden alle Elemente des Systems der DDR primär als Machtinstrument der SED erachtet, bis hinein in alle gesellschaftliche Lebensbereiche. 61
So wird im Programm der SED von 1976 62 als politisches Ziel der SED die Entwicklung einer sozialistischen Gesellschaft, die Schaffung einer sozialistischen Lebensweise, die in alle Bereiche bis in die Liebe, Ehe, Familie und zwischenmenschliche Bindungen einwirke, beschrieben.
Nach Bleek erhob die SED „ [..] den Anspruch, durch ihre Politik das ganze Volk der DDR [..] zum Kommunismus zu führen. Sie geht dabei von der Identität der Interessen von Individuum, Gesellschaft und politischer Führung aus und erkennt aus prinzipiellen Gründen keine ideologie- und politikfreien Raum an.“ 63
Wie Berg in seinem Aufsatz Stefan Wolle anführt, kamen „nach der Aus- und Gleichschaltung der politischen Parteien und Massenorganisationen [..] als selbstständige gesellschaftliche Instanzen nur die Kirchen [..] [in Frage, als] eine offene Tür in einer geschlossenen Gesellschaft hinter der die Macht der SED nur sehr eingeschränkt galt“. 64
In der DDR Verfassung war grundsätzlich Religionsfreiheit garantiert und die Kirche verfassungsrechtlich normiert, was aber im Widerspruch zur betriebenen Kirchenpolitik stand. 65 So wurde in den 50er und 60er Jahren eine sehr repressive Kirchenpolitik seitens der SED betrieben, die für sich den weltanschaulichen Allmacht-Anspruch behauptete 66 .
Für den Bereich der evangelischen Kirche kam es erst mit Gründung eines eigenständigen DDR- Kirchenbundes 1969 „[..] schrittweise zu einer Verbesserung der kirchlichen Arbeitsmöglichkeiten.“ 67 Nach Hartmann bewegte sie „[..] sich in einen weitgehend rechtsfreien Raum und waren auf das kirchenpolitische Wohlwollen der SED und der staatlichen Administration angewiesen“ 68 .
61 Vgl. MARQUARDT, 1986, S. 25 ff.
62 S. PROGRAMM UND STATUT DER SED, S.20
63 BLEEK, S. 84
64 BERG, S. 104
65 Vgl. VERFASSUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK, Artikel 20,39. Die Grundrechte wurden nach
sozialistischem Rechtsverständnis nicht als Abwehrrechte gegen den Staat, sondern als Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte angesehen, die mehr eine semantische Wirkung als einen tatsächlichen Gewährleistungsanspruch ausdrückten. Die Grundrechte unterstanden dem Primat des Politischen, ihre tatsächliche Gewährleistung wurde durch die Politik der SED bestimmt.
66 Vgl. BERG, S. 104: Stefan Berg, der ausführt, daß die SED in den 50er Jahre einen offenen brutalen Kampf gegen die Kirche führte, so mittels Verhaftungen, Brandstiftungen und Schikanen. Oder PERGANDE, der zur Schulpolitik der DDR anführt, daß kritische Leute, wie vor allem Kinder aus kirchlichen Kreisen kaum Chancen hatten, daß DDR-Gymnasium zu besuchen.
Der Kirche gelang aber trotz offener Konfrontation mit dem Staatssystem bescheidene Einflußnahme, so beispielsweise mit der Gewährung der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung als Bausoldat als Wehrpflicht ohne Waffen bereits zwei Jahre nach Einführung der Wehrpflicht. Vgl. FULBOOK, S. 83
67 POLLACK, S. 250
68 HARTMANN, S. 425, Ergänzend sei hier POLLACK, S. 251 angeführt, daß „[..] bei allen staatlichen Zusagen und Unterstützungen [..] es sich um Gnadenakte des souveränen Staats [handelte], die jederzeit zurückgenommen werden konnten.“
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Die „Kirche im Sozialismus“ bedingte ein Arrangement mit der SED, sie stand in einer ambivalenten Position. So regulierte die Kirche mitunter selbst oppositionelle Bestrebungen in ihrer Institution, um das Verhältnis zu dem Staat nicht zu gefährden 69 . Genau auf dieser Zwischenstellung zwischen Anpassung und Alternativität zwischen Opportunismus und Opposition beruhte die gesellschaftliche Wirksamkeit der evangelischen Kirchen. 70
Als offiziell zugelassener Freiraum konnte und entwickelte sich nach und nach unter dem Dach der Kirche kritischer Meinungsaustausch, Diskussion und alternative Kultur. Dies insbesondere unter Honecker, der mit einer begrenzten Liberalisierung ein „kontrolliertes Ventil für Unzufriedenheit“ beabsichtigte. 71
Nach Pollack wurde die Kirche so, „[..] weil sie eine Art Freiraum in der durchorganisierten Einheitsgesellschaft bildete [..] [zum] Austragungsfeld der gesellschaftlich nicht zugelassenen Widersprüche.[..] Im Raum der Kirche [herrschte so] politischer und teilweise sogar weltanschaulicher Pluralismus.“ 72
Diese Freiräume wurden von der SED-Führung toleriert, aber nicht akzeptiert. Mittels Bespitzelung und Durchdringung der Kirche mit Informanten und geheimer Kontakte wollte man diese kontrollieren und durchdringen, um sie steuern zu können.. 73 Aber „die Kirche erwies sich als unbequem und schwer zu beherrschen, unter anderem auch aufgrund ihres internen Pluralismus und ihrer strukturellen Differenzierung [..] [unterstützt durch ihre ambivalente Haltung, daß] sie dem staatlichen Druck nicht nachgab und sich dennoch an die geltenden Rechtsvorschriften hielt“. 74
2.3. Diskussion/ Ergebnis
Sicherlich erhob die SED den Anspruch auf das Monopol an Macht und Herrschaft in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wie auch mittels dem weltanschaulichen Allmacht-Anspruch ihrer kommunistischen Ideologie, die DDR-Gesellschaft auch im Alltagsleben totalitär zu formen. Wie die Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ schlußfolgerte, war „[..] die Lebenswelt der Menschen [..] nicht maßgeblich vom SED-System bestimmt, aber auch keineswegs unabhängig von diesem, sondern den Zugriff der SED in mehr oder weniger großem Maße unterworfen.“ 75
69 Dieses Arrangement ging bis zu geheime Kontakte zwischen Kirchenleute zur SED und Staatssicherheit Vgl. HARTMANN, S. 426 f.
70 Vgl. POLLACK, S. 252
71 Vgl. POLLACK S. 252 f., HARTMANN 425 ff.. So wurde in einem Gipfelgespräch 1978 zwischen Honecker und evangelischer Kirchenleitung der Kirche die Möglichkeit gewährt, unter dem Dach der Kirche offene Meinungen auszutauschen, wichtige Zeitfragen zu diskutieren und Vorträge und Konzerte zu veranstalten. Das war für die heranwachsende, inoffizielle Friedensbewegung und Bürgerrechtsbewegung der achtziger Jahre wichtig.
72 POLLACK, S. 253
73 Vgl. BERG, S. 107, HARTMANN, S. 427
74 POLLACK, S. 257
75 DEUTSCHER BUNDESTAG, S. 194
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Das „Mehr oder weniger“ dürfte zum einen sich auf die einzelnen politischen und gesellschaftlichen Bereiche, wie aber vor allem auch in zeitlicher Hinsicht beziehen. So waren insbesondere in der „jungen DDR“ der 50er und 60er Jahre Eingriffe von Staat und SED allgegenwärtig. „Man praktizierte Georg Orwell, ohne seinen Namen zu kennen“. So beschrieb Günter Kunert die Ära Ullbricht. 76
„Im gesellschaftlichen Alltag bestanden aber im DDR-Gesellschaftssystem in den Familien, der Nachbarschaft, der nichtorganisierten Freizeit und vor allem in den Kirchen Freiräume, die von der herrschenden Partei toleriert, allerdings nicht akzeptiert wurden. Mit den 60er Jahre beginnend fand auch in der DDR „ [..] ein deutlicher Wertewandel statt. [..] Die Orientierung auf freie Selbstbestimmung und eine höhere Bewertung von individuell gestalteter Freizeit traten in den Vordergrund. [..] Dieser Wertewandel verlief gegen den Willen der SED, die vergeblich versuchte, ihn zu kanalisieren, ohne ihn freilich wirklich kontrollieren zu können“ 77 .
Ludz zeigte so in den 70er Jahren auf, daß es in den als totalitär charakterisierten Gesellschaften spontane, d.h. nicht von der Partei gesteuerten Wandel und Konflikte gibt. 78 Die Herrschaftspartei beherrschte nicht mehr die Gesellschaft und bestimmte ihren Wandel und ihre Entwicklung. Auch G. Meyer sieht bei Untersuchungen „in vielen Entscheidungs- Prozessenwirksamer Pluralismus von Interessen und Forderungen. [...] Partei und Staat seien zunehmend Vermittler und Koordinatoren des Interessenausgleichs zwischen gesellschaftlichen Kräften“ 79 . Meyer kommt zu dem Schluß, daß „Konflikte und von den Verhaltensmuster der Parteiführung divergierende Verhaltensweisen [..] sich zwar in der DDR- Gesellschaft heute artikulieren, jedoch nicht eigenständig politisch organisieren [könnten]. Konflikte [..] von der SED-Führung lediglich unter der Voraussetzung ihrer zentral gesteuerten Überwindung, ihrer „Integrierbarkeit“ anerkannt [würden].“ 80
Dieser gesellschaftliche, nicht von der Partei gesteuerte und bestimmte Wandel ergriff auch die Partei selbst. Wie bereits in Kapitel 2.2.1 maßgeblich anhand der Studien von Ludz diskutiert, bewirkte der gesellschaftliche Wandel, daß der Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß wie auch das Handeln und Auftreten der Partei nicht mehr als monolithisch bezeichnet werden könnte.
Verstärkt durch die außenpolitische Öffnung der DDR in den 70er Jahre (KSZE-Verhandlungen, deutsch-deutscher Dialog in Folge der Ostpolitik Bundeskanzler Brandts) kam es in den siebziger Jahren zu einer Liberalisierung und Humanisierung des Gesellschaftssystems, von der nicht nur die (evangelische) Kirche profitierte.
76 KUNERT, S. 187
77 DEUTSCHER BUNDESTAG, S. 195 f.
78 Vgl. MARQUARDT, 1991, S. 19
79 MEYER, 1979, S. 200
80 MEYER, 1979, S. 222
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Mit einer begrenzten Liberalisierung wollte Honecker gewissermaßen ein „kontrolliertes Ventil für Unzufriedenheit“ schaffen. 81 Kloth bezeichnete das DDR System der achtziger Jahre in Anlehnung an den polnischen Dissidenten Adam Michnik als ein „Stalinismus mit ausgeschlagenen Zähnen“. 82
So hatte sich spätestens in den siebziger Jahren eine Art Nischengesellschaft, ein informeller Bereich so Freude, Nachbarn, unabhängige Gruppen außerhalb der öffentlichen Gesellschaftsstruktur, wie in der evangelischen Kirche und ihrem Umfeld aber auch in Teilen der Jugend mit ihren eigenen Wertekategorien entwickelt, in der auf niederen Niveau jedermann sein Auskommen hatte, viele eine bescheidene Karriere machen konnten. Vor allem wenn sie sich aus der „großen Politik“ heraus hielten „Es ließ sich leben“, man konnte abschalten. 83 84
Das SED-System versuchte vergebens die informellen Bereiche, wie insbesondere diejenigen Gesellschaftsbereiche mit eigenen Wertekategorien wie Kirche, Alternativbewegungen 85 und Teile der Jugend bis hin zum Mauerfall 1989 zu kontrollieren, bzw. teilweise auch zu paralysieren. Die SED reagierte mehr und mehr, als zu bestimmen.
Man kann sich in der Schlußfolgerung obiger Betrachtungen, bzw. Diskussion nur dem Fazit der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ anschließen, daß „die SED [..] die gesamte Gesellschaft zu durchdringen und zu gestalten, sie zu „Durchherrschen“ [suchte]. Allerdings [..] dabei durchaus auf Grenzen [stieß] [..][weshalb] man in Hinblick auf die DDR nicht von einer monolithischen Gesellschaft ausgehen könne[..]“. 86
Somit sei das System der DDR deswegen „ [..] nicht mehr totalitär, weil sie [die SED] es nicht schafft, der gesamten Gesellschaft ihren Willen aufzuzwingen und sich deshalb gezwungen sieht, sich auf eine Relativierung ihres umfassenden Gestaltungsanspruchs einzulassen.“, schlußfolgert Glaeßner . 87
Diese Relativierung der Totalität des DDR-Systems wurde von Teilen der Wissenschaft aber anders gewertet. So Marquardt, der resümiert, daß „solange aber die Parteiführung mit Hilfe der Partei- und Staatsapparates organisatorisch strukturell den Willen und die Kraft ha[be], die autonomen sozialen Prozesse unter Kontrolle zu halten, bleibt die Gesellschaft -trotz einer gewissen Auflockerung- der totalitären Herrschaft unterworfen“ 88 .
81 Vgl. FULBROOK, S 84, POLLACK, S. 255
82 Vgl. KLOTH, S. 88
83 Vgl. WEBER, S. 3, FULBROOK, S. 80, DEUTSCHER BUNDESTAG; S. 195 ff., S. 319 ff.
84 Der Begriff der Nischengesellschaft wird teils anders betrachtet, so von der Enquete-Kommission, die sich nicht endgültig festlegen konnte, „ [..] ob indes der Begriff „Nischengesellschaft“ angemessen ist [..] [, da es] gewiß [..] relative Freiräume gab, aber die Scheidelinie zwischen Privat und öffentlich nur schwer zu bestimmen war“(DEUTSCHER BUNDESTAG, S. 194)
85 In den Achtziger entwickelten sich reformerische Bewegungen außerhalb der Kirche. Ende der Achtziger waren so 200 sehr kleine Gruppen in loses Netzwerk verbunden. Vgl. HARTMANN
86 DEUTSCHER BUNDESTAG, S. 319
87 GLAESSNER, 1982, S. 75
88 MARQUARDT, 1986, S. 20
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Er sieht die Lockerungen eher, daß die SED versuche, ihre „ [..] Herrschaft stärker zu rationalisieren und Gegebenheiten einer Industriegesellschaft instrumental anzupassen.[Sie] [..] sich im Widerspruchsraum notwendiger Industrialisierung um soziale Konflikte zu filtern oder der Erhaltung bzw. Perfektionierung der politischen Macht [bewege].“ 89 Vergleichbares führt Jesse an, daß „[..] der totalitäre Anspruch des Partei- und Staatsapparats [..] bis zum Schluß erhalten [blieb]; aufgrund einer Reihe von so nicht gewünschten Rahmenbedingungen [..] sich die totalitäre Struktur wider dem Willen der Machthaber zwar nicht aufzulösen, aber beträchtlich abzuschwächen“ begann. 90
3. Resümee / Ausblick
„“Großbegriffe [..] wie Faschismus und Totalitarismus bergen die Gefahr in sich den Blick auf die spezifische Eigenart des jeweiligen Systems zu verstellen.“ 91
Mit diesen Worten Marquardt´s will ich auf die Problematik der Diskussion in dieser Hausarbeit hinweisen.
Wie es nur in Ansätzen im Kapitel 1. angerissen werden konnte, entwickelte sich in der Totalitarismus-Lehre eine sehr differenzierte Theorie- und Modellbildung, die den Totalitarismus mit Kriterien unterschiedlicher Betrachtungsebenen, bzw. in
Abgrenzungsmerkmalen wie zum Autoritarismus zu definieren versuchte. In der Auseinandersetzung um diese Lehre fand ein sehr umstrittener, politisierender und pauschalierender Meinungskampf statt. Als die wohl prägnantesten Kritikpunkte kristallisierten sich zum einen die (sich als inflexibel aufzeigende) enge Anlehnung in der Idealtypenbildung der klassischen Totalitarismus-Lehre an die Systeme Stalins und Hitlers, sowie die auf Abgrenzung zum Autoritarismus und an den Herrschafts- und Terrormechanismen ausgerichtete (zu einschränkende) Definition der überwiegend kommunistischen Systeme als totalitäre Regime heraus.
Mit der Betrachtung von anderen politischen und gesellschaftlichen Kriterien, wie eben maßgeblich die des Willensbildungsprozesses wie aber auch der Gestaltungsmöglichkeiten im konkreten individuellen Lebensbereich, zeigte sich die Notwendigkeit einer differenzierteren Beurteilung der politischen kommunistischen Systeme auf.
Hier zeigt sich auf, daß Modelle, die für sich beanspruchen, anhand weniger Kriterien ein System in seiner Totalität zu erfassen, nicht geeignet sind, die komplexen politischen und gesellschaftlichen Bereiche zu erfassen und real zu analysieren. Auch der vielversprechende Ansatz von Draht scheint hieran zu scheitern, ist letztlich doch noch nie ein Gesellschaftssystem gänzlich durchdrungen worden.
89 MARQUARDT, 1991, S. 25
90 JESSE, 1994, S. 20
91 MARQUARDT, 1991, S. 18
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Die hier vorliegende Hausarbeit für das Studienfach Politikwissenschaft wollte mit dem Ausklang des 20. Jahrhunderts versuchen, an der Historie der DDR bei nur sehr exemplarischer Untersuchung die eingeschränkte Verwendbarkeit/Brauchbarkeit der Totalitarismus-Lehre aufzuzeigen.
Wie sich in dieser Arbeit anhand zwei gesellschaftspolitischer Bereiche bei einer begrenzten zeitgeschichtlichen Betrachtung (so auf die Spätrepublik in den 70er und 80er Jahre) gezeigt hat, war das DDR System nicht in allen Bereichen durch Parteiherrschaft und kommunistischer Ideologie total, bzw. umfassend beherrscht und durchdrungen.
Es erscheint mir als nicht sehr fruchtbar, dies nun wiederum irgendwie in ein neues Systemmodell „hineinpressen“ zu müssen 92 oder aber der Rettung der Totalitarismus-Lehre willen diese Erkenntnisse „zwanghaft“ relativieren und anders gewichten und beurteilen zu müssen. Hier sei auf Marquardt hingewiesen, der trotz allem in den 70er Jahren eintretenden Wandel und Veränderung im DDR-System diese nach den Friedrich´schen Kriterien bis in die 90er Jahre analysierte und als totalitär erachtete.
Sicherlich gab es bis zum Ende der DDR Bereiche, die trotz fortschreitender Liberalisierung und Lockerungen im System in klassischer Sichtweise totalitären Systemen zugerechnet werden können, so die Institution der Staatssicherheit und der damit verbundenen politischen Verfolgung und systematischen Bespitzelung von breiten Teilen der Bevölkerung. Die in Folge der Liberalisierung und Beendung der offenen Konfrontation des Herrschaftssystems in den 70er Jahren verstärkt hervortrat. 93
Letztlich kann man trotz aller Kritik die Totalitarismus-Lehre und ihre Modelle nicht gänzlich schwächen oder gar ablehnen. Sie kann sicherlich dazu beitragen, für totalitäre Gefährdungen und Versuchungen auch in liberal-demokratischen Systemen zu sensibilisieren. Als Beispiel seien die beobachtbaren Tendenzen zur Massengesellschaft (Massenkommunikation, etc.), die eine ganzheitliche und umfassende Erfassung und Kontrolle der Menschen ermöglichen. Diese möglichen Konsequenzen und Gefahren des Technologisierungsprozesses in den heutigen westlichen Staaten bedürfen daher der Aufmerksamkeit der Politikwissenschaft-Der Begriff des Totalitarismus muß aber andererseits vor einem alltäglichen und beliebig zu nutzenden Gebrauch bewahrt werden, da hierdurch der politikwissenschaftlichen Analyse von Systemen anhand dieser Theorie zwangsläufig die Bedeutung und Aussagekraft genommen wird. 94
92 Erwähnt seien hier beispielsweise Ludz, der das DDR-System der 70er Jahre als konsultativer Autoritarismus betrachtet, oder G. Meyer, der den Begriff des paternalistisch-autoritären „sozialistischen Wohlfahrtstaates“ prägte, zurück zu führen, daß das DDR-System sich durch ein hohes Maß an Chancengleichheit auszeichnet, das dem Menschen auf ein Basisniveau nahezu völlig abgesichert und versorgt. Meyer lobte insbesondere die Familien- und Frauenpolitik, die ein relativ hohes Leistungsniveau in nahezu allen Aufgabenbereichen aufweist.(vgl. MEYER, 1991, S. 342 ff.). Die mit am weitesten sich etablierten Bezeichnungen für das System der DDR dürfte aber die Begriffe „Versorgungsdiktatur“ (vgl. KLOTH) oder „Fürsorgediktatur“ (vgl. JARUSCH).
93 Vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG, S. 276 ff..
94 Beispielshaft hierfür seien die Versuche in den 60er Jahren , den Anwendungsbereich der Totalitarismus-Lehre auf gesellschaftliche und soziologische Entwicklungen auszudehnen, (Marcuse). Aber auch in heutiger Diskussion wird dies versucht; beispielshaft seien hier der Aufsatz von Jost KAISER, in dem dieser die wachsende Politikverdrossenheit in einen totalitären Staat enden sieht, oder der Gastbeitrag von Michael WOLFSSOHN, der darin den totalen Staat mit einem Wohlfahrtstaat gleichzusetzen versucht..
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Michael Böhm-Udelhoven, 1999, Wie totalitär war das politische System der DDR?, München, GRIN Verlag GmbH
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