Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 3
2. Historische Entwicklung 4
3. Aufbau, Arbeitsweise und Struktur 4 - 6
4. Ratspräsidentschaft 6 - 7
5. Aufgaben und Funktionen 8 - 10
6. Abstimmungsmodi 10 - 12
7. Zukunft des Rates
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8. Fazit
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9. Literaturverzeichnis
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2
Einleitung
Gleich zu Beginn möchte ich ein sehr treffendes Zitat einbringen: „Die Europäische Union ist durch die Einführung des Euro und den Wegfall der Grenzkontrollen zu einer unmittelbar erfahrbaren Realität geworden.“ 1 Mit dieser Ausführung wird deutlich, dass Europa für uns Menschen allgegenwärtig geworden ist. Das liegt vor allem auch daran, dass die meisten Bereiche unseres alltäglichen Lebens von Europa beeinflusst oder sogar bestimmt werden. Genannt wurde schon der Euro, der als europäisches Zahlungsmittel unser aller Leben begleitet. Allerdings kann man auch ein aktuelleres Beispiel einbringen: Der Beschluss der Europäischen Union, die Glühbirne abzuschaffen. Alle Menschen in den Mitgliedstaaten sind von dieser EU - Verordnung betroffen
Viele Menschen sind sich trotz solch massiver Eingriffe in das Leben eines jeden EU -Bürgers nicht bewusst, dass Europa viel mehr ist als ein loser Staatenbund. In der Europäischen Union werden von allen Ländern gemeinsam Entscheidungen getroffen, die einen jeden EU - Bürger in jedem EU - Land betreffen. Die meisten Gesetze werden mittlerweile von der EU verabschiedet und die Länder treten immer mehr Kompetenzen an die verschiedenen Institutionen der EU ab.
Um Europa verstehen zu können, ist es auch wichtig, seine Institutionen zu kennen und damit einhergehend deren Aufbau, Aufgaben und auch Arbeitsweisen. Diese Hausarbeit wird sich mit dem Rat der Europäischen Union beschäftigen, der als das wichtigste Entscheidungsgremium der EU bezeichnet wird 2 , und alle wichtigen Aspekte dieses Organs klären. Unter anderem wird auf die Geschichte - die historische Entwicklung - eingegangen, auf die Aufgaben und Funktionen, die verschiedenen Abstimmungsmodi, die Arbeitsweise und auch auf die Ratspräsidentschaft. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Zukunft des Rates der Europäischen Union gelenkt werden. Zwar ist der Vertrag von Lissabon noch nicht von allen Staaten ratifiziert worden, trotzdem steht jetzt schon fest, dass es früher oder später Veränderungen geben wird. Wie diese aussehen, wird im letzten Kapitel „Die Zukunft des Rates“ besprochen.
1 Dietmar Herz/Christian Jetzlsperger: Die Europäische Union, München 2 2008,
2 http://europa.eu/institutions/inst/council/index_de.htm
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Historische Entwicklung
Der Rat wurde bereits im Jahre 1951 mit dem EGKS - Vertrag eingeführt, um die nationalen Interessen der Mitgliederstaaten zu vertreten. Damals trug der Rat der Europäischen Union allerdings noch den Namen „Ministerrat“. Sechs Jahre später wurde schließlich aus dem „Ministerrat“ der Rat der Europäischen Union und nicht nur der Name, sondern auch die Aufgaben änderten sich: Stellte der Ministerrat nur eine Institution dar, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten zum Meinungsaustausch zusammen kamen, erhielt der Rat der Europäischen Union die Aufgabe, die nationalen Politikfelder zu koordinieren. Zudem erhielt der Rat die Macht, weitreichende Entscheidungen zu treffen. Bis zur einheitlichen Europäischen Akte 1987 war der Rat allerdings eher ein „langsam sowie stark konsensorientiert arbeitendes Gemeinschaftsorgan, dessen Funktionsweise weitgehend intransparent war.“ 3 Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Trennung von EG - Ministerrat und den Ministertagungen aufgehoben. An dieser Trennung war noch in der Europäischen Akte festgehalten worden. Seitdem ist der Rat auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und den Bereich Inneres und Justiz zuständig. Der Rat vertritt die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten, vor allem innerhalb des Institutionengefüges der EU. Dabei werden die nationalen Politiken koordiniert und aufeinander abgestimmt.
Aufbau, Arbeitsweise und Struktur
Das Besondere am Rat der Europäischen Union ist, dass er in vielen verschiedenen Zusammensetzungen auftritt. War er ursprünglich nur als Treffen der Außenminister vorgesehen, so gibt es heute insgesamt neun verschiedene Konstellationen. Gemäß des Artikels 203 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) besteht der Rat aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene. Diese Vertreter sind befugt, für die Regierung ihres Landes verbindlich zu handeln.
Der Rat tritt durchschnittlich zweimal pro Woche zusammen, dabei werden in einer Sitzung drei bis fünf Rechtsakte bearbeitet. Bis auf einige Ausnahmen tagt der Rat in
3 Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z - Taschenbuch der europäischen Integration, Berlin 9 2006
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Brüssel. Nur in den Monaten April, Juni und Oktober tritt der Rat in Luxemburg zusammen - das Ergebnis des sogenannten Luxemburger Kompromisses aus dem Jahre 1965. Daran wird bis heute festgehalten, auch wenn der enorme (Kosten-)Aufwand, der mit jedem Umzug des Rates nach Luxemburg einhergeht, oft kritisiert wird. Nachfolgend möchte ich auf die Hierarchie des Rates eingehen.
An erster Stelle stehen die Minister der Mitgliedstaaten. Obwohl wir immer nur von einem Rat der Europäischen Union sprechen, tritt dieser - wie bereits beschrieben - in neun verschiedenen Konstellationen auf. Die Formationen sind folgende: Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Justiz und Inneres, der Bereich Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Wettbewerbsfähigkeit, der Bereich Verkehr, Telekommunikation und Energie, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt und in der letzten Konstellation treten die Minister für Bildung, Jugend und Kultur zusammen.
An zweiter Stelle stehen die vorbereitenden Institutionen. Bei diesen handelt es sich um unterschiedliche Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die die Treffen des Rates vorbereiten. Diese Ausschüsse und Arbeitsgruppen bestehen aus Beamten der Mitgliedstaaten und einem Repräsentanten der Kommission. Das oberste Beamtengremium ist dabei der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV), der die Mitgliedstaaten unterstützt. „Die ständigen Vertreter ermöglichen aufgrund ihrer Vertrautheit mit der Arbeitsweise der europäischen Institutionen und ihrer detaillierten Kenntnis der verhandelten Materie eine
Kontinuität der Arbeitsweise des Rates.“ 4
Der Ausschuss der ständigen Vertreter besteht aus zwei Teilen: Der AStV I besteht aus den stellvertretenden Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten und „beschäftigt sich eher mit technischen, den gemeinsamen Markt betreffende Fragen“ 5 . Der AStV II besteht aus den Ständigen Vertretern und beschäftigt sich eher mit politischen Themen und mit Bereichen, die die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffen.
„Die Aufgabe des AStV besteht darin, bereits auf seiner Ebene ein Maximum an Konsens zu
erreichen bzw. die Chancen für einen Konsens im Rat selbst zu maximieren.“ 6 Der Arbeitsaufwand für den Ausschuss ist dabei beträchtlich: Durchschnittlich finden zwei Sitzungen in der Woche statt.
4 Johannes Pollack/Peter Slominski: Das politische System der EU, Wien 2006, S. 79
5 Europa von A- Z. S. 327
6 Das politische System der EU, S. 79
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Arbeit zitieren:
B.A. Kendra Schoppmann, 2009, Der Rat der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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