I
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
A. Einleitung 1
I. Kapitalkonsolidierung 1
1. Definition 1
2. Entstehung eines Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung 2
II. Kapitalkonsolidierung nach HGB a.F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
und IFRS 3
B. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
nach dem HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS 4
I. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
nach dem HGB a. F. 4
1. Gesetzliche Regelung 4
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags 5
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags 7
4. Beispiel 7
II. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 9
1. Gesetzliche Regelung 9
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags 10
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags 12
4. Beispiel 12
II
III. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS 13
1. Gesetzliche Regelung 13
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags 14
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags 15
C. Schlussbemerkung 16 Anhang 17 Literaturverzeichnis 18
Verzeichnis von Online-Quellen 20
a. F. alte Fassung Aufl. Auflage BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BiRiLiG Bilanzrichtliniengesetz BW Buchwert bzw. beziehungsweise DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Comittee EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EStG Einkommensteuergesetz ff. fortfolgende GE Geldeinheiten ggf. gegebenenfalls HB II Handelsbilanz II HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards i. d. R. in der Regel IFRS International Financial Reporting Standards i. R. d. im Rahmen der i. V. m. in Verbindung mit S. Seite sog. sogenannte/n Vgl. Vergleiche Verb. Verbundenen Vorl. Vorläufiger ZW Zeitwert
Abbildung 1: Die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode 8 Abbildung 2: Die Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode 13 Abbildung 3: Methoden der Vollkonsolidierung nach HGB a. F. und BilMoG 17 Abbildung 4: Stichtag der Kapitalaufrechnung nach HGB a. F. und BilMoG 17
_____________________________________________________________________________Seite 1
A. Einleitung
I. Kapitalkonsolidierung
1. Definition
In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbständige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns beurteilen zu können und der Informationsfunktion des
Konzernabschlusses gerecht zu werden. 1
Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands-
und Ertragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung. 2
Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem
anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen. 3
Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung zwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50 Prozent beträgt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter 50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent gemäß § 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder eines Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierung und die Equity-Konsolidierung eingegangen.
______________________________________________________________________
1 Vgl. Wöhe, G. (2002), S. 1023
2 Vgl. Wöhe, G. (2002), S. 1024
3 Vgl. § 301 Abs. 1 HGB
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2. Entstehung eines Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung kann entweder ein aktiver, ein passiver oder auch kein Unterschiedsbetrag entstehen.
Kein Unterschiedsbetrag entsteht, sofern der Buchwert der Anteile des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dem Eigenkapital des Tochterunternehmens entspricht. Dies kann der Fall sein, wenn das Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen
gegründet wurde und kein käuflicher Erwerb der Anteile stattfand. 4
Sofern die Anschaffungskosten der Beteiligung bei dem Mutterunternehmen höher sind als das anteilige Eigenkapital am Tochterunternehmen entsteht ein aktiver Unter-schiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. 5 Dies ist möglich, wenn beispielsweise in Zukunft mit Gewinnen des Tochterunternehmens gerechnet wurde und somit bei Erwerb
durch das Mutterunternehmen mehr als nur das anteilige Eigenkapital bezahlt wurde. 6 Der aktive Unterschiedsbetrag, der nach Zuordnung der stillen Reserven und stillen Lasten des Tochterunternehmens verbleibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. „Goodwill“ bezeichnet.
Ist der Wertansatz der Beteiligung bei dem Mutterunternehmen niedriger als das anteilige Eigenkapital am Tochterunternehmen nach Zuordnung der mit den Vermögensgegenständen und Schulden erworbenen stillen Reserven und stillen Lasten, so entsteht ein
passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. 7 Ursächlich dafür kann sein, dass im Kaufpreis bereits künftig erwartete Verluste berücksichtigt wurden bzw. Aktiva über oder Passiva unterbewertet wurden. Der passive Unterschiedsbetrag wird in diesem Fall auch als „Badwill“ bezeichnet.
Es kann aber auch sein, dass die Beteiligung in einer günstigen Marktsituation erworben wurde und deshalb ein unter dem Substanzwert liegender Preis gezahlt wurde. Diesen Sachverhalt bezeichnet man als „Lucky Buy“.
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4 Vgl. Wetzel, E. (2001), S. 5
5 Vgl. Förschle, G. / Hoffmann, W.-D. (2009), § 309 Rn. 5
6 Vgl. Wetzel, E. (2001), S. 5 ff.
7 Vgl. Förschle, G. / Hoffmann, W.-D. (2009), § 309 Rn. 20
Arbeit zitieren:
Diplom-Betriebswirt (FH) Philipp Jahn, 2011, Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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