Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Was verstehen wir unter Menschenrechten und wie begründen
wir sie?
a. Merkmale
b. Begründungen
c. Kategorien von Menschenrechten
2. Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie?
Eine Antwort von Joshua Cohen
3. Fazit (Ergebnis)
Literaturverzeichnis
2
Vorgehensweise
Diese Arbeit behandelt die Frage nach einem Menschenrecht auf Demokratie anhand der Schrift „Is there a Human Right to Democracy?” von Joshua Cohen. Um eine Antwort darauf zu geben, werde ich in zwei Schritten vorgehen. Zuerst werde ich einen Überblick über den Begriff der Menschenrechte und ihre Begründungen geben. Anschließend werde ich kurz auf ein paar Grundannahmen der Theorie von John Rawls eingehen, bevor ich dann Joshua Cohens Argumentation folgen und überprüfen werde, ob seine Schlussfolgerung, theoretisch ein Menschenrecht auf Demokratie verwehrt. Das Ergebnis werde ich dann als Fazit dieser Arbeit darlegen.
1. Was verstehen wir unter Menschenrechten und wie begründen
wir sie?
a. Merkmale
Menschenrechte sind zunächst erst mal Rechte. Der Begriff des Rechts ist aber durch die Zeit geprägt und definiert, in der er verwendet wird. Recht als Begriff kann also keinen feststehenden Inhalt haben und muss immer in historischem Zusammenhang betrachtet werden. Deshalb ist es sinnvoll, Recht als einen Regelungsmechanismus wirtschaftlicher, sozialer und politischer Verhältnisse zu denken. Er ist essentiell für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Würde dieser Mechanismus fehlen, wäre das Leben in einer Gemeinschaft mit Anderen kaum noch denkbar, da ein Zusammenleben ohne Regeln durch Gewalt, Willkür und das Recht des Stärkeren bestimmt würde. Recht soll also schützen und den Frieden bewahren. Um diese Forderungen auch um- und durchsetzen zu können, benötigt das Recht allerdings auch Macht, welche in Form von Institutionen, Sanktionen und einer verbindlichen Einklagbarkeit von Rechten gegeben ist. Hierhin unterscheidet sich das institutionalisierte Recht auch von der Moral - dies ist allerdings keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Ergebnis der Geschichte, denn früher einmal waren Moral und Recht nicht in ihrem Ursprung getrennt.
In vielen heutigen Gesellschaften finden wir das „objektive Recht“ als Gesamtheit aller Rechtsnormen und das „subjektive Recht“, das dem Individuum seinen Rechtsanspruch sichert. Will ein Individuum von seinem Recht gebraucht machen, so
3
kann es dies einklagen. Die Klage richtet sich dann an einen Adressaten, demgegenüber man sein Recht einfordert. Im Kern des jeweiligen Rechts befindet sich immer ein bestimmter Inhalt, auf den man ein Recht hat. Dieser Anspruch zwingt den Adressaten zur Unterlassung oder Ausführung einer Handlung oder „verordnet“ ihm ein bestimmtes Verhalten. Der Regelmechanismus reguliert hier also Verhältnisse zwischen Rechtssubjekten und Adressaten. Menschenrechte gehören daher als Rechte in den Rahmen dieser Regulation. Was nun fehlt, ist noch die Bestimmung des jeweils spezifischen Inhalts von Menschenrechten. Da das Angebot an Definitionen reichhaltig ist, folge ich hier K. Peter Fritzsche, der zwei kurze Definitionen vorstellt, die sich in ihren Akzenten gegenseitig ergänzen und Mindestkriterien angeben, die im Begriff der Menschenrechte vorkommen sollen (Fritzsche, 2009: S. 14ff).
Erste Definition:
„Auch wenn der Begriff der modernen Menschenrechte umstritten ist, so lassen sich anerkannte definitorische Mindestkriterien angeben. Menschenrechte sind universal und individuell, d.h. sie gelten für alle Menschen unabhängig etwa von ihrer Nationalität und Rasse und kommen dem einzelnen Menschen unabhängig von seiner ständischen oder sonstigen gesellschaftlichen Einbindung zu. Ihre Quelle ist vorstaatlicher Natur, d.h. sie sind nicht dem Staat zu verdanken, sondern dem Menschen als solchem angeboren, können also vom Staat nicht geschaffen, sondern allenfalls deklariert werden. Schließlich richtet sich die Forderung nach Anerkennung der Menschenrechte in erster Linie an den Staat, insbesondere indem dessen grundsätzlicher Verzicht auf Eingriffe in die persönliche Freiheitssphäre erwartet wird (zit. nach Fritzsche, 2009: S. 15)“.
Zweite Definition:
„Human rights is an old subject in many ways. Most fundamental it is one way to deal with a person’s relation to public authority - and indeed to the rest of society. If one has a human right, one is entitled to make a fundamental claim that an authority, or some other part of society, do - or refrain from doing-something that affects significantly one’s human dignity. Human rights most fully understood involves not static property, something possessed, but rather a social and behavioral process.
4
Human rights constitutes a fundamental means to the end of basic human dignity (zit. nach Fritzsche, 2009: S. 15)”.
Aus den Akzenten dieser beiden Definitionen entwickelt Fritzsche zehn Merkmale, die er dem heutigen Begriff der Menschenrechte zuordnet. Auf diese Merkmale möchte ich kurz eingehen. Menschenrechte sind demnach angeboren und unverlierbar, weil sie nicht erworben, verdient oder verliehen werden können, da sie ihre Berechtigung im „Mensch-Sein“ haben. Sie werden auch als „angeboren“ beschrieben, um ihren besonderen Status zu unterstreichen, denn angeborene Rechte können nicht verwirkt oder wieder genommen werden. Außerdem sind sie auch an keine Leistungen, und/oder Verdienste geknüpft. Im Prinzip kann man eigentlich von einem Recht auf (Menschen-)Rechte sprechen. Welche Rechte diesem Menschenrecht dann hinzukommen, ist eine Frage historischer, sozialer und politischer Prozesse.
Um herauszustellen, wie stark diese Rechte sind, kann man beispielsweise vorbringen, dass nicht mal einem Terroristen das Menschenrecht versagt werden kann. Hier wird am deutlichsten, dass Menschen auch unter den extremsten Bedingungen und Fällen Menschen bleiben, d.h. eine Herabsetzung ist nicht möglich. Manchmal allerdings können diese Rechte zeitlich begrenzt werden, dies gilt aber nicht für alle Menschenrechte, denn es gibt auch solche, die unter keinen Bedingungen angetastet werden dürfen (Recht auf Leben / Folterverbot). Das nächste Merkmal bezeichnet Fritzsche mit dem Begriff vorstaatlich. Diese Kennzeichnung verweist auf eine „ […] historische Revolutionierung der Machtverhältnisse zwischen Staat und Bürger (Fritzsche, 2009: S. 17)“. In diesem Zusammenhang ist der Bürger also nicht mehr Diener des Staates, sondern der Staat ist dazu angehalten, die Menschenrechte, die dem staatlichen Recht vorausgehen, zu schützen und zu verwirklichen. Der Geltungsanspruch Menschenrechte wird durch dieses Merkmal deutlich, dennoch bleiben die Menschenrechte in ihrer Umsetzung an legitimierte Organe gebunden, die auch für die Umsetzung dieser Rechte zuständig sind. Das Individuelle kommt für Fritzsche an nächster Stelle. Er kennzeichnet damit die schützende Einheit des Individuums in seiner Autonomie. Es ist wichtig zu betonen, dass das Individuum in den Mittelpunkt des An- und Zuspruchs gesetzt wird, denn dadurch wird erst deutlich, dass hier keine Unterordnung unter eine (politische) Gemeinschaft stattfindet (zumindest in der
5
Arbeit zitieren:
Tobias Neumann, 2009, Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...): Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...): neuer Titel erschienen: Gibt es ein Menschenrecht auf Demokratie?
Tobias Neumann hat einen neuen Text hochgeladen
Gibt es ein Menschenrecht auf Immigration
Politische und philosophische ...
Monika Kirloskar-Steinbach
Außerschulische politische Bildung als Werkstatt der Demokratie
50 Jahre Arbeitskreis deutsche...
Bernd Faulenbach, Franz-Josef Jelich, Ingeborg Pistohl
Macht und Moral - Politisches Denken im 17. und 18. Jahrhundert
Theologie und Frieden
Markus Kremer, Hans-Richard Reuter
Staat, Politik und Menschenrechte in Afrika
Konzepte und Probleme nach der...
Heinrich Scholler
Unterrichtshilfen Politik für die Sekundarstufe I. Grund- und Menschen...
Verlaufsplanungen und Kopiervo...
Katharina Röll
0 Kommentare