nichtdemokratische zeitgenössische Staaten, die sich um die Förderung der Wohlfahrt ihrer Bürger bemühen.“ (Ritter 2010, S. 11)
Die wohlfahrtsstaatliche Politik ist noch immer eine Domäne der Nationalstaaten, die sich in diesem Bereich unterschiedlich entwickelten: Obwohl die Europäische Union diese nationale Politik teils begrenzt, hat sie ihr noch keine eigenständige, europäisierte Sozialpolitik
entgegensetzen können (Hegelich / Schubert 2008, S. 650f).
Die Aufgaben des Sozialstaats sind vielfältig:
Allen voran geht es um die soziale Sicherheit, die dem Einzelnen auch in schwierigen Situationen ein Einkommen garantiert. Solche Situationen können altersbedingt eintreten, aber auch andere Ursachen wie Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit haben. Der Sozialstaat unterstützt auch große Familien, bietet Gesundheitsfürsorge und betreibt sozialen Wohnungsbau. Eine weitere Aufgabe, die sich der Sozialstaat auferlegt hat, besteht darin, die ungleichen Start- und Lebenschancen von Bürgern möglichst auszugleichen. Steuereinnahmen werden vom Sozialstaat auch dazu genutzt, eine partielle Umverteilung im Einkommenssystem zu bewirken. Der Sozialstaat regelt darüber hinaus auch die Beziehungen der Tarifparteien, etwa durch die Verankerung des Streikrechts. Nicht zuletzt fallen die in dieser Arbeit zu berücksichtigenden Arbeitsmarktmaßnahmen in das Aufgabenfeld des Sozialstaates (Ritter 2010, S. 16).
Bei den Wandlungsprozessen, denen die Sozialstaatsmodelle unterworfen sind, spielen gesellschaftliche Unterschiede keine direkte, sondern nur eine indirekte Rolle: In der Regel wird die Politik erst dann aktiv, wenn es wegen dieser Unterschiede zu Konflikten kommt. Der Ausgang dieser Konflikte, der sich in der wohlfahrtsstaatlichen Politik niederschlägt, ist also in hohem Maße von der Organisationsfähigkeit gesellschaftlicher Gruppen abhängig (Hegelich / Schubert 2008, S. 653).
Die Entwicklung eines Sozialstaatsmodells ist ein langwieriger Prozess, der nicht lediglich auf den pragmatischen Handlungsdruck sozialer Ungleichheit zurückgeführt werden kann. Stattdessen kommt es zu unterschiedlichen nationalen Antwortmöglichkeiten auf soziale Probleme. Dabei spielen kulturelle und historische Besonderheiten, aber auch Wert-und Gerechtigkeitsvorstellungen eine große Rolle. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bereits der Begriff des „sozialen Problems“ keineswegs als feststehend angesehen werden kann, sondern seine Bedeutung erst aus der jeweiligen, vom Umfeld abhängigen Konstruktion erhält. So legt erst der politische Prozess fest, was von einer Gesellschaft als soziales Problem angesehen wird und was nicht (Bäcker et. al. 2010, S. 53). Ein Beispiel hierfür ist die sich wandelnde Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, die in den Industriestaaten einen immer höheren Lebensstandard als selbstverständlich voraussetzt. Auch definieren unterschiedliche Gesellschaften den Armutsbegriff auf verschiedene Arten. Die Diskrepanz ist inzwischen dermaßen gewachsen, dass arbeitslose
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„Arme“ in Ländern mit großer wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge einen weitaus höheren Lebensstandard genießen als viele Arbeiter in Staaten der Dritten Welt.
Die Vorstellung von einer wie auch immer gearteten „sozialen Gerechtigkeit“ kann somit nie frei von normativen Urteilen gesehen werden; Auf diese Weise entscheiden politische und soziokulturelle Vorstellungen darüber, was sozial als akzeptabel, was als problematisch gilt. Somit wird nicht nur die Sozialpolitik, sondern auch die zugrunde liegende Gerechtigkeitsvorstellung innergesellschaftlich immer wieder aufs Neue ausgehandelt. Die Gerechtigkeitsphilosophie bewegt sich dabei zwischen den drei zentralen, normativen Zielen von Freiheit, Sicherheit und Gleichheit (Bäcker et. al. 2010, S. 53).
Der heutige, deutsche Sozialstaat beschränkt sich nicht alleine auf die Sozialpolitik im engeren Sinne. Stattdessen erstreckt er sich auch auf weitere Bereiche das Tarifvertragswesen, das Steuersystem, die kommunale Daseinsvorsorge, das berufliche und schulische
Bildungssystem, das Arbeitsrecht sowie den Wohnungsbau und das Mietrecht. Er ist somit äußerst komplex und unübersichtlich. Der Grund hierfür liegt in der historischen Entwicklung, der keine umfassende und aufeinander abgestimmte Planung zugrunde liegt. Stattdessen entwickelte sich der deutsche Sozialstaat in einer langen und teils verworrenen Linie sozialer Auseinandersetzungen, die eine große Anzahl von
unterschiedlichen Trägern, Rechtsgrundlagen, Finanzierungsverfahren, Leistungsarten und -voraussetzungen hervorgebracht haben (Bäcker et. al. 2010, S. 64f).
Dennoch lassen sich auch in dieser scheinbaren Unübersichtlichkeit Strukturen und Prinzipien verorten. Diese bestehen in:
- Der Dominanz einer beitragsfinanzierten Sozialversicherung, die sich auf das abhängige Beschäftigtenverhältnis in Form von Lohnarbeit konzentriert. In diese Sozialversicherung werden Elemente des Versicherungs-, aber auch des Solidarprinzips zusammengeführt. Ein Beispiel für die Anwendung des Solidarprinzips ist die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings beschränkt sich die Solidarität auf die jeweilige Gemeinschaft der versicherten. Besserverdienende haben die Möglichkeit, sich diesem Solidarverbund zu entziehen, indem sie eine private Krankenversicherung wählen.
- Der Ehezentrierung: Hierdurch können sich Ehepartner gegenseitig absichern, falls einer nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist. Ebenso wird für Frauen ein - auch steuerrechtlicher - Anreiz gesetzt, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben.
- Dem Prinzip der Selbstverwaltung von Versicherten und Arbeitgebern. Somit sind die Träger der Sozialversicherung keine staatlichen Einrichtungen, sondern rechtlich eigenständige
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies unterstreicht den
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korporatistischen Charakter der wesentlichen Bereiche der deutschen Sozialpolitik.
- Dem Prinzip der Lebensstandardsicherung. Somit geht es der Sozialversicherung nicht um Armutsvermeidung. Diese wird der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung, die nach dem
Subsidiaritätsprinzip arbeiten, überlassen (Bäcker et. al. 2010, S. 65).
Esping-Andersen (1990) identifizierte drei Typen von Sozialstaaten: Den korporatistischen (bzw. konservativen), den liberalen und den sozialdemokratischen (bzw. skandinavischen) Wohlfahrtsstaat:
Tabelle - Typen und Dimensionen des Wohlfahrtsstaats
Quelle: Kohl, J.: Der Wohlfahrtsstaat in vergleichender Perspektive. Anmerkungen zu Esping-Andersens „Three Worlds of Welfare Capitalism“, in: Zeitschrift für Sozialreform, Nr. 2 (1993), S. 67-82, zit. nach Bäcker et. al. 2010, S. 52.
Darüber hinaus gibt es noch die Gruppe der südeuropäischen Staaten wie z.B. Spanien, Portugal und Griechenland, die sich als nachholende Wohlfahrtsstaaten beschreiben lassen. In diesen Staaten nehmen die traditionellen Sozialstrukturen wie die Familie eine bedeutende Rolle ein (Bäcker et. al. 2010, S. 52).
Im Vergleich lassen sich die drei Sozialstaatsmodelle wie folgt beschreiben:
1. Der auf Sicherheit ausgerichtete Sozialstaat, der insbesondere bestehende Familien- und Sozialstrukturen bewahren möchte (Bäcker et. al. 2010, S. 54). Dieser korporatistische Wohlfahrtsstaat, der historisch aus der Tradition der Gilden entstanden ist und auch über einen besonders privilegierten Stand von Beamten verfügt. Diese Entwicklung fand etwa in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien statt und hatte unter anderem die Zielsetzung, die Loyalität zum Staat besonders zu fördern (Esping-Andersen 1990, S. 24-26).
2. Ein freiheitliches Modell betont dagegen die Eigenverantwortung der Adressaten des Wohlfahrtsstaates (Bäcker et. al. 2010, S. 54). Ein Staat, der ein liberales Wohlfahrtssystem aufweist, erbringt eine nur bedingte Transferleistung und beschränkt sich ansonsten auf die Unterstützung des Marktes. Beispiele für ein solches wohlfahrtsstaatliches Modell sind Australien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten (Esping-Andersen 1990, S. 27).
3. Bildet die Gleichheit den wichtigsten Wert des Sozialsystems, so sind es in der Regel sozialistische oder sozialdemokratisch regierte Staaten, die dieses Modell vertreten (Bäcker et. al. 2010, S. 54). Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten, sind insbesondere in Nordeuropa zu finden: Dieser Staatstyp strebt eine umfassende soziale Gleichheit und Absicherung auf hohem Niveau an: Es existiert nur ein, universelles System, dem sowohl Arbeiter wie auch Angestellte angehören. Wohlfahrt und Arbeit werden nicht getrennt behandelt, sondern als gemeinsame Lösung für soziale Probleme (Esping-Andersen 1990, S. 28).
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Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Zuordnungen und die Eigenschaften der Staatsmodelle keineswegs als statisch anzusehen sind: Gerade im Zeitalter der Globalisierung, die für alle Staaten Handlungsdruck und Herausforderungen erzeugt, kommt es zu Reformen, die möglicherweise in Richtung eines anderen Sozialstaatsmodells gehen. Die einmal beschrittenen politischen Pfade geben somit zwar die Rahmenbedingungen vor, sind aber nicht irreversibel (Bäcker et. al. 2010, S. 52f).
Zudem schließen sich die drei normativen sozialstaatlichen Kernziele Freiheit, Gleichheit und Sicherheit nicht prinzipiell aus, stellen also kein Nullsummenspiel dar, sondern bilden einander ergänzende
Zielvorstellungen, weil beispielsweise Freiheit ohne ein Mindestmaß an Sicherheit kaum Bedeutung hätte (Bäcker et. al. 2010, S. 54).
Tabelle - Die Transformation staatlicher Politik
Bei seinem Vergleich von Modellen konservativer Transformation staatlicher Politik kam Borchert (1995, S. 239) zu folgendem Ergebnis:
Quelle: Borchert 1995, S. 239
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Literaturverzeichnis
Bäcker, Gerhard / Naegele, Gerhard / Bispinck, Reinhard et. al. (2010): Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland, Bd. 1: Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzierung, 5. Aufl.,Wiesbaden: VS.
Borchert, Jens (1995): Die konservative Transformation des Wohlfahrtsstates, Frankfurt am Main: Campus.
Esping‐Andersen, Gøsta (1990): The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge: Polity Press.
Hegelich, Simon / Schubert, Klaus (2008): Europäische Wohlfahrtssysteme: Politisch limitierter Pluralismus als europäisches Spezifikum, in: Schubert, Klaus / Hegelich, Simon / Bazant, Ursula (Hg.): Europäische Wohlfahrtssysteme - ein Handbuch, Wiesbaden: VS
Ritter, Gerhard A. (2010): Der Sozialstaat - Entstehung und Entwicklung im internationalen Vergleich, 3. Aufl., München: Oldenbourg.
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Arbeit zitieren:
Wilfried Dr.Klose, 2011, Theorie des Sozialstaates, München, GRIN Verlag GmbH
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