Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Terminologie 5
2.1 Diminished subtypes 5
2.2 Hybride Regime 5
2.3 Autokratien 5
2.4 Polyarchie 6
2.5 Liberal (-rechtsstaatliche) Demokratie 6
3. Demokratiekonzept 6
4. Konzept der embedded democracy 8
5. Das Konzept der defekte Demokratie 11
6. Typologie defekter Demokratien 12
6.1 Exklusive Demokratie 13
6.2 Illiberale Demokratie 13
6.3 Delegative Demokratie 14
6.4 Enklavendemokratie 14
7. Messung defekter Demokratien 14
8. Kritik am Konzept der defekten Demokratie 16
9. Vergleich mit anderen Messkonzepten 18
9.1 Freedom-House-Index 18
9.2 Bertelsmann-Transformation-Index 19
9.3 Fazit 19
10. Schlusswort 20
11. Literaturverzeichnis 21
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Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen
Tabelle 1: Typen defekter Demokratien 8
Tabelle 2: Klassifikation der Defekte 10
Abbildung 1: Embedded democracy 13
Abbildung 2: Dimensionen, Teilregime, Kriterien der embedded democracy 15
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1. Einleitung
Im Vordergrund dieser Arbeit soll die Vorstellung des Konzepts der defekten Demokratie stehen, deshalb nimmt dessen Vorstellung großen Raum ein, um so eine spätere Kritik fundiert nachvollziehen zu können. Der Vergleich mit anderen Demokratiemesskonzepten wird gemacht, um die unterschiedlichen Ansätze der Messungen auf zu zeigen. Das Konzept der defekten Demokratie wurde entwickelt, um Regime klassifizieren zu können, die sich in einer Grauzone zwischen Demokratie und Autokratie befinden. Diese so genannten hybriden politischen Regime konnten in der Transformationsforschung, vor allem bezüglich deren Typisierung, selten eindeutig und noch weniger einstimmig, eingeordnet werden. Das von Merkel, Puhle, Croissant, Eicher und Thiery entwickelte Konzept versucht dieses Problem zu lösen und bietet die Möglichkeit solche Grauzonenregime einordnen und typologisieren zu können.
Hierbei gehen sie von der Methodik der „diminished subtypes“ von Collier und Levitsky aus. Die defekte Demokratie wird als „unvollständiger“ Subtyp definiert. Um dies zu präzisieren, werden defekte Demokratien in vier weitere Subtypen unterschieden (vgl. Merkel et al. 2003: S.291).
Inhaltlich werden zuerst grundlegende Begrifflichkeiten erläutert. Danach wird im dritten Kapitel auf das Demokratiekonzept der Autoren eingegangen. Hierauf wird die Konzeption der embedded democracy beschrieben. Danach soll im vierten Teil der Arbeit das Konzept der defekten Demokratie erläutert werden. Anschließend werden die verschiedenen Subtypen defekter Demokratien vorgestellt, woran sich die Beschreibung der Messung anschließt. Schließlich soll dann die Kritik am Konzept der defekten Demokratie beschrieben werden. Zuletzt soll das Konzept der defekten Demokratie mit anderen Messkonzepten, Freedom House und dem Bertelsmann Transformation Index, verglichen werden.
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2. Terminologie
2.1 Diminished subtypes
Der Begriff der „diminished subtypes“ wurde von Collier und Levitsky geprägt (Collier/Levitsky 1997: S.437ff). Bei diesen wörtlich übersetzten „verminderten“ (Wiest 2006: S.1) oder auch „reduzierten“ Subtypen (Merkel et al. 2003: S.36) handelt es sich nicht um klassische Untertypen der Demokratie, sondern die Besonderheit besteht darin, dass wichtige Definitionsmerkmale der Demokratie verletzt werden. Trotzdem handelt es sich immer noch um Demokratien, nicht um autoritäre Regime (Wiest 2006: S.1). Nach Collier und Levitsky gibt es hunderte solcher Subtypen (Collier/Levitsky 1997: S.431). Eines der im deutschsprachigen Raum bekanntesten Konzepte ist das der defekten Demokratie (Wiest 2006: S.1).
2.2 Hybride Regime
Hybride Regime sind Mischformen, die sich weder der Demokratie noch der Autokratie eindeutig zuordnen lassen, sondern Elemente beider Regimetypen kombinieren (vgl. Merkel et al. 2003: S.33). Lauth definiert ein hybrides Systems allgemein als solches, das die Merkmale unterschiedlicher Regimetypen aufweist, also beispielsweise autoritäre und demokratische Züge besitzt (Lauth 2005: S.11). Meyns Definition konkretisiert dies: Hybride Regime seien eine
„spezifische Kombination demokratischer und autokratischer Herrschaftspraktiken […].
Wesentlich für die Abgrenzung zu autokratischen Wahlsystemen ist, ob die Wahlen
kompetitiv sind, d.h. ob die Möglichkeit eines Regierungswechsels gegeben ist, und,
verbunden damit, das Maß an staatlicher Gewalt und Repression, das zur Erhaltung der
bestehenden Macht eingesetzt wird“ (Meyns 2006).
2.3 Autokratie
Die Autokratie bildet das Gegenmodell, den Gegensatz zur (liberal-rechtsstaatlichen) Demokratie, weswegen diese Herrschaftsform im Weiteren dargelegt werden soll. Nach Schmidts Definition aus dem Wörterbuch zur Politik, ist Autokratie der
„Fachbegriff […] für eine Herrschaft, in der alle wesentlichen Entscheidungsbefugnisse einem
einzigen Machtträger (Autokrat) obliegen, der selbstherrlich, weder personell, noch
institutionell beschränkt, insb. ohne Mitwirkung, Zustimmung und Kontrolle seitens der
Beherrschten, […] regiert.“ (Schmidt 2004: S.65).
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2.4 Polyarchie
Der Begriff der Polyarchie wurde von Dahl maßgeblich geprägt und ist ein Synonym für die real existierenden Demokratien. Nach Dahl existieren keine vollkommenen demokratische Systeme, sondern nur Polyarchien, die sich dem Ideal der Demokratie nur annähern können. Polyarchie bezeichnet also eine Idealvorstellung von Demokratie (vgl. Lauth 2005: S.5). 2.5 Liberale (-rechtsstaatliche) Demokratie
Der Demokratietypus der liberal-rechtsstaatlichen Demokratie wird von Merkel u.a. als Idealtypus der Demokratie vorgestellt. Nach Schmidt ist dieser Typ deckungsgleich mit dem der konstitutionellen Demokratie, beziehungsweise mit dem des demokratischen Verfassungsstaats (vgl. Schmidt 2004: S.415). Wenn in dieser Arbeit von Demokratie die Rede ist, ist hiermit stets die liberal-rechtsstaatliche Demokratie gemeint.
3. Demokratiekonzept
Im Folgenden wird das Konzept der defekten Demokratie erläutert. Dies erfolgt auf Basis der Vorstellung des Konzeptes durch die Begründer desselbigen: Merkel, Puhle, Croissant, Eicher und Thiery in ihrem ersten Band (Band 1: Theorie) zur defekten Demokratie (Merkel/Puhle/Croissant/Eicher/Thiery 2003).
Es gibt zahlreiche Demokratiekonzepte. Hier soll auf jenes eingegangen werden, welches die Begründer des Konzepts der defekten Demokratie, in Anlehnung an Dahls Demokratiekonzeption, entwickelt haben. Sie gehen von einem dreidimensionalen Idealtypus der rechtsstaatlichen liberalen Demokratien aus, um anhand dessen die Kriterien für das Konzept der embedded democracy herauszuarbeiten.
Die Kernbedeutung des Begriffes Demokratie liege in der Verbindung von Volkssouveränität, den Prinzipien politischer Gleichheit, der Freiheit und der Herrschaftskontorolle, so die Autoren (Merkel et al. 2003: S.40). Volkssouveränität bedeutet, dass das Volk sich entweder selbst regiert oder über die grundlegenden Herrschaftsstrukturen und die Auswahl der Herrschenden die letzte Entscheidung trifft. In den heutigen Territorialstaaten spielt dieses Ausgangsprinzip der direkten Ausübung der Herrschaftsgewalt durch das Volk keine große Rolle mehr, denn die direkte Partizipationsmöglichkeit ist durch die Repräsentation des Volkes in Form von gewählten Vertretern eingeschränkt. In den heutigen modernen Demokratien bedeutet Volkssouveränität, dass es keine höhere Instanz zur Legitimierung von
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Arbeit zitieren:
Hannah Illgner, 2007, Das Konzept der defekten Demokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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