I
Inhaltsverzeichnis:
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
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2 Grundlagen des Musikverlagsgeschäftes
2
2.1. Die Entwicklung des Musikverlagswesens in Deutschland. 2
2.2. Rahmenbedingungen des Musikverlagsgeschäftes. 5
2.2.1. Die Struktur der Musikindustrie. 5
2.2.2. Wertschöpfungskette der Musikverlage innerhalb der Musikindustrie 6
2.2.3. Struktur der Musikverlage. 7
2.2.4. Gesetzliche Grundlagen für Musikverlage. 9
2.3. Die Akteure der Musikindustrie. 12
2.3.1. Die Musikrechteinhaber und Musikverwerter. 12
2.3.2. Verwertungsgesellschaften und ihre Bedeutung für Musikverlage. 13
2.3.2.1. GEMA. 13
2.3.2.2. GVL und VG Musikedition. 15
3.Vertragliche Beziehungen im Musikverlagsgeschäft
16
3.1. Der Musikverlagsvertrag. 16
3.2. Der Autoren-Exklusivvertrag. 18
3.3. Der Editionsvertrag. 20
3.4. Der Co-Verlagsvertrag 21
II
4. Aufgaben eines Musikverlages
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4.1. A R Management/Scouting. 22
4.2. Verwertung der erworbenen Rechte. 24
4.2.1. Songmarketing. 24
4.2.2. Lizenzierung an Dritte. 25
4.2.2.1. Lizenzierung im TV- und Filmbereich. 25
4.2.2.2. Lizenzierung im Video-/DVD-Bereich. 28
4.2.2.3. Lizenzierung an Subverlage. 29
4.2.2.4. Lizenzierung im Mobiltelefonbereich. 30
4.2.2.5. Lizenzierung im Multimediabereich. 32
4.2.2.6. Lizenzierung im World Wide Web. 33
4.2.2.7. Lizenzierung an Opern und Musicals. 35
4.2.2.8. Lizenzierung im Bereich Notenblätter. 36
4.3. Administrative Tätigkeiten und Künstlerbetreuung. 37
4.4. Möglichkeit der Inhaltebeschaffung durch produzentische Aktivitäten. 38
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
39
Literaturverzeichnis
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1
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Wer sich in den letzten Jahren mit der Musikindustrie auseinandergesetzt hat, wurde oft mit Meldungen über große Umsatzverluste und die anhaltende Krise konfrontiert. Vor allem die Tonträger herstellenden Unternehmen, umgangssprachlich Plattenfirmen, sind von dieser Entwicklung am meisten betroffen. Im Jahr 2002 lag der Umsatz des Tonträgermarktes in Deutschland bei 2,201 Mrd. € (vgl. Wirtz 2011, 534), im Jahre 2009 bei 1,53 Mrd. € (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 46). Der Grund hierfür wird hauptsächlich in der illegalen Verbreitung von Musik durch das Internet und der Anfertigung von CD-Kopien durch private Nutzer gesehen (vgl. Friedrichsen et al. 2004, 7). Inwiefern diese Änderung der Rahmenbedingungen für Musikverlage als Teil der Musikindustrie relevant sind, soll diese Arbeit als Teilaspekt aufzeigen.
Das Musikverlagswesen hat im Laufe der Jahrhunderte eine enorme wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung erlangt, wurde aber von der Wissenschaft vernachlässigt. Die Aufgaben eines Musikverlages sind meistens unbekannt, obwohl es Musikverlage schon seit über 300 Jahren gibt (vgl. Baierle 2009, 5). Geprägt ist das Musikverlagswesen vor allem durch die oft konträren Werte „Kunst und Wirtschaft“ auf der einen Seite und durch den stetigen Medienwandel auf der anderen Seite. Die Aufgaben eines modernen Musikverlages, die sich vor allem auf Rechteverwertung von Musik beziehen, sind vor allem durch den Wandel der Medien beeinflusst. Grundlegende Veränderungen in der Geschichte des Musikverlagswesens brachten die Erfindung des Notendrucks mit beweglichen Metalltypen um 1500 in Italien (vgl. Baierle 2009, 57), die Weiterentwicklung zum Notenstich mit Stahlstempeln um 1700 in England (vgl. Baierle 2009, 64) und die Entwicklung der elektronischen Medien wie Hörfunk, Tonfilm, TV, Schallplatte, Tonband, CD und Internet ab ca. 1900 bis heute (vgl. Baierle 2009, 92).
Vor allem das Medium Internet ist bei den Musikverlagen aktuell ein diskutiertes Thema, das neue Herausforderungen, Chancen und Risiken für die Branche beinhal- tet. Im Bereich der Verleger ernster Musik beginnt der Vertrieb digitaler Noten über
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das Internet und auch die Verlage der Unterhaltungsmusik finden neue Verwertungsmöglichkeiten wie beispielsweise Klingelton-Angebote für Mobiltelefone. In dieser Bachelorarbeit wird darauf eingegangen, welche Aufgaben ein Musikverlag hat und wie sich die Aufgaben und Rahmenbedingungen des Musikverlagswesens durch die Erfindung der neuen Medien geändert haben. Dazu wird auf die Struktur der Musikindustrie und der Musikverlage eingegangen und gezeigt, welche Beziehungen zwischen den Musikverlagen und den Verwertungsgesellschaften bestehen. Um die Aufgaben des Musikverlagsgeschäftes auszuführen, sind Verträge mit den Werkherstellern nötig. Deshalb werden in diesem Zusammenhang die vertraglichen Beziehungen eines Musikverlages dargestellt, bevor umfassend die Aufgaben des modernen Musikverlagswesens beschrieben werden. 2 . Grundlagen des Musikverlagsgeschäftes
2.1. Die Entwicklung des Musikverlagswesens in Deutschland
Die Geschichte des Musikverlagswesens begann in Deutschland mit dem Aufstieg Nürnbergs zum Zentrum der Musikverlage um 1500. Das war durch die Erfindung des Notendrucks mit beweglichen Metalltypen in Italien möglich, die von den ersten deutschen Druckern imitiert wurde (vgl. Baierle 2009, 59). Über die damit erreichte Qualität des Notendrucks herrscht in der Literatur keine Einigkeit. Während Baierle von einer Überlegenheit des Notendrucks spricht (vgl. 2009, 55), erwähnt Hans W. Sikorski die minderwertige Qualität, die weiterhin mit einer handschriftlichen Verbreitung einherging (vgl. 1997, 290). Größtenteils waren die damaligen Musikverleger als Drucker tätig, die die Autoren der Musikstücke nicht vergüteten (vgl. Hans W. Si-korski 1997, 290) und werden daher auch „Drucker-Verleger“ genannt. Der erste reine Musikverleger in dieser Zeit war Hans Ott, der nicht selbst druckte, sondern die Noten drucken ließ und sie ausschließlich vertrieb.
In der Zeit von 1700 bis 1900 stieg Deutschland zur führenden Musikverlagsnation auf und das musikverlegerische Zentrum verlagerte sich von Nürnberg nach Leipzig. Der Grund dafür ist in den vielen verschiedenen Verlagen des Buch- und Musikver- lagsbereichs sowie den Musikhochschulen und Spielhäusern, die in und um Leipzig
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angesiedelt waren, und deren netzwerkartigen Austauschbeziehungen, zu sehen. Dies hatte einen Austausch hochqualifizierter Arbeiter zur Folge. Außerdem wirkte sich positiv aus, dass der deutsche Musikgeschmack in weiten Teilen des europäischen Auslands dominierend war (vgl. Baierle 2009, 79-80). Diese Phase zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts Musikalienhändler auch die Verlegerfunktion übernahmen. Die Autoren bekamen als Lohn eine einmalige Bezahlung und Druckexemplare vom Verleger (vgl. Fukking 2006, 6). Da es zu dieser Zeit noch keine Schutzrechte für die Werke gab, machten sich die Sortimenter-Verleger heftige Konkurrenz, indem sie wechselseitig die Werke nachdruckten (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 291). Merkmale dieser Periode waren die Verfeinerung der Notendrucktechnik und der spätere Umstieg auf das Offset-Druckverfahren, der Ausbau des Vertriebsnetzes, Einrichtung von in- und ausländischen Filialen und die Schaffung eines nationalen Urheberrechtsgesetzes (vgl. Baierle 2009, 71). 1829 schlossen sich unter der Leitung des Verlegers Friedrich Hofmeister sechzehn deutsche Musikalienhändler zum „Verein der Musikverleger gegen musikalischen Nachdruck“ zusammen, der das Urheberrecht im Jahre 1901 maßgeblich mitgestaltete und aus dem später der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) hervorging. Musikverleger gründeten außerdem 1903 die „Anstalt für musikalische Aufführungsrechte“ (AFMA), die die Vorgängerin der heutigen GEMA war (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 291; Fukking 2006, 6). Die Musikverleger hatten also einen großen Anteil an der Ausbildung des Urheberrechts und des Verlagsrechts.
Eine Entwicklung, mit der sich die Musikverleger Anfang des 20. Jahrhunderts beschäftigen mussten, waren die technologischen Neuerungen dieser Zeit: die Erfindung von Schallplatte, Hörfunk, Tonband und Fernsehen. Waren die Tätigkeiten der Musikverleger bis dahin die Notendruckausgabe von Musikwerken zu deren öffentlichen Aufführung gewesen, gab es nun weitaus mehr Möglichkeiten, die Werke auszuwerten, was sowohl eine Ausweitung der Tätigkeiten als auch eine Steigerung des Umsatzes der Musikverlage nach sich zog (vgl. Baierle 2009, 92). Um die Jahrhundertwende ergab sich außerdem die Trennung in die Bereiche E-Musikverlage (Ernste Musik) und U-Musikverlage (Unterhaltungsmusik) (vgl. Hans W. Sikorski 1997, 293). Die Verlage der ernsten Musik beschäftigten sich weiterhin hauptsächlich mit dem Notendruck, während die Verlage für Unterhaltungsmusik populäre Werke größtenteils mit elektronischen Medien verbreiteten. Anfang des 20. Jahrhunderts hatten die musikverlegerischen Aktivitäten aufgrund der Innovationen im Bereich des
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Druckwesens ihren Höhepunkt erreicht. Verloren wurde die weltweite Ausnahmestellung des deutschen Musikverlagswesens jedoch durch die Zerstörung Leipzigs als Musikverlagszentrum, die Trennung erfolgreicher Verlage durch die Teilung Deutsch-lands in Westen und Osten und der Auswanderung erfolgreicher Verleger bedingt durch den 2. Weltkrieg (vgl. Baierle 2009, 109).
Nach dem 2. Weltkrieg wurden primär Unterhaltungsmusikverlage gegründet, die sich auf die Auswertung der Nebenrechte spezialisierten und oftmals auch eigene Tonträgerfirmen gründeten (vgl. Baierle 2009, 109). Die Tätigkeit der Musikverlage verschob sich vom Notendruck zur Kontrolle und Lizenzierung von Rechten an Musikwerken (vgl. Baierle 2009, 158).
Ab ca. 1990 dominierten die elektronischen und digitalen Medien mit den Schlüsselmedien Computer und Internet. Die Digitalisierung von Musik erfolgte schon beim Übergang der Schallplatte auf Compact Disc, was die Möglichkeit der Komprimierung von Musik in MP3-Dateiform mit sich brachte. Durch neue Netzwerktechnologien führte dies dazu, dass zum Beispiel Mobiltelefone zum Herunterladen von Musik genutzt werden können (vgl. Baierle 2009, 159). Die Zahl der Medien und damit die Möglichkeiten der Musikverwertung für Musikverlage hat deutlich zugenommen, was vermutlich zur Entstehung von neuen Arten von Musikverlagen führen wird (vgl. Baierle 2009, 184).
Eine gesetzliche Definition für den Begriff des Musikverlags gibt es nicht. Nach Hans W. Sikorski ist ein Musikverlag „ein nach kaufmännischen Grundsätzen geführtes Unternehmen, dessen Zielsetzung darauf ausgerichtet ist, auf eigene Rechnung und eigenes Wagnis die ihm anvertrauten musikalischen Werke seiner Autoren der optimalen Verwertung zuzuführen“ (1997, 290). Baierle kommt zu der Definition, dass es „für einen Musikverlag typisch ist, die Werkauswertung zu fördern oder anzubahnen, sei es durch den Vertrieb und Druck von Noten und/oder durch den Einsatz für die Nebenrechtsverwertung“ (2009, 46). Das Papiergeschäft bzw. der Notenhandel wird also nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Es ist wichtig, die reinen Musikdrucker von Musikverlegern abzugrenzen, da diese nur den Lohn für die Druckleistung und nicht für die Verbreitung der Musikwerke erhalten (vgl. Baierle 2009, 46).
5
2.2. Rahmenbedingungen des Musikverlagsgeschäftes
2.2.1. Die Struktur der Musikindustrie
Die Musikindustrie in Deutschland weist oligopolistische Strukturen auf. Das bedeutet, dass der Markt von einigen wenigen sogenannten Major-Labels beherrscht wird. Der Musikmarkt ist ein Teil des Medienmarktes und ist auf die Medien Radio, TV und Internet angewiesen, um Musikaufnahmen zu verbreiten. Die wichtigsten Akteure der Musikwirtschaft sind Autoren und Interpreten, Musikverlage, Tonträgerhersteller, Tonstudios und Produzenten, die Radio-/TV- und Filmindustrie und die Musikdistribution sowie der Tonträgerhandel (vgl. Wirtz 2011, 532-533).
Weltweit belegte der deutsche Musikmarkt 2009 international den vierten Platz mit einem Umsatzanteil von 9 %, was seit langer Zeit der Höchstwert ist. Der deutsche Musikmarkt entwickelt sich mit einem leichten Umsatzrückgang von 2008 auf 2009 moderat und stellt sich damit besser als der Rest der Welt auf (vgl. Bundesverband Musikindustrie Online 2010, Internationales). Die Umsätze brachen vom Jahr 2000 auf das Jahr 2003 von 2,63 Mrd. € auf 1,816 Mrd. € ein, was einem Rückgang von 30,9 % entspricht und eine Krise vor allem bei den Tonträgerherstellern auslöste (vgl. Wirtz 2011, 534). In den Statistiken werden ab 2008 auch die Einnahmen aus Leistungschutzrechten und neuen Geschäftsfeldern berücksichtigt. Damit hatte der Musikmarkt 2009 eine Umsatzstärke von 1,803 Mrd. €, was einem Rückgang im Vergleich mit 2008 um 2,1 % entspricht. Ist der Umsatz von Tonträgern und Downloads von 1,582 Mrd. im Jahre 2008 auf 1,53 Mrd. im Jahre 2009 leicht gefallen, sind doch die Absatzmengen gestiegen. Die CD steigerte entgegen aller Prognosen 2009 ihren Absatz um 1,5 % Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 147,3 Mio. Stück. Ein großer Wachstumsbereich ist das Downloadgeschäft von Musik im Internet. So konnte der Absatz von 2004 mit 7,9 Mio. Downloads bis 2009 mit 61,6 Mio. Downloads nahezu verachtfacht werden, der Umsatz der mit Downloads erzielt wurde steigerte sich von 2008 bis 2009 um 34,6 % von 87,9 Mio. € auf 118,2 Mio €. Nach der GfK-Musikmarktprognose von 2009 werden die neuen Geschäftsfelder und das Digitalgeschäft im Jahr 2013 den Rückgang der physischen CD-Verkäufe kompensieren können. Bei weiterhin positiver Entwicklung könnte dieser Punkt auch schon 2011 erreicht werden (vgl. Bundesverband Musikindustrie Online 2010, Umsatz; Absatz).
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Die vier Major-Labels Universal Music, Sony Music Entertainment, EMI Music und Warner Music hatten 2005 etwa 72 % Umsatzanteil am gesamten Weltmarkt, die vielen kleinen Independent-Labels machen die restlichen 28 % aus (vgl. Wirtz 2011, 534). In Deutschland machten die Major Labels 2007 rund 75 % am Gesamtmarkt aus. Universal konnte 28,8 %, Sony BMG 22,8 %, EMI 12,3 % und Warner 10,7% des Gesamtumsatzes für sich verbuchen. Die restlichen 25 Prozent des Umsatzes verteilen sich auf die Independent-Labels (vgl. Altig/Clement/Papies 2008, 24). Der Anteil der Musikindustrie an der Gesamtwirtschaft betrug 2008 in Deutschland 0,3 % (vgl. Deutsches Musikinformationszentrum Online 2010, Statistik 45).
2.2.2. Wertschöpfungskette der Musikverlage innerhalb der Musikindustrie Die Wertschöpfungskette der Musikindustrie kann in die fünf Stufen Komposition, Aufnahme, Rechtehandel, Tonträgerproduktion und Distribution unterteilt werden (vgl. Wirtz 2011, 553). Die Komposition umfasst das Schreiben des Musikstücks und des dazugehörigen Textes durch Komponisten und Texter und dessen Aufnahme zu Demonstrationszwecken. Diese wird meist Tonträgerherstellern oder Musikverlagen vorgestellt. Der Verfasser überträgt die Nutzungsrechte am Werk meist an einen Musikverlag. Darauf wird der Song mit einem Produzenten und einem Künstler professionell ausgearbeitet und aufgenommen und auf einen Tonträger gepresst. Dieser Tonträger wird vermarktet und vervielfältigt und dann an den Handel ausgeliefert (vgl. Baierle 2009, 186). Das originäre Geschäftsfeld der Musikverlage ist hierbei im Rechtehandel zu sehen (vgl. Stöhr 2008, 12).
Die Wertschöpfungskette eines druckenden Musikverlages lässt sich in sechs verschiedene Stufen aufteilen: Inhaltebeschaffung, Inhalteerstellung, Druckvorbereitung, Vervielfältigung, Marketing und Distribution sowie Kundenservice. Auf der Stufe der Inhaltebeschaffung wird mit Verfassern und anderen Verlagen zusammengearbeitet, die aktuelle Musikwerke der ernsten Musik zur Auswertung anbieten. Darauf findet die Inhalteerstellung statt, die das Herstellen einer Notenausgabe der selektierten Werke beinhaltet. In der Druckvorbereitung wird das Layout für die zu druckenden Noten erstellt, die daraufhin vervielfältigt werden. Dann erfolgt der Vertrieb über verschiedene Wege. Das Marketing der Noten druckenden Verlage fokussiert sich auf Markenaufbau und -pflege. Der Kundenservice betreut hauptsächlich die Musikalien- händler (vgl. Baierle 2009, 189-190).
Arbeit zitieren:
Tim Klein, 2011, Geänderte Rahmenbedingungen und Aufgaben des Musikverlagsgeschäftes, München, GRIN Verlag GmbH
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