Inhaltsverzeichnis
1. Thema der Unterweisung 3
1.1 Zusammenhang des Themas mit der Ausbildungsordnung 3
1.2 Dauer der Unterweisung 3
2. Lernziele 3
2.1 Die Bedeutung des Leitlernzieles 4
2.2 Richtlernziel 4
2.3 Groblernziel 4
2.4 Feinlernziel 5
3. Ausgangssituation 6
3.1 Betriebliche Ausgangssituation 6
3.2 Persönliche Ausbildungssituation des Auszubildenden 7
4. Grundkenntnisse 8
4.1 Vorhandene Grundkenntnisse 8
4.2 Zu vermittelnde Grundkenntnisse 8
5. Fachwissen 8
5.1 Vorhandenes Fachwissen 8
5.2 Zu vermittelndes Fachwissen 9
6. Ausbildungsmittel 9
7. Unterweisungsmethode 9
8. Schlüsselqualifikationen 11
9. Arbeitsgliederung 12
10. Lernzielkontrolle 14
11. Anhang 14
1. Thema der Unterweisung
Im Rahmen dieses Unterweisungsentwurfes wird das Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gemäß der Ausbildungsordnung § 4, Abs. 1“ erläutert.
1.1 Zusammenhang des Themas mit der Ausbildungsordnung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufman/ zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 beinhaltet im § 4, Absatz 1 unter dem Gliederungspunkt 1.3 das Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“. Kenntnisse zu diesem Thema sind Gegenstand der Berufsausbildung und es ist die Pflicht des Ausbildungsbetriebes diese zu vermitteln. Gemäß dem Ausbildungsrahmenplan gehört der Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Gliederungspunkt Nr. 1: „Der Ausbildungsbetrieb“. Die Fertigkeiten und Kenntnisse die den Gliederungspunkt Nr. 1 betreffen, sind laut Ausbildungsordnung (AO) während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
Da jedoch der Rahmenlehrplan für die Berufsschule vorschlägt das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im ersten Ausbildungsjahr im Lernfeld 1 („In Ausbildung und Beruf orientieren“) zu unterrichten, ist es sinnvoll die praktische Ausbildung im Unternehmen parallel im ersten Lehrjahr durchzuführen.
Der Ausbilder hat die Aufgabe den Bereich „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ zeitlich und sachlich in den Ausbildungsplan der Auszubildenden zu integrieren.
1.2 Dauer der Unterweisung
Insgesamt beträgt die Dauer der Unterweisung etwa 20 Minuten.
2. Lernziele
Lernziele beschreiben das Verhalten, das der Auszubildende nach erfolgreicher Vermittlung bzw. Erarbeitung erworben haben soll (Eiling & Schlotthauer, 2011).
2.1 Die Bedeutung des Leitlernzieles
Das operationalisierte Leitlernziel dient dazu die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem spezifischen Ausbildungsberuf erfolgreich zu vermitteln. Der Ausbilder muss entscheiden, was er dem Auszubildenden vermitteln will, um letztendlich eine Verhaltensänderung bzw. einen Lerneffekt erzielen zu können (Eiling & Schlotthauer, 2011). Weiterhin gehört zum Leitlernziel in der Ausbildung das Erlagen der beruflichen Handlungsfähigkeit, d. h. der Auszubildende soll später in der Lage sein Aufgaben selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Unterweisung mit dem Titel „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ ist das Leitlernziel Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erwerben, um der Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vorzubeugen und um Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden zu können.
2.2 Richtlernziel
Richtlernziele bilden die übergeordnete Grundlage, an der sich die Groblernziele orientieren (Eiling & Schlotthauer, 2011). Diese Ziele sind im Ausbildungsrahmenplan und im Ausbildungsberufsbild der Ausbildungsordnung vorgegeben. Richtlernziele sind somit die festgelegten Bereiche, wie z. B. „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3, AO)“, die im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau vermittelt werden.
Es handelt sich bei diesen Zielen um längerfristige Ziele, die teilweise über die gesamte Ausbildungszeit zu vermitteln sind (siehe Anhang, AO § 5 zeitliche Gliederung der Ausbildung).
2.3 Groblernziel
Groblernziele orientieren sich an den Richtlernzielen und beschreiben die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten der aufgeführten Bereiche (Eiling & Schlotthauer, 2011). Die Groblernziele für die Unterweisung mit dem Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ sind in der Ausbildungsordnung explizit aufgeführt (siehe Tabelle 1, S. 5).
2.4 Feinlernziel
Feinlernziele werden aus den Groblernzielen abgeleitet, wobei der Ausbilder diese konkretisiert und operationalisiert. Feinlernziele beschreiben ein eindeutig formuliertes überprüfbares Endverhalten (Eiling & Schlotthauer, 2011). Die konkrete Beschreibung von Feinlernzielen (Operationalisierung) erfordert die Erfüllung von drei Bedingungen (Eiling & Schlotthauer, 2011): Das Endverhalten der Auszubildenden muss beobachtbar sein, es sollten Bedingungen vorgegeben sein (Wann soll der Auszubildende das gewünschte Verhalten zeigen) und ein Bewertungsmaßstab muss festgelegt werden.
Bedeutende Feinlernziele im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind im Folgenden aufgeführt:
Der Auszubildende soll im Falle eines Brandes die richtige Löschmethode verwenden oder die zuständige Feuerwehr alarmieren.
Jederzeit soll der Auszubildende dazu in der Lage sein, Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen.
Der Auszubildende soll nach einem Betriebsunfall erste Hilfe Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls den Notarzt benachrichtigen.
Parallel soll der Auszubildende berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallver-hütungsvorschriften berücksichtigen.
3. Ausgangssituation
3.1 Betriebliche Ausgangssituation
THIMM - THE HIGHPACK GROUP gehört zu den vier erfolgreichsten Anbietern auf dem deutschen Wellpappmarkt und bietet seinen Kunden maßgeschneiderte Verpackungs-lösungen aus unterschiedlichen Materialien. Gegründet wurde das Unternehmen 1949 durch Walter F. Thimm in Herzberg und es ist auch heute noch zu 100% im Besitz der Familie Thimm. Die THIMM Gruppe beschäftigt insgesamt rund 1500 Mitarbeiter an 10 Standorten in den Ländern Deutschland, Tschechien und Rumänien. Mit einem Umsatz von 281 Mio. Euro 2009 sichert sich die THIMM Gruppe einen Marktanteil von ca. 6 % und den 4. Platz in der deutschen Wellpappenindustrie.
Der Full-Service-Anbieter im Verpackungssegment präsentiert sich europaweit mit folgenden Geschäftsbereichen:
Die Verfasserin dieses Unterweisungsentwurfs hat von 2007 - 2010 ihre Ausbildung zur Industriekauffrau in Northeim in der Zentrale der THIMM Gruppe erfolgreich absolviert und aus dem Grund dieses Unternehmen für die betriebliche Ausgangssituation ausgewählt.
3.2 Persönliche Ausbildungssituation des Auszubildenden
Die Auszubildende Frau B. ist 19 Jahre alt, hat ihr Abitur 2010 absolviert und befindet sich aktuell im ersten Ausbildungsjahr zur Industriekauffrau bei der Firma THIMM Verpackung GmbH & Co. KG in Northeim.
Janina ist eine aufgeschlossene und engagierte Auszubildende, die sehr motiviert und lernbereit an Aufgaben herangeht. Da sie in wenigen Tagen ihre Ausbildung in der Produktion beginnen soll, ist eine Sicherheitsunterweisung notwendig. In der Produktion der THIMM Verpackung wird sie mit verschiedenen potentiellen Gefahren konfrontiert, auf die sie vorbereitet werden soll. Hier geht es vor allem um den Umgang mit hautreizenden Farben, den Produktionsmaschinen (z. B. Wellpappenanlage, Rotationsstanzen, Faltschachtelklebemaschinen) und Transportmitteln, wie Gabelstaplern oder Flurförderfahrzeugen.
Eine Ausbildungsbeauftragte der Produktionsabteilung wird die Unterweisung vornehmen, da sie sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen für diese
Aufgabe aufweist. Die Auszubildende Frau B. kennt die Ausbildungsbeauftragte erst seit kurzem und pflegt einen respektvollen und freundlichen Umgang mit ihr. In der THIMM-Firmenphilosophie ist ein persönliches „Du“ verankert, daher duzen sich Ausbilder/ Ausbildungsbeauftragter und Auszubildende. Dieser Umgang repräsentiert das Zusammengehörigkeitsgefühl im Familienunternehmen THIMM. Die Auszubildende Frau B. hat bereits an einer Produktionsführung mit allen übrigen Auszubildenden und dem Produktionsleiter teilgenommen und kennt daher die örtlichen Gegebenheiten.
Der Ausbildungsbeauftragten ist bekannt, dass Janina gern selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben erarbeitet und zielstrebig vorgeht.
4. Grundkenntnisse
4.1 Vorhandene Grundkenntnisse
Die vorhandenen Grundkenntnisse der Auszubildenden ergeben sich aus dem Abschuss der allgemeinen Hochschulreife 2010 und den bisher gewonnen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten während der Ausbildung. Die Auszubildende hat bereits ihre Ausbildung in der internen Poststelle (Registratur) absolviert, wobei sie einen guten Überblick über die verschiedenen Abteilungen erhalten hat und verantwortliche Kollegen und Mitarbeiter kennengelernt hat.
4.2 Zu vermittelnde Grundkenntnisse
Die Auszubildende lernt allgemeine Verhaltensregeln in der Produktion eines Industrieunternehmens kennen und erfährt, wie man während eines Unfalls oder Brandes reagiert.
5. Fachwissen
5.1 Vorhandenes Fachwissen
Auf Grund der Produktionsbesichtigung zu Beginn ihrer Ausbildung kennt die Auszubildende bereits die örtlichen Gegebenheiten und in groben Zügen auch die
Arbeit zitieren:
Studentin (Wirtschaftspsychologie B. A.) Linda-Marie Borchard, 2011, Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unterweisung Industriekaufmann, -frau), München, GRIN Verlag GmbH
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