Gliederung
1. Der freiheitlich, demokratische Rechtsstaats - Eine Legitimation 3-4
f ür Terror und Gewalt?
2. „Terrorismus“ - Das Recht zum Widerstand gegen den Staat? 4-8
2.1. „Widerstand“ - Eine legitimierte Opposition? 4-5
2.2 „Terrorismus“ - Das Sinnbild von Gewalt und Anarchie 5-6
2.3. Der Weg in den Terrorismus - Ein Weg der Abscheu oder 6-7
Bewunderung ?
2.4. Terrorismusbekämpfung - Um zu Verstehen, müssen wir zunächst 8
Zuh ören können
3. „Terrorismus“ - Der unsichtbare, aber übermächtige Konkurrent 9-10
4. Literaturverzeichnis 11
2
1. Der freiheitlich, demokratische Rechtsstaats - Eine Legitimation für Terror
und Gewalt?
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundessstaat. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ 1 Das Recht des Widerstandes gegen den Staat wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die freiheitlich- demokratische Grundordnung legitimiert. Stellt dieser Grundsatz des Widerstandes jedoch eine Legitimation zur Gewalt oder sogar zum Terrorismus dar? Diese Fragestellung, inwiefern der Terrorismus seine Legitimationsgrundlage, aus dem Recht zum Widerstand gegen den Staat schöpfen kann, wird im Folgenden aufgegriffen und erörtert.
Der Hauptteil dieses Aufsatzes fokussiert sich auf die Unterscheidung der Begrifflichkeiten „Widerstand“ und „Terrorismus“ hinsichtlich ihrer Mittel, Ziele und
Legitimationsgrundlagen. Im Besonderen wird die Problematik der Gegensätzlichkeit dieser beiden Schlagwörter, anhand ihrer voneinander abweichenden Definitionen betrachtet. Auf Grundlage dieser Erörterung werden im Folgenden die Ursächlichkeiten und Lösungsmöglichkeiten, am Beispiel der gegenwärtigen Bedrohung des internationalen weltumspannenden Terrorismus, aufgezeigt.
Um dieser Thematik gerecht zu werden ist sowohl eine vielschichtige, als auch breit gefächerte Primär- und Sekundärliteratur erforderlich. Im Besonderen findet hier das Werk von Rüdiger von Voss: „Von der Legitimation der Gewalt“, in welchem er die beiden Begrifflichkeiten: „Widerstand“ und „Terrorismus“ charakterisiert und voneinander abgrenzt, Beachtung. Ebenfalls liefert die Schrift von Leo Trotzki: „Terrorismus und Kommunismus“, in welcher der Autor die Verschränktheit zwischen terroristischen Handlungen und Revolutionsbestrebungen versinnbildlicht, wichtige Grundlagen für die Anfertigung dieses Aufsatzes. Die Primärliteraturangabe wird durch die Arbeit von Jean Baudrillard: „Der Geist des Terrorismus“, welche die Herausforderungen für die heutigen, modernen Gesellschaften hinsichtlich der derzeitigen Bedrohung durch den globalen Terrorismus darstellt und dem Nachschlagewerk von Wichard Woyke: „Handwörterbuch Internationale Politik“ vervollkommnet.
1 Artikel 20 Abs. I, IV, Grundgesetz.
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Die methodische Grundlage für die Anfertigung dieser Arbeit ist die Textanalyse der aufgeführten Schriften. Insbesondere das Werk: „Von der Legitimation der Gewalt“ liefert den Ausgangspunkt der nachstehenden Betrachtungen. Die aufgeführte Sekundärliteratur dient lediglich dem Quellenachweis und stellt eine fächerübergreifende Ergänzung, im Hinblick auf die Bearbeitung der aufgeführten Thematik, dar.
2. „Terrorismus“ - Das Recht zum Widerstand gegen den Staat?
„Die Gewalt als Mittel verbindet Widerstand und Terrorismus und trennt sie zugleich voneinander.“ 2 Um „Terrorismus und „Widerstand“ voneinander abzugrenzen zu können und somit einer Verwechslung, hinsichtlich ihrer jeweiligen Legitimierungsgrundlage zu entgehen, schließt sich im Folgenden eine begriffsgeschichtliche Betrachtung beider Wortbedeutungen an.
2.1. „Widerstand“ - Eine legitimierte Opposition?
Der Begriff des „Widerstandes“ entwickelte sich aus dem lateinischen Wort „resistere“ und wurde im althochdeutschen Sprachgebrauch als: „widersten“ oder „widerstandan“ wiedergegeben. Im heutigen Begriffsverständnis sind Übersetzungen, wie „entgegentreten“, „sich weigern“ oder auch „nicht nachgeben“, verbreitet. Seit dem Jahr 1819 ist der Begriff des „passiven Widerstandes“ innerhalb der deutschen Sprache gebräuchlich. Der „aktive Widerstand“ bzw. unsere heutige Begriffsauffassung von „Widerstand“ entstammt, unter starkem internationalem Einfluss, erst dem frühen 20. Jahrhundert. Jedoch waren bereits vor dieser Entwicklung zahlreiche Bewegungen, wie z.B. die Bauernerhebung um Thomas Münzer oder die Empörung der Schweizer Urkantone gegen den Kaiser, welche in der heutigen modernen Gesellschaft mit dem Wort „Widerstand“ gleichzusetzen sind, existent. „Widerstand ist der rege (doch nicht notwendig geäußerte) Widerspruch gegen Anordnungen allgemein anerkannter eine Macht repräsentierender Institutionen, die ihren Willen auch durchzusetzen wissen.“ 3
2 Von Voss, Rüdiger (Hrsg.): Von der Legitimation der Gewalt, Widerstand und Terrorismus, Bonn 1978, S. 9.
3 Ebd. S. 9.
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Arbeit zitieren:
Susanne Lossi, 2008, Terrorismus - Das Recht zum Widerstand gegen den Staat?, München, GRIN Verlag GmbH
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