II
Die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Definition und Abgrenzung der Realteilung 2
3. Voraussetzungen für eine Realteilung 3
4. Durchführung der Realteilung 4
4.1. Einteilung des Betriebsvermögens 4
4.2. Die Kapitalkontenanpassungsmethode 5
4.3. Übertragung von Gesamthandsvermögen 6
4.4. Besonderheiten bei der Beteiligung juristischer Personen 7
4.5. Der Spitzenausgleich 8
4.5.1. Durchführung 8
4.5.2. Möglichkeiten zur Umgehung 10
5. Folgen der Realteilung 11
5.1. Bilanzierung 11
5.2. Verpachtung von Teilbetrieben 11
5.3. Folgen bei Missachtung der Sperrfrist 11
5.4. Beeinflussung anderer Steuerarten 12
5.4.1. Umsatzsteuer 12
5.4.2. Grunderwerbsteuer 13
5.4.3. Schenkungsteuer 13
6. Zusammenfassung 14
Literaturverzeichnis 15
Rechtsprechungsverzeichnis 16
Quellenverzeichnis 17
III
Abkürzungsverzeichnis
AO Abgabenordnung BFH Bundesfinanzhof BMF Bundesministerium der Finanzen DB Der Betrieb (Zeitschrift) EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GrEStG Grunderwerbsteuergesetz KG Kommanditgesellschaft NWB Neue Wirtschafts-Briefe OHG offene Handelsgesellschaft StuB Steuer- und Bilanzpraxis (Zeitschrift) StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) UntStFG Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz UStG Umsatzsteuergesetz
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bilanzen vor und nach der Kapitalanpassung
Abb. 2: Schlussbilanz vor Spitzenausgleich
Abb. 3: Eröffnungsbilanz nach dem BFH
Abb 4: Eröffnungsbilanz nach dem BMF
1
1. Einleitung
Im Wirtschaftsleben kommt es neben Unternehmensgründungen auch regelmäßig dazu, dass ein Unternehmen seinen Betrieb einstellt. Bei Personengesellschaften stellt sich nun jedoch die Frage, was mit dem Betrieb geschehen soll. Er kann als Einheit oder in Teilen veräußert werden, um den Verkaufserlös danach unter den Mitunternehmern aufzuteilen, aber auch eine Verteilung des Betriebsvermögens unter den Mitunternehmern in natura ist eine denkbare Lösung. Das Betriebsvermögen kann dann direkt in das Privatvermögen überführt werden oder die einzelnen Mitunternehmer entscheiden sich, den Betrieb real zu teilen und ihren Anteil in eine neu gegründete oder bereits bestehende Gesellschaft einzubringen. Dadurch erhalten sie die Chance, einen Teilbetrieb eigenständig weiterzuführen und können so ihre Unternehmertätigkeit fortsetzen. Da es sich in diesem Fall jedoch lediglich um einen Umstrukturierungsvorgang handelt, hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Realteilung geregelt, welche es ermöglicht, die stillen Reserven des verteilten Betriebsvermögens zu schonen. Sofern die Besteuerung der stillen Reserven in der Zukunft sichergestellt ist, können die Realteiler deshalb unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen die steuerliche Belastung durch Aufdeckung der stillen Reserven bis zu ihrer Realisierung aufschieben.
Diese Seminararbeit soll die Realteilung gemäß § 16 Abs. 3 EStG erläutern. Nach der Definition und der Abgrenzung werden zuerst die bestehenden Voraussetzungen einer Realteilung erklärt. Danach wird erläutert, was bei der Durchführung einer Realteilung beachtet werden muss, wobei ebenfalls auf die Besonderheiten bei der Beteiligung juristischer Personen hingewiesen wird. Es folgt eine genauere Betrachtung der Problematik eines Spitzenausgleichs und es werden Möglichkeiten genannt, diesen zu umgehen. Schließlich werden die Folgen einer Realteilung aufgezeigt, wobei neben den bilanziellen Folgen auch erläutert wird, was passiert, wenn die gesetzliche Sperrfrist missachtet wird. Gegen Ende wird die eventuelle Beeinflussung anderer Steuerarten in Form der Umsatz-, Grunderwerb- und Schenkungsteuer behandelt.
2
2. Definition und Abgrenzung der Realteilung
Wird eine Personengesellschaft durch Realteilung aufgelöst, so wird das Gesellschaftsvermögen nicht veräußert, um den Veräußerungsbetrag danach an die Gesellschafter zu verteilen, sondern es wird in natura unter
den Gesellschaftern aufgeteilt 1 . Eine Realteilung umfasst dabei das gesamte Betriebsvermögen, einschließlich des Sonderbetriebsvermögens der Mitunternehmer. Gesetzliche Grundlage für die Realteilung ist § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 5 EStG, allerdings hat der Gesetzgeber den Begriff
der Realteilung nicht legal definiert 2 .
Da es sich bei der Realteilung um eine Form der Betriebsaufgabe handelt, ist zu beachten, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht als Realteilung zu werten ist, wenn die Gesellschaft weiterhin bestehen bleibt. In diesem Fall handelt es sich um ein Ausscheiden gegen Sachwertabfin-
dung 3 oder um eine Veräußerung 4 . Der Gesellschafter würde seinen Mitunternehmeranteil veräußern oder aufgeben und dafür eine Abfindung in Form einer Sachentschädigung erhalten. Dieses gilt insbesondere für zweigliedrige Mitunternehmerschaften, bei denen ein Mitunternehmer den
Betrieb alleine weiter führt 5 .
1 Vgl. Reiss, StuW 1995, S. 200.
2 Vgl. Musil, DB 2005, S. 1292.
3 Vgl. Werner, StuB 2007, S. 939.
4 Vgl. Schulze zur Wiesche, DB 2006, S. 921.
5 Vgl. BMF-Schreiben vom 28.2.2006 - IV B 2 - S 2242 - 6/06, StuB 2006, S. 239.
Arbeit zitieren:
Matthias Schröder, 2011, Die Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG, München, GRIN Verlag GmbH
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