Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 5
2. Die Funktion der Gewaltenteilung 6
2.1. Rückblick auf den Werdegang von Charles de Secondat, Baron de Montesquieu 6
2.2 Montesquieus politische Schriften 6
2.3 Montesquieus Hauptwerk: „De l´esprit de lois.“ - Vom Geist der Gesetze 7
2.4 Regierungsformen nach Montesquieu 7
2.5 Montesquieus Definition von Freiheit 8
2.6 Die Notwendigkeit der Teilung der Gewalten nach Montesquieu 8
2.7 Die Teilung der Gewalten nach Montesquieu 9
2.8 Montesquieu aus heutiger Sicht 9
2.9 Gewaltenteilung heute 9
3. Massenmedien 11
3.1 Definition des Begriffs Medien 11
3.2 Definition des Begriffs Massenmedien 11
3.3 Massenkommunikation 11
3.4 Entstehung der Massenmedien 11
3.5 Printmedien 12
3.6 Rundfunk 12
3.6.1 Hörfunk 13
3.6.2 Fernsehen 13
3.6.3 Das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsystem 14
3.7 Internet 15
3.8 Entwicklung der Massenmedien 15
4. Medien als „vierte Gewalt“ 16
4.1 Die „vierte Gewalt“ 16
4.1.1 Meinungsfreiheit 16
4.1.2 Pressefreiheit. 16
4.2 Aufgaben und Funktionen der Medien 16
4.3 Journalismus 17
4.3.1 Presserat/ Pressekodex: Kontrolle der Journalisten 18
4.3.2 Landespressegesetz 18
4.4 Öffentliche Meinung und Öffentlichkeit 18
4.4.1 Bandwagon-Effekt/ Mitläufer Effekt 18
4.4.2 Schweigespirale 18
4.5 Objektivität 18
4.6. Kontrolle und Einflussnahme durch die Massenmedien 19
4.6.1 Beispiel: Fall Silvio Berlusconi - Parlamentswahl in Italien 2006 19
4.7 Kritik an den Massenmedien 20
5. Fazit und Schluss 22
Literaturverzeichnis 23
- II -
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Défense de l´esprit des lois
Abb. 2: Regierungsformen nach Montesquieu (Abbildung der Verfasserin)
Abb. 3: Aufteilung der Staatsgewalten
Abb. 4: Einfaches Modell des Kommunikationsvorganges
Abb 5: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
- III -
Abk ürzungsverzeichnis
a.a.O. Am angegebenen Ort
Abb. Abbildung
bzw. beziehungsweise
BRD Bundesrepublik Deutschland
ebd. ebenda
etc. et cetra
f folgende
ff fortfolgende
Engl. englisch
Frz. französisch
GG Grundgesetz
i.d. R. in der Regel
insbes......................................................................................................................................... insbesondere
usw. und so weiter
PR Public Relations
S.
USA Vereinigte Staaten von Amerika
vgl. vergleiche
z B zum Beispiel
- 5 -1. Einleitung
Die Bezeichnung der Medien als „vierte Gewalt“ spielt auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative an. Diese Anspielung schließt zugleich den Gedanken an die Forderung MONTESqUIEUS nach Gewaltentrennung und Gewaltenkontrolle ein.
„In einer offenen, pluralistischen Gesellschaft erfüllen die Massenmedien eine wichtige Funktion und haben eine verantwortungsvolle Aufgabe.“ 1 Es geht um die kommunikative Vermittlung zwischen den drei klassischen Gewalten und dem Volk.
„Die Medienlandschaft der Bundesrepublik verändert sich ständig aufgrund der laufenden technischen Neuerungen im Bereich der Informationstechnik (Satellitenfernsehen, Internet, Digitalisierung.“ 2
Doch welche Macht, insbesondere welche politische, üben die Medien in der Bundesrepublik Deutschland auf den Bürger aus? „Seit geraumer Zeit verstärkt sich in der klassischen Politikwissenschaft der Eindruck, Medien spielten eine Rolle im politischen System, die nicht nur bedeutsamer werde, sondern bedenkliche Ausmaße erreiche. (...) Politik bedarf in Demokratien, der öffentlichen Begründung; nur so sichert sie ihre Legitimation. Dies geschieht zu einem erheblichen Teil über die Medien“ 3 „Wirtschaftliche und machtpolitische Aspekte verbinden sich mit Fragen und Problemen der Meinungsfreiheit und der Pluralität des Meinungsangebotes.“ 4 Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet. Allerdings diskutiert, ob die Verschränkung der Gewalten durch eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Staatsorgane dem ursprünglichen der Gedanken der Gewaltentrennung zuwiderläuft und durch Lobbyismus und andere Einflussnahme die zentrale Stellung des Parlaments in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Bedeutung einer unabhängigen Presse oft höher eingeschätzt, weshalb diese gelegentlich informell auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet wird.
Die folgenden Kapitel sollen eine Einführung und Erörterung der Fragestellung nach den Einflussmöglichkeiten von Massenmedien in der Funktion einer vierten Gewalt sein. Sie beginnt in Kapitel zwei mit dem Werdegang MONTESqUIEUS, der Entwicklung der Inhalte des Gewaltenteilungs-Prinzips sowie seiner Anwendung bis in die heutigen Zeit. Im dritten Kapitel wird zunächst geklärt, was (Massen-) Medien sind, was sie grundsätzlich leisten und wie sie sich voneinander unterscheiden. Im Anschluss an eine genauere Betrachtung der Massenmedien hinsichtlich ihrer Entwicklung, Vermittlungsleistung und ihrer Wirkung folgt im vierten Kapitel eine Erörterung der Funktion und Legitimation von Massenmedien und ihrer Funktionsfähigkeit als „vierte Gewalt“. Diese endet mit dem Fazit in Kapitel fünf.
1 Fabrius, Georg; Geierhos, Wolfgang; Palmer, Christoph E.; Müller-Franke, Waltraud; Schrenk, Klemens H. und Jaschke, Hans-Gerd: Politik in der modernen Gesellschaft. Studienbuch für Polizeihochschulen, 2. Auflage, Stuttgart 2008, S.99 2 ebd.
3 Delhaes, Daniel: Politik und Medien. Zur Interaktionsdynamik zweier sozialer Systeme. Wiesbaden 2002, S.13 4 Fabrius, G.; Geierhos, W.; Palmer, C.; Müller-Franke, W.; Schrenk, K. und Jaschke, H.: Politik in der modernen Gesellschaft, S.99
- 6 -2. Die Funktion der Gewaltenteilung
Seit den Lehren vor allem von MONTESqUIEU, der französischen Revolution und der Entstehung der Bundesverfassung der USA setzte sich der Gedanke der Gewaltenteilung in der Staatstheorie insbesondere in Europas durch. MONTESqUIEU war Teil der Selbstdarstellung einer Staatsordnung, die zum liberalen Rechtsstaat wurde, deren wesentliches Konzept die Teilung der Staatsgewalt ist. Der Zweckgedanke dabei ist - nur vordergründig, wie sich zeigen wird - ein negativer. Schon in ihrer Entstehung sollen diese Gewalten, soweit es möglich ist, voneinander unabhängig sein, jedenfalls nach der Auffassung der Väter dieser Lehre. 1
Dem Werdegang MONTESqUIEUS, der Entwicklung der Inhalte dieses Prinzips sowie seiner Anwendung bis in die heutigen Zeit widmet sich dieses Kapitel. 2.1 Rückblick auf den Werdegang von Charles de Secondat, Baron de Montesquieu CHARLES-LOUIS DE SECONDAT, BARON DE LA BRèDE ET DE MONTESqUIEU (1689-1755), studierte Rechtswissenschaft an der Universität von Bordeaux. Nach dem juristischen Lizentiat wird er zunächst Advokat und dann Rat am Parlament von Bordeaux.
Dort wird er bereits 1716 Präsident des Obergerichts. Bereits als junger Gerichtspräsident bilden Grundfragen der Politik und Staatsphilosophie den Schwerpunkt seiner Studien. Nach zehnjähriger Tätigkeit verkauft MONTESqUIEU das von seinem Onkel ererbte Präsidentenamt wegen finanzieller Schwierigkeiten.
Zuvor sind seine „Lettres Persanes“ erschienen, eine in fiktiver Briefform formulierte Kritik an den politischen und gesellschaftlichen Zuständen in Frankreich, nebst Entwürfen einer idealen Republik, welche bei Hofe recht ungnädig aufgenommen wurden. 1827 wird er, nach einer am Veto des Königs zunächst gescheiterten Bewerbung, von der Akadémie Francaise kooptiert, hält aber dennoch Abstand zu ihr, da er sich durch die Begrüßungsansprache des Präsidenten brüskiert fühlt. Fortan unternimmt er längere Reisen nach Österreich, Ungarn, Italien, der Schweiz und Deutschland. Von Holland aus geht er nach England, wo er fast zwei Jahre lang bis 1731 lebt und studiert. Hier interessiert er sich für das britische Verfassungs- und Rechtswesen. Angeregt, nicht zuletzt von den Schriften JOHN LOCKES reift in ihm der Plan zu einem umfassenden Werk über die Voraussetzungen des freiheitlichen modernen Staates in historisch vergleichender Sicht. Der Ausarbeitung dieses großen Vorhabens widmet er sich nach der Rückkehr zu seinem Schloß La Brède. Hier und teilweise in Paris lebt MONTESqUIEU fortan bis zu seinem Tode. 2
„MONTESqUIEU gilt als einer der einflußreichsten Theoretiker des liberalen Verfassungsstaates. Seine Gewaltenteilungslehre prägte die nachrevolutionäre französische Verfassung ebenso wie die amerikanische und die konstitutionalistischen Bewegungen des 18. und 19 Jahrhunderts.“ 3
2.2 Montesquieus politische Schriften
- „Lettre Persannes“ (Amsterdam 1721) - Persische Briefe
-
„Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence“
- Betrachtungen über die Ursachen der Größe und des Verfalls des römischen Reichs (Amsterdam 1734)
- Hauptwerk „De l´esprit des lois“ - Vom Geist der Gesetze (Genf 1748) - „Défense de l´esprit des lois“ (Genf 1750) verfasst aufgrund der heftigen Kritik von klerkaler Seite an seinem Hauptwerk. 4 Hof und die Kirche warfen ihm Atheismus vor. 5
1751 wurde „De l´esprit des lois“ nichtsdestotrotz auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt.
1 Vgl. Doehring, Karl: Allgemeine Staatslehre. Eine systematische Darstellung, 3. Auflage, Heidelberg 2004, S.160f 2 Vgl. Weber-Fas, Rudolf: Staatsdenker der Moderne. Klassikertexte von Machiavelli bis Max Weber. Tübingen 2003, S. 109f 3 Oberndörfer, Dieter und Rosenzweig, Beate (Hrsg.): Klassische Staatsphilosophie. Texte und Einführungen von Platon bis Rousseau. München 2000, S.277
4 Vgl. Oberndörfer, Dieter und Rosenzweig, Beate (Hrsg.): Klassische Staatsphilosophie. , S.277 5 Vgl. Weber-Fas, Rudolf: Staatsdenker der Moderne, S.110
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Ingrid Forster, 2009, Die Säulen des Staates - Massenmedien als die "vierte Gewalt"? , München, GRIN Verlag GmbH
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