Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
II. Die Lectio Senatus und ihre Gründe 3
III. Die rituelle Rückgabe der Macht und die Neukonstituierung der Herrschaft im
Jahre 27 v. Chr. 6
1. Maßnahmen zur Neuordnung der res publica 7
2. Neuordnung der Herrschaft über die Provinzen 10
3. Zusammenfassung und Resultate der Neuordnungen 12
IV. Die Verzichte Octavians 13
V. Die Religiösen Ehrungen für Octavian und deren Funktion 16
VI. Fazit 17
Literaturverzeichnis 18
Quellenverzeichnis 18
2
I. Einleitung
Im Folgenden soll die, durch Octavian am 13. Januar des Jahres 27 v. Chr. erfolgte, rituelle Rückgabe der res publica an den römischen Senat sowohl auf ihre Auswirkungen für die politische Struktur Roms sowie für die an ihr Beteiligten Personen, wobei natürlich das Hauptaugenmerk auf Octavian selbst gerichtet sein soll, untersucht sowie einer kritischen Hinterfragung unterzogen werden. Dabei soll vor allem der Frage nach gegangen werden, ob es sich bei dieser Rückgabe um eine akribisch vorbereitete und aufwendig in Szene gesetzte Inszenierung mit dem Zwecke der Konstituierung der Macht Octavians oder, im Gegenteil, um einen aufrichtigen und ernst gemeinten Versuch der Restituierung der Republik handelte. Zur Beantwortung dieser Frage sollen sowohl eine nähere Betrachtung der von Octavian im Zusammenspiel mit Agrippa durchgeführten Revision der Senatsliste als auch der Vorbereitungen, die Octavian im Hinblick auf die Rückgabe getroffen hat, dienen. Abhängig von der Antwort auf die Frage nach dem Zweck der Rückgabe sollen dann die Beweggründe, welche Octavian zu diesem Schritte verleiteten, heraus gestellt werden. Des Weiteren sind natürlich auch die beschlossenen Regelungen sowie die Verzichte, die Octavian bezüglich der Rückgabe sowie der eventuellen Neuordnung der Republik getätigt hat, Thema der Betrachtungen. Dazu zählen sowohl die Verwaltung der einzelnen Provinzen Roms als auch die religiösen bzw. staatlichen Ehrungen und Ämter, die Octavian im Zuge dessen entweder entzogen oder neu verliehen wurden.
II. Die Lectio Senatus und ihre Gründe
Im Jahre 29 v. Chr. wurde durch Agrippa und Augustus eine so genannte lectio senatus durchgeführt, d.h. eine Revision der Senatsliste, in deren Zuge 190 Senatoren ihr Amt verloren. Diese Maßnahme war ihnen dadurch möglich, dass sie zu dieser Zeit die zensorische Gewalt inne hatten, ohne aber dabei Zensoren zu sein. 1
Bevor der Senat dieser Revision unterzogen wurde, hatte er mehr als 1000 Mitglieder zu verzeichnen. 2 Unter Diesen zählten Einige, aus verschiedenen Gründen, als unwürdig, dieses Amt zu bekleiden. Einer dieser Gründe war, dass z.B. zur Zeiten des Triumvirates auch Ritter
1 Sattler, Peter: Augustus und der Senat. Untersuchungen zur römischen Innenpolitik zwischen 30 und 17 v.
Chr., Göttingen 1960, S.31 (Im Folgenden zitiert als: Sattler, Innenpolitik)
2 Abele, Anton Theodor: Der Senat unter Augustus, Paderborn 1907, S.13 (Im Folgenden zitiert als: Abele,
Senat)
3
sowie Söhne von Sklaven oder Freigelassenen zum Senator ernannt werden konnten. 3 Darüber hinaus war auch schon Caesar großzügig in der Vergabe von Senatorenrängen. Unter dessen Herrschaft sind nämlich viele Männer nur auf Grund ihrer Treue zu ihm und nicht wegen ihrer noblen Herkunft oder ihrer Beiträge zum Gemeinwohl in den Senat gekommen. 4 Diese stammten dann häufig aus, in Rom, unbekannten Familien oder sogar gar nicht aus Rom oder seiner näheren Umgebung sondern aus Gebieten in ganz Italien. 5 Dies hatte zur Folge, dass mit der Zeit immer mehr homines novi im Senat vertreten waren und die nobiles in die Minorität drängten. 6 Diese konnten folglich vom Standpunkt jener Vertreter der Nobilität, die auf ihre Herkunft und auf ihre Ahnen sehr stolz waren, also zumeist jene aus Familien mit langer senatorischer- und adeliger Tradition, durchaus als „unwürdig“ bezeichnet werden, da sie eben nicht aus Familien mit einem hohem Maß an Anerkennung sowie Einfluss in Rom stammten. 7
Die mehr oder weniger subjektiv mangelnde Würde mancher Senatoren kann aber nicht der einzige Grund bzw. Auslöser für die Säuberung des Senats gewesen sein, auch wenn Cassius Dio dies so darstellt. 8
Man kann sie eher als vorgeschobene Begründung betrachten, die dazu dienen sollte, die wahren Absichten Octavians zu verschleiern.
Diese lagen nämlich wohl eher darin seine eigenen Feinde sowie die Feinde der, bereits angesprochenen, adeligen Familien zu beseitigen, um diese hinter sich zu bringen und sie im gleichen Zuge gegen seine unliebsamen Widersacher aufzuwiegeln. 9 Zu diesen Widersachern bzw. von ihm ausgestoßenen Senatoren gehörten aber nicht ausschließlich Antonianer also solche Leute, die bei der Schlacht von Actium nicht auf Octavians Seite waren. Dies wird vor Allem klar, wenn man bedenkt, dass vor der Revision ca. 300 Senatoren auf Seiten des Antonius standen, von denen, sogar im unwahrscheinlichem Fall, dass von den bereits erwähnten 190 abgesägten Senatoren 100 Prozent Antonianer gewesen wären, auch nach der Revision noch ca. 110 im Senat vertreten waren. 10
3 Cass. Dio 52,42,1
4 Schlange-Schöningen, Heinrich: Augustus, Darmstadt 2005, S.86 (Im Folgenden zitiert als: Schlange-
Schöningen, Augustus)
5 Bleicken, Jochen: Augustus. Eine Biographie, Berlin 1998, S.307 (Im Folgenden zitiert als: Bleicken,
Biographie)
6 Nitschke, Jens: Dignitas und auctoritas. Der römische Senat und Augustus. Prosopographische Überlegungen
zur Karriere der Konsuln und Statthalter 30 v. Chr. bis 14 n. Chr., München 2001, S.93 - 99 (Im Folgenden
zitiert als: Nitschke, Dignitas)
7 Nitschke, Dignitas, S.99 - 100
8 Cass. Dio 52,42,1
9 Sattler, Innenpolitik, S.33
10 Abele, Senat, S.13
4
Des Weiteren wird kein prominenter Anhänger des Antonius erwähnt, der seinen Senatssitz hätte einbüßen müssen. 11
Man muss den Ausschluss also differenzierter betrachten. Da die Antonianer keine homogene Gemeinschaft innerhalb des Senats bildeten, war es Octavian möglich, mehr oder weniger einzeln mit ihnen zu verfahren und sie nicht als eine einheitliche Gruppe anzusehen und zu bestrafen. So konnte er gleichzeitig seine ärgsten Gegner zum Austritt nötigen, das Gros der Antonianer aber durch Zugeständnisse, wie z.B. dem Versprechen an sie, sämtliche Akten aus den Archiven des Antonius zu vernichten, zu einem, wenn auch sehr instabilen und vorüber gehenden, Frieden bringen. 12
Den Ausschluss seiner Feinde versuchte Octavian zunächst durch einen Aufruf an die Senatoren zu erwirken, sowohl ihre Herkunft als auch ihren Lebenswandel selbstkritisch zu prüfen und danach selbst zu entscheiden, ob es an der Zeit wäre das Amt nieder zu legen. 13 Dadurch wollte Octavian erreichen, dass die Umstrukturierung des Senats in der Öffentlichkeit als nicht so radikal angesehen werden sollte. Es sollte ferner so aussehen, als wären die Senatoren freiwillig gegangen, was Octavian von der Verantwortung ihrer Absetzung befreit hätte. Diese scheinbare Freiwilligkeit bzw. das Selbsturteil der Senatoren über sich war aber nicht viel mehr als eine Farce. Denn Octavian machte unmissverständlich klar, wer sich selbst zu richten hatte und wer nicht. 14 Als sich aber lediglich 50 Senatoren bereit erklärten „freiwillig“ ihr Amt nieder zu legen, erhöhte Octavian den Druck und zwang weitere 140 schlicht dazu es den Anderen gleich zu tun. Insgesamt wurden also 190 Senatoren aus dem Senat entfernt. 15 Oben drein wurden die Namen dieser ehemaligen Senatoren der Öffentlichkeit Preis gegeben, um sie zu bestrafen. Allerdings beschränkte sich Octavian dabei auf die Gruppe der 140 von ihm persönlich entlassenen ehemaligen Senatoren. Diese Maßnahme ist wohl damit zu erklären, dass er zeigen wollte, dass unter seiner Führung Gehorsam belohnt und Ungehorsam bestraft wird. 16
Über etwaige, nach der Ausweisung neu hinzu gekommene, Senatoren wird in den Quellen kaum etwas berichtet. Cassius Dio berichtet aber davon, dass Octavian darauf achtete vermehrt Mitglieder patrizischer Familien einzugliedern. 17 Diese durfte er, auf Grund eines Beschlusses des Senats im Jahre 30 v. Chr., darüber hinaus auch höchst persönlich ernennen, 18
11 Sattler, Innenpolitik, S.33
12 Eben da, S.33
13 Cass. Dio 52,42,2
14 Abele, Senat, S.13
15 Cass. Dio 52,42,2
16 Sattler, Innenpolitik, S.33 - 34
17 Cass. Dio 52,42,5
18 Bleicken, Biographie, S.317
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Arbeit zitieren:
Philipp-Michael Hebel, 2011, Die rituelle Rückgabe der Macht durch Octavian im Jahre 27 v. Chr., München, GRIN Verlag GmbH
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