Rechtfertigung der Sezession von Staaten
Zusammenfassung
In dieser Bachelor-Thesis geht es um die Rechtfertigung der Sezession von Staaten. Sezession ist eines der grundlegendsten Probleme der politischen Theorie und eines der größten Probleme der heutigen Welt. Als schwerwiegende Ereignisse bedrohen Sezessionen die Sicherung des internationalen Friedens und der internationalen Gerechtigkeit sowie den Schutz der grundlegenden Menschenrechte. Die Frage, unter welchen Bedingungen eine Sezession gerechtfertigt ist, soll daher beantwortet werden.
Nach einer Definition des Begriffs der Sezession von Staaten sowie einer Untersuchung der Zulässigkeit von Sezessionen im positiven Recht anhand des Völkerrechts und des Verfassungsrechts werden in dieser Bachelor-Thesis verschiedene Rechtfertigungs-versionen der normativen Sezessionstheorien in der modernen politischen Theorie vorgestellt und kritisch analysiert. Schließlich wird eine Perspektive gegeben, in welcher Form ein Sezessionsrecht im Völkerrecht formuliert werden sollte.
Justification of the Secession of States
Abstract
This Bachelor-Thesis is about the justification of the secession of states. Secession is one of the most basic problems of political theory and one of the most important problems of the present world. As serious events secessions threaten the securing of the international peace and justice as well as the protection of the basic human rights. The question under which conditions secession is morally justified must therefore be answered.
After giving a definition of the notion of the secession of states and a study of the legality of secession in the positive law on the basis of international and constitutional law, in this Bachelor-Thesis different justification versions of normative theories of secession in modern political theory are presented and critically analyzed. Finally, a perspective is announced, how a right of secession should be formulated in international law.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Begriff der Sezession von Staaten 5
3. Sezession von Staaten im positiven Recht 9
3.1 Zulässigkeit von Sezessionen im Völkerrecht 9
3.1.1 Sezessionsrecht als Selbstbestimmungsrecht des Völker 9
3.1.2 Defizitäres Sezessionsrecht des Völkerrechts 12
3.2 Zulässigkeit von Sezessionen im Verfassungsrecht 16
3.2.1 Anerkennung oder Ausschluss eines Sezessionsrechts 16
3.2.2 Implikationen für ein völkerrechtliches Sezessionsrecht 17
4. Sezessionstheorien in der modernen politischen Theorie 18
4.1 „Primary Right“-Theorien 19
4.1.1 „Ascriptivist (Nationalist)“-Theorien 19
4.1.1.1 „Pure Nationalist These 19
4.1.1.2 „Communitarian These 20
4.1.1.3 Kritik - Contra zugeschriebenes Sezessionsrecht 25
4.1.2 „Plebiscitary (or Majoritarian) -Theorien 28
4.1.2.1 Liberal-demokratischer Ansatz 29
4.1.2.2 Libertär-kontraktualistischer Ansatz 32
4.1.2.3 Kritik - Contra plebiszitäres Sezessionsrecht 33
4.2 „Remedial Right Only“-Theorien 36
4.2.1 Vergangenes territoriales Unrecht 36
4.2.2 Gegenwärtiges politisches Unrecht 38
4.2.3 Kritik - Contra Sezessionsrecht als Notwehrrecht 41
5. Positivierung eines Sezessionsrechts - eine Perspektive 43
6. Fazit 49
7. Literaturverzeichnis 50
3
1. Einleitung
„Secession is one of the most basic problems of political philosophy“ sowie eines der größten politischen Probleme der heutigen Welt. Nicht nur im letzten Jahrhundert gab es sehr viele Sezessionen (Caney 1998: 151), sondern schon so lange wie Staaten überhaupt existieren, gibt es Sezessionen (Beran 1984: 21f.).
Bei der Rechtfertigung der Sezession von Staaten besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der staatlichen Souveränität bzw. der territorialen Integrität der Staaten: „one principle or the other must give way“ (Brilmayer 1991: 177f.). Als schwerwiegende Ereignisse bedrohen Sezessionen zudem die Sicherung des internationalen Friedens und der internationalen Gerechtigkeit sowie den Schutz der grundlegenden Menschenrechte (Chwaszcza 1998: 468).
Nach der Unabhängigkeitserklärung Kosovos ist eine neu aufgeflammte Diskussion zum Thema Sezessionsrecht zu verzeichnen (Kälin 2009: 481). Mit der Frage: „what arguments justify a plea for secession?“ (Lehning 1998: 1) befassen sich vornehmlich angloamerikanische Vertreter der politischen Theorie und Philosophie. In der Vielzahl von verschiedenen Rechtfertigungsversionen der normativen Sezessionstheorien geht es um eine allgemeine abstrakte Rechtfertigung auf normativer Ebene (Chwaszcza 1998: 468). Aus normativer Perspektive „we want to know whether or not the secessionists are justified” (Tesón 1998: 132). Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Besteht ein Sezessionsrecht, und wenn ja, basierend auf welchen Rechtfertigungsargumenten? Unter welchen Voraussetzungen ist die Ausübung des Sezessionsrechts vertretbar? Welche Gruppen können das Sezessionsrecht ausüben? Muss eine Gruppe, die das Sezessionsrecht ausübt, ein Anrecht auf das betreffende Territorium besitzen? Sollte das Völkerrecht ein Sezessionsrecht anerkennen, und wenn ja, in welcher Form (Weinstock 2001: 182f.)?
Zunächst wird in Kapitel 2 der Begriff der Sezession von Staaten definiert, um den konkreten Untersuchungsgegenstand distinktiv bestimmen zu können. In Kapitel 3 wird die Zulässigkeit von Sezessionen im positiven Recht anhand des Völkerrechts und des Verfassungsrechts analysiert. Zur Frage der Rechtfertigung der Sezession von Staaten werden in Kapitel 4 die verschiedenen Rechtfertigungsversionen der normativen Sezessionstheorien in der modernen der Theorien vorgestellt und kritisch analysiert, insbesondere hinsichtlich ihrer Implikationen für ein völkerrechtliches Sezessionsrecht. Schließlich wird in Kapitel 5 eine Perspektive zur Positivierung eines Sezessionsrechts gegeben, um die Frage zu beantworten, in welcher Form ein Recht auf Sezession im Völkerrecht formuliert werden sollte.
2. Begriff der Sezession von Staaten
Um die Frage nach der Rechtfertigung der Sezession von Staaten zu beantworten, muss zunächst der Begriff der Sezession 1 definiert werden.
Im geltenden positiven Völkerrecht ist keine Legaldefinition der Sezession vorzufinden (Ott 2008: 41). Die Diskussion in der wissenschaftlichen Literatur bewirkte folglich eine Vielzahl an Definitionen (Kälin 2009: 482). Aufgrund einer fehlenden einheitlichen Begrifflichkeit wird exemplarisch eine völkerrechtliche Definition vorgestellt.
„Secession is the separation of part of the territory of a State carried out by the resident population with
the aim of creating a new independent State or acceding to another existing state (…) in the absence of
consent of the previous sovereign” (Haverland zitiert nach Dördelmann 2002: 12).
In Anlehnung an diese Definition wird der für diese Arbeit gültige Sezessionsbegriff entwickelt: Zur Definition des Begriffs, insbesondere hinsichtlich der Rechtfertigung von Sezession, ist zunächst die Unterscheidung zwischen unilateraler und konsensualer Sezession äußerst wichtig. Der Begriff der unilateralen Sezession bezeichnet eine einseitige Sezession, die ohne die Zustimmung des betreffenden Staates und andere Formen von Verhandlungsprozessen durchgeführt wird. Eine konsensuale Sezession bezeichnet hingegen eine einvernehmliche Sezession, die sich entweder gemäß den verfassungsrechtlichen Regelungen des betreffenden Staates oder unter anderen Formen von Verhandlungsprozessen vollzieht. Der Unterschied besteht letztendlich darin, ob die Sezession mit oder ohne die Zustimmung des betreffenden Staates vollzogen wird (Kälin 2009: 482, Buchanan 2004: 338).
Hinsichtlich der Frage nach der Rechtfertigung von Sezessionen erscheint lediglich die Analyse eines unilateralen Sezessionsrechts relevant. Die Frage nach der Rechtfertigung von Sezessionen wird im Spannungsverhältnis zwischen Selbst-bestimmungsrecht der Völker und Souveränität der Staaten irrelevant, wenn der betreffende Staat auf sein Recht der territorialen Integrität verzichtet (Zustimmung bei konsensualer Sezession) oder aber auch kein Recht der territorialen Integrität besitzt (keine Souveränität nach einem Staatszerfall) 2 (Dördelmann 2002: 42).
1 Aus dem Lateinischen secessio für Absonderung, Trennung
2 In den „Remedial Right Only Theorien“ (Kapitel 4.2.2) wird aber der Fall von „sauve qui peut“-Separationen in failed states analysiert, da die Rechtfertigung einer Sezession aufgrund der möglichen Gefährdung des Wiederaufbaus des gescheiterten Staates, verbunden mit einem Rückgewinn der staatlichen Souveränität, dennoch wieder relevant sein kann.
Im nächsten Schritt wird eine Abgrenzung des Begriffs der Sezession von anderen völkerrechtlichen Tatbeständen vorgenommen: Dismembration, Zession, Separation, unechte Sezession, Irredenta sowie Devolution, um den Untersuchungsgegenstand distinktiv zu bestimmen:
Unter dem Begriff Dismembration 3 ist der Zerfall eines Staates und die Bildung neuer Staaten auf dessen ehemaligem Territorium zu verstehen (Kälin 2009: 82). Zur Unterscheidung von Dismembration und Sezession kann in dieser Arbeit aber nicht beantwortet werden, ob durch ein Sezessionsrecht eventuell in der Zukunft der Untergang des verbleibenden Staates als Völkerrechtssubjekt bewirkt wird (Ott 2008: 42, 47).
Bei einer Zession 4 wird ein Territorium auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung regelmäßig von einem Staat auf den anderen übertragen. Wenn diese Übertragung gegen den Willen der dort lebenden Bevölkerung durchgeführt wird, besteht im Unterschied zur Sezession keine Ausübung sondern sogar eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Separation 5 bezeichnet die Abtrennung von einem oder mehreren Teilen eines Staatsgebietes, um einen oder mehrere neue Staaten zu gründen. Begrifflich werden dadurch sowohl einseitige als auch einvernehmliche Sezessionen erfasst (ebd.: 47f.). Das Ziel einer unechten Sezession ist, einen völkerrechtswidrigen Territorialstatus wieder rückgängig zu machen, und zwar durch die Wiederherstellung eines früheren territorialen Status, der durch eine völkerrechtswidrige Annexion verändert wurde. Allerdings kann eine unechte Sezession auch eine echte Sezession sein. Zwar wird die historisch gefestigte Wirklichkeit nicht als end- und rechtsgültig qualifiziert. Aufgrund des Effektivitätsgrundsatzes führt das Interesse an Rechtssicherheit aber auch zur Anerkennung des Illegitimen, wodurch die Rechtfertigung eines Sezessionsrechts wieder relevant sein kann (ebd.: 49ff.).
Der Begriff Irredenta 6 bezeichnet einen Prozess, in dem Ethnien, die in mehr als einem Staat leben, nach einer staatlichen Vereinigung streben. Zwar wird auf die territoriale Veränderung bestehender Staaten durch innerstaatliche Gruppen abgezielt, dennoch ergibt sich ein signifikanter Unterschied zur Sezession. Die Forderung eines Staates auf ein Territorium eines anderen Staates ist ein zwischenstaatlicher Konflikt. Bei einer Sezession soll es sich hingegen um die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts handeln, wenn die Gründung eines
3 Aus dem Lateinischen dis membrum für „entzweites Körperlied“, übersetzt als Zerstückelung, Aufteilung
4 Aus dem Lateinischen cessio für Abtretung
5 Aus dem Lateinischen separatus für abgesondert, getrennt
6 Aus dem Italienischen terre irredenta für unerlöste Gebiete
eigenen Staates, aber nicht die Vereinigung mit einem anderen Staat angestrebt wird (ebd.: 152f.).
Mit dem Begriff Devolution 7 wird die Delegation von Kompetenzen an Gebietskörperschaften unter der nationalstaatlichen Ebene bezeichnet, wodurch die Souveränität des bestehenden Staates nicht angetastet wird. Ziel ist die Inklusion territorialer Minderheiten, die im Gegensatz zur Sezession unterhalb der Schwelle zur Gründung eines neuen Staates verbleibt (Broschek 2005: 153f.).
Folgende völkerrechtliche Definition des Begriffs der Sezession von Staaten kann letztlich entwickelt werden: Sezession ist die Abtrennung eines staatlichen Territoriums durch die betreffende Gebietsbevölkerung, um einen neuen, unabhängigen Staat zu gründen. Bei dieser Veränderung des Territorialstatus besteht der Tatbestand einer Staatennachfolge: Ein staatliches Territorium wird unabhängig und der verbleibende Staat besteht weiterhin als Völkerrechtsubjekt. Die Sezession ist mit der Separation identisch, die sowohl unilaterale als auch konsensuale Sezessionen erfasst (Ott 2008: 54). Zur Beantwortung der Frage nach der Rechtfertigung der Sezession von Staaten wird sich auf die Analyse eines unilateralen Sezessionsrechts konzentriert. Denn nur in diesem Fall besteht das Spannungsverhältnis zwischen den beiden Prinzipien Selbstbestimmungsrecht der Völker und Souveränität der Staaten.
Aus normativer Perspektive erweist sich die Sezessionsproblematik als Frage nach der legitimen Konstitution politischer Einheit, das bedeutet nach den normativen Grundlagen legitimer Herrschaft und politischer Gemeinschaft (Dördelmann 2002: 59). Durch eine Sezession verwerfen die Sezessionisten den Anspruch der Regierung auf legitime Herrschaft und beanspruchen zum einen das Recht auf politische Selbstbestimmung in Form politischer Souveränität und zum anderen das Recht auf gesellschaftliche Selbstkonstitution. Die wechselseitigen Rechte und Pflichte werden zwischen den Bürgern als Mitglieder einer gemeinsamen politischen Einheit aufgebrochen, indem alle politisch-gesellschaftlichen (Rechts-)Beziehungen mit den Bürgern des verbleibenden Staates beendet werden (Chwaszcza 1998: 469).
Zudem stellt sich die Frage, wie im Falle einer Sezession der internationale Frieden und die internationale Gerechtigkeit gesichert sowie insbesondere die Menschenrechte geschützt werden können (ebd.: 468). Zur Rechtfertigung der Sezession von Staaten muss deshalb folgende Differenzierung vorgenommen werden: Ein Sezessionsrecht beinhaltet (1) das Recht einen eigenen Staat zu errichten und (2) das Recht auf dessen Anerkennung als legitimer
7 Aus dem Englischen devolution für Übertragung, Verlagerung
3. Sezession von Staaten im positiven Recht
Zur Untersuchung der Zulässigkeit von Sezessionen im positiven Recht muss die „Doppelnatur der Sezessionsproblematik“ (Dördelmann 2002: 24) beachtet werden: Eine Sezession besitzt sowohl verfassungsrechtliche als auch völkerrechtliche Relevanz. Zum einen sind Sezessionen innerstaatliche Prozesse, die unter das in einem Staat geltende Verfassungsrecht fallen. Zum anderen entstehen durch Sezessionen neue Staaten, die als Völkerrechtssubjekte von internationalem Interesse sind (Ott 2008: 40, Dördelmann 2002: 24). Folglich ist eine Untersuchung der Zulässigkeit von Sezessionen im positiven Recht anhand des Völkerrechts und des Verfassungsrechts vorzunehmen.
3.1 Zulässigkeit von Sezessionen im Völkerrecht
Grundsätzlich ist im Völkerrecht kein allgemeines Sezessionsrecht vorzufinden (Kälin 2009: 488). „While international law does not provide a right of secession, separatists have nonetheless relied on particular provisions of international law in making their secessionist claims” (Brilmayer 1991: 183). Sezession stellt folglich einen rechtlich neutralen Akt dar, der weder völkerrechtswidrig noch völkerrechtsgemäß ist (Dördelmann 2002: 24). Als rechtliche Grundlage für die Sezession von Staaten kann aber das Selbstbestimmungsrecht der Völker gelten (Kälin 2009: 482). Um die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit von Sezessionen zu beantworten, wird daher das Sezessionsrecht aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker abgeleitet.
3.1.1 Sezessionsrecht als Selbstbestimmungsrecht der Völker
Das Prinzip der Selbstbestimmung hat sich über die letzten Jahrhunderte von einem ideellen und politischen Prinzip zu einer unmittelbar anwendbaren Norm des Völkerrechts entwickelt. In Artikel 1 Ziffer 2 der Charta der Vereinten Nationen vom 26.06.1945 wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker auf rechtlicher Ebene zunächst als Norm mit rein programmatischem Charakter verankert (Kälin 2009: 483, Dördelmann 2002: 26):
„(…) 2. To develop friendly relations among nations based on respect for the principle of equal rights
and self-determination of peoples, and to take other appropriate measures to strengthen universal peace; (…)” 8
Der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker erhielt dadurch aber keinen Rechtscharakter, dieser konnte sich erst durch die nachfolgende Staatenpraxis entwickeln (Dördelmann 2002: 27). Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist erstmals explizit in Ziffer
8 Charter of the United Nations: Chapter I. Purposes and Principles, in: http://www.un.org/en/documents/charter/chapter1.shtml: Stand: 12.08.2010.
2 der Resolution der Generalversammlung über die Gewährung der Unabhängigkeit für koloniale Länder und Völker („Dekolonialisierungs-Resolution“) vom 14.12.1960 erwähnt worden (ebd.: 27).
„2. All people have the right to self-determination; by virtue of that right they freely determine their
political status and freely pursue their economic, social, cultural development.” 9
Im übereinstimmenden Artikel 1 Absatz 1 und 3 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Recht („UNO-Menschenrechtspakte“ von 1966) wurde das Selbstbestimmungsrecht ansatzweise rechtlich definiert (Kälin 2009: 483, Brilmayer 1991: 181f.):
„Article 1
1. All peoples have the right of self-determination. By virtue of that right they freely determine their
political status and freely pursue their economic, social and cultural development. (…)
3. The States Parties to the present Covenant, including those having responsibility for the
administration of Non-Self-Governing and Trust Territories, shall promote the realization of the right
of self-determination, and shall respect that right, in conformity with the provisions of the
Charter of the United Nations.” 10
Demnach haben alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung: Sie entscheiden über ihren politischen Status und gestalten ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Mit der als rechtsverbindlich anerkannten UNO-Grundsatzerklärung 2625: Erklärung über völkerrechtliche Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten („Friendly Relations Declaration“) vom 24.10.1970 wurde schließlich die bisher verbindlichste und umfassendste Formulierung des Selbstbestimmungsrechts vorgenommen (Kälin 2009: 483f., Brilmayer 1991: 182):
„By virtue of the principle of equal rights and self-determination of peoples enshrined in the
Charter of the United Nations, all peoples have the right freely to determine without external
9 General Assembly Resolution 1514 (XV): Declaration on the granting of independence to colonial countries and peoples, in: http://daccess-dds-
ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/152/88/IMG/NR015288.pdf?OpenElement; Stand: 12.08.2010.
10 International Convent on Civil and Political Rights: Part I, in: http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm; Stand: 12.08.2010 sowie International Convent on Economic, Social and Cultural Rights: Part I, in: http://www2.ohchr.org/english/law/cescr.htm; Stand: 12.08.2010.
Arbeit zitieren:
Sandra Arnold, 2010, Rechtfertigung der Sezession von Staaten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte: Rechtfertigung der Sezession von Staaten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
The International Politics of Quebec Secession: State Making and State...
David Carment, Frank P. Harvey, John F. , JR. Stack
10 Jahre Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre /10 Years Joint...
Dokumentation der Jubiläumsfei...
Geschichte Der Vereinigten Staaten. Von Den Frhesten Zeiten Bis Zur Ad...
Jesse Ames Spencer
A Southern Star for Maryland: Maryland and the Secession Crisis, 1860-...
Lawrence M. Denton, Charles Branch Clark
Political Culture and Secession in Mississippi: Masculinity, Honor, an...
Christopher J. Olsen
0 Kommentare