Hannes S. Auer - Nationalratswahl 2002
Inhalt
1. Einleitung
1.1. Herangehensweise
2. Das bei der Nationalratswahl 2002 zum Zuge gekommene
Wahlrecht - ein Auszug
3. Mögliche Mandatszuweisungen anhand von Vorzugsstimmen
4. Mandatsvergabe bei der Nationalratswahl 2002
5. Der Gebrauch des Instruments der Vorzugsstimmen
6. Regionale Unterschiede
7. Hat das Vorzugssystem bei dieser Wahl Effekte gezeigt?
8. Schluss
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Hannes S. Auer - Nationalratswahl 2002
1. Einleitung
Die Nationalratswahl von 1994, bei der ein neues, die Persönlichkeitswahl formal verstärkendes, Wahlrecht zum Einsatz kam, verhalf trotz eines relevanteren Vorzugsstimmensystems nicht zum Durchbruch zur Persönlichkeitswahl: Die Vorzugsstimmen der Wählerinnen und Wähler hatten zwar de jure den Einfluss, die Listenreihungen der Parteien zu beeinflussen und somit Kandidatinnen und Kandidaten den Weg ins Parlament zu ebnen, die auf herkömmlichem Wege keine Möglichkeit dazu gehabt hätten, de facto verhalfen die Vorzugsstimmen aber nur solchen Kandidaten zu einem Mandat, denen ohnehin eines durch ihre Reihung in den Listen, welche von den Parteien vorgenommen wird, zugestanden war. 1
1.1. Herangehensweise
In der vorliegenden Arbeit soll, in Anlehnung an den Text und unter Heranziehung der Erkenntnisse der Arbeit von Wolfgang C. Müller 2 die Frage beantwortet werden, ob die Wahl zum Nationalrat im Jahr 2002 an dieser Situation etwas geändert hat. Gab es 2002, wenn schon keinen Durchbruch, dann wenigstens einen, nach dahingehender Änderung des Wahlrechts 1992 und nach der ersten „Testwahl“ 1994, tatsächlichen Schritt in Richtung einer Persönlichkeitswahl? Gab es nun tatsächlich „direkt“ gewählte Mandatare? Und wie hat sich die Akzeptanz des Vorzugsstimmenwahlrechts selbst, gemessen an vergebenen Stimmen, entwickelt? Indessen sollen Fragen wie die nach der Mandatsverteilung nach Regional- und Landeswahlkreisen bzw. der Bundesebene, der absoluten vergebenen Vorzugsstimmenzahlen nach Regional- und Landeswahlkreisen gegliedert, nach den Unterschieden in der regionalen Verteilung der Vorzugsstimmen und nach den in Bezug zu den erhaltenen Vorzugsstimmen stärksten Kandidatinnen und Kandidaten, unter Heranziehung der offiziellen Wahlergebnisse, beantwortet und interpretiert und in grafischer Form anhand von Tabellen und Diagrammen wiedergegeben werden.
1 Vgl. Müller, C. Wolfgang / Scheucher, Christian (1995), Das verstärkte Vorzugsstimmensystem, in: Müller,
Wolfgang C. et al (1995), Wählerverhalten und Parteienwettbewerb, Wien, Seiten 323ff.
2 Müller, C. Wolfgang / Scheucher, Christian (1995), Das verstärkte Vorzugsstimmensystem, Wien.
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2. Das bei der Nationalratswahl 2002 zum Zuge gekommene Wahlrecht - ein Auszug
„Für die in einem eigenen Gesetz (Nationalrats-Wahlordnung 1992) geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 43 Regionalwahlkreise eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren. Im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren werden die zu vergebenden Mandate durch das Ermittlungsverfahren nach Hare festgestellt; im dritten Ermittlungsverfahren, in dem das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet wird, findet ein bundesweiter proportionaler Ausgleich statt. Zugangsbeschränkung für die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel, sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat erzielt hat.“ 3
3. Mögliche Mandatszuweisungen anhand von Vorzugsstimmen
Um ein Mandat auf der Basis von Vorzugsstimmen zu bekommen, das heißt ohne von der jeweiligen Partei auf einen aussichtsreichen Listenplatz gereiht worden zu sein, bedarf es der Erfüllung zumindest eines dreier Kriterien:
Auf der Ebene der Landeswahlkreise ist hierfür die Erlangung von so vielen Vorzugsstimmen erforderlich, dass deren Zahl der Wahlzahl erreicht wird, also jener Menge an Stimmen, die im jeweiligen Wahlkreis zum Erhalt eines Mandates führt. 4
In den Regionalwahlkreisen gelten folgende Regeln:
Ein Mandat wird aufgrund von Vorzugsstimmen und nicht aufgrund der Parteireihung vergeben, wenn der Kandidat mindestens halb so viele Vorzugsstimmen erhält wie die Wahlzahl beträgt oder zumindest so viele Vorzugsstimmen lukriert, dass deren
3 Website des Österreichischen Bundesministeriums für Inneres, http://www.bmi.gv.at/wahlen, 1. Juni 2003.
4 Vgl. Müller, C. Wolfgang / Scheucher, Christian (1995), Das verstärkte Vorzugsstimmensystem, in: Müller,
Wolfgang C. et al (1995), Wählerverhalten und Parteienwettbewerb, Wien, Seite 325.
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Anzahl einem Sechstel der Parteistimmen entspräche, wobei in dem Fall, dass mehrere Kandidaten einer Partei diese Hürde genommen haben, das Mandat dem Stimmenstärksten zufällt - wobei die Partei des betreffenden Kandidaten selbst die Wahlzahl an Stimmen erreicht haben muss um überhaupt für ein Mandat, sei es durch Vorzugsstimmen oder nicht, in Frage zu kommen.
4. Mandatsvergabe bei der Nationalratswahl 2002
Bei den Nationalratswahlen 2002 wurde ein Großteil der Mandate auf Ebene der Regionalwahlkreise, gefolgt von den Landeswahlkreisen und dem dritten Ermittlungsverfahren vergeben (Tabelle 1). Vorzugsstimmenmandate werden auf Ebene der Regional- und Landeswahlkreise, also im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren, nicht aber im dritten, der Ebene der Bundesliste vergeben. Somit haben die Wählerinnen und Wähler mittels derer Vorzugsstimmen nur Einfluss auf die Mandate, die im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren vergeben werden; insgesamt waren dies bei der Nationalratswahl 2002 161 von insgesamt 183, also rund 88% der Mandate. Nahmen Müller und Scheucher 1995 an, größere Parteien würden auf Landes- und Regionalwahlkreisebene generell verhältnismäßig mehr Mandate gewinnen als kleinere Parteien und deren Wählerinnen und Wähler könnten somit bei den größeren Parteien auch erheblich mehr Einfluss auf die Reihung der Listen nehmen, so lässt sich diese Behauptung auch bei den Wahlen zum Nationalrat des Jahres 2002 belegen, wenn auch nicht mehr in diesem Ausmaß: Während bei den größeren Parteien der Anteil der im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren gewonnen Mandate sehr hoch ausfiel (bei der ÖVP waren dies 91 % der Mandate, bei der SPÖ 90 %), fallen die Werte für die Grünen deutlich niedriger (71%) und bei den Freiheitlichen wieder etwas höher aus (83%) als bei den konkurrierenden Parteien.
Tabelle 1: Mandatsverteilung bei der Nationalratswahl 2002: Regionalwahlkreise, Landeswahlkreise und Bundesebene nach Parteien (absolute Zahlen)
Arbeit zitieren:
Mag. Hannes S. Auer, 2003, Nationalratswahl 2002 in Österreich: Ein weiterer Schritt zur Persönlichkeitswahl?, München, GRIN Verlag GmbH
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