Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Der Vandalenkrieg 5
2.1 Der Kriegsgrund 5
2.2 Der Kriegsanlaß 6
2.3 Der Kriegsverlauf 7
2.3.1 Die militärisch Lage des Vandalenreiches:
Die Gunst des Moments 7
2.3.2 Kriegsplanung und Vorbereitung 10
2.3.3 Die Verschiffung und Anlandung 11
2.3.4 Der Kriegszug in Afrika 13
2.4 Die Restitution der römischen Herrschaft 17
2.4.1 Die Okkupation der vandalischen Gebiete 17
2.4.2 Die Reorganisation der Verwaltung 18
2.5 Die Behauptung Nordafrikas durch Justinian I. 19
3 Der Vandalenkrieg im Kontext der Reconquista Justinians I. 21
4 Fazit 24
I. Quellen- und Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
In der Regierungszeit des Kaisers Justinian I. (527 - 565 n. Chr.) zum Ende der Spätantike gewinnt die Idee der weltumspannenden Einheit des Imperium Romanum, also der Verwaltungseinheit des Mittelmeerraumes (Orbis Romanus) und der ungeteilten politischen wie militärischen Dominanz über die Ökumene, ein letztes mal an Profil durch die militärischen Erfolge des Oströmischen Reiches und der Rückgewinnung von westlichen Provinzen. 1 Schon in der militärischen und innenpolitischen Krise des 3. Jh. n. Chr. zeichnete sich eine Entwicklung ab, in der die Führungsschwäche des Kaisertums im Römischen Reich zur zeitweiligen Etablierung von Lokalreichen in den äußeren Provinzen führte, wie dem gallischen Sonderreich und dem palmyrenischen Teilreich. Diese Reichsbildungen stehen aber noch im engen Zusammenhang mit den zahlreichen Usurpationen der Soldatenkaiserzeit (235 - 284 n. Chr.) und gaben letztlich nur den reichsweiten Anspruch der Herrschaft zugunsten eines örtlich begrenzten Herrschaftsraumes auf. 2 Qualitativ neu waren die Reichsbildungen durch nichtrömische Gruppen als autonome Verbände auf dem Territorium des Imperium Romanum im Zuge der sog. Völkerwanderung (375 - 568 n. Chr.). 3 Teils als Föderaten angesiedelt, teils unter kriegerischer Landnahme konstituierten sich auf römischen Boden etwa das burgundische, das fränkische, das langobardische, das ost- und westgotische Reich und das Vandalenreich in den nordafrikanischen Provinzen Roms (um 435 - 534 n. Chr.). 4 Der Besitzanspruch des Römischen Reiches über die afrikanischen Provinzen blieb nach der gewalt- 1 Vgl.zum Orbis Romanus, dem römischen Weltkreis, PFLAUM (1963), 383-385, zum Versuch Justinians I. der “Wiederherstellung der Verwaltungseinheit der Mittelmeerwelt”, RUBIN (1963), 627.
2 Sie reagierten damit auf die Schwierigkeiten, die sich aus dem zentralistischen Regierungsanspruch des Kaisertum für ein Reich ergaben, das sich in seiner Fläche und Bevölkerung stark erweitert hatte. Wie im folgenden die Tetrarchie, die “dynastische Tetrarchie” der Konstantinssöhne und die nach dem Tod des Theodosius I. erfolge Reichsteilung. Siehe zu den Reichsbildungen des 3. Jh. in Folge strukturelle Schwächen, HARTMANN (2001), 434-435, der allerdings nur das palmyrenische Teilreich als Reich lokalen Herrschaftsanspruches akzeptiert, HARTMANN (2001), 10.
3 Siehe zu den germanischen Reichsgründungen u. a. HERWIG (1990), 229-261, POHL (2002), passim, aber insbesondere 30-40. POSTEL (2004), 180-200.
4 Die erste Ansiedlung von foederati als geschlossener, größerer Verband auf Reichsboden erfolgte unter Theodosius I. Der Gotenvertrag von 382 n. Chr. sah die Ansiedlung von Westgoten in Thrakien vor. Das Territorium blieb zwar römisches Staatsgebiet, war aber faktisch autonom. Die Goten verpflichteten sich zur Waffenhilfe unter eigener Führung, aber römischen Oberkommando. Vgl. LIPPOLD (1979), 700-703, s.v. Theodosius, sowie zum Foedus-Vertrag MEDICUS (1979), 587-588, s.v. Foedus. Das Jahr der Reichsbildung der Vandalen kann durchaus kontrovers diskutiert werden. 435 n. Chr. eroberten die Vandalen Karthago und schloßen einen foedus Vertrag mit dem Römischen Reich, nachdem sie 429 n. Chr. in Afrika eingefallen waren und von 430 - 435 n. Chr. Gebiete in Afrika erobert hatten.
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samen Übernahme durch die Vandalen und ihrer Verbündete faktisch bestehen. 5 Zwar gab es Verträge der gegenseitigen Gebietsbestätigung, so zwischen Valentinian III. und Geiserich (435 und 442 n. Chr.), zwischen Maiorian, Leo und Geiserich (460, 462 und 470 n. Chr.) und zwischen Zenon und Geiserich (474 n. Chr.) und weitere unbekannten Inhalts, die die momentanen Machtverhältnisse widerspiegelten. 6 Diese waren aber immer foedera iniqua als deditio, anerkannten also die Oberhoheit Roms. Das zeigten auch die Versuche der Wiedereroberung der Gebiete durch das Römische Reich in Zeiten der vermeintlichen eigenen militärischen Stärke, wie dem des Leo I. 468 n. Chr., bevor es schließlich Justinian I. glückte das Vandalenreich 534 n. Chr. zu zerschlagen und die ehemaligen römischen Provinzen wieder in das Imperium zu integrieren. Im Rahmen dieser Seminararbeit wird diese militärische Unternehmung, ihr Kontext, in dem von Justinian I. vorangehend geführten Perser- und dem nachfolgenden Gotenkrieg und ihre politischen Implikationen untersucht. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, ob der Krieg gegen die Vandalen als Maßnahme eines früh gefassten, imperial revisionistischen Programms des Kaisers zu verstehen ist, oder ob sich ein solches Konzept erst im Angesicht der militärischen Siege herauskristallisierte. In dieser Seminararbeit wird induktiv von den Ereignissen des Krieges in Afrika ausgehend und die anderen militärischen Auseinandersetzungen Ostroms während der Kaiserschaft Justinians I. einbeziehend, auf die größeren Kontexte, die Kriegsprogrammatik und -politik des Kaisers und die damit verfolgten Ziele geschlossen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen anschließend in einen größeren Zeitrahmen eingebunden, und im Lichte der Ausgangssituation und der Wirkung der justinianischen Kaiserzeit bewertet werden. Zu diesem Zweck wird zunächst im Kapitel des Vandalenkrieges (2) der Kriegsgrund (2.1) und der ausschlaggebende Kriegsanlaß (2.2) in zwei Unterkapiteln getrennt voneinander behandelt. Anschließend werden die Ereignisse der militärische Unternehmung in einzelnen Etappen beschrieben (2.3). Diese sind im Einzelnen, die militärische Lage des Vandalenreichs: Die Gunst des Moments (2.3.1) zum Zeitpunkt der römischen Kriegsplanung und Vorbereitung (2.3.2), die Verschiffung und Anlandung der römischen Truppen (2.3.3) und der Kriegszug in Afrika (2.3.4). Das folgende Unterkapitel der Restitution der römischen Herrschaft (2.4) gliedert sich in die Okkupation
5 Zur Wanderung der Vandalen mit Alanen und Sueben über Spanien nach Afrika vgl, STRZELCZYK (2003), 203-247.
6 Vgl. AUSBÜTTEL (1991), 1-20.
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der vandalischen Gebiete (2.4.1) und die Reorganisation der Verwaltung (2.4.2) und schließt das Kapitel ab. Abschließend wird der Vandalenkrieg im Kontext der Reconquista Justinians beurteilt (3).
Die Hauptquellen zur Beurteilung der Ereignisse im Vandalenkrieg, der übrigen justinianischen Kriege und dessen Politik sind die Schriften des Prokopius von Caesarea. Prokopius war selbst an dem afrikanischen Feldzug auf Seiten der Römer als Assessor (!"#$%#&') Belisars beteiligt und schildert diesen ausführlich in seinem Kriegsbericht dem, bellum vandalicum. Prokopius wurde um 500 in Caesarea in Palästina geboren, durchlief eine “typische rhetorisch-sophistische Ausbildung” und studierte danach wohl Jura. 7 527 n. Chr. wurde Prokopius Rechtsberater (consiliarius) im Dienste Belisars, des damaligen dux Mesopotamiae. Unter dessen Kommando nahm Prokopius an der Schlacht bei Dara 530 n. Chr., am Vandalenfeldzug (533 - 534 n. Chr.) in Afrika, wo er bis 536 n. Chr. blieb und ab 537 n. Chr. am Gotenkrieg (535 - 540 n. Chr.) teil. 8 Nach 540 n. Chr. hielt sich Prokopius wohl überwiegend in Konstantinopel auf, wo er bis spätestens 560 n. Chr. seine Schriften verfasste. 9 Über die letzten Lebensjahre ist nichts bekannt, das Datum seines Todes ungewiss. 10 Neben der bella, bietet die Geheimschrift anekdota des Prokopius, die eine Schmähschrift gegenüber Justinians I. und dessen Frau Theodora I. ist, und der Panegyrikos auf die Bauten Justinians I., die De aedificiis, nützliche, zusätzliche Information zu den beteiligten Personen und Ereignissen. 11 Als weitere Quelle vor allem für die Organisation der Verwaltung wird der Codex Justinianus des Kaisers in der revidierten Endfassung von 533 n. Chr. herangezogen. 12
7 BRODKA (2004), 14. Mit weiteren biographischen Einzelheiten.
8 Zum Soldatenaufstand 536 n. Chr. in Karthago, vgl. Prok. 4,14, 39-41. Zum Sonderauftrag in Italien 537 n. Chr., vgl. Prok. 6,4-5.
9 Ein Hinweis hierauf ist der Bericht von der Pest in Konstantinopel im Jahre 542 n. Chr. Prok. 2,22,9. Eine Zusammenfassung der Diskussion um die Abfassungszeit der “De aedificiis” als möglicherweise spätestes Werk Prokopius liefert BRODKA (2004), 17. Anm. 13.
10 BRODKA (2004), 15.
11 Zu dem Verhältnis zwischen Lobreden, wie der De aedificiis und der schmähenden Anekdota, siehe BRODKA (2004), 17-20, der die Anekdota auch als Stimmungsbericht der Kritik an Justinian und von Prokopius als “unmittelbare Fortsetzung und Ergänzung der ‚bella‘ “ intendierte Schrift versteht.
12 Vereinzelt ergänzen in dieser Arbeit auch die Chronographia des Zeitgenossen Johannes Malalas (um 490 - um 570 n. Chr.), die Johanneis des Corippus und die De magistratibus des Ioannes Lydus die von Prokopius getroffenen Aussagen.
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2 Der Vandalenkrieg 2.1 Der Kriegsgrund
Prokopius beleuchtet nur unzureichend die Kriegsgründe Justinians I. Der Krieg wird von dem antiken Historiker als Rachefeldzug gegen den unbotmäßigen vandalischen König Gelimer charakterisiert. 13 Auch im Kriegsrat, der dem Feldzug vorangeht, bleiben die Motive Justinians im Hintergrund, allein die Umsetzung wird hier problematisiert (vgl. 2.3.2). Erst in den Reden Belisars an seine Truppen wird indirekt das politische Programm des Kaisers erkennbar. Die Offensive gegen die Vandalen wird als Befreiung des römischen Landes von barbarischer Herrschaft verstanden. 14 Der Rechtsanspruch der Römer auf die Gebiete wird als eindeutig angesehen. 15 In diesem Rechtsverständnis wird deutlich, daß der generelle Besitzanspruch auf die ehemaligen, römischen Provinzen seitens der Römer auch angesichts der bestehenden Verträge nicht ernsthaft in Zweifel gezogen wurde. Justinian I. bemüht sich dabei vor allem um die Reintegration der traditionsreichen, westlichen Provinzen. 16 Die religiöse Komponente hingegen, die Ablehnung des vandalischen Arianismus seitens des Katholiken Justinian, der von verfolgten, afrikanischen Katholiken zum Krieg ermutigt wurde, war zwar ein flankierendes Argument für den Angriff, spielte bei der Motivation des Krieges aber wohl eine eher nachgeordnete Rolle. So kämpften auch etwa tausend Soldaten arianischen Bekenntnisses auf Seiten der Römer. 17 Die politische Lage des Vandalenreiches, die Usurpation des Gelimer, berührte m. E. nicht die übergeordneten Absichten Justinian I. der Wiedereingliederung der afrikanischen Provinzen in den oströmischen Machtbereich, sondern veranlasste ihn nur, andere Mittel zur Umsetzung zu wählen (vgl. 3.2). In der prekären militärischen Situation des Vandalenreiches bot sich dem Kaiser die Gelegenheit, seine früher gefassten Integrationspläne in einem Kriegszug umzusetzen (vgl. 2.3.1).
13 Prok. 3, 9, 24.
14 Prok. 3, 16, 3.
15 Prok. 3, 19, 5. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang auch das Lob des Johannes Lydos: ”!" #$ %&'( !) %&'*+ ,-./0/12”. Lyd. mag. 3, 55.
16 Die Perserkriege wurden von ihm rasch beendet, nachdem ein militärisches Gleichgewicht durch den Sieg bei Dara 432 n. Chr. gegeben war. Prok. 3, 10, 25.
17 Prok. 4, 14, 12-13. So auch Ure (1979), 252: “But there can be no doubt (...) that he would have done so even if these peoples had not been heretical.”
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2.2 Der Kriegsanlaß
Den unmittelbaren Anlaß des Krieges boten Thronfolgestreitigkeiten im vandalischen Reich. Die Herrschaft galt als Erbgut der Hasdingen. 18 Sie ging beim Tod des vandalischen Königs regulär an den jeweils ältesten, lebenden Verwandten über. 19 Nach der Regentschaft Thrasamunds (496 - 523 n. Chr.) übernahm so dessen Cousin Hilderich, ein Enkel Geiserichs, die Staatsführung. Er brach mit den Ostgoten und näherte sich in dem Oströmischen Reich an (vgl. 2.3.1). Im August 530 n. Chr., nach einer mißglückten Unternehmung gegen die in Byzacena eingefallenen Berberstämme, entthronte Gelimer, der auch im Erbfall den Thron erhalten hätte, Hilderich, unterstützt von konservativen Kreisen der vandalischen Oberschicht und ließ sich durch diese selbst krönen. 20 Hilderich, dessen Verwandte und seine Anhänger verblieben als Gefangene in der Hand des Usurpators.
Justinian nutzte diese Unregelmäßigkeiten in der Thronfolge zur Intervention. Prokopius berichtet von einem Protestschreiben Justinians an Gelimer, indem er sich auf Geiserichs Nachfolgeregelungen beruft und ihm dazu rät, die vorhergehende Situation wiederherzustellen, anschließend die königlichen Rechte für den greisen Hilderich wahrzunehmen, um nach dessen Tod in regulärer Weise den Königstitel zu erhalten. 21 Wohlwissend, daß es Gelimer unmöglich sein würde, in seiner jetzigen Lage, also nach dem Umsturz und der eigenen Königsproklamation, dem Rat zu folgen. 22 In einem zweiten Schreiben fordert Justinian nach Prokopius Bericht die Auslieferung des Hilderich und seiner Verwandten, kündigt andernfalls Krieg an und verweist darauf, daß die Verträge mit Geiserich so keinesfalls gebrochen wären, da man nicht käme “um seinen Nachfol- 18 Pohl(2002), 80.
19 Zum Senioratsprinzip in der vandalischen Erbfolge, Prok. 3, 7, 29-30. KASTEN (2005), 511-516.
20 Prok. 3, 9, 8-9. Malalas berichtet dagegen, daß Gelimer als Feldherr Hilderichs einen entscheidenden Sieg gegen die Berberstämme errang, diese anschließend als Bundesgenossen gewann und mit Hilfe dieser den Umsturz durchführte. Malal. 386, 45-54.
21 Prok. 3, 9, 10-14.
22 Dagegen lehnt es MEIER ab, dies im Rahmen der Kriegsplanung, für die es keine Indizien gebe als “ge- schicktesdiplomatisches Manöver Justinians abzutun” MEIER (2003), 174-175. Berücksichtigt aber nicht die heikle Stellung Gelimers, wenn dieser auf die Forderungen eingegangen wäre. Das Justinian wirklich mit der Umkehrbarkeit des Thronumsturzes gerechnet haben könnte scheint abwegig.
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ger zu bekriegen, sondern um ihm soweit wie möglich zu helfen”. 23 Gelimer soll geant-wortet haben, daß das Volk der Vandalen Hilderich stürzte und so der Thron rechtmäßig auf ihn übergegangen sei, Justinian im Übrigen kein Recht hätte, sich als fremder Herrscher in die Angelegenheiten des souveränen Vandalenreiches einzumischen. 24 Auch wenn die genauen Umstände dieses diplomatischen Streites und insbesondere der Wortlaut der Schreiben von Prokopius zugespitzt, wenn nicht erfunden, sein könnten, so sind die Haltungen beider Herrscher klar umrissen. 25 Justinian legitimiert sein Eingreifen, indem er Gelimer, aufgrund der Erbfolgeregelung des Geiserich, nicht anerkennt und verschärft den Konflikt durch Forderungen, die Gelimer unmöglich erfüllen kann. Gelimer hingegen beruft sich auf den innerpolitischen Charakter seiner Inthronisierung. Als Anlaß des Krieges dient also die Unterstützung Hilderichs gegen die, aus Sicht Ostroms Usurpation des Gelimer und im folgenden, das Verhalten Gelimers gegenüber den Forderungen Justinians. 26
2.3 Der Kriegsverlauf
2.3.1 Die militärisch Lage des Vandalenreiches: Die Gunst des Moments
Unter der Regierung des Königs Hilderich (523 n. Chr. - 530 n. Chr.) wurde die Allianz des vandalischen Reiches mit dem Ostgotenreich aufgelöst. In einer radikalen Änderung des bisherigen politischen Kurses näherte man sich dem Oströmischen Reich an, insbesondere durch eine prokatholische Religionspolitik. 27 Die Tötung der Schwester Theoderichs Amalafrida, die die Witwe von Hilderichs Vorgänger Thrasamund war, samt ih-
23 Prok.3,9,15-19. “!3 4)5 67#189'.2: !;2 671<2=> ?9/@A1<2 65BC'1D9 =E -=A1'F-/=2!1+. ,AA) !) #>29!) !@'05;/=2!1+.”
24 Prok. 3, 9, 20-24.
25 Entschiedener VEH (1971), 403, der meint, “die diplomatischen Schreiben gehen auf Originaldokumente zurück, die unser Geschichtsschreiber nur umstilisierte (...).”
26 Dieser Anlaß spielt für die Legitimation des Krieges gegenüber den Römern offensichtlich kaum eine Rolle, zumindest nach dem Bericht Prokopius, da dieser Anlaß im Kriegsrat Justinians nicht erwähnt und propagiert wird, sondern allein die Unwägbarkeiten des Unternehmens diskutiert werden. Prok. 3,10. BRODKA sieht das als Zeichen dafür, daß die “imperiale Politik als solche nicht abgelehnt wird.” und es nicht zur Debatte steht, “ob die byzantinischen Ansprüche auf Afrika unter dem Rechtsaspekt begründet sind (...).” BRODKA (2004), 73-74.
27 MEIER (2003), 173-174. MAZAL (2001), 46. Vgl. zu der Annäherung in den Münzprägungen dieser Zeit durch vandalische Prägungen mit der Kaisertitulatur Justin I. in der Legende, HAHN (1973), 94. Taf. 42, Nr. 9 und 11.
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Arbeit zitieren:
M. A. Daniel Funke, 2007, Der Vandalenkrieg im Rahmen der Reconquista Justinians I., München, GRIN Verlag GmbH
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