1. Einleitung
John Stuart Mill war der erste bedeutende intellektuelle Verfechter des britischen Imperialismus im 19. Jahrhundert und befürwortete diesen sein gesamtes Leben lang. Damit unterschied sich Mills Denken von dem zu dieser Zeit gängigen Anti-Imperialismus und der vorherrschenden liberalen Tradition. Zu dessen Vertretern sind u.a. sein Vater James Mill, Jeremy Bentham und Adam Smith zu zählen. Deren Hauptargument gegen den Imperialismus war, dass England von diesem wirtschaftlich und politisch nicht profitieren würde. Sie glaubten an die Existenz einer gemeinsamen internationalen Interessenlage, befürworteten eine Politik der „non-intervention“ und argumentierten für die Freigabe der Kolonien sowie den Freihandel, um damit Kriege zu verhindern (Miller 1961: 493).
Der Befürwortung des britischen Empires und der damit verbundenden Kolonialpolitik stehen Mills liberales Denken und seine Theorie gegen die Herrschaft fremder Despoten gegenüber. Mill vertrat einerseits die Meinung, dass zum Zwecke des Fortschritts zur Not auch eine despotische Kolonialpolitik betrieben werden könne. Er betont aber andererseits, dass sich die liberalen Kräfte zumindest in Europa vereinigen und einem nach Freiheit strebenden Volk helfen sollten, wenn dieses unter despotischer Fremdherrschaft stehe. Mill unterscheidet hierbei zwar klar zwischen zivilisierten und unzivilisierten, bzw. europäischen und nichteuropäischen Völkern, es stellt sich jedoch die Frage, ob seine Theorien in Bezug auf die britische Kolonialpolitik in Indien darauf gerichtet sind, den nötigen Zivilisierungsschub für Indien zu betonen oder die britische Vormachtstellung in Indien zu rechtfertigen. War also Eng-land laut Mill zur Kolonialherrschaft in Indien verpflichtet oder berechtigt? Um der Beantwortung dieser Frage näher zu kommen, wird diese Arbeit ein Gedankenspiel vollziehen, welches Indien nicht unter der Herrschaft Englands, sondern unter der einer anderen „zivilisierten“ europäischen Nation sieht. Dazu sollen die Thesen Mills dahingehend analysiert werden, welche von diesen dafür oder dagegen sprechen, dass das von jener hier nicht näher zu präzisierenden europäischen Nation despotisch regierte und nach Freiheit stre- bendeIndien von einer „Internationalen Liberalen“ befreit werden sollte. Anhand dieser theoretischen Konstellation soll herausgestellt werden, ob Mills Argumente generell eine despotische Herrschaft in Indien rechtfertigen oder ob diese England eine Sonderrolle zukommen lassen.
Zur Annäherung an diese Fragestellung wird zunächst ein kurzer Überblick über die Geschichte der britischen Politik in Indien bis zu den Lebzeiten John Stuart Mills gegeben. Im Folgenden wird auf Mills Unterscheidung zwischen zivilisierten und unzivilisierten Völkern näher eingegangen, um dann sein Denken über Indien zu erläutern. Seite 1 von 13
2. Indien und die East India Company
Ab dem Jahr 1600 drängten englische Kaufleute, mittels der von Königin Elisabeth I. mit Handelsprivilegien ausgestatteten East India Company, auf den wirtschaftlich sehr lukrativen indischen Markt. Ihr Interesse richtete sich zunächst auf den ostindischen Bereich, in dem bereits die Holländer einige Stützpunkte unterhielten. Der aus dieser Interessenkonformität entstandene Konflikt mit den Holländern um die Monopolstellung im ostindischen Handel fiel zu Ungunsten Englands aus und die East India Company fokussierte sich nun im Aufbau von Handelsstützpunkten auf Zentral- und Westindien. Von der East India Company gingen zunächst keine Initiativen zur Beherrschung der dort ansässigen einheimischen Regierungen aus. Letztere mussten sogar mit hohen Kosten seitens der englischen Besatzer besänftigt werden (Thapar/Spear 1966: 540f).
Den Moguln erschienen die Europäer zunächst als „schwerfällig“ und folglich nicht gefährlich. Die Engländer konnten durch diverse Handels- und Friedensabkommen eine harmonische Beziehung zu dem in Indien herrschenden Mogulreich aufbauen. Dieses Verhältnis änderte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit dem Zusammenbruch des Mogulreichs in Folge von Konflikten zwischen verschiedenen Volksgruppen, dem daraus resultierenden Machtkampf um die Nachfolge und dem Zerfall des Mogulreichs in mehrere kleinere Fürstenstaaten. Die East India Company konnte von der Kraftlosigkeit der Moguln und den inner-indischen Konflikten profitieren und ihre Machtposition erheblich erweitern (Thapar/Spear 1966: 548f).
Gestützt durch eine schlagkräftige englische Armee wurde die East India Company zu einer imperialen Kraft, die damit begann, eine administrative Kontrolle über Indien aufzubauen (Zastoupil 1988: 40). Diese Vormachtstellung auf dem indischen Subkontinent sank zunächst im Jahr 1833 mit dem Verlust des Handelsmonopols und endete 1858 mit der endgültigen Auflösung durch die britische Regierung nach dem Debakel des indischen Aufstandes im Jahr zuvor (Conrad 1980: 159).
Mill war Zeit seines Lebens eng mit der indischen Kolonialpolitik verbunden (Pitts 2005: 133). Sein Vater, der selbst für die East India Company tätig war, hatte Mill schon im frühen Erwachsenenalter eine Stelle als Verwaltungsangestellter im „India House“ verschafft. Dort arbeitete er als „Imperial administrator“ (Zastoupil 1988: 54) und war hauptsächlich für die Korrespondenz zwischen Indien und der englischen Regierung zuständig (Mill 1990c: 33).
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3. Die Merkmale von Zivilisation
Aus Mills reger Beschäftigung mit der englischen Indienpolitik und seinem generellen Interesse am Empire gehen seine Theorien über die Einordnung von Völkern hervor. Entscheidend bei der Klassifikation von Völkern ist laut Mill deren Zivilisationsgrad. Es könne hierbei zwischen einem hohen und einem sehr niedrigen Zivilisationsgrad unterschieden werden. Den unterentwickelten Ländern würden die Unabhängigkeit und ein Nationalbewusstsein fehlen, welche beide Bedingungen für eine fortgeschrittene Entwicklung seien und die die zivilisierten Völker in der Art eines internationalen Regelwerks aneinander binden würden. Völker ohne diese Merkmale wären hingegen keine Nationen und hätten keine Motive, die Wechselseitigkeit des internationalen Regelwerks zu beachten (Mill 2002: S. 487). Von ihnen sei keine Wahrheitsliebe und Anständigkeit zu erwarten. Daher könne sich keine auf Vertrauen beruhende Wechselseitigkeit entwickeln (Prager 2005: 622) und es könnten ebenso nicht die gleichen internationalen Gewohnheiten und Regeln der internationalen Moral gelten (Mill 2002: S. 487).
„Trägheit, Sorglosigkeit, Feigheit [oder] mangelnder Bürgersinn“ wären laut Mill dafür verantwortlich, dass ein Volk nicht in der Lage dazu ist, eine Regierungsform formal aufrecht zu erhalten. Ein ganzes Volk könnte durch Täuschung, Entmutigung, plötzliche Panik und „im Taumel der Begeisterung […] für ein Individuum“ oder einen Führer fehlgeleitet werden. Aufgrund zu „heftiger Leidenschaften“ und der gängigen Praxis, dass Gesetze nicht anerkannt werden, könnten die auferlegten Pflichten, die mit der Freiheit einhergehen, nicht eingehalten werden. Als Beispiel für solch gesetzloses Handeln benennt Mill die Hindus, die sich aus Gründen der Angst vor Gewalt und Unterdrückung oder zur Abwehr von Unannehmlichkeiten der Befolgung von Gesetzen widersetzen würden (Mill 1971: 30f). Die „barbarische Rückständigkeit“ resultiere daraus, dass unzivilisierte Völker nur Macht und Gewalt verste- henwürden und sie aufgrund mangelnder Tugendhaftigkeit sich nicht von selbst weiterentwickeln könnten (Prager 2005: 622). Daher müsse die Herrschaft über unzivilisierte Völker despotisch sein, auch weil die Bevölkerung nur eine „bedingte und eingeschränkte Freiheit“ hätte und härtere Zwangsmittel der öffentlichen Behörden erforderlich wären, um zivilisiertes Leben gewährleisten zu können (Mill 1971: 31).
Bei unzivilisierten Völkern könnte die Freiheit nicht von Dauer sein, sie sei folglich für solche Völker ungeeignet. Daher sei fremde Gewalt dazu berechtigt, mit einer geregelten Herrschaft einen zivilisierenden Einfluss auf noch unzivilisierte Völker auszuüben (Mill 1971: 30). Unzivilisierte Völker, bei denen eine Vorwärtsentwicklung von selbst nicht mög- lichsei, müssten durch Oktroyierung „auf die nächstfolgende Stufe der gesellschaftlichen Seite 3 von 13
Entwicklung“ geführt werden. Diese Völker müssten zu Selbstbeherrschung und Gehorsam erzogen werden, damit aus der Herrschaft der Willkür eine Herrschaft des Gesetzes werden könne. Diese „Gängelung“ von außen müsse jedoch beendet werden, wenn das Volk im ausreichenden Maß entwickelt und selbstständig ist (Mill 1971: 54f). Das heißt, dass eine Kolonie aus ihrer Abhängigkeit vom Mutterland entlassen werden müsste, wenn diese eine vergleichbare Zivilisationsstufe wie das Mutterland erreicht hat. Dies träfe beispielsweise auf die britischen Besitzungen in Amerika und Australien, nicht aber auf Indien zu (Mill 1971: 259). Ein wesentliches Merkmal von Zivilisation sei der Gehorsam des Volkes gegenüber der Regierungsform. Gehorsam sei „die erste […] unumgängliche Lektion“, die zunächst nur mit Despotie, nicht mit Demokratie durchgesetzt werden könnte. Zudem sei eine geregelte Arbeit Voraussetzung dafür, dass Denk- und Verhaltensmuster entwickelt sowie eine materielle Basis geschaffen werden, welche eine „wirkliche Zivilisation“ entstehen lassen würden (Mill 1971: 53). Unzivilisierte Länder würden von der Disziplin der Kolonisten und der durch deren Herrschaft hervorgebrachten Sicherheit profitieren (Sullivan 1983: 609). Außerdem bedürfe ein zivilisatorischer Fortschritt auf höhere Stufen einer ausreichenden geistigen Freiheit und Individualität. Der zivilisatorische Fortschritt müsse auf allen Gebieten gegeben sein und sich unendlich weiterentwickeln können (Mill 1971: 56f). Im Gegensatz zum indischen Volk sei das britische ein politisch aktives Volk, welches sich in die Belange anderer Länder einmische. Diese „Aktivität“ mache sich darin deutlich, dass dem indischen Volk mit Gewalt die englische Kultur und die christliche Religion aufgezwungen würden (Mill 1971: 268). Grundsätzlich sei das christliche Europa von dem Rest der Welt zu unterscheiden (Mill 2002: 489). Europa zeichne sich durch Gesetze, Recht sowie dem Schutz der Bevölkerung und des Eigentums aus. Der hohe Zivilisationsgrad erlaube die Praxis der repräsentativen Regierungsform, welche von Mill als die höchste aller Regierungsformen angesehen wird (Mill 1971: S. 57). Die Repräsentativregierung sei vor allem deswegen so wünschenswert, weil sie die Entwicklung von individueller Freiheit begünstige (Jahn 2005: 194). Für die Entwicklung eines Volkes sei ein geeignetes Regierungssystem ein sehr wichtiger Punkt. Dieses müsse den Fortschritt auf eine höhere Zivilisationsstufe fördern oder dürfe diesen zumindest nicht hemmen. Denn „an jedem Punkt ihrer Vorwärtsentwicklung können [Völker] durch ein dem jeweiligen Entwicklungsstand inadäquates Regierungssystem aufgehalten werden“ (Mill 1971: S. 52f). Die Regierungsform dürfe die Fortschrittsorientierung nicht behindern, d.h. sie müsse auf eine langfristige, kontinuierliche Entwicklung gerichtet sein (Mill 1971: S. 55).
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Bachelor of Arts Christopher Reichow, 2008, John Stuart Mills Rechtfertigungsgründe einer Besetzung Indiens durch England , München, GRIN Verlag GmbH
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