Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. II
1. Einleitung 1
1.1. Problemstellung 1
1.2. Vorgehensweise 1
2. Grundlagen 2
2.1. Definition von Forschung und Entwicklung 2
2.2. Einordnung des Begriffs Finanzierung 3
2.2.1. Definition 3
2.2.2. Innenfinanzierung. 3
2.2.3. Aussenfinanzierung. 5
3. Voraussetzungen zur Schutzrechtsverwertung 6
3.1. Rechtliche Schutzvorschriften 6
3.1.1. Markenrecht. 6
3.1.2. Geschmacksmusterrecht 6
3.1.3. Gebrauchsmusterrecht 7
3.1.4. Patentrecht 7
3.1.5. Urheberrecht. 8
3.2. Möglichkeiten einer Patentbewertung 8
3.2.1. Marktorientierung 8
3.2.2. Kostenansatz. 9
3.2.3. Einkommensansatz. 9
3.3. Transaktionspartner im Verwertungsprozess 10
4. Formen der Verwertung 11
4.1. Interne Verwertung 11
4.1.1. Schaffung einer Handlungsfreiheit. 11
4.1.2. Wettbewerbsblockade. 11
4.2. Externe Verwertung 12
4.2.1. Patentverkauf 12
4.2.2. Lizenzierung 13
4.2.3. Patentpooling. 15
4.2.4. Patentspende. 16
5. Besondere Finanzierungseffekte aus der Schutzrechtsverwertung. 17
5.1. Steigerung des Unternehmenswertes 17
5.2. Einbeziehung von Venture Capital-Gebern zur Renditeerhöhung 18
6. Schlussfolgerung / Fazit 20
Literaturverzeichnis 22
II
Abkürzungsverzeichnis
bzw.: beziehungsweise
FuE: Forschung und Entwicklung z. B.: zum Beispiel
1
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Um sich von Konkurrenten und Wettbewerbern absetzen und langfristig am Markt halten zu können, benötigen Unternehmen immer neue Produkte und Angebote. Diese können mit Hilfe von Forschung und Entwicklung erschlossen und zur Marktreife gebracht werden.
Da FuE mitunter sehr kostenintensiv und zeitaufwendig sein kann, stellt sich hier die Frage der Finanzierung. Neben den Möglichkeiten der externen Finanzierung bzw. Kapitalbeschaffung bietet sich die Option, dass sich die FuE Abteilungen selbst finanzieren. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob dies durch die Verwertung von Schutzrechten erfolgen kann.
1.2. Vorgehensweise
Hierzu werden vorab im Zuge der Grundlagenbestimmung die Begriffe Forschung und Entwicklung voneinander abgegrenzt. Anschließend wird definiert, was sich hinter dem Begriff `Finanzierung` verbirgt. Da zur Schutzrechtsverwertung einige Voraussetzungen beachtet werden müssen, werden in Kapitel 3 rechtliche Schutzvorschriften vorgestellt und am Beispiel von Patenten veranschaulicht, wie eine monetäre Bewertung erfolgen kann. Im weiteren Verwertungsprozess treten drei mögliche Transaktionspartner auf, die zum Abschluss des dritten Kapitels genannt werden.
In Kapitel 4 wird die Frage nach Verwertungsmöglichkeiten von Schutzrechten dadurch beantwortet, dass verschiedene Formen sowohl der internen, als auch der externen Verwertung dargestellt werden. Die aus einer erfolgreichen Verwertung resultierenden, möglichen Finanzierungseffekte finden sich in Kapitel 5 wieder. Abschließend wird im Fazit Stellung zur Umsetzbarkeit des Untersu- chungsgegenstandes bezogen.
2
2. Grundlagen
2.1. Definition von Forschung und Entwicklung
Zunächst einmal gilt es, den Begriff FuE zu definieren und abzugrenzen. Grupp beschreibt ihn als „systematische, schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes, einschließlich der Erkenntnisse über den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden“ 1 . Der von Specht auch als zielgerichteter „Problemlösungsprozess“ 2 bezeichnete Begriff lässt sich in drei Kategorien unterscheiden: Basis- bzw. Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung. 3 Erstere orientiert sich nicht an der praktischen Anwendbarkeit, sondern dient hauptsächlich der Gewinnung von neuen, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Da das erwartete Ergebnis hierbei unklar ist, lässt sich vorab von der reinen Grundlagenforschung keine Wohlstandsmehrung erwarten. An der Grenze zur angewandten Forschung liegt die anwendungsorientierte Grundla-genforschung, bei der Bereiche, die von allgemeinem Interesse sind, betrachtet werden.
Im Gegenzug dazu bezieht sich die angewandte Forschung auf konkretisierte Ziele und Zwecke, die von praktischem und spezifischem Interesse sind und versucht, dafür anwendungsorientierte Lösungen zu finden, wobei die Ergebnisse aus der Grundlagenforschung mit einfließen können. Im Anschluss daran werden die hierbei gewonnen Erkenntnisse in der Entwicklungsphase mit dem Ziel eingebracht, bestehende Materialien, Verfahren oder Produkte zu verbessern oder komplett neu entwickeln zu können. 4 Die Gesamtausgaben von Wirtschaft, Hochschulen und gemeinnützigen Einrichtungen für FuE betrugen im Jahr 2009 insgesamt 66.653 Mio. €, wobei 529.226 Personen in diesem Sektor beschäftigt waren. 5 Sowohl zur Deckung dieser Ausgaben als auch zur Sicherung der Arbeitsplätze ist eine entsprechende Gegenfinanzierung nötig.
1 Grupp (1997), S. 13.
2 Specht (1999), S. 16.
3 Vgl. Schmeisser, Schettler (o. J.), S. 7.
4 Vgl. Grupp (1997), S. 13, Specht (1999) S. 17ff. und Schmeisser, Schettler (o. J.), S. 7.
5 Vgl. Destatis (2011), S. 19f.
3
2.2. Einordnung des Begriffs Finanzierung
2.2.1. Definition
Bevor hier auf Details eingegangen wird, erfolgt vorab eine Definition, was sich hinter dem Begriff Finanzierung verbirgt. Werden auf Unternehmensebene Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt, so benötigt das Unternehmen hierfür finanzielle Mittel. Die Bereitstellung dieser Mittel wird als Finanzierung bezeichnet. Während die Investition allerdings mit einer Auszahlung beginnt und durch spätere Einzahlungen gekennzeichnet ist, findet bei der Finanzierung zuerst ein Zahlungsmittelzufluss statt, den später eine Auszahlung abschließt. Wöhe stellt Investition und Finanzierung auf eine Ebene, sich unterscheidend lediglich durch die Richtung der Zahlungsströme. 6 Dieser monetäre Finanzierungsbegriff berücksichtigt alle Zahlungsmittelzuflüsse und vermiedenen Auszahlungen (Zahlungsmittelabflüsse). Er unterteilt den Begriff Finanzierung nach Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdfinanzierung, nach Herkunft des Kapitals in Innen- und Außenfinanzierung. 7 Bei der Finanzierung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung ist vor allem darauf zu achten, dass sie mittel- bis langfristig angelegt ist, da diese Vorhaben mit einem entsprechenden zeitlichen Aufwand verbunden sind. 8
2.2.2. Innenfinanzierung
Wird bisher gebundenes Kapital durch betriebliche Desinvestition (z. B. Verkauf stillgelegter Maschinen und Anlagen) freigesetzt, handelt es sich um Innenfinanzierung. Solche Vermögensteile sind für den betrieblichen Leistungsprozess meist nicht mehr notwendig und können veräußert werden. Auch Zuflüsse aus Umsatzerlösen und Rationalisierungsmaßnahmen, wie die Senkung von Personalkosten und Lagerbeständen, lassen sich der Innenfinanzierung zurechnen. Relevant sind also alle Vorgänge, bei denen liquide Mittel in das Unternehmen
6 Vgl. Wöhe (2008), S. 516.
7 Vgl. Perridon, Steiner (2007), S. 347ff.
8 Vgl. Peemöller (2003), S. 166.
4
fließen oder zurückbehalten werden, denen innerhalb derselben Periode kein auszahlungswirksamer Aufwand in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht und somit ein Zahlungsmittelüberfluss vorherrscht. Unterscheiden lässt sich die Innenfinanzierung in Eigen- und Fremdfinanzierung. Von Eigenfinanzierung wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn Gewinne im Unternehmen einbehalten werden. Sie wird unterteilt in offene und stille Eigenfinanzierung. Bei der offenen Eigenfinanzierung wird ein Teil des in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. bilanziell ausgewiesenen Gewinns als Rücklage in das Eigenkapital (auf der Passivseite der Bilanz) und durch gleichzeitige Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes auf der Aktivseite einbehalten. Zu beachten ist hierbei, dass der einbehaltene Gewinn Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichtig ist. Damit steht für die Finanzierung lediglich der Nettobetrag nach Abzug aller Steuern zur Verfügung. Kalkuliert ein Unternehmen in seine Preise Wagnisse etwa für unsichere Auszahlungsverpflichtungen (Betriebsrenten, Forderungsausfälle etc.) ein und kann diese am Markt durchsetzen, spricht man von einer stillen Eigenfinanzierung. Diese Mittel haben den Vorteil der Steuerstundung, da sie den zu versteuernden Gewinn bis zur Fälligkeit einer Auszahlung vermindern und das Innenfinanzierungspotenzial durch Reduzierung des Ausschüttungsvolumens erhöhen. 9 Von einer Fremdfinanzierung der Innenfinanzierung wird gesprochen, wenn Rückstellungen für kommende, ungewisse Verpflichtungen gebildet werden. Sie zählen bilanziell zum Fremdkapital, da die Rückstellungen zu einem späteren Zeitpunkt zur Begleichung kommender Verbindlichkeiten dienen und somit später zu einer Auszahlung führen. In § 249 HGB sind Pflichtrückstellungsfälle angegeben, denen Unternehmen unterliegen. Ferner kann eine innerbetriebliche Fremdfinanzierung mittels Abschreibungen vorgenommen werden, denen wiederum konkrete Umsatzerlöse gegenüber stehen. Hier können Finanzierungseffekte dadurch auftreten, dass die Ersatzinvestitionen nicht unmittelbar, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt angeschafft werden müssen. Entsprechende finanzielle Ressourcen müssen erst am Ende der Nutzungsdauer, also zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung, zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich kann das Unternehmen über die liquiden Mittel frei verfügen. 10
9 Vgl. Horsch et al. (2007), S. 375ff., Perridon, Steiner (2007), S. 463ff. und Wöhe (2008), S. 640ff.
10 Vgl. Perridon, Steiner (2007), S. 473ff. und Wöhe (2008), S. 645ff.
Arbeit zitieren:
Henry Räbiger, 2011, Die Verwertung von Schutzrechten als Finanzierungsform in der Forschung und Entwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
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