I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. II
1 Einleitung 1
2 Externe Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen 3
2.1 Aufstellungspflicht 3
2.2 Prüfungspflicht 4
2.3 Offenlegungspflicht 5
3 Interne Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen 7
3.1 Adressatenkreis 7
3.2 Zu entflechtende Tätigkeitsbereiche 8
3.3 Methoden der buchhalterischen Entflechtung 10
3.3.1 Progressive und retrograde Verbuchung 11
3.3.2 Direkte und indirekte Zuordnung 12
3.3.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 13
3.4 Zuordnung einzelner Posten im Tätigkeitsabschluss 14
4 Fazit 16
Literaturverzeichnis 17
Verzeichnis sonstiger Quellen 21
Verzeichnis der Gesetze und sonstiger Normen 22
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a. F. alte Fassung Art. Artikel Aufl. Auflage
Bearb. Bearbeiter BGBl. Bundesgesetzblatt bspw. beispielsweise BT Bundestag bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
EG Europäische Gemeinschaft EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen EnWG Energiewirtschaftsgesetz et al. et alii/aliae/alia EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein EVU Energieversorgungsunternehmen
f. folgende ff. fortfolgende
GasNEV Gasnetzentgeltverordnung ggf. gegebenenfalls GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GV. NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
III
HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz Hrsg. Herausgeber
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. i.e.S. im eigentlichen Sinne IFRS International Financial Reporting Standards i.S.d. im Sinne der/des i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit
KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
LNG Liquefied Natural Gas Lfg. Lieferung
MU Mutterunternehmen
Nr. Nummer
ÖFA Fachausschuss für öffentliche Unternehmen
PS Prüfungsstandard
RGBl. Reichsgesetzblatt RS Stellungnahme zur Rechnungslegung
S. Seite sog. sogenannt StromNEV Stromnetzentgeltverordnung
TU Tochterunternehmen
IV
URL Uniform Resource Locator US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
VDEW Verband der Elektrizitätswirtschaft e. V. vgl. vergleiche
Z. Ziffer z. B. zum Beispiel
1
1 Einleitung
Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das am 13.07.2005 in Kraft getreten ist, 1 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Vorschriften zur Entflechtung (Unbundling) neu gestaltet. Diese Vorschriften sind vornehmlich an sog. vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen 2 gerichtet, 3 die auf dem Energiemarkt häufig eine Monopolstellung aufweisen und wettbewerbshemmend agieren. 4 Um Intransparenz, Diskriminierung 5 und Quersubventionierung 6 zu vermeiden, 7 müssen solche Energieversorgungsunternehmen (EVU) grundsätzlich informatorische, buchhalterische, rechtliche 8 , operationelle 9 sowie eigentumsrechtliche 10 Entflechtungsmaßnahmen umsetzen. 11 Diese Maßnahmen bewirken eine weitgehende Unabhängigkeit des Netzbetriebs gegenüber den übrigen Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung wie der Elektrizitätserzeugung, der Gasgewinnung oder dem Energievertrieb. 12
1 Vgl. EnWG (2005): 1970-2018. Der Grund für die Neuregelungen war insbesondere die Umsetzung der EU-Stromrichtlinie (2003/54/EG), der EU-Gasrichtlinie (2003/55/EG) sowie der EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel (Nr. 1228/2003). Vgl. Bundestag (2004): 1.
2 Die Legaldefinition findet sich im § 3 Nr. 38 EnWG. Ausfühlich dazu siehe Kapitel 3.1. Nahezu alle deutschen Stadtwerke sind vertikal integrierte EVU. Vgl. Britsch/Küper (2008): 10.
3 Vgl. § 6 EnWG.
4 Vgl. Bundestag (2004): 51; Britsch/Müller (2008): 1f. Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze (aber auch Eisenbahnnetze sowie Telekommunikationsnetze) stellen ein natürliches Monopol dar; d. h. ein Netzbetreiber kann den Markt kostengünstiger bedienen als mehrere Anbieter. Vgl. Knieps (2008): 21f.; Ströbele/Pfaffenberger/Heuterkes (2010): 241.
5 Diskriminierung bedeutet in diesem Zusammenhang, wenn der mit dem Netzbetrieb verbundene Energievertrieb gegenüber einem externen Energievertrieb bevorteilt wird. Vgl. Leverkus (2006): Z. 1.
6 Quersubventionierung bedeutet die nicht kostenverursachungs- bzw. leistungsgerechte Verlagerung von Ergebnissen einer Wertschöpfungsstufe in eine andere. Vgl. Poullie (2006): 166; Britsch/Müller (2008): 2.
7 Vgl. Bundestag (2004): 1, 51; Koenig/Kühling/Rasbach (2008): 139.
8 Wird auch als gesellschaftsrechtliche Entflechtung bzw. Legal Unbundling bezeichnet. Vgl. VDEW (2006): 6; Rasbach (2009): 240.
9 Wird auch als organisatorische Entflechtung bzw. Management Unbundling bezeichnet. Vgl. VDEW (2006): 6; Rasbach (2009): 244; Rogler (2009): 4.
10 Wird auch als Ownership Unbundling bezeichnet. Vgl. Britsch/Müller (2008): 2; Wachovius (2008): 50.
11 Vgl. §§ 6-10e EnWG. Die informatorische (§ 6a EnWG) und buchhalterische (§ 6b EnWG) Entflechtung gilt für alle vertikal integrierte EVU, d. h. sowohl für Verteilernetzbetreiber als auch für Transportnetzbetreiber. Die rechtliche (§ 7 EnWG) und operationelle (§ 7a EnWG) Entflechtung gilt grundsätzlich für Verteilernetzbetreiber. Die eigentumsrechtliche Entflechtung nach den §§ 8ff. EnWG gilt grundsätzlich für Transportnetzbetreiber. Die Definition zu Verteilernetzbetreiber und zu Transportnetzbetreiber findet sich im § 3 Nr. 3 i.V.m. § 3 Nr. 37 EnWG bzw. im § 3 Nr. 31c i.V.m. § 3 Nr. 32 und § 3 Nr. 19 EnWG.
12 Vgl. § 6 EnWG; Appel et al. (2006): 36; Volz (2006): 32.
2
Die vorliegende Arbeit widmet sich ausschließlich der buchhalterischen Entflechtung bzw. der Entflechtung in der Rechnungslegung, 13 indem die einschlägige Vorschrift des § 6b EnWG diskutiert wird. 14 Zu diesem Zweck wird in Kapitel 2 zunächst erörtert, welche Verpflichtungen EVU hinsichtlich der externen Rechnungslegung zu erfüllen haben. Neben der Aufstellung werden hier auch Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses thematisiert. Sodann wird in Kapitel 3 die interne Rechnungslegung von EVU gemäß § 6b Abs. 3 EnWG untersucht. Diese Vorschrift bildet die eigentliche Rechtsgrundlage für die buchhalterische Entflechtung und für die Aufstellung des „Unbundling-Abschlusses“. 15 Abschließend wird in Kapitel 4 ein Fazit gezogen.
13 Zur rechtlichen, operationellen und informatorischen Entflechtung vgl. Bundesnetzagentur (2006): 12-27; Rasbach (2009): 206-273; de Wyl/Finke (2011): Z. 37-192. Zur eigentumsrechtlichen Entflechtung vgl. Wachovius (2008): 49-300.
14 Zuvor wurde die buchhalterische Entflechtung im § 10 EnWG (a. F.) geregelt. Die Vorschrift de lege lata besteht seit dem 26.07.2011. Vgl. Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (2011): 1554-1594. Im Rahmen dieser Novellierung wurden Vorschriften einerseits „verschoben“ und anderseits wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen sowie die eigentumsrechtliche Entflechtung neu ins EnWG eingeführt.
15 Vgl. Eder (2006): Z. 6; Rogler (2009): 5; de Wyl/Finke (2011): Z. 197.
Arbeit zitieren:
Yu-Hui Liu, 2011, Der „Unbundling‐Abschluss“ nach § 6b EnWG, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern: Der „Unbundling‐Abschluss“ nach § 6b EnWG ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern: neuer Titel erschienen: Der „Unbundling‐Abschluss“ nach § 6b EnWG
Yu-Hui Liu hat einen neuen Text hochgeladen
Unbundling im Energierecht. Dissertation
Konzept und Funktion von Entfl...
Johannes Dannischewski
Die Anreizregulierung als Instrument zur Regulierung von Netznutzungse...
Eine Untersuchung der normativ...
Jörg Meinzenbach
Unbundling-Regulierung in der Energiewirtschaft
Gemeinschaftsrechtliche Vorgab...
Winfried Rasbach
Unbundling im Energiewirtschaftsrecht
Das Rechnungslegungs-Unbundlin...
Jan Nicolai Hennemann
Anreizregulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005
Jürgen F. Baur, Kai Uwe Pritzsche, Marco Garbers
0 Kommentare