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Inhaltsverzeichnis
Vorwort.......................................................................................... 3
Die Vorgeschichte im 7. Jahrhundert. 5
I. Grimoald
I.1 Werdegang bis zum Tode Sigiberts. 9
I.2 Der Staatsstreich des Grimoald. 11
I.3 Wer war Childebert? 24
I.4 Folgen des Staatsstreiches. 27
II. Ebroin
II.1 Vorgeschichte Neustriens bis zur Ernennung Ebroins. 28
II.2 Aufstieg Ebroins
II.2.1 Herkunft Ebroins. 28
II.2.2 Entwicklung vom Mitregenten Balthildes zum alleinigen
Herrscher Neustriens. 31
II.2.3 Machtkämpfe mit Leodegar und dem burgundischen Adel 34
II.3 Verbannung Ebroins. 37
II.4 Rückkehr und Erlangung der alleinigen Herrschaft im
Gesamtreich
II.4.1 Sieg über Leodegar und Festigung der Macht in
Neustrien. 43
II.4.2 Sieg über Pippin und Martin. 47
II.5 Zusammenfassung 50
- 2 - III.Pippin II.
III.1 Werdegang bis zur Erlangung der Hausmeierwürde............. Seite 52
III.2 Neuordnung unter Einflußnahme Pippins im Gesamtreich... Seite 59
III.3 Zusammenfassung................................................................. Seite 66
IV. Karl Martell
IV.1 Zusammenfassende Darstellung der politischen Entwicklung bis zur Etablierung Karls.................................. Seite 67
IV.2 Pippins Erbregelungen........................................................... Seite 71
IV.3 Karl und Theudoald - ein Vergleich der politischen Erbberechtigung
IV.3.1 Karl..................................................................................... Seite 74
IV.3.2 Theudoald........................................................................... Seite 80
IV.3.3 Mögliche Gründe für Pippins Entscheidung...................... Seite 82
IV.4 Karls Anhängerschaft............................................................ Seite 84
IV.5 Zusammenfassung................................................................. Seite 88
Schlußwort..................................................................................... Seite 90
Literaturverzeichnis....................................................................... Seite 93
Quellenverzeichnis......................................................................... Seite 97
Anhang........................................................................................... Seite 98
- Stammbaum der Hugobert - Irmina Sippe Seite 98
- 3 - Vorwort
„Das Geschlecht der Merowinger, aus dem die Franken ihre Könige zu wählen pflegten, herrschte nach allgemeiner Ansicht bis zur Zeit Hilderichs [III.]. Hilderich wurde auf Befehl des römischen Papstes Stephan abgesetzt, geschoren und ins Kloster geschickt. Obwohl das Geschlecht dem Anschein nach erst mit ihm ausstarb, hatte es schon lange seine Bedeutung eingebüßt und besaß nur mehr den leeren Königstitel. Die wirkliche Macht und Autorität im Königreich hatten die Hofmeister des Palastes, die sogenannten Hausmeier, die an der Spitze der Regierung standen. Dem König blieb nichts anderes übrig, als sich mit seinem Titel zu begnügen und mit wallendem Kopfhaar und ungeschnittenem Bart auf dem Thron zu sitzen und den Herrscher zu spielen. Er durfte die Gesandten anhören, die von überall her kamen, und sie dann mit Worten entlassen, die seine eigenen zu sein schienen, die man ihm aber in Wirklichkeit vorgeschrieben und oft sogar aufgezwungen hatte. Der König besaß fast nichts, das er sein eigen hätte nennen können, außer dem wertlosen Königstitel und einem unsicheren Lebensunterhalt, den ihm der Hausmeier gewährte. Auch gehörte ihm ein Landgut, das aber nur ein geringes Einkommen brachte. Auf diesem Landgut hatte er sein Wohnhaus mit einer kleinen Anzahl von Dienern, die ihm die nötigsten Dienste leisteten. Wenn er eine weitere Reise machen mußte, wurde er von einem Knecht nach Bauernart in einem Wagen g efahren, den ein Ochsengespann zog. So fuhr er zum Palast, so auch zu den öffentlichen Volksversammlungen, die zweimal im Jahre zum Wohle des Reiches abgehalten wurden, und so pflegte er wieder nach Hause zurückzukehren. Der Hausmeier aber besorgte die gesamte Staatsverwaltung und alles andere, was an inneren und äußeren Regierungsgeschäften angeordnet und ausgeführt werden mußte.
Als Hilderich abgesetzt wurde, bekleidete Pippin [III.], der Vater Karls des Großen, das schon fast erblich gewordene Amt des H ausmeiers. Pippins Vater Karl [Martell] hatte es selbst von seinem Vater Pippin [II.] übernommen“ 1
Als Einhard im frühen neunten Jahrhundert mit diesen Zeilen die Geschichte des Lebens Karls des Großen einleitete, hatte sich die Familie der Karolinger, anfangs noch Pippiniden, später dann Arnulfinger, als diejenige erwiesen, der es gelungen
1 Einhard, Vita Karoli Magni, c. 1.
- 4 -war, ein herrschendes Königsgeschlecht soweit unter den eigenen Einfluß zu bringen, daß es schließlich durch die eigene Familie ersetzt werden konnte. Ein-hard schildert diesen Prozeß, bei dem die Hausmeier, die ohnehin die „gesamte Staatsverwaltung“ besorgten, die Könige „ohne Bedeutung und Macht“ absetzten, als eine zwangsläufige und problemlos verlaufene Entwicklung. Selbst Karl Mar-tell, in Wahrheit nie als Erbe des Amtes vorgesehen, habe es von seinem Vater Pippin übernehmen können. Kämpfe darum werden nicht erwähnt. Weil anscheinend das Hausmeieramt mit der Familie Pippins von jeher gleichge-setzt wurde, da diese, wie der Erbe Karl zeigt, ohnehin zum Herrschen bestimmt war, bleiben in dieser kurzen Einleitung Hausmeier anderer Geschlechter uner-wähnt.
Das Amt des Hausmeiers hat indes eine wesentlich ältere Tradition. Ursprünglich Vorsteher des unfreien Hausgesindes 2 , war ihm eine enorme Entwicklung b eschieden, die schließlich bis zum höchsten Hausamt des fränkischen Adels führte. Dies wurde vor allem durch eine politische Veränderung möglich: Durch die fränkischen Reichsteilungen erhielten die Hausmeier, jeder einzelne nun für einen Reichsteil 3 zuständig, einen Anteil an der königlichen Verwaltung. Diese Position entwickelte sich vor allem durch eine Loslösung der Bindung zum König und einer gesteigerten Einflußnahme des Adels weiter. Besonders Burgund sollte im siebten Jahrhundert eine Sonderstellung erhalten, da die d ortigen Hausmeier bzw. Vertreter des hohen Adels nicht mehr bereit waren, die uneingeschränkte Oberhoheit des neustrischen Königs zu akzeptieren, sondern statt dessen um Autonomie bemüht waren.
Das Thema dieser Arbeit ist es, die Entstehung der Dynastie der Karolinger, die sich unter den Merowingern des siebten und achten Jahrhunderts „hochgedient“ hat, zu verfolgen und kritisch darzustellen. Dabei soll die Machtentwicklungen des Hausmeieramtes, das zu dieser Zeit vornehmlich in den Händen der Pippiniden/Arnulfingern lag, zwischen den einzelnen Generationen aufgezeigt werden. Aber auch auf mögliche Alternativen zur tatsächlichen Entwicklung soll dabei hingewiesen werden, um zu zeigen, daß der Wechsel der Königsgeschlechter bei weitem nicht mit einer solchen Zwangsläufigkeit geschah, wie Einhard es bemüht war darzustellen.
2 Fleckenstein, Hausmeier.
- 5 - DieVorgeschichte im 7. Jahrhundert
Die Geschichte der späteren Karolinger und deren Aufstieg zur zunächst bestimmenden Adelssippe bis schließlich zur Thronbesteigung Pippins III. verlief bei weitem nicht mit der notwendigen Folgerichtigkeit, die die Geschichtsschreiber Karls des Großen den Lesern suggerieren wollten.
Der älteste durch Quellen sicher belegbare Ahnherr der Karolinger, Arnulf von Metz, wird in seiner Vita als „von genügend e dlen Eltern geboren und reich an irdischen Gütern“ 4 beschrieben. Sein erstes politisches Auftreten beschreibt der sogenannte Fredegar im Zusammenhang mit den Thronwirren 613 wie folgt: „Chlotharius factione Arnulfo et Pippino vel citeris procerebus Auster ingreditur.“ 5
Wenn diese eher dürftige Auskunft wohl kaum geeignet ist, die Bedeutung der beiden Drahtzieher für Chlothars Einmarsch genau zu erschließen, so ist sie doch ein Indiz für die allgemeine Stimmung des austrischen Adels. Der Überfall auf die in Austrien und Burgund herrschenden Söhne Theuderich Theuderichs II. (gest. 612) und Ihre Urgroßmutter Königin Brunichild, die Witwe Sigiberts I., konnte nicht mit dem Ziel unterstützt worden sein, unter den Einfluß einer starken neustrischen Zentralgewalt z u geraten, sondern vielmehr ein Mitspracherecht der Großen zumindest in ihrem Teilreich zu sichern.
Die Voraussetzung für ein derart politisches Gewicht Arnulfs lagen in weiträumigen Besitzungen zwischen der oberen Mosel und der oberen Maas 6 . Das Hausgut Pippins ist hingegen zwischen dem Kohlenwald (heute in der Nähe Brüssels) und der mittleren Maas anzusiedeln 7 . Es ist deutlich, daß ein vereintes Vorgehen beider Kräfte in bedeutendem Umfang binden mußte. Der Reichtum, von dem nicht nur direkter Einfluß auf alle unfreien Dienstleute und Bauern ausging, wirkte auch auf waffenfähige Freie, weniger reiche Gutsherren und andere Schutzsuchende. Durch dieses Klientel wurde es möglich, eigene Interessen gegen seinesgleichen oder sogar gegen den König und seine Gesandten zu behaupten. Adel bildete sich dann, indem dieser Vorrang so gefestigt wurde, daß er vererbt werden konnte, ohne daß die Familie dadurch an Macht verloren hätte. Die Monarchie war auf solche regionalen Machthaber angewiesen, stattete sie
3 Das gesamte Frankenreich war geteilt in die Unterreiche Neustrien, Austrien und Burgund.
4 Schieffer, Karolinger, S. 12.
5 Fred. IV c. 40.
6 Schieffer, Karolinger, S. 13.
- 6 -deshalb mit diversen Privilegien aus und versuchte sie so sowohl im Gleichge-wicht untereinander als auch in einer loyalen Bindung zum Königshaus zu halten. Im 6. Jahrhundert bildete sich so das Amt des maior domus, des Hausmeiers, i m-mer weiter aus und wurde damit, ausgestattet mit umfassenden administrativen Kompetenzen, zu einem Posten politischer Vormacht.
Diese Position wurde zunächst für alle drei Teilreiche gesondert vergeben, so daß es verwundert, daß Chlothar weder Arnulf noch Pippin sondern zunächst einen Rado, ab 618 dann Chucus (Hugo) einsetzte. 8
Aber auch Arnulf wurde bedacht und gelangte durch seine Einsetzung in das Amt des Metzer Bischofs, einer Residenz des Königs, in eine wichtige politische Machtposition, die er zu nutzen wußte, als 623 erstmals m it Dagobert I. ein Unterkönig für einen Teil Austriens eingesetzt wurde 9 . Beweggründe hierfür könnten sowohl in einer Gefährdung der östlichen Gebiete als auch in rein praktischen Überlegungen zu suchen sein, da das Frankenreich kaum von einer Zentrale aus beherrschbar gewesen sein konnte. Wirft man aber einen Blick in die nachfolgenden Ereignisse, könnte auch die Eifersucht der A ustrasier, welche einen überraschend hohen Wert auf die ständige Präsenz eines eigenen Königs legten, Grund für den Entschluß Chlothars gewesen sein. Jedenfalls fungierte Arnulf fortan als Erzieher Dagoberts, dem Pippin zunächst als Berater, ab 624/25 dann auch offiziell als Hausmeier zur Seite stand. Schon im folgenden Jahr sollten diese ihren Einfluß auf ihren neuen König geltend machen, indem „quidam ex procerebus de gente nobile Ayglolfingam nomen Chrodoaldus [...]instignantibus beatissimo vero Arnulfo pontifice et Pippino maiores domus“ 10 in Trier getötet wurde. 11
Die Heirat Dagoberts mit Gomatrud 625 konnte Arnulf ebenfalls noch nutzen, um Chlothar durch Zusprache im Rahmen eines Gremiums von 12 Franken, die über diese Frage zu beraten hatten, 12 zur Ausweitung von Dagoberts Machtbefugnissen auf ganz Austrasien zu bewegen. Doch zerbrach das gute Verhältnis zu seinem
7 Ebenda.
8 Schieffer, Karolinger, S. 15.
9 „Anno 39. regni Chlothariae Dagobertum, filium suum, consortem regni facit eumque super
Austrasius regem instituit, retinens sibi, quod Ardinna et Vosacos versus Neuster et Burgundia
excludebant.“ Fred. IV, c. 47.
10 Fred. IV, c. 52.
11 Ein interessantes Zeugnis dafür, wie weit die Feindschaft der Pippiniden zu den Agilolfingern
zurückreicht. Es zeigt aber auch den Einfluß der beiden Berater Dagoberts, die ihren Willen gegen
die Bitte Chlothars, welcher bei Dagobert um Gnade für Chrodoald gebeten hatte, durchsetzen
konnten.
- 7 -König wohl im Z usammenhang mit der weiteren Heirat Dagoberts mit der Magd Nanthild, zu deren Gunsten er seine erste Frau nur ein Jahr nach der Heirat ver-stieß. 13
Arnulf führte noch schnell seine Söhne Chlodulf und Ansegisel 14 bei Hofe ein und zog sich dann von allen Ämtern in das von seinem Freund Romarich gegründete Kloster Remiremont zurück. Doch auch Pippin verlor mit der Zeit an Einfluß. Zusammen mit Bischof Kunibert von Köln 15 , der die Rolle Arnulfs einnahm, war er zwar noch bis zum Tode Chlothars in der Rolle des engsten Beraters des bis dahin ausschließlich austrischen Königs, doch entfiel diese Sonderregel durch das Erbe des Gesamtreiches. Pippin folgte Dagobert nach Neustrien, geriet hier aber zunehmend ins Abseits und wurde teilweise sogar nach Orléans verbannt. Dagobert verfiel dem zügellosen Leben, ein Schicksal, daß auch die kommenden m erowingischen Generationen immer wieder zu meist tödlichen Auseinandersetzungen mit dem Adel treiben würde. 16 So berichtet Fredegar von Dagobert: „[...]luxoriam super modum deditus, tres habebat maxime ad instar reginas et pluremas concupinas.[...] Nomina concubinarum[...]increvit huius chronice inseri.“ 17 Pippin versuchte nun, den Klagen des Adels folgend, 18 dem König ins Gewissen zu reden, doch fiel ihm der „Zelus Austrasiorum“ 19 in den Rücken. Starke antipipinidische Kreise nutzen die Abwesenheit Pippins von seinen Hausgütern 20 , um Dagobert zu einem Mord an ihm zu bewegen, wovon der König aber „iustitiae amor[e] et Dei timor[e]“ 21 absah.
Das Ergebnis blieb aber dennoch eine politische Kaltstellung Pippins, der weder Einfluß auf die Regierungshandlungen des Königs hatte, noch die Geschehnisse in Austrien lenken konnte. Diese Möglichkeit bot sich erstmals wieder, als Dagobert,
12 Fred. IV, c. 54.
13 Schieffer, Karolinger, S. 16.
14 Ebenda.
15 Pippin schloß wohl schon damals ein Freundschaftsbündnis mit ihm, denn Fredegar erwähnt
unmittelbar nach dem Tode Dagoberts die Erneuerung dieses Abkommens: „Pippinus cum Chuni-berto, sicut et prius amiciciae cultum in invicem conclocati fuerant...“; Fred. IV c. 85.
16 So wurde auch Chlodwig II, Childerich II, und Dagobert II. und zu lockerer Lebenswandel
nachgesagt. Die letzten beiden wurden von Verschwörern aus Reihen des Adels (beide auf der
Jagd) getötet.
17 Fred. IV, c. 60.
18 Fred. IV, c. 61.
19 Ebenda.
20 Es ist nicht anzunehmen, daß ehemalige Gefolgsleute Pippins ihn nun wegen seiner Unfähigkeit,
Dagobert Ausschweifungen zu verhindern, plötzlich gehaßt haben sollen. Aus der Tatsache, daß
Pippin Dagobert folgte, könnte sich ohnehin schließen lassen, daß er nicht glaubte, sich ohne den
Rückhalt des Königs weiter halten zu können.
21 Ebenda.
- 8 -wohl bewegt durch militärische Gefahren im Osten, mit seinem Sohn Sigibert III. einen neuen Unterkönig im Osten einsetzte und diese Teilung nach der Geburt seines zweiten Sohnes Chlodwig II. auch weiter Bestand zu haben schien. Zwar wurde Kunibert ein weiterer Berater des Königs mit Namen Adalgisel, sicher aus vornehmen Geschlecht, zur Seite gestellt, doch wird in dieser Zeit kein neuer Hausmeier für Austrien ernannt, so daß faktisch Pippin weiterhin zuständig war. Aufschwung dürfte er durch die Heirat seiner Tochter Begga mit dem einzigen Sohn Arnulfs, Ansegisel, erhalten haben, die die beiden mächtigen Hausgüter ver-einte.
Dagoberts Tod wurde nun zum Auslöser der politischen Rückkehr Pippins. Fredegar beschreibt deutlich 22 wie er und Kunibert nach Erneuerung ihrer Freundschaft durch geschicktes und leutseliges Verhalten die Großen auf ihre Seite z ogen und sie milde regierten. Dieser Rückhalt unter seinen Standesgenossen e rmöglichte nun das vereinte Vorgehen des austrischen Adels unter der Führung Pippins und im Namen Sigiberts, der als bloßes Pfand der Macht erscheint, zur Einforderung seines Erbteils beim neustrischen Hof. Von diesem Zeitpunkt an sollte es keinen merowingischen König mehr geben, der auf Dauer selbständig regierte.
Pippin kehrte zusammen mit Kunibert und einem Drittel der Schätze zurück, verstarb dann aber 638. Seine Witwe Itta gründete in der Folgezeit das Kloster Nivelles, welches für das folgende Kapitel noch von Bedeutung sein wird, und zog sich zusammen mit ihrer Tochter Gertrud dorthin zurück. Die politischen Hoffnungen des Hauses der Pippiniden ruhten von nun an auf dem einzigen Sohn Pippins, Grimoald, der „cum essit strinuos, ad instar patris diligeretur.“ 23
22 Fred. IV, c. 85.
23 Ebenda.
- 9 - I.Grimoald
I.1 Werdegang bis zum Tode Sigiberts III.
Obwohl das Amt des Hausmeiers ursprünglich nach dem Willen des Königs besetzt oder zumindest von den Großen des Landes in einer Wahl bestimmt wurde, versuchte Grimoald bald nach dem Tod seines Vaters dessen Position einzunehmen. Daß er hier sofort Unterstützung fand 24 und sich schließlich auch durchzusetzen vermochte, zeigt deutlich, d aß hier eine Art dynastischer Erbberechtigung im Entstehen war.
Hauptgegner war nun der „baiolos“ 25 Otto, der, als Sohn des Haushofmeisters Uro, durch seine enge Bindung an den König von jüngster Kindheit an, nun ebenfalls das höchste Amt bei Hofe anstrebte. So tritt Grimoald zunächst mehrfach als „dux“ in Erscheinung, doch zeigt der Zusammenhang, in dem er genannt wird, immer auch die besondere Stellung, die er einnimmt. Zum Beispiel nahm er z usammen mit dem dux Adalgisel und allen Großen des Ostreiches an einem Feldzug gegen den Thüringer Radulf teil, griff aber selbst nicht in das Kampfgeschehen ein, da er wegen Unstimmigkeiten über die beste Taktik um das Leben des Königs fürchtete:
„ Grimoaldus et Adalgyselus ducis haec [daß der Kampf planlos begonnen wurde] cernentes, Sigyberti pericolum zelantes, eum undique sine intermissione custudiunt “ 26
Diese beiden, die an dieser Stelle das Leben des Königs sicherten, blieben auch in den folgenden Jahre die wichtigsten Berater des Königs und waren als solche an den wichtigsten Schenkungen des Königs zumindest als Unterzeichnende beteiligt. So schenkte Sigibert Cugnon auf „Anraten der Großen Grimoald, Bobo und Adalgisel“ 27 Ländereien, welche dem späteren Stablo-Malmedy zugute kamen. Unter den „domestici“, die diese Verlagerung bescheinigen, erscheinen außerdem noch Ansegisel und Chlodulf, die beiden Schwäger Grimoalds, was eindrucksvoll die Bedeutung dieser beiden Familien widerspiegelt.
Offensichtlich gelang es Grimoald auch nach der Mündigkeit Sigiberts selbst die Regierungsgeschäfte zu führen, so daß er es wagen zu können glaubte, nach dem
24 Wie schon sein Vater schloß auch Grimoald ein Freundschaftsbündnis mit Kunibert von Köln
und überlegte, wie „gradum patris Grimoald adsumeret“; Fred. IV, c. 86.
25 Ebenda.
26 Fred. IV, c. 87.
27 Schiefer, Karolinger, S. 18.
- 10 -Königtum selbst zu trachten. Der Verlauf der folgenden Ereignisse ist sehr unge-wiß. Fredegar beendet sein Werk kurz vor diesem Zeitpunkt und sein Fortsetzer, der sein Werk etwa 650 beginnen läßt, aber 100 Jahre später schreibt, interessiert sich zunächst nur für neustrische Ereignisse.
Fest steht, daß die um etwa 640 geschlossene Ehe Sigiberts mit Chimnechild wohl längere Zeit kinderlos blieb, dann aber doch ein Thronfolger Dagobert geboren wurde, bevor Sigibert in der Mitte der 650er Jahre mit Ende zwanzig starb. Mochte Grimoald nun auch den Ehrgeiz seines Vaters geerbt haben, seine Geduld hatte er nicht. Er setzte in deutlicher Überschreitung seiner Kompetenzen den jungen Dagobert ab, schickte ihn mit Hilfe Didos von Poitiers nach Irland und ersetzte ihn durch seinen eigenen Sohn 28 . Ob dieser König, der in den Königlisten mit dem Namen Childebertus adoptivus erscheint, wirklich von Sigibert adoptiert worden war, ist zweifelhaft und bleibt für das Vergehen Grimoalds als ein Verbrechen gegen einen legitimen Thronerben ohne Bedeutung. Einerseits hatte der junge König, der bei der Geburt Dagoberts etwa 23 Jahre alt war, sicherlich keinen ernsthaften Grund aus Angst, er könne bald kinderlos sterben, auf diesem Wege die Thronfolge zu sichern. Andererseits hätte Childebert auch dann nicht das Recht, einen merowingischen Thron zu besteigen. So lange noch ein männlicher Erbe dieser Familie in Frage kommen konnte 29 , durfte kein anderes Geschlecht Anspruch auf den Thron erheben, den die Merowinger schon seit acht Generationen innehatten.
Childebert bleibt ein bloßer Name, der noch nicht einmal der Geburtsname gewesen sein kann, sondern angenommen wurde, um nach außen eine gewisse Legitimität zu begründen. Von Regierungstaten ist nichts bekannt, die Umstände seines Todes ungewiß und die Geschichtsschreiber, mit Ausnahme der des Liber Historiae Francorum (LHF), schweigen sich über diese Epoche aus.
28 Ewig, Merowinger, S. 147.
29 Mögliche Erben waren neben Dagobert auch noch Chlodwig II. , der Regent des Westreiches,
und dessen Söhne Chlothar III., Childerich II. und Theuderich III.
- 11 - I.2Der Staatsstreich des Grimoald
Unmittelbar nach dem Bericht über die Einsetzung Grimoalds als Hausmeier b erichtet der LHF über die folgenden Ereignisse:
„Decente vero tempore, defuncto Sighiberto rege, Grimoaldus filium eius parvolum nomine Daygobertum totundit Didonemque Pectavensem urbis episcopum in Scocia peregrinandum eum direxit, filium suum in regno constituens.“ 30 Die Gesta Francorum glaubeb sogar zu wissen, daß Grimoald freiwillig nach Neustrien kam, da er „sub praetextu munerum accipiendorum“ 31 gelockt worden sei. Es ist jedoch ein w enig fraglich, welche „Geschenke“ Grimoald von dem O nkel des von ihm entführten Dagobert erwartet haben könnte. Der erste Text scheint den Verlauf der Vorgänge eigentlich deutlich widerzugeben. Sigibert stirbt, Grimoald nutzt seine Chance und läßt den jungen Erben durch Dido von Poitiers nach „Scocia“ 32 bringen. Sein eigener Sohn nimmt darauf die Stellung des Königs ein. Doch währte dem LHF folgend dieser Erfolg des Ursupators Grimoald nicht lange, denn schon im nächsten Satz heißt es: „ Franci itaque hoc v alde indignantes, Grimoaldo insidias preparant, eumque exementes, ad condempnandum rege Francorum Chlodoveo deferunt.“ 33 Folgt man den gängigen Datierungen der Tode Sigiberts und Chlodwigs, der hier als Richter Grimoalds sicher gemeint ist, so kann sich der Putsch nur in dem Zeitraum eines Jahres, nämlich zwischen 1. Februar 656 und 16. November 657 34 abgespielt haben. Die Ereignisse gewännen jedoch wesentlich an Bedeutung, wenn nachzuweisen wäre, daß sich Childebert ohne wirkliche Legitimation aber durch die Unterstützung der austrischen Großen wirklich längere Zeit als autonomer König des Ostreiches gehalten hätte. Und dafür gibt es mehrere Indizien. Alle Theorien, die von einem baldigen Sturz der beiden Pippiniden auf dem m erowingischen Thron ausgehen - sei es, daß Grimoald sich wegen des plötzlichen Todes seines Sohnes, des Königs, nicht mehr halten kann, oder anders herum Childebert wegen der Verurteilung seines Vaters nicht mehr als König haltbar ist - haben einen entscheidenden Nachteil: Von einem merowingischen König ist erst
30 LHF, c. 43.
31 Zitiert nach: Bonnell, S. 7.
32 Ewig und Schiefer sind sich sicher, daß hier nicht Schottland sondern Irland gemeint ist. Der
Chronist des Liber könnte sich vielleicht deshalb geirrt haben, weil Dagobert nach der Ermordung
Childerichs 675 von Wilfried von Yorck nach Auster zurückgebracht wird.
Schiefer, Karolinger S. 166
33 LHF, C. 43.
34 Ewig, Staatsstreich, S. 573.
- 12 -662 mit Childerich wieder die Rede. Der neustrische Chronist des Liber erwähnt jedoch keine Einigung des Reiches, die dann wohl unter Chlothar III. gewesen sein müßte. Ein Umstand, der besonders deshalb Bedeutung hat, weil der Autor, ein neustrischer Mönch, der besonderen Wert auf die Geschehnisse seines Teilrei-ches legte, alle anderen Einigungen deutlich hervorhob 35 . Es gilt somit zu erfor-schen, was in den Jahre 657 bis 662 geschehen ist.
Die Vita Fursei, welche Ewig und Krusch für zeitgenössisch und somit vertrauenswürdig halten 36 , berichtet von interessanten Geschehnissen in Nivelles, dem Hauskloster der Pippiniden. Demnach wies Itta dem vor dem neustrischen Hausmeier geflohenen Foilnan ein Stück Land zu, auf welchem er ein Kloster gründete. Kurz nach Ittas Tod kam er auf einer Reise noch einmal zu Nivelles, übernachtet dort und wurde am folgenden Tag (30.10) in der Nähe des Klosters ermordet. Der Leichnam blieb jedoch lange unentdeckt und wird erst nach 77 Tage gefunden. Unter den Anwesenden an seiner Beerdigung werden auch Grimoald und Dido von Poitiers erwähnt. Dieses Treffen der beiden Verschwörer in einem Januar nach 650 (Tod Ittas) legt es nahe, das Treffen in den Januar 656 zu verlegen, wo eine geheime Absprache bezüglich d er Absetzung Dagoberts hätte stattgefunden haben können. Dieses Vorgehen barg jedoch, wenn es so stattfand, eine e-norme Gefahr für Grimoald: Wenn er ernsthaft mit dem baldigen Tod des Königs rechnete, dann sicher nicht wegen dessen Alter sondern wegen einer akuten E rkrankung. In diesem Fall war es aber äußerst gefährlich, das Risiko einzugehen, beim Tode des Königs nicht bei Hofe zu sein, um sofort die Nachfolge im eigenen Interesse, also primär die Hausmeierfrage, zu bestimmen. Gleichzeitig wäre es kaum aufgefallen, wenn Dido seinen kranken König besucht hätte und bei dieser Gelegenheit über die Nachfolge gesprochen worden wäre. Womöglich starb Sigibert noch früher als erwartet und Grimoald verlor durch dieses Treffen zunächst wichtige Zeit, die er gebraucht hätte, um seinen Plan zur Erhebung seines Sohnes zum König des Ostreiches sofort durchzusetzen. Diese Annahme ermöglicht einen kurzen Zeitraum einer ersten Herrschaft Dagoberts, in dessen Rahmen erste R e-gierungshandlungen des neuen Königs stattgefunden h aben könnten, ohne daß er, wegen der kurzen Dauer dieser Regentschaft, als vollwertiger König in den späteren Königslisten erschienen wäre. Dies deckt sich mit einer möglichen Überset-
35 LHF, c.43 und c. 45.
- 13 -zung des Berichts des LHF. So ist „Decente vero tempore, defuncto Sighiberto rege...“ nicht zwingend mit „Als nun im Laufe der Zeit auch König Sigibert starb...“ zu übersetzen. Vielmehr böte hier ein Ablativus absolutus den vermuteten kurzen Zeitraum vor der Absetzung Dagoberts: „ Als nun ein wenig Zeit nach dem Tode Sigiberts vergangen war.“
Im Folgenden möchte ich mich auf diese Übersetzung berufen und von einer mehrwöchigen ersten Herrschaft des jungen Dagobert ausgehen.
Erste Anhaltspunkte für einen Zweifel am Bericht des Liber bietet eine Klosterchronik aus Dijon, welche neue Aspekte des Verlaufs der Absetzung Dagoberts erwähnt, indem sie berichtet: „Defuncto Sigiberto filius eius Dagobertus succedit in regnum“ 37
Wäre dies wahr, so würde dadurch der Zeitraum der möglichen Regierung Childeberts weiter minimiert, da so in einem Jahr auch noch eine erste Regierungszeit Dagoberts unterzubringen wäre. 38 Dies wird bestätigt durch einen Bericht der Gesta episcoporum Tullensium, welche davon zu erzählen weiß, daß Chimnechild bei Dagobert zugunsten des vor 657 gestorbenen Theudofrids von Toul intervenierte. 39 Diese Bitte muß nach dem Tode Sigiberts und natürlich auch vor einer Absetzung Dagoberts vorgetragen worden sein, woraus sich wieder auf eine erste Regierung Dagoberts schließen ließe. Der Wert dieser Quelle ist jedoch dadurch gemindert, daß Sigibert als Sohn Dagoberts erwähnt wird 40 . Entweder liegt also ein Fehler in der Formulierung vor, oder aber Dagobert wurde mit seinem Großvater verwechselt. In beiden Fällen sollte man folglich den Inhalt mit Vorsicht betrachten.
Mathias Becher weißt auf eine weitere Quelle hin, die zuletzt Jörg Jarnut zu verwerten versucht hat. 41 Es handelt sich dabei um einen Hinweis aus der Langobardengeschichte, nach dem der Langobardenkönig Grimoald einen Friedensvertrag mit Dagobert, König der Franken, geschlossen habe. Dieser Grimoald herrschte von 663 bis 671 und kann somit unmöglich weder zur ersten noch zur zweiten
36 Gerberding, Coup, S. 59.
37 Zitiert nach Fischer, S. 27.
38 Daß Dagobert überhaupt geherrscht hat, wurde erst im 17. Jahrhundert wiederentdeckt. Die Möglichkeit einer ersten Regentschaft kam erst durch Zweifel am LHF im ausgehenden 19. Jahr-
hundert in Frage. Seit 1939 wird diese wieder in Frage gestellt.
39 Becher, S. 136.
40 Fischer, S. 27.
- 14 -Regierung Dagoberts mit ihm in Kontakt getreten sein. Der Chronist erwähnt au-ßerdem im Anschluß Ereignisse aus der italienischen Geschichte, welche 18 Jahre später stattfinden, aber dennoch mit „hac tempore“ angeschlossen werden. Folg-lich ist einfach von einer Fehlinformation auszugehen, die nicht weiter berück-sichtigt werden muß. Auch wenn Jarnut das Problem der unpassenden Regie-rungszeit Grimoalds dadurch zu lösen versucht, daß er vermutet, dieser Frieden-vertrag könne während des Exils Dagobert dort geschlossen worden sein, so wirkt dieser Gedanke doch zu spekulativ, um eine Grundlage einer weiteren Erfor-schung dieser Frage bilden zu können. Erstens wußte selbst Dagoberts Mutter nicht, wo sich ihr Sohn befand (wie hätte ein Langobarde ihn dann finden kön-nen?) und zweitens wäre es völlig sinnlos, Staatsverträge mit einem machtlosen Mönch zu schließen.
Doch auch Childebert hinterließ Spuren, die mehr als ein Jahr Regierung erwarten lassen. So ist eine im „VI regno domno Hildeberto glorioso rege“ 42 datierte U r-kunde aus Weißenburg eindeutig Childebert, Sohn Grimoalds, und nicht Childebert III. zuzuordnen. Diese Aussage wird bestätigt durch verschiedene Königlisten, welche alle Dagoberts erste Regierung vor Childebert verschweigen und diesem sogar sieben Jahre zusprechen 43 :
Da in dieser Liste Dagobert ganz fehlt, glaubt Ewig folgern zu können, daß sie zu dessen Lebzeiten verfaßt worden ist, was ihr eine große Glaubwürdigkeit bezüglich der Chronologie zukommen läßt. Dann gilt es aber auch festzuhalten, daß diese Kataloge von einer ersten Regentschaft Dagoberts nichts berichten.
41 Becher, S. 142.
42 Ewig, Staatsstreich S. 574.
43 Nach Ewig, Königskataloge S. 6.
- 15 -Eine spätere Liste aus dem 9.Jahrhundert 44 bestätigt diese Reihenfolge, fügt j e-doch den später gebräuchlichen Beinamen Childeberts „adoptivus“ an:
Gerberding bezeichnet diese Kataloge in Bezug auf ihre Angaben der Herrschaftsjahre als „notorious untrustworthy“ 46 und glaubt sich damit auf Krusch selbst berufen zu können, der ihnen tatsächlich eine systemimmanente Ungenauigkeit z uspricht. Allerdings ist damit das Vorgehen der Chronisten gemeint, diese Jahre auf- oder abzurunden, wodurch ein maximaler Fehler von zwei Jahre möglich wird. Gerberding hingegen glaubt, diesen Zeitraum durchaus weiter ausdehnen zu können, mit dem Ziel, den Tod Sigiberts III. weiter auf 651 vordatieren zu können - ein Schritt, der wesentlich mehr Spielraum läßt, alle möglichen Ereignisse des Putsches vor dem Tod Chlodwigs II. unterzubringen. Ewig argumentiert dagegen mit der Genauigkeit der Angaben unter Berücksichtigung der e rwähnten zwei Jahre, die zusätzlich durch ein damals gängiges System der Weltzeitberechnung abgesichert ist, durch die die Regentschaften analog zu bestimmen sind. 47 Das Ende Childeberts bleibt wie bereits erwähnt ungewiß. Sein Tod ist aber sicher bezeugt durch einen Vermerk in der Vita Boniti, die von der Thronbesteigung Theuderichs III. berichtet: „Post cuius [Sigiberts] obitum, filiisque defunctis pronepos eius suscepit sceptra.“ 48 Von einem gewaltsamen Ende ist also keine Rede, dennoch kann aber kein natürlicher Tod vermutet werden, da der zweite Sohn, Dagobert, ermordet wurde. Daß es sich bei dem Neffen um Theuderich und nicht um Childerich handelte - obwohl bei dessen Thronbesteigung Dagobert als tot galt - ergibt sich aus dem Alter der 711 verfaßten Vita. Zu diesem Zeitpunkt kannte man das echte Todesjahr Dagoberts 679.
Heinz Thomas hat durch seine Forschung anhand einer Namenliste des Diptychon
44 Ewig, Königslisten S. 11.
45 Eine interessante und in anderem Zusammenhang verwertbare Idee biete Heinrich Bonnell, der
in einer Fußnote darauf hinweist, es könnten vielleicht nur sieben Monate statt Jahre gewesen sein.
Bonnel, S. 7.
46 Gerberding, Coup, S. 52.
47 Ewig, Königskataloge.
48 Zitiert nach Fischer, S. 27.
- 16 -Barberini eine neue Auslegungsmöglichkeit geboten. Diese Liste 49 , die aus der zweiten Hälfte des siebten Jahrhunderts stammt und im Raum Trier anzusiedeln ist, ist auf der Rückseite einer Elfenbeinplatte eines Diptychons eingraviert, wel-ches im sechsten Jahrhundert in Byzanz hergestellt worden sein muß. Anfang des 17. Jahrhunderts gelangte es in den Besitz des Antiquars Nicholas Claude Fabri de Peiresc, um schließlich über den Umweg der berühmten Sammlung Barberini 1899 in den Louvre zu gelangen. Sie enthält neben 126 weiteren Namen, welche alle im Genitiv stehen, auch eine Liste von Königen 50 :
Auffallend ist hier das Fehlen Dagoberts I. und Sigiberts II. Doch dieses könnte dadurch zu erklären sein, daß diese Liste, die als erster Beweis aus merowingischer Zeit für den Putsch gilt 51 , zu Lebzeiten Grimoalds verfaßt worden ist und dieser beide Namen streichen ließ. Die Gründe ergeben sich nach Thomas 52 aus der Vorgeschichte: Sigiberts II. Witwe Brunhild war schärfster Gegner Pippins, Grimoalds Vater, und Dagobert I. hätte einfach zu sehr an den abgesetzten Dagobert II. erinnert.
Das Diptychon, welches für den liturgischen Zweck bestimmt gewesen sein mußte, diente wohl für Fürbitten zugunsten ehemaliger Könige, wodurch auch die Ge-nitivformen zu erklären sind. Da aber auch Childeberts Name auftaucht (und wir erinnern uns, daß Grimoald als Auftraggeber des Diptychons vermutet wird), muß daraus geschlossen werden, daß Childebert schon vor seinem Vater starb und ihn somit wohl auf die Dauer u nhaltbar machte, was schließlich zu seinem Sturz führte. 53 Diese Argumentation entbehrt jedoch einer sicheren Grundlage und baut, so logisch sie auch im Folgenden erscheinen mag, allein auf der Spekulation auf, Grimoald sei für das Fehlen der beiden Namen Sigibert und Dagobert verantwortlich. Ein wirkliches Indiz gibt es dafür keines, so daß ich mich ihr nicht anschlie- 49 ZurGeschichte des Diptychons siehe Thomas, S. 17.
50 Thomas, S. 20.
51 Gerberding, Coup, S. 56.
52 Thomas, S. 25.
53 Thomas, S. 27.
- 17 -ßen möchte, zumal mir das Argument von Thomas, Sigibert fehle wegen des spä-teren Verhaltens seiner Witwe, sehr abwegig erscheint.
Der Verweis Gerberdings, es könnte sich einfach nur eine Spenderliste handeln 54 , erscheint mindestens ebenso plausibel, bietet jedoch den Vorteil, den Königskatalogen nicht zu widersprechen. In diesem Fall hätten die fehlenden Könige eben keine Schenkungen an das Kloster erlassen und wären deshalb nicht aufgeführt worden.
Ein so frühes Sterben Childeberts hätte zudem ein Machtvakuum zur Folge, das entweder durch Chlodwig (und nach ihm Chlothar) als Gesamtherrscher oder Dagobert hätte gefüllt werden müssen. Diese zweite Option einer ersten Regentschaft Dagoberts ist also im Folgenden zu prüfen.
Allen Anschein nach hat die erste Regierung Dagoberts nicht genug Bedeutung erlangt, um als solche in den offiziellen Statistiken aufzutauchen. So bleibt also die Frage, ob es sich bei den anfangs erwähnten Indizien um Fehlinformationen, Anzeichen einer vielleicht nur ein paar Monate oder Wochen währendenden ersten Regierung, in deren Verlauf Grimoald seinen Plan vorbereitete, oder aber um eine von den Chronisten verschwiegene, vollwertige und mehrjährige Regentschaft handelt, von deren Existenz Krusch und mit ihm Fischer 55 überzeugt sind. Das wohl bedeutendste Argument für diese These, welches, wenn man es anerkennt, die Angaben des LHF zunichte macht, ist der Verweis auf eine Schen-kungsurkunde. In ihr schenkt Grimoald seine vom König Sigibert überlassene villa Germigny dem schon erwähnten Kloster Stablo-Malmedy. Von Bedeutung ist nun, daß diese „exemplaria“ 56 genannte Urkunde im vierten Regierungsjahr Dagoberts datiert ist.
„Grimoaldus dux monasterio Stabulensi et Malmundariensi villam Germiniacum, a Sigiberto rege sibi donatam, cum omni integritate eius, molendinis scilicet in Supia et proprietatem in loco Terune dicto, iuxta fluvium Axina, concedit.
[...] Facta exemplaria sub die Kalendis Augusti. Anno IIII. regni domini nostri
54 Gerberding, Coup, S. 57.
55 Fischer, S. 51.
56 Damit ist nicht zwingend eine Abschrift gemeint. Fischer verweist, bestätigt von Ewig, darauf,
daß rein sprachlich nicht geklärt werden kann, ob es sich um ein Original oder eine spätere Kopie
handelt. Möglich wäre auch eine Zweitschrift, die gleichzeitig mit dem Original verfaßt worden ist
und dann dieselbe Bedeutung hätte.
- 18 -Dagoberti regis.” 57
Zunächst scheint hier ein neuer, unumstößlicher Beleg gefunden worden zu sein, der, sollte man die Urkunde als Original 58 anerkennen, keinen Zweifel mehr an der ersten Regierung Dagoberts l äßt. Denn es ist völlig auszuschließen, das Grimoald, selbst wenn er später unter Chlothar III. hingerichtet worden sein sollte, die zweite Regentschaft Dagoberts überhaupt erlebte, geschweige denn in der Position war, Schenkungen dieser Art vorzunehmen. U nd in der Tat wäre diese Ur-kunde der einzige wichtige Beweis, mit dessen Ablehnung auch die unterstützte These verworfen werden müßte.
Da die Urkunde als ein Original aus einer zweiten Regentschaft Dagoberts ausscheidet, müßte also zu zeigen sein, daß es s ich um ein Original der bisher nur angenommenen ersten Regierungsperiode handelt. Der Text der Urkunde jedoch berichtet von Grimoalds Schenkung als von einem Land, das ihm König Sigibert überlassen hatte. Entscheidend ist an dieser Formulierung das fehlende „ehemalige“, ein „quondam“, das in einem Original sicher hätte auftreten müssen, da der König dann zur Zeit der Abfassung bereits tot gewesen sein mußte. Ein Fehlen ist ein starkes Indiz für das Gegenteil, wie Fischer an mehreren Beispielen ähnlicher Urkunden belegt. 59
Natürlich bleibt hier wie am Begriff der „exemplaria“ immer ein Rest Unsicherheit, doch ist es nur vernünftig, zunächst von dem eher wahrscheinlichen auszugehen.
Da also ein Original auszuschließen ist, ergibt sich ein viel größerer Spielraum für die mögliche Anfertigung der Kopie. So könnte durch aus auch Dagobert III. gemeint sein. In diesem Falle wäre die Kopie ein mögliches Machtinstrument der Sukzessionskrise des Jahres 714, mit dessen Hilfe an Spenden der früheren Arnulfinger/Pippiniden erinnert werden sollte, um so Gefolgsleute für eine der beiden Gruppierungen um Plektrud oder Karl zu sammeln. Gerberding erwähnt in diesem Zusammenhang Urkunden Plektruds für Echternach oder eine Bestätigung Dagoberts für Saint-Wandrille und auch Karl „[was] using the same tactics in the
57 MGH, Diplomata Maiorum Domus, ed. Georg Pertz, Hannover 1872 (unv. Nachdruck Stuttgart
1981). S. 90.
58 „Original“ wird im Folgenden im Sinne einer unter Dagobert II. zu Lebzeiten Grimoalds gefer-
tigten Urschrift verwendet. Im Gegensatz dazu ist „Kopie“ als eine später verfaßte Abschrift zu
verstehen.
59 Fischer, S. 48.
- 19 -attempt to lure Stavelot-Malmedy into his camp“ 60 .
In diesem Falle wäre die Urkunde für den Fall Grimoalds ohne Bedeutung, doch spricht ein Indiz für die Datierung der Abschrift in die erste Regentschaft Dagoberts. Und z war wurde diese Schenkungsurkunde später sowohl von Childerich als auch von Dagobert bestätigt. Dabei wurde der Inhalt jedoch dahingehend verändert, daß nun nicht mehr Grimoald, sondern Sigibert selber als Schenker auftritt. Da sich die Forschung jedoch sicher ist, daß Sigibert als Gründer nicht in Frage kommt 61 , muß es sich hierbei folglich um eine merowingische, zumindest antipippinidische Propaganda handeln, welche das Ziel hat, den Staatsfeind Grimoald nicht als noblen Spender erscheinen zu lassen. Wenn diese Quellen aber lügen, dann muß, so Fischer, die Quelle, die, auch unter einem Merowinger ausgestellt, noch die Wahrheit berichtet, älter sein - älter als die Bestätigung durch Childerich, also in einer ersten, mindestens vier Jahre währenden ersten Herrschaft Dagoberts.
Mag diese Argumentation auch zunächst plausibel wirken, so sollte man doch bedenken, in welcher Situation die wohl vom Kloster selbst verfaßte Abschrift 679 entstanden wäre: Dem Pippinidenkloster Stablo-Malmedy war natürlich trotz der z wischenzeitlichen Propaganda der Könige der wahre Schenker bekannt. Und es ist zu diesem Zeitpunkt auch keine große Gefahr mehr zu erkennen, die das Kloster durch die Erwähnung der Pippiniden als der Familie des Stifters eingegangen sein soll, da ab 675 der Anhang Pippins und des dux Martin so stark gewachsen war, daß sie zu den Führern des Widerstands gegen den neustrischen Hausmeier Ebroin wurden. Dagobert hingegen dürfte kaum noch Unterstützung gehabt haben, da er schließlich mit dem Einverständnis mehrerer Bischöfe und Adeliger umgebracht wurde. 62
Insofern ist die politische Bedeutung der Verfassung einer Kopie im Originaltext mit dem Ziel des Wohlwollens der neuen Machthaber in Austrien zu verstehen. Somit muß nach der Ausschaltung des wichtigsten Arguments für eine erste R egierung nun doch das Gegenteil im Sinne der Königskataloge angenommen werden.
60 Gerberding, Coup, S. 54.
61 Fischer, S. 44.
62 So berichtet die Vita Wilfridi von dem Mord „per dolum ducum et consensu episcoporum“.
Zitiert nach Ewig, Staatsstreich, S. 575.
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Stefan Knechtges, 2001, Die Entwicklung des fränkischen Hausmeieramtes und der Aufstieg der Arnulfinger bis zur endgültigen Etablierung Karl Martells, München, GRIN Verlag GmbH
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