1. Einführung
Die deutsche Energiewirtschaft befindet sich seit einiger Zeit in einem wirtschaftlichen und einem damit eng einhergehenden politischen und gesellschaftlichen Wandlungsprozess.
Einerseits stellen die Verknappung fossiler Energieträger wie Kohle und Öl und deren CO2-Emissionen, die sich negativ auf das Klima auswirken, neue Herausforderungen der Energieversorgung dar. Andererseits bewirken die Monopolbzw. Oligopolstrukturen der deutschen Energieversorger 1 eine immer größere Abhängigkeit der Verbraucher und verringern zudem die Transparenz im Bereich der Kostenzusammensetzung oder der Art der Energiequelle (Klemisch/Flieger 2007: 26 ff). Der Energiesektor birgt jedoch auch große CO2-Einsparpotentiale, die durch Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung regenerativer Energien verwirklicht werden können (Baur et.al. 2009: 1 ff). Im Zuge der Entwicklungen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“ gewinnen lokale Ökonomien und Formen der Selbstorganisation wieder verstärkt an Bedeutung. In den letzten Jahren haben Genossenschaften gezeigt, dass sie sich als privatwirtschaftliche Unternehmensformen sehr gut dazu eignen, die vorhandenen Potenziale aufzugreifen und umzusetzen (DZ Bank 2008: 29 ff). Genossenschaften aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ verbinden bürgerschaftliches Engagement „mit qualitativen Ansprüchen von Ökologie und einer an sozialen Kriterien ausgerichteten lokalen Ökonomie“ (Klemisch/Flieger 2007: 29). Des Weiteren bieten sie einen bewährten rechtlichen Rahmen und garantieren durch ihre demokratische Struktur Stabilität und Sicherheit für das Unternehmen.
In der folgenden Arbeit werden die besonderen rechtlichen Eigenschaften der eingetragenen Genossenschaft an einem Gründungsbeispiel aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ dargestellt: der Energiegenossenschaft Lieberhausen eG.
1 Zu nennen sind insbesondere E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall und die EWE AG.
2
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung erklärte 2007, mit dem Integrierte Energie und Klimaprogramm (IKEP, 2007), das „weltweit ambitionierteste Energie- und Klimapaket“ (BMU 2007) beschlossen zu haben. Bis 2020 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 40% gesenkt werden. Schwerpunkte des IKEP sind unter anderem: Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG): Um Brennstoffe
effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit 12% auf ca. 25% erhöht werden.
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien soll von derzeit 13% auf 25% - 30% im Jahr 2020 ausgebaut werden.
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Der Anteil der Wärmebereitstellung soll auf 14% bis 2020 gesteigert werden. 2 Die Gesetzesnovellen zielen insbesondere auf eine Erhöhung des Anteils regenerativer Energien im Bereich der Stromproduktion und -einspeisung ab (KWKG, EEG). Das das Potenzial erneuerbarer Energien auch im Wärmebereich für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe ausgebaut werden soll, davon zeugt das EEWärmeG. 3 Die jüngsten Gesetzesänderungen im Rahmen des IKEP und die damit verbundenen Klimaziele der Bundesregierung verdeutlichen die Aktualität des Themas und den Stellenwert, den Klimaschutz und CO2-Reduzierung in der Bundesrepublik mittlerweile einnehmen. Da jeder Einzelne eigene Motive haben kann diese Ziele aktiv zu verfolgen, im Regelfall aber nicht die Mittel für die Umsetzung eines „Erneuerbaren-Energie-Projekts“ hat, ist es sinnvoll sich zusammenzuschließen, etwa in einer Genossenschaft, um gemeinsam etwas zu erreichen. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bieten dabei eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten (Baur et.al. 2009: 75 ff).
2 Siehe zu den einzelnen Gesetzesnovellen ausführlich: BMU (o.J.a), online unter:
http://www.bmu.de/klimaschutz/nationale_klimapolitik/doc/40550.php [Stand 16.03.10].
3 Das Gesetz verpflichtet (nur) Eigentümer neuer Gebäude dazu, den Energiebedarf ihres Gebäudes
anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken (BMU o.J.b).
3
3. Von der Idee zur eG
Der Weg hin zur Gründung der Energiegenossenschaft Lieberhausen eG (EGL) im April 1999 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit ersten Diskussionen über die Nutzung regenerativer Energien, welche bereits im Herbst 1997 vom Vorstand des örtlichen Heimatvereins Hicksland e.V. angestoßen wurden und schließlich in der Einweihung des Holzheizwerks im Februar 2001 mündeten. Ziel der Lieberhäuser war und ist es, „getreu dem Motto: global denken - lokal handeln“ (Rosenbauer 2010; siehe dazu WDR5 2009), ihre Energieversorgung mittelfristig unabhängig von fossilen Brennstoffen und den monopolistischen Energieversorgern zu machen, die Genossenschaftsmitglieder wirtschaftlich zu fördern und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten (Rosenbauer 2003a, 2010).
3.1 Informationssichtungen und -veranstaltungen
Bereits in den 1980er Jahren erfuhr Förster Bernd Rosenbauer, dass in Dänemark ca. 40% der Haushalte mit Fernwärme versorgt werden (Rosenbauer 2010). Weitere Nachforschungen ergaben, dass nicht nur in Skandinavien, sondern auch in Österreich und der Schweiz ganze Ortschaften ihre Wärme über Holzheizwerke beziehen. Die gewonnenen Erkenntnisse bewogen den Heimatverein dazu, erste Ideen zur Nahwärmeversorgung in Lieberhausen zu erörtern (Rosenbauer 2010). Aufgrund der natürlichen Voraussetzungen im Oberbergischen Kreis lag es nahe, die Idee der Energiegewinnung mittels Holzverbrennung zu vertiefen, da das Oberbergische eine der am dichtesten bewaldeten Regionen Nordrhein-Westfalens ist (Holzkompetenzzentrum Rheinland o.J.).
Auf einer ersten Informationsveranstaltung wurden im Dezember 1997 interessierte Bürger über das Thema informiert. Die Ideen stießen anfänglich jedoch nicht auf fruchtbaren Boden, da die Bürger vor allem Skepsis und Bedenken äußerten. 4 Trotz dieses kleineren Rückschlags organisierten die Initiatoren des Projekts weitere Informationsveranstaltungen rund um das Thema Energiegewinnung aus Holz, sowie Fahrten zu bestehenden Holzheizwerken. 5
4 So wurde z.B. das „‘Verheizen unseres schönen Waldes‘“ befürchtet, zitiert nach Rosenbauer (2003a).
5 Im Februar 1998 wurden die Holzheizwerke in Unna und Vrees besucht (Rosenbauer/Ahl/Fischer 2008:
37).
4
Da Holz ein nachwachsender, CO2-neutraler Rohstoff ist, dessen Bestand in Deutschland im Sinne einer nachhaltigen Forstwirtschaft 6 gepflegt wird, und durch das persönliche Erleben und Kennenlernen von Technik, Anlagen und (funktionierenden) Versorgungssystemen, konnte letztlich der größte Teil der Skeptiker von der Idee eines eigenen Holzheizwerks für Lieberhausen überzeugt werden (Rosenbauer 2003a).
3.2 Rahmenbedingungen
Nachdem die Bürger von dem Projekt überzeugt werden konnten, galt es, in einem weiteren Schritt die wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen eines Holzheizwerks in Lieberhausen auszuloten.
Im Mai 1998 wurde daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Kosten sich auf 15.000 DM beliefen. Neben privaten Zuwendungen und Eigenleistungen in Höhe von 5.500 DM, sowie weiteren 4.000 DM die der Heimatverein beisteuerte, wurde die Studie zu unterschiedlichen Teilen von Aggerstrom 7 (3.000 DM) und den Stadtwerken Gummersbach (2.500 DM) mitgetragen (Rosenbauer 2010).
Ziel der Studie war es, Art und Alter der im Dorf genutzten Energieträger zu bestimmen, sowie deren Heizleistung und Jahresverbrauch zu ermittelten. Während nicht einmal 20% der Haushalte in Lieberhausen ihre Wärme zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme über Flüssiggas, Holzöfen, Kohle oder Strom bezogen, heizten mehr als 80% der Haushalte mit Heizöl (Rosenbauer 2010). Die vorhandenen Heizkessel waren im Durchschnitt 14 Jahre alt, ihr Verbrauch lag bei ca. 387.000 l/Jahr (Rosenbauer 2003a).
Zur Berechnung der Kosten pro Haushalt wurde (in Anbetracht steigender Ölpreise) ein Ölpreis von 43 Pfennig pro Liter festgelegt, 8 die auf dieser Grundlage berechneten Heizölkosten (rund 166.410 DM) wurden in die Studie einbezogen. Da sowohl eine Erneuerung der alten Heizkessel, als auch eine Sanierung der Abwasser-und Trinkwasserversorgungsleitungen in Lieberhausen bevor stand, konnte als Ergebnis der Studie festgehalten werden, dass bei einem Anschluss von 60 Haushalten eine Rentabilität eines Holzheizwerks gegeben wäre. 9
6 Siehe zu nachhaltiger Forstwirtschaft MUNLV NRW (2007: 13-20).
7 Aggerstrom ist im August 2006 mit Aggergas zu AggerEnergie fusioniert (AggerEnergie 2007).
8 Der tatsächliche Preis lag zu jenem Zeitpunkt bei ca. 30 Pfennig/Liter (Rosenbauer 2010).
9 Die Möglichkeit der gleichzeitigen Verlegung von Wärmetrassen im Zuge der Sanierungsarbeiten sollte
sich positiv auf den Investitionspreis auswirken (Rosenbauer 2003a).
5
3.3 Erörterung eines Betreibermodells
Nach Klärung der grundsätzlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen, galt es in einem nächsten Schritt ein geeignetes Betreibermodell zu finden. Zusammen mit der Energieagentur NRW wurden zwei unterschiedliche Modelle erörtert: das Contracting und die eingetragene Genossenschaft (eG) (Rosenbauer 2003a).
3.3.1 Contracting
Unter Contracting versteht man Finanzierungsinstrumente und Betreibermodelle, die Verbrauchern die Möglichkeit bieten sollen, ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept für die Energienutzung zu realisieren. Dabei werden Dienstleistungen wie Instandhaltung oder Betriebsoptimierung (z.B. von Energieversorgungsanlagen) nicht in Eigenregie, sondern von einem externen Dienstleister (Contractor) übernommen (EnergieAgentur.NRW 2007). 10
Bei der speziellen Form des Energieliefer-Contracting, plant, finanziert und errichtet der Contractor (Energielieferant) entweder die Energieerzeugungsanlage oder er übernimmt für die Dauer des Vertrags (i.d.R. 10 - 15 Jahre) die volle Verantwortung für eine vorhandene Anlage, d.h. er führt den Betrieb, wartet die Anlage, setzt sie Instand, kauft die Einsatzenergie ein und verkauft die Nutzenenergie (EnergieAgentur.NRW 2007: 8). Der Contractingnehmer (Kunde) soll weitestgehend entlastet werden. 11
Obwohl beim Contracting keine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben wird und somit auch „Genossenschafts-Contracting“ möglich ist, wird der Contractingnehmer doch in gewisser Weise entmündigt und in eine passive Rolle gedrängt, da er weder Verantwortung übernimmt, noch für die Verwaltung des Betriebs bzw. der Anlage Sorge trägt. Dieses widerspricht den genossenschaftlichen Grundsätzen. Da die Wärmeversorgung Lieberhausens im Selbstverständnis der Initiatoren von Anfang an als ein „von der Basis getragenes Gemeinschaftsprojekt“ verstanden
10 Der Leitfaden der EnergieAgentur.NRW liefert eine umfassende Darstellung zum Thema Contracting.
11 Als Vorteile des Contracting zählt der Verband für Wärmelieferung e.V. u.a. auf: die Koordinierung
und Abwicklung der Aufgaben übernimmt der Contractor, keine Aufwendungen für
Investitionen/Finanzmittel stehen für andere Maßnahmen zur Verfügung, erhöhte Versorgungssicherheit.
http://www.energiecontracting.de/01_contracting/00_definition/index.php?sektor=Contracting
12.03.10].
6
Arbeit zitieren:
Bruno Yote, 2010, Energiegenossenschaftliches Wirtschaften - Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Umsetzung anhand eines Beispiels aus der Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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