Gliederung
1. Einleitung
2. Die Liberalisierung der Stromversorgung
2.1. Prozesse auf europäischer Ebene
2.2. Prozesse auf nationaler Ebene
3. Analyse
3.1. Kondition für den Wandel - Misfit
3.2. Die Auswirkungen Europas auf nationaler Ebene
3.2.1. Prozess der Neuverteilung der Ressourcen
3.2.1. Prozess der Sozialisation
3.2.2. Prozess institutioneller Anpassung
3.3. Ergebnis des Wandels
4. Fazit
2
1. Einleitung
In der Wirtschaftspolitik werden rund 70% der nationalen Gesetzgebung auf Grundlage von Vorgaben der Europäischen Union getroffen (Hieronymi 2005). Trotz des langjährigen und immer intensiver werdenden Einflusses der Europäischen Union auf die Mitgliedsstaaten, ist die Europäisierung ein recht junger Teilbereich der Europaforschung. Es gibt verschiedene Definitionen und theoretische Ansätze, um die Europäisierung zu beschreiben und zu analysieren, beispielsweise die von Robert Ladrech (1994), Claudio Radaelli (2000) oder Tanja Börzel (2005). So unterschiedlich die Annahmen auch sein mögen, beschäftigen sie sich doch alle im Grunde mit der Wirkung der Europäischen Union bzw. der Rückwirkung der Europäischen Integration auf die Politiy, Policy oder Politics der Mitgliedstaaten. Ein Beispiel für eine solche Rückwirkung ist nach der Auffassung Rainer Eisings die Liberalisierung der Stromversorgung im Jahr 1997 in der Bundesrepublik, die erst durch die EG-Liberalisierung möglich wurde (Eising 2001: 23). Sie kann beispielhaft für die anderen netzgebundenen Sektoren wie Gas, Wasser und Telekommunikation gesehen werden. Ob die deutsche Liberalisierung der Elektrizitätsversorgung wirklich ein Produkt der Europäisierung ist und nicht schlicht auf inländische, politische Tendenzen zurückzuführen ist, lässt sich herausfinden, indem man eines der oben genannten Forschungskonzepte auf diesen konkreten Fall anwendet und analysiert.
Das Konzept Tanja Börzels erscheint mir in diesem Fall am besten geeignet, da es das weitreichendste ist, denn es beinhaltet sowohl die Ausgangslage, als auch den Prozess und das Ergebnis des Wandels. Interessant wäre es des Weiteren ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik und einem anderen Staat der Europäischen Union durchzuführen, da Tanja Börzel in ihrem Forschungskonzept davon ausgeht, dass der Effekt der Europäisierung in den verschiedenen Staaten differiert. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen und somit beschränke ich mich auf die Analyse der Bundesrepublik. Nach der Darstellung der Prozesse auf europäischer und nationaler Ebene, die zur Liberalisierung führten, werde ich im analytischen Teil das Konzept Tanja Börzels Schritt für Schritt auf die Liberalisierung anwenden.
Persönlich spricht mich besonders der Aspekt des Themas an, der die Durchsetzung der Regelung entgegen des Willens bestimmter Akteure betrifft, denn in der Bundesrepublik bestand kein Konsens über die Bemühungen den Strommark zu liberalisieren. Ein anderes Interesse liegt darin inwiefern die nationalen Akteure in ihrer Handlungsfähigkeit durch den
3
Beschluss der Europäischen Union eingeschränkt wurden und bestimmten Interessengruppen neue Handlungsspielräume eröffnet wurden.
2. Die Liberalisierung der Stromversorgung
2.1. Prozesse auf europäischer Ebene
Die Grundlagen für eine gemeinsame Energiepolitik auf europäische Ebene sind durch den EGKS-, den EURATOM und den EWG-Vertrag geregelt. Letzterer kennt keine Einschränkungen des Wettbewerbsrechts, wie in der Bundesrepublik, sodass durch ihn eine Öffnung des Elektrizitätsmarktes rechtlich nicht ausgeschlossen war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt die zentrale Rolle in der Entwicklung des Gemeinschaftsrechtes, ihm ist es vorbehalten EG-Recht, welches über nationalem Recht steht verbindlich zu interpretieren. Das Vorentscheidungsverfahren ist ein wichtiger Mechanismus, um sicherzustellen, dass EG-Recht effektiv implementiert wird. In diesem Verfahren können nationale Gerichte auslegungsbedürftige Fragen dem EuGH vorlegen, dieser legt diese aus und überlässt dann den nationalen Gerichten die Entscheidung über den Fall. Das Verfahren ermöglicht auch gesellschaftlichen Akteuren die Überprüfung von Vereinbarkeit von nationalem und EG-Recht zu veranlassen. Die Europäische Kommission genießt das Initiativrecht und gibt Interessengruppen die Möglichkeit der Einflussnahme durch ihre Anhörung, Der europäische Rat vertritt hingegen die nationalen Interessen der Mitgliedsstaaten. An ihm scheiterten in der ersten Hälfte der 80er Jahre energiepolitische Reformvorschläge der Kommission auf Grund der Annahme der Mitgliedsstaaten, dass dieser Sektor zu den strategisch wichtigen gehöre und sie deshalb ihre autonome Gestaltungsfähigkeit wahren sollten. (Eising 2000: 193-199)
1988 erstellte die Generaldirektion XVII (Energie) das Arbeitsdokument „Der Binnenmarkt für Energie“ und legte damit den Grundstein der Liberalisierung. Das Dokument forderte einen Binnenmarkt für Energie, damit Kosten gesenkt und die Versorgungssicherheit in einem für die Entwicklung so wichtigen Sektor weiterhin gewährleistet werden kann. Der neue Binnenmarkt sollte durch die Umsetzung der Regelungen des Weißbuches zum Binnenmarkt von 1985, Durchsetzung des EG-Rechts durch die Kommission und die Entwicklung von Reglungen für die Energiepolitik verwirklicht werden. Vorerst blieben die deutschen EVU (Energieversorgungsunternehmen) in ihrer Monopolstellung unangetastet, da sie durch die vertragliche Reglung zum Schutz nationaler Systeme von Eigentumsrechten geschützt waren und lediglich eine schrittweise Anpassung fordert. Fortgesetzt wurde die Arbeit an der
4
Liberalisierung durch die Einberufung von zwei Expertengruppen durch die Kommission 1991. (Eising 2000: 198-202)
1996 konnten die Organe der Europäischen Union letztlich eine Richtlinie zur Liberalisierung der Stromversorgung formulieren und verabschieden. Die Richtlinie kennt viele Ausnahmen und Übergangsreglungen, bedingt durch die unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen und die somit benötigte Zeit zur Implementation in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Den Mitgliedsstaaten wird die Einflussnahme nicht vollkommen entzogen, sie können Gesetze bezüglich Sicherheit, Regelmäßigkeit, Qualität, Umweltschutz und Preis erlassen. Um die Einführung von Wettbewerb zu gewährleisten, erlaubt die Richtlinie den Bau von Direktleitungen. Zudem können die Mitgliedsstaaten können zwischen Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren wählen, wobei Ausschreibungen immer durch öffentliche, unabhängige Gremien erfolgen und Abnehmer auch von unabhängigen oder ausländischen Erzeugern Strom beziehen können. Den Mitgliedstaaten wird der Richtlinie entsprechend freigestellt, welche Art der Energieerzeugung sie einsetzen, ob beispielsweise erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Die Öffnung des Markes sollte in drei Schritten geschehen und bis 2003 in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. (Eising 2000: 245-254)
2.2. Prozesse auf nationaler Ebene
Die Liberalisierung der deutschen Stromversorgung war ein sehr kontroverser Prozess, der eng verflochten mit der europäischen Liberalisierungspolitik verlief. Im Allgemeinen begrüßte die Bundesregierung die Pläne für mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft (Eising 2000: 269). Einen besonders großen Effekt hatte die EG-Liberalisierung auf das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), denn nachdem es in den Prozess auf der europäischen Ebene eingebunden wurde, sprach sich das Ministerium für die Liberalisierung aus und arbeitete einen eigenen Vorschlag aus (Eising 2000: 270). Die 1996 verabschiedete EG-Richtlinie rief dennoch eine „Implementationsdebatte“ (Eising 2000: 285) hervor. So kam es am 2. Juni 1997 zu einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses, der rund 50 Verbänden, Wissenschaftlern und Interessengruppen die Möglichkeit bat ihre Stellung zu vertreten. Bei diesen Stellungnahmen waren die schon im Vorfeld diskutierten und strittigen Aspekte der Liberalisierung erneut auszumachen, nämlich: „die Auswirkungen auf den Standort Deutschland, EU-Wettbewerb und Netzzugang, Kommunales und ländlicher Raum, Umwelt und ostdeutsche Braunkohle“ (Renz 2001: 193). Der VKU (Verband kommunaler Unternehmen) und die kommunalen Spitzenverbände bildeten die kommunalpolitische
5
Arbeit zitieren:
Luisa Friederici, 2007, Die Liberalisierung der deutschen Stromversorgung - ein Produkt der Europäisierung? , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union: Die Liberalisierung der deutschen Stromversorgung - ein Produkt der Europäisierung? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union: neuer Titel erschienen: Die Liberalisierung der deutschen Stromversorgung - ein Produkt der Europäisierung?
Luisa Friederici hat einen neuen Text hochgeladen
Im Spannungsfeld von Modularisierung und Europäisierung: Die deutsche ...
Ein deutsch-englischer Leistun...
Stefan Fulst-Blei
Die Europäisierung des deutschen Apothekenrechts
Europarechtliche Notwendigkeit...
Pia Tamke, Gudrun Hentges, Volker Hinnenkamp, Anne Honer, Hans-Wolfgang Platzer
Honours and Awards of the German States.(Die Ehrenzeichen Des Deutsche...
Von Hessenthal Schreiber
Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizeri...
Supplement 3, Band 30
M. F. Fey
Hitler's Day of German Art 1939 / First Published as 'Tag Der Deutsche...
Joachim Von Halasz
0 Kommentare