INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung 5
I. Zur Dimension von Fluchtbewegungen 8
1. Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa 8
2. Zur aktuellen Situation in Deutschland 9
3. Fluchtursachen 11
3.1 Formen des Machtmißbrauchs 12
3.2 Folter und sexuelle Gewalt 12
4. Fluchtbedingungen 14
II. Aspekte von Trauma und Traumatisierung 15
1. Der Traumabegriff im engeren Sinn 15
2. Kumulative Traumatisierung 16
3. Sequentielle Traumatisierung 16
4. Extremtraumatisierung 17
5. Trauma als Prozeß psychischer Traumatisierung 18
6. Klassifikation von Traumata 20
III. Folgen der Traumatisierung 21
1. Physiologische und psychosomatische Auswirkungen 21
2. Psychische Folgeerscheinungen 22
2.1 Akute Belastungsstörungen 23
2.2 Posttraumatische Belastungsstörung 24
2.3 Complex PTSD 27
2.4 Anpassungsstörungen 28
2.5 Dissoziative Störungen 29
2.6 Andauernde Persönlichkeitsänderung 30
3. Auswirkungen auf das soziale Umfeld 31
IV. Flucht, Asyl, Exil 31
1. Kulturelle Aspekte unfreiwilliger Migration 31
2. Traumatisierung im gesellschaftspolitischen Kontext 33
3. Traumatisierte Flüchtlinge in der deutschen Asylrechtsprechung 35
3.1 Art. 16a GG: Grundrecht auf Asyl 35
3.2 § 51 I AuslG:Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter 38
3.3 § 53 AuslG: Abschiebungshindernisse 38
3.4 Sonstige Schutzbestimmungen und Beschlüsse 40
4. Zur Anhörungssituation Traumatisierter 42
V. Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen 46
1. Methodik der qualitativen Sozialarbeitsforschung 47
2. Sozialarbeit in den Aufnahmeeinrichtungen 49
2.1 Insititutionelle Rahmenbedingungen 49
2.2 Schwerpunkte der Arbeit 50
2.3 Zum Erstkontakt mit Traumatisierten 51
2.4 Möglichkeiten der Hilfe 54
2.5 Kooperation / Netzwerk 55
2.6 Grenzen der Intervention 57
3
3. Beratungs- und Behandlungszentren für traumatisierte Flüchtlinge
3.1 Zum betroffenen Personenkreis 3.2 Der Überweisungskontext
3.3 Inhaltliche Arbeitsschwerpunkte
3.4 Grundhaltung und Zielsetzungen
3.5 Kooperation / Netzwerk 3.6 Grenzen der Intervention
4. Forderungen der Praxis 73
Schlußbemerkung 75
Abkürzungsverzeichnis 80
Literaturverzeichnis 81
4
Einleitung
Menschen sind weltweit auf der Flucht. Sie fliehen vor politischer oder gesellschaftlicher Unterdrückung, Gewalt, Mißhandlungen, Folter, Umwelt- und Naturkatastrophen. Sie suchen Schutz und sichere Lebensbedingungen im Exil für sich und ihre Familie. Doch sie erfahren, daß das in Deutschland nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu haben ist. Wird ihnen kein Bleiberecht zuerkannt, müssen sie dorthin zurück, wo sie hergekommen sind. Das Asylverfahren schützt nicht unbedingt vor einer Rückkehr. Alle diese Bedingungen wirken für Schutzsuchende mehr oder weniger stark wie eine existentielle Bedrohung. Sie wirken traumatisierend und beeinträchtigen das Leben der Betroffenen. Hierzu einführend eine kurze Szene aus der Praxis:
Eine Frau betritt in völlig aufgelöstem Zustand das Büro. Ihr Gesicht ist tränenüberströmt, sie schluchzt laut und ist nicht fähig, sich zu erklären. Zwei Beamte der Schutzpolizei haben sie hergebracht und erklärt, daß sie hierher zurück wollte. An ihrem Verfahren habe sich nichts geändert. Das habe man ihr auch erklärt. Das sei wohl der Grund dafür, daß sie sich jetzt so schlecht fühle. Die Frau beruhigt sich immer noch nicht. Eine Betreuerin hält sie tröstend im Arm. Dann wird sie nach unten in ihr Zimmer gebracht. Dort soll sie ein wenig zur Ruhe kommen. Die Sozialarbeiter im Büro beschließen, den Arzt über die Frau zu informieren. Viele ungeklärte Fragen stehen im Raum: Warum ist sie wieder zurückgekommen? Sie hätte doch einen erneuten Termin vor dem Haftrichter gehabt. Gibt es doch noch eine Möglichkeit, den Termin zu halten? Ist in den nächsten Tagen eine Abschiebung geplant? Warum bringt man sie so kurz vor dem Termin des Haftrichters zurück? Wollte sie freiwillig kommen? Was ist der wirkliche Grund dafür, daß sie so zusammengebrochen ist? Wovor hat sie solche Angst? Unklarheiten und zu viele Fragen. Oder Mißverständnisse? Unklarheiten und Fragen, deren Antworten nicht leicht zu ermitteln sind und lange auf sich warten lassen. Zu lange, wie sich später herausstellen wird. Denn zwei Tage später ist die Frau tot. Sie hat sich mit ihrem Halstuch in der Dusche erhängt.
Was löst diese Szene aus? Schockiert sie? Weckt sie Ärger, Wut, Hilflosigkeit oder Ohnmacht? Oder vielleicht doch eher Gleichgültigkeit bzw. Unverständnis für ein solches „Ärgernis“? Die Antwort bleibt letztlich dem Leser und seinen eigenen Assoziationen
5
überlassen. Dennoch ist dieser Ausschnitt nicht erfunden. Er ist Teil des Alltags in der sozialen Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen im Asylverfahren. So oder auf ähnliche Weise ereignen sich immer wieder Situationen, in denen Menschen in ihrer Ausweglosigkeit keine andere Möglichkeit sehen, als das eigene Leben zu beenden. Manche Versuche gelingen - wie im beschriebenen Beispiel - andere scheitern.
Solche Situationen werfen Fragen auf - in erster Linie ethische und menschenrechtliche, aber auch rechtliche und politische. Fragen wie: Warum hat diese Frau nicht schon viel früher Hilfe erhalten? Weshalb wurde ihr in Deutschland kein rechtlicher Schutz zugestanden? Wie hoch ist überhaupt der Wert eines solchen Menschenlebens, oder müssen es erst mehrere werden? Und letztlich: Entzieht sich die Bundesregierung nicht ihrer menschenrechtlichen Verantwortung, wenn es sie wenig interessiert, was mit Flüchtlingen nach ihrer Rückkehr in das Herkunftsland geschieht?
Fragen und Aspekte, die dem Leser bei der Durchsicht dieser Arbeit im Hinterkopf bleiben sollten. Die einführende Szene verweist auf die extremste Form der Auswirkungen, die bestimmte Faktoren für traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren haben können.
Daran anschließend stellt die vorliegende Arbeit einen Versuch dar, sich der sehr komplexen Thematik von Traumatisierungen im Fluchtkontext anzunähern. Betrachtet werden einerseits häufige Ursachen und Hintergründe traumatischer Erfahrungen bei Flüchtlingen, deren physische, psychische und soziale Auswirkungen für das Individuum sowie die Berücksichtigung und Anerkennung dieser Aspekte im Asylverfahren und Exilland. Dem gegenüber wurde der Handlungsspielraum der Möglichkeiten und Grenzen der Intervention von Sozialarbeit im Kontakt mit traumatisierten Flüchtlingen untersucht. Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen umfaßt nach meinem Verständnis das Zusammenwirken unterschiedlicher Einrichtungen und Professionen, die mit und für traumatisierte Flüchtlinge tätig sind. Insofern nicht anderweitig ausgeführt, beinhaltet die begriffliche Verwendung des Wortes „Flüchtling“ nach meiner Auffassung alle in Deutschland schutzsuchenden Personenunabhängig vom jeweiligen rechtlichen Status.
Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß im Rahmen dieser Diplomarbeit längst nicht alle Aspekte der Gesamtthematik Berücksichtigung finden konnten. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr soll sie einen aktuellen Überblick über das Spannungsfeld geben, innerhalb dessen sich sowohl traumatisierte Flüchtlinge als auch Flüchtlingssozialarbeit befinden.
6
Kapitel I greift zunächst einige Gesichtspunkte der Dimension von Fluchtbewegungen weltweit sowie in Bezug auf Europa und Deutschland im spezielleren auf. Der Blickwinkel auf Fluchthintergründe bzw. Fluchtbedingungen soll einen Eindruck verschaffen über Lebenslagen und Situationen im Herkunftsland bzw. während der Flucht, denen Flüchtlinge ausgesetzt waren und die sich später in ihrer gesundheitlichen Verfassung widerspiegeln. Das zweite Kapitel betrachtet verschiedene begriffliche Unterscheidungen von Trauma und psychischer Traumatisierung. Im folgenden (Kapitel III) werden wesentliche gesundheitsbeeinträchtigende Folgeerscheinungen aufgeführt, die bei betroffenen Flüchtlingen in der Praxis diagnostiziert werden. Der Schwerpunkt liegt hier in der Betrachtung der psychischen Auswirkungen für den Einzelnen. Kapitel IV lenkt den Blick auf den Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen im Exilland. Dargestellt wird vor allem, inwiefern Traumatisierungen im deutschen Asylverfahren - d.h. während Anhörungssituationen und in der Rechtsprechung - Anerkennung finden. Abschließend wird die Situation von Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen diskutiert. Die Erkenntnisse dieses Kapitels wurden hauptsächlich im Rahmen durchgeführter Interviews mit Fachkräften unterschiedlicher Professionen und sozialer Einrichtungen in Deutschland gewonnen. Die Interviewpartner werden, insofern möglich, direkt zitiert. Aus Gründen des Datenschutzes verbleiben die einzelnen Gesprächspartner anonym.
7
Zur Dimension von Fluchtbewegungen I.
1. Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa
Nach vorläufigen Angaben des UNHCR vom Januar diesen Jahres sind weltweit schätzungsweise mehr als 21 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung oder massiven Menschenrechtsverletzungen. Davon entfällt ein Anteil auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention von rund 12 Millionen Personen. Ca. 2,4 Millionen Personen davon erfaßt Europa. 1 Wer als Flüchtling bezeichnet werden darf, ergibt sich grundlegend aus dem Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge, der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Art. 1 A Nr. 2 GFK definiert als Flüchtling jede Person, die „(...) aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; (...)“ 2 .
Nach nationalem Recht gilt in Deutschland als Flüchtling, wer eine Anerkennung seiner Flüchtlingseigenschaft im Sinne von politischer Verfolgung nach Art. 16a GG bzw. § 51 I AuslG erhalten hat. 3
Alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens in Deutschland Schutz suchen, werden als Asylbewerber oder Asylantragsteller bezeichnet, solange die entsprechende Behörde noch keine Entscheidung über ihr Schutzgesuch getroffen hat. 4 Laut UNHCR wurden im Jahr 2000 weltweit insgesamt etwa 896.600 Menschen als Asylsuchende verzeichnet. 5 In Europa haben im vergangenen Jahr 452.350 Personen einen Antrag auf Asyl gestellt. Im Vergleich zum Jahr 1999 war hier ein Rückgang von vier Prozent zu verzeichnen. Zwei Drittel der Flüchtlinge beantragten in hauptsächlich fünf europäischen Ländern Asyl 6 :
1 vgl. UNHCR 2001
2 Beck 2001, S. 188
3 nähere Ausführungen dazu in Kap. IV. 3.!
4 vgl. Weber 1998, S. 18
5 vgl. UNHCR 2001a
6 vgl. UNHCR 2001
8
Quelle: UNHCR 2001: Pressemitteilungen. Europa-Asylstatistik 2000.
Deutschland nimmt hinter Großbritannien den zweiten Rang der Zielländer ein. Im Vergleich zu seiner Gesamtbevölkerung und den pro Kopf gerechneten Asylsuchenden liegt es mit 0,96 Personen pro 1000 Einwohner noch unter dem europäischen Durchschnitt von 1,04. Im gesamteuropäischen Kontext betrachtet, haben kleinere Staaten im Vergleich zu ihrer Bevölkerungsanzahl überproportional viele Asylsuchende aufgenommen. Das wird hier bereits am Vergleich Belgien und der Bundesrepublik deutlich. 7
Über 50 % aller Asylsuchenden in Europa kommen UNHCR zufolge aus vorwiegend 10 Herkunftsstaaten. Zu nennen sind:
2. Zur aktuellen Situation in der Bundesrepublik Deutschland
Auf den Zeitraum von Januar bis Juli diesen Jahres bezogen, wurden 48.884 Personen ermittelt, die in der Bundesrepublik Asyl beantragt haben. Nach Angaben des BMI ist eine Steigerung um 15,1 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. 8 Bezogen auf die Geschlechterverteilung haben im ersten Halbjahr 2001 mehr Männer (70,87 %) als Frauen
7 vgl. UNHCR 2001
8 vgl. BMI 2001
9
(29,13 %) einen Asylantrag gestellt. Gleiches gilt für die Altersgruppen. Insgesamt sind 25 % aller Asylbewerber (männlich und weiblich) jünger als 25 Jahre; über die Hälfte (55,12%) der männlichen Flüchtlinge sind unter 30 Jahren alt. 9 Als Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden sind folgende Staaten zu nennen:
Innerhalb des ersten Halbjahres 2001 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) insgesamt 51.717 Entscheidungen getroffen. Die Anerkennungsquote für Asylberechtigte betrug 4, 6 %. Abschiebeschutz nach § 51 I AuslG erhielten 7.035 Personen. Die Ablehnungsquote lag im Zeitraum Januar bis Juli 2001 bei 54,6 % . In 27,1 % der Fälle wurden Asylanträge durch formelle Verfahrenserledigungen - wie z. B. Antragsrücknahmeerledigt. Abschiebehindernisse im Sinne des § 53 AuslG wurden für 847 Personen festgestellt. 10 Vgl. auch in der Übersicht nachfolgender Tabelle:
9 http://www.bafl.de/bafl.template/index_statistiken.htm vom 08.12.2001
10 vgl. BMI 2001
10
Die aktuelle Entscheidungspraxis des vergangenen Jahres sowie des ersten Halbjahres 2001 zeigt deutlich, daß über die Hälfte aller Asylanträge vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt wurden. Eine spezielle Kategorie für traumatisierte Flüchtlinge ist als solche nicht zu finden, da sie als eigene Gruppe statistisch nicht erfaßt werden. Dennoch veröffentlichte UNHCR eine Statistik in Bezug auf bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge, wonach Deutschland nach dem Stand vom April 2000 insgesamt 37.078 Personen aufgenommen hat. Der Anteil Traumatisierter inklusive deren Angehörigen wird mit 9.958 Flüchtlingen angegeben. Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg haben demnach die höchste Anzahl bosnischer Flüchtlinge aufgenommen und - bezogen auf diese Personengruppe - eine entsprechend hohe Anzahl traumatisierter Personen ermittelt: 11
Quelle: UNHCR-Statistik: Bosnische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik. 29.05.2000 Anmerkung: Die Werte können nicht als ganz eindeutig angesehen werden, da die Kategorisierung „Traumatisierte“ und „anderweitig Schutzbedürftige“ in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt. Im Fall Baden-Württemberg beinhaltet die Anzahl anderweitig Schutzbedürftiger zusätzlich eine große Zahl traumatisierter Personen.
3. Fluchtursachen
Bei der Betrachtung der einzelnen Umstände oder Motivationen, die weltweit Männer, Frauen und Kinder zum Verlassen ihrer gewohnten Heimat zwingen, eröffnet sich ein breites, sicherlich unvollständiges Bild an kollektiven und individuellen Situationen und Ereignissen. Wie anfangs aufgeführt, verbleibt eine große Mehrheit von Flüchtlingen innerhalb der eigenen Landesgrenzen. So stellt sich dennoch die Frage, was Menschen dazu veranlaßt, ihr bisheriges Leben aufzugeben und weite, zum Teil beschwerliche oder sogar lebensbedrohliche Fluchtwege zu gehen, um bevorzugt in westlichen Staaten Schutz zu erhalten.
11 vgl. UNHCR 2000
11
3.1 Formen des Machtmißbrauchs
Wie Guus van der Veer beschreibt, ist vielen Flüchtlinge gemeinsam, daß sie in irgend einer Form mit dem Mißbrauch von Macht / Gewalt konfrontiert worden sind. 12 Dieser Mißbrauch kann in andauernder politischer Unterdrückung (z. B. eingeschränkte Rechte der Sprach-oder Bildungsfreiheit, Einschüchterungen, Verhöre, mangelnder Rechtsschutz, etc.), wiederholten Inhaftierungen oder Entführungen, gezielten Terroranschlägen, Kriegs- und Bürgerkiegssituationen sowie in eigenen Kampferfahrungen bestehen. Zielgruppen sind einerseits politisch Aktive oppositioneller Parteien und deren Familienangehörige, Personen bestimmter ethnischer, rassischer oder religiöser Volkszugehörigkeiten, Homosexuelle oder die Zivilbevölkerung im allgemeinen. 13
3.2 Folter und sexuelle Gewalt
Folter ist ein weiteres, noch immer stark verbreitetes Mittel und häufig gekoppelt an Unterdrückungsmaßnahmen, Inhaftierungen oder Kriegsgeschehen. Laut Amnesty International wird gegenwärtig in mehr als 125 Ländern der Welt über Folterungen oder Mißhandlungen berichtet. 14 Folter zielt auf die Aufgabe politischer Ansichten, das Brechen von Kampfeswillen, Erpressen von belastenden Informationen über Dritte oder die eigene Person, Demütigung bis hin zur Zerstörung der Identität sowie körperlich-seelischen Integrität des Menschen. 15
Folter und sexuelle Gewalt finden jedoch nicht nur im politischen, sondern auch im gesellschaftlichen und häuslichen Zusammenhang statt. In vielen Ländern gesteht der Staat Betroffenen nur mangelnden Rechtsschutz zu, indem z. B. Anklagen von zuständigen Behörden nicht verfolgt werden oder strafrechtliche Sanktionen ausbleiben. 16 Ungeachtet allgemeiner schwieriger Lebensbedingungen ist das Erleben von Folter (einmalig oder wiederholt) ein extrem erniedrigendes Ereignis, das für die Betroffenen erhebliche gesundheitliche Auswirkungen hat (näheres dazu in Kap. III.). Um das gewünschte Ziel zu erreichen, bedienen sich Folterer sowohl physischer als auch psychischer Methoden. (Vgl. hierzu nachfolgend aufgeführte Beispiele aus einer Zusammenstellung nach AI 2000, GRAESSNER / WENK-ANSOHN 2000, HAAS 1998 sowie ALLEWELDT 1996. Nähere Einzelheiten sind dort nachzulesen.):
12 vgl. van der Veer 1998, S. 1
13 vgl. van der Veer 1998, S 1 ff.; ai 2000, S. 57 ff.
14 vgl. ai 2001a
15 vgl. ai 2000, S. 21/26; van der Veer 1998, S. 2
16 vgl. ai 2000, S. 46 ff.
12
Foltermethoden werden ausgeführt durch Vertreter des jeweiligen Staates wie z. B. Polizisten, Soldaten und anderen staatlichen Funktionsträgern bzw. durch Mitglieder bewaffneter politischer Gruppen. 17
Sexuelle Gewalt bzw. sexualisierte Folter findet in diesem Zusammenhang sowohl gegen Männer als auch gegen Frauen statt. 18 Frauen sind dem Risiko der Verfolgung nicht nur aufgrund eigener politischer Aktivitäten ausgesetzt. Innerhalb jener patriarchalen Gesellschaftsordnungen sind sie schon deshalb gefährdet, weil sie die Ehefrau eines politisch aktiven Mannes sind, gesellschaftliche Normen übertreten, die nur für Frauen gelten - so z. B. Bekleidungs- oder Verhaltensregeln, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung etc. - oder einer bestimmten ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe angehören. 19 Insbesondere aus Kriegs- und Bürgerkriegssituationen wie im ehemaligen Jugoslawien, der Demokratischen Republik Kongo oder Sierra Leone ist bekannt, daß sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen systematisch und bewußt als Kriegswaffe eingesetzt wird. 20 So sind Kriegsvergewaltigungen ein gezieltes Mittel zur Verbreitung von Terror in der Zivilbevölkerung, Destabilisierung der gegnerischen Gesellschaft, Bestandteil ethnischer Säuberungen und Machtdemonstration des Sieges über die Männer und gegnerischen
17 vgl. ai 2001, S. 49; van der Veer, S. 1
18 vgl. Graessner / Wenk-Ansohn 2000, S. 26 ff.
19 vgl. Weber 1996, S. 101 ff.; Kalthegener 1999, S. 171
20 vg. ai 2001, S. 59
13
Truppen, die in der Schutzfunktion über ihre Frauen versagt haben. 21 Da Frauen mit der Verantwortung für die Reproduktionsfähigkeit die Aufgabe des biologischen Erhalts einer soziokulturellen Gruppe übertragen ist, beinhaltet sexuelle Gewalt in Kriegen gegen das weibliche Geschlecht einen Angriff auf den Bestand und die Zerstörung der Stabilität einer solchen Gruppe. 22 Frauen symbolisieren zudem in ihrer Rolle als Erziehende die Identität einer Gemeinschaft. 23 Im Fall einer Schwangerschaft ernährt und schützt die Frau ein Kind fremder Ethnizität. Somit wird der weibliche Körper zum Territorium, „(...) dessen Grenzen durch die Geburt eines „feindlichen Sohnes“ erweitert werden“ 24 . Der Kampf der Männer wird ausgetragen am Körper der Frau. Den Betroffenen droht aufgrund der Verletzung des Ehrenkodexes gesellschaftliche Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung. 25 Darüber hinaus sehen sie sich der Gefahr der Infektion von ansteckenden Geschlechtskrankheiten und HIV ausgesetzt. 26
4. Fluchtbedingungen
Neben den beschriebenen Lebensbedingungen in verschiedenen Herkunftsländern von Flüchtlingen sei darauf verwiesen, daß vor allem alleinstehende Frauen, unbegleitete Minderjährige sowie alte, körperlich-geistig behinderte Menschen zu dem meist gefährdeten Personenkreis gehören. Sie sind nicht nur in ihrem Herkunftsland dem erhöhten Risiko unmenschlicher Behandlungen und Folter ausgesetzt, sondern auch während der Flucht. 27 Angewiesen auf die Hilfe und Unterstützung von Schleusern und Schleppern, der Unterbringung in verschiedenen Lagern auf der Flucht, sind Betroffene meist schutzlos der Gefahr des sexuellen Mißbrauchs oder anderer Mißhandlungen ausgesetzt. 28 Nicht selten werden Kinder auf der Flucht von ihren Eltern, Ehegatten, Verwandte oder Freunde voneinander getrennt; einzelne überleben die Fluchtbedingungen nicht. Unzureichende Ernährung oder extreme Transportbedingungen (z. B. in verschlossenen Schiffskontainern, LKW-Anhängern, Schlauchbooten etc.) über längere Zeit beeinträchtigen die gesundheitliche Verfassung der Flüchtenden stark. Menschenunwürdige Fluchtbedingungen enden nicht selten in katastrophalen Ereignissen mit Todesfolge für ganze Flüchtlingsgruppen. 29
21 vgl. ai 2001, S. 59; Dieregsweiler 1997, S. 38 f. ; Eifler 1999, S. 91
22 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 42
23 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 43, ai 2001, S. 55
24 Dieregsweiler 1997, S. 46
25 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 44
26 vgl. ai 2001, S. 57 f.
27 vgl. UNHCR 1995, S. 2 ff.
28 vgl. ai 2001, S. 60
14
II. Aspekte von Trauma und Traumatisierung
Politische Verfolgung, Vertreibung und Flucht lassen sich in weit vielfältigerer Weise und in unterschiedlichen Varianten darstellen, als hier aufgeführt. Faßbar werden jene Phänomene zunächst an äußeren Merkmalen wie Häufigkeit, betroffener Personenkreis, Ursachen etc. Die Bedeutung dieses Komplexes für die Persönlichkeit des einzelnen Individuums bleibt jedoch bei dieser Betrachtung unberücksichtigt. Unter dem Einfluß der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, den Auswirkungen des Holocaust in Europa, des Vietnamkrieges, politischer Verfolgung in lateinamerikanischen Ländern, Haft in DDR-Gefängnissen u. a., haben sich in der Vergangenheit verschiedene Disziplinen wie die Psychologie, Psychopathologie, Psychiatrie oder Medizin und gegenwärtig die Psychotraumatologie mit den Auswirkungen von politischer Verfolgung, Flucht und Exil auseinandergesetzt. Entstanden sind während dieser Entwicklungszeit verschiedene Theorien und Konzepte, um die spezifischen gesundheitlichen Folgeerscheinungen solcher Ereignisse mit ihren oft prägenden Lebensveränderungen für die Betroffenen sowohl begrifflich, diagnostisch als auch therapeutisch erfassen zu können.
1. Der Traumabegriff im engeren Sinn
Trauma ist die griechische Übersetzung des deutschen Wortes Verletzung oder Wunde. 30 Der Begriff stammt ursprünglich aus der Medizin und wird in diesem Sinn als Folge äußerer Ereignisse - z. B. eines schweren Verkehrsunfalls - verstanden. 31 Analog zu dieser Auffassung bezeichnet das psychische Trauma eine seelische Verletzung. In die Psychoanalyse wurde der Begriff des psychischen Traumas von dem Psychoanalytiker Sigmund Freud eingeführt und in seiner frühen Bedeutung geprägt. 32 So verstand Freud das Trauma als ein Ereignis, in dem der innere seelische Zustand einer übergroßen Erregungsmenge ausgesetzt ist, die sowohl durch äußere reale Ereignisse als auch durch innere Vorgänge ausgelöst werden kann. Das Ich als regulierende und schützende Instanz der menschlichen Integrität erfährt sich in der traumatischen Situation als völlig hilflos. Die plötzlich auftretende, überwältigende und unkontrollierbare Erregungsmenge kann nicht verarbeitet werden und führt daher zur Ausbildung von erheblicher Angst. 33 Die Erschütterung der persönlichen Integrität ist dabei so stark, daß das psychische System des
29 vgl. van der Veer 1998, S. 3 f. ; Kleine-Brockhoff 2001, S. 1; afp/dpa 2001, S. 5
30 vgl. Duden 1991, S. 724
31 vgl. Barwinski Fäh 2000, S. 2
32 vgl. Becker 1992, S 129
15
Menschen mit den erfahrenen Belastungen in seinen bisherigen Bewältigungsmöglichkeiten überfordert ist. „Das traumatische Erleben ist im Kern das eines „Zuviel“.“ 34
2. Kumulative Traumatisierung
Die begriffliche Definition von kumulativer Traumatisierung ist auf Masud Khan zurückzuführen. Im Gegensatz zum Schocktrauma definiert sie ein Trauma, das sich aus einer Abfolge von Situationen und Umständen ergibt, die zwar in ihrer Einzelerfahrung ggf. keinen traumatisierenden Charakter haben, sich jedoch aufgrund ihrer Wiederholung und Anhäufung verstärken und schließlich zu einem Zusammenbruch des Ichs führen können. Eine Erholung ist dem Individuum nicht möglich, da immer wieder neue belastende Situationen erfahren werden. Die Traumatisierung erfolgt hier zeitlich sukzessiv und mehrmalig. 35
3. Sequentielle Traumatisierung
Unter Bezugnahme auf Hans Keilson läßt sich sequentielle Traumatisierung als eine zeitlich verteilte Mehrfachtraumatisierung beschreiben, deren Verlaufsgestalt sich durch einzelne Phasen auszeichnet, die jedoch - anders als bei kumulativen Traumata - hinsichtlich der ursprünglichen traumatischen Erfahrung aufeinander bezogen sind. 36 Im Gegensatz zu der vorwiegend intrapsychischen Betrachtungsweise liegt der Fokus dieser Kategorisierung auf der Auswirkung äußerer, sozialer Ereignisse wie wiederholter politischer Verfolgungswellen. Hans Keilson unterschied in seinen Untersuchungen über das Schicksal von jüdischen Kriegswaisen in den Niederlanden drei traumatische Sequenzen 37 :
33 vgl. Bohleber 2000, S. 801
34 Bohleber 2000, S. 798
35 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 124; Becker 1992, S. 130
36 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 124
37 vgl. Keilson 1979, S. 56 ff.
16
Als eine wichtige Erkenntnis aus Keilsons Studie gilt bis heute, daß sich vor allem der Verlauf der dritten Sequenz, d. h. das Leben nach der Bedrohung und im Exilland entscheidend auf die gesundheitliche Entwicklung der Betroffenen ausgewirkt. Trauma wird hier bereits als eine Gesamtheit des Geschehens begriffen, die nicht nur am Einzelschicksal, sondern vielmehr im gesamtgesellschaftlichen und politischen Zusammenhang gesehen werden muß 38
4. Extremtraumatisierung
Dieser auf Bruno Bettelheim zurückführende Begriff bezog sich im ursprünglichen Sinn auf dessen KZ-Erfahrungen während des zweiten Weltkrieges. Die damaligen Lebensbedingungen und Erlebnisse ließen sich keiner bisherigen Beschreibung zuordnen, so daß Bettelheim den Begriff „Extremsituation“ auswählte. Folgende Merkmale waren bezeichnend für jene traumatische Situation 39 :
• Unausweichlichkeit der Situation
• Ungewisse Dauer
• Unvorhersehbarkeit
• Bedrohung des eigenen Lebens
• Machtlosigkeit / Hilflosigkeit / Ausgeliefertsein
Wurde zuvor angenommen, daß das Zustandekommen einer Traumatisierung hauptsächlich davon abhängig ist, ob eine gegebene innere oder äußere Gefahr im subjektiven Erleben als unentrinnbar eingeschätzt wird, dann zeigten die Erfahrungen des Holocaust erstmalig Symptomatiken auf, die in ihrer Ausprägung weitgehend einheitlich und unabhängig von prätraumatischen Persönlichkeitsstrukturen auftraten. In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten Überlebenden-Syndrom gesprochen. Unter dem durch Niederland geprägten Begriff ist ein psychopathologischer Zustand zu verstehen, der unabhängig von
38 vgl. Becker 1992, S. 131; Wirtgen 1998, S. 80
39 vgl. Bettelheim 1977 zit. n. Becker 1992, S. 130
17
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Christiane Lhotta, 2001, Traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren, München, GRIN Verlag GmbH
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