I
1 Einleitung. 1
2 Die Römische Republik - zeitliche Einordnung und Phaseneinteilung. 2
3 Die Verfassung der römischen Republik. 3
3.1 Die Verfassungsprinzipien. 3
3.2 Magistrate. 4
4 Die innenpolitische Situation Roms 5
4.1 Die „Ständekämpfe“ in der frühen Phase der Republik. 5
4.2 Die klassische Republik - das Jahrhundert der Bürgerkriege 133-27 v.Chr. 7
4.2.1 Die Zeit der Gracchen 133 -121 v.Chr. 7
4.2.2 Die Heeres-, und Agrarreform des Marius und die Diktatur Sullas 9
4.3 Der Staatsmann, Feldherrn und Autoren Gaius Julius Caesar. 11
4.3.1 Biographie und politischer Wertegang. 11
4.3.2 Das Ende der Republik das Erste Triumvirat 13
5 Fazit- Erklärungsansätze für den Untergang der römischen Republik. 15
6 Quellenverzeichnis. II
7 Literaturverzeichnis III
1
1 Einleitung
Die folgende Arbeit beschreibt die innenpolitische Situation der römischen Republik. Da diese fast 450/ 500 Jahre 1 währte, soll hier nicht der Anspruch erhoben werden, möglichst chronologisch die Entwicklung der inneren Zustände Roms zu beschreiben. Vielmehr werden anhand exemplarisch ausgewählter Ereignisse, Zeitepochen und Personen und die vielschichtigen Probleme der Republik beschrieben. Keiner der Abschnitte erhebt den Anspruch auf Vollständigkeit. Zu jedem Themenkomplex gibt es eine Vielzahl von Literatur. Der immer wieder aufflammende Forschungswille führt zu den verschiedenen Erkenntnissen, welche den bisherigen Wissensstand untermauern, hinterfragen oder in Frage stellen. Die Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zu jedem Kapitel ist hier unmöglich, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Da das Seminar, in dessen Rahmen die Arbeit geschrieben wurde, sich mit der Zeit nach der Republik beschäftigt, stellt sich für diese Arbeit die Frage nach den Gründen für den Untergang der Republik. Daher sollten vor allem Themen behandelt werden, die von der Forschung als ausschlaggebend für den Weg in das Prinzipat und das Scheitern der Republik zu sein schienen. Hierfür wurde auch der aktuelle Forschungsstand zu Rate gezogen. Nach einer zeitlichen Einordnung der römischen Republik, folgte die Beschreibung der Verfassung dieser. Die Verfassung verankerte bereits ein bis heute in abgewandelter Form wiederkehrendes Element moderner Verfassungen: das Element der Gewaltenteilung. Auch wenn die Verfassung keine geschriebene Verfassung war, so hat sie bis heute einen unvergessenen Bedeutungswert. Es folgt eine Beschreibung der innergesellschaftlichen Entwicklung und Brennpunkte der Zeit. Hier werden die Ständekämpfe erwähnt, die gescheiterten Reformversuche der Gracchen, die Heeresreform des Marius, die Diktatur des Sullas. Zusammen beschreiben diese Ereignisse die Zeit der Bürgerkriege Die Auseinandersetzung der Plebejer mit den Patriziern, bzw. der Optimaten mit den Popularen. Zum Schluß erfolgte eine Betrachtung der Person des Gaius Julius Caesar, der als letzter Diktator das endgültige Ende der Republik einleitete.
1 Vgl. Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, 8. Auflage, Paderborn/ München/ Wien/ Zürich 1995, S.11 ff.
2
2 Die Römische Republik - zeitliche Einordnung und
Phaseneinteilung
Die Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (nach 500 v.Chr.) und der Errichtung des Römischen Kaisertums am 13.01.27 v.Chr. (Machtverzicht des Römischen Senats) wird nach der Staatsform als Römische Republik bezeichnet. Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht bestimmen. Auf Livius geht die Aussage zurück, dass im Jahre 509 v.Chr. der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben wurde und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus zu den ersten Konsuln gewählt worden. 2 60 c) Das Ende der Fremdherrschaft (509)
„(…) L. Tarquinius Superbus regnavit annos quinque et viginti. Regnatum Romane ab condita urbe ab libertam annos ducentos quadraginta quattuor. Duo consules inde comitiis centuriatis a praefecto urbis ex commentariis Servi Tulli ceati sunt, L. Iunius Brutus et L. Traquinius Collatinus." 3
Es ist aber wahrscheinlicher, dass die Republik erst um 470 v.Chr. oder 450 v.Chr. gegründet wurde und während der folgenden 200 Jahre ihre „klassische“ Form erlangte. 4 Auch die Seeschlacht bei Kyme im Jahre 474 v.Chr. wird von einigen Historikern als Beginn der Römischen Republik gesehen. 5 Die Geschichte der Römische Republik von der archaischen Zeit bis zur Begründung des Prinzipats kann nicht als einheitliche Geschichtsepoche gesehen werden, sondern verlangt eine Phaseneinteilung. 6 Die Zeit von 474 v.Chr. bis zum Ausbruch des Ersten Punischen Krieges im Jahre 264 v.Chr. wird als die Phase der frühen Republik bezeichnet. Es schließt sich bis 133 v.Chr. die Phase der mittleren oder klassischen Republik an und schließlich folgte die Phase der späten Republik bis ins Jahre 27 v.Chr. Der 13.01.27 v.Chr., der Tag, an dem Octavian die usurpierte Militärgewalt des Bürgerkrieges
3 Livius I 60.
4 Die aktuelle Forschung verweist auf die Jahre 505/504 oder 470/450 wenn es um die Frage nach dem Zeitpunkt der Entstehung der römischen Republik geht. Auch wenn der Bezug zur Aussage Livius, der die Gründung wie bereits beschrieben auf das Jahr 509 datierte, verwendet wird, besteht, so Dahlmann, Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Aussage. Die Geschichte Roms ist vom Zeitpunkt der Gründung bis ich das vierte Jahrhundert hinein von zahlreichen fälschlichen Darstellung beschrieben wurden, so die Erkenntnis von Theodor Mommsen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Römer selber bis in das dritte Jahrhundert hinein kein Interesse an der eigenen Geschichte entwickelt hatte. Vgl. Dahlheim, Werner, Die griechisch-römische Antike, Band 2 Rom, 3. Auflage, Paderborn/ München/ Wien/ Zürich, 2002, S. 303 ff. und S. 17 ff.
5 Vgl. Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 6. Auflage, München 2004, S. 17.
6 Vgl. Schneider, Helmuth, Rom von den Anfängen bis zum Ende der Republik (6. Jh. bis 30 v.Chr.), in: Gehrke, Hans-Joachim/ Schneider, Helmuth (Hrsg.), Geschichte der Antike, Ein Studienbuch, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 229- 301, hier: S. 229.
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feierlich an den Senat und das Volk zurückgab, kann als Ende der Republik gewählt werden. 7 Die Errichtung der Monarchie in Form des Prinzipates unter dem ersten römischen Kaiser Augustus die Folge war.
Bringmann setzt den Endpunkt im Jahre 42 v.Chr. Die Zeit zwischen 133-42 v.Chr. bezeichnet er, als die Epoche des offenen Ausbruchs der Krise der Römischen Republik, die zum Untergang führte. Bringmann wählt als Ausgangspunkt das Volkstribunat des Tiberius Gracchus und als Endpunkt die Vernichtung der prominentesten Caesarmörder durch das Zweite Triumvirat (Bündnis zwischen Octavian, Marcus Antonius und Marcus A. Lepidus). 8 Die Zeit beschreibt sich durch einen systematische Demontage der in der Verfassung festgeschriebenen demokratischen Elemente, eine Dauerkrise der ständig anwachsenden ärmsten Bevölkerungsschicht (Proletariat).
3 Die Verfassung der römischen Republik
3.1 Die Verfassungsprinzipien
Der griechische Staatstheoretiker Polybios bezeichnet die Verfassung der römischen Republik des zweiten Jahrhunderts als eine Mischform. 9 Die Verfassung der römischen Republik basierte auf folgenden Prinzipien: Annuität, Kollegialität und das damit verbundene Recht der Interzession. Das Begleiten eines Amtes wurde durch die Annuität auf ein Jahr beschränkt und durch das Kollegialprinzip wurde die Macht geteilt. Die Gewaltenteilung ist hier aber nicht im modernen von Montesquieu begründeten Sinne zu verstehen. Diese Art von Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion gab es noch nicht. Das Kollegialitätsprinzip und die Vermehrung von Beamtenstellen führte in der Praxis lediglich zur Trennung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Verwaltungsbezirken. Oft kam es dazu das beide Konsuln unabhängig voneinander auf verschiedenen Kriegsschauplätzen ein Heer führten. Wenn beide im gleichen Heer waren erfolgte gewöhnlich ein täglicher Wechsel in der Amtsführung. In Rom wiederum war ein monatlicher Wechsel üblich. Durch die Interzession besaß der nicht amtierende Konsul gegenüber seinem
7 Vgl. Schneider, Rom von den Anfängen bis zum Ende der Republik, S. 473.
8 Vgl. Bringmann, Klaus, Krise und Ende der Römischen Republik (133-42 v.Chr.), Berlin 2003. 9 Vgl. Welwei, Karl-Wilhelm, Demokratische Verfassungselemente in Rom aus der Sicht des Polybios, in: Spielvogel, Jörg (Hrsg.), Res publica reperta, Zur Verfassung und Gesellschaft der römischen Republik und des frühen Prinzipats, Festschrift für Jochen Bleicken zum 75. Geburtstag, Stuttgart 2002, S. 25-35, hier: S. 25.
4
Kollegen ein Einspruchsrecht. Hier kam es meist zu Einigung, wenn nicht entschied das Los. 10 Die Prinzipien Kollegialität und Annuität wurde eingeführt um eine Wiederkehr der Königsherrschaft zur vermeiden. 11
3.2 Magistrate
Die römische Republik war eine aristokratische politische Ordnung, deren Mitte und Willenszentrum der Senat war. Die staatlichen Institutionen der Republik können in drei Bereiche eingeteilt werden, in Senat, Magistrate und Volksversammlung. 12 Das höchste Amt der Magistrate und damit die „imperium maius“ war das Amt des Konsul. Davon gab es zwei. Sie besaßen die unbeschränkte Amtsgewalt, hatten die oberste Heeresführung sowie die Rechtssprechung und das Finanzwesen inne. Außerdem übernahmen sie die Leitung des Senats und der Versammlungen (comitien). In Krisenzeiten hatten die Konsuln und der Senat die Möglichkeit für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser vereinigte dann alle Ämter - außer die Ämter der Volkstribune- in seiner Person und hatte somit alle Gewalt inne (summus imperium). Das Amt des Konsuls konnte nur erreicht werden, wenn im Vorfeld der „cursus honorum“ durchlaufen wurde. Dieser begann mit dem Amt des Quästor, es folgte der Ädil und schließlich der Prätor. Der Quästor war ein niedriger Beamter und galt als Hilfspersonal. 13 Sie waren Finanzbeamte, die im Auftrag des Senates die Staatskasse z.B. verwalten. Sie waren Untersuchungsrichter und für die Verwaltung des Staatsarchivs zuständig. Die Ädile hatten, wie ihr Name sagt, ursprünglich die Tempelaufsicht, später kamen die Aufsicht über den Markt der Stadt und die Sorge für die öffentlichen Straßen und Plätze hinzu. Sie hatten ordnungspolitische Aufgaben (die Polizeigewalt) inne, ließen auch Spiele ausrichten und hatten hier die Festaufsicht. Dem Prätor oblag die Rechtssprechung. 14 Drei verschiedene Volksversammlungen wählten die Amtsträger, die Comitia Centuriata (Prätoren, Konsuln, Censoren z.B.), die Comitia Populi Tributa (Ädile, Quästoren z.B.) und das Concilium Plebis (Volkstribune, plebeischen Ädile z.B.). Die Amtsträger wurden vom Senat und der Volksversammlung (Comitia) kontrolliert, diese waren weiterhin für die Gesetzgebung zuständig. 15 Folgende Eigenschaften waren allen
10
Vgl. Der Senat,
11 Vgl. Goerlitz, Erich/ Immisch, Joachim (Hrsg.), Taschenbuch zur Geschichte, Paderborn 1991, S. 22.
12 Vgl. Bleicken, Die Verfassung der Römischen Republik, S. 85.
13
Vgl. Der Senat,
14 Vgl. Bleicken, Die Verfassung der Römischen Republik, S. 106 ff.
15 Vgl. Goerlitz, Taschenbuch zur Geschichte, S. 23.
Arbeit zitieren:
Magister, 1. Staatsexamen Manuela Tennhardt, 2009, Die innenpolitische Situation vor Augustus, München, GRIN Verlag GmbH
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