1. EINLEITUNG
Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Aktualität des Themenkomplexes der nationalsozialistisch (im Folgenden kurz: NS) verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter im In- und Ausland, widme ich mich in meiner Bachelorarbeit der Überprüfung eines Buchbestandes in der Berliner Stadtbibliothek (im Folgenden kurz: BStB), genauer dem des bis 1936 existierenden Lessing-Museums (im Folgenden kurz: LM) in Berlin.
Die Idee meines Themas entstand während meiner Arbeit im Raubgutprojekt der Historischen Sammlungen (im Folgenden kurz: HiSa) der ZLB im November des vergangenen Jahres. Dort wurden zukünftige Schwerpunkte besprochen und das LM in Berlin erweckte mein Interesse für weitere Recherchen. An dieser Stelle möchte ich mich bei der Abteilung der Historischen Sammlungen für die Unterstützung bei meinen Nachforschungen zum Thema bedanken.
Das Erbe unserer vorigen Generationen ist diffizil und umfassend. Die Zeit des Nationalsozialismus (im Folgenden kurz: NS-Zeit) hat nicht nur die Menschen vergangener Jahrzehnte geprägt, sondern begleitet uns bis heute im öffentlichen Leben und in der Politik und wird noch lange Zeit spürbar sein. Gerade die Recherche nach Raubgut steht erst am Anfang. In deutschen Bibliotheken wurden erst in den letzten Jahren wirkliche Projektgruppen mit dem Ziel der Bestandsüberprüfung gebildet.
Das Thema Raubgut ist in Bibliotheken ist nach wie vor so bedeutsam, weil sie eine historische Verantwortung für ihre Geschichte übernehmen müssen. Jeder zurückgegebene Gegenstand ist gleichzeitig ein Träger kultureller Erinnerung und bestätigt den unanfechtbaren Tatbestand der Shoah1. Die Raubgutforschung macht klar, wie der Bestandsaufbau in Bibliotheken zur NS-Zeit an der Verfolgung von Juden und Andersdenkenden profitierte und will erreichen, dass die betreffenden Institutionen Verantwortung für ihr damaliges Handeln übernehmen.
1 Def. Shoah: neuhebräisch, Tötung einer großen Zahl von Menschen und Synonym für den Holocaust. Bezeichnung für ca. 6 Millionen Menschen, die das nationalsozialistische Regime als Juden bezeichnete, verfolgte, gettoisierte und ermordete; Vgl. http://de.wiktionary.org/wiki/Schoah (Zugriff 27.04.2011).
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Erinnerungskultur in Deutschland
3. Der NS Kulturgutraub
4. Historischer Abriss
4.1. Berlin am Anfang des 20. Jahrhunderts und der II. Weltkrieg
4.2. Nachkriegszeit und Aufarbeitung in zwei deutschen Staaten
4.3. Die Ereignisse seit 1990
5. Vorstellung der ausgewählten Bibliotheken
5.1. Die Zentral und Landesbibliothek Berlin
5.2. Das Lessing Museum und seine Bibliothek
5.3. Verbindungspunkte/Verknüpfungspunkte
5.4. Zur Quellenlage
6. Ergebnisse
6.1. Die Auflösung des Lessing Museums
6.2. Der Verein und seine Mitglieder
6.3. offene Fragen
7. Fazit/Ausblick
8. Anhang
1. EINLEITUNG
Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Aktualität des Themenkomplexes der nationalsozialistisch (im Folgenden kurz: NS) verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgü ter im In und Ausland, widme ich mich in meiner Bachelorarbeit der Überprüfung ei nes Buchbestandes in der Berliner Stadtbibliothek (im Folgenden kurz: BStB), genauer dem des bis 1936 existierenden Lessing Museums (im Folgenden kurz: LM) in Berlin. Die Idee meines Themas entstand während meiner Arbeit im Raubgutprojekt der Histo rischen Sammlungen (im Folgenden kurz: HiSa) der ZLB im November des vergange nen Jahres. Dort wurden zukünftige Schwerpunkte besprochen und das LM in Berlin erweckte mein Interesse für weitere Recherchen. An dieser Stelle möchte ich mich bei der Abteilung der Historischen Sammlungen für die Unterstützung bei meinen Nachfor schungen zum Thema bedanken.
Das Erbe unserer vorigen Generationen ist diffizil und umfassend. Die Zeit des Nationalsozialismus (im Folgenden kurz: NS Zeit) hat nicht nur die Menschen vergangener Jahrzehnte geprägt, sondern begleitet uns bis heute im öffentlichen Leben und in der Politik und wird noch lange Zeit spürbar sein. Gerade die Recherche nach Raubgut steht erst am Anfang. In deutschen Bibliotheken wurden erst in den letzten Jahren wirkliche Projektgruppen mit dem Ziel der Bestandsüberprüfung gebildet.
Das Thema Raubgut ist in Bibliotheken ist nach wie vor so bedeutsam, weil sie eine historische Verantwortung für ihre Geschichte übernehmen müssen. Jeder zurückgegebene Gegenstand ist gleichzeitig ein Träger kultureller Erinnerung und bestätigt den unanfechtbaren Tatbestand der Shoah1. Die Raubgutforschung macht klar, wie der Bestandsaufbau in Bibliotheken zur NS Zeit an der Verfolgung von Juden und Andersdenkenden profitierte und will erreichen, dass die betreffenden Institutionen Verantwortung für ihr damaliges Handeln übernehmen.
Es stellt sich die Frage, nach der Zukunft des Erinnerns, besonders im Hinblick auf Raubgut bzw. Vorgängen in der NS Zeit bezüglich verfolgungsbedingt entzogener Kul turgüter. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts befindet sich das Gedenken an die Herrschaft und Gewalt der Nationalsozialisten sowie deren Umgang mit den Opfern im Wandel. „Vor dem Vergessen“ ein Teil des Titels dieser Arbeit deutet an, wie nah Erinnerung und Vergessen beieinander liegen. Die zu dieser Arbeit aufgearbeiteten Informationen lassen die Geschichte und das Schicksal des Lessing Museums wiederauferstehen. Sie erinnern uns an das vermeintlich Vergessene.
Neben diesen kulturwissenschaftlichen Fragen werde ich das Bestreben der Raubgutfor schung und die dazu aktiv forschende ZLB erläutern. Ziel der Raubgutforschung in der ZLB ist es, die Herkunft der Bücher zu ermitteln, Verdachtsfälle öffentlich zu machen, unrechtmäßig erworbene Bücher zu restituieren und die Geschichte der ZLB während der NS Zeit aufzuarbeiten. Mit meiner Bachelorarbeit, möchte ich das Verhältnis der Bibliothek zum LM im Jahre 1936 klären und den einst erworbenen Bestand hinsicht lich der Rechtmäßigkeit der Übernahme prüfen. Konkret gilt es herauszufinden, ob es durch einen offensichtlichen Zwang der Nationalsozialisten zur Schließung kam oder andere Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Beleuchtet werden soll hierbei nicht nur das Lessing Museum als Ort der gesammelten Gegenstände Lessings, sondern auch seine Funktion als Erinnerungs und Gedächtnis ort. Gerade die Erinnerung an Lessing war im Nationalsozialismus ambivalent zum Einen der große deutsche Dichter und zum Anderen der Aufklärer und Verfasser des Nathan .
Dazu werde ich eingangs den theoretischen Hintergrund zu Erinnerungskultur und den Formen des Gedächtnisses beleuchten. Nach dem theoretischen Einstieg werde ich auf die Geschichte des LMs und die dazugehörigen wichtigsten Personen eingehen. Hierbei lege ich den Fokus auf die Umstände der Schließung im Jahre 1936 und die Frage des Raubgutverdachtes.
2. ERINNERUNGSKULTUR IN DEUTSCHLAND
Bibliotheken2 und Archive3 stellen einen wichtigen Teil des Gesellschaftsgedächtnisses, auch als kollektives Gedächtnis, dar. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage aus denen dieses Gedächtnis immer wieder neu zusammengesetzt werden kann und fast vergesse ne Orte und Gegenstände eine Neubelebung erfahren. Dabei gelten vor allem Bücher und Autographen4 als Gedächtnisse der Menschheit. Die Bibliotheken, Archive und Museen fungieren als Bewahrer der Kulturgüter des deutschen Sprachraums. Für eine Gemeinschaft, ob privater Lebensraum oder Nation, ist die gemeinsame Erin nerung eine Größe, die für die Entwicklung eines Gemeinschaftsbewusstseins von gro ßer Bedeutung ist. Im Vergleich zur vorindustriellen Zeit, wo das Leben noch langsa mer zu laufen schien und eine Beschleunigung erst im 19. Jahrhundert mit der Industria lisierung einsetzte, ist das Tempo der heutigen Zeit geradezu hastig. Durch Technik und Wissenschaft des letzten Jahrhunderts werden Informationen immer schneller weiterge geben, ihre Anzahl wächst stetig, so dass ihre Menge unüberschaubar erscheint. Den Archiven ob in der Bibliothek, dem Museum oder der Behörde kommt dabei die immer bedeutendere Funktion der Speicherung von Informationen zu. Mehr denn je ist es wichtig, Daten nach ihrer Bedeutung auszuwählen und in einem Archiv aufzube wahren: „also das, was notwendig ist, um in das Gedächtnis der Gesellschaft Eingang zu finden.“5.
Das Thema der Erinnerungskultur6 und die damit verbundenen Bereiche wurden in den letzten Jahren immer populärer und gerade Deutschland misst dem Begriff eine große Bedeutung aufgrund seiner Geschichte zu. Mit dem endgültigen Ende des Kalten Krie ges und der Spaltung Europas erhielt die Diskussion um den Begriff der Erinnerung und Erinnerungskultur neuen Auftrieb. Letzterer wird häufig im Sinne des ersten Begrün dungskomplexes verstanden, d. h. als Synonym für die öffentliche Erinnerung an Natio nalsozialismus und Holocaust, als Synonym für entsprechendes Opfergedenken und Gedenkstättenarbeit.
Zentrale Autoren, die sich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema der Erinnerung und dem Gedächtnis widmen, sind Jan und Aleida Assmann, Pierre No ra, Maurice Halbwachs und andere. Aleida Assmann bezieht sich in ihren Werken auch auf Pierre Nora und „erklärt das Gedächtnis sogar zum >>Leitbegriff der Kulturwissen schaften<<. [ ] Ihr Mann, der Heidelberger Ägyptologe Jan Assmann, eröffnete seine bahnbrechende Studie Das kulturelle Gedächtnis von 1992 mit der Diagnose einer >>Epochenschwelle<<“7, er erläutert darin, dass mindestens drei Einflüsse die Konjunk tur des Gedächtnisthemas begründen. Erstens die kulturelle Revolution durch die neuen elektronischen Medien, die eine externe Speicherung ermöglichen. Zweitens die Er kenntnis, dass eine Tradition ihrem Ende näher rückt. George Steiner hat in diesem Zu sammenhang von der „Nach Kultur“ gesprochen. Drittens und am bedeutungsvollsten für diese Arbeit ist jedoch, dass die Generation, die die größte Katastrophe und zugleich die schwersten Verbrechen des Zweiten Weltkrieges miterlebt hat, auszusterben be ginnt.8 Die kommenden Generationen, als Erben der Erinnerungen, entwickeln durch die Auseinandersetzung mit der NS Vergangenheit ein gemeinsames Gedächtnis. Dazu dienen Kommunikation und Rituale, obwohl erstere öfter durch Gedenkstätte und Ge denktage als Ersatz für einen Begegnungsort traditioneller Friedhöfe fungieren.
Das Phänomen des Gedächtnisses ist in verschiedenen Bereichen der Forschung ange siedelt. Nach Astrid Erll9 gibt es drei gesellschaftliche Diskurse die sich mit der Thema tik „Gedächtnis“ befassen, zum Einen das gesamtkulturelle Phänomen in Literatur und Kunst, zum Anderen in der Politik und Öffentlichkeitsdebatte. In der Kulturwissen schaft ist der Begriff zum Leitbegriff geworden, wie oben nach Assmann erläutert. Da der Zusammenhang zwischen Kultur und Gedächtnis jedoch viel zu umfassend für eine Disziplin bleibt, beteiligen sich auch die anderen Geisteswissenschaften, wie etwa die Soziologie, die Literaturwissenschaft und die Medienwissenschaft an der Erforschung. Daher „stellen Gedächtnis und Erinnerung nicht nur ein transdisziplinäres Forschungs feld dar, das keine Disziplin für sich allein zu reklamieren vermag, sondern ein interdis ziplinäres, das zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen Interaktionen ermög licht und erfordert.“10 Natürlich ist dies nicht nur auf Deutschland bezogen, sondern auch ein internationales Phänomen. Die auf den Franzosen Pierre Nora zurückzuführenden Konzepte der Erinnerungsorte, die er am Beispiel Frankreichs entwickelte, breiten sich beispielsweise auch in den USA und den Niederlanden aus.
Entscheidend für das Thema dieser Arbeit sind die Begriffe des kulturellen und kollek tiven Gedächtnisses nach dem Assmann’schen Konzept. Hinzu kommt eine Form von Gedächtnis, die in der aktuellen erinnerungspolitischen und theoretischen Debatte die jenige Form des kollektiven Gedächtnisses meint, die die biographische Erfahrung der jeweils lebenden Generationen überschreitet, nämlich das kommunikative Gedächtnis, das 80 Jahre zurückreicht.
Das kommunikative und das kulturelle Gedächtnis bilden das kollektive Gedächtnis. Das Kollektivgedächtnis basiert auf reproduzierenden „Konstruktion[en] von Ge schichtsbildern und Überlieferungen“11, die sich in Bibliotheken, Archiven, Museen und Gedenkstätten etc. finden lassen. Die genannten Institutionen bilden ein wesentliches Element in der geistigen, hier kulturellen und wissenschaftlichen Infrastruktur eines Landes. Sie bewahren dabei nicht nur Büchersammlungen, zeithistorische Dokumente und Gegenstände in Magazinen auf, sondern bilden ein einzigartiges Gebilde, das in seiner Vollständigkeit die geistigen Strömungen eines Volkes über Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte dokumentiert, sein kollektives Gedächtnis. Es bewahrt das kulturelle Erbe einer Gruppe. Wie das kollektive Gedächtnis ist auch das kulturelle Gedächtnis dazu bestimmt, Erfahrungen und Wissen über die Generationenschwellen zu transportieren und damit ein soziales Langzeitgedächtnis auszubilden.
Das kommunikative Gedächtnis, es schließt die letzten drei Generationen ein, verblasst mit dem Sterben seiner Gedächtnisträger. Es ist alltagsnah und wird auch als Familiengedächtnis bezeichnet, deshalb befinden wir uns gerade in einem Umschwung im Bezug auf den Zweiten Weltkrieg. Das kommunikative bzw. Funktionsgedächtnis wird in ein kulturelles, ein Speichergedächtnis, überführt.
Vergessen gehört wie die Erinnerung zu dem übergeordneten Begriff des Gedächtnisses und ist ohne die Existenz beider im Sinne Niklas Luhmanns12 nicht denkbar. „Das Gedächtnis organisiert die Einheit von Erinnern und Vergessen, es diskriminiert laufend zwischen Vergessen und Erinnern mit Präferenz für das Vergessen.“13 In der älteren Forschung wurde das Vergessen in der Gedächtnisforschung meist negativ konnotiert. Erinnerung galt als die unabdingbare Voraussetzung aller Geschichtsschreibung bzw. als ihr eigentlicher Sinn und Zweck.14 Es stellt sich die Frage nach den Modalitäten des Vergessens, wie Tillmann Bendikowski15 in seinem Beitrag zum Erinnern und Vergessen feststellt. Darin fragt er nach der Bedeutung bzw. der Intention des Vergessens, beispielsweise als Akt der Verdrängung oder als Akt der Gewalt.
Die Zerstörung von Texten und Büchern sowie die Vernichtung gesamter Bibliotheken können bzw. sollen in bestimmter Art und Weise zum Vergessen führen.16 Dabei lässt sich an die Zielsetzung der NS Herrschaft anknüpfen, nicht nur die Menschen sondern auch die Erinnerungen sollten vernichtet werden. Was bedeutungsvoll und erinne rungswürdig ist, wessen Vergangenheitsversion letztlich aufgezeichnet und konserviert wird, darüber können in der Gruppe unterschiedliche Ansichten bestehen. Vorherr schende Interpretationen „bestimmen“ dann das kollektive Gedächtnis, was neben den offiziellen auch zu inoffiziellen Erinnerungen und somit zu einer Form des Vergessens führen kann.
Im Falle des LMs Berlin gibt es in der ZLB so gut wie niemanden der sich auf Nachfra ge an solch eine Institution in Berlin erinnern konnte, natürlich erinnern im Sinne von ‚in irgendeinem Zusammenhang davon gehört oder gelesen zu haben’. Dies spricht für ein Vergessen des Museums aufgrund eines Aktes der Verdrängung durch die Schlie ßung 1936 und der weiteren Handhabung des Hauses nach der Auflösung. Es kann be hauptet werden, dass im Selbstbild der heutigen Berliner Gesellschaft bzw. im kollekti ven Gedächtnis dieser Gruppe kein LM in Berlin existierte, was durch die NS Herrschaft politisch forciert wurde. Das Auslöschen eines kulturellen Angebots für deutsch jüdische Berliner sollte die Unterdrückung der Betroffenen verstärken. Deshalb hat die Nachkriegsgesellschaft, auch wegen der Verbrechen, die an den Juden und allen Andersdenkenden begangen wurden, die Pflicht diesen Teil ein Museum mit zum Teil jüdischen Charakter aus dem kollektiven Vergessen herauszuholen.
3. DER NS KULTURGUTRAUB
Als NS Raubgut versteht man Vermögen von Personen und Vereinigungen, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihre Wert und Alltags gegenstände in Folge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise ver loren haben.17 Dazu zählen auch Werke der Kunst, Bücher, Briefmarken und Autogra phensammlungen, Münzen, Musikhandschriften, Teppiche und Gegenstände, die auf grund ihres ideellen Wertes als Kulturgut zu gelten haben. Raubgut ist hierbei von der Beutekunst zu trennen. Beutekunst meint alle kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter und ist die Bezeichnung für die im Rahmen von Kriegshandlungen gemachte Beute ei ner Besatzungsmacht, die aus dem besetzten ausländischen Gebiet entwendet wurde.18 Diese Handlungen sind völkerrechtswidrig.
Die Plünderer in der Zeit der NS Herrschaft hatten nicht nur Wertpapiere, Schmuck und sämtliche Wertgegenstände der Verfolgten als Werte ins Auge gefasst, sondern auch den gesamten Hausrat der Familien. Seien es Möbel, Torarollen, Skulpturen oder Pri vatbibliotheken alles wurde geplündert und versilbert oder es diente der persönlichen Bereicherung. Aber wie Bernd Reifenberg19 schon treffend formulierte, findet in der Öffentlichkeit der Profit der Bibliotheken vom staatlich organisierten Kulturgutraub der NS Zeit wenig Beachtung.20
Das geraubte Kulturgut wird auf Basis der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom 14. Dezember 1999, als NS verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut verstanden.21 Da zu gehören sowohl beschlagnahmte Bücher, als auch enteigneter Besitz der jüdischen Bevölkerung und anderer verfolgter Personen, unfreiwillig veräußerte Bücher aus dem Besitz von Verfolgungsopfern und Beutegut aus den während des Zweiten Weltkriegs besetzten Territorien.22
Zu den Verlusten kam es durch mehrere Vorgehensweisen der NS Behörden. Zum einen durch Zwangsverkäufe, die durch die zunehmenden Unterdrückungsmaßnahmen wie Berufsverbote zustande kamen. So waren die betroffene deutsch jüdische Bevölkerung und Andersdenkenden gezwungen, ihr Hab und Gut zu veräußern, um sich den Lebensunterhalt oder die Flucht ins Exil zu finanzieren. Außerdem wurden mit der Machtergreifung Hitlers 1933 Aktionen zur Beschlagnahmungen bei Regimegegnern und verbotenen Parteien durch die Gestapo durchgeführt.
„Schädliches und unerwünschtes“ Schrifttum, zumeist von Vereinen, Gewerkschaften, Parteien und religiösen Gemeinschaften, wurde beschlagnahmt, vernichtet oder Behör den wie Polizeidienststellen, Bürgermeisterämtern oder Landratsämtern zugeteilt. Über diese gelangte ein Großteil der Bücher in den deutschen Bibliotheksbestand. Hauptsäch lich handelte es sich bei der Literatur um marxistisches, pazifistisches und regimefeind liches Schrifttum.
Ein letzter großer Anteil an Verlusten kam durch die Enteignungen der meist religiös jüdischen Bevölkerung und Andersdenkenden bzw. politischen und weltanschaulichen Gegnern zustande. All das Hab und Gut, welches diese Bevölkerungsgruppe durch De portation oder Emigration zurücklassen musste, fiel an das deutsche Reich als soge nanntes „Volksgut“ und wurde von den Finanzbehörden veräußert. Nutznießer dieser Vorgehensweise waren vor allem private Käufer, Antiquariate und Bibliotheken. Letzte re vergrößerten ihren Buchbestand maßgeblich durch sogenannte „Judenauktionen“, durch die Zuweisung der Reichstauschstellen23 und durch Ankauf von den Finanzbehör den. Die Nationalsozialisten raubten aber nicht nur Kulturgut aus Deutschland, sondern auch aus den besetzten Gebieten. Besonders staatliche Besitztümer, private Sammlun gen und Bibliotheken der „eroberten“ Gebiete waren davon betroffen.24
Es war schon immer schwierig, die Bedeutung von Erinnerung und Auseinanderset zung, insbesondere mit der deutschen Geschichte, während des Nationalsozialismus angesichts der sich immer vergrößernden zeitlichen Distanz zu vermitteln. Gerade des halb ist es bis heute und auch zukünftig so wichtig, nach diesem Kulturgut zu suchen und wenn möglich, für eine Restitution25 vorzubereiten, damit die Zahl der bis dato durchgeführten Restitutionen mehr als nur einen Bruchteil der geraubten Gegenstände bildet. Die Ermittlung und Rückgabe der betreffenden Bücher ist ein Symbol der Bereit schaft, sich der Vergangenheit zu stellen und die Beteiligung der Bibliotheken am NS Unrecht zu erforschen und offen zu legen. Bis heute wurden gerade durch die USA vie le Rückgaben durchgeführt.
Die amerikanischen Streitkräfte richteten direkt nach Kriegsende, am 17. Juni 1945, Sammelstellen ein „in denen Kunstwerke aus den 1945 gefundenen Raubkunstdepots registriert, fotografiert und konserviert wurden.“26 Den größten Collecting Point gab es in München bis zum 31. August 1948. An dem Tag übergaben die Amerikaner die Aufgabe der Pflege, Kontrolle und Unterhaltspflicht für die Gegenstände und Unterlagen an den Bayerischen Ministerpräsidenten.
Die Rückgaben erfolgten treuhänderisch an die Staaten, aus denen das Kulturgut ge raubt worden war und wurden innerhalb der folgenden Jahre von den zuständigen Ver waltungen vorangebracht. Der zuletzt verantwortliche Bundesschatzminister wurde 1966 vom Deutschen Bundestag ermächtigt, geeignete Kunstwerke unentgeltlich und auf Dauer an Museen sowie oberste und obere Behörden auszuleihen.27 Die Rückgabe eines Buches an ihren Besitzer bzw. an deren Erben etc. ist gleichzuset zen mit der Rückgabe eines teuren Gemäldes, es zählt die hohe Wertschätzung des ur sprünglichen Besitzers, ähnlich wie die Bedeutung eines Tagebuches. Die Wahrneh mung in der Öffentlichkeit ist nur eine andere ein Klimt Gemälde für 30 Millionen wird eher wahrgenommen als ein Kinderbuch ohne materiellen Wert. Dennoch ist das Buch als Massenware nicht bloß eine Aneinanderreihung von Seiten, es stecken oft Er innerungen darin, seien es Widmungen oder kleine persönliche Einträge. Dies war bei der Restitution eines mit einem J gekennzeichneten Kinderbuchs der Fall. "Ein Unter haltungsbuch für israelitische Knaben und Mädchen", in feiner Handschrift "dem lieben Wolfgang Lachmann in Freundschaft gewidmet, Chanuka 5698, Dezember 1937".28
Lachmann selbst entdeckte den Artikel völlig überraschend, als er in Los Angeles im Nachrichtenmagazin Der Spiegel las.29 Kurz darauf stellte er Kontakt zu dem Autor des Artikels her, der wiederum die ZLB informierte, dass es einen Besitzer des Buches in Kalifornien gibt. Lachmann hatte mehrere Konzentrationslager überlebt und war 1946 in die USA ausgewandert. Im Juni 2009 wurde das Kinderbuch dann an seine Tochter im Rahmen einer Lesung übergeben.30
Bücher stellen mitunter die intimsten Gegenstände der beraubten Eigentümer dar. Sie enthalten nicht selten Notizen bzw. Anmerkungen oder kleine Skizzen ihrer Besitzer und sind deshalb nicht durch Geld oder Dubletten zu ersetzten.
Nach Jürgen Babendreier31 wird ein Buch von seinem Besitzer geschätzt, nicht wegen seines materiellen Wertes, was zählt, ist der ideelle Wert!
4. HISTORISCHER ABRISS
4.1. BERLIN AM ANFANG DES 20. JAHRHUNDERTS UND DER II. WELTKRIEG
Berlin war zu Beginn des letzten Jahrhunderts eine pulsierende intellektuelle Metropole. Vor allem als Stadt mit Sitz vieler Verlage, Zeitschriften, Theatern und Cafés, übte sie eine große Anziehungskraft auf engagierte und politisch interessierte Bürger aus. Gera de kulturell betrachtet, galt es viel zu erleben und Neues zu entdecken.
Die rauschenden Feste der "Goldenen Zwanziger" endeten schlagartig mit der Weltwirtschaftskrise 1929. Der Kampf der Parteien, zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten, wurde neben Straßenkämpfen auch zum Kulturkampf. Beispielsweise wie die Machtkämpfe hinsichtlich der weltanschaulichen Meinungen in Zeitschriftenartikeln und auf den Bühnen der Stadt, sowie die damit zusammenhängende Darstellung der politisch ausgerichteten Inhalte.
Schon vor Kriegsbeginn, mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten, wurde der Bereich der Literatur genau analysiert und ausgewertet. Hitler forderte in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 die „Beseitigung der zersetzenden Erbschaft des Kulturverfalls“32, er rechtfertigte seine Ansicht damit, dass die Juden in der Weimarer Republik vor allem die Kulturebene beherrschten. Mit dieser nachweislich nicht korrekten Behauptung verteidigten die Nationalsozialisten ihre „Aufsichtsgewalt als eine Schutzpflicht von Staat und Partei“.33
Gleichzeitig wurde ab 1933 jüdische Literatur in Leih , Volks oder Studentenbibliothe ken verboten, entfernt oder, wie im Mai 1933 geschehen, auf Plätzen in diversen Groß städten Deutschlands verbrannt.34 Unter den ca. 20000 betroffenen Büchern befanden sich u.a. Werke von Heinrich Heine, Ernest Hemingway, Berthold Brecht, Joachim Ringelnatz und vielen anderen Autoren. Nach und nach wurde die jüdische Bevölkerung durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 und durch die Auswirkungen der „Nürnberger Gesetze“ vom 15. September 1935 zur Veräußerung ihres Eigentums gezwungen. Unter den Gegenständen befanden sich zu meist Gemälde, ganze Sammlungen von Büchern oder Privatbibliotheken, sowie kost bare Möbel und Kleidungsstücke.35
Die zwei größten Instanzen zur Kontrolle der Literatur in Deutschland waren die Abtei lung VIII im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, die eng mit der zweiten Instanz, der Reichsschrifttumskammer (im Folgenden kurz: RSK) zusammen arbeitete. Erstere kontrollierte die Kultur und die Massenmedien unter der Leitung von Joseph Goebbels, der gleichzeitig der Gründer der Reichskulturkammer war.36 Die RSK war eine von sieben Abteilungen der Reichskulturkammer und zwang allen Schriftstellern, die im Reich etwas veröffentlichen wollten, eine Mitgliedschaft auf, ohne die sie nichts publizieren durften. Gleichzeitig musste ihre Herkunft nachgewiesen werden, so dass die Prüfung zur Mitgliedschaft einer Auswahl arischer Mitglieder und für jüdische Schriftsteller einem Berufsverbot gleich kam. Eine Ausnahme bildeten genehmigte jüdische Verlagsanstalten wie beispielsweise der Schockenverlag.37
Das Auswählen der Mitglieder in der RSK war ein Spiegelbild der Auswahl von Publikationen und Inszenierungen im öffentlichen Bereich. So wurden selbst Werke Lessings begutachtet und für das Regime als geeignet oder problematisch eingestuft. In der literarischen Monatsschrift „Das Wort“, welche von Juli 1936 bis März 1939 von Bertolt Brecht, Lion Feuchtwanger, Willi Bredel und (ab 1937) Fritz Erpenbeck in Moskau als Emigrantenzeitschrift herausgegeben wurde, bildete sich eine Plattform für literarische Debatten für die Jahre 1933 bis 1945 heraus.
Die darin veröffentlichten Texte sind meist sozialkritisch, antifaschistisch und antimilitaristisch, so auch der folgende Abschnitt zu Lessings Wirken und der Behandlung seines geistigen Schaffens aus der Sicht des Jahres 1936:
„ Die deutschen Faschisten haben Lessings Bücher nichtöffentlich verbrannt, aber sie verfolgten seinen Geist, denn er ist der Geist der Freiheit. Die Faschisten lieben Lessing nicht, auch, wenn sie nicht umhin können, ihn unter die „ Klassiker “ zu rech nen. Sie hassen ihn im Grunde, den Freund Moses Mendelssohns, den Freund und Hel fer aller Unterdrückten den prächtigen Erzieher des Menschengeschlechts. “ 38
Heinz Knobloch, Feuilletonist und deutscher Schriftsteller, beschreibt den Umgang mit Lessing rückblickend wie folgt:
„ Lessing war, von seinem Irrtum <<Nathan der Weise>> abgesehen, nicht ganz zu vermeiden, aber auch schwerlich abzuschaffen. Es gelang ihnen [den Nationalsozialis ten], das Berliner Lessing Museum im Nicolaihaus in der Breiten Stra ß e schon 1936 zu schlie ß en. Nicht mit Krawall und Feuer, sondern auf still wirksame Art. Das Museum war nicht rentabel; es schlo ß aus wirtschaftlicher Unzulänglichkeit. “ 39
Lessings Bemühungen, religiöse und gesellschaftliche Vorurteile gegenüber Juden ab zubauen, hatten eine gesellschaftliche Entwicklung angestoßen, die schließlich Anfang des 20. Jahrhunderts in Auseinandersetzungen um die jüdische Emanzipation und As similation mündeten. Dieses Bild Lessings wurde im Nationalsozialismus mit der rassi schen Ideologie verknüpft und für nationale Zwecke benutzt, was bedeutete, dass aus NS Sicht brauchbare nationalgerichtete Literatur gelehrt und judenfreundliche Literatur aus den Köpfen verbannt wurde.40
Während „Nathan der Weise“ und sämtliche preußenfeindlichen Äußerungen weichen mussten, wurde „Minna von Barnhelm“, zum Beispiel inszeniert von Gustaf Gründgens41 1934, unter den Nationalsozialisten zur Ikone der deutschen Dichtung. Wenn Lessings Werke verwendet wurden, dann demnach nur unter nationalen Aspekten und ohne Erwähnung seines Kampfes um Aufklärung und Toleranz.
Wirtschaftlich stand Berlin zu dieser Zeit sehr schlecht da, seit der Wirtschaftskrise verschlimmerte sich die finanzielle Lage der Hauptstadt von Tag zu Tag. Anfang 1931 hatten sich die Schulden auf über 600 Millionen Reichsmark (im Folgenden kurz: RM) summiert, es drohte Zahlungsunfähigkeit, Auslandsanleihen scheiterten. Hinzu kamen 450000 Arbeitslose und 160000 Fürsorgeempfänger strapazierten die Kassen Berlins zusätzlich in einem enormen Maße.42
Demzufolge ist eine Auflösung aufgrund wirtschaftlicher Not der Lessing Gesellschaft und damit auch des Museums von vornherein nicht auszuschließen und kann zumindest als Teilgrund bestätigt werden. Zusammenhängend mit der Wirtschaftskrise und allgemeinem Geldmangel wurden demzufolge auch staatliche Mittel gekürzt, wie ich im Kapitel 5.1. anhand der Akten des Landesarchivs Berlin erläutern werde.
4.2. NACHKRIEGSZEIT UND AUFARBEITUNG IN ZWEI DEUTSCHEN STAATEN
In Deutschland verliefen die Suche nach Raubgut und die damit zusammenhängenden Restitutionen aufgrund der Deutschen Teilung nicht uniform. Eine Rückerstattung jüdi schen Eigentums fand in zwei Schüben statt. 1945 hauptsächlich in Westdeutschland als Teil alliierter Besatzungsmaßnahmen und 1990 vor allem in den neuen Bundesländern durch die Übernahme westdeutscher Grundsätze und die Privatisierung ehemals staatli chen Eigentums, unter dem sich geraubtes Eigentum der ermordeten und geflohenen Juden befand.
In der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden kurz: BRD) wie in der Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden kurz: DDR), konnten sich die Alliierten und die jüdischen Organisationen nur schwer über Entschädigungsleistungen und eine ge meinsame Wiedergutmachungspolitik43 einigen. Dennoch gelang es den westlichen alli ierten Streitkräften „bis 1948 [...] mehr als 2 Mio. Kunstobjekte an 13 europäische Staa ten“ zu restituieren.44 Nach dem Pariser Reparationsabkommen vom 14.1.1946 wurden erste Rahmenbedingungen im Hinblick auf den Umfang der Entschädigungen, die Deutschland zu leisten habe, erstellt. 1947 folgte ein erstes Rückerstattungsgesetz45 der amerikanischen Militärregierung für die eigene Besatzungszone, da im Kontrollrat der Alliierten keine Einigung zu finden war. Die französischen Alliierten erließen am selben Tag ein abweichendes Gesetz, während sich die Briten fast zwei Jahre später, am 12. Mai 1949, an dem der Amerikaner orientierten. In der BRD galten dazu strikte An spruchsmeldefristen, die bei den zuständigen Finanzministerien bzw. verwaltungen und Wiedergutmachungsämtern einzuhalten waren.
Die deutsche Bevölkerung hingegen wollte nur die vom Staat arisierten Vermögenswerte rückerstatten und ungern die „privat“ errungenen Schätze zurück geben. Während die Geldleistungen im Rahmen des Entschädigungsprogramms vollständig durch die Gemeinschaft der Steuerzahler getragen wurden, hatten bei der Rückerstattung unter anderem die direkten Nutznießer ihre Gewinne zurückzugeben.
Das Bundesentschädigungsgesetzt von 1956, welches das Bundesergänzungsgesetz von 1953 nivellierte, hielt am sogenannten subjektiv persönlichen Territorialitätsprinzip fest. Danach konnten nur diejenigen NS Opfer Leistungen beantragen, die am Stichtag des 31. Dezember 1952 in der BRD oder in Westberlin gewohnt hatten oder zur Zeit der Verfolgung in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 gelebt und bis zum Stich tag ihren Wohnsitz in der BRD oder Westberlin genommen hatten. Nach der Hallstein Doktrin wurden keine Entschädigungszahlungen an NS Opfer geleistet, die in Staaten lebten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen unterhielt.
Mit dem Beitritt der DDR zum Staatsgebiet der BRD 1990 wurde dann auch die Ent schädigungspraxis des ostdeutschen Staates Thema kritischer Untersuchungen.46 Die Restitutionen in der DDR wurden besonders von den sowjetischen Museumsdirektoren an die Vertreter der DDR herangetragen. Dabei sollte das Prinzip der Gegenseitigkeit beachtet werden, welches durch vergangene Restitutionen direkt nach Kriegsende und einem fehlenden Wissensstand über die schon zurückgeführte Menge an Gütern mehr oder weniger ausblieb. Schon im Mai 1945 wurden deutsche Kultureinrichtungen von den Trophäenkommisionen der Roten Armee zur Suche nach Beutegut eingesetzt. Ziele der sowjetischen Trophäenkommissionen waren die Kompensation von eigenen Schä den, die „Sicherstellung von herrenlosem Gut“ und der Wunsch nach Vervollständigung der sowjetischen Kunstsammlungen und Bibliotheksbestände. Davon betroffen waren mehr als 6 Millionen Bücher und 2,6 Millionen Kunstwerke.47
Nach einigen Debatten um die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs und erste Rückführun gen in den Jahren 1955 und 1958 befinden sich heute immer noch nicht alle Gegenstän de wieder in deutschen Museen und Bibliotheken. Eine erneute Verhandlung zwischen Russland und Deutschland wurde erst nach der Wiedervereinigung 1990 und den De mokratisierungsprozessen in Russland möglich, daneben galten die Grundsätze des Wiedergutmachungsrechts48 jetzt auch für das Gebiet der ehemaligen DDR. Vergleich bare Rückgaben und Entschädigungen zur Gesetzgebung der BRD gab es in der DDR nicht.
Die internationalen Gespräche zur Restitution und Entschädigung laufen stockend und finden ihren positiven Höhepunkt zumeist nur in gemeinsamen Ausstellungen. Allerdings sind die Debatten in den Netzwerken der Fachleute zum Thema Beutekunst und der Raubgutproblematik stark gestiegen und der rege Austausch hilft, das Interesse der Öffentlichkeit zu wecken und Fachleute zu sensibilisieren. „Ein erstes Projekt zur Erfassung aller noch vorhandenen russischen Transport und Verteilerlisten eine unschätzbare Quelle bei der Lokalisierung und Identifikation von bislang verschollen oder verloren geglaubten Kulturgütern hat bereits begonnen.“49
4.3. DIE EREIGNISSE SEIT 1990
Nach der Wiedervereinigung und dem „Einigungsvertrag“ von 1990 verpflichteten sich die beiden Vertragspartner, die Wiedergutmachungsverpflichtungen in einem Vermögensgesetz (im Folgenden kurz: VermG) auch für die neuen Bundesländer zu übernehmen. Es beinhaltet die Friststellung für bewegliche Sachen bis zum 30. Juni 1993, allerdings nur für die neuen Bundesländer. Die alten Bundesländer hatten keine Möglichkeiten Ansprüche anzumelden, da das VermG „ausschließlich dazu geschaffen wurde, [...] spezifisches Teilungsrecht zu bewältigen“.50
Sämtliche Vermögenswerte, für die keine Ansprüche geltend gemacht wurden, sind per Globalanmeldung der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (im Folgenden kurz: JCC) zugesprochen worden. Die JCC fungieren somit als Rechtsnach folger für jüdisches Privatvermögen und für die Vermögen der aufgelösten jüdischen Gemeinden und Organisationen, auf die bis zum 31.12.1992 kein Anspruch angemeldet worden war.
[...]
1 Def. Shoah: neuhebräisch, Tötung einer großen Zahl von Menschen und Synonym für den Holocaust. Bezeichnung für ca. 6 Millionen Menschen, die das nationalsozialistische Regime als Juden bezeichnete, verfolgte, gettoisierte und ermordete; Vgl. http://de.wiktionary.org/wiki/Schoah (Zugriff 27.04.2011).
2 Def. Bibliothek: griechisch, biblos + theke: Büchersammlung. Nach Gisela Ewert und Walther Umstät ter bezeichnet als „eine Einrichtung, die unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichts punkten publizierte Information für die Benutzer sammelt, ordnet und verfügbar macht“; Gisela Ewert, Walther Umstätter: Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Stuttgart : Hiersemann Verl., 1997, S. 13.
3 Der Begriff des Archivs stammt aus dem Vorderen Orient. Er lässt sich von griechisch „archaios“, alt, anfänglich, und vom latainischen „archivum“, „archium“ ableiten und gilt seit der Antike als Ort der Aufbewahrung wichtiger Dokumente. Man sicherte damit das Recht und auch das „Gedächtnis“; Vgl. Prenner, Norbert J.: Spuren der Erinnerung : eine phänomenologische Zusammenstellung erfahrbarer geistes , kultur und sozialgeschichtlicher Eindrücke zum Thema Erinnerung. Horitschon ; Wien ; Mün chen : Novum Verl., 2004. S. 141.
4 Def. Autograph: Schriftstück, das vom Verfasser mit eigener Hand niedergeschrieben wurde; Def. in Kalliope: Datenbank für Nachlässe und Autographen in Deutschland. Sie ist eine Fortführung der 1966 gegründeten Zentralkartei der Autographen (ZKA) mit mehr als 1 Million Nachweisen und über 300 nachgewiesenen Sammlungen. Vgl. URL: http://kalliope.staatsbibliothekberlin.de/ ver bund/rna_berlin_wien_mastercopy_08_02_2010.pdf (Zugriff 27.04.2011) S. 60.
5 Reimann: Norbert: Grundfragen und Organisation des Archivwesens. In: Praktische Archivkunde : ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien und Informationsdienste; Fachrichtung Archiv. Münster : Ardey Verl., 2004. S. 19 45, hier S. 29f.
6 Def. Erinnerungskultur: Nach Christoph Cornelißen kann man Erinnerungskultur als einen formalen Oberbegriff für alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlich keiten und Prozesse verstehen, seien sie ästhetischer, politischer oder kognitiver Natur. Mehr dazu: Cor nelißen, Christoph: Erinnerungskulturen : Version: 1.0. In: Docupedia Zeitgeschichte, Stand 11. 2.2010. URL: https://docupedia.de/zg/Erinnerungskulturen?oldid=75513 (Zugriff 29.04.2011); Cornelißen, Chris toph: Was heißt Erinnerungskultur? Begriff Methoden Perspektiven. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 54, 2003, S. 548 563.
7 Pethes, Nicolas: Kulturwissenschaftliche Gedächtnistheorien zur Einführung. Hamburg: Junius, 2008. S. 59, (Zur Einführung, 356).
8 Vgl. Assmann, Jan: Das kulturelle Gedächtnis : Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen. München : C. H. Beck, 1992. S. 11.
9 Vgl. Erll, Astrid: Kollektives Gedächtnis und Erinnerungskulturen : eine Einführung. Stuttgart, Weimar : Metzler, 2005. S. 1f.
10 Pethes, Nicolas; Ruchatz, Jens (Hrsg.): Gedächtnis und Erinnerung : Ein interdisziplinäres Lexikon. Reinbek : Rowohlt, 2001. S. 9.
11 Ulbricht, Justus H.: Was ist heut‘ des Deutschen Größe? Weimarer Klassik, nationale Identität, kultu relles Gedächtnis. In: Das >>deutsche Buch<< in der Debatte um nationale Identität und kulturelles Erbe. Hrsg. im Auftr. der Klassik Stiftung Weimar. Göttingen : Wallstein, 2006. S. 28 45, hier S. 28f.
12 Niklas Luhmann: 1998 verstorbener Jurist und Soziologe, der deutsche Vertreter und Begründer der Systemtheorie.
13 Krause, Detlef: Luhmann Lexikon. (Gedächtnis). 4. Aufl. Stuttgart : Lucius & Lucius Verl., 2005. S. 152.
14 Vgl. Hölscher, Lucian: Geschichte und Vergessen. In: HZ 249, 1989, S. 1 17.
15 Tillmann Bendikowski: Historiker und Journalist.
16 Vgl. Bendikowski, Tillmann: Erinnern und Vergessen : Vom Nutzen und Nachteil der Gedächtnisforschung für die Geschichtswissenschaft. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, 55 (2004) 12, S. 718 725, hier S. 725.
17 Vgl. Vermögensgesetz: nach der Def., § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz. Stand 23.09.1990, Neugefasst durch Bek. v. 9.2.2005 I 205, zuletzt geänd. durch Art. 4 G v. 3.7.2009 I 1688 URL: http://bundesrecht.juris .de/bundesrecht/vermg/gesamt.pdf (Zugriff 06.01.2011).
18 Vgl. Def. Beutegut. In: Brockhaus Enzyklopädie : in 30 Bänden. Leipzig : Brockhaus, 2006, Bd. 3, S. 779.
19 Bernd Reifenberg: geb. 1955. Germanist und Biologe, betreut seit 2001 Recherchen mach NS Raubgut in der Universität Marburg. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, außerdem Mitherausgeber des „Leitfadens für die Ermittlung von NS verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken“.
20 Vgl. Reifenberg, Bernd: NS Raubgut in deutschen Bibliotheken. In: Raub und Restitution. Göttingen : Wallstein Verl., 2008. S. 157 160; 169 171, hier S. 157.
21 Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und zur Rückgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, vom Februar 2001; überarb. im November 2007. 91 S. URL: http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/BKM/2009 03 26 handreichung barrierefrei,property=publicationFile.pdf/2009 03 26 handreichung barrierefrei (Zugriff 15.12.2010).
22 Vgl. Albrink, Veronica; Babendreier, Jürgen; Reifenberg, Bernd (Bearb.): Leitfaden für die Ermittlung von NS verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken, Stand: März 2005, 19 S., URL: www.ub.uni marburg.de/allg/aktiv/Leitfaden.pdf (Zugriff 10.12.2010), S. 4f.
23 Die Reichstauschstelle war zur NS Zeit vor allem für den Ersatz der zerstörten Bibliotheken des deut schen Reiches zuständig. 1926 errichtet, erwarb sie ab 1941 Privatbibliotheken, antiquarische und ver lagsneue Literatur im Deutschen Reich und in den von Deutschland besetzten Gebieten. Vgl. URL:
http://staatsbibliothek berlin.de/abteilung historische drucke/aufgaben profil/projekte/projekt reichstauschstelle.html (Zugriff 17.02.2011).
24 Vgl. Leitfaden für die Ermittlung von NS verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken, Stand: März 2005, 19 S., URL: www.ub.uni marburg.de/allg/aktiv/Leitfaden.pdf (Zugriff: 10.12.2010).
25 Def. Restitution: lat. „restituere“; Seit dem 19. Jhd. im Völkerrecht verankert mit dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums in kriegerischen Auseinandersetzungen. Rückgabe von verfolgsbe dingt entzogenem Kulturgut aller Art (auch Bücher) aus jüdischem Besitz an ihre rechtmäßigen Besitzer und Eigentümer; weiter gefasst die tatsächliche Rückgabe ehemaliger Eigentumswerte an die Berechtig ten. Vgl. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Restitution_von_Raubkunst (Zugriff: 20.03.2011).
26 Central Art Collecting Point (CCP). In: Raub und Restitution. Glossar. URL: http://www.jmberlin.de/raub und restitution weiss/de/glossar_c.php (Zugriff: 18.05.2011).
27 Mehr dazu. Enderlein, Angelika; Flacke, Monika: Die Datenbank des „Central Collecting Point Mün chen“. 21 S. URL: http://www.dhm.de/datenbank/ccp/prj_dhm_ccp/ccp_einleitung_de.pdf (Zugriff 18.05.2011); Datenbank zum "Central Collecting Point München". URL: http://www.dhm.de/datenbank/ccp/dhm_ccp.php?seite=9 (Zugriff 18.05.2011).
28 Joel, Fokke: Bücher der Ermordeten. Eine Ausstellung in Berlin zeigt die Bücher, die während des Nationalsozialismus aus jüdischen Haushalten geraubt wurden. Die Werke zu finden, war eine Detektiv arbeit. In: ZEIT online Literatur. Stand: 28.01.2009. URL: http://www.zeit.de/online/2009/05/gearubte buecher (Zugriff 29.04.2011).
29 Sontheimer, Michael: Stumme Zeugen. In: Der Spiegel. Kulturpolitik. Nr. 43 vom 20. Oktober 2008. S. 58 60. URL: http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=61366521&aref=image038/2008/ 10/18/ROSP200804300580060.PDF&thumb=false (Zugriff 18.05.2011).
30 Pressemeldung vom 18.06.2009: Zentral und Landesbibliothek Berlin gibt im Rahmen einer Lesung Buch an jüdischen Eigentümer zurück. URL: http://www.zlb.de/presse /pressemitteilungen/archiv_ab_2009/lesung oskar ansull.pdf (Zugriff 20.04.2011).
31 Jürgen Babendreier: geb. 1942. Bibliotheksdirektor a. D. Studium der Germanistik und Romanistik in Kiel. Promotion in älterer Germanistik. Nach dem Studium von 1972 bis 2007 im Bibliotheksdienst an der Universitätsbibliothek Bremen, zuletzt als Leiter der Betriebsabteilungen. Seit einigen Jahren Publika tionen und Vorträge zu erwerbungspolitischen Themen, vor allem aber zu Fragen der neueren Biblio theksgeschichte.
32 Schoeps, Karl Heinz (Hrsg.): Literatur im Dritten Reich. 3 Bd. Literatur im Dritten Reich. Bern ; Frankfurt am Main ; New York : Lang, 1992. S. 29 (Germanistische Lehrbuchsammlung ; Bd. 43).
33 Ebd., S. 29.
34 Vgl. Lehmann, Klaus Dieter: Restitution jüdischen Kulturgutes als Aufgabe der deutschen Kulturpolitik. In: Jüdischer Buchbesitz als Beutegut : eine Veranstaltung des Niedersächsischen Landtages und der Niedersächsischen Landesbibliothek; Symposium im Niedersächsischen Landtag am 14. November 2002, Hannover, 2003. S. 17 24, hier S. 18.
35 Vgl. ebd., S. 29.
36 Mehr dazu: Barbian, Jan Pieter: Literaturpolitik im NS Staat : Von der >> Gleichschaltung<< bis zum Ruin. Kap. 2. 1. Die staatlichen Behörden. Frankfurt a. M. : Fischerverl., 2010.
37 Mehr dazu: Salman Schocken und die Idee eines neuen Verlages. URL: http://www.lambert schneider verlag.de/index.php?id=verlag (Zugriff 05.05.2011).
38 Gotthold Ephraim Lessing über ein verbranntes Buch. In: Das Wort : literarische Monatsschrift. Moskau : Jourgaz Verl., 1. Jg 1936, Heft 2, S. 107.
39 Knobloch, Heinz: Herr Moses in Berlin : Auf den Spuren eines Menschenfreundes. Berlin : Buchverl. Der Morgen, 1979. S. 314.
40 Vgl. Fick, Monika: Lessing Handbuch : Leben Werk Wirkung. 2., durchges. und erg. Aufl. Stuttgart [u.a.] : Metzler, 2004. S. 27f.
41 Gustaf Gründgens (1899 1963): Deutscher Schauspieler, Regisseur und Intendant mit vollständigem Namen Gustav Heinrich Arnold Gründgens.
42 Vgl. An der Spitze Berlins. © Edition Luisenstadt, 1998. URL: http://www.luise berlin.de/historie/spitze/zukap4/heinrichsahm.htm (Zugriff 03.02.2011).
43 Zur Wiedergutmachung von NS Unrecht angefangen von den ersten Diskussionen bis zur Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, mehr dazu siehe: Goschler, Constantin: Schuld und Schulden : Die Politik der Wiedergutmachung für NS Verfolgte seit 1945. Göttingen : Wallstein Verl., 2005. (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts ; 111).
44 Albrink, Veronica: Restitution nach 1945 : Ein Schrecken ohne Ende?? Beitrag März 2004. URL: http://www.topographie.de/AGGB/seiten/protokolle/albrink.html (Zugriff 30.03.2011).
45 Mehr dazu: Godin, Reinhard von; Godin Hans von: Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegens tände in der amerikanischen Besatzungszone : Militärregierungsgesetz Nr. 59 vom 10. November 1947 mit Ausführungsvorschriften. Berlin : de Gruyter & Co, 1948. (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 232).
46 Vgl. Heinelt, Peter: Die Entschädigung der NS Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Norbert Wollheim Memorial. Frankfurt am Main 2008 S. 3. URL: http://www.wollheim memorial.de/files/995/original/pdf_Peer_Heinelt_Die_Entschaedigung_der_NS Zwangsarbeiterinnen_und_ Zwangsarbeiter.pdf (Zugriff 20.04.2011).
47 Vgl. Parzinger, Hermann: Deutsch Russische Kulturbeziehungen unter dem Eindruck der Zerstörung und Verlagerung von Kunstwerken im und nach dem Zweiten Weltkrieg : Rede von Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Gehalten anlässlich des Symposiums (29. 1. bis 31. 1. 2009) zum Thema Beutekunst im Rahmen der Ausstellung „Schattengalerie Verlorene Werke der Ge mäldesammlung“ im Suermondt Ludwig Museum in Aachen, Stand Januar 2009, 13 S. URL: http://hv.spk berlin.de/deutsch/presse/archiv/2009/090129_Vortrag_Aachen.pdf (Zugriff 3.1.2011), S. 3.
48 Bundesentschädigungsgesetz: Die Grundsätze wurden 18.09.1953 im Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz BEG) festgehalten, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 63 G v. 5.2.2009 I 160. URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/beg/gesamt.pdf (Zugriff 3.1.2011).
49 Parzinger (2009), S. 11.
50 Messerschmidt, Burkhard: Die Rückgabe von Kulturgütern an NS Verfolgte. In: Zeitschrift für Vermögens und Immobilienrecht, 11. Jg. (2001) H. 6, S. 289 293, hier S. 291.
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