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INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis. 2
A. Einleitung 3
B. Die Bedeutung des adventus regis zwischen 1198 und 1208. 5
I. Straßburg 1199. 5
a) Die Situation im Elsass vor 1199 5
b) Exkurs: Vermittler als Bestandteil mittelalterlicher Konfliktbeilegung 6
c) Der adventus des Königs in Straßburg. 9
II. Köln 1207 10
a) Der Konflikt mit Köln 1198 - 1207. 10
b) Exkurs: Das Einreißen der Mauern als Bestandteil des Kaiserrechts 12
c) Der Friedensvertrag zwischen Philipp und Köln 14
d) Der adventus in Köln - Einordnung in ein Idealschema 16
e) Die Umsetzung des Friedensvertrages - Das Privileg König Philipps 20
f) Die Bedeutung des adventus in Köln. 21
III. Weitere adventus zwischen 1198 und 1208 - Bemerkenswertes 22
C. Schluss 24
Literaturverzeichnis 25
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A. Einleitung
Besonders für Zeiten umstrittener Herrschaft verdienen Gegenstände, Personen, Orte, aber auch Formen der Inszenierung und der symbolischen Kommunikation die gesteigerte Aufmerksamkeit des Historikers, die aufgrund ihrer spezifischen Legitimationskraft zu einer gezielten Instrumentalisierung durch die Zeitgenossen geeignet waren.
Für die Zeit des deutschen Thronstreits von 1198 bis 1208 fand bislang neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Königswahlen vor allem diejenige um die herrschaftslegitimierende Funktion der ‚echten’ Krönungsinsignien, des ‚korrekten’ Krönungsortes und des ‚richtigen’ Koronators Beachtung. Ein anderer Aspekt anerkannter Herrschaft blieb für diesen Zeitraum hingegen bisher weitestgehend unbeachtet. Es handelt sich dabei um die Bedeutung des adventus regis für die Stellung, Anerkennung und Inszenierung des Herrschers.
Das erscheint insofern verwunderlich, als dieser feierlich inszenierte Einritt des Regenten in eine Stadt zum Zweck seiner politischen und sakralen Überhöhung bereits in der Antike Bestandteil des Kaiserkults und, auch in Analogie zum in Mt. 21 geschilderten Einzug Jesu nach Jerusalem, seit Karl dem Großen festes Element in der Darstellung und Repräsentation der Königs- bzw. Kaiserwürde war. Im Zusammenhang mit der Praxis des Reisekönigtums gewann der adventus regis im frühen und hohen Mittelalter eine symbolbehaftete Bedeutung, deren nähere Untersuchung sich insbesondere für die Zeiten umstrittener Herrschaft lohnt.
Erschwert wird eine solche Untersuchung durch den - im Vergleich zu den umfangreichen adventus-Überlieferungen des Spätmittelalters - relativen Quellenmangel. So sind uns viele der herrscherlichen Ankünfte nur in wenigen Worten überliefert, aus denen sich oft nicht mehr als die bloße Anwesenheit des Königs entnehmen lässt. Als umso interessanter und aufschlussreicher sollte man die Quellen einstufen, die tiefere Einblicke in die Bedingungen, das Zeremoniell und die Bedeutung des adventus regis ermöglichen. Für die Zeit des deutschen Thronstreits wurde dies bislang lediglich von Steffen Krieb 1 ansatzweise unternommen, während
1 Steffen Krieb, Vermitteln und Versöhnen. Konfliktregelung im deutschen Thronstreit 1198-1208 (= Norm und Struktur. Studien zum sozialen Wandel in Mittelalter und Früher Neuzeit, Bd. 13), Köln 2000.
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für die Bedeutung des adventus im Spätmittelalter das Werk von Gerrit Jasper Schenk 2 neue Maßstäbe setzte.
Die folgende Arbeit soll anhand einer eingehenden Analyse der beiden bestüberlieferten Herrscherankünfte aus der Zeit des Thronstreits, denjenigen Philipps in Straßburg 1199 und Köln 1207, sowie mithilfe eines zusammenfassenden Kapitels über Bemerkenswertes weiterer bekannter adventus der Zeit die Bedeutung dieses ritualisierten Zeremoniells für diese besondere Phase umkämpfter Herrschaft untersuchen.
2 Gerrit Jasper Schenk, Zeremoniell und Politik. Herrschereinzüge im spätmittelalterlichen Reich (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters, Bd. 21), Köln 2000.
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B. Die Bedeutung des adventus regis zwischen 1198 und 1208
I. Straßburg 1199
Die ersten umfangreicheren Zeugnisse eines königlichen adventus nach dem Tod Heinrichs VI. gibt es für den Aufenthalt Philipps von Schwaben in Straßburg 1199. Um die Bedeutung des Herrschereinritts beurteilen zu können, ist die Vorgeschichte und das Zustandekommen von größter Bedeutung.
a) Die Situation im Elsass vor 1199
Anno sequenti ad obsidionem Argentinensis civitatis properavit, ubi suburbia prius incendit et terras civium vastare cepit. Tunc videntes cives se non posse resistere Philippum tamquam dominum proprium in civitate receperunt et ei fidelitatem iuraverunt. Episcopus quoque in gratiam ipsius rediit. 3
Aus der stauferfreundlichen Perspektive des üblicherweise gut informierten Prämonstratenser-Probstes Burchard von Ursberg scheinen die zuvor durch typische Fehdehandlungen zermürbten Straßburger Bürger Philipp wie ihren eigenen Herrn 4 in der Stadt aufgenommen und ihm Treue geschworen 5 zu haben, sobald ihr Widerstand gegen ihn aussichtslos geworden war. 6 Darüber hinaus soll auch der Bischof, der ausdrücklich von den Bürgern abgegrenzt wird, in Philipps Gnade zurückgekehrt sein. 7 Über die Hintergründe der Fehde sowie die näheren Umstände ihrer Beilegung erfährt man vom Ursberger Chronisten nichts. Darüber gibt jedoch die Kölner Königschronik Aufschluss.
Episcopus Argentinae et comes de Dasburg Suevo omnia sua devastant eiquem in tota Suevia cuncta diripiunt usque ad urbem imperialem quae Hagenowe dicitur. Causa discordiae inter eos fuit, quod Otto, frater ducis predicti, episcopi fratrem captum suspendio necaverat. Idem ergo episcopus et sui, cum diutina dissensione Suevo restitissent, data tandem civitate, sub conditione satisfecerunt. 8
Der antistaufischen Königschronik zufolge wurde die Fehde zwischen Philipp von Schwaben einerseits und dem Bischof von Straßburg sowie dem Grafen von Dagsburg andererseits geführt, weil Philipps Bruder, Pfalzgrad Otto von Burgund, den Bruder des Bischofs widerrechtlich getötet hatte. Anlass der gegenseitigen Verwüstungen wäre folglich eine private Fehde zwischen Philipp, der bezeichnenderweise nicht etwa als ‚rex’, sondern dem Sprachgebrauch der
3 Burchardi praepositi Urspergensis Chronicon, ed. O. Holder-Egger und B. von Simson, (MGH SS rer. Germ. 16), Hannover 1916, S. 83.
4 Ebd.: Tamquam dominum proprium.
5 Ebd.: Fidelitatem iuraverunt.
6 Ebd.: Videntes cives se non posse resistere.
7 Ebd.: Episcopus quoque in gratiam ipsius rediit.
8 Chronica regia Coloniensis, Continuatio I, a. 1175-1199, ed. G. Waitz (MGH SS rer. Germ. 18), Hannover, 2. Aufl. 1999, S. 164.
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römischen Kurie folgend 9 als (dux) ‚suevus’ betitelt ist, und Bischof Konrad II. gewesen. Dementsprechend sind es hier auch der Bischof und die Seinigen 10 , welche die Stadt nach langem Widerstand übergeben 11 und unter Bedingungen Genugtuung leisten. 12 Dabei schweigt der Chronist tunlichst über eine herrschergleiche Aufnahme Philipps oder die Leistung von Treueschwüren. Um mehr über die erwähnten Bedingungen und die Form der geleisteten Genugtuung zu erfahren, kann man auf eine dritte Überlieferung der Begebenheit zurückgreifen, die sich in den Marbacher Annalen findet.
Anno Domini MCXCVIIII. Rex Phylippus iterum collecto exercitu tempore messis Alsaciam peciit et omne frumentum pessumdedit, adversas domos Rubaco confregit, multa presidia Argentinensis episcopi et comitis Alberti destruxit ipsamque civitatem Argentinam obsedit. Tandem mediantibus Bertholdo duce de Zeiringen et aliis multis principibus talis compositio pacis inter regem et episcopum Argentiensem facta est, quod beneficia, quae pater et frater suus ab episcopio tenuerunt, omnimodis liber dimitteret, et episcopus ei ad retinenda regni gubernacula pro posse faveret. Inde expeditione facta exercitum versus Aquisgrani movit [...] 13
Der staufernahe Annalist beschreibt die Auswirkungen der Fehde detailliert und nennt, wie die Kölner Königschronik, Graf Albert (von Dagsburg) und Bischof Konrad von Straßburg als Gegner Philipps, der hier von Anfang an demonstrativ als ‚Rex Phylippus’ bezeichnet wird. Über die Beilegung des Konflikts informiert die Quelle umfassender als die bisherigen. So erfährt man von einem Friedensvertrag (compositio pacis) zwischen König und Bischof, der auf Vermittlung Herzog Bertholds von Zähringen und vieler anderer Fürsten zustande gekommen sei. 14
b) Exkurs: Vermittler als Bestandteil mittelalterlicher Konfliktbeilegung
Die aus zahlreichen Beispielen bekannte Konfliktbeilegung mit Hilfe von Vermittlern gibt einigen Aufschluss über das Zustandekommen von Friedens- und anderen Verträgen im Mittelalter. Als Vermittler traten meist einflussreiche und hochrangige Große auf, deren Wort Geltung beanspruchen und die Konfliktparteien zum Einlenken bewegen konnten. 15 Häufig waren sie dabei keineswegs neutral im heutigen Sinne, also vollkommen unvoreingenommen zwischen den Parteien stehend. Im Regelfall stand der Vermittler sogar im Lager eines der Kontrahenten,
9 So in anderem Zusammenhang Michael Oberweis, Mahner und Vermittler. Der Zisterzienserorden im deutschen Thronstreit, in: Stefan Esders (Hrsg.), Rechtsverständnis und Konfliktbewältigung. Gerichtliche und außergerichtliche Strategien im Mittelalter, Köln 2007, S. 313-327, 321.
10 Chronica regia Coloniensis, Continuatio I, a. 1175-1199, S. 164: Episcopus et sui.
11 Ebd.: Data tandem civitate.
12 Ebd.: Sub conditione satisfecerunt.
13 Annales Marbacenses qui dicuntur, ed. H. Bloch (MGH SS rer. Germ. 9), Hannover und Leipzig 1907, S. 74.
14 Ebd.; Tandem mediantibus Bertholdo duce de Zeiringen et aliis multis principibus talis compositio pacis inter regem et episcopum Argentiensem facta est.
15 Vgl. dazu Hermann Kamp, Friedensstifter und Vermittler im Mittelalter, Darmstadt 2001.
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wobei es sich tendenziell eher um das des überlegenen Verhandlungspartners handelte. 16 Das bot mehrere Vorteile für beide Seiten. Für die gegnerische Seite war das Wort des Vermittlers so eine Garantie für die Einhaltung des Vertrags, wofür dieser mit seiner Ehre bürgte und sie deshalb gegebenenfalls auch gegen den ihm näher stehenden Vertragspartner durchzusetzen versucht hätte. 17 Was er also zusicherte, von dessen Durchsetzbarkeit konnte die andere Seite ausgehen. Als Vasall oder Verbündetem standen dem Vermittler dabei ganz andere Druckmittel zur Verfügung, als es bei einem unbeteiligten Dritten der Fall gewesen wäre, was sowohl für den Gang der Verhandlungen, als auch für die Einhaltung der Abmachungen von wesentlicher Bedeutung war. Die Vorteile für die andere Seite liegen ebenso auf der Hand. So war der Mittelsmann, wenngleich nicht automatisch weisungsgebunden, doch meistens bestrebt, ein für seinen Vertrauten günstiges Ergebnis zu erzielen, insbesondere wenn dieser Vertraute der König war. 18 War der Abbruch der Kommunikation im Mittelalter ein untrügliches Zeichen des Konflikts, bestand die erste und wichtigste Aufgabe des Mediators in der Wiederherstellung dieser Kommunikation zwischen den Parteien. Nach der sich anschließenden Phase der Verhandlungen über die Inhalte des Friedensvertrags und das Aushandeln der Unterwerfungsbedingungen, war er auch für den letzten Aspekt der Konfliktbeilegung, ihre einem demonstrativen Vollzug entsprechende öffentliche Inszenierung, zuständig. Bei der Wahl des Verhandlungsführers war es üblich, Rücksicht auf die Gegenpartei zu nehmen. 19
Für Berthold von Zähringen als Vermittler sprachen mehrere Argumente; zunächst war er der mächtigste Herzog der Region und einer der einflussreichsten Männer des Reiches, kurzfristig - und auf Drängen Bischof Konrads von Straßburg! 20 - sogar als potentieller Königskandidat der Kölner Partei im Gespräch gewesen, dann aber aufgrund finanzieller Engpässe und durch lukrative Geschäfte mit Philipp von Schwaben 1198 von einer Kandidatur abgebracht und fest an die Seite des Staufers gebunden worden. 21 Er hatte also genügend politisches Schwergewicht, um in einem Konflikt dieser Größenordnung vermitteln zu können und genoss das Vertrauen beider Konfliktparteien. Darüber hinaus stand er der Situation Bischof Konrads wohl
16 Kamp, Friedensstifter, S. 163.
17 Ebd., S. 169 ff.
18 Ebd., S. 164.
19 Ebd., S. 165.
20 Wilhelm Wiegand, Konrad von Hunenburg, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 16, Leipzig 1882, S. 621-623, 622.
21 Peter Csendes, Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Macht, Darmstadt 2003, S. 74.
Arbeit zitieren:
Lukas Strehle, 2008, Zur Bedeutung des Herrscheradventus in der Zeit des deutschen Thronstreits, München, GRIN Verlag GmbH
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