Inhalt
1 Einleitung 3
2 Der Zensus als demographisches Material 5
3 Die Bevölkerungsentwicklung im 2. Jhd. v. Chr. 8
3.1 Theorie der Bevölkerungsabnahme 8
3.2 Theorie des Bevölkerungswachstums 9
4 Die Gracchischen Landreformen 133 v. Chr. 12
4.1 Historischer Kontext und Bewertung der Reform in der älteren Forschung 12
4.2 Eine Neubewertung der Agrarreform? 14
5 Fazit 17
Appendix 19
Quellenverzeichnis. 21
Literaturverzeichnis 21
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1 Einleitung
Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der demographischen Entwicklung im 2. Jhd. v. Chr. im römischen Italien haben maßgeblich zur Durchführung der Gracchischen Agrar-reform von 133 v. Chr. beigetragen. Seinerzeit stand der Volkstribun Tiberius Gracchus vor dem Problem, dass immer weniger Soldaten die Vermögensqualifikation zum Militärdienst erfüllen konnten. Er erkannte, dass die ungleiche Verteilung des römischen Staatslandes (ager publicus), das überwiegend in den Händen der reichen Oberschicht war, im Zusammenhang mit der Problematik stand. Daraufhin initiierte er 133 ein Agrargesetz, die lex agraria, die eine Umverteilung des Staatslandes von den reichen Groß-grundbesitzern an mittellose Kleinbauern vorsah.
Die althistorische Forschung hat bis in die späten 1950er Jahre die demographische Entwicklung im Vorfeld der Reform als ein Bevölkerungsschwund gewertet. Dieser quantitative Mangel an wehrfähigem Potenzial wurde als Hauptgrund für das Nichterfüllen der Vermögensqualifikation angeführt. Seitdem hat sich jedoch eine Tendenz zur Revision der demographischen Entwicklung herausgebildet. Kernaussage dieser Neubewertung ist, dass ein allgemeines Bevölkerungswachstum stattgefunden hat, dessen Konsequenz eine zunehmende Verarmung der italischen Bevölkerung war. In dieser Arbeit werde ich mich mit der Frage befassen, inwiefern nach der wissenschaftlichen Neubewertung der demographischen Entwicklung im römisch-republikanischen Italien im 2. Jhd. v. Chr. nun nicht auch die Agrarreform von 133 selbst neubewertet werden muss.
Zunächst werde ich eine Auswertung und Interpretation der Zensuszahlen, welche als demographisches Material dienten, vornehmen (Kapitel 2). Im nächsten Schritt werde ich die bereits angesprochene Neubewertung der demographischen Entwicklung nachzeichnen (Kapitel 3). Vor diesem Hintergrund werde ich die Forschungsdiskussion um die Agrarreform darstellen (Kapitel 4).
Als historische Quelle dient Livius, der die Zensuszahlen als demographisches Material überliefert hat. Ferner berichteten die antiken Historiographen Appian und Plutarch im 1. /2. Jhd. n. Chr. 1 sowohl über die Brüder Tiberius und Gaius Gracchus, als auch über die demographische Entwicklung im Vorfeld. Ihre Theorie prägte bis in die späten 1950er Jahre das moderne geschichtswissenschaftliche Forschungsbild und wird deshalb in dieser Arbeit ausführlicher vorgestellt.
1 Somit rund 400 Jahre nach den Ereignissen selbst.
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Der Schwerpunkt meiner Betrachtung liegt im Zeitraum von 200-120 v. Chr. 2 , der die Vorlaufzeit und die ersten Auswirkungen der Reform umfasst. Inhaltlich betrachtet geht es überwiegend um die freie Bevölkerung als demographisch-militärisches Potenzial. Eine sozial stratifizierte Darstellung in Sklaven, Großgrundbesitzer etc. tritt daher in den Hintergrund. Auf die Umsetzung 3 und die Auswirkung der Agrarreform sowie deren heftige Ablehnung durch die römische Elite kann ebenfalls nur am Rande eingegangen werden.
2 Wenn es der Beantwortung der Forschungsfrage dient, wird dieser Zeitraum ggf. ausgedehnt werden. Siehe z. B. S. 10
3 Siehe dazu Joachim Molthagen, Die Durchführung der gracchischen Agrarreform, in: Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte 22 (1973), S. 423-458, H. 3.
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2 Der Zensus als demographisches Material
Die Zensuszahlen, so Brunt 1971, sind für jedwede Untersuchung der Bevölkerungsentwicklung grundlegend, obwohl die Zahlen stark umstritten sind. 4 Was es mit dem Zensus auf sich hat, soll in diesem Kapitel vorgestellt werden. Der Census populi ist zu Deutsch eine „Volkszählung“ (Zensus), deren Durchführung ein umfangreicher Beamtenapparat garantieren sollte. Die Ladung zum Zensus erfolgte an alle Personen, die ideell zum Heer (exercitus) gehörten; sie unterlagen einer Präsenzpflicht, die grundsätzlich einzuhalten galt. Dennoch wurden Entschuldigungen zum Nichterscheinen oftmals akzeptiert. Darunter fallen beispielsweise körperliche Gebrechen, Krankheit, auswärtiger Dienst im staatlichen Auftrag, Krieg und andere Gründe, die für eine nachsichtige Behandlung in Betracht kamen. 5
Als Zensur (lat. censura, von censere „begutachten, schätzen“) wird das hohe republikanische Amt des Zensors bezeichnet. Ursprünglich hatte der Konsul die zensorischen Amtstätigkeiten ausgeführt, später wurde dann die Zensur als eigenständiges Amt geschaffen. 6 Das Intervall zwischen den Zensuren, das sogenannte lustrum, hatte eine Amtsperiode von 5 Jahren. 7 Daher wurden (mit Abweichungen) alle fünf Jahre Zensuszahlen erhoben. 8
Es zählte zu den Aufgaben der Zensoren, Bevölkerungslisten von Stimmberechtigten, Wehr- und Steuerpflichtigen (tributum) anzufertigen. Später kamen die Aufstellung der Senatslisten (lectio senatus) und die Pflege des Gemeindevermögens, insbesondere der Staatsbauten, als Aufgaben hinzu. Auch verpachteten 9 sie Staatseigentum an Dritte für die weitere Nutzung. 10 Die Bürger- und Steuerlisten wurden zur Anfertigung von Heeresrollen herangezogen. Auf Grundlage dieser Listen wurden jedes Jahr die Wehrpflichtigen zusammengestellt. 11
4 Peter A. Brunt, Italian manpower, Oxford 1971, S. 5.
5 Anonymus, Census, in: Georg Wissowa (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Bd. 3,2, Stuttgart 1899, S. 1914-1923, hier S. 1914.
6 Georg Wissowa (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Stuttgart 1899, S. 1902.
7 Oscar Leuze, Zur Geschichte der römischen Censur 1912. 8 Brunt, Italian manpower, S. 15.
9 Ein Hinweis darauf, dass die Interessenssphäre der Zensoren durch die Agrarreform tangiert wurde. 10 Wissowa (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie, S. 1903. 11 Anonymus, Census, in: Wissowa (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie, S. 1917.
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So konnte der römische Bevölkerungskörper durch diese Maßnahmen in verschiedene Vermögensklassen aufgeteilt werden. 12 In den sogenannten Centuriatskomitien (eine Form der Volksversammlung), deren Ordnung ursprünglich auf militärische Gesichtspunkte zurückzuführen ist, konnten die vermögenden Bürger bei demographischer Unterlegenheit dennoch ein extremes politisches Übergewicht durchsetzen, indem ihre Vermögensklassen überproportional viele Stimmen vereinnahmten. 13 Welche Quellen gibt es, die Aufschluss über das zensorische Material liefern? Als zentrale Quellen für demographisches Material werden Polybius (2.23-4) und 15 Volkszählungen bei Livius genannt. Moderne Untersuchungen stützen sich vor allem auf Livius. 14 Über die Frage, welche Bevölkerungsgruppe die Zensusgesamtzahl 15 widerspiegelt, wird von Brunt eine Forschungskontroverse skizziert: Die Überlegungen reichen von den iunores (Männer von 17-46), oder seniores (Männer über 60), über die proletarii (Armen), über die assidui (alle Wehrpflichtigen) bis zu Bürgern ohne Wahlrecht (cives sine suffragio). 16 Nach Brunt selbst repräsentieren die Zensuszahlen sämtliche männlichen Erwachsenen, also Arme und Alte inklusive. Als Hintergrund diente jeweils die militärische, steuerliche bzw. wahltechnische Erfassung (s. S. 5). 17 Die zensorischen Formulare (formula censoria) zur Datenerfassung umfassten nachweisbar folgende Felder: alle Namen, Namen des Vaters oder des Patrons (im Falle von Freigelassenen), Alter, Eigentum (darunter fällt Land in Italien, Werkzeuge, Sklaven, Kleidung und Schmuck, Bargeld, geliehenes Geld und (vermutlich) alle sonstigen Besitztümer. 18
12 J. W. Rich, The Supposed Roman Manpower Shortage of the Later Second Century B.C, in: Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte 32 (1983), S. 287-331, H. 3, hier S. 308.
13 Hans-Joachim Gehrke/Helmuth Schneider, Das politische System, Wirtschaft und Gesellschaft. Das politische System der römischen Republik, in: Hans-Joachim Gehrke/Helmuth Schneider (Hrsg.), Geschichte der Antike. Ein Studienbuch, Stuttgart 2006, S. 293-302, hier S. 295-296. Dieser Zusammenhang könnte sich demotivierend auf die Meldebereitschaft der armen Bürger ausgewirkt haben. Siehe S. 10 14 Luuk de Ligt, The Economoy. Agrarian Change During the Second Century, in: Nathan Stewart Rosenstein/Robert Morstein-Marx (Hrsg.), A companion to the Roman Republic, Malden, Mass. 2006, S. 590-605, hier S. 592.
15 Eine grafische Darstellung der Zensuszahlen ist im Appendix auf S. 19 zu finden. 16 Brunt, Italian manpower, S. 16-22.
17 Ebenda, S. 22-23. Zwar hätten Arme nicht direkt im Heer gedient, weil sie die Vermögensbedingung nicht erfüllten. Sie wären aber für die Logistik und die Flotte durchaus von Bedeutung gewesen, sodass dies ein Anreiz gewesen sei, auch diese Gruppe zu zählen. Es stand im Vordergrund, das allgemeine Bevölkerungspotenzial zu ermitteln, um aus dieser Menge jeweils Schnittmengen über tatsächlich wehrfähiges bzw. steuerpflichtiges Personal zu bilden. Es finden sich daher für diesen Zweck speziell angefertigte Bevölkerungslisten. 18 Ebenda, S. 16.
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Arbeit zitieren:
Samuel Lissner, 2010, Die Gracchische Agrarreform 133 v. Chr. als Reaktion auf die Bevölkerungsentwicklung Roms im 2. Jhd. v. Chr., München, GRIN Verlag GmbH
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