A. Einleitung
Als König Otto III. am 23. oder 24. Januar 1002 nach einer schweren Erkrankung in der Burg Paterno in Italien ohne einen designierten Nachfolger verstarb, kam es im Reich zu großen Unruhen 1 . Es war Heinrich II., der sich kurze Zeit darauf mit großer Entschlossenheit und absoluten Willen gegen seine Gegenkandidaten durchsetzte und die Königsherrschaft an sich reißen konnte 2 . Obwohl eine starke Gruppe deutscher Fürsten, angeführt von Erzbischof Heribert von Köln, vom Wahlrecht Gebrauch machen wollte und den neuen König auf einem allgemeinen Reichstag zu wählen gedachte, war es Heinrich II. möglich, diesen Plan zu vereiteln 3 . Wie genau er dies bewerkstelligte soll im späteren Verlauf erläutert werden. Im Jahre 1024 sollte dieses Vorhaben der Fürsten, einen publicus conventus einzuberufen, dann jedoch gelingen und Konrad II. zu ihrem König zu erheben 4 . Ob man allerdings bei diesem Ereignis schon von einer freien Wahl sprechen kann oder inwieweit Konrads Herkunft ihn zu dieser Würde befähigte, kann hier noch nicht beantwortet werden.
In den folgenden 100 Jahren waren es wieder die auf den ersten Blick unkomplizierten Vater-Sohn-Folgen, welche die Könige Heinrich III., Heinrich IV. und Heinrich V. als Herrscher legitimierten. Erst in der Königserhebung Lothars von Süpplingenburg im Jahre 1125 manifestierte sich die Tatsache, dass die Königswürde nicht unbedingt an erbrechtliche Kriterien gebunden war und dass diese durch die Wahl der Fürsten vergeben wurde 5 .
Bereits 1002 hatte sich eine Objektivierung der Herrschaft angedeutet, doch erst ab 1024 etablierte sich die Vorstellung, dass diese Herrschaft nicht mehr alleine an die Person des Königs gebunden war, sondern auch nach dessen Ableben fortbestehen konnte. Die Großen des Reiches begannen sich in ihrer Gemeinschaft immer mehr als Stütze des Reichs zu verstehen und brachten ihre Interessen auch gegen ihren König zur Geltung 6 . Genau dieser Wandel im Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten soll in dieser Arbeit untersucht werden.
1 Vgl. Adam Gesta Liber II, cap. 42, S. 278, Z. 2f.
2 Vgl. Boshof, Königtum, S. 23.
3 Vgl. Schulze, Hegemoniales Kaisertum, S. 298.
4 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 536, Z. 14f.
5 Vgl. Althoff, Lothar III., S. 201.
6 Vgl. Busch, Thronvakanzen, S. 18f.
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Als Kontrollmittel und um die damalige Vorstellung des Erhebungsaktes zu veranschaulichen ist es notwendig die Königserhebung Otto I. im Jahre 936 zu beschreiben, welche Widukind von Korvei in seiner Res Gestae Saxonicae ausführlich darlegt. In seinem zweiten Buch erzählt der Mönch die Geschichte Ottos des Großen bis zum Tode der Edgitha im Jahre 946 7 . Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht der Wahrheitsgehalt des Berichtes, sondern lediglich das Bild, welches zur damaligen Zeit von einer idealen Königserhebung bestand. Auch Thietmar von Merseburg berichtet über dieses Ereignis 8 . Laut Uta Reinhardt besitzt dessen Bericht jedoch einen geringeren Quellenwert und soll hier nicht verwendet werden, da Thietmar von Widukind abhängig ist 9 . Widukind lässt insgesamt fünf Instanzen an dem Erhebungsakt teilnehmen. Zunächst beschreibt er jedoch Ottos Vater, Heinrich I., als patre patriae um dessen überhöhte Stellung nochmals zu verdeutlichen 10 . Nach dessen Tod soll sich nun das ganze Volk der Franken und Sachsen dessen Sohn als Gebieter, dessen Wahl in Aachen stattfinden sollte, erkoren haben 11 .
Als erste und wichtigste Instanz nennt Widukind Gott, der die electio vollzogen hatte, indem er Heinrich einen männlichen Nachkommen geschenkt hatte, der dessen Nachfolge und somit dessen Erbe antreten konnte 12 . Schon hier wird deutlich, dass sich in der folgenden Wahl nur der Wille Gottes ausdrückte und Otto bereits von Gott erwählt worden war 13 . Die zweite beteiligte Instanz ist in Widukinds Augen, Heinrich I., der seinen Sohn noch vor seinem Tod zum Nachfolger bestimmt hatte. Diesen Vorgang nennt Widukind designatio 14 . Zum Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn, war diese Rechtshandlung des Vaters bereits zu dessen Lebzeiten unumgänglich. Es stand also dem König zu, einen „bindenden Wahlvorschlag“ zu erstatten, der dann angenommen werden musste 15 . Hier können zwei Formen der Designation unterschieden werden. Zum einen die designatio de futuro, welche die königliche Gewalt erst nach dem Tod des Vaters wirksam werden
7 Vgl. Rau, Einleitung, S. 3f.
8 Vgl. Thietmari Chronicon Liber II, cap. 1, S. 34, Z. 6-21.
9 Vgl. Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit, S. 155f.
10 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 84, Z. 30.
11 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 84, Z. 31-33.
12 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 86, Z. 15.
13 Vgl. Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit, S. 162.
14 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 84, Z. 31f.
15 Vgl. Mitteis, Königswahl, S. 37.
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ließ, zum anderen die disgnatio de praesenti, die den Sohn zum Mitregenten erhob 16 . Der dritte Krönungsakt manifestierte sich in der Huldigung und dem Treueversprechen der anwesenden principes, nachdem sie Otto auf einen aufgestellten Thronsessel gesetzt hatten. Dieser befand sich in dem Säulenhof, der mit der Basilika Karls des Großen verbunden war 17 . Durch diesen Handgang nahmen die principes den zuvor designierten Sohn des verstorbenen Königs als dessen Nachfolger an und bestätigten somit die vorgegebene Wahl 18 . Der populus stellte die vierte beteiligte Instanz dar. Er wartete zusammen mit Erzbischof Hildibert von Mainz in der Basilika auf den neuen König 19 . Dieser Akt war die acclamatio. Hierbei hob der populus die rechte Hand und bestätigte unter großem clamor die Frage des Erzbischofs, ob sie mit der electio einverstanden wären 20 . Dann schritt Hildibert zusammen mit Otto hinter den Altar auf dem die insignia regalia lagen 21 .
Als fünfte Instanz fungierte der Erzbischof, der Otto, nach einer mahnenden Ansprache über die Aufgaben und Pflichten eines Königs, die Insignien übergab und ihn anschließend mit heiligem Öl salbte. Dieser Akt wird als consecratio beschrieben 22 . Die Bedeutung der Insignien lag darin, dass sie im Moment des Regierungsantritts eine Verstärkung der Folgepflicht darstellten. Durch ihren Erwerb erhielt der Gekrönte die ideelle Legitimation zur Herrschaft und sie verschärften den Rechtsbruch, den eine Verweigerung der Folge darstellen würde 23 . Hier ist es wichtig anzumerken, dass Widukind der Weihe Ottos keine konstitutive Bedeutung zugesteht. Otto empfing sie als bereits rechtgültig erhobener König an dessen Erhebung hauptsächlich Gott und nicht die Bischöfe beteiligt gewesen waren 24 . Vernachlässigen darf man die Salbung des neuen Königs aber auf keinen Fall, da sie eine erwünschte geistliche Sanktionierung der Herrschaft darstellte, allein rechtlich aber nicht notwendig war 25 .
Widukind stellt diese Erhebung Ottos I. als eine Art Idealerhebung dar. Historische
16 Vgl. Mitteis, Königswahl, S. 38.
17 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 86, Z. 2-6.
18 Vgl. Mitteis, Königswahl, S. 42.
19 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 86, Z. 7-9.
20 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 86, Z. 14-19.
21 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 86, Z. 19-21.
22 Vgl. Widukindi Res Gestae Saxonicae Liber II, cap. 1, S. 88, Z. 15-17.
23 Vgl. Mitteis, Königswahl, S. 89-91.
24 Vgl. Reinhardt, Stellung der Geistlichkeit, S. 162.
25 Ebd.
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Wahrheit steht hier nicht im Vordergrund, sondern die Absicht, Ottos Erhebung als Vorbild für weitere Krönungen zu beschreiben. Es darf davon ausgegangen werden, dass dies dem Denken der damaligen Zeit entsprach und soll aus diesem Grund als Kontrollmittel der anderen Krönungsakte hinzugezogen werden. Im Folgenden sollen beide Erhebungen der Jahre 1002 und 1024 vergleichend analysiert und Aufschluss darüber geben werden, welche Akte und Instanzen dort beteiligt gewesen waren und wie sich deren Einfluss im Vergleich zu 936 geändert hat. Außerdem soll das Fortwirken der beiden Erhebungen bis zum Jahre 1125 dargelegt werden, was die Veränderungen im Herrschaftsaufbau besonders verdeutlichen wird.
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Zur damaligen Zeit gab es für den Herrschaftsverband wohl kaum eine größere Katastrophe als der Tod eines Königs ohne Nachkommen und somit ohne eine Designation. Mit dem frühen und überraschenden Tod Ottos III. trat genau diese Situation ein. Anderen Bewerben war es dadurch möglich, ebenfalls Anspruch auf die Krone zu stellen 26 . Dass sich jedoch Herzog Heinrich von Bayern gegen Markgraf Ekkehard von Meißen und gegen Herzog Hermann II. von Schwaben durchsetzen konnte, verdankte er vor allem seinem absoluten Willen, die Krone für sich zu erlangen 27 . Hermann von Reichenau berichtet in seiner Chronik über die Ereignisse kurz nach dem Tod Ottos III. in Italien in verkürzter Form. Dessen Leichnam wurde in Aachen begraben, nachdem seine Eingeweide in Augsburg beigesetzt worden waren 28 . Des Weiteren soll Heinrich die Insignien an sich genommen haben und an Ottos Stelle neuer König geworden sein 29 . Aufschluss über den genauen Ablauf der Geschehnisse gibt Hermann nicht. Auch Lampert von Hersfeld berichtet nur darüber, dass Heinrich neuer König wurde 30 . Die Umstände die dazu führten verschweigt auch er.
Einen ausführlichen Einblick über die Ereignisse im Jahre 1002 findet man dagegen in der Chronik Thietmars von Merseburg. Zunächst betont er, wie groß die Trauer um den verstorbenen Otto III. gewesen war und lobt dessen Milde und Freigiebigkeit 31 . Dann berichtet er, dass der Tod des Kaisers so lange geheim gehalten wurde, bis alle Truppen zusammengezogen worden waren. Ständig von Feinden belagert, erreichten sie schließlich den Hof Polling des Augsburger Bischofs Siegfried und wurden dort unter Tränen von Heinrich in seinem Herrschaftsgebiet in Empfang genommen 32 .
Bereits hier wird die ganze Problematik der ottonischen Herrschaft in Italien deutlich. Schon am 15. Februar 1002 erhoben dort lombardische Große in Pavia, den
26 Vgl. Rörig, Geblütsrecht, S. 20.
27 Vgl. Hlawitschka, Frankenreich, S. 146.
28 Vgl. Herimanii Chronicon, S. 654, Z. 20-22.
29 Vgl. Herimanii Chronicon, S. 654, Z. 22f.
30 Vgl. Lamperti Annales, S. 38, Z. 16f.
31 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 49, S. 166, Z. 1-5.
32 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 50, S. 166, Z. 6-13.
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hartnäckigen Gegner Ottos III., Arduin von Ivrea, zum italienischen König 33 . Auf die Italienpolitik soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt genauer eingegangen werden. Heinrich ersuchte nun die anwesenden weltlichen und geistlichen Großen einzeln, unter großen Versprechungen, ihn zu ihrem König zu wählen. Hier bewies er erstmals großes Geschick, da er durch gesonderte Verhandlungen eine viel stärkere Position einnehmen konnte, als wenn er einer geschlossenen Front gegenübergetreten wäre 34 .
Außerdem nahm er die Leiche des Kaisers sowie die Insignien mit Ausnahme der heiligen Lanze, welche Erzbischof Heribert von Köln heimlich vorausgeschickt hatte, an sich 35 . Um die heilige Lanze zu erhalten, setzte Heinrich Heribert in Haft und ließ diesen erst gegen Hinterlassung seines Bruders als Geisel weiterziehen, um die Lanze zurückzuschicken. Wie die meisten der anwesenden Großen war auch Heribert nicht bereit, sich zu einer Vorentscheidung über die anstehende Königswahl überreden zu lassen. Er versicherte allerdings, dass er demjenigen bereitwillig zustimmen würde, dem sich der größere und bessere Teil des populus zuwenden sollte 36 . Über die Vorbehalte gegen Heinrich schweigen die Quellen, doch ist es möglich, dass seine damals schon als endgültig befundene Kinderlosigkeit und seine körperliche Anfälligkeit für Krankheiten eine größere Rolle spielten 37 . Anschließend geleitete Heinrich den Leichenzug nach Augsburg, wo er die Eingeweide Ottos III. feierlich beisetzen ließ. Danach entließ er den Zug mit der Leiche des Kaisers zu ihrem Bestimmungsort nach Aachen 38 . Heinrich musste sich nun der Tatsache stellen, dass das Reich kein Erbreich war und die Entscheidung vielmehr bei den Großen lag, wen sie als König anerkennen wollten 39 . Die Unsicherheit, die im gesamten Reich herrschte wird besonders daran verdeutlicht, dass es nach dem Tod Ottos III. niemanden gab, der die Insignien sicher verwahren konnte und Heinrich durch „Erpressung“ in ihren Besitz gelangen konnte. Welchen Vorteil ihm dies verschaffte, warum er überhaupt der Meinung war, erbrechtlichen Anspruch auf den Thron zu haben und gegen welche Konkurrenten und Oppositionen er sich durchsetzen musste, soll später erläutert werden.
33 Vgl. Althoff, Otto III., S. 187.
34 Vgl. Haider, Wahlversprechungen, S. 16.
35 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 50, S. 166, Z. 13-17.
36 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 50, S. 166, Z. 17-22.
37 Vgl. Körntgen, Ottonen und Salier, S. 47.
38 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 51, S. 166, Z. 23-32.
39 Vgl. Althoff, Otto III. und Heinrich II., S. 316.
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Dass es durchaus möglich war, den Frieden im Reich zu wahren, auch wenn der Herrscher ohne einen designierten Nachkommen gestorben war, verdeutlicht die Königserhebung Konrads II. im Jahre 1024. Eine entscheidende Rolle nahm hier die Kaiserwitwe Kunigunde ein, die wie ihr Gemahl Heinrich II., heilig gesprochen wurde 40 .
Einen detailierten Ablauf über die Ereignisse nach Heinrichs Tod gibt Konrads Hofkaplan Wipo, der zwar mit großer Wahrscheinlichkeit als Augenzeuge eigene Erlebnisse verarbeiten konnte, historisch jedoch mit Bedacht behandelt werden muss 41 . Er war weder Annalist noch Chronist und auch kein Historiker. Vielmehr setzte er sich als Ziel, pädagogisch und mahnend, seine Stimme am Hof zu erheben und geistlicher Berater des Herrscherhauses zu sein 42 . Nach einer schweren Krankheit verstarb Heinrich II. am 13. Juli 1024 in der Pfalz Grone bei Göttingen 43 . Für seine Zukunft hatte er nicht vorgesorgt. Die Ehe mit Kunigunde war kinderlos geblieben und bis zu seinem Tod weigerte er sich, die Weichen für seine Nachfolge zu stellen. Es scheint, als wäre dem Herrscherpaar die Sorge um das Reich abhanden gekommen 44 . Wie schon zuvor, nach dem plötzlichen, kinderlosen Tod Ottos III., war somit kein Nachfolger designiert und es herrschte laut Wipo Unsicherheit und Besorgnis im ganzen imperium 45 . Wie brisant die Lage wiederum in Italien war, zeigt die Tatsache, dass die Bewohner Pavias nach dem Tode Heinrichs II. die Königspfalz völlig zerstörten 46 . Auch nördlich der Alpen befürchtete man Unruhen, da vor allem mächtige principes versuchten, sich gewaltsam den größtmöglichen Vorteil zu verschaffen. In dieser Situation gelang es jedoch durch göttliche Vorsehung, diese drohende Gefahr abzuwenden. Neben zahlreichen Bischöfen und Großen, nennt Wipo vor allem die Kaiserwitwe Kunigunde und ihre Brüder, Bischof Dietrich von Metz und Herzog Heinrich von Baiern, die für das Wohl des Reiches eintraten 47 . Dass auch ihre Brüder und alle anderen Beteiligten explizit als Gehilfen genannt werden, verdeutlicht, dass selbst der angesehenen Kaiserin solche Aktivitäten ohne männliche Unterstützung
40 Vgl. Asel, Heinrich II. und Kunigunde, S. 12.
41 Vgl. Trillmich, Einleitung, S. 511.
42 Vgl. Trillmich, Einleitung, S. 509.
43 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 1, S. 530, Z. 11-15.
44 Vgl. Schneidmüller, Kunigunde, S. 31.
45 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 1, S. 530, Z. 21-23.
46 Vgl. Schulze, Hegemoniales Kaisertum, S. 328.
47 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 1, S. 530, Z. 31-S. 534, Z. 16.
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nicht zustanden 48 .
Anders als noch nach dem Tod Ottos III. 1002, war man nicht mehr völlig unvorbereitet auf eine bevorstehende Thronvakanz, so dass das Interregnum nur sechs Wochen andauerte 49 . Dies lag aber sicherlich nicht ausschließlich an der sicheren Verwahrung der Reichinsignien, sondern hauptsächlich am Zusammenspiel der Großen des Reiches. Zwar fiel Kunigunde durch den Besitz der Insignien eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Durchführung der Erhebung zu, doch war dies keine Garantie für die Friedenssicherung während der königlosen Zeit 50 . Gerade am Beispiel Heinrichs II. wird deutlich, dass er selbst mit dem Besitz der Insignien noch lange nicht die Rechte eines Königs besaß, sondern sich erst die Zustimmung der Großen sichern musste 51 .
Ein weiterer Unterschied lag darin, dass 1024 unter Großen des Reiches kein Anwärter auf den Königsthron zu erkennen war, der eine ähnlich nahe Verwandtschaft zum verstorbenen Herrscher hätte vorweisen können, wie sie Heinrich damals für sich in Anspruch genommen hatte 52 . Die Herkunft der beiden Anwärter, Heinrich und Konrad, soll demnach genauer erläutert werden, um Aufschluss darüber zu geben, inwieweit sie einen erbrechtlichen Anspruch auf den Thron geltend machen konnten, wie es Heinrich 1002 letztendlich tat.
48 Vgl. Jäschke, Gefährtinnen, S. 45.
49 Vgl. Boshof, Königtum, S. 28.
50 Vgl. Busch, Thronvakanzen, S. 20.
51 Ebd.
52 Vgl. Körntgen, Ottonen und Salier, S. 55.
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2. Die Herkunft der Kandidaten
Das Königshaus, das Heinrich I. im Jahre 919 begründet hatte, war 1002 mit dem Abbruch der Generationenfolge erloschen. Man musste nun einen Nachfolger finden, dessen Vater kein König war 53 . Trotz allem war Heinrich der festen Überzeugung, dass ihm nach erbrechtlichen Gesichtspunkten die Königswürde zustehen sollte. Wie schon sein Großvater und sein Vater zuvor, strebte auch er nach diesem Amt 54 . Als Sohn Heinrichs des Zänkers folgte er diesem als Herzog Heinrich IV. von Baiern nach 55 . Thietmar berichtet, dass Heinrich dem Haus der Herrscher entsprossen war und schon den höchsten menschlichen Adel erwarb, sobald er der Jugend entwachsen war. Seine Mutter Gisela war Tochter Konrads von Burgund. Schon in jungen Jahren hatte er eine gute Erziehung durch Bischof Wolfgang genossen. Thietmar spricht ihm sogar die Würde des Kaisertums in sich zu tragen 56 . Des Weiteren gehörte er, als Urenkel Heinrichs I., der Königssippe im Mannesstamm an 57 . Da mit dem Tod Ottos III. die sächsische Linie der Ottonen erloschen war, kam nun die bairische Nebenlinie der Liudolfingerdynastie erneut ins Spiel 58 . Dass sich Heinrich trotz dieser erbrechtlichen Vorteile gegen einige hartnäckige Kandidaten durchsetzen musste, um die Königswürde zu erhalten, zeigt auf, dass er nur ein „Gleicher unter Gleichen“ war und dass sich kein anderer Bewerber der Unterordnung unter den Herzog Heinrich IV. von Baiern keineswegs ohne Widerspruch fügen wollte 59 . Sicher ist, dass sich die Mächtigsten im Reich nicht zur Folgepflicht gegenüber Heinrich verbunden fühlten, sondern alle auf eine eigene Rangerhöhung aus waren 60 .
53 Vgl. Keller, Die Ottonen, S. 86.
54 Ebd.
55 Vgl. Schmidt, Imperium der Ottonen, S. 473.
56 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, Prologus, S. 192, Z. 20-29:
Heinricus scandit, postquam puerilia vicit,
Ardua Virtutum cretus de stemmate regum.
Huic pater Heinricus dux et genitrix erat eius
Gisla, suis meritis aequans vestigia regis
Conradi patris, Burgundia regna tenentis.
Nutrit preclarum Wolfgangus presul alumnum,
Qui sequitur dominum toto conamine Christum.
Postque necem patris doctor successit herilis
Eius et imperium longe spectat quoque clavum.
57 Vgl. Beumann, Die Ottonen, S. 157.
58 Vgl. Boshof, Königtum, S. 23.
59 Vgl. Weinfurter, Heinrich II., S. 37f.
60 Vgl. Weinfurter, Heinrich II., S. 37.
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Über Konrads Herkunft geben Wipo und auch Hermann von Reichenau Aufschluss. Beide Konrade stammten aus dem Geschlecht der Salier, welches schon im siebten Jahrhundert zur politischen Führungsschicht im Frankenreich zählte. Sie selbst kannten diese Bezeichnung ihrer Familie nicht, da diese erst ab dem 12. Jahrhundert vereinzelt als salisch bezeichnet wurde 61 . Um einen genauen Einblick über die Abstammung Konrads des Älteren zu erlangen, ist es notwendig seinen Stammbaum zu analysieren. Durch Luidgard, einer Tochter Ottos des Großen, war er mit dem alten sächsischen Königshaus verwandt und erfüllte so die erblichen Voraussetzungen 62 .
Allerdings sei an dieser Stelle schon erwähnt, dass diese Verwandtschaftsbeziehung zwar eine Grundbedingung darstellte, diesmal jedoch die Idoneität, also die Fähigkeit, Herrschaft erfolgreich auszuüben, wichtiger zu sein schien 63 . Dafür spricht auch, dass Konrad nicht einmal einen Grafentitel führte und lediglich durch die Heirat mit Gisela, der Witwe des Herzogs Ernst I. von Schwaben, seine Stellung erhöhen konnte 64 . Diese Ehe sollte zu einem späteren Zeitpunkt jedoch noch zu Problemen führen.
Auch besaß Konrad nicht die gelehrte Bildung Heinrichs II. 65 . Er wurde zu seiner Zeit sogar als idiota bezeichnet. Das bedeutete, dass er weder lesen noch schreiben konnte, was für einen Laienadligen jedoch nicht untypisch war 66 . Wipo legt sein Hauptaugenmerk auf die Herkunft von Konrads Mutter Adelheid, womit er also nicht die Ottonenverwandtschaft betont 67 . Demnach entstammte Adelheid aus einem sehr vornehmen Geschlecht Oberlothringens und war eine Schwester der Grafen Gerhard und Adalbert 68 . Außerdem soll sie dem alten Hause der Könige von Troja entstammt sein 69 . Damit gibt Wipo eine deutliche Anspielung auf die fränkische Trojasage und die Taufe Chlodwigs. Er stellt dadurch einen Zusammenhang der neuen Dynastie mit einem der ersten und größten
61 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 16.
62 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 17.
63 Vgl. Wolfram, Konrad II., S. 62.
64 Vgl. Schulze, Hegemoniales Kaisertum, S. 331.
65 Vgl. Vogt, Konrad II., S. 4.
66 Vgl. Laudage, Die Salier, S. 20.
67 Vgl. Boshof, Königtum, S. 29.
68 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 538, Z. 21-23.
69 Wiponis Gesta, cap. 2, S. 538, Z. 25-27: quorum parentes, ut fertur, de antiquo
genere Troianorum regum venerant, qui sub beato Remigio confessore iugo fidei colla
supponebant.
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Herrschergeschlechter des christlichen Mittelalters her 70 . Hermann von Reichenau berichtet ebenfalls über Konrads Herkunft, allerdings in stark verkürzter Form. So erfährt man lediglich, dass Konrad der Sohn Heinrichs und Adelheids war 71 . Auch über Konrad den Jüngeren, den einzigen „Gegenkandidaten“ berichtet Hermann. Ob dies sein einziger in Frage kommender Konkurrent war oder ob noch andere Kandidaten gewisse Bedingungen erfüllten, jedoch nicht berücksichtigt wurden und wie sich Heinrich von Baiern gegen seine hartnäckigen Konkurrenten durchsetzen konnte, soll nun im Folgenden erläutert werden.
3. Die Konkurrenten und jeweiligen Oppositionen
Über die Konkurrenten Heinrichs erfährt man in den Quellen Adams von Bremen und Hermanns nichts Konkretes. Adam berichtet lediglich, dass man nach dem Tode Ottos III. um das Reich stritt 72 . Lampert von Hersfeld erwähnt nur, dass Heinrich von Baiern dem verstorbenen Vorgänger nachfolgte und dass Markgraf Ekkehard von Meißen erschlagen wurde 73 . Als Hauptquelle dient wiederum Thietmar von Merseburg. Er nennt nur Markgraf Ekkehard von Meißen und Herzog Herrmann von Schwaben als ernsthafte Bewerber 74 . Ekkehard stammte von einem Bruder Heinrichs I. ab und hatte sich im Heer Ottos III. einen glanzvollen Namen gemacht 75 . Thietmar berichtet, dass die principes Saxonicae in großer Trauer zur Beratung über die Lage im Königshof Frohse zusammenkamen und Ekkehard dort sein Interesse an der Herrschaft bekundet habe. Da man sich jedoch nicht einigen konnte bzw. Ekkehard nicht anerkennen wollte, entschloss man sich dazu, zu einem späteren Zeitpunkt in Werla einen neuen König zu bestimmen. Alle außer Ekkehard seien damit einverstanden gewesen 76 . Sein Hauptgegner war Markgraf Luithar, der Heinrich bevorzugte. Dies hatte persönliche Gründe, da Ekkehard Jahre zuvor von der Hochzeit seiner Tochter Luidgard mit Luithars Sohn Wirinhar zurückgetreten war, obwohl er dieser zuvor zugestimmt hatte 77 .
70 Vgl. Boshof, Königtum, S. 29.
71 Vgl. Herimanni Chronicon, S. 662, Z. 20f.
72 Vgl. Adam Gesta Liber II, cap. 24, S. 256, Z. 2f.
73 Vgl. Lamperti Annales, S. 38, Z. 16f.
74 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 3, S. 196, Z. 3-5.
75 Vgl. Hlawitschka, Frankenreich, S. 146.
76 Vgl. Thietmari Chronicon Liber IV, cap. 52, S. 168, Z. 1-10.
77 Vgl. Schmidt, Imperium der Ottonen, S. 475.
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Aus diesem Grund riet Luithar Heinrich, einen Gesandten nach Werla zu schicken, wo sich seine Basen Sofia und Adelheid zusammen mit den dort versammelten regni primates aufhielten 78 . Hier wurde allen ein großer Lohn versprochen, falls sie Heinrich, der selbst nicht anwesend war, zum Thron verhelfen würden. Die große Mehrzahl bestätigte mit erhobener rechter Hand, dass Heinrich nach Erbrecht ihr neuer König wäre 79 . Als Ekkehard davon erfuhr, erschien er an der Tafel der beiden Schwestern und setze sich gemeinsam mit Bischof Arnulf und Herzog Bernhard. Die Anwesenden waren darüber sehr verärgert, wodurch neuer Hass gegen ihn geschürt wurde 80 . Er machte sich daraufhin auf den Weg nach Hildesheim wo er als rex empfangen wurde 81 . Anschließend ritt er nach Paderborn, wo er erfuhr, dass ein colloquium, das in Duisburg angedacht war, nicht stattfinden sollte 82 . Auf dem Heimweg geriet er schließlich in der Pfalz Pöhlde in einen Hinterhalt und wurde dort schließlich am 30. April 1002 von seinen Widersachern ermordet 83 . Somit hatte Heinrich einen Konkurrenten weniger, gegen den er sich durchsetzen musste. Als zweiten Bewerber um die Königswürde nennt Thietmar den Herzog Herrmann von Schwaben 84 . Diesem wurde schon in Aachen während Ottos III. Begräbnis die Unterstützung Erzbischofs Heribert von Köln angeboten 85 . Herrmann entstammte der Konradinerfamilie, die schon einmal durch Konrad I. den Königsrang erlangt hatte. Außerdem war er mit der burgundischen Königstochter Gerberga, einer ottonenblütigen Prinzessin, verheiratet und stammte wohl ebenfalls von einem Bruder Heinrichs I. ab 86 . Auf den ersten Blick standen die Zeichen für Heinrich nicht sonderlich günstig, doch konnte er durch einen geschickten Schachzug und mit Hilfe des Mainzer Erzbischofs Williges auch Herrmann von Schwaben das Königtum streitig machen. Auf dieses Ereignis, wird aber im nächsten Gliederungspunkt konkreter eingegangen werden.
78 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 3, S. 196, Z. 12-15.
79 Thietmari Chronicon Liber V, cap. 3, S. 196, Z. 15-20: Qui omnibus in unum collectis
legationem suam aperuit auxiliantibusque domino suimet ad regnum bona plurima
promisit. Cui mox a maxima multitudine vox una respondit, Heinricum Christi adiutorio et
iure hereditario regnaturum; se paratos ad omnia, quae sibi umquam scirent esse
voluntaria. Hocque dextris manibus elevatis affirmatur.
80 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 4, S. 196, Z. 21-29.
81 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 4, S. 198, Z. 3f.
82 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 5, S. 198, Z. 5-10.
83 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 6, S. 198, Z. 25-S. 200, Z. 3.
84 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 3, S. 196, S. 196, Z. 3-5.
85 Vgl. Beumann, Die Ottonen, S. 158.
86 Vgl. Hlawitschka, Frankenreich, S. 147.
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Ein weiterer Gegenkandidat, der allerdings keine große Rolle im Streit um den Thron spielte, trotzdem aber erwähnt werden muss, war Herzog Otto von Kärnten. Dieser war durch seine Mutter Liudgard ein Enkel Ottos des Großen und somit Vetter des verstorbenen Kaisers 87 . Heinrich soll ihm auch den Thron angeboten haben, doch lehnte Otto dies ab, obwohl er Otto III. eine Generation näher stand als der Baiernherzog 88 . Eine Begründung ist sicherlich, dass Heinrich durch seinen Vater Heinrich dem Zänker, dem Sohn des gleichnamigen Bruders Ottos des Großen, im Mannesstamm dem Geschlecht der Liudolfinger angehörte 89 . Inwieweit Versprechungen von Seiten Heinrichs oder das betagte Alter Ottos einen Ausschlag für die Ablehnung der Königswürde gegeben haben könnten, wird nichts berichtet. Die zwei nächsten Verwandten Ottos III. waren die Söhne seiner Schwester Mathilde, die beide jedoch noch minderjährig waren und auch Mathildes Mann, Pfalzgraf Ezzo, galt bei vielen als nicht standesgemäß 90 . So wurden sie damals auch nicht weiter berücksichtigt.
Um die Konkurrenzsituation 1024 zu betrachten, ist es erneut Wipo, der ausführlich darüber berichtet. Neben Konrad dem Älteren, wie Wipo ihn aufgrund seines Alters nennt, meldete Konrad der Jüngere seinen Anspruch auf den Thron. Über Konrads des Älteren Herkunft wurde bereits ausführlich informiert, weshalb nun Konrad der Jüngere im Fokus der Betrachtung stehen soll. Nach ausgiebigen Beratungen, beriefen die Großen des Reiches schließlich einen publicus conventus ein, der zwischen Mainz und Worms, in Kamba stattfand 91 . Was sich dort genau zugetragen hat, soll im nächsten Gliederungspunkt erläutert werden. Wipo erklärt, dass man sehr lange darüber stritt, wer für das Königsamt am besten geeignet wäre und dass man sich schließlich auf die beiden genannten Kandidaten einigte, nachdem man andere wegen ihres Alters, ihrer unerprobten Haltung oder wegen ihres offensichtlichen Ehrgeizes ausgeschlossen hatte 92 .
Konrad der Jüngere war der Sohn von Konrad, dem Herzog von Kärnten und von Mathilde, die von einer Tochter König Konrads von Burgund abstammte 93 . Da die Väter beider Konrade Brüder waren, handelte es sich bei ihnen um Vettern.
87 Vgl. Keller, Die Ottonen, S. 87.
88 Vgl., Schmidt, Imperium der Ottonen, S. 473.
89 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 15.
90 Vgl. Hlawitschka, Frankenreich, S. 146.
91 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 1, S. 536, Z. 14f.
92 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 538, Z. 5-12.
93 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 538, Z. 13-21.
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Lange soll zwischen den Großen Uneinigkeit geherrscht haben, da man einerseits den älteren Konrad wegen seiner virtus und probitas bevorzugte, was man aber andererseits wegen der potentia des jüngeren Konrads nicht wagte, offen auszusprechen 94 .
Aber ausschließlich die Tugenden Konrads des Älteren, wie Wipo den Lesern glauben lassen möchte, werden die Entscheidung der Großen zu seinen Gunsten wohl kaum gefördert haben. Die Betrachtung des Stammbaumes zeigt, dass Konrad der Ältere zum Zeitpunkt der bevorstehenden Entscheidung in der Ehe mit Gisela einen Sohn namens Heinrich vorweisen konnte, was eine Herrschaftsfolge natürlich enorm sicherte und Thronvakanzen wie 1002 und 1024 verhindern sollte 95 . Konrad der Jüngere konnte jedoch weder eine Ehe geschweige denn einen Nachkommen vorweisen.
Konrad der Jüngere soll im Vergleich zum bescheidenen Besitz seines Vetters, den Hauptanteil der salischen Macht in den Händen gehalten haben 96 . Dies ist wohl auch der Grund, weshalb Wipo die Tugenden und die Tüchtigkeit des älteren Konrads in den Vordergrund stellt, um so die fehlenden Machtmittel auszugleichen 97 . Es war nun an der Zeit, sich zwischen beiden Konkurrenten zu entscheiden, was aber schon wie 1002 daran zu scheitern drohte, dass die Großen kein Verfahren für eine solche „Wahl“ zur Verfügung hatten 98 . Schließlich ergriff jedoch Konrad der Ältere die Initiative und führte eine Einigung mit seinem Vetter herbei. Zuvor muss aber noch betrachtet werden, welche Oppositionen sich gegen Konrad den Älteren stellten und ob es wirklich, wie Wipo glauben lassen möchte oder verschweigt, keine anderen Kandidaten, zumindest nach geblütsrechtlichen Vorstellungen, gegeben haben soll. Zunächst zählt Wipo die Stämme auf, die sich in Kamba zur Beratung eingefunden haben sollen. Die Sachsen, ihre slawischen Nachbarn, ferner die Ostfranken, die Baiern, die Schwaben, die Rheinfranken, die Nieder- und Oberlothringer waren anwesend 99 . Allerdings waren die Sachsen überhaupt nicht, zumindest nicht durch ihre führenden Repräsentanten vertreten 100 . Die Lothringer standen dagegen als einziger erwähnter Stamm gegen Konrad den
94 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 538, Z. 28-S. 540, Z. 2.
95 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 17.
96 Vgl. Weinfurter, Jahrhundert der Salier, S. 27.
97 Vgl. Laudage, Die Salier, S. 20.
98 Vgl. Rogge, Könige im Mittelalter, S. 15.
99 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 536, Z. 23-27.
100 Vgl. Keller, Thronbewerber, S. 143.
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Älteren und bevorzugten dessen Vetter 101 . Friedrich II. von Oberlothringen hatte die verwitwete Mutter des jüngeren Konrads geheiratet und unterstützte deshalb die Kandidatur seines Stiefsohnes 102 . Gozelo I. von Niederlothringen, gegen dessen Bruder Gottfried I., Konrad der Ältere 1017 gekämpft hatte, sprach sich wohl aufgrund dieser alten Gegensätze gegen den Mehrheitskandidaten aus 103 . Neben den Lothringern schloss sich auch Erzbischof Pilgrim von Köln dieser Ablehnung an 104 . Allerdings wird ihn nicht nur Opportunismus dazu bewogen haben, sondern vielmehr die Tatsache, dass sein Rivale, Aribo von Mainz, der Konrad den Älteren favorisierte, das ohnehin schon bestehende Mainzer Übergewicht im Reich noch weiter ausbauen könnte, falls dessen Kandidat die Wahl für sich entscheiden sollte 105 .
Es gab jedoch auch noch weitere mögliche Kandidaten, die Wipo zwar verschweigt und die auch nicht in Kamba zur Wahl standen, die aber trotzdem kurz erwähnt werden sollen, da die beiden Konrade nach geblütsrechtlichen Vorstellung nicht die einzigen Thronprätendenten waren. Andere Seitenverwandte der Liudolfinger konnten durchaus ähnliche Rechtsansprüche geltend machen. Der ungarische Prinz Emmerich-Heinrich war Sohn des Königs Stefan und Gisela, einer Schwester Heinrich II., und damit Nachkomme Heinrich I. Von diesem konnten auch der französische König Robert II. und dessen Sohn Heinrich ihre Abstammung herleiten, da Roberts Großmutter Hadwig eine Tochter Heinrichs I. war. Kasimir, Sohn Mieszkos II. von Polen, war ebenfalls mit den Ottonen verwandtschaftlich verbunden. Seine Mutter Richeza war eine Enkelin Ottos II. Unter den deutschen Fürsten konnten sich die Herzöge Dietrich von Oberlothringen und dessen Sohn Friedrich auf ihre Herkunft von Heinrich I. berufen. Dem ottonischen Hause am nächsten standen jedoch die Söhne Ezzos, Liudolf und Otto. Sie waren Urenkel Ottos des Großen, während die beiden Konrade aber nur dessen Ururenkel waren 106 . Man kann durchaus vermuten, dass Wipo genau aus diesem Grund die Herkunft von Konrads Mutter Adelheid besonders betont. Was alle anderen möglichen Thronanwärter von der Zusammenkunft in Kamba ausschloss,
101 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 544, Z. 22-24.
102 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 37.
103 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 38.
104 Vgl. Wiponis Gesta, cap. 2, S. 544, Z. 22-24.
105 Vgl. Erkens, Konrad II., S. 38.
106 Vgl. Boshof, Die Salier, S. 33.
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weshalb ausschließlich die beiden Konrade zur Wahl standen und ob überhaupt jemand der genannten Personen irgendwelche Ansprüche auf den Thron erhob, wird weder bei Wipo noch in anderen Quellen erwähnt 107 .
Wie die eigentlichen Erhebungsakte von 1002 und 1024 im Einzelnen abliefen, soll nun im weiteren Verlauf erläutert werden.
II. Die eigentlichen Erhebungsakte von 1002 und 1024
1. Die „Königswahlen“
Über die Königserhebung Heinrichs II. findet man Berichte von Hermann von Reichenau, Lampert von Hersfeld und Thietmar von Merseburg. Hermann erwähnt lediglich, dass Heinrich die Reichsinsignien an sich nahm und an Stelle des verstorbenen Ottos III. König wurde 108 . Lampert stellt das Geschehene sogar noch kürzer dar. Er sagt nur, dass Kaiser Otto III. starb und Heinrich von Baiern ihm folgte 109 . Es ist wieder Thietmar, dessen Chronicon man einen detaillierten Ablauf der Ereignisse entnehmen kann. Er erzählt, dass Heinrich Anfang Juni mit den Großen der Baiern und der Ostfranken nach Worms kam um dort über den Rhein zu setzen und in Mainz die Königsweihe zu empfangen 110 . Herzog Herrmann versuchte dies jedoch zu verhindern und versperrte ihnen den Weg. Heinrich konnte dieses Hindernis jedoch durch einen klugen Schachzug umgehen, indem er scheinbar den Rückzug nach Baiern antrat, dann aber bei Lorsch den Rhein nach Mainz überqueren konnte 111 . Hier wurde er schließlich am 6. oder 7. Juni von allen seinen Ergebenen zum König gewählt und von Erzbischof Williges gesalbt und gekrönt 112 . Eine Wertung der Krönung nimmt Thietmar nicht vor, doch waren bei der Erhebung weder die Sachsen, noch andere Oppositionen in Mainz anwesend. Von einer Wahl konnte also keine Rede sein 113 . Heinrich musste somit im Anschluss auf seinem Umritt, noch diejenigen Teile des Reiches aufsuchen, deren Große ihm noch nicht gehuldigt hatten 114 .
107 Vgl. Boshof, Die Salier, S. 34.
108 Vgl. Herimanni Chronicon, S. 654, Z. 22f.
109 Vgl. Lamperti Annales, S. 38, Z. 16f.
110 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 11, S. 204, Z. 14-16.
111 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 11, S. 204, Z. 16-21.
112 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 11, S. 204, Z. 21-24.
113 Vgl. Beumann, Die Ottonen, S. 158.
114 Vgl. Althoff, Die Ottonen, S. 204.
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Die Königsweihe in Mainz war also nur der Anfang einer stufenweisen Anerkennung 115 . Dennoch bewies Heinrich wiederum seinen enormen Willen unbedingt König zu werden. Mit Hilfe des Mainzer Erzbischofs war er seinen Widersachern, die wohl geschlossen auf eine gemeinsame Wahl aller Stämme gewartet hatten, zuvorgekommen 116 . Der Konflikt mit Heribert von Köln, der sich offen gegen Heinrich ausgesprochen und Herrmann von Schwaben zu seinem Favoriten gemacht hatte, führte ihm Williges als starken Verbündeten zu 117 . Dieser hatte 983 bereits Otto III. in Aachen zum König geweiht 118 . Aachen lag allerdings im Metropolitansprengel von Köln und in Anbetracht der bestehenden Konflikte, ließ sich absehen, dass das Mainzer Vorrecht dort wohl auf Dauer nicht zu halten war 119 . Aachen schied demnach als Krönungsort aus, so dass auch die traditionsreiche Thronsetzung auf den Thron Karls des Großen vorerst entfallen musste. Vielleicht ist Heinrich genau aus diesem Grund mit der heiligen Lanze eingewiesen worden, da diese neben dem Aachener Thron zum unaustauschbaren Symbol der Königsherrschaft gehörte 120 .
Durch diesen Akt wurde Herrmann von Schwaben zum Rebellen abgestempelt 121 . Er gab sich keineswegs geschlagen und marschierte zusammen mit seinem Schwiegersohn in Straßburg ein, wo er Wizelin für dessen Unterstützung Heinrichs bestrafen wollte 122 . Krieger Herrmanns plünderten dort die Domkirche und steckten diese in Brand 123 . Im Gegenzug plünderte Heinrich die Höfe Herrmanns, ließ sich jedoch vom Klagen der Armen davon abhalten und kehrte nach Franken zurück 124 . Eine Entscheidung konnte vorerst nicht erzwungen werden, weshalb Heinrich auf einem anderen Wege versuchen musste, Herrmann zur Aufgabe zu bewegen 125 . Wie sich der Königsumritt dann gestaltete und wie es Heinrich gelang, vor allem die Anerkennung der Sachsen und Herrmanns zu erlangen, soll zu einem späteren Zeitpunkt genauer beschrieben werden.
115 Vgl. Hlawitschka, Frankenreich, S. 147.
116 Vgl. Althoff, Die Ottonen, S. 204.
117 Vgl. Keller, Die Ottonen, S. 88.
118 Vgl. Thietmari Chronicon Liber III, cap. 26, S. 114, Z. 6-9.
119 Vgl. Keller, Die Ottonen, S. 88.
120 Vgl. Beumann, Die Ottonen, S. 158.
121 Vgl. Schulze, Hegemoniales Kaisertum, S. 299.
122 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 12, S. 204, Z. 31-S. 206, Z. 2.
123 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 12, S.206, Z. 2-6.
124 Vgl. Thietmari Chronicon Liber V, cap. 13, S. 206, Z. 22-25.
125 Vgl. Althoff, Die Ottonen, S. 204.
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