Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Die Landgrafschaft Thüringen unter den Wettinern bis 1328 4
2.1 Die Belehnung mit der Landgrafschaft und das Ringen um die Herrschaft 5
2.2 Die Konsolidierung der Herrschaft und die Auseinandersetzung mit dem 6
Th üringer Adel
3 Die Ursachen der Grafenfehde von 1342 7
3.1 Die Schwarzburger und ihre Territorialpolitik 8
3.2 Die Diplomatie Friedrich I., des Freidigen und der Landfrieden von 1338 9
3.3 Die Rolle des Mainzer Erzbischofs 11
4 Fazit 12
5 Quellen- und Literaturverzeichnis 15
5.1 Literaturverzeichnis 15
5.2 Quellenverzeichnis 16
1 Einleitung
„Wir […] bekennen offenlich an disem brive allen den, dy in sehen, horen ader lesen, daz wir uns […] vorbunden haben […] getruwelich eynander gestendik und beholfen sin wider aller mennelich, der uns ader unser keyme zu unrecht ichtete oder wolde verderbe ane uf daz ryche, ez were denne, daz daz ryche den wolde zulegen, dy uns verterben wolden[…]“ 1 .
Diese Worte wählten die Vögte Heinrich Reuß und Heinrich der Jüngere von Plauen am 1. September 1342 um urkundlich ein Kriegsbündnis mit den Grafen von Honstein, Schwarzburg und Orlamünde gegen den Landgraf Friedrich II. den Ernsthaften, zu schließen. Es sollte den Beginn einer fünfjährigen kriegerischen Auseinandersetzung zwischen dem Landgrafen und einem fragilen Bündnis Thüringer Edelleute darstellen, welche respektive als „Thüringer Adelsfehde“ oder „Thüringer Grafenkrieg“ bezeichnet wurde. Der während des Mittelalters immanente Machtpluralismus im Reich sollte auch für die Thüringer Grafenfehde eine bedeutende Rolle spielen. Friedrich II., der Ernsthafte, war der prädestinierte Landgraf in Thüringen. Neben ihm existierte freilich ein mannigfacher Thüringer Adel, der eine Beschneidung seiner Machtbefugnisse nur ungern in Kauf nahm. Betrachtet man die gesamtpolitischen Vorgänge im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen, so scheint diese „Thüringer Adelsfehde“ einen denkbar kleinen Teil zum historischen Interesse beizutragen. Dennoch muss einen die Frage beschäftigen, wie und vor allem warum es geschehen konnte, dass sich eine Allianz von Grafen und Vögten in die offene Rebellion gegen den Landesherrn und sogar das Reich wagen konnte. Zudem ist der Erfolg des wettinischen Landgrafen exemplarisch anzusehen. Denn es war zugleich ein „[…] Sieg, den hier erstmalig, vollständig und endgültig die landesherrliche Gewalt über alle widerstrebenden Elemente davontrug [...]“ 2 . Dennoch ist es nicht die Absicht dieser Hausarbeit, die einzelnen involvierten Parteien detailliert zu analysieren. Auch sollen der Verlauf, sowie die Ergebnisse der Grafenfehde in dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden. Warum kam es aber zu der Konfrontation zwischen den Adligen und dem Landesherr? Welche vorangegangenen Entwicklungen und Ereignisse trugen maßgeblich zum Ausbrechen der Feindseligkeiten bei? Gab es einen Hauptschuldigen? Diese Arbeit soll dazu beitragen, diese Fragen näher zu beleuchten. Zum Verständnis soll hierfür zuerst grundlegend auf die
1 Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen, sowie ihrer Hausklöster Mildenfurth, Cronschitz, Weida und z.h. Kreuz bei Saalburg, Band 1: 1122-1356, Hg. v. Berthold Schmidt (=Thüringische Geschichtsquellen Bd.2), Jena 1885, S.424-425.
2 FÜßLEIN, Wilhelm, Die Thüringer Grafenfehde 1342-1346, in: Beiträge zur Thüringischen Geschichte: Festschrift für Otto Döbenecker, Jena 1929, S. 111-138., hier S. 112.
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Entwicklung der Landgrafschaft unter den wettinischen Herrschern eingegangen werden. Im Mittelpunkt wird folgend die Untersuchung von drei möglichen Ursachen der Grafenfehde stehen. Zuerst soll das Grafengeschlecht der Schwarzburger und ihre Territorialpolitik im Kontext der Grafenfehde diskutiert werden. Darauf folgend sollen episodisch die Versuche Friedrichs, seine Herrschaft diplomatisch durchzusetzen, kurz erörtert werden. Dazu wird die Landfriedensverordnung von 1338, als ein Mittel praktizierter Herrschaft näher erläutert werden, da diese die Thüringer Grafen und Herren deutlich in ihren Rechten einschränkte und das Dominat des Landesherrn demonstrieren sollte. Abschließend soll die Rolle des Mainzer Erzbischof in diesem Konflikt spielte, genauer erörtert werden. Denn bereits 1336 hatte es, nicht zuletzt wegen den Ansprüchen des Erzbischofs, einen bewaffneten Konflikt in Thüringen gegeben, in dem auch viele der 1342 verbündeten Grafen und Herren involviert waren. Alle genannten Untersuchungsschwerpunkte sollen in den Gesamtkontext der Grafenfehde eingeordnet werden.
2 Die Landgrafschaft Thüringen unter den Wettinern bis 1328
Die Tatsache, dass konkurrierende und divergierende Interessen meist unweigerlich zu einem Konflikt führen, scheint einleuchtend. Auch „[…] Thüringen war in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von scharfen Interessengegensätzen geprägt […]“ 3 . Dennoch sollte es nicht der Thüringer Adel sein, von dem zu Beginn ihrer landgräflichen Herrschaft die größte Gefahr ausging. In der Tat waren es primär familiäre und dynastische Konflikte, welche die Landesherrschaft der Wettiner bis 1310 stark gefährdeten. In diesem Zusammenhang gerieten sie sogar in existenzbedrohliche Konflikte mit dem deutschen Königtum. Erst nach 1310 sollte die Festigung der Landesherrschaft in Thüringen Gestalt annehmen. Im Folgenden soll nun die Entwicklung der Landgrafschaft Thüringen unter den Wettinern charakterisiert werden. Um den Konflikt zu verstehen, der 1342 in der Grafenfehde gipfelte, ist es unerlässlich, die gegebenen Voraussetzungen in der Landgrafschaft, seit dem Herrschaftsantritt der Wettiner, näher zu erläutern. Ohne diese Vorkenntnisse ist es unmöglich die Dynamik zu begreifen, welche die Politik der Grafen und Herren Thüringens im Verlauf der Auseinandersetzung mit ihrem Landesherrn charakterisierte.
3 LANGHOF, Peter, Die Thüringer Grafenfehde und die Schwarzburger, in: Thüringer Landesmuseum Heidecksburg Rudolstadt (Hrsg.), Thüringen im Mittelalter. Die Schwarzburger (=Beiträge zur schwarzburgischen Kunst- und Kulturgeschichte, Bd.3), Rudolstadt 1995, S. 131-145., hier S. 132.
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2.1 Die Belehnung mit der Landgrafschaft und das Ringen um die Herrschaft
Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Ludowinger 1247, sollte die Landgrafschaft Thüringen an die Markgrafen von Meißen, die Wettiner, fallen. Dies wurde 1243 durch eine kaiserlich unterzeichnete Eventualbelehnung zwischen dem ludwowinger Heinrich Raspe und dem Markgrafen von Meißen, Heinrich dem Erlauchten, vereinbart. 4 Schon zu diesem Zeitpunkt opponierte der Thüringer Adel gegen die Oberherrschaft des neuen Machthabers. Doch konnte Heinrich der Erlauchte die thüringischen Grafen und Herren relativ schnell überwinden und so unterwarf sich der Thüringer Adel 1249 in Weißenfels pro forma der Landesherrschaft der Wettiner. 5
Schon vor der endgültigen Sicherung der Landeshoheit in der Landgrafschaft Thüringen, mit Beendigung des Thüringischen Erbfolgekriegs 1264, hatte Heinrich seinen Sohn Albrecht mit der Leitung der Angelegenheiten in diesem Territorium vertraut. Dieser jedoch schien sich alsbald als ungeschickter Politiker und fahrlässiger Regent zu erweisen. Im Jahr 1277 richtete sich deshalb Graf Otto von Orlamünde in einem Bittgesuch an König Rudolf von Habsburg, in dem er Albrechts Verfehlungen offen legte und die Rechtmäßigkeit der wettinischen Herrschaft per se in Frage stellte. Begünstigt durch die innerwettinischen Machtkämpfe nach dem Tod Heinrichs des Erlauchten 1288, griff der König 1289 selbst in Thüringen ein und versuchte die königliche Macht vor Ort wieder zu stärken. Allein Rudolfs ableben 1291 sollte dies verhindern. 6
Als 1294 der verarmte Landgraf Albrecht widerrechtlich die Landgrafschaft an den neuen König, Adolf von Nassau, verkaufte, schien dieses Territorium für die Markgrafen von Meißen verloren. In den Folgejahren sollte der Status der Landgrafschaft Thüringen unübersichtlich bleiben. 7 Erst durch das Abtreten des noch regierenden Landgrafen 1307 und die Übergabe der Landesherrschaft an seinen Sohn, Friedrich den Freidigen, sollte der entscheidende Anstoß im Kampf um Thüringen gegeben werden. Da die Übergabe der Herrschaft an Friedrich den Zorn des wiederum neuen Königs, Albrecht von Habsburg, hervorrufen sollte, verbanden sich Friedrich und sein Bruder Diezmann gegen ihn. Bedroht
4 Vgl. ROGGE, Jörg, Die Wettiner. Aufstieg einer Dynastie im Mittelalter, Ostfildern 2009, S.63.
5 Vgl. JONSCHER, Reinhardt / SCHILLING, Willy, Kleine thüringische Geschichte: Vom Thüringer Reich bis 1990, Jena 4 2005, S.62.
6 Vgl. Ebd., S. 63-64.
7 Diese unübersichtliche Situation ist prinzipiell begründet im Verkauf der Landgrafschaft an den König. Da Albrecht im Vertrag von Triptis 1293 seinen Sohn Friedrich als Mitregent in Thüringen und als alleinigen Erben bestimmte, ist die rechtliche Grundlage des Verkaufs der Landgrafschaft eher Fragwürdig. Daher hegte vor allem Friedrich nach wie vor Ansprüche auf sein Erbe. Auch die Absetzung König Rudolfs im Jahr 1298 und der Regierungsantritt seines Nachfolgers Albrecht von Habsburg änderten daran nichts. (Vgl. Rogge, Wettiner, S. 85-86.)
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Arbeit zitieren:
Kay Unbehaun, 2011, Die Wettiner in Thüringen im Spätmittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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