Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Quellen der Schadstoffe in Lebensmitteln 3
3. Rechtsvorschriften und Verbraucherschutz 5
3.1 EU-Vorschriften 5
3.2 Nationale Regelungen 6
3.3 Grenzwerte in der Risikobewertung 7
3.3.1Acceptable Daily Intake (ADI) 7
3.3.2 Akute Referenzdosis (ARfD) 7
4. Aktuelle Ergebnisse von Lebensmittel-Monitorings 8
4.1 Pflanzliche Lebensmittel 9
4.1.1 Schadstoffe aus der Atmosphäre 9
4.1.2 Schadstoffe aus dem Boden 9
4.1.2.1 Natürliche Schadstoffe 9
4.1.2.2 Unnatürliche Schadstoffe 13
4.1.3 Mehrfachrückstände 14
4.2 Tierische Lebensmittel 15
4.3 Unerwünschte Stoffe aus der Be- und Verarbeitung 16
5. Konventioneller vs. Ökologischer Landbau 17
6. Fazit und Ausblick 17
Literaturverzeichnis 20
Anhang 22
2
1. Einleitung
Befragt nach der Lebensmittelsicherheit in der heutigen Zeit gehen die (subjektiven) Einschätzungen von Lebensmittelexperten und Verbrauchern ziemlich weit auseinander.„Die Lebensmittel in Deutschland sind so sicher wie nie zuvor!“, lassen erstere häufig verlauten. Verbraucher schätzen dies jedoch komplett anders ein. Laut aktuellen Umfragen ist jeder vierte Deutsche der Ansicht, dass sich die Lebensmittelsicherheit in den letzten 20 Jahren verschlechtert hat (vgl. THE EUROPEAN FOOD INFORMATION COUNCIL 2004). Nach OLTERSDORF befürchtet sogar jeder Dritte durch Nahrungsmittel eine Gefährdung seiner Gesundheit (vgl. 2003: 15). In Bezug auf die Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen, nennen deutsche Verbraucher an erster Stelle Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Deutlich geringe Bedeutung messen sie dagegen einem falschen Ernährungsverhalten oder natürlichen Giftstoffen bei (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2006). Ob wir als Mensch ein Risiko wahrnehmen und wie wir es bewerten, hängt unter anderem von unserem Vorwissen und unseren persönlichen Erfahrungen ab.
Diese Arbeit setzt sich in ihrem Hauptteil mit aktuellen Daten zur Schadstoffbelastung sowohl von pflanzlichen als auch von tierischen Lebensmitteln auseinander. Die Ergebnisse der Lebensmittel- und Warenkorb-Monitorings werden hierbei nach den verschiedenen Quellen (Atmosphäre, Boden) sowie nach natürlichen/unnatürlichen Schadstoffen gegliedert. Auf die Einleitung folgt ein Kapitel, das sich zunächst ganz allgemein mit den Quellen der in den Lebensmitteln enthaltenen Schadstoffe beschäftigt. Kapitel 3 widmet sich den rechtlichen Bestimmungen und Grenzwerten auf unterschiedlichen administrativen Ebenen und bildet somit die Grundlage für eine Bewertung der in Kapitel 4 präsentierten Ergebnisse. Im 5. Kapitel dieser Arbeit werden Produkte konventionellen und ökologischen Landbaus miteinander verglichen, bevor die Arbeit in Kapitel 6 mit einem Fazit und Ausblick schließt.
2. Quellen der Schadstoffe in Lebensmitteln
Unerwünschte Stoffe können aus den verschiedensten Quellen und auf den unterschiedlichsten Wegen in Lebensmittel gelangen. Nach ihrer Herkunft kann man dabei folgende Gruppen unterscheiden (vgl. DIRSCHAUER/KESSNER/JURETZKO 2009: 5):
- Rückstände aus der landwirtschaftlichen Produktion (z. B. Nitrat)
Rückstände sind Reste von Stoffen, die absichtlich oder zielgerichtet während der Produktion pflanzlicher oder tierischer Lebensmittel (z.B. Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel) oder während ihrer Lagerung (z. B. Vorratsschutzmittel) eingesetzt
3
werden. Wenn diese Stoffe oder deren Umwandlungsprodukte während der Lebenszeit der Pflanzen oder Tiere bzw. bis zum Verzehr des Lebensmittels nicht vollständig abgebaut oder ausgeschieden werden, treten sie als Rückstände in Lebensmitteln auf.
- Verunreinigungen aus der Umwelt (z. B.Quecksilber, Dioxine)
Als Verunreinigungen oder Kontaminanten bezeichnet man solche Stoffe in Lebensmitteln, die unbeabsichtigt vor, während oder nach der Verarbeitung der Lebensmittelrohstoffe in das verzehrfähige Lebensmittel gelangen. Verunreinigungen können aus der Umwelt (also aus dem Boden, dem Wasser, der Luft) aber auch aus technischen Geräten oder Verpackungen stammen. Es handelt sich bei Verunreinigungen nicht nur um Verschmutzungen im üblichen Sinne wie Sand, Insektenteile, Federn, Mäusekot, etc., sondern auch um kleinste Mengen an Fremdstoffen in oder auf dem Lebensmittel. Verunreinigungen sind grundsätzlich unerwünscht, in vielen Fällen aber nicht völlig zu vermeiden.
- Stoffe, die bei der Be- und Verarbeitung sowie Zubereitung von Lebensmitteln entstehen (z. B.Acrylamid)
Durch Entwicklung moderner Analysemethoden ist es heute möglich, auch kleinste Spuren eines Stoffes im Lebensmittel nachzuweisen und mengenmäßig zu bestimmen. Das bloße Auffinden eines Stoffes sagt aber noch nichts darüber aus, ob der Verzehr des Lebensmittels gesundheitlich bedenklich ist. Entscheidend ist, inwieweit der vorgefundene Gehalt sich dem Wert nähert, von dem eine schädigende Wirkung ausgehen könnte.
- Stoffe aus Lebensmittelverpackungen, -gefäßen, -papieren oder -folien (z. B. Weichmacher, Antihaftbeschichtungen oder Druckfarben von Lebensmittelverpackungen)
-- Natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommende Stoffe
-
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3. Rechtsvorschriften und Verbraucherschutz
Zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen durch unerwünschte Stoffe sind sowohl EU-weit als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von zum Teil sehr detaillierten Vorschriften erlassen worden. Diese Vorschriften dienen dem Zweck, möglichst niedrige Gehalte an Schadstoffen in Lebensmitteln zu gewährleisten. Sie greifen von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Lebensmittelverarbeitung bis hin zum verzehrfertigen Lebensmittel. Die Rechtsvorschriften können sowohl Verbote für bestimmte (Schad-) Stoffe als auch Nutzungsbeschränkungen und Höchstmengen enthalten. Auf nationaler Ebene kontrollieren die amtlichen Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer die Einhaltung der Bestimmungen. Wie es auf der Homepage des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) heißt,
„kontrollieren die Überwachungsämter stichprobenhaft Betriebe, die Lebensmittel
verkaufen oder verarbeiten. Hinzu kommen Kontrollen bei berechtigten
Verbraucherbeschwerden oder Lebensmittelskandalen. Bei den Betriebskontrollen
werden auch Lebensmittelproben gezogen, die im Labor analysiert werden“.
3.1 EU-Vorschriften
Innerhalb der Europäischen Union gibt es für eine Reihe von Lebensmitteln verbindliche gesetzlich festgelegte Höchstgehalte für bestimmte Stoffe. Siehe Tabelle 1 für eine Übersicht.
Tab.1 EU-weit geltende Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln,
Quelle: eigene Darstellung nach DIRSCHAUER/KESSNER/JURETZKO 2009: 6ff.
5
Um einen Eindruck von der Ausgestaltung von EU-Verordnungen zu bekommen, finden sich die ersten zwei Seiten der EU-Verordnung „Zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2006: 1) im Anhang dieser Arbeit.
Darüber hinaus gibt es auf EU-Ebene weitere Verordnungen über Tierarzneimittelrückstände, über Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel (seit dem 1. September 2008) und schließlich eine Verordnung über im Lebensmittelkontakt eingesetzte Materialien. Die erst genannte Verordnung legt Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in Fleisch, Fisch, Milch, Eiern und Honig fest. Darüber hinaus bestimmt sie, welche Arzneimittel nicht bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden dürfen.
Die Verordnung über im Lebensmittelkontakt eingesetzte Materialien regelt, dass z. B. Stoffe, die in Verpackungen enthalten sind, nicht auf Lebensmittel übergehen dürfen. Kommt dies dennoch vor, ist das nur unter drei Voraussetzungen zulässig. Erstens dürfen die Gehalte die menschliche Gesundheit nicht gefährden, zweitens dürfen sie zu keiner unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel führen und nicht zuletzt dürfen sie zu keiner geruchlichen sowie geschmacklichen Beeinträchtigung des Lebensmittels führen (vgl. MEYER/STREINZ2002: 38).
3.2 Nationale Regelungen
Auf nationaler Ebene ist das wichtigste Gesetz zum Schutz des Verbrauchers das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Es kann als Rahmengesetz bezeichnet werden und enthält allgemeine Ge- und Verbote, die den Verbraucher vor Gesundheitsschäden und Täuschung schützen sollen. Wie es in der Informationsbroschüre des AID heißt, müssen „alle Beteiligten von der Herstellung bis zum Verkauf dafür sorgen, dass Beschaffenheit und Bezeichnung eines Lebensmittels den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen“ (DIRSCHAUER/KESSNER/JURETZKO 2009: 8).Das LFGB ergänzt die EUweit geltende Kontaminantenverordnung durch fünf detaillierte nationale Regelungen. Dazu zählen neben der Schadstoff-, der Mykotoxin- und der Rückstands-Höchstmengenverordnung auch die Diätverordnung sowie die Trinkwasser-Verordnung. Die Diätverordnung besteht aus besonders strengen Vorschriften für die Nahrung von Kleinkindern und Säuglingen. Die Höchstmengen liegen hier weit unter den für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs gültigen Werten. Ein Beispiel stellt die Rückstandshöchstmenge von Pflanzenschutzmitteln dar. Sie beträgt allgemein 0,01 mg/kg, für das im Tierversuch
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Arbeit zitieren:
B. A, Inga Herrmann, 2011, Schadstoffbelastung von Lebensmitteln, München, GRIN Verlag GmbH
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