Fort- und Weiterbildung in der Diät- und Ernährungsberatung sowie -therapie Andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich - insbesondere Ärzte und Apotheker - können spezialisierende, anerkannte und zertifizierte Fort- und Weiterbildungen absolvieren, um sich für die Diät- und Ernährungsberatung sowie die Ernährungstherapie zu qualifizieren. In Deutschland haben rund 3.000 Mediziner die Qualifikation „ErnährungmedizinerIn“ nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer absolviert. Die (Landes)Apothekerkammern bieten den Kurs „Fachapotheker für Ernährungsberatung“ an. Aber auch die klassischen Berufe im Bereich der Diät- und Ernährungsberatung benötigen Fort- und Weiterbildung. Dafür stehen verschiedene zertifizierte Fort- und Weiterbildungen zur Verfügung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V. unterhält ein Fortbildungsinstitut und bietet hier unter anderem den Kurs „Ernährungsberater DGE“ an. Die Berufsgruppen der Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler (ect.)sowie Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen die von ihnen durchgeführte Beratung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen lassen. Grundsätzlich ist die Diät- und Ernährungsberatung sonst nur außerhalb des durch Krankenkassen finanzierten Systems als IGEL-Leistung durchzuführen und zu entgelten. Die Zertifizierung von Diätassistenten, Ernährungswissenschaftlern und Ärzten übernehmen verschiedene Verbände. Dazu gehören auch die Berufsverbände der Diätassistenten (VDD e.V.) sowie der Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler (VDOE e.V.). Die Weiterbildung zum Ernährungsmediziner ist ebenfalls entsprechend qualifizierend. Fort- und Weiterbildungen im Ernährungsbereich sollten grundsätzlich entsprechend zertifiziert sein.
Das Sozialgesetzbuch V regelt die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Unter bestimmten Voraussetzungen kann die präventive und die therapeutisch wirksame Diät-und Ernährungsberatung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Dies ist im Sozialgesetzbuch V und den Verlautbarungen der Krankenkassen exakt reglementiert. Die Behandlungsfelder und Präventionsprinzipien der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Sozialgesetzbuch V (nach § 20 Abs. 1 SGB V nach § 20a SGB V) geregelt. Im Bereich Ernährung und Betriebsverpflegung werden folgende Ziele angestrebt:
• Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht • Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz
Der Leitfaden Prävention umfasst die gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008. Die Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2007 in §§ 20 (Primärprävention) und 20a (Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren) SGB V wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Unter Krankenkassen werden „nur“ die gesetzlichen Krankenkassen verstanden. Die PDF-Version (korrigiert) des Leitfaden Prävention steht auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitfaden_2008_150908.pdf
Ein Gesetz regelt und schützt den Beruf des Diätassistenten
Der Beruf des Diätassistenten ist durch das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten vom 8. März 1994 geregelt und damit auch geschützt. Das Gesetz regelt auch die Ausbildung und Prüfung. Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) umfasst die dreijährige Ausbildung den theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von 3.050 Stunden sowie die praktische Ausbildung von 1.400 Stunden. Nach abgeschlossener und bestandener Prüfung darf die Berufsbezeichnung Diätassistent geführt werden. Die Berufsbezeichnung wird beim zuständigen Regierungspräsidenten (oder vergleichbarer Institution) beantragt, und dort wird die entsprechende Urkunde gebührenpflichtig ausgestellt und zugesandt. Im Gegensatz zur Bezeichnung Ernährungsberater ist die Berufsbezeichnung geschützt. Die Bezeichnung Ernährungsberater hingegen darf jeder führen. Weitere Informationen unter http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1994/19940446.1.HTML und http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/di_tass-aprv/gesamt.pdf Qualifizieren 60 Stunden Unterricht zum Ernährungsmediziner? Mediziner können sich durch einen Weiterbildungskurs, der nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer ausgerichtet ist, zum Ernährungsmediziner ausbilden lassen. Die Richtlinien der Bundesärztekammer zu den Lehr- und Lerninhalten für die Fortbildungskurse zur Ernährungsmedizin sehen in der 2. Auflage aus dem Jahr 2007 folgendes vor: Das Curriculum Ernährungsmedizin sieht 80 Unterrichtstunden à 45 Minuten mit Referenten sowie 20 Stunden Selbststudium oder Seminararbeit anhand von praktischen Fällen vor. Bei der Fortbildungsmaßnahme handelt es sich um eine qualitätsgesicherte, strukturierte Fortbildung von Ärzten im Bereich Ernährungsmedizin. Ob Ärzte durch eine solche Fortbildung, die „nur“ 60 Zeitstunden „Unterricht“ und 20 Zeitstunden „Selbststudium oder Seminararbeit“ umfasst, in die Lage versetzt werden, ernährungstherapeutische Maßnahmen durchzuführen oder auch nur anzuordnen, ist zweifelhaft. 60 Zeitstunden können unproblematisch in einer Woche und das Selbststudium oder die Seminararbeit in 2 bis 3 Tagen absolviert werden. Daraus ergibt sich, dass innerhalb von zehn Tagen aus einem Arzt ein Ernährungsmediziner wird. Informationen zum Curriculum Ernährungsmedizin unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Curr_Ernaehrungsmedizin_2007_07_04.pdf Berufsqualifizierende universitäre Fortbildung ist jetzt auch Diätassistenten möglich Neben den klassischen Fort- und Weiterbildungen im Ernährungsbereich gibt es insbesondere noch Fort- und Weiterbildungen, die den Bereich der Diabetologie abdecken. Im universitären Bereich gibt es neben dem Grundstudium im Bereich der Ernährungswissenschaft in Deutschland praktisch keine Angebote. Insbesondere für Diätassistenten war bisher eine akademische Fort- oder Weiterbildung schwierig. An der Donau-Universität Krems wird seit 2007 der berufsbegleitende Universitätslehrgang „Klinische Ernährungsmedizin“ angeboten, der mit dem international anerkannten universitären Grad Master of Science (MSc.) in Klinischer Ernährungsmedizin abschließt und eine weitere wissenschaftliche Karriere ermöglicht. Damit haben erstmalig auch Diätassistenten die Möglichkeit der spezifischen, wissenschaftlich universitären Weiterbildung. Zielgruppe des Universitätslehrganges sind aber auch Ärzte, Apotheker und Ernährungswissenschaftler (sowie andere nichtärztliche Heilberufe).
Arbeit zitieren:
M.Sc. Sven-David Müller, 2011, Weiterbildungsmöglichkeiten für Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler - Studium für Diätassistenten, München, GRIN Verlag GmbH
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