Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Definition von Familie. 4
3. Die traditionelle Kleinfamilie 5
3.1. Entstehung und Tradition 5
3.2. Verbreitung und Bedeutung heute 6
3.3. Scheidung: Die Kleinfamilie in der Krise? 7
4. Alternative familiale Lebensformen 8
4.1. Allgemeines 8
4.2. Nichteheliche Lebensgemeinschaft 9
4.3. Alleinerziehende 9
4.4. Fortsetzungsfamilien. 10
4.5. Gleichgeschlechtliches Zusammenleben 11
5. Erklärungsansätze für den Wandel des familialen Zusammenlebens. 12
5.1. Allgemeine Indikatoren familiären Wandels. 12
5.2. Die Individualisierungsthese von Ulrich Beck 13
5.3. Die Theorie der gesellschaftlichen Differenzierung privater Lebensformen 14
6. Fazit 14
Literaturverzeichnis 16
Abk ürzungen. Fehler Textmarke nicht definiert.
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1. Einleitung
In Deutschland hat sich seit Ende des 19. Jahrhunderts die bürgerliche Kleinfamilie als anerkannte Familienform herausgebildet, allerdings ist in den letzten Jahren ein Trend zu alternativen Lebensformen zu beobachten. Deshalb soll geklärt werden, ob und wenn ja warum die Kleinfamilie in Deutschland einem Wandel unterliegt und welche Alternativen es zu ihr gibt. Des Umfangs wegen beschränkt sich die Darstellung der Lebens-formen dabei auf solche mit Kindern.
In der vorliegenden Arbeit wird also zunächst im folgenden Kapitel (2) die Problematik der Definition von Familie erörtert, um anschließend (3) zu klären, wie die traditionelle Kleinfamilie entstand, ob sie in den letzten Jahren an Popularität eingebüßt hat und welche Bedeutung sie heute erfährt. Dabei soll auch die Zunahme der Scheidungshäufigkeit näher betrachtet werden.
Anschließend (4) werden folgende alternative familiale Lebensformen dargestellt: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Alleinerziehenden, die Fortsetzungsfamilien und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.
Zum Ende hin (5) werden zwei Thesen dargestellt, die mögliche Ansätze zur Erklärung des Wandels der Familien liefern. Dabei soll geklärt werden, ob das, „was sich in der Familie und um die Familie derzeit zeigt, Ausdruck einer defizitären Entwicklung, die jener als Institution wie Lebensform anhaftet“ ist oder ob es sich um einen „Ausdruck neuer Denkmuster und Wertorientierungen, die mit einem sozialkulturellen Modernisierungsprozeß zusammenhängen“ handelt (Hamann 1992, S. 57). Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse in einem Fazit (6) zusammengetragen.
Dabei können nicht immer die neuesten Entwicklungen berücksichtigt werden, da die meisten statistischen Daten nur bis 2005 vorliegen.
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2. Definition von Familie
Im Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes wird unter (1) festgehalten: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Des Weiteren ist im selben Artikel unter (5) zu lesen, dass „den unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen [sind] wie den ehelichen Kindern.“ Es kann gefolgert werden, dass Familie in Deutschland im rechtlichen Sinne an die Ehe gebunden ist, wobei es aber durch den Zusatz (5), für die Kinder keine Rolle spielen sollte, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Schneider, Rosenkranz und Limmer (1998, S. 131) bemerken weiterhin: „Filiationalso die leibliche oder Blutsverwandtschaft zwischen Eltern und Kindern - gilt als ein wesentliches Strukturmerkmal der Kernfamilie.“ Genauso sieht auch Peuckert die Familie als „eine sozio-biologische Einheit, die durch enge Verwandtschaftsbeziehungen […] gekennzeichnet ist“ (2008, S. 23f.).
Schneewind hingegen zieht es vor zwischen „Familie als gelebte Wirklichkeit“ und „Familie als Institution“ zu unterscheiden, wobei die erste Definition Familie als „dynamischen Prozeß“ versteht und es somit nicht eine Familie, sondern „in Struktur und Funktionserfüllung unterschiedliche Familien“ gibt, während bei der zweiten Definition Familie „u.a. durch Formen der gesellschaftlichen Anerkennung, (d.h. rechtlichem Schutz und materieller Unterstützung durch den Staat) sehr viel mehr auf Dauer gestellt“ zu sein scheint (1992, S. 9).
Auch Nave-Herz merkt an, dass „bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Bildung von bestimmten Familientypen nicht zulassen“ (Nave-Herz 2007, S. 16). So dürfen beispielsweise homosexuelle Partnergemeinschaften in Deutschland keine Kinder adoptieren.
In dieser Arbeit wird im Folgenden von der Kleinfamilie, bestehend aus verheirateten Eltern und leiblichen Kindern, die zusammen in einem Haushalt leben, ausgegangen. Somit werden alle anderen Formen des familialen Zusammenlebens (nichtehelich, allein erziehend, gleichgeschlechtlich, Fortsetzungsfamilien) als alternativ bezeichnet.
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3. Die traditionelle Kleinfamilie
3.1. Entstehung und Tradition
Seit Ende des 19. Jahrhunderts fand eine „normative Orientierung am bürgerlichen Leitbild“ (Peuckert 2008, S. 19) statt. Aufgrund des schlechten Lebensstandards war es jedoch bis in die 1950er Jahre nicht möglich, dieses „bürgerliche Familienleitbild“ zu etablieren. Erst durch das „Wirtschaftswunder“ und soziale Sicherungssysteme wurde der Rahmen geschaffen, das Modell der Kleinfamilie, in allen Schichten umzusetzen. Diese „Versorgerehe“ war vom Ende der 1950er bis Anfang der 1960er am stärksten verbreitet. In diesem Zeitraum war das Zusammenleben als Kleinfamilie, selbstverständlich und wurde nicht hinterfragt, sondern vielmehr von Parteien und Kirchen propagiert (vgl. Peuckert 2008, S. 16 und 19).
Dieser Familientyp hatte zu dem Zeitpunkt einen hohen Institutionalisierungsgrad erreicht: Eheschließung und Familiengründung galten als Normalverhalten, in gewisser Weise waren Erwachsene sogar dazu verpflichtet. So zeigen Umfragen, dass zu Beginn der 1960er Jahre, noch 9 von 10 Männern und Frauen die Ehe für notwendig hielten und fast alle Jugendlichen einmal Kinder haben wollten (vgl. Peuckert 2008, S. 20). Auch basierte dieser Familientypus auf einer rigorosen Trennung von Wohnen und Arbeiten und somit auf einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zwischen den Ehepartnern, wobei der Vater für das Einkommen, die Mutter für den Haushalt und die Kindererziehung verantwortlich war (vgl. Bertram 2000, S. 25).
Seit den 60er Jahren sind allerdings in allen westlichen Industrieländern familiale Veränderungen zu beobachten: Dazu zählt der Rückgang der „Normalfamilie“, der Trend zur Ein-Kind-Familie, die Abnahme der Geburtenzahlen, das Anwachsen der kinderlosen Ehepaare, die Zunahme der Scheidungshäufigkeit und Alleinerziehenden sowie der Stiefelternverhältnisse und ein geändertes Heiratsverhalten (vgl. Hamann 1992, S. 57f.). Peuckert weist ferner darauf hin, dass 1972 in Westdeutschland 43,3 Prozent aller Erwachsenen in einer Ehe mit Kindern lebten, während es 2004 nur noch 28,5 Prozent sind (vgl. Peuckert 2008, S. 24). Es ist also eine deutliche Abnahme dieser Form des familiären Zusammenlebens zu verzeichnen.
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Arbeit zitieren:
Rebecca Kaldenbach, 2008, Die traditionelle Kleinfamilie im Wandel und alternative Formen des Zusammenlebens, München, GRIN Verlag GmbH
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