Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung - 2 -
2. Über das Ding - 3 -
2.1. De philosophia: Geistes- und sozialwissenschaftliche Ansätze - 4 -
2.1.1 Hartmut Böhme - 4 -
2.1.2 Martin Heidegger - 7 -
2.1.3 Vergleich der Modelle - 9 -
2.2. De jure: Das Ding im Rechtssystem. - 10 -
2.2.1 Der Stand der Dinge in der Bundesrepublik Deutschland - 10 -
2.2.2 Zur Dinghaftigkeit von Tieren - 12 -
3. Bruno Latour - 16 -
3.1. Wir sind nie modern gewesen - Über die Leitthese - 16 -
3.2. Aktanten, Black Boxes, Übersetzungen: Die Akteur-Netzwerk-Theorie. - 18 -
3.3. Das Parlament der Dinge - 21 -
4. Analyse - 23 -
5. Literaturverzeichnis. - 27 -
- 1 -
1. Einleitung
Unter dem Begriff Sokal-Affäre wurde die „im Jahr 1996 ausgelöste Kontroverse über Qualitätsstandards in Publikationen“ 1 bekannt, welche ein Paper des Physikers Alan Sokal mit dem Titel Transgressing the Boundaries: Toward a Transformative Hermeneutics of Quantum Gravity zur Grundlage hatte. Veröffentlicht wurde das Essay in der USamerikanischen kulturwissenschaftlichen Zeitschrift Social Text, „die für ihre postmoderne Ausrichtung bekannt war“ 2 . Kurze Zeit nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausgabe gab Sokal bekannt, für das Paper lediglich „willkürliche Zitatcollagen aus Wer- kenvon französischen Denkern der Postmoderne wie Jacques Lacan, Julia Kristeva, Jean Baudrillard und […] Bruno Latour“ 3 zusammengestellt zu haben; sowohl Inhalt als auch Titel seien dementsprechend beabsichtigter Nonsens. Hiermit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass, Sokals Ansicht nach, „die Thesen der französischen Postmoderne […] höchstens einen literarischen, jedoch keinerlei wissenschaftlichen Wert hätten“ 4 . Bruno Latour im Speziellen unterstellte Sokal sogar, schlichtweg „eleganten Unsinn zu schreiben“ 5 . Mit derartigen Vorwürfen hat der französische Philosoph, Soziologe und Kulturanthropologe bereits seit geraumer Zeit zu kämpfen. Insbesondere die theoretische Grundannahme all seiner Forschung, auch Dingen käme Handlungsmacht zu, wird regelmäßig zum Ziel scharfer Kritik.
Im Jahr 2008
erhielt Latour „nach dem österreichischen Schriftsteller Peter Handke und
der dänischen Dichterin Inger Christensen als dritter Preisträger den Frankfurter Siegfried-Unseld-Preis“
6
, welcher seit 2004 an Schriftsteller und Wissenschaftler vergeben wird.
7
Die Laudatio hielt der angesehene Philosoph und Kulturwissenschaftler Peter Sloterdijk. Zudem findet die vorwiegend von Latour ausgearbeitete
Akteur-Netzwerk-Theorie
vermehrt und in vielerlei wissenschaftlichen Bereichen Anwendung. Ob sich aus dieser erst wenige Jahre andauernden Wertschätzung ein Trend entwickelt oder es bei einer Minderheit an Unterstützern bleibt, kann an dieser Stelle nicht bestimmt werden
-
1
Student-online: online.net/dictionary/action/view/Glossary/5273c6ca-b9e9-1028-9a84-00096b3f4e2e 2010).
2 Ebd.
3 Ruffing, Reiner: Bruno Latour. Paderborn 2009 (= UTB 3044), S. 113.
4 Ebd.
5 Ebd.
6 Ebd., S. 7.
7 Vgl. Krause, Tilman: Siegfried Unseld Preis an Amos Oz und Sari Nusseibeh. In: Die Welt vom 23.07.2010. http://www.welt.de/die-welt/kultur/article8591084/Siegfried-Unseld-Preis-an-Amos-Oz-und-Sari-Nusseibeh.html (07. September 2010).
die Zeit muss es zeigen. Es stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, wie unwissenschaftlich, naiv oder gar unsinnig Bruno Latours Ansatz tatsächlich ist, 8 wenn doch respektierte Wissenschaftler seine Untersuchungen schätzen und seiner Methodik folgen. Worauf basieren die Vorwürfe gegenüber Latours Theorien überhaupt? Woher kommen sie und wie werden sie begründet? Sind sie argumentativ haltbar? Und besteht nicht doch die Möglichkeit, dass sich Latours Ansatz durchsetzen kann? Diese Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
Zunächst wird es nötig sein, den Begriff des Dinges einzugrenzen, damit der Untersu-chungsgegenstand möglichst klar definiert ist. Hierzu wird zuerst das Verständnis vom Ding in den Geistes- und Sozialwissenschaften zusammengefasst. Im Anschluss soll die Definition des Dinges im deutschen Recht dargestellt werden, nachdem dieses schließlich den Konsens der Gesellschaft hinsichtlich einzelner Themen widerspiegelt und Latour auch eine Reformation dieses Bereiches erwirken möchte. Hierbei wird auf die Sonderstellung der Tiere und der Umwelt hingewiesen, deren Verortung im Rechts- und Weltgefüge bereits neu verhandelt wird. Der zweite Teil der vorliegenden Arbeit wird zunächst die Grundannahmen Bruno Latours behandeln, Begrifflichkeiten klären und seine Argumentation nachzeichnen. Seine These, wir seien nie modern gewesen, die Ak-teur-Netzwerk-Theorie sowie Das Parlament der Dinge werden dabei im Zentrum des Interesses stehen. Desweiteren wird auf die häufigsten Kritikpunkte an Latours Arbeit eingegangen. Zuletzt soll die Frage, ob diese tatsächlich haltbar sind, erneut aufgegriffen und auf Basis der vorausgehenden Untersuchungen beantwortet werden.
2. Über das Ding
Definiert wird der Begriff Ding in der deutschen Standardsprache als „Gegenstand, Sache, die nicht näher bezeichnet wird“ 9 . Die Sache, demnach synonym aufzufassen, kann wiederum ein „Gegenstand“ 10 oder ein „Etwas“ 11 sein, worunter beispielsweise „Waren […], Möbel, Einrichtungsgegenstände […], Speisen und Getränke […]“ 12 fallen. Offen-kundig handelt es sich um einen Terminus, der im verbalen Alltag ausgesprochen vielseitig verwendbar ist. Dies verwundert nicht weiter, wenn bedacht wird, dass auch die Din-
8 Vgl.Ruffing, Reiner: Bruno Latour, S. 113f.
9 Langenscheidt Online-Wörterbuch: Duden - Deutsches Universalwörterbuch: Ding.
http://services.langenscheidt.de/hebis/ (06. September 2010).
10 Langenscheidt Online-Wörterbuch: Duden - Deutsches Universalwörterbuch: Sache. (06. September 2010)
11 Ebd.
12 Ebd.
ge selbst sehr vielfältig und -zählig geworden sind, gar von einer Artefaktrevolution in der Neuzeit ist in den Geisteswissenschaften die Rede. 13
Das Fehlen einer engeren Definition der Dinge und deren gleichzeitige Vermehrung haben erstaunlicherweise keine ausgeprägten philosophischen, soziologischen oder kulturwissenschaftlichen Diskussionen hervorgerufen. Im ersten Teil dieses Kapitels können daher nur die Überlegungen Martin Heideggers und Hartmut Böhmes, die sich mit dieser Thematik befasst haben, im Mittelpunkt stehen. Anschließend soll, neben der Theorie, auch die Praxis Erwähnung finden, um eine möglichst genaue Vorstellung dessen, was nun tatsächlich ein Ding ist, geben zu können. Daher wird der zweite Teil dieses Kapitels der Rechtslage in Deutschland gewidmet sein. Da das Rechtssystem unmöglich von einem schwammigen Dingbegriff ausgehen kann, wird für diesen Bereich eine Definition erwartet, welche klarer ist als die der Alltagssprache und der Geistes- und Sozialwissenschaften.
2.1. De philosophia: Geistes- und sozialwissenschaftliche Ansätze
Welche Elemente werden den Dingen zugerechnet, welche erhalten einen Sonderstatus? Sind gravierende Unterschiede zwischen den Definitionen innerhalb der Geistes- und Sozialwissenschaften zu verorten? Wie sind die Dinge beschaffen und welche Implikationen, Fähigkeiten, gar Kräfte besitzen sie? Anhand dieser Fragen sollen nun die Ansätze Böhmes und Heideggers erläutert und einander gegenübergestellt werden, um so einen möglichst genauen Überblick über das Verständnis vom Ding geben zu können.
2.1.1 Hartmut Böhme
In Böhmes 2006 erschienenem Werk Fetischismus und Kultur unterscheidet der Autor zunächst zwischen Menschen und Dingen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zuei-nander stehen. Der Mensch geht souverän mit den Dingen um, weiß um seine privilegierte Stellung, sich die Dinge nutzbar machen zu können. Letztere verteilt Hartmut Böhme auf zwei Kategorien - sie können Nutzdinge oder Naturdinge sein. Ersteren wohnt ein so genannter Primärnutzen inne, der ihre Existenz berechtigt. 14 Können sie den Zweck, für den sie erschaffen wurden, nicht mehr erfüllen, werden sie automatisch zu Abfall. 15 Dieser Zustand ist nicht zwangsläufig unumkehrbar, er kann immer wieder neu verhandelt
13 Vgl. Ruffing, Reiner: Bruno Latour, S. 69.
14 Vgl. Böhme, Hartmut: Fetischismus und Kultur. Eine andere Theorie der Moderne. Zweite Auflage. Reinbek 2006, S. 42.
15 Vgl. ebd.
werden - Beispiele wären hier Antiquitäten, Erbstücke, Recycling-Materialien. Doch selbst wenn ein Ding für alle Ewigkeit ausrangiert wird, droht ihm, ganz im Gegensatz zum Menschen, kein Tod: „Man kann jedes Ding noch so sehr zertrümmern, immer bleiben Dinge übrig“ 16 .
Naturdinge müssen keinen primären Nutzen aufweisen, um existenzberechtigt zu sein; ihr Zweck ist erfüllt, wenn sie ästhetisch gefallen oder zumindest den Menschen nicht in seinem Dasein stören. 17 Zu den Naturdingen zählen Teile von Landschaften, Tiere, aber auch „elegante Autos, die Gefallen und Lust wecken“ 18 . Es wird nun deutlich, dass Böhme gerade den Begriff Natur nicht in der Art verwendet, wie es im alltäglichen Sprach- gebrauchüblich ist: Für gewöhnlich wird diese als „alles, was an organischen [und] an-organischen Erscheinungen ohne Zutun des Menschen existiert [oder] sich entwickelt“ 19 verstanden, worunter primär „Pflanzen, Tiere, Gewässer [und] Gesteine als Teil der Erdoberfläche [oder] eines bestimmten Gebietes“ 20 fallen. Böhme kategorisiert die Dinge also nicht danach, ob sie vom Menschen produziert, naturgegeben, belebt oder unbelebt sind. Er bezeichnet sie gar allesamt als „tote Materie“ 21 und „subjektlos“ 22 . Hier scheint sich eine Inkonsistenz anzudeuten - Tiere und Pflanzen sind de facto belebt, keineswegs tote Materie, und können dementsprechend sehr wohl einen endgültigen Tod erleiden. Böhmes Beschreibung ist jedoch anders auszulegen. Dadurch, dass sowohl Tiere als auch Pflanzen nicht als handlungsfähige Subjekte aufgefasst werden, sind sie austauschbar, es bleiben also beim Tod eines einzelnen weitere, gleichartige Kreaturen übrig, sodass sie letztlich nicht sterben. Zudem gehen ihre Überreste in den Kreislauf der Natur - hier im herkömmlichen Sinne zu verstehen - über, sodass tatsächlich immer weitere Dinge übrig bleiben. Der Mensch ist aufgrund seines Subjektstatus und der daraus folgenden Einzigartigkeit von diesem Prozess ausgenommen. Um das Angedeutete noch einmal zusam- menzufassen:Nutzdinge sind im Böhme’schen Sinne alle Dinge, von deren Nützlichkeit der Mensch profitiert. Naturdinge, ob Artefakte oder de-facto-Natur, sind lediglich der Ästhetik verpflichtet und dürfen den Menschen nicht in seiner Existenz stören. Hartmut Böhme verweist desweiteren darauf, dass Dinge auch häufig als Objekte bezeichnet werden, wobei der lateinische Begriff Obiectum mit das Entgegengeworfene zu
16 Ebd., S. 53.
17 Vgl. ebd., S. 43.
18 Ebd.
19 Langenscheidt Online-Wörterbuch: Duden - Deutsches Universalwörterbuch: Natur. (06. September 2010). [Änderungen der Verfasserin A.F.]
20 Ebd. [Änderungen der Verfasserin A.F.]
21 Böhme, Hartmut: Fetischismus und Kultur, S. 43.
22 Ebd.
übersetzen ist und einen potenziellen Widerstand der Dinge impliziert. 23 Ein solcher würde den Dingen ihre Existenzberechtigung entziehen und außerdem die souveräne Herrschaft des Menschen über sie bedrohen. 24 Diese würde zum einen einem Machtverlust gleichkommen und ihm zum anderen seinen Status als einziges handlungsfähiges Subjekt im Weltgefüge nehmen. Das Vertrauen des Menschen auf die Dinge und die daraus entstandene Abhängigkeit von ihnen basieren alleine auf der Annahme, dass der Fall eines Widerstandes nicht eintritt. 25
Schließlich verweist Böhme knapp auf die Sonderstellung des Tieres - im Verhältnis zu diesem „spiegel[e] sich stets auch das Verhältnis zu den Dingen“ 27 , zudem werde deren „anwaltliche Vertretung […] in ökologischen und juristischen Diskursen […] heute seriös diskutiert“ 28 . Hieraus sollte zu schließen sein, dass auch der Subjektstatus von nichttierischen Dingen in absehbarer Zeit zu verhandeln sei, doch verweist der Autor auf die
23 Vgl. ebd.
24 Vgl. ebd., S. 42.
25 Vgl. ebd., S. 43. 26 Vgl. ebd., S. 41ff. [Eigene Darstellung]
27 Ebd., S. 48. [Änderung der Verfasserin A.F.]
28 Ebd., S. 47.
Praxis: „Tiere sind Sachen, Dinge unseres Willens, Mittel unserer Zwecke, und wo sie dies nicht sind, gelten sie als böse, feindlich, überflüssig, als Ungeziefer und Bestie.“ 29 An dieser Stelle kratzt Böhme an einer viel diskutierten Grauzone des deutschen Rechtes, welche in Fetischismus und Kultur nicht angemessen dargestellt und erläutert wird. Die vorliegende Hausarbeit wird hierzu noch Ergänzungsarbeit leisten.
2.1.2 Martin Heidegger
Bei Heidegger ist zum einen eine Antwort auf die Frage nach dem Dinglichen am Ding, zum anderen eine Kategorisierung der Dinge zu finden. Für die vorliegende Arbeit ist die erstgenannte, rein theoretisch-philosophische Herangehensweise nicht von Bedeutung, weshalb im Folgenden die Kategorisierung der Dinge im Mittelpunkt stehen soll. Heidegger differenziert zwischen Menschen/Subjekten und Dingen, die als Objekte betrachtet werden. Beide sind einzigartig; jedes von ihnen ist „unvertretbar“ 30 , da nur ein Mal im Raum-Zeit-Gefüge vorhanden. Grob zusammengefasst sind Dinge „das innerweltlich Begegnende, mit dem sich überhaupt so etwas wie Welt anmeldet und das Bewusstsein aufgeht“ 31 . Sie sind demnach alles, was den Menschen umgibt und selbst nicht menschlich ist. Dem Menschen schreibt Heidegger die Existenzform das Daseins zu, den Dingen die des Seienden. Der Mensch kann sich seines Daseins jedoch nur durch die Abgrenzung von den seienden Dingen bewusst werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Kunst hierbei zu, worauf noch näher eingegangen werden soll.
Die Dinge können dreierlei Art sein: Es gibt Naturdinge, „so wie Steine, Wolken, Pflanzen“ 32 , vom Menschen produzierte Dinge, auch Zeug genannt, und Kunstwerke. Zeug ist Mittel zum Zweck, seine funktionale Form bezeichnet Heidegger als Überfall auf die Dinge. Demgegenüber werden Kunstwerke in ihrer eigenen Struktur gelassen; „Kunst ist die Weise, das Dingliche der Dinge - als unverfügtes Insichruhen - manifest werden zu lassen“ 33 . Kunst und Zeug sind vom Menschen konstruiert, Natur hingegen existiert auch ohne menschliche Einwirkung. Dennoch kann auch sie zweckdienlich werden, so zum Beispiel „Pferde zum Reiten, Pflanzen zum Essen, Flüsse zur Schifffahrt“ 34 . Zweckdienlich gemachte Naturdinge können jedoch immer nur „Mittel zu Zwecken, die ihnen äu- 29 Ebd.,S. 48.
30 Ebd., S. 71.
31 Ebd., S. 66.
32 Ebd., S. 67.
33 Ebd., S. 66.
34 Ebd., S. 67.
Arbeit zitieren:
Alice Fleischmann, 2010, Die Dingwelt ist tot - lang lebe die Entität?, München, GRIN Verlag GmbH
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