Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Das welfische Territorium von 1235 bis zum Vorabend der Reformation 3
3. Die Reformation in den welfischen Städten
3.1 Die Stadt Braunschweig 4
3.2 Die Stadt Lüneburg 5
3.3 Die Stadt Göttingen 6
3.4 Die Stadt Einbeck 7
4. Die Reformation in den welfischen Fürstentümern
4.1 Das Fürstentum Braunschweig-Lüneburg 8
4.2 Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 10
4.3 Das Fürstentum Calenberg-Göttingen 12
4.4 Das Fürstentum Grubenhagen 14
5. Resümee 15
Literaturverzeichnis 17
1
1. Einleitung
„Arzt bist du, Leichenbestatter zugleich, und Särge verkaufst du und für die Verstorbenen singst Messen du, wenn man dir´s zahlt. Nimmt´s denn Wunder, dass du noch niemals einen Kranken geheilt hast? Nur mit einem Verdienst gibst du zufrieden dich nicht.“ 1 Dieses Gedicht Euricius Cordus´ zeigt sehr deutlich welches Bild man zu Beginn des 16. Jahrhunderts von der Geistlichkeit hatte. Die Missstände in der Kirche breiteten sich immer weiter aus, während sie das Verlangen des Volkes nach Seelenheil ausnutzte, um sich zu bereichern. Es überrascht nicht, dass dieser Zustand früher oder später auf Widerstand stoßen musste. Martin Luther war es schließlich, der jenes Verlangen des Volkes zu stillen vermochte und das niedergekommene Kirchenwesen auf eine neue Ebene erhob. Der Verlauf der Reformation innerhalb der welfischen Länder, dem heutigen Niedersachsen, soll in dieser Arbeit dargestellt werden. Dabei muss zunächst geklärt werden, welche Gebiete den Welfen gehörten. Dazu soll durch einen kurzer Abriss über die Geschichte dieses Gebietes ein Überblick verschafft werden. Anschließend wird auf die je eigentümliche Reformation innerhalb der bedeutendsten und mächtigsten Städte der Welfen eingegangen. Den eigentlichen Kern der Arbeit bildet dabei die Darstellung über den Hergang der Reformation in den einzelnen Fürstentümern. So soll insbesondere geklärt werden, in welchem Verhältnis der Landesherr der Lutherischen Lehre gegenüberstand und welche Maßnahmen er zur Einführung der Reformation ergriff. Den Abschluss bildet dann die Frage, wer eigentlich der „Motor“ der Reformation war, der Landesherr oder das Volk.
1 Jürgens, Klaus: Die Geschichte der Reformation in der Stadt Braunschweig / Mit Beiträgen von Klaus Jürgens
und Wolfgang A. Jünke. Wolfenbüttel, 2003. S. 25.
2
2. Das welfische Territorium von 1235 bis zum Vorabend der Reformation
Das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg war zuletzt unter Otto dem Kind ungeteilt in der Hand eines einzigen welfischen Regenten. Auf dem Reichstag zu Mainz erhielt er 1235 das Herzogtum als Reichslehen zurück, nachdem sein Großvater Heinrich der Löwe diese 1180 einbüßte. Doch bereits seine Söhne teilten das Herzogtum 1252 in Braunschweig und Lüneburg auf. Da nur ein Herzogtum Braunschweig-Lüneburg als Reichslehen existierte, galten die beiden Teile als Fürstentümer. Doch die Erbteilungen waren damit nicht abgeschlossen, da noch im gleichen Jahrhundert, die Linien Grubenhagen, Wolfenbüttel und Göttingen entstanden. Daneben gelang es den Welfen ihre Besitzungen bis ins 14. Jahrhundert hinein auszuweiden. So gelangte das nördliche Vorland des Harzes, sowie das spätere Calenberger Land mit den Grafschaften Roden-Wunstorf, Hallermund und Wölpe unter die Hand der Welfen.
Im Jahr 1369 wurde der Bestand der welfischen Länder durch das Aussterben der Lüneburger Linie bedroht. Kaiser Karl IV. wollte deren Fürstentum nicht an die Braunschweiger Linie geben, sondern dieses dem konkurrierendem Geschlecht der Askaniern überlassen. Die Streitigkeiten um das Fürstentum mündeten schließlich im Lüneburger Erbfolgekrieg von 1371 bis 1388, den die Welfen für sich entscheiden konnten. 2 Allerdings wurde das Fürstentum durch die zahlreichen Fehden der Herzöge deutlich geschwächt. Unter den Herzögen Magnus II. Torquatus (gestorben 1373) und Otto dem Quaden von Göttingen (gestorben 1394) gelang es den Städten sich eben diese Lage zu Nutze zu machen, um sich von den Herzögen weitgehend unabhängig zu machen. So vertrieb beispielsweise Lüneburg 1371 Herzog Magnus von seiner Burg auf dem Kalkberg und nötigte ihn seine Residenz nach Celle zu verlegen. Im Jahr 1400 wurden die Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg noch einmal kurzfristig vereint, nachdem Friedrich von Braunschweig 1400 ermordet wurde. Seine Brüder entschlossen sich über Braunschweig und Lüneburg gemeinsam zu regieren, teilten dann aber doch das Herzogtum auf, als sie die Grafschaft Everstein und die Herrschaft Homburg erwarben. Das Herzogtum teilte sich in die Linien Lüneburg, Grubenhagen, Wolfenbüttel und Göttingen 3 .
2 Vgl. Schnath, Georg; Lübbing, Hermann; et al.: Geschichte des Landes Niedersachsens. Würzburg, 1994. S. 21.
3 Ab 1463 tritt an dessen Stelle Calenberg.
3
3. Die Reformation in den welfischen Städten
3.1 Die Stadt Braunschweig
Da die großen und mächtigen Städte bereits im 14. Jahrhundert in der Lage waren ihre Unabhängigkeit zu erwirken, ging die Reformation hier meist eigene Wege. Die Stadt Braunschweig galt als welfischer Gemeinbesitz, ebenso wie Lüneburg und war damit faktisch unabhängig. Schon 1514 war ein größeres Interesse in der Bevölkerung an religiösen Fragen nachzuweisen. 4 Im Jahr 1518 wurde dann bereits Luthers Schrift „Eyn Sermon von dem Ablas und gnade“ von dem Braunschweiger Buchdrucker Hans Dorn herausgegeben. Doch der ausschlaggebende Faktor für die Verbreitung des Luthertums im Volk waren die Praedikanten. Sie erreichten die große Mehrheit der Bevölkerung, die des Lesens unkundig war. Zwischen 1521 und 1522 begann der Benediktinermönch Gottschalk Kruse evangelische Vorlesungen über das Matthäusevangelium in der Stadt zu halten. Er musste allerdings fliehen, als Heinrich d. J. bei einer Predigt einen Anschlag auf ihn verüben ließ. Dennoch traten nun immer häufiger lutherisch gesinnte Praedikanten auf, so dass die Pfarrer gezwungen waren alle Praedikanten nur noch für ein halbes Jahr befristet anzunehmen. Trotz allem gelang es ihnen zwischen 1525 und 1526 immer häufiger, ihre Anstellung zu halten, obwohl sie offen evangelisch predigten. Doch schon 1527 erreichten die Anhänger der neuen Lehre, dass der Rat der Altewiek sich im Namen der Bürgerschaft gegen die Predigtweise der Altgläubigen wendete. Der Einfluss der Gemeinde war so erheblich, dass es 1527 in St. Magni nicht mehr gelang einen nichtlutherischen Praedikanten einzustellen, ohne dass sich die Gemeinde dagegen wehrte. Im Advent des gleichen Jahres wurde schließlich auch in deutscher Sprache getauft und die Sakramente in beiderlei Gestalt ausgeteilt. Anfang des darauf folgenden Jahres kamen die Bürger zusammen und versuchten eine Änderung des Kirchenwesens beim Rat der Stadt zu erwirken. Der Rat gab schließlich deren Forderungen entgegen den Anordnungen Heinrich d. J. nach und erließ 1528 ein Edikt, worin er „alle Preadikanten öffentlich ansagen ließ, das Wort lauter, klar und rein zu predigen, spitze Reden aber und überflüssige Worte, daran unsere Seeligkeit nicht hängt, fahren zu lassen […]“ 5 . Im März 1528 legte der Rat schließlich eine 18 Punkte umfassende Ordnung, die einen Kompromiss zwischen Altgläubigen und Lutheranern darstellte. Dies belegt eindrücklich Punkt zehn: „Was den Empfang des hochwürdigen Sakraments anbelangt, die Prediger zu
4 Krumwiede, Hans-Walter: Kirchengeschichte Niedersachsens / Von der Sachsenmission bis zum Ende des
Reiches 1806. Göttingen 1995. S. 123.
5 Jürgens, 2003. S. 41.
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Arbeit zitieren:
Johannes Kaiser, 2011, Die Reformation im welfischen Territorium, München, GRIN Verlag GmbH
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