Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit
„Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kreditinstituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes”
selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe.
Ich habe dabei nur die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt.
Hünstetten, 13. Juni 2003
_______________________ _________________________ (Ort, Datum)
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS VIII
1. Einleitung 1
1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 1
1.2 Auswirkungen auf Kreditinstitute 2
1.3 Die Risikovorsorge für Kreditrisiken der Kreditinstitute 3
2. Ziel von Pauschalwertberichtigungen 5
3. Darstellung im Jahresabschluss der Kreditinstitute 7
3.1 Rechnungslegung nach HGB RechKredV 7
3.2 Rechnungslegung nach IAS 8
3.3 Rechnungslegung nach US-GAAP 10
3.4 Empfehlungen der BIZ 12
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite II
4. Klassische Berechnungsmethodik in deutschen Kreditinstituten 13
4.1 Handelsrechtliche Grundlagen der Bewertung von Forderungen 13
4.2 Vorgaben zur Ermittlung 14
4.2.1 Vorgaben des BMF 15
4.2.2 Unterschiede zu den Vorgaben des Bankenfachausschusses des IdW 18
4.2.3 Beurteilung der dargestellten Methoden 19
5. Das Expected Loss Konzept 20
5.1 Grundlagen 21
5.2 Traditionelle Ermittlungsverfahren auf Basis historischer Ausfallraten 22
5.2.1 Segmentierung nach verschiedenen Kreditprodukten
bzw -produktgruppen 22
5.2.2 Segmentierung nach Geschäftsfeldern 23
5.2.3 Segmentierung auf Basis einer Zustandsmatrix 23
5.3 Rating-basierte Ermittlungsverfahren auf Basis historischer Ausfallraten 24
5.3.1 Kreditäquivalent zum Zeitpunkt des Ausfalls 25
5.3.2 Ausfallwahrscheinlichkeit 27
5.3.3 Ausfall- bzw Rückzahlungsquote 34
5.4 Alternative Verfahren 36
5.4.1 Kalkulation des Bonitätsrisikos 36
5.4.2 Indikatormodell marktdeduzierter Risikokosten 38
5.4.3 Verwendung von Marktpreisen für Kreditrisiken 39
5.4.4 Anwendung eines Optionspreismodells 40
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite III
6. Exkurs: Unexpected Loss 45
6.1 Verhältnis zwischen Expected und Unexpected Loss 45
6.2 Besonderheiten bei der Messung des Unexpected Loss 46
6.2.1 Verteilungsanomalien 47
6.2.2 Interdependenzen zum Expected Loss 48
6.2.3 Portfoliodiversifikation 49
6.2.4 Weitere Unterschiede 50
6.3 Anwendung in der Praxis 51
6.3.1 Verbreitete Simulationsmodelle für Kreditrisiken 51
6.3.2 Berücksichtigung im Rechnungswesen der Kreditinstitute 52
7. Übertragung des Expected Loss Konzeptes auf die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung 54
7.1 Einschränkungen 54
7.2 Anwendungsvoraussetzungen 57
7.3 Steuerliche Implikationen 58
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite IV
8. Vergleichende Betrachtung 60
8.1 Höhe der zu bildenden Pauschalwertberichtigung 60
8.2 Granularität Transparenz 62
8.3 Reagibilität 63
8.4 Volatilität 67
8.5 Komplexität 68
8.6 Zusammenfassung 69
9. Anwendung in Kreditinstituten 70
9.1 Kreditinstitute in Deutschland 70
9.2 Kreditinstitute international 73
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite V
10. Kritische Würdigung Ausblick 77
10.1 Unterentwickelte Rating-Kultur 77
10.2 Unzureichende Informationstechnologie 79
10.3 Neue Impulse durch Basel II 79
10.4 Vorgaben der MaK (Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
der Kreditinstitute) 80
10.5 Zunehmender Einsatz von Kreditderivaten 81
10.6 Resümee 82
LITERATURVERZEICHNIS 83
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite VI
ACRA ............ Actuarial Credit Risk Accounting
AICPA............ American Institute of Certified Public Accountants BIZ............... Bank für internationalen Zahlungsausgleich
BFA .............. Bankenfachausschuss
BMF.............. Bundesministerium der Finanzen BVR.............. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
DSGV ............ Deutscher Sparkassen- und Giroverband
EAD.............. Exposure at Default
EITF ............. Emerging Issues Task Force
EL ............... Expected Loss
EStG ............. Einkommensteuergesetz
FAS .............. Financial Accounting Standard
FASB............. Financial Accounting Standards Board
GKM ............. Geld- und Kapitalmarkt
GuV.............. Gewinn- und Verlustrechnung
HGB ............. Handelsgesetzbuch
IAS............... International Accounting Standards
IASCF ............ International Accounting Standards Committee Foundation
IdW .............. Institut der Wirtschaftsprüfer IRB............... Internal Ratings-Based
IWF .............. Internationaler Währungsfonds
KWG............. Kreditwesengesetz
LB ............... Landesbank
LGD.............. Loss Given Default MaK ............. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
OECD ............ Organisation for Economic Co-Operation and Development
PD ............... Probability of Default
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite VII
RechKredV ...... Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute S&P.............. Standard & Poor's TM............... Trademark UK-GAAP........ United Kingdom Generally Accepted Accounting Principles US-GAAP ........ United States Generally Accepted Accounting Principles VaR.............. Value-at-Risk
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite VIII
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
ABBILDUNGEN Seite
Abbildung 1 Insolvenzen in Deutschland 1
Abbildung 2 Risikovorsorge versus Teilbetriebsergebnis deutscher Kreditinstitute 2
Abbildung 3 Systematisierung banktypischer Risiken 3
Abbildung 4 Ermittlung der Pauschalwertberichtigung gem Vorgabe des BMF 15
Abbildung 5 Ermittlung des tatsächlichen Forderungsausfalls 16
Abbildung 6 Risikokosten als Determinante der Kreditkondition 21
Abbildung 7 Ansätze zur Quantifizierung des Expected Loss 22
Abbildung 8 Grundgleichung der Kalkulation von
Standard-(Ausfall-)Risikokosten 24
Abbildung 9 Durchschnittliche jährliche Ausfallraten zwischen 1981 und 2000 30
Abbildung 10 Durchschnittliche kumulierte Ausfallraten zwischen 1981 und 2000 30
Abbildung 11 Ermittlung des Expected Loss für Bonitätsrisiken 37
Abbildung 12 Gesamtposition des Fremdkapitalgebers im Optionspreismodell 42
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite IX
Abbildung 13 Expected und Unexpected Loss 45
Abbildung 14 Wahrscheinlichkeitsverteilungen für Marktpreis- und Kreditrisiken 47
Abbildung 15 Konzentrations- und Korrelationseffekte im Kreditportfolio 49
Abbildung 16 Wahrscheinlichkeitsverteilung und Bestimmung des
Konfidenzniveaus für Kreditverluste 53
Abbildung 17 Phasenverschiebung der Ausfallquoten 65
Abbildung 18 Risikoindifferente versus risikoadjustierte Bepreisung
im Kreditgeschäft 77
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite X
TABELLEN
Tabelle 1 Entwicklung der Risikovorsorge der Commerzbank 9
Tabelle 2 Vergleich zwischen den Vorgaben des BFA und BMF
hinsichtlich der Bildung von Pauschalwertberichtigungen 19
Tabelle 3 Externe Ratings für die Bonitätsbeurteilung von Anleiheschuldnern 29
Tabelle 4 Durchschnittliche Rating-Migrationswahrscheinlichkeiten 37
Tabelle 5 Weitere Unterschiede in der Modellierung von
Marktpreisrisiken und Kreditrisiken 50
Tabelle 6 Kreditrisikomodelle im Überblick 51
Tabelle 7 Entwicklung der nach der BMF-Vorgabe ermittelten
Pauschalwertberichtigung 64
Tabelle 8 Entwicklung der nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes
ermittelten Pauschalwertberichtigung 66
Tabelle 9 Unterschiede in den Ansätzen zur Ermittlung der
Pauschalwertberichtigung 69
Tabelle 10 Ausgewählte Daten der größten Kreditinstitute Deutschlands 71
Tabelle 11 Ausgewählte Daten der größten Kreditinstitute weltweit 74
1. EINLEITUNG
1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Im vergangenen Jahr erreichte die Stabilität der Unternehmen einen historischen Tief- punkt. Dabei spielte nicht nur die in Deutschland und Europa sowie auch in den USA und Japan anschnellende Anzahl von Unternehmensinsolvenzen eine Rolle (vgl. Abbildung 1), sondern auch die Häufung und Dimension
Abbildung 1: Insolvenzen in Deutschland
von Großinsolvenzen. 1 Die USA hatten allein im Jahr 2002 die Hälfte der zehn größten Insolvenzen in Ihrer Geschichte zu verzeichnen, darunter Unternehmen wie Worldcom, Global Crossing sowie United
Airlines 2 . Aber auch die Namen der betrof- fenen deutschen Unternehmen lesen sich wie ein Who's who der deutschen Wirt- schaft: Allen voran der Bauriese Philipp
1997 1998 1999 2000 2001 2002
Holzmann, gefolgt vom Maschinenbauer Quelle: Selbsterstellte Abbildung nach Verband
Babcock Borsig, dem Medienunternehmen KirchMedia sowie der Frankfurter Gontard & Metallbank als größtes zahlungsunfähiges
Finanzinstitut im Jahre 2002. 3
Selbst der IWF beschäftigt sich aktuell mit der Frage, inwieweit sich in Deutschland eine aufgrund der hohen Kreditausfälle restriktivere Kreditvergabe der Kreditinstitute
dämpfend auf den gesamtwirtschaftlichen Konjunkturverlauf auswirkt. 4
1 Vgl. Verband der Vereine Creditreform e.V. (Hrsg.): Insolvenzen in Europa Jahr 2002/03, Neuss 2003, S. 2
2 Vgl. Arndt, Michael: The Bankruptcy Run Isn't Slowing, in: Business Week, Ausgabe vom 13. Januar 2003,
S. 28f.
3 Vgl. Verband der Vereine Creditreform e.V. (Hrsg.), a.a.O., S. 12
4 Vgl. Kodres, Laura: How Important Are Banking Weaknesses In Explaining Germany's Stagnation?, in: Inter-
national Monetary Fund (Hrsg.): World Economic Outlook, April 2003, http://www.imf.org/external/
pubs/ft/weo/2003/01/pdf/chapter1.pdf, 09.06.2003, S. 25-27
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 2
1.2 Auswirkungen auf Kreditinstitute
Das Management von Kreditrisiken im klassischen Kreditgeschäft wird für die Kreditinsti- tute zunehmend von vitaler Bedeutung. Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des Verhält- nisses der Risikovorsorge zum Teilbetriebsergebnis der deutschen Kreditinstitute über einen Zeitraum von fünf Jahren. Obwohl hierbei innerhalb der Risikovorsorge
Abbildung 2: Risikovorsorge versus Teilbe-
bereits von der nach § 340f Abs. 3 HGB zulässigen Überkreuzkompensation
in Mrd. €
Gebrauch gemacht wurde, ist nach An- sicht der Bundesbank „der weit überwie- gende Teil des Bewertungsaufwands […] auch im Jahr 2001 dem Kreditgeschäft im Inland zuzurechnen. Hier schlugen in ers- ter Linie die gestiegenen Unternehmensin- solvenzen zu Buche.” 5 Die Fortschreibung der Statistik der Deut- schen Bundesbank für das Jahr 2002 wird mit großer Wahrscheinlichkeit zeigen, „dass die Risikovorsorge das Teil- betriebsergebnis der Kreditinstitute auf- Quelle: Selbsterstellte Abbildung nach Deutsche
gezehrt hat - und zwar erstmals nicht nur für einzelne Banken oder Gruppen, son- dern für den gesamten Sektor”. 6
In den folgenden Ausführungen soll daher der für die Erfolgsrechnung der Kreditinstitute so bestimmende und auch immer mehr im Interesse der Öffentlichkeit stehende Aspekt der Kreditrisikovorsorge näher beleuchtet werden.
5 Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2001, in: Monatsbe- richt September 2002, Frankfurt 2002, S. 32
6 Müller, Klaus-Peter: Die Strukturkrise der deutschen Finanzindustrie - Diagnose: Wie hoch ist das Fieber wirklich?, in: Die Bank 4/2003, S. 229
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit-
instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 3
1.3 Die Risikovorsorge für Kreditrisiken der Kreditinstitute
Kreditinstitute sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausge- setzt, einen Überblick dazu vermittelt Abbildung 3:
Abbildung 3: Systematisierung banktypischer Risiken
Quelle: Vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement Bd. 2: Risiko-Controlling und
integrierte Rendite-/Risikosteuerung, 7. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 4-6
Zur Vorsorge gegenüber potenziell eintretenden Ausfallrisiken (d.h. bei drohender oder akuter Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers) sowie Bonitätsrisiken (d.h. bei Ver- schlechterung der Bonität des Kreditnehmers nach Beginn der Kreditlaufzeit) im Kredit- geschäft bilden Kreditinstitute entsprechende Wertberichtigungen.
Diese setzen sich prinzipiell aus den nachfolgend aufgeführten Komponenten zur Abdeckung spezifischer sowie zusätzlich vorhandener latenter Kreditrisiken zusammen:
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 4
Eine Einzelwertberichtigung als Risikovorsorge für spezifische Kreditrisiken ist auf Forderungen zu bilden, „deren Rückzahlung und / oder Verzinsung ganz oder teilweise
gefährdet erscheint” 7 , d.h. bei denen bereits eine „hinreichende Ausfallwahrscheinlich- keit” 8 besteht.
Die im grenzüberschreitenden Geschäft zusätzlich zu bildenden „pauschalierten Einzel- wertberichtigungen” dienen zur Berücksichtigung des latenten Länderrisikos: Trotz einer unzweifelhafter Bonität des ausländischen Einzelschuldners kann es erforderlich sein, eine entsprechende Risikovorsorge zu treffen, da die Rückzahlung aufgrund staatlicher Maßnahmen, insbesondere aufgrund Beschränkungen in den Bereichen Devisenkonvertie-
rung und -transfer, gefährdet sein kann 9 .
Mit den darüber hinaus zu bildenden Pauschalwertberichtigungen ist einem grundsätz- lich jedem Forderungsbestand anhaftenden latenten Ausfallrisiko Rechnung zu tragen (vgl. Kapitel 2).
Häufig werden in der Literatur zur deutschen Rechnungslegung in diesem Zusammen- hang noch die institutsspezifischen Möglichkeiten zur zusätzlichen Bildung einer stillen
Risikovorsorge gem. § 340f HGB erwähnt 10 . Diese weitere Komponente der Risiko- vorsorge soll jedoch hier nicht weiter untersucht werden, da
§ ihr Charakter eher einer unspezifischen Vorsorge „zur Sicherung gegen die besonde- ren Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute” (§ 340f Abs. 1 Satz 1 HGB) entspricht und einer gewissen Willkür hinsichtlich der Unterbewertung von bestimm-
ten Vermögensgegenständen nicht entbehrt 11 , und
§ diese „stille” Vorsorge nur im Bereich der deutschen Rechnungslegung Gültigkeit
besitzt und ihr Ansatz unter IAS oder US-GAAP nicht statthaft ist. 12
7
Bieg, Hartmut: Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, München 1998, S. 413
8
Ebd.
9
Vgl. ebd., S. 414f.
10 Vgl. ebd., S. 428-481; sowie Krumnow, Jürgen / Sprißler, Wolfgang / Bellavite-Hövermann, Yvette / Kemmer, Michael / Steinbrücker, Hannelore: Rechnungslegung der Kreditinstitute, Kommentar zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz und zur RechKredV, Stuttgart 1994, §340e HGB, Tz. 198, S. 397 11 Vgl. Bieg, Hartmut, a.a.O., S. 718 12 Vgl. Krumnow, Jürgen, in: Baetge, Jörg / Dörner, Dietrich / Kleekämper, Heinz / Wollmert, Peter (Hrsg.): Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), Kommentar auf der Grundlage des deutschen Bilanzrechts, Stuttgart 1997, IAS 30, Tz. 89, S. 1217; sowie Financial Accounting Standards Board (Hrsg.): Original Pronouncements 2002/2003 Edition, Accounting Standards as of June
1, 2002, Volume I, Norwalk 2002, FAS 5, Tz. 8 und 14, S. 35f.
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 5
2. ZIEL VON PAUSCHALWERTBERICHTIGUNGEN
Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt, dienen Pauschalwertberichtigungen der Vorsorge für latente Kreditrisiken.
Als latentes Risiko kann hierbei das grundsätzlich jedem Forderungsbestand anhaftende Ausfallrisiko definiert werden, das im Einzelfall noch nicht erkennbar oder zumindest nicht exakt belegbar ist. Die Gründe hierfür liegen z.B. in einer verbleibenden Unge- wissheit über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder über die Wert- haltigkeit von gestellten Sicherheiten. Die Gefährdung eines Kredits aus den genannten Gründen wird für das kreditgebende Institut immer erst mit einer erheblichen Verzöge- rung erkennbar, oftmals sogar erst durch den Forderungsausfall selbst. 13 Das latente Kreditrisiko besteht also darin, „daß als nicht akut gefährdet angesehene Kredite oder Kreditteile zu einem nach dem Bilanzstichtag liegenden Zeitpunkt ganz o-
der teilweise ausfallen” 14 und wegen einer Unkenntnis über dieses Risiko Einzelwert- berichtigungen hierfür nicht gebildet wurden. 15
Das Ziel der Pauschalwertberichtigung besteht somit nicht darin, nachweisbare akute Verlustgefahren aus ganz bestimmten Einzelengagements abzudecken, sondern eine ergänzende Absicherung der am Jahresabschlussstichtag zwar nicht konkret erkenn- baren, aber dennoch unzweifelhaft im Kreditportfolio vorhandenen Ausfallrisiken zu
bieten. 16
13 Vgl. Krumnow, Jürgen et al: Rechnungslegung der Kreditinstitute, Kommentar zum Bankbilanzrichtlinie- Gesetz und zur RechKredV, Stuttgart 1994, § 340e HGB, Tz. 201, S. 398 14 o.V.: Bankenfachausschuss (BFA) des IdW, Stellungnahme 1/1990: Zur Bildung von Pauschalwert- berichtigungen für das latente Kreditrisiko im Jahresabschluß von Kreditinstituten, in: Die Wirtschafts- prüfung 11/1990, S. 321 15 Vgl. ebd.
16 Vgl. Waschbusch, Gerd: Die handelsrechtliche Jahresabschlußpolitik der Universalaktienbanken, Ziele - Daten - Instrumente, in: Küting, Karlheinz / Wöhe, Günter (Hrsg.): Schriften zur Bilanz- und Steuer- lehre, Bd. 12, Stuttgart 1992, S. 359
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 6
Jedoch sind nicht alle latent vorhandenen Risiken auch im Rahmen einer Vorsorge mittels einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigungsfähig.
Zu den vorsorgefähigen latenten Risiken rechen z.B. 17
§ das allgemeine Ausfallwagnis (ein Schuldner von an sich guter Bonität gerät durch nicht vorhersehbare Ereignisse in Schwierigkeiten),
§ ein konkretes Konjunktur- bzw. Geschäftsrisiko (bereits am Bilanzstichtag zeichnet sich eine konjunkturelle oder branchenspezifische Verschlechterung ab),
§ bei steigenden Kredit- bzw. Geschäftsvolumen überproportional zunehmende unerkennbare Bonitätsrisiken.
Bei der Bemessung der Pauschalwertberichtigung sind hingegen folgende Risiken nicht vorsorgefähig: 18
§ das allgemeine Konjunkturrisiko (im Sinne einer allgemeinen Ungewissheit hinsicht- lich der wirtschaftlichen Entwicklung und damit zusammenhängend der Forderungs- eingänge),
§ eine größere Konjunkturempfindlichkeit im Vergleich zu anderen Branchen oder Unternehmen,
§ das allgemein mit einem Unternehmen verbundene Geschäftsrisiko,
§ sonstige allgemeine Gründe für eine Verschlechterung der Geschäftslage (z.B. durch verstärkte Konkurrenz, einseitige Zusammensetzung des Kundenkreises),
§ künftige eventuelle Ereignisse jedweder Art (z.B. Entwicklungsmöglichkeiten im Wirt- schaftsleben, für die am Bilanzstichtag noch keine konkreten Ansätze erkennbar sind).
17 Vgl. Krumnow, Jürgen et al: Rechnungslegung der Kreditinstitute, Kommentar zum Bankbilanzrichtlinie- Gesetz und zur RechKredV, Stuttgart 1994, § 340e HGB, Tz. 203, S. 398f.
18 Vgl. Ellrott, Helmut / Ring, Stephan, in: Berger, Axel / Ellrott, Helmut / Förschle, Gerhart / Hense, Burkhard (Hrsg.): Beck'scher Bilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht —§§238 bis 339 HGB—, 5. völ- lig neubearb. Aufl., München 2003, §253, Tz. 584, S. 524
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 7
3. DARSTELLUNG IM JAHRESABSCHLUSS DER KREDITINSTITUTE
Innerhalb der verschiedenen Rechnungslegungsstandards bestehen substanzielle Unter- schiede hinsichtlich der Ausweisvorschriften von Wertberichtigungen im Jahresabschluss der Kreditinstitute; dies gilt gleichermaßen für Einzel- wie auch für Pauschalwertberich- tigungen. Die wesentlichen Vorschriften gem. HGB / RechKredV, IAS sowie US-GAAP sol- len nachfolgend dargestellt werden, wobei sich die Ausführungen auf den Ausweis der Bestandsinformationen beschränken; auf die Darstellung der zugehörigen Veränderungs- daten im Sinne von Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird an dieser Stelle verzichtet.
3.1 Rechnungslegung nach HGB / RechKredV
Das Gliederungsschema der Bankbilanz 19 sieht weder für Einzelwertberichtigungen noch für Pauschalwertberichtigungen einen eigenen Bilanzposten vor; diese Posten sind in der Bilanz aktivisch von den verschiedenen Forderungspositionen abzusetzen. Somit ist weder der Bestand noch die Veränderung der Wertberichtigungen aus der Bilanz
ersichtlich 20 , ein separater Ausweis an anderer Stelle (z.B. im Anhang) ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Die darüber hinaus in § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB kodifizierte Angabepflicht der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden umfasst auch die Pauschalwertberichtigung. Allerdings werden hierbei allgemeine Aussagen wie etwa: „Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen” als ausreichend
erachtet. 21 Durch die bereits erwähnte gesetzlich legitimierte Saldierung werden dem Bilanzleser ganz bewusst schlechtere Informationen als bei Beachtung des Bruttoprinzips geboten;
für die von ihm zu treffenden Entscheidungen fehlen ihm somit wesentliche Angaben. 22
19 Vgl. § 2 Abs. 1 RechKredV sowie Formblatt 1 zur RechKredV
20 Vgl. Bieg, Hartmut: Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, München 1998, S. 421 21 Vgl. Krumnow, Jürgen et al: Rechnungslegung der Kreditinstitute, Kommentar zum Bankbilanzrichtlinie- Gesetz und zur RechKredV, Stuttgart 1994, § 340e HGB, Tz. 246, S. 412;
vgl. dazu exemplarisch in der Praxis: Bayerische Landesbank (Hrsg.): Geschäftsbericht 2002, http://www.bayernlb.de/p/_de/downloads/offen/1320_konzernkommunikation/GB%202002%20Deutsch .pdf, 09.06.2003, S. 28 und 107 22 Vgl. Bieg, Hartmut, a.a.O., S. 326
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 8
3.2 Rechnungslegung nach IAS
Im Gegensatz zur Rechnungslegung nach HGB, die von einer Ermittlung des ausschüt- tungsfähigen sowie des steuerpflichtigen Gewinnes dominiert wird, soll der unter IAS aufgestellte Jahresabschluss die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse verschiede- ner Jahresabschlussleser, wie z.B. Investoren, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden als
auch staatliche Stellen gleichermaßen befriedigen. 23 Primäres Ziel ist hierbei die Ver- mittlung entscheidungsrelevanter Informationen über die Vermögens- und Finanzlage (financial position) sowie deren Veränderung (changes in financial position), als auch über die Ertragslage (performance) des Unternehmens, die für wirtschaftliche Entschei-
dungen (economic decisions) relevant sind. 24
In dem für Kreditinstitute und ähnliche Finanzinstitutionen einschlägigen IAS 30 Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions —dem einzigen institutsspezifischen Standard innerhalb der IAS— sind unter anderem auch die
zu veröffentlichenden Angaben im Jahresabschluss geregelt. 25 Innerhalb der IAS 30 regeln die Spezialvorschriften der IAS 30.43 bis IAS 30.49 die Be- wertung und den Ausweis von Verlusten im Kreditgeschäft. Als wesentliche Offen- legungspflichten zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft werden in IAS 30.43 unter ande-
rem folgende Angaben gefordert: 26 (a) Die grundlegende Bilanzierungspolitik, nach der uneinbringliche Kredite wertberich- tigt und abgeschrieben werden.
(b) Die Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft für die Berichtsperiode. Separat auszuweisen ist hierbei:
§ der Betrag, der während der Periode aufwandswirksam als Neubildung von Wert- berichtigungen gebildet wurde,
§ der Betrag, der während der Periode abgeschrieben wurde,
§ Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen früherer Perioden. (c) Der Gesamtbetrag der Verluste aus dem Kreditgeschäft zum Bilanzstichtag.
23 Vgl. Born, Karl: Rechnungslegung international, Konzernabschlüsse nach IAS, US-GAAP, HGB und EG- Richtlinien, Stuttgart 1997, S. 388 24 Vgl. Bieg, Hartmut: Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, München 1998, S. 717 25 Vgl. ebd., S. 721 26 Vgl. International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) (Hrsg.): International Financial Reporting Standards incorporating International Accounting Standards and Interpretations, London 2003, IAS 30, Tz. 43, S. 30—15
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 9
Eine Unterteilung der Risikovorsorge nach Bonitäts-, Länder- und latenten Risiken wird von IAS 30 zwar nicht explizit gefordert, entspricht allerdings internationalen Usancen. 27
Pauschalwertberichtigungen sind —analog zu Einzelwertberichtigungen— gem. IAS 30.45 von der entsprechenden Forderungskategorie, also etwa von Forderungen an Unterneh- men, an private oder öffentliche Haushalte, abzusetzen. Dies kann entweder innerhalb der Bila nz oder im Anhang (Notes) erfolgen. Die Bemessung der notwendigen Risiko- vorsorge im Kreditgeschäft überlässt IAS 30.45 der Beurteilung und Ermittlung des Managements der bilanzierenden Bank auf Basis von institutsindividuellen Kriterien zur Erkennung, Qualifizierung und Quantifizierung des notwendigen Risikovorsorge- potenzials. Explizite Berechnungsvorgaben werden hierfür nicht aufgeführt, es wird nur eine gewisse Stetigkeit der Beurteilungsmethoden im Zeitablauf gefordert. 28
Zur Illustration sei hier die im Anhang zum Jahresabschluss 2002 enthaltene Übersicht über die Entwicklung der Wertberichtigungsbestände der nach IAS bilanzierenden Commerzbank wiedergegeben (vgl. Tabelle 1):
Tabelle 1: Entwicklung der Risikovorsorge der Commerzbank
Quelle: Vgl. Commerzbank AG (Hrsg.): Geschäftsbericht 2002, https://www.commerzbank.de/aktionaere/ konzern/archiv/2002/gb2002/interaktiv/download/commerz_ar_d_2002.pdf, 09.06.2003, Note 48, S. 131
27 Vgl. Bellavite-Hövermann, Yvette / Prahl, Reinhard: Bankbilanzierung nach IAS, Leitfaden für eine internationale Konzernrechnungslegung, Stuttgart 1997, S. 122 28 Vgl. Krumnow, Jürgen, in: Baetge, Jörg et al: Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS), Kommentar auf der Grundlage des deutschen Bilanzrechts, Stuttgart 1997, IAS 30, Tz. 83, S. 1215
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kredit- instituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes Seite 10
Den Anforderungen nach Veröffentlichung von Eingängen aus in Vorperioden abgeschrie- benen Forderungen sowie der Angabe des gesamten Risikovorsorgeaufwandes kommt die
Commerzbank durch eine zusätzliche Erläuterung nach 29 ; auch tabellarische Dar- stellungen sind hierfür in der Praxis verbreitet 30 .
3.3 Rechnungslegung nach US-GAAP
Die Ziele der Unternehmensberichterstattung nach US-GAAP werden hauptsächlich von den Bedürfnissen externer Jahresabschlussleser bestimmt, die nicht die Macht haben, selbst die benötigten Informationen vom Unternehmen einzufordern. Hierbei sollen insbesondere Daten zur Verfügung gestellt werden, die es vor allem Investoren und Kreditgebern ermöglichen, die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit zukünf-
tiger Cash-Flows des Unternehmens abzuschätzen. 31
Für die Ermittlung der Risikovorsorge in Kreditinstituten sind insbesondere die Vorschrif- ten der FAS 114 Accounting by Creditors for Impairment of a Loan sowie FAS 5 Accounting for Contingencies einschlägig.
In FAS 114 ist die individuelle Beurteilung und Klassifizierung einzelner Kredit- forderungen geregelt 32 , eine zu bildende Risikovorsorge nach dieser Vorschrift ent- spricht somit dem Charakter von Einzelwertberichtigungen.
Die allgemeinere Regel in FAS 5 erlaubt eine Wertkorrektur auf Forderungsposten, soweit der Forderungsbetrag mit Unsicherheiten in der Rückzahlung behaftet ist und diese mit hinreichender Genauigkeit bestimmt werden können. 33
29 Vgl. Commerzbank AG (Hrsg.): Geschäftsbericht 2002, https://www.commerzbank.de/aktionaere/ konzern/archiv/2002/gb2002/interaktiv/download/commerz_ar_d_2002.pdf, 09.06.2003, Note 48, S. 131
30 Vgl. z.B. Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (Hrsg.): Finanzbericht 2002, http://www.hvbgroup.de/ download/ir/reports/2002_finanzbericht.pdf, 09.06.2003, Note 31, S. 62 31 Vgl. Born, Karl: Rechnungslegung international, Konzernabschlüsse nach IAS, US-GAAP, HGB und EG- Richtlinien, Stuttgart 1997, S. 427 32 dies betrifft indes nur Wertberichtigungen auf Bilanzaktiva, also ohne außerbilanzielle Verpflichtungen; vgl. Financial Accounting Standards Board (Hrsg.): Original Pronouncements 2002/2003 Edition, Accounting Standards as of June 1, 2002, Volume II FASB Statements of Standards 101-145, Norwalk 2002, FAS 114, Tz. 4, S. 1534 33 Vgl. Financial Accounting Standards Board (Hrsg.): Original Pronouncements 2002/2003 Edition, Accounting Standards as of June 1, 2002, Volume I FASB Statements of Standards 1-100, Norwalk 2002, FAS 5, Tz. 8, S. 35
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Stefan Kammerer, 2003, Ermittlung der Pauschalwertberichtigung von Kreditinstituten nach Maßgabe des Expected Loss Konzeptes, Munich, GRIN Publishing GmbH
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