Der Bearbeitung des selbstgewählten Themas - die gesellschaftlichen Funktionen von Volkseigenen Betrieben - wurde eine Arbeitsthese zugrunde gelegt, die wie folgt lautet: Die den Volkseigenen Betrieben zugemutete Multifunktionalität, verleiht ihnen gesellschaftliche Autorität. Für den Untersuchungsprozess bedeutet diese These, dass einerseits eine Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen wird. Der Fokus liegt ausschließlich auf Volkseigenen Betrieben, die zumeist in Kombinaten zusammengefasst wurden und besonders in den letzten zwei Jahrzehnten der DDR die dominierende Betriebsform waren. So waren 1989 rund 97 Prozent der industriell Beschäftigten in Kombinaten beziehungsweise VEB's tätig. Weiterhin wird mit der Frage nach deren Funktionen auch ein Blick auf dessen funktionieren nötig sein. Volkseigene Betriebe sind als kleinste Elemente in das System der zentralen Planwirtschaft eingebunden und „verdanken“ ihre Mehrfachfunktionen, den durch die SED-Führung auferlegten Aufgaben und Ansprüchen. In der Konsequenz ist zu erwarten, dass sich Leitungsstrukturen und Akteure in VEB's erheblich von Unternehmen unterscheiden, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien geleitet werden. Mit dem Begriff der Autorität werden auch Fragen nach gesellschaftlicher Reputation, Legitimität und bestehenden Machtstrukturen gestellt werden. Aus diesen Punkten ergibt sich folgende inhaltliche Gliederung: 1. Zum Begriff der Autorität; 2. Zentrale betriebliche und überbetriebliche Akteure und ihre Funktionen; 3. Funktionen von Betrieben. Zum Schluss wird unter 4. ein Fazit gezogen und versucht die Eingangs gestellte Arbeitshypothese zu beantworten.
1. Zum Begriff der Autorität
Um mich hier dem Begriff der Autorität zu nähern, werde ich als erstes auf Hannah Arendt zurück greifen, die den Begriff in einen präpolitischen und einen politischen Begriff der Autorität zergliedert.
Mit dem präpolitischen also privaten Bereich meint Arendt vor allem die Autorität in der Erziehung. Autorität bedeutet demnach „die Übernahme von Verantwortung für den Lauf der Welt“ (Schulze Wessel 2006: 58). Erziehung ist eine „weltbildende“ Tätigkeit, das heißt, der Erzieher hat die Aufgabe seinen Schülern den Weg in die Welt, in seine Welt zu zeigen. Somit tritt der Lehrer als Vertreter dieser Welt auf und hat die Schüler mit dieser Welt vertraut zu machen. Dies setzt voraus, dass der Lehrer „Verantwortung für die von Menschen gemachte und von voneinander verschiedenen Menschen
gemeinsam geteilte Welt“ (Schulze Wessel 2006: 59) übernimmt. Wird ein Erzieher von seinen Schülern allerdings nicht als Repräsentant dieser gemeinsamen Welt anerkannt, oder vertritt er eine andere Welt, die mit dem Erlebten des Schülers nichts zu tun hat, fehlt ihm die Autorität, um zu erziehen.
Der politische Begriff der Autorität betont verstärkt ein reziprokes Anerkennungsverhältnis: „Die Autorität von Personen oder Institutionen gründet [...] in gegenseitiger Anerkennung, dem Respekt und Vertrauen beider Seiten“ (Schulze Wessel 2006: 62). Dies schließt die Anerkennung einer hierarchischen Stufung mit ein, wodurch eine Autorität erst begründet wird. Die „Akzeptanz der gegliederten Ordnung“ muss von beiden Seiten ausgehen, also vom Autoritätsgläubigen und von der Autorität. Auch muss Autorität auf Gewalt und Zwang verzichten, weil dann das Moment der gegenseitigen Achtung zerstört wird. Hierin stimmt auch Max Weber überein, wenn er sagt: „Wenn die Autorität von außen beherrschen will, hört sie auf, Autorität zu sein, und wird Gewalttat und Zwang...“ (Schmidt 2006: 51). Genauso wenig kann Autorität auf bloßer argumentativer Überzeugung bauen, denn wenn die Überzeugungskraft der Argumente verschwindet, verschwindet auch die Autorität einer Person oder Institution. Die Macht einer Autorität beruht auf ihrer Legitimität beziehungsweise darauf, dass die Autoritätsgläubigen ihr diese Legitimität zusprechen. Verschwindet die Anerkennung und Achtung der Autorität, verliert diese ihre gewalt- und zwanglose Macht. Mit Rainer Paris möchte ich eine weitere Begriffsdefinition anbringen, die das bereits gesagt bekräftigt und erweitert.
„Autorität ist jemand dann, wenn er geachtet und anerkannt ist, wenn andere ihm aus freien Stücken eine persönliche Überlegenheit attestieren, an die sie selbst nicht heranreichen. Sie repräsentieren allgemein anerkannte Werte, denen die Autoritätsgläuben auch selbst zustreben und die sie in ihnen verkörpert sehen.“ (Paris 2003: 57)
Auch bei Paris wird der freiwilligen Anerkennung als Autorität ein hoher Wert eingeräumt. In Ergänzung zu Arendt sagt Paris, dass die Autorität im Normalfall auf Gewaltmittel und Sanktionierung verzichten kann. Wenn aber die von der Autorität repräsentierte Wertordnung in Gefahr ist, kann auch die Autorität härter durchgreifen. Diese Zwangsmittel werden in so einem Fall aber nicht auf die Autoritätsgläubigen angewendet, sondern auf jene, welche diese Autoritätsbeziehung von außen attackieren. Im weiteren beschreibt Paris den Begriff in seiner dichotomen Verortung zwischen Autorität und Autoritätsgläubigen, zwischen Distanz und Verbundenheit, zwischen
Ungleichheit und Gleichheit. So muss sich eine Autorität durch eine „persönliche Überlegenheit“ auszeichnen, die eine egalitäre Masse veranlasst, sie als ihrer Autorität zu betrachten. Auch die bei Arendt vorgefundene Repräsentativfunktion findet sich bei Paris wieder. Hier bildet sie das Motiv der Autoritätsgläubigen, sich der Autorität unterzuordnen und ihre Entscheidungen fraglos anzuerkennen. Denn in der Autorität sehen die Autoritätsgläubigen ihre Werte vertreten.
Leicht kann man sich aber auch vorstellen, dass einer der Beiden - entweder die Autorität oder die Autoritätsgläubigen - diese Beziehung verlassen, das heißt, sie verwehren sich der Akzeptanz dieser Autoritätsbeziehung. Somit verliert auch die Autorität ihre autoritative Macht und hört auf Autorität zu sein. Hannah Arendt macht hier zwei Szenarien auf:
„So kann ein Vater seine Autorität entweder dadurch verlieren, daß er das Kind durch Schläge zwingt, oder dadurch, daß er versucht, es durch Argumente zu überzeugen. In beiden Fällen handelt er nicht mehr autoritär, in dem einen Fall tyrannisch, in dem anderen demokratisch.“ (Schulze Wessel 2006: 62)
Das Motiv für die Autorität die Autoritätsgläubigen entweder durch Gewalt oder durch Überzeugung weiterhin an sich zu binden, könnte der Machterhalt sein, was die weitere Einflussnahme auf die Untergebenen sichern soll. Auch ist es denkbar, dass die Autoritätsgläubigen gar nicht bemerken, dass ihre Autorität nicht mehr nach den allgemein anerkannten und von den Autoritätsgläubigen geteilten Werten handelt. Wenn es der Autorität gelingt, ihr anders motiviertes Handeln unter einem Schleier der gemeinsam geteilten Werte zu verbergen, missbraucht die Autorität ihre Macht, erhält aber die Autoritätsbeziehung aufrecht.
2. Zentrale betriebliche und außerbetriebliche Akteure
Die wichtigsten außerbetrieblichen Akteure sind das SED-Politbüro. Hier ist besonders die Position von Erich Honecker als Staatssekretär des ZK und Günther Mittag als Sekretär des ZK für Wirtschaftsfragen zu nennen. Der faktische Einfluss der SED-Führung auf die Wirtschaftspolitik erstreckt sich über die staatliche Ebene hinaus auf Bezirks-, Kreis- und Kombinats- beziehungsweise Betriebsebene. Die SED-Führung war für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verantwortlich. Grundlage hierfür
waren Parteibeschlüsse und Direktiven aus den einzelnen Parteigliederungen. Grundsätzlich hatte die Partei in Wirtschaftsfragen das letzte Wort. Dem Politbüro nachgeordnet waren die wirtschaftsleitenden Ministerien (11 Industrieministerien, 8 Ministerien für spezielle Wirtschaftsbereiche), denen die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Kombinate beziehungsweise Betriebe oblag. Daneben existierten Ministerien mit Querschnittfunktionen (Mf Finanzen, Mf Materialwirtschaft, Mf Wissenschaft und Technik, …), die über nachgeordnete Organe auf Bezirks- und Kreisebene verfügten. Auch die Staatliche Plankommission (SPK) ist als eine wirtschaftsfunktionale Institution zu verstehen, die sich in Bezirks- und Kreisplankommission untergliedert. Ihre Aufgabe war es, die Wirtschaft zu planen, zu leiten und zu kontrollieren. Den Einfluss auf die Wirtschaftsplanung sicherte sich die SED-Führung durch die Besetzung des Vorsitzenden der SPK mit einem Mitglied des Politbüros. Dieser führte die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Weiterhin war der Vorsitzendende der SPK der Partei zur ständigen Rechenschaft verpflichtet. Den einzelnen wirtschaftsleitenden Ministerien waren zumeist die jeweiligen Kombinate aber auch einzelne Betriebe zugeordnet. Zum Teil waren Kombinate auch Bezirkswirtschaftsräten unterstellt. Deren Anteil machte 1985 allerdings nur sieben Prozent der Kombinatsbeschäftigten in der Industrie aus. Insgesamt waren 1981 99 Prozent der industriell Beschäftigten in 133 Kombinaten tätig. Da auch Kombinate dem Prinzip der Einzelleitung folgten, bleibt der Generaldirektor eines Kombinates als eine politisch einflussreiche Person zu nennen. Diesen Einfluss konnte er über informelle Kontakte zu Mitgliedern des ZK ausspielen. Aber auch Kontakte zu den SED-Bezirksleitungen waren für die Umsetzung zentraler Beschlüsse im Rahmen der Wirtschaftsplanung von großer Bedeutung. Auf dieser Kommunikationsebene wurde weiterhin die Kaderauswahl und Kaderschulung gelenkt. Kontakte zu den Räten der Städte, Kreise und Bezirke waren für die Aushandlung langfristiger Kommunalverträge von Bedeutung. In diesen Verträgen wurde unter anderem die Versorgung der Belegschaft mit sozialen Leistungen und die Anwerbung von Arbeitskräften geregelt. Der Generaldirektor, der zumeist auch Betriebsleiter des Stammbetriebes war, verfügte seit der Kombinatsreform von 1979/89 über staatliche beziehungsweise „industrieministeriale Kompetenzen“. Die folge dieser
Dezentralisierung staatlicher Leitungsfunktion war eine Doppelrolle des Generaldirektor als staatlicher Leiter und „sozialistischer Manager“ (Schroeder 1998: 492).
Die Volkseigenen Betriebe, die auf horizontaler Ebene zu Kombinaten zusammengeschlossen waren, wurden ebenfalls nach dem Prinzip der Einzelleitung
Arbeit zitieren:
Tobias Döring, 2011, Die Funktionen von Volkseigenen Betrieben in der Gesellschaft der DDR, München, GRIN Verlag GmbH
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