Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
I Inhaltsverzeichnis
I INHALTSVERZEICHNIS. 2
II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. 3
EINLEITUNG. 4
1. DIE MILLENNIUMSZIELE UND DIE MENSCHENRECHTE:
HINTERGRUNDINFORMATIONEN 5
1.1 DIE MILLENNIUMSZIELE UND DIE MILLENNIUMSDEKLARATION. 5
1.2 MENSCHENRECHTE. 7
2. GEMEINSAMKEITEN ZWISCHEN DEN MDGS UND DEN
MENSCHENRECHTEN 8
2.1 DIE ACHT MDGS UND IHR BEZUG ZU DEN MENSCHENRECHTEN 8
2.2 MENSCHENRECHTE UND MDGS ALS BESTÄRKENDE INSTRUMENTE DER
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT 11
3. KRITISCHE BETRACHTUNG DER MDGS IN DER PRAXIS. 12
3.1 MENSCHENRECHTLICHE KRITIK AN DEN MDGS. 13
3.2 BEISPIELE VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN BEI DER REALISIERUNG DER MDGS 17
3.3 MDG-BERICHTE UND DER EINBEZUG VON MENSCHENRECHTEN 20
3.4 ANTWORT AUF DIE KRITIK. 21
4. MENSCHENRECHTLICHE ANSÄTZE ZUR REALISIERUNG DER MDGS 22
4.1 WIE DIE VERSCHIEDENEN ANSÄTZE VONEINANDER PROFITIEREN KÖNNEN. 26
4.2 ANNERKENNUNG UND UMSETZUNG IN DER ERSTEN HALBZEIT. 27
5. KONKLUSION. 28
6. LITERATURVERZEICHNIS 31
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Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
II Abkürzungsverzeichnis
AEMR Art. CCIC CEDAW
CHRGJ
CRC
DEZA HDR
ICERD
IPBPR
IPWSKR NGO MDGs NSI Pkt. OECD
OHCHR
RES
SUHAKAM Human Rights Commission of Malaysia / Menschenrechtskommission
UNDAF
UNDP
UNICEF
UNSD UN UNO Vgl. Ziff.
3
Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
Einleitung
Im September 2000 haben 189 Länder die Millenniumsdeklaration 1 verabschiedet, um gemeinsam die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzugehen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, Entwicklung, Frieden, Sicherheit und Menschenrechte zu fördern und sind der Auffassung, dass die Staaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, weltweit Grundsätze der Menschenwürde und der Gleichberechtigung zu wahren. Auf der Basis dieser Deklaration wurden 8 konkrete Entwicklungsziele, die Millenniumsziele (Millennium Development Goals, MDGs) 2 vereinbart, welche seither einen wichtigen Aspekt der Entwicklungsagenda bilden. Sie sind zeitlich limitiert und sollen bis im Jahr 2015 realisiert werden. 3
Obwohl sich die Inhalte der MDGs und der Menschenrechte überlappen, bleiben menschenrechtliche Ansätze bei der Realisierung der MDGs systematisch bis heute eine Herausforderung und die Menschenrechte haben bis anhin keine relevante Rolle bei der Realisierung der MDGs gespielt. 4 Erste Zwischenzeit-Bilanzen verschiedener Studien gehen sogar von grossen Unstimmigkeiten aus und kritisieren das Fehlen von menschenrechtlichen Ansätzen bei Realisierung der Millenniumsziele. 5
Meine Arbeit soll die gemeinsamen und unterschiedlichen Inhalte der Menschenrechte und der MDGs darlegen und die Bedeutung einer Zusammenarbeit der beiden Ansätze aufzeigen. Anhand dieser Ausführungen, die im Zentrum der Arbeit stehen, soll folgende Fragestellung beantwortet werden können: Kann eine menschenrechtliche Herangehensweise zu der Realisierung der MDGs beitragen? Die Beantwortung dieser Thematik soll verschiedene Aspekte und Beispiele beinhalten und die Argumentation auf Berichten, Diskussionen und Meinungen von verschiedenen Institutionen aufgebaut sein. Es handelt sich um ein Thema, das sich an einer Schnittstelle von internationaler Politik und Völkerrecht befindet und sehr aktuell ist, da die MDGs erst seit wenigen Jahren Teil der Entwicklungsagenda darstellen. Dabei werde ich in der Arbeit auf Entwicklungen der letzten Jahre
1 Vgl. The UN Millennium Declaration (2000), UN Doc.A/Res/55/2.
2 Millenniumsentwicklungsziele, Millenniumsziele und MDGS werden in dieser Arbeit synonym verwendet.
3 Die MDGs werden im Kapite 2.1 genau beschrieben. Vgl. auch http://www.un.org/millenniumgoals/ .
4 Vgl. Alston (2005), S.755.
5 Vgl. Alston (2005), S. 775-829, OHCHR (2007), S. 1, UNDP (2007), S. 4.
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Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
eingehen, aktuelle Empfehlungen einbeziehen und einen Ausblick auf die verbleibenden Jahre formulieren.
Die Arbeit ist in vier Teile gegliedert. Als Erstes beschreibe ich die MDGs und die Menschenrechte kurz, um die Hintergründe und die folgenden Argumentationen besser verstehen zu können. In einem zweiten Teil werden die Gemeinsamkeiten der Menschenrechte und der MDGs aufgezeigt und der gegenseitige Einbezug in den Berichten und Deklarationen belegt. Im dritten Teil wird die Realisierung der MDGs kritisch betrachtet und die Herausforderungen eines menschenrechtlichen Ansatzes problematisiert. Dieser Teil beinhaltet sowohl menschenrechtliche Kritik, wie auch eine Antwort darauf aus der MDG-Perspektive. Im letzten Teil werde ich menschenrechtliche Ansätze für die Realisierung der MDGs aufzeigen, um dann in der Konklusion die wichtigsten Erkenntnisse zusammenzufassen.
1. Die Millenniumsziele und die Menschenrechte: Hintergrundinformationen
1.1 Die Millenniumsziele und die Millenniumsdeklaration
Die MDGs bestehen aus acht quantitativen, zeitlich limitierten Entwicklungszielen, welche auf unterschiedliche Dimensionen von Armut fokussieren. 6 Mehrere internationale Konferenzen und Gipfeltreffen 7 seit dem Jahr 1990 haben zur Millenniumsdeklaration geführt, welche im Jahr 2000 von allen 189 Mitgliedstaaten der UNO-Generalversammlung unterzeichnet wurde. Sie beinhaltet Themen wie Frieden, Sicherheit, Armutsbekämpfung, Menschenrechte oder Schutz der gemeinsamen Umwelt. 8
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der UNO, der Weltbank, der OECD und von verschiedenen NGOs erarbeitete im Jahr 2001 eine Liste von Zielen, die MDGs, welche zur Umsetzung der Empfehlungen der Millenniumsdeklaration führen sollte. 9
6 Vgl. OHCHR (2008), S. VII.
7 Darunter der Weltkindergipfel in New York im Jahr 1990, der Erdgipfel in Rio de Janeiro im Jahr 1992 und der Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen im Jahr 1995.
8 Vgl. The UN Millennium Declaration (2000), UN Doc.A/Res/55/2.
9 Vgl. http://www.undp.org/mdg/core_strategy.pdf [Stand: 10.09.2009].
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Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
Am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 10 im Jahr 2002, wurden die MDGs bestätigt. 11 Diese Ziele ersetzen verschiedene vorangegangene UN-Initiativen mit zeitlich limitierten und quantitativen globalen Vorgaben, welche die nationalen und internationalen Strategien der Entwicklung gefördert haben. 12 Zu den acht Zielen sind 18 Vorgaben und 48 Indikatoren definiert worden, welche bis ins Jahr 2007 angewendet worden sind, um die Forschritte bei der Realisierung der MDGs messen zu können. 13 Danach sind 4 weitere Vorgaben hinzugekommen, welche beim Millennium +5 Gipfel 14 im Jahr 2005 ausgearbeitet worden sind. 15
Verschiedene globale und länderspezifische Strategien sollen zur Erreichung der Millenniumsziele beitragen. Auf der globalen Ebene hat der Generalsekretär der UNO im Jahr 2002 das Millenniums-Projekt ins Leben gerufen. Seine Aufgabe war es, einen konkreten Aktionsplan auszuarbeiten, um die Realisierung der MDGs bis ins Jahr 2015 umsetzen zu können. 16 Das unabhängige Beratungsgremium legte im Jahr 2005 die endgültigen Empfehlungen vor. 17
Die UN-Millenniumskampagne hat die Aufgabe die MDGs in den Fokus der Medien und der Öffentlichkeit zu rücken, damit die politischen Ziele in die Praxis umgesetzt werden können. Diese Kampagne wird bis ins Jahr 2015 aktiv bleiben. 18 Weiter werden auf globaler Ebene jährliche Berichte des Generalsekretärs veröffentlichet, um den Verlauf der Umsetzung der MDGs zu dokumentieren. 19 Im Jahr 2005 fand in New York der Millennium +5 Gipfel statt, an dem führende Politiker aus über 160 Ländern aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung der acht Millenniumsziele zusammenfassten.
Auf lokaler Ebene werden periodische MDG-Berichte erstellt. Weiter sollen strategische Länderstudien erstellt und nationale Millenniumskampagnen geplant und durchgeführt werden. 20
10 Für weitere Informationen zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg: http://www.worldsummit2002.org.
11 Johannesburg Declaration on Sustainable Development (2002), UN. Doc. A/CONF.199/20.
12 Vgl. Heuty & Reedy (2005), S. 2.
13 Vgl. http://mdgs.un.org/unsd/mdg/Host.aspx?Content=Indicators/About.htm.
14 Für weitere Information zum Millennium +5 Gipfel: http://www.un.org/summit2005/.
15 2005 World Summit Outcome (2005), A/Res/60/1.
16 Vgl. www.unmillenniumsproject.org.
17 Diese wurden im Januar 2005 unter dem Titel Investing in Development: A Practical Plan to Achieve the Millennium Development Goals veröffentlicht. Vgl.
http://www.unmillenniumproject.org/documents/overviewEngLowRes.pdf [Stand: 10.09.2009].
18 Vgl. http://www.endpoverty2015.org.
19 Diese sind zugänglich unter http://www.un.org/millenniumgoals/reports.
20 Vgl. http://www.undp.org/mdg/core_strategy.pdf [Stand: 04.09.2009].
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Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
Die MDGs bilden eine wichtige Agenda im United Nations Development Program (UNDP). Das UNDP ist ein globales Entwicklungsnetzwerk, welches das Ziel verfolgt, die verschiedenen Länder mit Wissen und Ressourcen global zu vernetzen. Es ist in in 166 Ländern tätig, um globale und nationale Entwicklungsherausforderungen gemeinsam anzugehen. Die jährlich veröffentlichten Human Development Reports des UNDP beinhalten unter anderem Ansätze der Menschenrechte wie auch der MDGs. 21
1.2 Menschenrechte
Menschenrechte sind internationale, juristische und moralische Standards über gemeinsame Ideen von Anforderungen an ein Leben in Würde. Bereits in der UN-Charta wird in Art. 1 Ziff. 3 die Achtung der Menschenrechte für alle, ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion gefördert und gefestigt. Im Jahr 1948 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), welche den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz darstellt. Sie beinhaltet bürgerliche und politische Rechte einerseits, sowie soziale und kulturelle Rechte andererseits. Die AEMR ist als Resolution der Generalversammlung grundsätzlich nicht bindend, sondern stellt nur eine Empfehlung dar. Trotzdem kann ihr heutzutage eine gewisse Rechtsverbindlichkeit zugeschrieben werden und verschiedene Rechte, die in der Deklaration statuiert sind, sind zu Völkergewohnheitsrecht geworden. 22 Erst im Jahr 1966 sind die ersten zwei verbindlichen Menschenrechtsverträge verabschiedet worden. Dazu gehören der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR). Der IPBPR umfasst bürgerliche und politische Rechte wie beispielsweise das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei, Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit oder Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Dieser Pakt verpflichtet die Vertragsstaaten die Verwirklichung der Rechte zu garantieren. Im Unterschied dazu enthält der IPWSKR keine unmittelbare Umsetzungsverpflichtung, sondern muss unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten realisiert werden (Art. 2, Abs.
21 Vgl. www.undp.org.
22 Vgl. Thürer (2006), S. 181.
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Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele Nadja Schloss
1). Der Pakt beinhaltet das Recht auf Arbeit, auf soziale Sicherheit, auf Bildung oder auf einen angemessen Lebensstandard.
Die AEMR sowie die zwei Pakte aus dem 1966 bilden den Kern des Menschenrechtssystems der UNO. 23 Später sind weitere bedeutende Menschenrechtsverträge hinzugekommen, darunter das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau oder das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Ein weiteres Abkommen, das vor allem im Zusammenhang dieser Arbeit relevant ist, ist dasjenige über das Recht auf Entwicklung. 1986 verabschiedete die Generalversammlung dazu eine Resolution. 24 Im Zentrum dieses Rechtes stand die Verpflichtung der Industriestaaten zur Solidarität gegenüber Entwicklungsländern. Die Resolution blieb jedoch über viele Jahre wirkungslos. Im Jahr 1993 wurde anlässlich der Wiener Weltkonferenz für die Menschenrechte eine
Schlusserklärung 25 verabschiedet, welche das Recht auf Entwicklung bekräftigte und konkretisierte.
Die Menschenrechte haben in den vergangenen Jahren immer mehr Relevanz in Entwicklungsprogrammen gewonnen. Verschiedene bilaterale und nationale Hilfsorganisationen haben menschenrechtliche Strategien in ihre Programme involviert und zahlreiche Diskussionen über Menschenrechte und Entwicklung haben in den letzten Jahren stattgefunden.
2. Gemeinsamkeiten zwischen den MDGs und den Menschenrechten
2.1 Die acht MDGs und ihr Bezug zu den Menschenrechten
Die Menschenrechte und die MDGs teilen verschiedene gemeinsame Eigenschaften und setzen sich zum Ziel, die Menschenwürde und das menschliche Wohlbefinden zu fördern und zu schützten. Sie bilden somit einen wichtigen Teil der
23 Vgl. Thürer (2006), S. 181.
24 Vgl. Declaration on the Right to Development (1986), UN Doc.A/Res/41/128.
25 Vgl. The Right to Development, UN Doc. A/Res/56/150.
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Nadja Schloss, 2009, Menschenrechte und die Realisierung der Millenniumsziele – Erkenntnisse nach der Halbzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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