Gliederung
A Einleitung 3
B Neuere Entwicklungen der Pressefreiheit in Deutschland 5
I) Exkurs: Genereller Umfang der Pressefreiheit in Deutschland 5
II) Entwicklungen, die zu einer Stärkung der Pressefreiheit führten 7
1) Das Informationsfreiheitsgesetz 7
2) Das Cicero-Urteil 9
III) Entwicklungen, die zu einer Schwächung der Pressefreiheit führten 11
1) Das Gesetz zur Speicherung aller Kommunikationsdaten auf Vorrat 11
2) Das BKA-Gesetz 14
3) Die Sachsensumpf-Affäre 16
C Resumée 18
Literatur -/Quellenverzeichnis 20
2
A Einleitung
Es war eine Situation, die viele Beobachter an die „Spiegel-Affäre“ 1962 erinnerte: Im September 2005 durchsuchten Ermittler unter anderem des Bundeskriminalamtes (BKA) die Redaktion des Cicero. Das Magazin hatte einige Monate zuvor den Al Quaida-Terroristen Al Zarqawi porträtiert („Der gefährlichste Mann der Welt“ 1 ) und dabei aus geheimen Papieren des BKA zitiert. Die Ermittler wollten herausfinden, welcher ihrer Mitarbeiter die Papiere weitergegeben hatte und beschlagnahmten unter anderem die Festplatte eines Cicero-Redakteurs. Auch das Privathaus des Autors des Artikels wurde durchsucht, dort stellten die Ermittler unter anderem 80 Aktenordner sicher. Die Durchsuchung, von der Staatsanwaltschaft Potsdam in Auftrag gegeben und von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausdrücklich gebilligt, sorgte für Empörung in Medien und Politik. 2 Von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“ 3 sprach der CDU-Politiker Jörg Schönbohm. Schilys „Verhältnis zur Pressefreiheit“ könne „nur mehr als Kriegszustand“ 4 beschrieben werden, schrieb die Berliner Zeitung.
Die „Cicero-Affäre“, die mit dem die Pressefreiheit stärkenden „Cicero-Urteil“ endete, war nicht das einzige Ereignis in den vergangenen Jahren, in dem Beobachter zumindest zunächst eine erhebliche Gefahr für die Pressefreiheit in Deutschland sahen. Stark kritisiert wurden auch das Gesetz über die Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten sowie das BKA-Gesetz. Beide Gesetze würden den Kontakt zwischen Journalisten und Informanten erheblich erschweren und dadurch wohl die Aufdeckung vieler Skandale verhindern. Als einen „Anschlag auf die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit“ 5 bezeichnete etwa Stern-Chefredakteur Thomas Osterkorn das BKA-Gesetz, dass eine verdachtsunabhängige Überwachung von Journalisten ermöglicht. Und die beiden Gesetze bleiben nicht die einzigen Gegebenheiten, in denen Beobachter in den vergangenen Jahren eine Gefahr für die Pressefreiheit in Deutschland sahen. Auch die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ gab in ihrer viel beachteten „Rangliste der weltweiten Pressefreiheit“ Deutschland in den vergangenen Jahren stets nur einen Platz zwischen den Rängen 15 und 20 und übte damit durchaus starke Kritik. 6
Ist die Pressefreiheit in Deutschland also in jüngster Zeit tatsächlich vermehrt unter Beschuss
1 Schirra, S. 24
2 Vgl. Darnstädt
3 Zitiert nach Stark
4 Bommarius
5 Zitiert nach N.N., 15.12.2008
6 Vgl. Reporter ohne Grenzen
3
geraten? Hat die Politik erfolgreich versucht, sie einzuschränken? Oder gab es stattdessen vielmehr auch eine Reihe von Gesetzen und Ereignissen, die die Pressefreiheit gestärkt haben? Diese Fragen möchte die vorliegende Arbeit beantworten. Erläutert werden mehrere entsprechende Entwicklungen der letzten fünf bis sechs Jahre. Ausführlich dargestellt werden neben den bereits genannten Gesetzen und Gegebenheiten unter anderem das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz und das „Sachsensumpf“-Urteil. Detailliert wird dabei gezeigt, inwiefern diese Geschehnisse und Maßnahmen die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt oder geschwächt haben, und ob die Pressefreiheit im Lauf der letzten Jahre so insgesamt gestärkt oder geschwächt wurde.
Der Autor erläutert dabei zunächst die relevanten Aspekte, die zu einer Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland geführt haben, anschließend die Entwicklungen, die zu einer Schwächung geführt haben. Aufgrund des begrenzten Platzes dieser Arbeit beschränkt er sich dabei nur auf die wichtigsten Ereignisse und Veränderungen. Thematisiert werden die Geschehnisse, die zu einer strukturellen und dauerhaften Veränderung der Pressefreiheit in Deutschland geführt haben, wie neue Gesetze, oder auf andere Weise Signalwirkung mit möglichen weiteren Folgen haben, wie das „Sachsensumpf“-Urteil. Nicht behandelt werden hingegen verschiedene Einzelereignisse wie einige tätlichen Übergriffe auf Journalisten, die Abhörung von Journalisten durch die Telekom und den BND sowie die Forderung einzelner Politiker nach einer Beschneidung des Presserechts, wie etwa durch den CDU-Politiker Siegfried Kauder geschehen. 7 Alle diese Ereignisse sind durchaus nicht unwichtig, haben aber den Charakter von Einzelfällen, die nicht eine generelle, langfristige Veränderung der Pressefreiheit in Deutschland nach sich ziehen werden.
Zum besseren Verständnis wird zu Beginn in einem Exkurs ein Überblick über den generellen Umfang der Pressefreiheit in Deutschland gegeben. Am Ende der Arbeit werden die gewonnenen Erkenntnisse in einem Resumée zusammengefasst.
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B Neuere Entwicklungen der Pressefreiheit in Deutschland
I) Exkurs: Genereller Umfang der Pressefreiheit in Deutschland
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ 8
Der fünfte Artikel des deutschen Grundgesetzes (GG) ist eindeutig formuliert. Der Artikel garantiert für Deutschland eindeutig die Pressefreiheit. Bis auf die genannten Einschränkungen wird die freie Ausübung der Pressetätigkeit, insbesondere das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen, gesichert. Geschützt ist der gesamte Herstellungsprozess eines Mediums „von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen“ 9 . Neben der redaktionellen sind also etwa auch kaufmännische und technische Arbeiten im Rahmen eines Presse-Unternehmens vor staatlichen Eingriffen gesichert. Garantiert wird ebenfalls, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt. Die Verbreitung von rechtswidrig erlangten Informationen ist hingegen nicht geschützt. 10
Unter Presse sind dabei alle gedruckten Medien zu verstehen. Rundfunkmedien etwa sind durch die vergleichbare Rundfunkfreiheit geschützt. 11 Die Pressefreiheit gilt unabhängig von der jeweiligen Auflage des Mediums und auch für den Anzeigenteil. Gewährleistet wird die institutionelle Eigenständigkeit der Presse, also etwa der freie und nicht staatlich reglementierte Zugang zum Beruf. Damit ist zum Beispiel gemeint, dass Journalisten in privaten Journalistenschulen oder im Rahmen eines Volontariats in privaten Verlagen ausgebildet werden und nicht durch staatlich reglementierte Wege. 12 Auch staatliche Eingriffe wie die Subventionierung einzelner Presseunternehmen sind verboten. Gegenüber Privaten ergibt sich das Zugangsrecht der Presse zu öffentlichen, jedoch von Privaten organisierten Veranstaltungen. 13
8 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 5 (1)
9 Zitiert nach Branahl, S. 75
10 Vgl. Fechner 2010, S. 222 f.
11 Vgl. Fechner 2009, S. 192
12 Vgl. Fechner 2010, S. 232
13 Vgl. Fechner 2010, S. 230
5
Wie erwähnt, gibt es aber auch einige Grenzen der Pressefreiheit, sogenannte Schranken. Diese sind
der Jugendschutz, der etwa bei der Veröffentlichung von pornographischen und gewalttätigen
Inhalten greift, persönliche Rechte wie der Schutz der persönlichen Ehre und allgemeine rechtliche
Vorschriften wie andere Grundrechte. 14
Das im Artikel 5 des GG genannte Zensurverbot untersagt zudem lediglich staatliche Maßnahmen
zur Vorzensur. Gemeint ist, dass der Staat nicht verlangen darf, dass eine mediale Veröffentlichung
im Vorfeld dieser Veröffentlichung einer staatlichen Stelle vorgelegt werden muss. Eine solche
vorausgehende Kontrolle ist nur bei Vertriebsbeschränkungen zum Jugendschutz zulässig.
Grunds ätzlich rechtens ist hingegen eine „Nachzensur“ des Staates, also nachträgliche staatliche
Eingriffe in die Verbreitung bereits veröffentlichten Presseerzeugnisse. So können etwa
Veröffentlichungen mit strafrechtlichem Inhalt beschlagnahmt oder bei jugendgefährdendem Inhalt
indiziert werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist dann möglich. 15 Zulässig ist auch eine
Vorzensur durch den Chefredakteur oder einer anderen leitenden Person der Redaktion, wenn die
Zensur dazu dient, die etwa politische Tendenz des Mediums zu gewährleisten („Tendenzschutz“)
Ein leitender Redakteur kann einen Artikel eines Redakteurs zensieren, wenn dieser nicht der
politischen Richtung des Blattes entspricht. Grenzen gibt es hierbei bei unwahrer Berichterstattung
und Meinungsartikel mit Namen. 16 Dadurch ergibt sich die „Negative Pressefreieheit“, die es so
erlaubt , Unerwünschtes nicht zu veröffentlichen. 17
Begr ündet werden diese insgesamt durchaus weitreichenden Freiheiten der Presse mit deren
grundlegenden Bedeutung für einen demokratischen Staat. Die zentrale Aufgabe der Medien sei es,
die Allgemeinheit mit Informationen zu versorgen und besonders über politische Geschehnisse zu
berichten. Diese Berichterstattung, insbesondere über ein Fehlverhalten politischer
Entscheidungstr äger, sei für die demokratische Willensbildung der Bevölkerung unabdingbar und
h ätte damit zentrale Bedeutung für einen demokratischen Staat. 18
14 Vgl. Dörr, 80
15 Vgl. Fechner 2009, 198
16 Vgl. Fechner 2009, 195
17 Vgl. Fechner 2010, 55
18 Vgl. Wilke, S. 345ff.
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Arbeit zitieren:
Peter Seybold, 2011, Neuere Entwicklungen im Bereich der Pressefreiheit, München, GRIN Verlag GmbH
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